Diskussion:E-Bike

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GiftBot (Diskussion) 15:56, 1. Dez. 2015 (CET)

Lastentransportfahrrad mit Fremdunterstützung

Ich habe hier: [1] zur Diskussion einer neuen Aufteilung der verschiedenen Typen bzw. Ausführungen der Transporträder aufgefordert (freundlicher: eingeladen)! Wenn Beteiligung dazu, bitte auch nur dort! [2] --Dontworry (Diskussion) 11:54, 31. Mai 2019 (CEST)

Lemma

Mein Vorschlag, der noch genauer auszuarbeiten ist:

  • Elektrofahrrad als allgemeines Lemma für alle Arten von Fahrrad mit Elektroantrieb...
  • E-Bike als BKL mit den folgenden Unterpunkten
    • Rechtsbegriff aus der StVO: Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet
    • Grob verallgemeinernd für jede Art von Elektrofahrrad
  • Pedelec als BKL mit folgenden Unterpunkten
    • Fahrräder nach §1 Absatz 3 StVG
    • Kurz für S-Pedelec
    • Grob verallgemeinernd für jede Art von Elektrofahrrad
  • S-Pedelec
    • Kleinkraftrad (Klasse L1e-B)

--Juliabackhausen (Diskussion) 17:30, 5. Mai 2020 (CEST)

Diese rein auf juristischen Bestimmungen abgeleitete Klassifizierung entspricht nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch (mit Pedelec heute eher auf dem Abstellgleis)--Stauffen (Diskussion) 17:46, 5. Mai 2020 (CEST)
Es ergibt doch keinen Sinn, in der Wikipedia den allgemein verbreiteten Falschgebrauch wiederzugeben ohne darauf hinzuweisen dass es falsch ist. Im englischen Artikelt ist das richtig gemacht. --92.75.72.130 13:55, 30. Aug. 2020 (CEST)
Es ist natürlich schlicht fachlich falsch, was hier einleitend bisher zum "E-Bike" steht; außerdem sollte die Wikipedia durchaus einen falschen "allgemeinen Sprachgebrauch" korrigierend darstellen können und müssen. Das ist auch letztlich ganz einfach - siehe meine kleine Korrektur. Da muss man jetzt auch kein großes Ding daraus machen: Man kann durchaus einleitend auf einen landläufigen Sprachgebrauch und eine dies richtig stellende Begriffserklärung hinweisen.--Uwe Peschka (Diskussion) 16:25, 18. Mai 2021 (CEST)
Die Anzahl der Laufräder eines Fahrrades ist nicht festgelegt bzw. müßte man von "mindestens einem" ausgehen. "E-Bike" iSv "Zweirad" ist also eigentlich das falsche Lemma, da el. angetriebene Dreiräder, die rechtlich als Pedelecs behandelt werden, gang und gäbe sind. --95.119.65.231 21:11, 30. Sep. 2022 (CEST)

Lemma als Begriffserklärungsseite

Da der Begriff "E-Bike" sowohl für Elektrofahrrad als auch für Elektromotorrad steht, fände ich es besser, wenn die Seite "E-Bike" eine Begriffserklärungsseite wäre (siehe Bike) und die jetzige Weiterleitungseite "Elektrofahrrad" nur die elektrisch betriebenen Fährräder behandeln würde (d. h. die Seite "E-Bike" zu "Elektrofahrrad" umbenannt würde). --Former111 (Diskussion) 14:44, 25. Mär. 2021 (CET)

