Diskussion:Deutsche Reichsbahn (1920–1945)/Archiv/1
Änderungsvorschläge
Folgende Punkte sollten wir IMHO ändern, anpassen bzw. klären. Ich ändere das fragliche mal noch nicht, da ich hier einerseits noch rel. neu bin und andererseits sinnloses hin und her edieren, ohne zu Wissen was der andere vor hat, auch nicht so das Wahre ist oder vielleicht gänzlich andere Sichtweisen bestehen.
Die Überschrift "Die Reichseisenbahn" sollte (wieder) in "Die Reichseisenbahnen" geändert werden, da in den jeweiligen Gesetzen zur Schaffung neuer Eisenbahngesellschaften (DRB,DRG) der Begriff "Reichseisenbahnen" verwendet wurde und es erst mit der Schaffung der jeweiligen Gesellschaft eine reichseinheitliche Bahngesellschaft gab. Vorher hatte jede ehemalige Staatsbahn wohl noch ihre jeweils eigene, aber unter Reichshoheit stehende und in Reichseigentum befindliche zentral gesteuerte Verwaltung.
Unterüberschriften (insofern notwendig) für ...
- DRB von Feb. bis Aug. 1924 - kann erstmal unter "Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft" bleiben
- DRG von Sep. 1924 bis Feb. 1937 - sollte "Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft" bleiben/sein
- DRB von Feb. 1937 bis Mai 1945 - muß eigene Überschrift bekommen, wg. Bruch internationaler Verträge (danach Suche ich noch)
- DRB von Mai 1945 bis ??? 1949 - muß eigene Überschrift bekommen, wg. ...
Die Deutsche Reichsbahn der DDR gehört nicht auf diese Seite, da sie, genau wie die DB, eine Nachfolgerin der DRB war und mit dieser "nur" eine Namensgleichheit verbindet. Also entweder beide oder keine auf dieser Seite! (Apropos: Kann jemand bestätigen, daß die DR ihren Namen nur behalten hat, damit sie weiterhin für den Betrieb der S-Bahn in allen Sektoren Berlins verantwortlich war. -- Ich weiß leider nicht mehr wo ich diesbezügliches gelesen hab, jedenfalls hätten die Sowjets bzw. die DDR demnach mit einem Namenswechsel die Kontrolle und somit an Einfluß auf die Westallierten in Berlin verloren.)
Meik'l 00:30, 16. Mär 2004 (CET)
Bild
Ist es möglich hier ein Bild (Foto) einer Armbinde der Deutschen Reichsbahn einzufügen? Das Logo der Reichsbahn auf dem Armband beinhaltet auch das Hakenkreuz (darf es gezeigt werden?) Gruß -Hosse 21:29, 29. Jan 2005 (CET)
Muss das sein? Zur Darstellung des lexikalischen Lemmas gibt es sicherlich wichtigere Dinge als eine " Armbinde der Deutschen Reichsbahn"! Zeig doch bitte lieber ein Bild von einem Stahlwerk, wo die Schienen und Räder der Deutschen Reichsbahn herkommen -- WHell 09:01, 31. Jan 2005 (CET)
1 Bahn, 2 Artikel; die Tatsache, dass die Ziele, die mit der Beibehaltung der Deutschen Reichsbahn verfolgt wurden, auch erreicht wurden, ist doch hinreichender Beweis dafür, dass der Fortbestand der Deutschen Reichsbahn (wenn auch möglicherweise widerwillig) international anerkannt wurde. Damit ist die DR der DDR keine Nachfolgegesellschaft der Vorkriegs-DR, sondern ein und dieselbe Gesellschaft. Das mag man vielleicht als historischen Fehler ansehen, aber nicht das "Korrigieren" der Geschichte ist Aufgabe der Wikipedia, sondern das Wiedergeben von Fakten (und die lassen sich nunmal im Nachhinein nicht ändern). Daher gehören die Vorkriegs-DR und die DR der DDR in meinen Augen auf jeden Fall in einen Artikel.
