Deutscher Hörspielpreis der ARD

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Der Deutsche Hörspielpreis der ARD (von 2006 bis 2007: ARD-Hörspielpreis) ist eine Auszeichnung, die von einer fünfköpfigen unabhängigen Jury für das beste Hörspiel verliehen wird, das im Wettbewerbsprogramm der ARD-Hörspieltage vorgeführt wird.

Statuten

Der Preis besteht aus einer Urkunde, einer Trophäe und ist mit der Übernahme des prämierten Hörspiels durch die Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios, seit 2015 auch des ORF und SRF verbunden. Zusätzlich ist er mit 5.000 Euro dotiert. Die Jury bestimmt, wer das Preisgeld erhält (Autoren, Bearbeiter, Regisseure, Schauspieler etc.) und darf dieses auch aufteilen. Außerdem hat sie die Möglichkeit eine lobende Erwähnung auszusprechen. Der jeweilige Juryvorsitzende wird von der federführenden Rundfunkanstalt berufen; er benennt die vier weiteren Jurymitglieder.

Ablauf

Für die ARD-Hörspieltage, die seit 2006 alljährlich im November im Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) und in der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) stattfinden, nominieren die Hörspiel-Redaktionen der ARD, des Deutschlandradios, der ORF und des SRF je eine eigene Produktion. Die Stücke werden nach dem gemeinsamen Hören von der fünfköpfigen Fachjury bewertet und anschließend von Publikum und Machern weiter diskutiert. Am Ende entscheidet die Jury in nichtöffentlicher Sitzung über den Preisträger. Gleichzeitig hat das Publikum die Gelegenheit, in einem Online-Voting aus den zwölf Nominierungen seinen Favoriten per Stimmabgabe an den bereitgestellten Terminals vor Ort oder von zu Hause aus mit dem ARD-Online-Award auszuzeichnen. Dieser Preis ist mit 2.500 Euro dotiert.

Bisherige Jurys:

Preisträger

Beste schauspielerische Leistung

Seit 2016 wird im Rahmen der ARD Hörspieltage in der Kategorie Beste schauspielerische Leistung eine Auszeichnung an Darstellerinnen und Darsteller in einer Hörspielproduktion verliehen. Diese ist mit einer Urkunde und einem Preisgeld von 3000 Euro verbunden. Der Preis wird von einer einzelnen Jurorin bzw. einem einzelnen Juror bestimmt.

Weblinks