ist dem wirklich so, dass Elektro-Motorräder als E-Bike bezeichnet werden? ein kurzer Ausflug bei meiner bevorzugten Suchmaschine zeigt beim Eintrag E-Bike eigentlich nur Elektro-Fahrräder. Die begriffsetablierung ist vielleicht noch nict ganz abgeschlossen, aber per heute scheint die Verbindng mit Motorrädern nur sehr schwach zu sein... Stauffen (Diskussion) 17:40, 25. Mär. 2021 (CET)
Ein paar Beispiele für E-Bikes die Motorräder sind:
  • https://www.radfahren.de/service/rechte-gesetze-e-bike/ "In den letzten Jahren wurde der Begriff »E-Bike« aber immer mehr zum Gattungsbegriff für »alles elektrische auf zwei Rädern«. Also auch Elektro-Motorräder."
  • Elektromotorräder: Die große Marktübersicht. In: adac.de. 4. März 2021, abgerufen am 24. März 2021. "Das Angebot an Elektromotorrädern ist noch überschaubar, doch es wächst stetig. Wir zeigen die interessantesten E-Bikes, die in Deutschland schon oder demnächst erhältlich sind."
  • autobild.de "elektrische Motorräder so cool sind E-Bikes"
Nahezu jeder Motorradfahrer spricht nicht von seinem Viele Motorradfahrer sprechen nicht vom Motorrad sondern vom Bike. --Former111 (Diskussion) 18:26, 25. Mär. 2021 (CET)
Ich spreche von meinem Fiets (ohne Motor) meinem Pedelec (ohne S-, auch wenn's das ist) und meinem Mopped (mit Doppel-p, im Gegensatz zum Moped), wenn ich meine Fahrzeuge benenne. Bike ist irgendwie zu doof, ich bin also augenscheinlich nicht nahezu jeder. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:35, 25. Mär. 2021 (CET)
War vielleicht ungenau ausgedrückt, da ich nur den mir bekannten und getroffenen Motorradfahrern ausgegangen bin. Habe es oben korrigiert.
Ob die Bezeichnung "Mopped" für Motorrad ins Wikipedia aufgenommen werden muss, weiß ich leider nicht. --Former111 (Diskussion) 14:40, 26. Mär. 2021 (CET)
@Stauffen: "...per heute scheint die Verbindng mit Motorrädern nur sehr schwach..." Natürlich gibt es z. Z. im Verhältnis zum Elektrofahrrad um Größenordnung weniger Elektromotorräder; deshalb hört man von diesen nur, wenn man sich damit beschäftigt oder mit einem Elektromotorradfahrer bekannt ist. --Former111 (Diskussion) 14:39, 26. Mär. 2021 (CET)

Tretkraftunterstützung S-Pedelec

Im Artikel wird behauptet, bei einem S-Pedelec (> 45km/h) sei die Tretkraftunterstützung auf 400% begrenzt. Die Referenz behauptet das auch und verweist auf die EU Verordnung. Dort ist im Anhang I, Seite 94 bei der Klasseneinteilung bei der Klasse L1e-A (Fahrrad mit Antriebssystem) genannt: "(9) Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunktion". Daraus könnten die 400% abgeleitet sein. Bei der Klasse L1e-B (Zweirädriges Kleinkraftrad) aber, dass diese Klasse alle einschließt, die die Einschränkungen (9)-(12) nicht erfüllen. Also gelten für L1e-B nur die generellen L1e Anforderungen (zwei Räder, <45km/h, <4kW) nicht aber eine Begrenzung der Tretkraftunterstützung. Allerdings behaupten auch andere Quelle eine Begrenzung

In letzterem steht zusätzlich "Geschwindigkeit per Gashebel ohne Treten: bis 20 Kilometer pro Stunde", was im Widerspruch zu den 400% steht. --Schrauber5 (Diskussion) 12:48, 9. Feb. 2022 (CET)

Info KBA: War früher möglich (d.h Altfahrzeuge können auf dem Markt sein), nach aktuell Regelung (400%) nicht mehr zulassungsfähig. --Schrauber5 (Diskussion) 10:08, 21. Feb. 2022 (CET)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0003-20161016 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 3/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013, ANHANG XIX Anforderungen an die Festigkeit der Fahrzeugstruktur: "1.1.2. Räder der Klasse L1e-B, die für den Pedalantrieb ausgelegt sind, müssen eine Masse in fahrbereitem Zustand von ≤ 35 kg haben und mit Pedalen ausgerüstet sein, die es dem Fahrzeugführer ermöglichen, das Fahrzeug nur mit der Muskelkraft der Beine fortzubewegen. Da Fahrzeug muss über eine Einrichtung zur Einstellung der Sitzposition des Fahrzeugführers verfügen, damit die ergonomische Stellung des Fahrzeugführers an den Pedaltretvorgang angepasst werden kann. Die Hilfsantriebsleistung ist der Pedaltretleistung des Fahrzeugführers hinzuzufügen und darf höchstens das Vierfache der tatsächlichen Pedaltretleistung betragen" (nicht signierter Beitrag von Schrauber5 (Diskussion | Beiträge) 14:58, 17. Feb. 2022 (CET))

S-Pedelecs Österreich

Kleinezeitung

Was man über die schnellen E-Bikes wissen muss

https://www.kleinezeitung.at/auto/elektroauto/6124093/SPedelecs_Was-man-ueber-die-schnellen-EBikes-wissen-muss

Für den Wiki Artikel? (nicht signierter Beitrag von 178.165.174.42 (Diskussion) 14:25, 16. Apr. 2022 (CEST))

"Rotierende Pedale"

Pedale rotieren gerade nicht, laufen also nicht um eine Bauteilachse um, sondern umlaufen die Tretlagerachse mit einer raumfesten Ausrichtung. Das, was rotiert, ist die Tretlagerwelle mit den angebauten Kurbeln nebst eingeschraubte Pedalachsen, nicht aber die Pedale selbst. --95.119.65.231 21:19, 30. Sep. 2022 (CEST)