Deutsch-Japanische Juristenvereinigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung ist ein Verein, der das Ziel hat, die Zusammenarbeit deutscher und japanischer Juristen zu stärken und die Kenntnisse der jeweiligen Rechtsordnungen zu vertiefen. Der Vorstand wird unterstützt durch ein Kuratorium, dem Vertreter aus Politik, Diplomatie, Wissenschaft und Wirtschaft angehören.

Gründung

Die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung (DJJV) wurde am 7. Juni 1988 in Hamburg gegründet. Als Gründungspräsident wurde Wilhelm Röhl gewählt, als Vizepräsidenten Morito Seki, Jan Grotheer, als Generalsekretär Matthias Scheer und als Schatzmeister Christoph R. Kremp. Der Verein ist im Vereinsregister Hamburg[1] eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.

Ziele und Tätigkeiten

Die DJJV ist eine in Deutschland und Japan vertretene überparteiliche Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, das Zusammenwirken deutscher und japanischer Juristen zu stärken und die gegenseitigen Kenntnisse der Rechtsordnungen zu vertiefen, Wissenschaftlern und Praktikern ein Forum zum Gedankenaustausch zu bieten, damit wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus beiden Ländern nutzbar gemacht werden können.

Zur Förderung dieser Vorhaben arbeitet die DJJV mit dem BMJV und dem Japanischen Justizministerium sowie dem Obersten Gerichtshof u. a. beim Richteraustausch Deutschland-Japan sowie bei den seit 13 Jahren jährlich stattfindenden Workshops der beiden Ministerien zusammen, mit der Japanischen Botschaft in Berlin sowie mit allen Generalkonsulaten, der Deutschen Botschaft in Tokio sowie mit zahlreichen Universitäten in Japan und Deutschland, mit juristischen Vereinigungen (u. a. DRB, BRAK) und Vereinigungen mit Japanbezug (u. a. JDZB, DAAD, DWIH).

Die DJJV gibt zusammen mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg die Zeitschrift für Japanisches Recht/Journal of Japanese Law heraus, die weltweit die einzige Zeitschrift ist, die regelmäßig in westlichen Sprachen ausführlich über das japanische Recht berichtet. Von den seit Gründung veranstalteten etwa 80 rechtsvergleichenden Symposien auf allen Rechtsgebieten hat die DJJV ca. 20 in Japan, vorzugsweise in Tokio, veranstaltet, davon mehrere gemeinsam mit dem DAAD. Beispiele aus jüngerer Zeit: 2018 ein Symposium über Mediation in München, ein weiters über Künstliche Intelligenz u. a. im MPI in Hamburg sowie über Internationales Steuerrecht in Tokio, weiterhin ein trilaterales deutsch-japanisch-koreanisches Seminar „Die Antworten des Rechts auf Krisen in Deutschland, Japan und Korea“ in Konstanz und aus Anlass des 30-jährigen Bestehens das Symposium „Sicherung des Rechtstaats“ in Tokio. 2019 Symposium „Fortentwicklung des Verwaltungsrechts“ in Konstanz, „Schuldrechtsmodernisierung aus japanischer Perspektive“ in Hamburg, „LegaTech – Künstliche Intelligenz im Recht und in der Justiz“ in Tokio, „Japan in der Edozeit, Staatsaufbau und Gesellschaftsordnung“ in München. Darüber hinaus veranstaltet die DJJV alle zwei Jahre ein patentrechtliches Symposium in München und Tokio sowie zahlreiche Vortragsveranstaltungen und Stammtische.

Der Vereinigung gehören zurzeit rund 700 Personen, Unternehmen und Institutionen in Deutschland, Japan und weiteren Ländern als Mitglieder an. In Japan hat die DJJV ca. 150 Mitglieder; sie verfügt über ein Büro in Tokio, das die Interesse der DJJV in Japan vertritt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. VR 11826