Bild; ein ". . . Stahlwerk, wo die Schienen und Räder der Deutschen Reichsbahn herkommen" würde die Zulieferindustrie der DR kennzeichnen, nicht die DR selbst; daher gehört sowas nicht in diesen Artikel. Das offizielle Emblem der DR, egal ob auf einer Armbinde oder sonstwo, gehört im Gegensatz dazu durchaus in einen solchen Artikel, egal wie man zu dessen Symbolik steht; die Wikipedia hat neutral (das heißt, ohne Wertung) zu agieren. Das Abbilden des Hakenkreuzes darf, soweit mir bekannt ist, zur wertneutralen Darstellung der Geschichte und zur Aufklärung verwendet werden. Den genauen Wortlaut der entsprechenden Gesetze kenne ich leider nicht, auch die Auslegung durch die Juristen nicht; aber eigentlich dürfte es legal sein, das Bild in der Wikipedia zu zeigen - aber nagel mich bitte nicht drauf fest.
Ordnung; der Ansicht, dass die Darstellung der Geschichte in diesem Artikel etwas ungeordnet wirkt, stimme ich zu. Wahrscheinlich werde ich mich mal in den nächsten Tagen darüber hermachen.
Gruß, Sternchen96
Abkürzungen
Weiss jemand, wann die Abkürzungen DRG und DRB aufkamen? DRB müsste, soweit ich mich erinnere, vom Anfang der 90er sein. DRG hab ich aber auch schon in den 80ern gelesen; um mich aber zu erinnern, wie alt die Abkürzung tatsächlich ist, bin ich wiederum nicht alt genug. Kann da jemand genauere Angaben machen? Gruß, Sternchen96 00:42, 22. Feb 2006 (CET)
DRB war entgegen der hier vertretenen Meinung tatsächlich eine offizielle Abkürzung. Seit dem 1.1.1939 wurde die Reichsbahn (ausschließlich!) nach innen als "Deutsche Reichsbahn Betriebsgesellschaft" geführt. Im internen Schriftverkehr wurde deshalb zwischen Januar 1939 und dem Kriegsende "DRB" als (sogar hoch-) offizielle Abkürzung verwendet.
Und auch bei der Abkürzung DRG wäre ich mir nicht so sicher, denn diese Bezeichnung taucht des öfteren bis November 1936 als Abkürzung für die Reichsbahn im internen Schriftverkehr auf.
Im übrigen kurz die Anmerkung, daß die Abkürzung DR, wie sie mit dem neuen Reichsadler (mit Hakenkreuz) und ab 1942 als Abkürzung an den Güterwagen verwendet wurde, nicht für "Deutsche Reichsbahn" steht, sondern für "Deutsches Reich".
Beste Grüße, Jens
- Wäre nur gut, wenn sich das alles auch belegen ließe. Meines Wissens galt international als Kürzel immmer "DR". Was da intern vielleicht die Runde machte, ist dagegen völlig uninteressant. --Rolf-Dresden 21:02, 17. Jan. 2011 (CET)
- Wäre nur gut, wenn Du wiederum diese Aussage belegen könntest. Es gibt meines Wissens nur das RIC-Abkommen, in dem "DR" vor 1937 auftaucht. Dieses Abkommen taugt aber nur bedingt für einen Beleg der Abkürzung "DR", denn die stand hier - zumindest lässt sich das für die 30er und 40er Jahre belegen - für Deutschland (Deutsches Reich). Dagegen wird in Schriftstücken der Hauptverwaltung der Reichsbahn bzw. in denen des Reichsverkehrsministeriums und nachgeordneter Dienststellen bei Verwendung einer Abkürzung fast immer "DRB" (1924 und ab 1937) bzw. "DRG" (1924-1937) angewendet. Hierfür könnte ich Dir hunderte Beispiele bringen, nur leider sind das bekanntlich alles Primärquellen und somit für die Wikipedia nicht verwertbar. Und über die Verwendung von "DR" im Zusammenspiel mit dem Reichsadler (Lokomotiven und Reisezugwagen, ab 1938) bzw. solo (Güterwagen, ab 1942, ab 1944 auch bei Reisezugwagen) gibt es unter den Autoren von Sekundärquellen unterschiedliche Auffassungen zur genauen Bedeutung (Deutsche Reichsbahn vs. Deutsches Reich). Das ist also nicht als geklärt anzusehen. Im Übrigen ist es durchaus relevant, wie ein Unternehmen sich selbst (regelmäßig) abkürzt, wenn es um die Klärung der korrekten Abkürzung geht. --C9neje (Diskussion) 17:29, 5. Nov. 2013 (CET)
- Kleiner Nachtrag: Auf folgender Webseite kann der Reklamevertrag zwischen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft und der Deutschen Eisenbahn-Reklame zum 1.1.1925 geschlossene Vertrag im genauen Wortlaut eingesehen werden. Als Abkürzung wird wie von mir oben beschrieben explizit DRG angeführt (§ 1 Abs. 1 Satz 1): http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/dg/e2d_2109.html.
