Diskussion:Allgemeines Pensionsgesetz

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Pensionsgesetz 1965

In welcher Beziehung steht das APG zu diesem Gesetz (PG 1965, BGBl. Nr. 340/1965)? --Aktenstapel (Diskussion) 20:45, 17. Jun. 2015 (CEST)

Das Pensionsgesetz 1965 betrifft nur Beamte und wird übergangsweise, d. h. abhängig vom Geburtsjahrgang, weiter angewendet. Siehe Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes --Lexberlin (Diskussion) 01:37, 11. Mär. 2022 (CET)

Pensionssystem

Die Verlinkung Pensionssystem leitet auf Ruhegehalt weiter. Gemäß Definition handelt es sich beim Ruhegehalt um "ein regelmäßig ausgezahltes Einkommen zur Altersversorgung an eine Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis gestanden hat." Der Regelungsbereich des Allgemeinen Pensionsgesetzes beschränkt sich aber nicht auf Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Die Weiterleitung ist daher irreführend und somit zu entfernen! --Karl 3 (Diskussion) 16:01, 23. Mär. 2022 (CET)

Zustimmung meinerseits! --Lexberlin (Diskussion) 20:32, 23. Mär. 2022 (CET)

Done --Karl 3 (Diskussion) 13:14, 24. Mär. 2022 (CET)

Beispiel Pensionsberechnung nach dem APG

In der Beispielrechnung wird zunächst angenommen, dass ein Monatseinkommen 14 mal gezahlt werde. Ich vermute, dass es sich auch bei der Anzahl der Monatszahlungen nur um ein Beispiel handelt. Nach § 11 APG dürfte der Jahresverdienst die Bemessungsgrundlage sein, unabhängig von der Anzahl der Zahlungen. Weiterhin wird dann bei der Lebens-Gesamtgutschrift eine Teilung durch 14 vorgenommen, was hier allerdings § 5 Abs. 1 APG ausdrücklich vorschreibt. Vielleicht wäre dazu noch zu ergänzen, wie die tatsächliche Auszahlung erfolgt, also ob in bestimmten Monaten der mehrfache Betrag ausgezahlt wird, weil das Jahr nur zwölf Monate hat. --Lexberlin (Diskussion) 16:53, 26. Aug. 2022 (CEST)