Diskussion:Ernst Zündel/Archiv/1

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Zündelaner

Der heutige Versuch, Zündel reinzuwaschen fand schon mal im November 04 statt, dankenswerterweise hat die IP damals ihren Namen dazu geschrieben ;-)Malula 00:34, 21. Feb 2005 (CET):

(Aktuell) (Letzte) 00:37, 30. Nov 2004 84.44.138.79 (Sachverhalte bezügl. NPOV korrigiert und somit neutralisiert. Thorben Wiedenfeld im Nov 04)

Der Name erscheint mir genausowenig real wie sein derzeitiger vermutlicher Benutzername, wenn er nicht unter IP arbeitet. --Pjacobi 00:37, 21. Feb 2005 (CET)
Sehe ich auch so. Ich setze wohl mal den Staatsanwalt ran, der findet den Namen über die Logfiles ganz leicht. Seine Beleidigungen und strafrechtlich relevanten Äußerungen im braunen Dunstkreis sind auf die Dauer ja nicht tragbar. --Unscheinbar 00:40, 21. Feb 2005 (CET)
Ah, die STASI-Ost arbeitet in einem neuen Aufgabenfeld. Ausgerechnet in Wiki, na ja. „UN-Scheinbar: weitermachen. Rührt Euch!” 84.44.136.122 17:10, 19. Nov 2005 (CET)

(Alle sind sie im Widerstand, fragt sich - gegen wen)

NPOV

Habe aus der Hasstirade mal einen Enzyklopädie-Artikel gemacht. Formulierungen wie „durchsichtiges Machwerk”, „dem Zuschauer weiss machen will” oder „fadenscheinig” sind nicht NPOV, und wie man etwas hartnäckig leugnet, weiß ich auch nicht so genau, er leugnet halt. „Pamphlet” ist ebenso abwertend. Die Aktionen Leuchters sollten unter dessen Artikel erscheinen. 84.58.136.84 23:28, 19. Jul 2005 (CEST)

Ich find die „Sprachregelung” in der deutschen Presse in Bezug auf Zündel auch krass. Da spricht voll der Hass raus. Der Typ ist irgendein alter Hobbyhistoriker und hat zeitlebens nur dummgelabert. Aus dem einen „Monsteragitator” zu machen und verbal auf ihn einzudreschen, als ob er Göbbels persönlich sei, find ich Radio-Moskau-mässig. Aber wir Besatzungskinder sind halt gut konditioniert, selbsthasstechnisch.
Stichwort „Sprachregelung”. Taz: „Im Prozess gegen den lernresistenten Holocaust-Leugner Ernst Zündel tritt das Dritte Reich zu seinem vorerst letzten Gefecht an.” Geile Formulierung, oder? Radio Moskau alive and kicking. Ich glaube juristisch korrekt heisst das „mutmaßlicher Holocaust-Leugner”.
„Mutmaßlicher Volksverhetzer” wenn schon. „Gedankenverbrecher” auf jeden Fall.
Genau, solche Typen gehören guantànamoisiert, ährlich. Wo sich das Volk, eh - welches eigentlich? -, doch so leicht heutzutage aufhetzen läßt, sagt mein Fernseher ... 84.44.138.115 14:28, 13. Jun 2006 (CEST)

Zündels Autorenschaft von Hitler we loved ...

Nun, Schwierigkeiten mit diesem Thema haben wir natürlich auch auf cs:wiki. Nun behauptet jemand, die Autorenschaft von Zündel an dem Buch The Hitler We Loved and Why sei bis heute nicht erwiesen, und weder hier noch im Internet fand ich dazu brauchbare Angaben. Ist dies jemandem bekannt??? - Danke für Antwort, -jkb- 13:05, 1. Nov 2005 (CET)

Prozess

Macht das Sinn, ein eigenes Lemma zum Prozess aufzumachen? Scheint ja spannend zu werden ... --Kanadier 07:24, 9. Nov 2005 (CET)

Halten wir mal fest!

  1. Der Prozeß wurde auf 15. November 2005 vertagt.
  2. Der Richter trat bis jetzt durch „Behinderung der Verteidigung” in Erscheinung. Er schloß den Rechtsanwalt Horst Mahler aus und weiters hatte er auch die Pflichtverteidigerin Zündels, Sylvia Stolz, von ihrem Mandat entbunden.
  3. Siehe auch: [1]

PS: Ich mache mir Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit - gehen wir auch in die Richtung von den USA, wo die Rechtsstaatlichkeit immer mehr ausgehebelt wird (Geheimgefängnisse, Guantànamo, etc.)? --80.121.35.153 12:16, 12. Nov 2005 (CET)

Nachtrag: Im „Rechtsstaat” Deutschland darf mittlerweile die Verteidigung nicht mehr alle Rechtsmittel aussschöpfen, ohne sich selbst zu gefährden. Die Pflichtverteidigerin wurde, unter anderem wegen ihrem Antrag auf Verfahrenseinstellung, vom Richter ausgeschlossen, da sie mit ihrem Antrag angeblich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie sich die Argumentation der Revisionisten „gegen den historisch eindeutig belegten Völkermord an den Juden” zu Eigen gemacht habe. [2] --80.121.35.153 12:37, 12 November 2005 (CET)