Ein Lemma viele Artikel
Bitte Beachten: Diskussion:Geschichte_der_Eisenbahn_in_Deutschland#Ein_Lemma_viele_Artikel --Sebbî 10:14, 8. Mai 2006 (CEST)
Verfassungsbruch?
Hallo Benutzer:Liesel. Du hast im Artikel bezweifelt, ob die Gründung der DRG 1924 ein Verfassungsbruch gegen die WRV darstellt. Ja. Siehe diesen Link: [1] und beachte dabei bitte die Artikel 7, 89 bis 97 und 171. Dieser Sachverhalt ist unter Historikern bekannt, wird aber von Eisenbahnfans, ja selbst Eisenbahner, wenig beachtet, weil die nur ihre Dampfloks im Kopf haben. --Palü 22:01, 18. Jul 2006 (CEST)
- Trotzdem oder gerade deshalb sollte ein entsprechender erklärender Link in Zusammenfassung/Quellen oder anderweitig angeben werden, damit dies auch von unkundigen Dritten nachvollzogen werden kann. Liesel 22:10, 18. Jul 2006 (CEST)
- Frage: an welcher Stelle konkret soll die Weimarer Reichsverfassung gebrochen worden sein?
- Ich finde, vor dem Hintergrund des propagandistischen Tamtam der NS-Regierung , mit dem die Reichsbahn 1937 "ins Reich zurückgeführt" wurde, sollte ein voraus gegangener Verfassungsbruch durch die Weimarer Regierung gut belegt sein.
- Mir persönlich ist das Ergebnis egal. So eine Geschichte kann aber politisch leicht mißbraucht werden und wäre besonders ärgerlich, wenn es tatsächlich gar nicht stimmt. Deshalb meine deutliche Nachfrage. Vorab Danke für die Überprüfung/Antwort/Korrektur. --84.191.51.196 16:48, 21. Jul 2006 (CEST)
Lt. der WRV (siehe Link oben) waren die Reichseisenbahnen (ex Länderbahnen) absolutes und unmittelbares Eigentum des Reiches. Mit dem Dawesplan von 1924 und der Umwandlung in eine an die Allierten verpfändete DRG war die DRG nicht mehr reichsunmittelbar. Nur blieb angesichts der Schulden- und Reparationslasten des Reichs kurz nach der Inflation nichts andres übrig, dem Willen der damaligen Siegermächten nachzukommnen. Außenpolitisch verschaffte sich das Reich damit ja auch Luft. Ohne den Dawesplan hätte es wahrscheinlich Rapallo nicht gegeben. Das steht irgendwo in einem Maedelbuch, ich habe es aber auch woanders gelesen. Nur bin ich nicht dazu gekommen, neben der Belegquelle WRV selbst, dieses nachzureichen, bedauert --Palü 17:06, 21. Jul 2006 (CEST).
