Decisiones quinquaginta

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Decisiones quinquaginta („Fünfzig Entscheidungen“) ist der Titel einer Sammlung von Konstitutionen, die auf den spätantiken Kaiser Iustinian zurückgehen. Die Rechtssammlung selbst ist nicht erhalten geblieben, die Bestimmungen flossen zumeist aber in die kaiserlichen Novellae ein, diese wiederum sind Bestandteil des iustinianischen Gesamtwerks Corpus iuris.

Die Regelungen galten lediglich für fünf Jahre. Sie knüpften – im gleichen Jahr – an den 529 in einer ersten Fassung erstellten Codex an. Der Codex war eine Kompilation des überlieferten klassischen Rechts (iura), das nach simplifizierenden Maßgaben auf die Zitierjuristen zugeschnitten war. Um den rechtsalltäglichen Umgang mit den Schriften weiter zu vereinfachen, sollten Kaisergesetze das Juristenrecht moderieren.[1] Dabei wurden alte Streitfragen klassischer Juristen entschieden, veraltete Rechtsinstitute aussortiert und auch Rechtssätze beseitigt, die zu Anschlusskontroversen führen würden. Da Iustinian im Jahr 534 dann eine rundum erneuerte Version des Codex auf den Weg brachte, verlor die Entscheidungssammlung im selben Jahr ihre Gültigkeit unmittelbar.

Ob die Decisionen planmäßig eine Regelauslegungshilfe des frühen Codex waren,[2] oder ob sie als Vorarbeit zum und damit Bestandteil des späteren Gesetzeswerk zu verstehen sind,[3] muss nach Stand der Forschung offen bleiben. Mit der Schaffung des jüngeren Codex blieben jedenfalls vereinzelte Bezugnahmen auf die Decisionensammlung bestehen, so in den Institutionen[4] und im Codex selbst.[5] Auch die etwas später entstandene Kommentarliteratur des Florentiner Rechtsbuchs erwähnt noch deren Existenz.[6]

Die Decisionen stehen im Mittelpunkt neuer Forschung Constantin Willems’, der Justinian in seiner Habilitationsschrift als Wirtschaftssubjekt untersucht. Mittels ökonomischer Analysetools beleuchtet er die rechtsökonomische Perspektive zu den Entscheidungsgründen und Entscheidungsmustern bei Justinian. Die aufgeworfene Frage lautet, inwieweit Justinian seiner Zeit möglicherweise soweit voraus war, dass er als „Ökonom avant la lettre“ bezeichnet werden kann.

Literatur

  • Sigmund Wilhelm Zimmern: Geschichte des römischen Privatrechts bis Justinian. Band I, Abteilung 1: Geschichte der Quellen und ihrer Bearbeitung. Heidelberg 1826, S. 176 f.
  • Otto Karlowa: Römische Rechtsgeschichte. Band 1: Staatsrecht und Rechtsquellen. Leipzig 1885. Als Reprint: Keip, Goldbach 1997, ISBN 978-3-8051-0677-1, S. 1006 ff.
  • Paul Krüger: Geschichte der Quellen und Litteratur des römischen Rechts. Leipzig 1888, S. 325 f.
  • Paul Jörs: Decisiones quinquaginta. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band IV,2, Stuttgart 1901, Sp. 2275–2277.
  • Carmela Russo Ruggeri: Studi sulle Quinquaginta decisiones. Mailand 1999.
  • Mario Varvaro: Contributo allo studio delle Quinquaginta decisiones. In: Annali del Seminario giuridico dell’Università di Palermo 46, 2000, S. 359–539.
  • Constantin Willems: Justinian als Ökonom: Entscheidungsgründe und Entscheidungsmuster in den quinquaginta decisiones. Böhlau, Köln u. a. 2017, ISBN 978-3-41250898-2.

Anmerkungen

  1. Wolfgang Kaiser: Zur äußeren Gestalt der Novellen Justinians (2011) S. 170.
  2. Friedrich August Biener: Geschichte der Novellen Justinian’s. Berlin 1824, S. 4 f. (Digitalisat).
  3. Georg Friedrich Puchta: Cursus der Institutionen Band 1. Einleitung in die Rechtswissenschaft und Geschichte des Rechts bey dem römischen Volk. Verlag von Breitkopf und Härtel, Leipzig, 1841. 10 § 139 (Digitalisat).
  4. Institutiones I 5, 3; IV 1, 16.
  5. Codex VII 5 (Jahr 530); VI 2, 22 (Jahr 530); VI 30, 20 (Jahr 531).
  6. Paul Krüger: In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte VII 66 Nr. 241.