Sinn der Wikipedia ist nicht, Politik zu machen, sondern Relevantes _darzustellen_. Der Artikel in der Welt hat mir auch zu denken gegeben, aber ich weiß definitiv zu wenig darüber. Daher meine Anregung für einen eigenen Artikel, es werden sich bestimmt ein paar Juristen finden, die dann auch eine Wertung schreiben. --Kanadier 14:30, 12. Nov 2005 (CET)
„Geheimbeweise” in Zündels kanadischem Abschiebeprozess - und jetzt in Mannheim bezeichnet das Gericht gleich zu Prozessbeginn genau die von Zündel angezweifelten Massenvernichtungsfakten als „historische Tatsachen”; wenn ich mich mal eben in Zündels Situation reinversetze, dann würde ich wohl schlagartig zum Verschwörungstheoretiker und Fall für die Klappse werden. Der Typ ist sowas von chancenlos. Don Quichote de la Herzogenried.
Ja, chancenlos ist er in diesem System und ein falsches Thema hat er auch gewählt! Würde er z.B. die GULAGS „schönreden”, dann würde ihn das System in Ruhe lassen und bei vielen „Fortschrittlichen” wäre er ein angesehener Mann. --Zeitgeist oder Wiki-POV 13:22, 13. Nov 2005 (CET)
Ich bin sehr tolerant gegen andere Meinungen, aber nicht gegen Dummheit. Danke auch, bin jetzt überzeugt, dass mit Euch keine Zusammenarbeit möglich ist. Nur mosern und nichts machen. Was soll das? Lege einen Artikel über den Prozess an, und gewinne Juristen zur Mitarbeit, hier laufen genug rum. --Kanadier 19:26, 13. Nov 2005 (CET)
Wollen sie wirklich, dass über den ersten Prozeßtag (mehr gibt es ja noch nicht - wurde ja auf den 15. Nov. vertagt) ein Enzyklopädie-Artikel angelegt wird? --213.33.5.244 21:07, 13. Nov 2005 (CET)
Ich habe zwei nächtliche IP-Beiträge entfernt [3]. Diese Seite dient ausschließlich zur Arbeit am Artikel, für sonstige Meinungsäußerungen bitte die einschlägigen Foren aufsuchen. Danke. --Dundak 09:47, 14. Nov 2005 (CET)
Zumindest den einen bezüglich „Untersuchungs-Haftdauer” hätte ich gelassen, da das eine Anregung sein könnte, die in einem Unterkapitel beim Artikel eingearbeitet wird. --Zeitgeist oder Wiki-POV 10:48, 14. Nov 2005 (CET)
Okay - im Januar werden es 2 Jahre und 11 Monate non-stop U-Haft sein (02/2003-01-2006). Neuer Rekord?

Ich hab Orwells Denkverbrecher-Roman 1984 gelesen. Zundels Name kam aber in diesem 1947 geschriebenem Zukunfts-Grusical nicht vor, aber - alles andere schon. hab ich grund zum Gruseln? - Von einem, der auszog, das gruseln zu lernen. 84.44.136.122 17:10, 19. Nov 2005 (CET) PS: ich liebe den Grossen Bruder.


Stichwort „Befangenheitsantrag”. Wenn es um Hitler und den Holocaust geht, dann ist der deutsche Staat ein unbarmherziger Zensor. Skeptiker und Leugner des Holocaust werden unter dem Jubel der Presse verfolgt, mit Strafen belegt und inhaftiert. Die Menschen sprechen über solche Verbrecher wie sie sonst nur über Kinderschänder oder Kannibalen sprechen. Wenn ich die Pressemeldungen und die Aussagen von Offiziellen und alles hierzulande anschaue, dann glaube ich nicht, dass Zündel einen fairen Prozess bekommt. Seine Verbrechen hat er in den USA/Canada begangen und dort war das, was hier ein schweres Verbrechen ist, vollkommen *legal*. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, den Redakteur der dänischen Mohammed-Comic Zeitung in Saudi-Arabien deswegen vor Gericht zu stellen. Dem Mann würden sicher nicht bloss die Hände abgehackt. Will sagen: gäbe es im Zündelprozess eine „Jury” aus 12 Geschworenen, - eh - ich glaube nicht, dass man einen einzigen Juror finden würde, der bezüglich des Themas Holocaust wirklich „unvoreingenommen” ist. Jeder Deutsche unter 50 hat das Wissen um den Holocaust bedingungslos verinnerlicht und wenn einer etwas leugnet, von dem *jeder* hierzulande ausgeht, dass es die absolute Wahrheit ist, dann kann man ihm hierzulande nicht den Prozess machen, tut mir leid. Sowas ist ein Schauprozess mit vorherbestimmtem Ausgang. Würde der Prozess in New York stattfinden, dann wäre ein Freispruch ebenso vorherbestimmt. Man kann also durch Auswahl des Prozessortes im Fall Zündel den Urteilsspruch vorherbestimmen.

Bevor du deine Ergüsse hier darlegst, informiere dich mal über die Rechtslage in Kanada, danke. Wir sind hier auch kein Diskussionsforum. --Braveheart Welcome to Fight Club 10:23, 11. Feb 2006 (CET)
Schau, „Diskussion:Ernst Zündel” steht ganz oben in der Mitte. Google ist dein Froind: die Kanadischen Behörden haben jahrzehntelang versucht, Zündel am Zeug zu flicken, sogar unter Zuhilfenahme 100 Jahre alter Gesetze, die die „Verbreitung falscher Information” unter Strafe stellen - mit dem Ergebnis, dass Zündel freigesprochen wurde und das Falschinfo-Gesetz gestrichen. Erst nach dem 11. September 2001 hatten die Behörden genug Guantànamo-Paragraphen, um Zündel letztlich in einem „Geheimprozess” als „Gefahr für den Weltfrieden” zu verurteilen.