- siehe § 6 Reichseisenbahnvermögen. Hilft das? --84.191.21.79 17:23, 21. Jul 2006 (CEST)
Nicht wirklich. Weil ja aus dem Gesetz es sich ja nicht ergibt, ob es mit der WRV übereinstimmte. Nun bin ich kein Jurist, aber ich muss nun mal den Tatsachen und Schlüssen in die Augen sehen, wozu Historiker und Juristen gekommen sind. Dass das Gesetz von 1924 nicht verfassungskonform war, ist daher eine bekannte Tatsache, bekräftigt -- Palü 17:42, 21. Jul 2006 (CEST).
- Na, also bitte. Sehen wir uns doch mal die WRV, auf die ja andere hier bereits verlinkt haben, durch. Da finden wir u.a. den folgenden Artikel 89:
- "Aufgabe des Reichs ist es, die dem allgemeinen Verkehre dienenden Eisenbahnen in sein Eigentum zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten. Die Rechte der Länder, Privateisenbahnen zu erwerben, sind auf Verlangen dem Reiche zu übertragen."
- Wo soll denn da bitte der Verfassungsverstoss liegen, wenn - in Erfuellung des Auftrages aus diesem Artikel - das Reich die Eisenbahnen in sein Eigentum uebernimmt? SchnitteUK 20:04, 3. Jul. 2010 (CEST)
Hallo Palü,
ich sehe, diese Diskussion ist schon sehr alt und hoffe Sie kommen noch hin und wieder mal hier vorbei (auf Ihrer Seite kann ich ja leider keine Nachricht hinterlassen).
Ich habe die Diskussion nachvollzogen, wußte um solche Umstände bisher überhaupt nicht und war sehr überrascht. Mir stellt sich nun eine Frage, vielleicht können Sie sie mir beantworten.
Ich habe verstanden, daß die Juristen hier von „Verfassungsbruch“ sprechen und Sie selbst erklären ja gleich die erste Frage die sich mir stellte, indem sich die Verantwortlichen (ich vermute die Reichsregierung) (zurecht) dazu gezwungen sahen (man kann auch sagen, sie wurden gezwungen), die Verfassung zu brechen und „die Bahn“ abzugeben. Aber geht das denn überhaupt, ein Verfassungsbruch aus (hinreichendem) Zwang? Wäre das nicht genauso, als würde man der „Beihilfe zum Diebstahl“ bezichtigt werden, wenn man dem Dieb die Autoschlüssel des ausgeliehenen Fahrzeugs eines Bekannten, bei vorgehaltener Waffe herausgäbe? Oder wäre man dann nicht tatsächlich auch „Mörder“, wenn man in ähnlicher Situation dazu gezwungen wäre, jemanden Dritten zu erschießen?
Ich würde gerne die juristische Unterscheidung dieses „Verfassungsbruchs“ von meinen Beispielen verstehen. Vielleicht können Sie mir ja helfen?
Vielen Dank und viele Grüße!
Friedrich Hoffmann (Diskussion) 20:10, 9. Mai 2012 (CEST)
- Ich habe den Abschnitt erst mal entfernt. Bitte dazu eine reputable Quelle anführen, dann kann das ggf. wieder rein, aber die eigene Verfassungsauslegung reicht da keinesfalls als Beleg im Sinne von WP:LIT aus. --Wdd (Diskussion) 00:40, 12. Mai 2013 (CEST)
- Irgendwo habe ich dazu was in Literatur als Quelle. Hoffentlich finde ich es auch mal. Per Zufall. --Butters (Diskussion) 02:07, 13. Mai 2013 (CEST)
Strecken in bis 1918 deutschen Gebieten
Nicht nur diese.
