Anlagemünze
Eine Anlagemünze (auch Bullionmünze) ist eine Münze aus Edelmetall, die in hohen Auflagen geprägt wird und der Spekulation auf den Edelmetallwert oder als Geldanlageobjekt dient.
Allgemeines
Anlagemünzen werden aus den Edelmetallen Gold, Silber, Platin oder Palladium mit einem hohen Feingehalt hergestellt. Wesentliches Merkmal ist, außer einem überwiegend gleichbleibenden Erscheinungsbild, dass der Aufschlag auf den Metallwert, mit dem sie verkauft werden, nur gering ist. Er resultiert lediglich aus den Kosten für die Prägung der Münzen, die teurer als das Gießen von Barren ist, sowie deren Vertrieb. Anlagemünzen aus Gold (Goldmünzen) gelten nach EU-Richtlinie 98/80/EG[1] als Anlagegold. Sie stellen damit neben den Kursmünzen zum Alltagsgebrauch und den Gedenkmünzen als Sammelobjekten eine dritte Form des Münzgelds dar.
Im Gegensatz dazu steht bei Sammlermünzen der Seltenheitswert im Vordergrund, der wesentlich höher als der reine Materialwert sein kann. Anlagemünzen vereinen damit die Vorteile von Barren und Münzen, weshalb sie auch Bullionmünzen oder kurz Bullions (englisch Barren) genannt werden. Nicht verwechselt werden sollten die werthaltigen Bullionmünzen allerdings mit den wertminderen Billonmünzen.
Beschreibung
Die meisten Anlagemünzen tragen, neben den Bildmotiven, eine Nennwertangabe einer Währung, häufig auch noch eine Gewichts- und eine Feinheitsangabe. Die Währungsnennwertangabe ist zum Ausgabezeitpunkt stets deutlich niedriger als der Edelmetallwert der Münze nach aktuellem Börsenkurs. Die aufgeprägte Nennwertangabe weist die Münze als „von offizieller Stelle ausgegeben“ aus, da nur staatlich autorisierte Prägestellen berechtigt sind, eine Währungsangabe auf die Münze zu prägen, womit gleichzeitig eine Abgrenzung zu den Medaillen gegeben ist. Damit sind sie in der Regel auch gesetzliches Zahlungsmittel. Sie werden aber im allgemeinen Zahlungsverkehr nicht zum aufgeprägten Nennwert verwendet, da der Edelmetallwert normalerweise deutlich höher liegt.
Eine Variante der Anlagemünze ist der Münzbarren, bei dem es sich rein optisch um einen Barren handelt, steuerlich indes um eine Münze.
Bei den Anlagemünzen lassen sich zwei Arten unterscheiden: Einmal sind das die modernen Nachprägungen ehemaliger Kurantmünzen mit ihren alten Währungsnominalbezeichnungen, die meist auch mit den alten Jahreszahlen nachgeprägt wurden, und zum anderen moderne Münzneuschöpfungen.
- Beispiele
- Historische Nachprägung: 100 österreichische Goldkronen 1915 = 30,4875 g Feingewicht
- Moderne Neuschöpfung: „Wiener Philharmoniker“ = 100 € = 31,1035 g Feingewicht (1 Unze)
Beide Anlagemünztypen werden zu täglich aktualisierten Schalterkursen (die sich am Kurs des jeweiligen Edelmetalls orientieren) in Banken und im Edelmetallhandel verkauft. Gebräuchliche moderne Stückelungen sind 1⁄10, ¼, ½ und 1 Unze sowie die größeren Ausführungen zu 2, 5, 10 Unzen und 1 kg.