Wenn ich das hier richtig gelesen habe, dann hat Zündel bis 2005 in Kanada/USA gelebt und gehetzt. Wenn er dort jemanden ermordet hätte, dann wäre er mit Sicherheit nach den dortigen Gesetzen möglicherweise zum Tode verurteilt worden. Ist ja schon vielen Deutschen passiert. Dagegen waren seine Ergüsse auch via Internet wohl „legal”. Wann wurde eigentlich der Geltungsbereich des deutschen Rechtes auf die ganze Welt erweitert? Wenn ich Jahrzehnte lang in den USA lebe, muss ich mich dann über die deutsche Rechtsprechung auf dem laufenden halten und unterliege den Gesetzen beider Länder? Gelten für mich dann nur die Restriktionen beider Länder, oder auch die „Freiheiten” beider Länder z.B. zu sagen was ich will, oder öffentlich einen Colt zu tragen ;-) Als Zündel-Anwalt würde ich nicht wie diese „üblichen Verdächtigen” in Mannheim eine Show abziehen, sondern vielleicht einfach mal dieses Gesetz, wonach deutsche Rechtsprechung in Sachen Volksverhetzung global gilt, mit Hilfe des BVG kippen!

Zum Ausschluss von Sylvia Stolz könnte ergänzt werden, dass der BGH[1] diesen bestätigt hat. --Blogomat 15:30, 30. Mai 2006 (CEST)

  1. Beschluss des 2. Strafsenats vom 24.5.2006 - 2 ARs 199/06 -
Das ist nur BEDINGT richtig. Frau Sylvia Stolz ist damit als mutige Pflichtverteidigerin, die sich für ihren im deutschen Recht hilflos-nichtauskennenden Pflichtmandanten einsetzte, zwar ausgeschlossen. Wie verlautbart wurde, ist dieselbe Frau Stolz ab sofort Wahlverteidigerin des Zündel - und somit tangiert diese rechtliche Finte des BRD-Systems die operative Wirksamkeit der unkonventionell einheizenden Dame nicht im Geringsten. Wieder mal ausgehebelt, dumm gelaufen! Schuß geht nach hinten los. - Was hat das System nur so dringend zu verbergen, daß sie die Menschen sich nicht so verteidigen läßt, wie die es für rechtsstaatlich sinnvoll erachten, frag ich mich. Ein am System immer mehr irre werdender stiller Beobachter aus Letzebuerg, Echternach. 84.44.136.148 18:01, 4. Jul 2006 (CEST)

Ernst Zündel befindet sich seit März 2005 in Untersuchungshaft. Vor dem Landgericht Mannheim wurde er wegen Leugnung des Holocaust angeklagt. Bisher ist das Endes dieses Prozesses nicht abzusehen. Wegen des gleichen Tatbestandes stand Zündel bereits 1985 und 1988 in Kanada vor Gericht, wurde aber vom Obersten Kanadischen Gericht 1992 freigesprochen. In Prozessen gegen Zündel sagte auch Rudolf Vrba aus, der als einer der wichtigsten Zeugen für die Existenz von Gaskammern im KZ Auschwitz gilt. Seine Aussagen wurden vom kanadischen Staatsanwalt als unzuverlässig abgelehnt, weil er die Gaskammer nur vom Hörensagen kannte. Mit dem Gutachten des US-Ingenieurs Leuchter versuchte Zündel die Existenz von Menschen-Gaskammern zu Fall zu bringen. Dieses Gutachten gab an, daß mit Hilfe chemischer Analysen in den Gaskammern keine Giftgasreste von Blausäure bzw. Zyklon B im Mauerwerk nachgewiesen werden konnten. Die Versuche, die später auch von dem deutschen Chemiker Rudolf (seit 2006 ebenfalls in Mannheim vor Gericht) durchgeführt wurden, sind umstritten. Diese Gutachten sind bisher noch nicht eindeutig durch Fachleute zu Fall gebracht worden. Deshalb wäre die Einsetzung einer internationalen Expertengruppe wünschenswert, um laufende oder zukünftige Verfahren "wasserdicht" zu machen. 27.12.2006 A. Steinhagen

Im Reuters-Artikkel: "Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel Do Feb 15, 2007 5:13 MEZ" unter http://de.today.reuters.com/ heißt es "Das Gericht ordnete zudem an, dass die Strafe nicht nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt wird.". Ich denke diese Information sollte ergänzt werden.

Zündel-Link

Bitte achtet alle mit darauf, dass im Artikel der Link zur Zündel-Website nicht mehr gesetzt wird, da er lt. Berlin-Jurist nicht nur gegen das TDG verstößt, sondern auch strafrechtlich relevant ist. Siehe hierzu: Benutzer_Diskussion:Berlin-Jurist#Ernst_Z.C3.BCndel. --RoswithaC 23:57, 14. Nov 2005 (CET)

Hallo RoswithaC, wir werden alle mit Argusaugen darüber wachen.
PS: Was Böses steht den auf diesen Sites, da diese Websites so unter Verschluss gehalten werden sollen? --80.121.17.133 07:45, 15. Nov 2005 (CET)
Auf http://en.wikipedia.org/wiki/Ernst_Z%C3%BCndel ist der Link ebenfalls und müsste dort dringend entfernt werden, da das Anbringen eines derartigen Links bundesdeutschem und soviel ich weiß neuseeländischem Recht widerspricht ... Stimme aus dem Off 11:02, 15. Nov 2005 (CET)
Willst du die deutsche Meinungsunterdrückungstendenzen auch der englischsprachigen Wikipedia auf das Auge drücken? --212.183.109.61 12:25, 15. Nov 2005 (CET)