Zum Bereich der Reichsbahndirektion gehörte auch der Gleisanschluß in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau aber bis 1918 war Auschwitz in Österreich. Xx234 09:49, 1. Aug. 2007 (CEST)
Daten Fakten
Ich finde es nicht gut, wenn Daten und Fakten gelöscht werden. Ich hatte im Artikel Angaben zur Transportleistung beigefügt. Das hatte schon einige Stunden gekostet. Schade, daß eine Liesel das einfach löschen darf ohne Begründung. Das bietet Raum für Meinungen, Bauchgefühle, Überzeugungen. Aber ich habe keine Zeit für Löschscharmützel. Es leidet WP. Falsch! Es leiden die Leser. --Daag 19:35, 19. Apr. 2008 (CEST)
- Wie ich schon im Editkommentar und auf meiner Disk geschrieben habe, sind die Daten im Artikel Deutsche Reichsbahn (DDR) zu finden. Es gab also eine Begründung! Liesel 19:37, 19. Apr. 2008 (CEST)
- Entschuldige, das hatte ich nicht gelesen, ich war gleich im Versionsvergleich. Gute Nacht! --Daag 22:33, 21. Apr. 2008 (CEST)
Titelblatt "Reichsbahn aktuell""
Wenn dieser Artikel sich nur auf die Reichsbahn des Deutschen Reiches bezieht, ist das Titelblatt der Zeitschrift fehl am Platze, denn die Autos neben der Brücke weisen es als DDR-Foto aus.--Ulamm 00:59, 25. Jul. 2009 (CEST)
Reichsbahn und Ostbahn in Polen
Es sollte im Artikel ein Hinweis aufgenommen werden auf die Struktur bzw. Eingliederung der poln. Staatsbahnen während der deutschen Besetzung. Dann können die entsprechenden Beiträge gefunden werden. So "existiert" Polen in dem Artikel zur Zeit gar nicht. Eigenständigkeit oder nicht, wie heißt es in dem Ostbahn-Artikel:"Häufig wird die Ostbahn als Bestandteil der Deutschen Reichsbahn betrachtet. Tatsächlich gab es auch mehrere Versuche, die Ostbahn an die Deutsche Reichsbahn anzuschließen. Trotz aller Zusammenarbeit mit der Deutschen Reichsbahn blieb die Ostbahn jedoch stets eigenständig." Diese "Eigenständigkeit" unter deutscher Besatzung darf ja wohl nur als marginal beschrieben werden. alles andere wäre Ablenken von den realen Machtverhältnissen. (ich wunderte mich über die Ausblendung hier). Mein Textvorschlag basiert auf dem Ostbahn-Artikel:
Die von der Generaldirektion der Ostbahn verwaltete Eisenbahn war Anfangs der im so genannten Generalgouvernement gelegene Teil der Polnischen Staatsbahnen (PKP) beziehungsweise ab November 1939 die Ostbahn (Generalgouvernement).
MfG --asdfj, 09:54, 11. Aug. 2011 (CEST)--
- Die Eigenständigkeit der Ostbahn war vor allem finanziell gegeben, denn sie war Sondervermögen des Generalgouvernements und unterstand nur technisch-betrieblich dem RVM. Und da gab es erhebliche Konflikte zwischen Reichsbahn und Ostbahn, ausgetragen vor allem durch Verkehrsminister Dorpmüller auf der einen und Generalgouverneur Frank auf der anderen Seite. Hitler ließ, wie üblich, alle Optionen offen, als beide Seiten von ihm die Bestätigung ihrer Positionen wollten, zwar bekam Dorpmüller die technisch-betriebliche Zuständigkeit und die Ostbahn musste nach Reichsbahn-Schema organisiert werden, aber Frank behielt die Finanzen und die Wirtschaftsführung der Ostbahn unter seiner Kontrolle. --Wdd. (Diskussion) 17:51, 4. Apr. 2018 (CEST)
Beschäftigte
wo gibt es Informationen über Beschäftigtenzahl, Struktur, Entwicklung, Gewerkschaften, Beamtenvertretungen ? Hier finde ich ein paar Hinweise über den Stand 1921, aber das ist natürlich nix:
