Diskussion:Abgeltungsteuer
Tabelle - Vergleich mit anderen europ. Ländern
Dänemark
Die Angaben zur Abgeltungssteuer in Dänemark sind nicht richtig - seit jeher (mind. 30 Jahre) ist hier ohne Freibetrag eine Zinsertragssteuer von den Steuerpflichtigen zu entrichten (gleicher Steuersatz wie aktueller Lohnsteuersatz - Mind. ca 35%)! (nicht signierter Beitrag von WikiWte (Diskussion | Beiträge) 10:20, 26. Nov. 2013 (CET))
Griechenland
Die Angaben zur Abgeltungssteuer in Griechenland sind nicht (mehr) richtig. Griechenland hat zum 01. Januar 2009 ebenfalls eine Kapitalertragssteuer für Dividenden und Kursgewinne eingeführt. Folge war u.a., dass die deutschen Börsen griechische Aktien vom Kurszettel genommen haben, weil man als ausländischer Anleger nun eine griechische Steuernummer benötigt, wenn man derartige Papiere kauft, unter der man die Gewinne aus Kauf/Verkauf versteuern muss. (nicht signierter Beitrag von 77.22.107.29 (Diskussion | Beiträge) 15:27, 19. Apr. 2010 (CEST))
Tschechien
Mir scheint, Tschechien habe auch 25%, in der Tabelle stehen aber nur 15 - ??? -- Frikki 16:28, 9. Jul. 2009 (CEST)
Rechtschreibung
Falsche Schreibweise: Es muss Abgeltungssteuer heißen. Abgeltungs teuer, so kann man es natürlich auch sehen. --Hotcha2 17:53, 2. Jan. 2009 (CET)
- Es muss gar nichts. Die Schreibweise ohne Fugenlaut ist die korrekte für die deutsche Steuer. Da das aber in Österreich und der Schweiz unter Umständen anders gehandhabt wird, kann man diesen allgemeinen Artikel durchaus verschieben. Weitere Meldungen? --AT talk 18:05, 2. Jan. 2009 (CET)
- Klar muss es nicht, aber Welt, FAZ, Spiegel, Stern , Zeit usw. schreiben das Wort alle mit Fugenlaut. Was ist also hier „korrekt“? Die Schreibweise des Bundesfinanzministeriums? --Hotcha2 18:56, 2. Jan. 2009 (CET)
- Korrekt ist hier, was im Gesetz steht, unabhängig von persönlicher Sympathie (ich finde das optisch auch grauslig). Und da heißt das Ding nun mal Abgeltungsteuer, ohne Fugen-S, ergo: Nicht verschieben. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 19:10, 2. Jan. 2009 (CET)
- In WELCHEM Gesetz so es so stehen? Im EStG steht das Wort überhaupt NICHT, egal in welcher Schreibweise.2001:A61:BD8:8101:D021:947:1AD3:7B86 18:37, 21. Dez. 2019 (CET)
- Ich habe auch nichts gefunden.--Udo (Diskussion) 22:21, 21. Dez. 2019 (CET)
- In WELCHEM Gesetz so es so stehen? Im EStG steht das Wort überhaupt NICHT, egal in welcher Schreibweise.2001:A61:BD8:8101:D021:947:1AD3:7B86 18:37, 21. Dez. 2019 (CET)
- (BK)Sie schreiben es allerdings auch ohne Fugenlaut (und das meist auch noch häufiger), siehe beispielsweise
- Insofern sollten wir uns, zumindest was die deutsche Steuer angeht nach der Schreibweise richten, die auch sonst üblich ist, d.h. ohne Fugenlaut wie auch bei Einkommensteuer, Erbschaftsteuer oder Kapitalertragsteuer. --AT talk 19:15, 2. Jan. 2009 (CET)
- Richten wir uns nicht sonst auch nach dem Duden? Der lässt nur die Einkommensteuer mit Verweis auf die Fugenlautvariante gelten. Alle anderen Wörter wie auch Abgeltungsteuer existieren nicht, und deshalb werde ich künftig derartiges auch nicht mehr bezahlen ;-) .--Jkbw 15:58, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Der Duden hat das Monopol verloren und ich bevorzuge den Wahrig. Unabhängig davon, sollte etwas formuliert werden wie: Die Abgeltungsteuer laut „xxGesetzxx“ vom xx.xx.xxxx, auch als Abgeltungssteuer bekannt, ... -- Frikki 16:28, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Korrekt ist hier, was im Gesetz steht, unabhängig von persönlicher Sympathie (ich finde das optisch auch grauslig). Und da heißt das Ding nun mal Abgeltungsteuer, ohne Fugen-S, ergo: Nicht verschieben. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 19:10, 2. Jan. 2009 (CET)
- Klar muss es nicht, aber Welt, FAZ, Spiegel, Stern , Zeit usw. schreiben das Wort alle mit Fugenlaut. Was ist also hier „korrekt“? Die Schreibweise des Bundesfinanzministeriums? --Hotcha2 18:56, 2. Jan. 2009 (CET)
Abgeltungsteuer ist falsch. Es muss Abgeltungssteuer heißen.