In Deutschland können wir gar nicht anders: Das bewußte oder bewußt geduldte Setzen von Links auf Seiten mit Inhalten, die auch nur teilweise strafbare Inhalte haben, ist seinerseits strafbar. Die Verlinkung in der englischsprachigen Wikipedia verstößt dagegen nicht gegen deutsches Recht, jedenfalls wenn der Einstellende nicht von Deutschland aus operierte: Der Server befindet sich nicht in Deutschland, und, besonders wichtig, die dort benutzte Sprache ist nicht deutsch, daher richtet sich der Inhalt nach deutscher Rechtsauffassung nicht im Rechtssinne an Deutsche. Die deutsche Rechtsprechung ist äußert rigoros, ich verweise, wie schon öfter mal, auf das Auschwitz II - Urteil: Ein Australier, der von Australier aus auf einem australischen Server den Holocaust leugnete, wurde bei einem Besuch in Deutschland festgenommen und später nach deutschem Strafrecht verurteilt! Argumentation war zusammengefasst: deutschlandspezifischer Inhalt - deutsche Bevölkerung angesprochen - Tatort ist (jedenfalls auch) Deutschland - deutsches Strafrecht anwendbar.--Berlin-Jurist 12:41, 15. Nov 2005 (CET)

Korrektur: Die rigorose deutsche Rechtsprechung gilt sogar für den Fall, dass englische Sprache benutzt wird, wenn der Inhalt, z.B. aufgrund von Deutschlandspezifität, an Deutsche gerichtet ist.--Berlin-Jurist 15:04, 18. Nov 2005 (CET)

An sich finde ich all diese Meinungsunterdrückungen erschreckend und erinnert mich an den Ostblock, aber trotzdem danke für die offensichtlich kompetente Auskunft. --212.183.109.9 13:23, 15. Nov 2005 (CET)

Die Verurteilung eines Neuseländers nach bundesdeutschem Strafrecht ist offensichtlich völkerrechtswidrig. Überdies existiert keine Hoheit der BRD über die Benutzung der deutschen Sprache, da diese auch von Südtirolern, Schweizern, Schlesieren, Lichtensteinern, 2 Millionen Südamerikanern, den USA-Deutschen wie den Amish und vielen andren Sprechern deutscher Zunge wie den Russendeutschen, den Bessarabiendeutschen und den Deutschen Südafrikas benutzt wird.
Ich rate übrigens jedem Bundesdeutschen ausdrücklich davon ab, diesen Link in den deutschsprachigen Artikel zu setzen. Wenn es aber beispielsweise ein zweisprachiger US-Bürger aus den USA täte, gäbe es wohl keinerlei Handhabe gegen die floridianische Wiki Foundation, mit der die BRD Wikipedia zwingen könnte, den Link der deutschprachigen Subsite von den floridianischen, französischen und niederländischen Servern zu entfernen. Gruß Stimme aus dem Off 13:41, 15. Nov 2005 (CET)
Die deutsche Bibliothek, zu der auch bei uns verlinkt wird, kennt ein paar Titel, und man kann die dort zur Ausleihe bestellen (sieht zumindest schwer so aus). Nun habe ich keinen Bedarf an einem Titel „An mein Volk”, und meine Frage ist vielleicht etwas absurd, aber machen wir uns mit dem Link auf die Bib strafbar? Mach sich die Bib strafbar? --Kanadier 18:09, 15. Nov 2005 (CET)

Wenn Berlin-Jurist recht hat (was natürlich sein mag, auch wenn ich diese Rechtsauffassung dann eben der Gerichte oder des Gesetzgebers absurd finde), müssen wir Wikipedia:Weblinks ändern. Dort steht: „Keine Links zu rechtswidrigen oder extremistischen Internetseiten, solange die Inhalte dort nicht selbst Gegenstand des Artikels sind. (Siehe auch die Haftung für Hyperlinks)”. Da die Inhalte und ihre Illegalität durchaus Gegenstand des Artikels sind und nicht für irgendwas Werbung gemacht wird, sondern ein Link als Beweis und Erläuterung des Inhalts gesetzt wird, greift hier wohl die absurde Idee, dass eine „Nennung” der Site o.k. wäre, aber ein klickbarer Link nicht. Der Heise-Verlag prozessiert ja wegen ein paar anderer Spinner (= Musikindustrie) gerade wegen Links auf irgendwelche Kopierprogramme in sehr ähnlicher Sache und will das höchstrichterlich klären lassen. Was da wieder an überflüssigem Geld ausgegeben wird, nur weil Richter nicht wissen, dass Copy&Paste von einem Nichtrichter normalerweise in 2 Sek erledigt ist und es völlig wurscht ist, ob da ein Link steht oder nicht... Nun gut. --AndreasPraefcke ¿! 18:22, 15. Nov 2005 (CET)

Hallo Andreas,
erste und wichtigste Frage: wer stellt den Content zur Verfügung? Wer linkt? Wer ist verantwortlich?
Antwort: der, der im Impressum der wikipedia.de-Hauptseite [4] steht. Und das ist:


Wikimedia Foundation Inc.
200 2nd Ave. South #358
St. Petersburg, FL 33701-4313
Telephone: +1-727-231-0101
E-Mail: jwales@wikia.com
Dass die Wikimedia Foundation Inc. die deuschsprachigen Nutzer von überall auf der Welt hier schreiben lässt, ist zwar sehr nett. Aber verantwortlich ist die Wikimedia Foundation allein.
Nur sie kann entscheiden, ob sie einen Weblink toleriert oder nicht. Und nur sie kann entscheiden, ob sie Ansprüche eines Staates oder mehrerer Staaten auf Informationsunterdrückung aufgrund nationaler Gesetze und Einschränkungen nachkommen will oder nicht.
Stimme aus dem Off 18:39, 15. Nov 2005 (CET)


Ja, Jimbo, na klasse. Und der darf dann nicht mehr nach Deutschland einreisen. Ist doch Unsinn, dieser Einwand. --AndreasPraefcke ¿! 18:37, 15. Nov 2005 (CET)

Letztlich ist es so. Das sauberste wäre wohl, Jimbo zu fragen, ob es in seinem Sinne ist, dass die englischsprachige Ausgabe linkt und die deutsche nicht, damit er die BRD im Fall des Falles als freier Mann verlässt. Ich würde mir an Jimbos Stelle auch bei der chinesischen Ausgabe und der russischen sehr genau überlegen, welche Aussagen ich zulasse und welche nicht. Gruß Stimme aus dem Off 18:41, 15. Nov 2005 (CET)
Wichtiger Nachtrag: wenn es so ist, dass die Wikimedia Foundation bzw. Jimbo sich in der BRD durch Links strafbar macht, muss auch die Versionshistorie bereinigt werden, da der Link dort nach wie vor bereitgestellt wird. Stimme aus dem Off 18:46, 15. Nov 2005 (CET)


Sorry, aber unabhängig von meiner Meinung zu den Aussagen des Herrn Zündel (nein, gefallen mir nicht gerade), halte ich gar nichts von Zensur. Wenn man über etwas berichtet, soll man den Leuten auch die Möglichkeit geben, sich das selbst anzuschauen. Das betrifft aber nicht nur Wikipedia, sondern den ganzen Umgang mit solchen Sachen. Wie kann man heute so tun, als seien alle frei und könnten tun, was sie wollen, aber letztendlich genauso wie damals Schriften verbieten? Egal, um welche es sich handelt, es geht um die Sache an sich. Davon abgesehen, dass es der Sache absolut nicht hilft. Wäre es nicht effizienter, solch falsche Behauptungen sachlich zu diskutieren und die Argumente zu entkräften? Dem Bürger die Wahl zu lassen, auch selbst alles zu untersuchen und eine eigene Meinung zu bilden - die ja bei einem gesunden Verstand zwangsweise auf das selbe Ergebnis kommen müsste. Das scheint man aber dem Volk irgendwie nicht zuzutrauen. Warum? Ich halte das für einen Widerspruch. Was sind denn derzeit die Folgen? Die Menschen lernen nicht, selbst Meinungen zu bilden. Gerade die radikalsten Gutmenschen reden meist doch nur das nach, was ihnen erzählt wurde. Allerdings tun sich doch bei manchen Fragen auf, die sie aber nicht zu stellen wagen, weil man da ziemlich überempfindlich reagiert. Genau das nutzen rechte Gruppierungen aus. Sie kommen einfach mit neuen Fakten (teils sogar echte), die bisher vorenthalten wurden und verdrehen das alles noch etwas, so dass ein falsches Bild entsteht. Und einige schlucken das eben, wie sie es vorher auch immer getan haben. Man hat sich damit ja nicht richtig auseinandersetzen können, nicht die Behauptungen einiger Leute, wie Zündel, diskutieren können und schon gar nicht jedes Detail hinterfragen können. Es muss nur jemand, mit vermeintlichen „Antworten” kommen ... Ich sehe die Gefahr also gerade IN der Zensur. Nicht in der Tatsache, dass es solche Schriften gibt. Wer es will, wird trotz Verbot dran kommen. Ich bin mir sicher, jeder noch so kleine Neonazi-Club wird bereits Ausgaben von jedem der Bücher im Keller stehen haben. Rechts wird aber niemand, wenn er solche Sachen liest und logisch betrachtet. Nur genau das soll man ja nicht lernen... Vorteile? Sicher, man kann auch andere Sachen erzählen (z.B. wir seien eine Friedensmacht). Aber leider auch die Nachteile: Leichtgläubige Schäfchen lassen sich verführen. Bereits radikal Rechtsextreme wird man kaum mehr von ihrer Meinung abbringen, aber man kann den Zulauf stoppen, wenn man sachlich mit dem Thema umgeht und eben nicht verbietet. Funktioniert mit anderen historischen Dingen doch auch wunderbar, oder zweifelt jemand das römische Reich ernsthaft an (wenn, ja dann ist das doch eine Minderheit, die keine Gefahr darstellt)? Kenne deinen Feind? Trifft wohl nicht zu... Ich finde es schade, dass selbst Wikipedia sich zensiert, obwohl es „freies Wissen” heisst. Verstehe aber durchaus die rechtliche Problematik, auch wenn sie mir nicht wirklich gefällt ... Ok, Zensur wird es immer geben, abhängig von der derzeitigen Gesellschaft. Man mag sich frei fühlen, wird aber immer irgendwelchen Mustern unterworfen sein (ob nun gesellschaftlichen, wissenschaftlichen oder politischen Ansichten). War ja immer so. Nur frage ich mich, wie weit das gut ist..--StYxXx 19:34, 17. Nov 2005 (CET)

Zündel ist sowas wie ein „Ketzer” oder „Antichrist” im Zusammenhang mit dem Holocaust. Wenn man die gleichlautenden Pressemeldungen zu seinem Prozess liest, dann könnte man glatt meinen, es geht um einen Kinderschänder oder um Freund Baruch/Emmanuel Goldstein höchstselbst. Die Menschen sehen Zündel und hören „Holocaustleugner”, „Antisemit”, „Rassist” und werden zornig und verhalten sich wie gut dressierte zornige Prolls am Schluss von „1984”.
StYxXx, mein lieber Freund, da auch Wahrheitssucher. Du bist dicht an der wirklichen Wahrheit dran! Frage Dich, der Du oben „MAN” gebrauchst, bei ZENSUR bzw. bei MEINUNG, wer könnte diese/s/r „MAN” jeweils sein!

