Diskussion:Adelsrecht
Ist Adelsrecht Recht?
Man kann es gar nicht genug betonen: Die Normen, die das "Adelsrecht" behandelt haben in Deutschland nichts mit dem Begriff "Recht" zu tun. Es handelt sich lediglich um die Privatangelegenheiten einiger weniger, die sich freiwillig bestimmten, selbst erdachten Spielregeln unterwerfen möchten. Außerhalb der Gruppe, der sich diesen Spielregeln unterwerfenden Leute hat "Adelsrecht" keine Wirkung. Niemand kann mit "adelsrechtlichen" Argumenten vor einem echten Gericht irgendetwas erreichen. Nichts ist bindend. Rein garnichts aus dem Adelsrecht ist irgendwie rechtsstaatlich legitimiert. Jeder kann entscheiden, ob er das "Adelsrecht" anerkennt oder ignoriert. Bei wirklichem "Recht" wäre das nicht möglich.
In den Monopoly-Spielregeln steht: Wer drei unbebaute Grundstücke gleicher Farbe besitzt, kann doppelte Miete kassieren. In den Canasta-Spielreglen steht: Schwarze Dreien sind Stoppkarten. Gibt es "Monopolyrecht"? Gibt es "Canastarecht"? Kann man vor ein Monopolygericht ziehen, wenn man seine 200 Euro (Schönheitskonkurrenz gewonnen) aus dem "Rechtsgrund" Ereigniskarte nicht erhalten hat. Nein, das wäre lächerlich. Das so genannte "Adelsrecht" ist aber nichts anderes. Die Verwendung des Begriffs "Recht" ist in diesem Zusammenhang nichts als Anmaßung. Ilsebill 19:38, 5. Feb. 2008 (CET)
- Auch mal eine späte Antwort: Es gibt ja auch ein Internationales Skatgericht - warum solle die Menschen, die Adel spielen, schlechter behandelt werden als die, die Skat spielen? Wenn sie das Spiel zu ernst nehmen, machen sie sich natürlich lächerlich, aber das darf man ja >:-> -- Perrak 09:44, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Noch spätere Antwort: Das Skatgericht nimmt aber keineswegs für sich in Anspruch, "Skatrecht" zu entwickeln und anzuwenden. SchnitteUK (Diskussion) 15:27, 8. Sep. 2013 (CEST)
Hier geht ja einiges drunter und drüber! "Adelsrecht" ist ein Sammelbegriff für die frühere rechtliche Sonderstellung des Adels, für seine Privilegien etc. Dieses wurde in Preußen 1920 extra aufgehoben, ist also seitdem nur noch Rechtsgeschichte. Der "Adel" wurde nicht abgeschafft, verlor aber seine rechtliche Sonderstellung. Angehörige von Adelsfamilien sind daher jetzt nur noch Bürger wie alle anderen auch. Ehemalige Adelstitel wurden zu Namensbestandteilen. Der Adelsrechtsausschuß, ein privatrechtlicher Verein und keine Behörde, kann nur feststellen, wer nach den früheren Regeln zum Historischen Adel gehört und wer nicht. Wer von ihm anerkannt wird, kann Mitglied in einigen wenigen privatrechtlichen Vereinen werden, sonst nichts. Das ist aber erlaubt. Fazit: "Adelsrecht" ist kein Bestandteil des aktuellen Rechts, sondern der Rechtsgeschichte. (nicht signierter Beitrag von 2003:6E:4B18:B782:7C1E:A61E:A8C8:711B (Diskussion | Beiträge) 21:51, 27. Jan. 2014 (CET))
adelstitel zurückbekommen
hallo,
bin ein direkter Nachfahre der Grafschaft "von Eckartsberg". da im zweiten Weltkrieg die Adelstümer Verstaatlicht wurden, verloren wir auch den Grafentitel, gibt es irgent eine Rechtliche grundlage, welche es einer Familie erlaubt, Ihren Titel zurück zu erlangen ?
Hallo unbekannter Fragesteller.
Die Adelstitel wurden schon 1920 abgeschafft.