Es heißt ja auch Lohnsteuer, weil der Lohn besteuert wird, Einkommensteuer, weil das Einkommen besteuert wird oder Umsatzsteuer, weil der Umsatz besteuert wird. In diesen Beispielen geht es darum, WAS besteuert wird, bei der Abgeltungssteuer geht es darum, WIE besteuert wird. Abgeltungsteuer hieße ja, dass die Abgeltung besteuert wird, was Quatsch ist. Von daher ist die einzig richtige Schreibweise Abgeltungssteuer. Bitte ändern und nicht wieder einfach meinen Kommentar löschen. Bzw. nicht ändern mit Begründung. (nicht signierter Beitrag von 91.35.208.55 (Diskussion | Beiträge) 21:15, 23. Sep. 2009 (CEST))
- Vollkommen richtig. Deshalb kann es nur Abgeltungssteuer heißen. Wie es im Gesetz steht ist für die Rechtschreibung unerheblich - vor allem wenn es dort falsch ist. --91.2.240.178 22:09, 21. Feb. 2010 (CET)
- Rechtschreibung geht vor Gesetz. Wo kommen wir denn hin, wenn Rechtschreibfehler in Gesetzestexten die letzte Instanz wären... -- Mahei 11:31, 5. Dez. 2011 (CET)
Da steht 2019 ja immer noch "Abgeltungsteuer", ein Wort, das laut Duden gar nicht existiert. Abgeltungssteuer jedoch schon, es macht ja auch nur so Sinn. Dass sich hier einer auf Gesetzestexte versteift ist noch unsinniger, weil es EINE Abgeltungssteuer ja gar nicht gibt, sondern mehrere. Die vielleicht häufigste wäre die Kapitalertragsteuer, aber die heißt im Gesetz (32d EStG) eben nur "Kapitalertragsteuer": https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html 2001:A61:BD8:8101:D021:947:1AD3:7B86 18:33, 21. Dez. 2019 (CET)
- In der Tat ist die Behauptung, es stehe so im Gesetz, nicht belegt. Keiner der Diskutanten konnte die Textstelle benennen.--Udo (Diskussion) 22:17, 21. Dez. 2019 (CET)
Kirchensteuer
In einem Newsletter wurde kürzlich angeführt, daß im Falle einer Kichensteuerabführung im Rahmen der Abgeltungssteuer, sich der Abgeltungsteuersatz von 25% auf 24,509 % (Bayern u. BW) bzw. 24,449 % (restl. BL) ermäßigt. Bisher war ich davon ausgegangen, daß zur Abgeltungsteuer von 25 % und zum Solidaritätszuschlag eben zusätzlich noch die Kirchensteuer abgeführt wird.
Beründet wurde dies damit, daß sich der verminderte Abgeltungsteuer-Satz aus § 32d (1) Satz 3 Einkommensteuer-Gesetz (EStG)ergibt. Hintergrund soll sein, daß beim abgeltenden Kirchensteuer-Einbehalt durch die Bank, die Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe in der Steuererklärung angesetzt werden kann. Aus diesem Grund soll sich die Steuer ermäßigen.
Stimmt das und kann das gegebenenfalls im Artikel dann auch noch eingefügt werden.
- Ja, stimmt grundsätzlich und ist in Abgeltungsteuer_(Deutschland)#H.C3.B6he_der_Abgeltungsteuer dargestellt. Hier im Artikel halte ich es für zu speziell, um es darzustellen.Karsten11 17:00, 24. Feb. 2009 (CET)
Kursgewinnsteuer Österreich
Die Steuersätze für Österreich entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Seit 01.01.2011 (bzw. ab 01.10.2011 für bestimmte Finanzinstrumente) gilt die Kursgewinnsteuer bzw. Vermögenszuwachsteuer. Größter Unterschied ist die Besteuerung von Aktien, Fonds etc. mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % (auch wenn diese länger als 12 Monate gehalten werden). Nachzulesen ist das Ganze beispielsweise hier. (nicht signierter Beitrag von 212.183.38.144 (Diskussion) 11:51, 6. Mär. 2011 (CET))
UPDATE??