Sind es nicht die MACHTHABER, die gern anonym hinter den scheinbaren Machtinhabern stehen? Mit der Macht, notfalls UN-folgsame Machtinhaber zu „barscheln” oder zu „grounden”, wie den Möllemann, der anfing ernstlich lästig zu werden? - Mit der alten Juristenfrage „Cui bono?”, wem nützt es im Grunde WIRKLICH - damit kommste immer weiter. Gegen den Mainstream bitte. Wo alles kreischt, da biste immer richtig, draufhalten! Ich hab das auch erst unter Tränen und Verzweiflung erlernen müssen - aber ich möchte die Erkenntnis nicht missen. Frieden. 84.44.136.122 17:10, 19. Nov 2005 (CET)

Ich finds bissel auffällig, dass grade Zündel, dieser andere webaktive Leugner „Germar Rudolph” *und* Leugnungs-Urgestein David Irving in Haft sitzen und auf ihre Prozesse warten. Zündel in Mannheim, Rudolph seit letzter Woche in Stuttgart und Irving in Wien. Bin normal lein VT'ler, aber irgendwie sieht das nach einer organisierten Aktion aus. Wenn Irving nach Deutschland ausgeliefert wird, dann wird 2006 das „Jahr der grossen Netzsäuberung/Revisionistenprozesse”...
Pst, pst. Nicht so deutlich. Sonst kommt noch wer auf die Idee, daß das alles eine konzertierte Weltverschwörung von mächtigen Wahrheitsfanatikern sei, die jede abweichende Ansicht inkriminieren wollen, weltweit.
Mich gruselt schon jetzt vor der aufdämmernden Wahrheit, andere scheint jedenfalls die Panik bereits zu peitschen. Wehe den Systemen, die auf Zeitgeistlügen aufgebaut sind, kann ich nur konstatieren. Was uns da alles in Rutschen und Gleiten kommen wird ... 84.44.136.148 18:01, 4. Jul 2006 (CEST)

Geheimbeweise in Zundels kanadischem Abschiebeprozess

Zundel wurde, so wie ich das verstehe, auf Grund von „Geheimbeweisen” in Kanada verurteilt und anschliessend nach Deutschland abgeschoben. Geheimbeweise in dem Sinne, dass er und sein Anwalt die Beweismittel, die der kanadische Geheimdienst CCIS gegen ihn in das Verfahren einbrachte -eh- nicht sehen durften. Klingt ziemlich abenteuerlich und eher nicht nach angelsächsischem Gerichtsprozedere.

Leider sind die meisten Google Hits bei der Suche nach „zundel secret evidence security certificate” eher rechtslastig.

Eine grössere kanadische Zeitung „The Globe and Mail” hat allerdings diesen „Geheimprozess” verfolgt und ein paar richtig ätzende Artikel zu der Geheimniskrämerei geschrieben. Leider sind die meisten Artikel gebührenpflichtig. Das „Security Certificate”-Geheimprozess-Verfahren wird irgendwie sonst nur im absoluten Ausnahmefall und nur bei Hardcore-Terroristen eingesetzt und ob Zundel wirklich im Sinne des Gesetzes ein „Terrorist” ist, bezweifeln die Globe-and-Mail-Reporter. Ausserdem wird gesagt, dass der Vorsitzende Richter Blais früher der Chef des Geheimdienstes „CCIS” gewesen sei und schon vor Jahren versucht habe, Zundel zu verurteilen. Komische Kiste.

http://groups.google.de/group/misc.activism.progressive/browse_thread/thread/14680ce7cf01cf59/c2cdffdf6f0c882d?lnk=st&q=zundel+globe+and+mail+secret+evidence&rnum=8&hl=de#c2cdffdf6f0c882d


Hier ist noch ein Link zu diesem „Security Certificate”-Gerichtsverfahren. http://www.homesnotbombs.ca/secrettrials.htm Klingt wie die kanadische Version von „Guantànamo”. Irgendwie unvorstellbar, dass der Angeklagte nie erfährt, auf Grund welcher Beweismittel er verurteilt wurde. Selbst in russischen Schauprozessen musste die Anklage ihre Beweismittel auf den Tisch legen.


Ich stell mir grad vor, ich würde aus Kanada abgeschoben auf Grund von geheimen Beweisen bzw. selbst der genaue Tatvorwurf würde mir nie mitgeteilt, lande in Frankfurt und werde zu 5 Jahren verurteilt auf Grund von Beweismitteln, die mein Richter als unumstössliche historische Tatsachen bezeichnet und selbst mein Anwalt wird gleich noch mit verurteilt, weil er Beweisanträge bezüglich der unumstösslichen Beweismittel stellt ... klingt fast wie die Bad Seegeberger Inquisitionsfestspiele ;-)


Hab ich alles schon in Grimms Märchen gelesen, hieß da aber „Des Kaisers neue Kleider”, oder sollte ich mich geirrt haben? 84.44.138.115 13:56, 13. Jun 2006 (CEST)


http://news.bbc.co.uk/2/hi/americas/6391413.stm Das "Geheimbeweisgesetz" auf Grund dessen Zündel in Kanada inhaftiert und letztlich nach Deutschland ausgeliefert wurde ist als nicht verfassungskonform gekippt worden :-) Nutzt Zündel nur leider nix mehr. Wirft allerdings ein etwas komisches Licht auf die ganze Angelegenheit...