Zurückbekommen könnte man sie nur, wenn man das Grundgesetz in die Mülltonne wirft und wieder eine Monarchie errichtet. Das ist in Deutschland allerdings aus gutem Grund bei Strafe verboten! Sollten Sie dabei Gewalt anwenden, wären Ihre Bestrebungen Hochverrat und Sie würden mit lebenslangem Knast bestraft. Also probieren Sie es bitte gar nicht erst.
Ilsebill 04:10, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Ob der unbekannte Fragesteller nach vier Monaten ohne Antwort hier noch mitliest ist fraglich ;-) Deine Antwort ist zwar grundsätzlich richtig, aber wenn es ihm nur um den Namen geht, könnte eine Namensänderung möglich sein. Zumindest nach deutschem Recht wüsste ich nicht, dass etwas grundsätzlich dagegen spräche. Falls er Österreicher sein sollte, geht es natürlich nicht, da dort die alten Titel nicht als Namensbestandteile weiterleben, sondern offiziell komplett abgeschafft wurden.
- Andererseits: Da es die Adelstitel rechtlich gar nicht mehr gibt, könnte er sich auch einfach Visitenkarten mit "Graf von E." drucken lassen und verwenden. Das Führen eines Pseudonyms ist ja nicht verboten. -- Perrak 09:41, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Der Fragesteller möchte, so verstehe ich ihn, einen Titel, nicht irgendeinen Namen. Im tiefsten Herzen wird dahinter wohl ein (zweifelhaftes) Bedürfnis nach Prestige oder Status stehen. Mit einem Pseudonym wäre ihm also eher nicht geholfen. Die Leute, die sich Visitenkarten mit Namen drucken lassen, die im Personalausweis ganz anders stehen, sind sicher keine Verbrecher solange Sie damit (im Rechtsverkehr) nicht täuschen. Sollen sie doch "König von Mallorca", "Ed von Schleck" oder "Prinzessin auf der Erbse" auf ihre Klingelschilder schreiben. Hinter dieser lächerlichen Fassade könnte aber auch- in hoffentlich seltenen Fällen - eine potentielle Gefahr stehen. Jene, die sich eine Diktatur herbeiwünschen, bekommen hier bei Wikipedia ordentlich Gegenwind. Das ist auch gut so. Monarchisten sind aber auch Verfassungsfeinde. Allerdings wird diesen Leuten milder begegnet. Liegt das an den Kampagnen der Yellow-Press? Oder liegt es daran, dass nur noch so wenige Senioren leben, die sich noch an Kaisers Zeiten (und den Terror dieses Regimes) erinnern können? Meine Meinung: Wer einen Adelstitel zurück haben möchte, steht auf einer Stufe mit jemanden, der seinen alten SS-Dienstgrad wieder haben will.Ilsebill 13:42, 13. Sep. 2008 (CEST)
- Deine Meinung bleibt Dir natürlich unbenommen, ist aber ziemlich schräg. Leute, die einen "Adelstitel" im Sinne verbunden mit allen früher mal damit verbundenen Vorrechten zurückhaben wollen isnd glaube ich eher selten. Es geht ihnen um den "Adelstitel", wie ihn heutige "Adlige" haben, also einfach um den klangvollen Namen. Das halte ich eher für harmlos.
