Diskussion:Bockenheimer Landstraße 102

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"Erwerb" durch die Stadt 1937

es erscheint mir sehr blauäugig in anbetracht der umstände (Arisierung) einfach von "erwerb" und rückerwerb ("...Nach dem Zweiten Weltkrieg erwarben die Töchter Sondheimers die Villa im Jahr 1950 von der Stadt zurück...", siehe: "Deutsche Wiedergutmachungspolitik") zu reden ohne diese umstände dabei zu erwähnen! dies gilt auch für andere artikel in denen dieses haus und seine geschichte angeführt werden (z.b. Reichsarboretum). --Dontworry (Diskussion) 12:43, 28. Feb. 2015 (CET)

Höchstwahrscheinlich hast Du Recht. Dummerweise stand in den bisher verwendeten Quellen nichts zum Thema Kaufpreis und Zwang beim Verkauf. Die erfolgte Restitution ist aber ein sicherer Hinweis, dass der "Verkauf" 1937 nicht rechstaatlich gewesen sein kann. Jetzt gibt es ja das neue Buch von Marc Zirlewagen zum Haus. Wenn ich das fertig gelesen habe, kann ich sicher auch dazu Ergänzungen einbauen.--Karsten11 (Diskussion) 17:26, 28. Feb. 2015 (CET)
vielleicht kann man diese ungeklärten umstände dann besser mit: "...1937 wurde die Stadt Eigentümer der Villa..." umschreiben, um so, bis zur entgültigen klärung durch entsprechende dokumente, die rechtlichen bzw. rechtsstaatlichen umstände des eigentumsüberganges etwas unschärfer bzw. ungewisser zu formulieren? --Dontworry (Diskussion) 09:43, 1. Mär. 2015 (CET)