Zitate über Ernst Zündel

Zitat bitte ins Deutsche übersetzen! Schubbay 11:15, 11. Feb 2006 (CET)

  • Wer ist denn bitte Rex Murphy? Ein so negativen Kommentar von jemandem zu erwähnen, der weder näher benannt wird, noch in der Wikipedia zu finden ist, halte ich für unseriös. --Jazzman 13:05, 1. Mär 2006 (CET)
  • geht mir ebenso. Man kann inhaltlich gegen Zündel argumentieren, aber die Walt-Disney-Welt sollte außen vor bleiben. Habe die Passage getilgt. Petitesse 13:07, 1. Mär 2006 (CET)

Quelle (Linkfix)

die zitierte Quelle geht ins Leere, kann das jemand wiederfinden? --Kanadier 16:09, 15. Apr 2006 (CEST)

Artikel für die Bearbeitung gesperrt?

Wurde der Artikel für die Weiterbearbeitung gesperrt? Ich wollte den einen oder anderen Literaturhinweis einfügen, ging aber nicht...! :-(

Die Seite ist halbgesperrt, so dass sie nur von mindestens seit 4 Tagen angemeldeten Benutzern verändert werden kann, nicht aber von anonymen IPs. Wenn du einen Benutzernamen hast, sollte es gehen. --217.231.29.228 12:38, 25. Jun 2006 (CEST)


Ein Link zur Holocaustreferenzseite www.h-ref.de erscheint mir angebracht, angesichts der Tatsache, daß genügend Leute hier solchen Scharlatanen wie Zündel auf den Leim gehen. Holocaustleugnung ist keine "Wissenschaft", sondern Lügen, Verdrehen und Fälschen. Traurig, daß so viele Leute hier, (teilweise aus Motiven wie "faire Diskussion", wo es nichts zu diskutieren gibt) den Holocaustleugnern ein dankbares Auditorium abgeben.

Ein sehr guter und aktueller Link ist hier zu finden (GrummelMC): http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/24.03.2006/2428667.asp

Stolz

Im letzten Abschnitt steht erst, dass der Prozess nach dem Entzug von Stolz' Mandat unterbrochen wurde, bis ein neuer Verteidiger gefunden wurde. Laut Text vertrat Stolz Zündel danach aber erneut. Irgendwas stimmt da in dem Text nicht. --Jazzman KuKa 23:16, 12. Okt. 2006 (CEST)

Doch, doch. Hat alles seine Richtigkeit. Erst war die Frau Stolz bestellte Pflichtverteidigerin des Gerichtes. Als sie während des Prozesses eine andere Überzeugung gewann und die auch vertrat, wurde sie von der Pflichtverteidigung vom Richter rausgeschmissen. Daraufhin hat Herr Zündel die respektierte Dame als Wahlverteidigerin benannt - und somit kann sie frei und unverdrängbar ihre Überzeugung als Verteidigerin vertreten. Rechtsbeugung konnte umschifft werden. -84.44.137.212 22:51, 11. Feb. 2007 (CET)
Das ist so natürlich nicht richtig. Stolz wurde bereits am ersten Verhandlungstag von ihrer Aufgabe als Pflichtverteidigerin entbunden, und zwar weil ihre Verteidigungsschrift selbst strafrechtlich relevante Äußerungen enthielt. Unter anderem bezeichnete sie die Juden als "Feind aller Völker" und unterstellte, diese wollten "alle anderen Völker ausrauben und zu versklaven". Die Staatsanwaltschaft ermittelte danach wegen Volksverhetzung gegen sie. Zudem bestand der Verdacht, dass die Verteidigungsschrift nicht von ihr selbst verfasst war, sondern aus der Feder des mit Berufsverbots belegten Nazi-Advokaten Horst Mahler stammte, den Stolz als "Assistenten" auf der Verteidigerbank sitzen haben wollte. Somit stand Stolz außerdem im Verdacht, mit Mahler gegen dessen Berufsverbot verstoßen zu haben.
Es ist auch nicht richtig, dass sie nach ihrer Einsetzung als Wahlverteidigerin "frei und unverdrängbar" ihren Quatsch weitertreiben konnte. Nachdem sie in nahezu jeder Verhandlung durch Unterbrechungen und Reden ans Publikum den Prozessverlauf gestört hatte und Erklärungen mit strafrechtlich relevanten Inhalten abgegeben hatte, wurde sie Ende März auch als Wahlverteidigerin vom Prozess ausgeschlossen.
Bei wem die offensichtlich verrückte und unter Verfolgungs- und Größenwahn leidende Stolz, die dem Gericht mit der Todesstrafe nach dem Strafgesetz des "Deutschen Reiches" drohte und Anträge mit "Heil Hitler" unterzeichnete, respektiert sein soll, ist mir nicht klar. Na gut, doch, bei den ebenso wahnsinnigen Zündel-Fans und den anderen Verrückten, die noch heute gern vom "Deutschen Reich" schwärmen, wahrscheinlich. --Gegenalles 10:34, 12. Feb. 2007 (CET)
Sehr schön gesagt. Stolzens ganzer doitscher Stolz gilt eben den Nürnberger Rassegesetzen und der Wannseekonferenz. Wie traurig sie sein muss, die Gnade der späten Geburt erfahren haben zu müssen, statt vor 65 Jahren stolz (!) die Ilse Koch haben geben zu können! Edelseider 12:31, 20. Feb. 2007 (CET)

