Diskussion:Ausgleichsabgabe

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Fehlinformation, da Gesetzestext geändert wurde

Im Artikel zu "Ausgleichsabgabe" zum deutschen Schwerbehindertenrecht (SGB IX) hat sich meines Erachtens ein Fehler eingeschlichen:

Die Häufigkeit der zu zahlenden Ausgleichsabgabe ist nicht (mehr !) mit "monatlich" zu bezeichnen, da sich an diesem Punkt der Gesetzestext (§ 77 SGB IX) vor einigen Jahren geändert hat.

Früher stand dort in der Tat "monatlich" (pro nicht besetztem ArbPl), aber dieses Wort ist nun ersatzlos weggefallen, so daß man mittlerweile von einer nur noch jährlichen Abgabe ausgehen muß (wie es auch in Absatz 4 des § 77 benannt wird).


vergleiche: http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__77.html


Schön für die Arbeitgeber, die so auf einen Schlag ihre Kosten um 11/12tel (!) reduzieren konnten, weniger schön für Schwerbehinderte, die einen Arbeitsplatz suchen.

Sollte jemand bezüglich der Häufigkeit der Ausgleichsabgabe jedoch über andere Informationen verfügen, wäre ich für eine Nachricht sehr dankbar.

Mit besten Grüßen,--213.191.37.2 22:15, 2. Nov. 2009 (CET)

Die Ausgleichsgabgabe von ab 140,- Euro ist ein JÄHRLICHER Betrag, kein monatlicher!!!
Unbedingt schnell ändern, da großer Fehler.  :( --2A03:94E0:24C4:0:0:0:0:FEFE 17:20, 4. Aug. 2022 (CEST)


→ Da die Abgabe pro nicht besetztem "Pflichtarbeitsplatz" zu zahlen ist, und sich dieser auf jeweils monatliche Beschäftigung eines Schwerbehinderten bezieht, ist auch pro Monat nicht besetztem Pflichtarb.platz die Abgabe zu leisten. Liest sich sehr schwer aus dem Gesetzestext heraus, ist aber de jure so korrekt... 84.173.87.199 15:54, 30. Apr. 2012 (CEST)


Eine Information, an wen die Ausgleichsabgabe zu leisten ist, wäre in diesem Zusammenhang hilfreich (nicht signierter Beitrag von 84.58.111.9 (Diskussion) 13:05, 11. Jun. 2012 (CEST))

Geschichte?

Vllt lässt sich da noch etwas ergänzen? mich interessierte zb die quantitative entwicklung in den letzten 30, 40 jahren...--Hungchaka (Diskussion) 15:54, 1. Jul. 2012 (CEST)

Höhe der Ausgleichsabgabe

Die Angaben sind seit 2021 veraltet, siehe BAnz AT 30.11.2020 B1. Jetzt: 140/245/360 Euro. --93.238.46.155 21:14, 21. Feb. 2022 (CET)

"Erleichterungen"???

Für Kleinbetriebe gibt es angeblich "Erleichterungen". Das heißt im Umkehrschluss: Behinderte werden als Belastung gesehen, und zwar unabhängig von ihrer Art der Behinderung und des Jobprofils, einfach ganz pauschal. Das ist dann wohl auch das Vorurteil, weshalb viele Arbeitgeber erst gar nicht auf die Idee kommen, mal zu prüfen, welcher Behinderte auf welchem Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Nur mal als Beispiele: Warum soll ein Rollstuhlfahrer im Büro eine Belastung sein, sofern das Büro barrierefrei zugänglich ist? Warum sollen dort Sehbehinderte mit Screenreadern oder anderen Hilfsmitteln nicht ebenso leistungsfähig sein wie Nichtbehinderte? Die Hilfsmittel werden übrigens von der Reha-Abteilung des Arbeitsamts finanziert, die sogar Fahrzeugumbauten finanziert. Warum sollen kognitiv eingeschränkte Menschen nicht einfache Tätigkeiten erledigen können wie z.B. Putzen, Hotelerie/Gastro, etc.? Integrationsunternehmen bekommen nur am Anfang (1. Jahr?) Unterstützung vom Arbeitsamt, danach müssen die Mitarbeiter voll leistungsfähig sein; und wären sie es nicht, würde die Rechnung für die Betriebe nicht aufgehen. Auch sie sind der tägliche Beweis, dass sie für ihre Arbeitgeber keine Belastung sind. Dasselbe gilt für Asperger-Autisten, sofern sie ihren Nischen-Arbeitsplatz finden, wie z.b. bei Auticon. Das ist noch nicht mal ein Integrationsbetrieb! Es gibt also genügend Beispiele, die zeigen, dass Behinderte nur den richtigen Arbeitsplatz finden müssen (und Arbeitgeber zum Arbeitsplatz die richtigen Behinderten), damit eben KEINE Einschränkung bei der Leistungsfähigkeit besteht. Wenn aber die Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, dann liegt wohl auch keine Belastung vor, oder? Das, was auf der Artikelseite als "Erleichterungen" genannt ist (im Abschnitt "Höhe der Ausgleichsabgabe"), ist also willkürliche Interpretation von Menschen, deren Vorurteile die Integration von behinderten Menschen behindern. Mit anderen Worten: Diese Chefs sind behindert (in ihrer Wahrnehmung und Denkfähikeit), nicht die behinderten Menschen, die sich auf diese Jobs bewerben und wegen ihrer Behinderung nicht genommen werden. Der unpassende Begriff "Erleichterungen" sollte deshalb durch einen passenden Begriff ersetzt werden. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 12:01, 23. Feb. 2022 (CET)