Diskussion:Absolutismus
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Verallgemeinerung des Beitrages
Absolutismus bedeutet die alleinige Herrschaft eines Einzelnen. Damit wird gemeint es gibt nur einen Herrscher. .
Eberhard Isenmann again
Vor acht Monaten habe ich hier bereits darauf hingewiesen, dass die im Artikel breit dargestellte Theorie Eberhard Isenmanns, der Begriff der absoluten Herrschaft sei nur mit Blick auf spätmittelalterliche Rechtsdiskussionen verständlich, von der Forschungsliteratur zur Frühen Neuzeit nicht geteilt wird. Die „Wurzeln“ des Absolutismus lagen woanders. Ich schlage nun vor, den meines Erachtens irreführenden und theorieetablierenden Abschnitt zu entfernen. --Φ (Diskussion) 14:58, 5. Aug. 2022 (CEST)
- Da mir eine Woche lang niemand widersprochen hat, hab ich meinen Vorschlag jetzt umgesetzt. --Φ (Diskussion) 09:24, 12. Aug. 2022 (CEST)
Franz Wittmütz: Einteilung Frankreichs nach Steuergesichtspunkten.
Diese Angabe steht in EN 20. Was soll das sein? Im Netz ist nichts zu finden. --Φ (Diskussion) 15:25, 6. Aug. 2022 (CEST)
- Ich hab die nicht zielführende Angabe jetzt rausgenommen. --Φ (Diskussion) 09:48, 14. Aug. 2022 (CEST)
Platzierung des Bildes von Friedrich II.
Es erscheint jetzt als Illustration des Abschnitts zum höfischen Absolutismus, sollte aber in dem folgenden zum aufgeklärten Absolutismus platziert werden. --2003:F1:674F:1EA5:9952:EA5C:CB1E:6018 09:01, 14. Aug. 2022 (CEST)
- Richtig, erledigt. --Φ (Diskussion) 09:47, 14. Aug. 2022 (CEST)