Hallo! Wie wäre es mit einem Update? 2005 is ja schon ein wenig her.. wäre euch dankbar.
Thanks (nicht signierter Beitrag von 46.207.85.45 (Diskussion) 23:43, 2. Jun. 2011 (CEST))
Dieser Artikel ist veraltet und fehlerhaft. In Österreich ist die KESt z.B. 27,5% seit 01.01.2016.
Ist dass das Richtige? http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/Anrechenbare_Ausl_Quellensteuer_2012.pdf?__blob=publicationFile (nicht signierter Beitrag von 213.157.30.20 (Diskussion) 17:23, 15. Jan. 2013 (CET))
- noch aktueller: http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/SteuernImInternVergleich/DownloadAngebote/downloadangebote_node.html --Karl 3 (Diskussion) 15:35, 28. Aug. 2017 (CEST)
Veranlagung des Steuerschuldners überflüssig?
Das ist falsch, weil in vielen Fällen sogar eine Verpflichtung zur Steuererklärung besteht. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer besteht somit nicht. --TennisOpa (Diskussion) 14:33, 3. Jan. 2019 (CET)
- Der von Dir gelöschte Satz "Hierdurch wird eine Veranlagung des Steuerschuldners überflüssig." ist sicher nicht in allen Ausprägungen von Abgeltungssteuern zutreffend. Aber da ein Hauptzweck der Sache ja Vereinfachung ist, regeln eben viele Steuergesetze, dass es für die abgegoltenen Erträge keiner Veranlagung mehr bedarf. Der Satz müsste daher imho lauten "Hierdurch wird gegebenefalls eine Veranlagung des Steuerschuldners überflüssig." Ganz zu streichen ist imho nicht hilfreich.--Karsten11 (Diskussion) 14:54, 3. Jan. 2019 (CET)
- Abgegoltene Steuerbeträge müssen per Definition nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das ist damit gemeint. Daher entfällt natürlich ggf. nicht die Abgabe der Steuererklärung aus anderen Gründen selbst, das hat aber mit dem ersteren nichts zu tun. Im Übrigen ist die KapESt keine reine Abgeltungsteuer, sondern nur zum Teil. Der Link ist auch recht überflüssig. Es handelt sich bloß um einen Gesetzentwurf. Der Einführungssatz "Eine Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, die die zu zahlende Steuer abgilt." ist wohl wenig hilfreich. Was soll da für eine Information drinstehen. Ich habe dies geändert, wo zwar immer noch ein Zirkelschluss drinsteht ("wird abgegolten"), aber erschlussreicher als vorher, hofffe ich. Oder was meint Ihr? --Philipp1977 (Diskussion) 16:47, 10. Jan. 2019 (CET)
- Abgeltungssteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer
- die Abgeltungssteuer wird nur auf bestimmte Einkünftearten erhoben und verwendet einen einheitlichen Steuertarif
- die Abgeltungswirkung besteht darin, dass mit dem Einbehalt an der auszahlenden Stelle (Quelle) die Steuerschuld in der Regel insoweit abgegolten ist
- So ist da im Grundsatz. Danach wird es speziell und kompliziert und unlogisch, wie immer im Steuerrecht. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 17:18, 10. Jan. 2019 (CET)
- Die aktuelle Formulierung ist einfach schlecht, denn sie ist als Schlussfolgerung formuliert (aus Quellsteuer folgt Veranlagung überflüssig). Die Lohnsteuer ist auch eine Quellsteuer, aber erfordert eine Veranlagung. Zwischen den beiden Tatsachen 1) Quellsteuer und 2) Veranlagung überflüssig besteht kein direkter Zusammenhang. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1066:9B40:74F6:A589:2BC1:BF53 (Diskussion) 08:35, 21. Dez. 2019 (CET))
Schweiz
In der Tabelle steht, die Steuer würde "vollumfänglich" zurückerstattet. So wie ich das Formular 85 der Schweizer lese, wird nur der Teil zurückerstattet, der die 25% der Doppelbesteuerungsabkommens übersteigt. 2001:A61:BD8:8101:D021:947:1AD3:7B86 18:22, 21. Dez. 2019 (CET)