Diskussion:Beamtentum

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Verschieben?

Das Ganze ist derzeit je wohl hauptsächlich auf Deutschland bezogen. Daher wäre Verschieben auf Geschichte des Beamtentums (Deutschlands) sinnvoll. Alles andere scheint mir derzeit zu ambitioniert. Machahn 14:18, 24. Dez. 2010 (CET)

Ja, bitte verschieben. --93.133.142.38 17:32, 1. Jun. 2014 (CEST)

Mittelalter

Regelungen der Altersversorgung von „Beamten“ - ob der Begriff für das Mittelalter überhaupt tauglich ist, ist eine ganz andere Frage - durch Friedrich II. in Zusammenhang mit den Konstitutionen von Melfi oder den nachfolgenden Novellen vermag ich nicht festzustellen. Die Funktionäre der römischen Kurie und der anderen europäischen Höfe oder der Kommunen wären auch einer Erwähnung wert, von Byzanz einmal ganz abgesehen. Tut sich da in absehbarer Zeit nichts, sollte der Abschnitt entfernt werden, um keinen Informationsschaden anzurichten. Die bislang genannte Literatur ist für diesen Abschnitt irrelevant. Insoweit ist auch die Beleglage dieses Abschnittes mehr als dürftig. --Enzian44 22:25, 12. Okt. 2011 (CEST)

Abschnitt zu Kritik

Moin! Dass es hier keinen Abschnitt "Kritik am Beamtentum" gibt, halte ich angesichts der umfassenden öffentlichen, fachlichen und journalistischen Kritik am daran doch für ziemlich verfehlt. Da sollte auf jeden Fall ein Ausbau des Artikels stattfinden, der auch kritische Stimmen beleuchtet. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 11:56, 24. Mär. 2014 (CET)

Also Kritik gibt es, z.B.
  • intern: völlig intransparente Beförderungen und Beurteilungen, keine nennenswerte Unterstützung bei extrem teuren Städten als Dienstort (besonders bei den niedrigen Besoldungsgruppen ein großes Problem; ausgenommen: Kanton Zürich)
  • extern: Überbezahlung in der B-Besoldung, Beamte brauchen keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Bei Wikipedia fehlt sämtliche Kritik in diesem Artikel, genauer gesagt: Die Kritik wird nicht abgebildet. --93.133.142.38 17:32, 1. Jun. 2014 (CEST)

"die Beamtin"/die Beamte

Angesichts der Wortherkunft von Beamte/r, die der Artikel sehr gut erklärt, ist die weibliche Form " die Beamtin" albern. Ein/e Beamte/r ist jemand, der/die ein Amt erhält, genauso wie ein/e Beauftragte/r einen Auftrag erhält. Kein Mensch käme auf die Idee eine Beauftragte "die Beauftragtin" zu nennen. Beamte ("der"/"die") ist eines der wenigen Wörter der deutschen Sprache, die halbwegs geschlechtsneutral sind, deshalb muss man sie nicht "politisch korrekt" übers Knie brechen. (nicht signierter Beitrag von 92.75.35.74 (Diskussion) 14:47, 1. Jun. 2014 (CEST))

"die Beamtin/die Beamte" ist ünnötig.--93.133.142.38 17:32, 1. Jun. 2014 (CEST)

Weimarer Republik

Der Artikel "DIE STELLUNG DER BEAMTENSCHAFT IN REICH, LÄNDERN UND GEMEINDEN IN DER ÄRA BRÜNING" des Instituts für Zeitgeschichte [1] könnte eine sinnvolle Ergänzung der Ära Brüning sein.--Karl 3 (Diskussion) 15:49, 24. Aug. 2019 (CEST)

Ja, gute Quelle ! aber die Bezeichnung wurde auch nach 1945 noch verwendet, z.B. nach Privatisierung der Bundespost. --88.71.254.239 09:14, 25. Apr. 2020 (CEST)

Lohnarbeit

Historisch mag das richtig sein, aber in Deutschland bekommt der Beamte keinen Lohn ! Insofern irritiert der in der Einleitung verwendete Link --88.71.254.239 09:17, 25. Apr. 2020 (CEST)

SBZ und DDR

In der SBZ und in der DDR gab es keinen Beamtenstatus, sondern in vergleichbarer Funktion ausschließlich Staatsangestellte. Einige der vormaligen Amtsbezeichnungen existierten jedoch als Ehrentitel weiter, die bei besonderen Verdiensten verliehen wurden, wie z. B. Medizinalrat, Studienrat oder Oberstudienrat.

Das ist etwas dünn. Ist darüber nicht mehr bekannt? Alten Kollegen haben gelegentlich erzählt, dass die bis dahin verbeamteten etwa im Herbst 1945 oder Frühjahr 1946 einen Anderungsvertrag vorgelegt bekamen, mit dem sich sich mit der Einbeziehung in den Rahmenkollektivvertrag der Deutschen Reichsbahn einverstanden erklärten, wodurch der besondere Beamtenstatus entfiel. Ob die Nichtakzeptanz die Kündigung nach sich zog, war aber nicht mehr herauszubekommen. Dazu passt ebenfalls nicht, dass wir einen Artikel Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn haben, nachdem dieser RKV erst 1951 verabschiedet wurde. Es muss also Vorgängerregelungen gegeben haben, doch solche Feinheiten waren schon um 1980 in Vergessenheit geraten. Nur, wie lief es nun wirklich ab? –Falk2 (Diskussion) 17:18, 20. Feb. 2021 (CET)

Rechtsvergleich Europa 2010

Als Ergebnis eines Rechtsvergleichs wird formuliert: "Die deutsche Beamtenversorgung steht aufgrund ihrer einfachgesetzlichen Ausgestaltung nach vom Bundesverfassungsgericht strikt ausgelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben zumindest im europaweiten Vergleich allein." Quelle: Die Alterssicherung der Beamten im Rechtsvergleich, Studien aus dem Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik Band 50 1. Auflage 2010, Hrsg. Ulrich Becker, Peter A. Köhler, Yasemin Körtek [2] Zumindest der zweite Satz der Einleitung wäre wenigstens zu relativieren. --Karl 3 (Diskussion) 17:22, 26. Apr. 2022 (CEST)

Ich habe den Hinweis auf die vielen Länder entfernt. Sollte es doch Länder geben, in denen das Alimentationsprinzip auch im Ruhestand noch gilt und die Sonderregelungen für Beamte in der Verfassung verankert sind, bitte ich um Ergänzung. --Karl 3 (Diskussion) 18:22, 2. Mai 2022 (CEST)