Brautmesse

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Brautmesse in Kyoto

Eine Brautmesse, auch Brautamt genannt, ist in der katholischen Kirche eine heilige Messe, in der die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen Selbsthingabe dadurch besiegeln, dass sie sich mit der Hingabe Christi an seine Kirche vereinen, und die kirchliche Trauung gefeiert wird.[1]

Grundverständnis

Die christliche Ehe ist in der katholischen Kirche ein Sakrament. In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, dass die Brautleute selbst einander dieses Sakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. Wegen des inneren Zusammenhangs aller Sakramente wird die Trauung normalerweise in der heiligen Messe gefeiert.[2]

Messform

Die Brautmesse entspricht im Verlauf weitgehend der Feier der Gemeindemesse. Nach dem Evangelium und der Homilie erklären die Brautleute unter Assistenz des Priesters öffentlich und vor der Kirche ihren Ehewillen. Mit dem öffentlichen Ja-Wort vor dem Geistlichen und den Trauzeugen[3] ist die Ehe geschlossen und die Voraussetzungen für die kirchliche Anerkennung der Ehe und ihre Registrierung im Kirchenbuch sind erfüllt.[4] Wenn die Ehe auch vollzogen ist (consummatio), ist sie unauflöslich.

In der Brautmesse bringen oft die Brautleute die Gaben zur Gabenbereitung. Sie empfangen die Kommunion unter beiderlei Gestalt.

Alternativen

Die Trauung kann auch im Rahmen eines Wortgottesdienstes stattfinden. In einem Wortgottesdienst schließen die Brautleute ihre Ehe unter Assistenz eines Priesters, Diakons oder, wo Priester und Diakone fehlen, mit Erlaubnis des Heiligen Stuhls eines beauftragten Laien.[5][6] Die Anwesenheit von zwei Zeugen ist immer erforderlich, die der vorgenannten Kleriker oder Laien in Ausnahmefällen jedoch nicht.[7][5][8]

Mit Erlaubnis des Ortsordinarius oder des Pfarrers kann eine Ehe statt in der Pfarrkirche in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden. Auch ist mit Erlaubnis des Ortsordinarius eine Eheschließung an einem anderen passenden Ort möglich.[9]

Die Ehe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch begründet sein durch die Ehewillenserklärung in einer nichtkatholischen Kirche oder auf dem Standesamt.[10]

Sonstiges

Sowohl in der Brautmesse als auch im Wortgottesdienst sind folgende Regelungen möglich:

  • Zum Einzug in die Kirche kann der liturgische Dienst (der Priester oder der Diakon mit den Ministranten) das Brautpaar am Portal der Kirche begrüßen und das Brautpaar durch die Besprengung mit Weihwasser segnen.
  • Die Texte der Lesung, des Evangeliums und der Predigt sind auf die Feier der Trauung bezogen. (An liturgischen Hochfesten sind jedoch auch für Brautmessen die liturgischen Texte des Festes vorgeschrieben.)
  • Nach der Predigt folgt der Trauritus, bei dem auch die Trauringe gesegnet werden. Der Akt der Trauung wird in der Regel mit einem Lied abgeschlossen.
  • Anschließend werden die Fürbitten vorgetragen, die inhaltlich auf den Anlass abgestimmt sein können.
  • Der Segen wird in feierlicher Form dem Brautpaar gespendet.

An den Kartagen Karfreitag und Karsamstag ist eine kirchliche Trauung ausgeschlossen[11]; in der Fastenzeit und im Advent muss sie wegen des Bußcharakters der geschlossenen Zeiten in der Ausgestaltung schlicht gehalten sein.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Katechismus der Katholischen Kirche. 1997, Nr. 1621.
  2. Katechismus der Katholischen Kirche. 1997, Nr. 1623.
  3. Katechismus der Kath. Kirche, Kompendium, Ziff. 343f, 2005, ISBN 3-629-02140-9.
  4. Konzil von Trient Session XXIV, Dekret Tametsi
  5. a b CIC, c. 1108.
  6. CIC, c. 1112.
  7. Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands: Kirchliche Trauung ohne den Priester. Herder & Co, Freiburg im Breisgau 1955, S. 186.
  8. CIC, c. 1116 § 2
  9. CIC c. 118 (Memento des Originals vom 10. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.codex-iuris-canonici.de
  10. Ehevorbereitungsprotokoll Ziff. 23 f und Anm. 21 (Memento vom 18. April 2013 im Internet Archive)
  11. Die Feier der Trauung, 21992, Nr. 31, Praenotanda Nr. 32; Pastorale Einführung Nr. 22