Was die Motive betrifft, spaltet sich der Markt in zwei Lager: Sammler von Münzen sind an unterschiedlichen Varianten interessiert, diese Gruppe wird durch viele Prägestätten bedient, welche jährlich wechselnde Bildmotive anbieten, um eine erweiterte Nachfrage zu erreichen. Aus Sicht der reinen Edelmetallanlage ist dies eher hinderlich, da der Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert drastisch sinkt. Anleger, die ihr Vermögen für den Fall einer Währungskrise absichern wollen, sollten daher Gold- und Silbermünzen bevorzugen, deren Bildmotive seit dem ersten Prägejahr gleich geblieben sind. Bei den Goldmünzen sind das bspw. Krugerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und American Gold Eagle, bei den Silbermünzen z. B. Maple Leaf und American Silver Eagle und seit 2008 auch der Wiener Philharmoniker. Ein Kompromiss sind Sonderauflagen bewährter Standardmünzen mit unterschiedlichen Privy Marks, kleinen Beizeichen, farbigen Applikationen, Hologrammen etc. die den Wiedererkennungswert nicht beeinträchtigen, aber den Seltenheitswert erhöhen.
Bedeutende Anlagemünzen in Gold
Staat | Bezeichnung der Anlagemünze | Feingehalt | Zeitraum der Prägung |
---|---|---|---|
Schweiz | Goldvreneli | .9000 | 1897 bis 1949 |
Südafrika | Krugerrand | .9167 | seit 1967 |
Vereinigte Staaten | American Gold Eagle | .9167 | seit 1907 |
Kanada | Gold Maple Leaf | u.a. .9999 | seit 1979 |
Australien | Nugget | .9999 | seit 1986 |
Vereinigtes Königreich | Britannia | u.a. .9999 | seit 1987 |
Österreich | Wiener Philharmoniker | .9999 | seit 1989 |
Russland | Tscherwonez | u.a. .9000 | 1923–1925, 1975–1982 |
Bedeutende Anlagemünzen in Silber
Bedeutende Anlagemünzen in Platin
Seit Februar 2016 bietet die Münze Österreich auch eine Platinmünze an, den Philharmoniker mit einem Reinheitsgrad von 999,5 Pt und einer Unze Feingewicht. Der Nennwert beträgt 100 Euro. Weiters gibt es diese Münze mit einer Stückelung von 1/25 Unze (entspricht 1,24 g) und einem Nennwert von vier Euro.
Anlagemünzen in Palladium
Der Markt für Anlagemünzen aus Palladium ist sehr klein und durch starke Abhängigkeit vom Industriebedarf auch volatil. Bedient wird er seit 1989 unregelmäßig mit Münzen einiger weniger Länder wie Russland (Ballerina), China (Panda) und Australien (Emu). Bis auf die Ballerinas wurden alle Münzen in Auflagen deutlich unterhalb von 10.000 Stück geprägt. Die Münzen werden daher in der Regel nicht in der Nähe des Metallpreises (zzgl. MwSt.) gehandelt, sondern teilweise sehr viel darüber.
Erst die Palladium-Versionen des Maple Leafs (seit 2005) und der Cook Islands Bounty (seit 2009) sind durch ihre hohen Auflagen und ihr schlichtes jährlich gleichbleibendes Motiv eindeutig nicht an den Sammlermarkt adressiert.
Umsatzsteuer
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.[2]
Geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998[1] (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union C, Nr. 300, 2005, S. 10) können sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit werden.
Diese Befreiung gilt jedoch nur für Goldmünzen und nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Münze muss
- nach dem Jahr 1800 geprägt sein und
- einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweisen und
- im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und
- der übliche Verkaufspreis darf den Offenmarktwert ihres Goldgehalts nicht mehr als 80 % übersteigen.
Eine Liste der Münzen, welche die Kriterien erfüllen, wird jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[3] In Deutschland sind gemäß § 25c UStG alle Goldmünzen, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen, von der Umsatzsteuer befreit.
Der Kauf von Palladium- und Platinmünzen ist in Deutschland voll mehrwertsteuerpflichtig. Für die meisten Silbermünzen galt bis zum 31. Dezember 2013 der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Seither sind mit der Anpassung an Europäisches Recht 19 % Mehrwertsteuer fällig geworden. Davon ausgenommen sind Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland, sofern diese im Einzelfall der Differenzbesteuerung unterliegen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Anlagegold
- ↑ Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
- ↑ Informationen der Mitgliedsstaaten; Mehrwertsteuer (MwSt.) befreites Anlagegold; Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen, abgerufen am 24. Januar 2016. In: Amtsblatt der Europäischen Union.