Diskussion:Eisenbahnunfall von Eisenach

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Der Artikel „Eisenbahnunfall von Eisenach“ wurde im Dezember 2019 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 16.12.2019; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Edit von Stefan K-50678 zu Spitznamen und Betriebshalten

Mit seinem Edit vom 4. Dezember 2019, 01:55 Uhr hat Stefan_K-50678 die folgende Textpassage gekürzt:

„Um Auf- und Abspringen während der Fahrt zu verhindern, musste der Zug auf DDR-Territorium eine Mindestgeschwindigkeit einhalten und durfte auch keinen betrieblichen Halt einlegen, was ihm unter DDR-Eisenbahnern den Spitznamen „Angst“ einbrachte.“

Im Edit-Kommentar heißt es dazu:

„Betriebshalte gab es bei Transitzügen oft und alltäglich. "Spitznamen" mag es vielfältige und unterschiedliche gegeben haben - in diesem Zusammenhang nicht relevant.“

Ich bin der Meinung, dass diese Information durchaus ihre Berechtigung hat und deshalb wieder hergestellt werden sollte, will als Originalautor dieser Zeilen aber keinen Edit War starten.

Bezüglich der Fakten berufe ich mich auf die Quellen zu diesem Artikel, ebenso zu Eisenbahnunfall von Hohenthurm (der 8 Jahre später den gleichen Zug betraf) und zu Transitverkehr durch die DDR#Eisenbahnverkehr.

Zu den Betriebshalten: Der Zug war für die DDR fremdes Hoheitsgebiet. Kontrollen waren deshalb gegenüber einer echten Einreise deutlich reduziert, allerdings suchte die DDR zu verhindern, dass DDR-Bürger auf den Zug aufspringen konnten und ihn so zur Flucht nutzen konnten. Diese Möglichkeit bestand theoretisch bei jedem Halt (nicht nur in Bahnhöfen, sondern auch beim Warten vor einem Halt zeigenden Signal). Betriebshalte gab es in der Tat, etwa zum Lokwechsel am Anfang und Ende elektrifizierter Teilstrecken, oder am DDR-Grenzbahnhof an der innerdeutschen Grenze. An den Grenzbahnhöfen wurde der Zutritt zum Gelände streng kontrolliert; ansonsten umstellte die Transportpolizei den Zug so, dass es keine Möglichkeit zum Aufspringen gab. Das war bei planbaren Halten relativ einfach; schwieriger gestaltete sich das bei außerplanmäßigen Halten (etwa, wenn ein Signal unerwartet Halt zeigte) und bei langsamer Fahrt praktisch nicht realisierbar. Soweit ich das aus den Quellen entnehmen kann, galt eine Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h. Wurde diese unterschritten oder hatte der Zug außerplanmäßig gehalten, zog dies in der Regel eine intensive Kontrolle am Grenzbahnhof nach sich.

Korrekter wäre es wahrscheinlich, von einem außerplanmäßigen Halt zu sprechen—von mir aus können wir die Passage auch so abgeändert wieder aufnehmen.

Zu den Spitznamen: alle sind sicher nicht relevant, weswegen ich auf den “Zitteraal” (→Transitverkehr durch die DDR#Eisenbahnverkehr) verzichtet habe. Der Spitzname “Angst” tauchte allerdings in der Berichterstattung zu diesem Unglück mehrfach auf. So unterbrach der zuständige Weichenwärter die Versammlung in der Kantine mit dem Zwischenruf: “Die Angst liegt auf der Rennbahn.” (Tatsächlich war nur die Rangierabteilung vom Bahndamm gestürzt, nicht der D 354, auch wenn vereinzelt immer wieder Gegenteiliges berichtet wird.) Daher bin ich der Meinung, dass dieser spezielle Spitzname durchaus relevant ist und auch diese Textpassage wieder aufgenommen werden sollte.

Gegebenenfalls können wir in die Hintergründe noch einen Link auf Transitverkehr durch die DDR#Eisenbahnverkehr aufnehmen, wo die Thematik ausführlicher beschrieben wird. (Der Text im Artikel selbst ist m.E. schon hinreichend gestrafft, so dass ich hier nichts mehr kürzen würde.)

Bitte hierzu um Meinungen. Stefan_K-50678, wenn der Vorschlag für dich so OK ist und sonst keine Einwände kommen, dann ändere das ruhig ab—alternativ kann ich das auch selber tun, sofern du mir dein ausdrückliches Einverständnis gibst.

--Michael-stanton (Diskussion) 21:04, 6. Dez. 2019 (CET)

Danke für deine sehr ausführlichen und freundlich formulierten Ausführungen. Bei betrieblichen Halt dachte ich z.B. an den regelmäßigen Halt in Wittenberge des abendlichen Transitzuges Berlin - Hamburg zur Ablösung des Triebfahrzeugführers (Ende 1980er Jahre) (Anmerkung: der Bahnsteig durfte von Reisenden nicht betreten werden. "Umstellt" wurde der Zug aber nicht. Für die Überwachung waren einige, wenige uniformierte Personen ausreichend - lief immer sehr ruhig und unspektakulär ab). Für die "Weichenwärter" etc. war der Spitzname "Angst" möglicherweise relevant. Für die Triebfahrzeugführer, Transportpolizei etc. eher nicht. Es kommt aus meiner Sicht auf die Berufsgruppe an. Ggf. könnte der von mir gekürzte Halbsatz vielleicht konkreter dargestellt werden? Ich werde mich in die Thematik nicht weiter einmischen: also editiere so, wie es aus deiner Sicht passt. Schönen Gruß --Stefan K-50678 (Diskussion) 23:03, 6. Dez. 2019 (CET)
In diesen Zügen wurden die Türen innen, obwohl die Türblockierung wirksam war, durch Transportpolizeipersonal bewacht, um bei einem nicht vermeidbaren Halt ein Aussteigen zu verhindern. Betriebshalte waren möglich, dann war aber auch der Haltebereich bewacht. Die Durchfahrten wurden von den Fahrdienstleitern extrem früh zugelassen, weil ein verschuldeter außerplanmäßiger Halt streng geahndet wurde (daher „Angstzug“). --Dmicha (Diskussion) 13:44, 16. Dez. 2019 (CET)

Folgen

Wer hat die fehlerhafte Weiche hergestellt? Wurde der Hersteller belangt? (nicht signierter Beitrag von 80.187.101.88 (Diskussion) 09:23, 16. Dez. 2019 (CET))

Da geht es nicht um die Herstellung, sondern um den Einbau. Der Unfall wurde als „EOH“ (ohne Verschulden eines Hauptdienstzweiges) abgerechnet - also wie z. B. ein Naturereignis!!! --Dmicha (Diskussion) 10:08, 16. Dez. 2019 (CET)

Das sollte im Artikel ergänzt werden und noch klarer formuliert. (nicht signierter Beitrag von 80.187.101.88 (Diskussion) 10:51, 16. Dez. 2019 (CET))

EDK 1000

Ich habe einmal im Handbuch Eisenbahn, Band 2 (transpress VEB Verlag für Verkehrswesen Berlin 1970) nachgeschaut: Da heißt es auf Seite 939: EDK 1000 mit größter Tragfähigkeit von 125 Mp, Eigenmasse von 155 t ohne Gegenlast sowie 215 t mit zwei Gegenlasten, höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit mit fremder Kraft 80 km/h. --Dmicha (Diskussion) 16:51, 17. Dez. 2019 (CET)