- Wieso sollte es gegen die Verfassung (vermutlich meinst Du das Grundgesetz) sein, sich eine Monarchie zu wünschen? Falls damit eine Monarchie westeuropäischen Zuschnitts gemeint wäre und ihre Einführung mittels friedlicher Mittel geplant ist, spricht doch nichts dagegen. Wir haben hier in Bayern auch Separatisten, die ein unabhängiges Bayern wollen, was auch dem GG widerspricht, die treten sogar zur Landtagswahl jetzt am 28. 9. an (nicht dass sie eine Chance hätten). Die Partei ist legal, wenn es eine entsprechende Volksabstimmung plus einen mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossenen Staatsvertrag gäbe, wäre das mit dem GG vereinbar. -- Perrak 19:41, 13. Sep. 2008 (CEST)
- Juristischer Quark, wenn auch fünf Jahre alt. Die Wiedereinführung der Monarchie geht in Deutschland weder im Bund noch in den Ländern durch eine "verfassungsändernde Mehrheit", da Artikel 79 Absatz 3 den Grundsatz, dass Deutschland eine Republik ist, unter die Ewigkeitsklausel stellt. Und mit welchem ausländischen Völkerrechtssubjekt ein "Staatsvertrag" darüber geschlossen werden soll, ist mir völlig unklar. SchnitteUK (Diskussion) 15:03, 8. Sep. 2013 (CEST)
- Noch zum Thema "Rückerlangung des Adelstitels durch Namensänderung": Da "Adelstitel" in Deutschland nur, wie wiederholt betont wurde, Teile des bürgerlichen Namens sind, wäre es theoretisch denkbar, sich mit rechtlich legtimierter Wirkung "Graf von Eckartsberg" zu nennen, wenn man seinen Namen entsprechend ändert. Das geht aber nicht so ohne weiteres: Nach dem deutschen Namensänderungsgesetz Namensänderungsgesetz muss dafür ein wichtiger Grund nachgewiesen werden. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die zuständige Behörde den Wunsch des Fragestellers, sich mit einem Grafentitel zu schmücken, anerkennen würde. Namensänderungen sind grundsätzlich möglich, aber die deutschen Behörden sind dabei traditionell recht zurückhaltend. Einfacher dürfte es sein, eine "Gräfin" zu heiraten und deren Namen anzunehmen, was natürlich möglich ist (aber dann nur den "Grafentitel" der Ehefrau, nicht einen frei ausgewählten, verschafft). SchnitteUK (Diskussion) 19:54, 25. Okt. 2013 (CEST)
- Der Fragesteller möchte, so verstehe ich ihn, einen Titel, nicht irgendeinen Namen. Im tiefsten Herzen wird dahinter wohl ein (zweifelhaftes) Bedürfnis nach Prestige oder Status stehen. Mit einem Pseudonym wäre ihm also eher nicht geholfen. Die Leute, die sich Visitenkarten mit Namen drucken lassen, die im Personalausweis ganz anders stehen, sind sicher keine Verbrecher solange Sie damit (im Rechtsverkehr) nicht täuschen. Sollen sie doch "König von Mallorca", "Ed von Schleck" oder "Prinzessin auf der Erbse" auf ihre Klingelschilder schreiben. Hinter dieser lächerlichen Fassade könnte aber auch- in hoffentlich seltenen Fällen - eine potentielle Gefahr stehen. Jene, die sich eine Diktatur herbeiwünschen, bekommen hier bei Wikipedia ordentlich Gegenwind. Das ist auch gut so. Monarchisten sind aber auch Verfassungsfeinde. Allerdings wird diesen Leuten milder begegnet. Liegt das an den Kampagnen der Yellow-Press? Oder liegt es daran, dass nur noch so wenige Senioren leben, die sich noch an Kaisers Zeiten (und den Terror dieses Regimes) erinnern können? Meine Meinung: Wer einen Adelstitel zurück haben möchte, steht auf einer Stufe mit jemanden, der seinen alten SS-Dienstgrad wieder haben will.Ilsebill 13:42, 13. Sep. 2008 (CEST)
Aussage: Adelsrecht ist Sonderprivatrecht
Bisher fand sich im Text die Aussage, Adelsrecht sei Sonderprivatrecht. Dafür konnte ich aber keinen Beleg in Büchern finden. Weder in einem, das sich durchaus zu den verschiedenen Bereichen des Sonderprivatrechts äußert (Theo Mayer-Maly: Einführung in die Rechtswissenschaft. 1993), noch in einem Buch zum Adelsrecht (Sigismund Freiherr von Elverfeldt-Ulm: Adelsrecht. 2001). Zudem benennt der WP-Artikel Sonderprivatrecht lediglich staatliche Gesetze, die dem Sonderprivatrecht angehören. --Fit (Diskussion) 22:39, 7. Jun. 2019 (CEST)
- Sehe ich genauso. Danke für die Korrektur. --Jossi (Diskussion) 17:02, 8. Jun. 2019 (CEST)