- Kurt Jagow: Politisches Handwörterbuch (redaktionelle Mitwirkung, hrsg. von Paul Herre), Leipzig 1923, S. 483f
1913: 740.000
1919: 1.121.000
1921: 1.021.000
--Goesseln (Diskussion) 23:19, 25. Mär. 2013 (CET)
Reichsverkehrsdirektionen im 2. Weltkrieg
Sollten im Artikel nicht auch die Reichsverkehrsdirektionen in den besetzten Gebieten beleuchtet werden? Es gab ja da einige (Reichsverkehrsdirektion Kiew, Dnjepropetrowsk, Riga, Minsk sowie im Westen Eisenbahnbetriebsdirektionen Bordeaux, Lille, Lyon usw.) ... diese unterstanden ja nicht direkt der Reichsbahn, wurden aber von ihr bedient ... siehe http://www.bahnstatistik.de/AbkDir_besetzt.htm --murli (Post) 20:36, 22. Jan. 2017 (CET)
Aktiengesellschaft vs. Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Satz „Durch dieses Gesetz gründete das Deutsche Reich eine Aktiengesellschaft in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft“ zum Betrieb der Reichseisenbahnen.“ erscheint mir widersprüchlich. Auch laut der entsprechenden Wikipedia-Artikel ist eine Aktiengesellschaft eben gerade keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern eine Körperschaft des privaten Rechts.(nicht signierter Beitrag von 79.245.215.5 (Diskussion) )
- Die Reichsbahn-Gesellschaft war ein recht merkwürdiges Rechtskonstrukt, das Merkmale privatwirtschaftlicher und staatswirtschaftlicher Organisationsformen aufwies. Ich schaue mir da am nächsten Wochenende nochmal die einschlägige Fachliteratur an und korrigiere ggf. diesen Satz, vorher klappt das zeitlich nicht, sorry. Aber danke für den Hinweis! --Wdd. (Diskussion) 18:34, 13. Nov. 2017 (CET)
Sinn?
"Nach der „Machtergreifung“ durch Hitler und die Nationalsozialisten reagierte Generaldirektor Dorpmüller durch den Ersatz seines Stellvertreters Wilhelm Weirauch durch Wilhelm Kleinmann, der bereits seit 1931 NSDAP-Mitglied gewesen war."
Auf was "reagierte" Dorpmüller? Was geschah "durch den Ersatz"?
Irgendwie ergibt der Satz selbst dann keinen Sinn, wenn man "reagieren" durch "regieren" ersetzte, schließlich sprechen wir hier nicht über eine Regierung! Wer hat das verzapft oder kann sich zumindest einen Reim darauf machen, was der Autor dieses Satzes wohl hatte ausdrücken wollen? Gruß axpde Hallo! 06:21, 18. Mai 2018 (CEST)
- Ich hab's mal angepasst, so sollte es doch eigentlich schlüssig sein. -- Platte ∪∩∨∃∪ 10:01, 18. Mai 2018 (CEST)
Mangelhafter Artikel
In einem Artikel über eine staatliche Organisation keinerlei Erwähnung der Uniform bzw. Bekleidung zu haben ist meines Erachtens schon sehr mangelhaft! Warum wurde dies mehr oder weniger vergessen? Wie kann man dies vergessen? 80.151.9.187 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 80.151.9.187 (Diskussion) 11:38, 4. Dez. 2020 (CET))
- In dem Artikel fehlt vieles, bspw. die Entwicklung des Streckennetzes, des Fahrzeugparks, der genaueren Organisationsstruktur, der Entwicklung des Personalbestands, der wesentlichen wirtschaftlichen Daten und nicht zuletzt ist auch das Kapitel zum Anteil der Reichsbahn am Holocaust noch recht dünn. Mit den Uniformen würde ich da kaum anfangen, wenn ich denn Zeit genug für einen fundierten Ausbau hätte. Aber wenn Du mehr weißt und eine brauchbare Quelle hast - nur zu! Wikipedia ist ein Gemeinschaftsprojekt. Gruß, --Wdd. (Diskussion) 13:40, 4. Dez. 2020 (CET)