Diskussion:Blutrichter
Bedeutung
Hallo GS63. Du Hast einen Halbsatz entfernt in Blutrichter. Hierzu merke ich an, nicht jeder Richter, dem die Funktion zur Verhängung einer Todesstrafe übertragen ist, muss dies auch machen. Wenn er dies nicht tut, ist er kein Blutrichter. Tut er dies jedoch, dann ja. Durch die Entfernung des Halbsatzes, hast Du mE den umfassenden Sinn der Definition genommen. SG, --Asurnipal (Diskussion) 08:43, 22. Nov. 2016 (CET)
- Der Satz war so nicht richtig verständlich. Ich habe mich bisher nicht gegen die Bedeutung gewandt, nur gegen die widersprüchliche Formulierung. Ich habe nichts dagegen, wenn eine stimmige Bedeutung korrekt ausgedrückt wird. Dazu ist Wikipedia ja da. So ganz verstehe ich das aber noch nicht. Könntest Du es vielleicht versuchen korrekt und einfach, zur Not auch in mehrere Sätze aufgeteilt auszudrücken? Gruß! GS63 (Diskussion) 23:58, 22. Nov. 2016 (CET)
- Hallo GS63. Der Blutrichter ist Blutrichter, weil er über Leben (Blut) richtet (er nützt also seine Befugnis aus). Ein Richter, der zwar die Befugnis dazu hat, dies aber nicht tut, ist eben kein Blutrichter. Daher war der Zusatz von mir im erste Satz: und/oder die ein solch übertragenes Recht ausnützt. Denn auch ein Richter, der eigentlich keine oder keine umfassende Befugnis dazu hat, aber dennoch über Leben richtet, ist ein Blutrichter. --Asurnipal (Diskussion) 07:20, 23. Nov. 2016 (CET)
- Zur Validität dieser Definition möchte ich mich zurückhalten. Wenn man das so allerdings schriebe, wäre zumindest klar, was gemeint ist. Gruß! GS63 (Diskussion) 08:35, 23. Nov. 2016 (CET)
- Hallo zusammen! Zur "Validität"kann ich auch nichts weiter sagen, zum Vorgehen würde ich meinen, wenn bis morgen Mittag dieser Formulierung niemand hier widerspricht, indem er eine konkrete andere Formulierung vorschlägt, kommt sie so in den Artikel hinein. --Flo Sorg (Diskussion) 20:03, 23. Nov. 2016 (CET)
- Welcher genau? Der ursprünglichen ist widersprochen, explizit und wohlbegründet. Aber es wird sicher kein Hexenwerk sein. Gruß! GS63 (Diskussion) 22:36, 23. Nov. 2016 (CET)
NS-Blutrichter
Im aktuellen Sprachgebrauch wird der Begriff fast ausschließlich für Richter benutzt, die als Teil der nationalsozialistischen Justiz moralisch verwerfliche Todesurteile verhängt haben. Sollte das im Artikel nicht deutlicher zum Ausdruck kommen? --Jossi (Diskussion) 12:18, 12. Jun. 2021 (CEST)
Was soll das?
Dieser seltsame Artikel entbehrt jeder seriösen Grundlage. Sofern man unter "Blutrichter" nicht einen zur Ausübung der Blutgerichtsbarkeit befugten Richter versteht, ist das Wort ein bloßer polemischer Kampfbegriff mit abwertender Bedeutung. Der Artikel hat ja auch praktisch keinerlei Inhalt, sondern 90% des Textes bestehen aus einer simplen Literaturliste zur NS-Justiz. Es ist geradezu grotesk, dass hier z.B. die Hexenverfolgung, die Französische Revolution und der Nationalsozialismus in einen Topf geworfen werden. Was hat Robespierre hier zu suchen? Er war kein Richter, sondern Politiker, und die Todesurteile fällte nicht er, sondern das Revolutionstribunal. Wenn der Artikel nicht grundlegend ergänzt und überarbeitet wird, sollte man ihn lieber löschen. --Reibeisen (Diskussion) 19:19, 9. Okt. 2021 (CEST)