Prozessausgang 1988

Weiss irgendwer, wie das Urteil im Zuendel-Prozess 1988 in Kanada lautete ? Das darf doch im Wikipedia-Artikel nicht fehlen. --88.73.52.190 11:14, 30. Nov. 2006 (CET)

Anwälte

Habe weitere Anwälte Zündels ergänzt. Quelle: LG Mannheim (Die auf dieser Seite aufgeführten Beust und Hinney sind Pflichtverteidiger, die von den anderen kaum in die Verteidigung einbezogen werden. Zeitweise setzten sich die Szene-Anwälte sogar an einen anderen Tisch. Daher habe ich Beust und Hinney nicht erwähnt.)

Zu Rieger und Bock siehe auch: Focus, Tagesspiegel.

Zu Schallers Teilnahme an der Holocaust-Konferenz: RLS sowie einschlägige Nazi-Webseiten (Google hilft da weiter).

--Gegenalles 12:16, 30. Jan. 2007 (CET)

jüdische Vorfahren laut englischsprachiger WP

Auf der englischsprachigen Seite ist von jüdischen Vorfahren die Rede:

„According to Toronto Sun columnist Mark Bonokoski, Zündel's mother was Gertrude Mayer and his maternal grandparents were the Jewish Mr and Mrs Nagal and Isador (Izzy) Mayer. Izzy Mayer was a trade union organizer for the garment industry in the Bavarian city of Augsburg.“

Als Quelle wird der Online-Artikel bei der Toronto Sun angegeben. Ich würde mich gelegentlich drum kümmern, ist ja schon ganz interessant und sollte nicht fehlen. 87.78.150.42 15:33, 15. Feb. 2007 (CET)

Es wäre sicherlich gut, wenn Du bessere Artikel als den verlinkten auftreiben könntest, der scheint mir doch recht schwammig und kenntnisarm (wie kommt der Autor denn auf "Einpass"?). Ich denke, es sollte jedenfalls klar herausgestellt werden, dass es sich um Spekulation handelt. --Gegenalles 16:16, 15. Feb. 2007 (CET)
Also, erst einmal: "es sollte jedenfalls klar herausgestellt werden, dass es sich um Spekulation handelt" - ganz sicher nicht, Spekulationen haben nämlich in der WP nichts zu suchen.
Zweitens steht im Artikel der SUN etwas gänzlich anderes, nämlich dass irgendein Uropa von Z. eventuell jüdisch war und Z. froh sei, dass man nur dann als Jude gelte, wenn die Mutter jüdisch gewesen sei. Um mehr geht es da nicht - für den Wikipedia-Artikel ist das viel zu dünn.--schreibvieh muuuhhhh 16:19, 15. Feb. 2007 (CET)

Außerdem schreiben wir hier keine Ariernachweise, sondern Enzyklopädieartikel. --AndreasPraefcke ¿! 13:04, 20. Mär. 2007 (CET)

Und obendrein scheint's zur Zeit Mode zu sein, jedem Nazi irgendwelche jüdischen Vorfahren anzuhängen (wobei wohl sowieso jeder zweite Deutsche irgendwo welche haben dürfte).

Aktualität

Aus aktuellem Anlass bitte einarbeiten: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1962172/6l03lp/index.html


Aus ebenfalls aktuellem Anlass bitte einarbeiten:

Mannheim (AFP) - Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel hat Revision gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen Volksverhetzung eingelegt. Dies teilte das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit. Der 67-jährige Zündel war dort am Donnerstag vergangener Woche zu der Strafe verurteilt worden, weil er auf seiner Homepage den Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und durch antisemitische Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt hatte. Die Höchststrafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Verhandlungstermin am Bundesgerichtshof (BGH) steht noch nicht fest.”
21. Februar 2007 - 14.15 Uhr

Zündel hat keine Höchststrafe bekommen, das hat die Presse leider so von einer fehlerhaften dpa-Meldung übernommen. Richig ist die Darstellung des LG Mannheim [[5]] selbst. Tatsächlich wurde Zündel nicht nur wegen Verletzung des StGB $130 Abs. 3 verurteilt, welche allein schon eine Höchststrafe von 5 Jahren ergibt, sondern auch wegen einer ganzem Latte anderer Vergehen, die in Summe eine 'Höchststrafe' von ~14Jahren ergeben würde. Bitte korrigieren! --26. Februar 2007 - 20.40 Uhr (Lukka)

Ich verstehe die Pressemitteilung des Gerichts anders: Dort heisst es, er sei wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Laut Tateinheit wird in diesem Fall die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Und dass ist $130 mit fünf Jahren und somit ist er doch zur Höchststrafe verurteilt worden.--schreibvieh muuuhhhh 12:59, 20. Mär. 2007 (CET)
Gibt's hier vielleicht jemanden mit juristischer Ausbildung, die/der das klarstellen könnte? Das wäre sehr hilfreich. --Gegenalles 14:51, 20. Mär. 2007 (CET)
Es stimmt, dass er in einem Fall wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit etc. belangt wurde, aber schon da er Wiederholungstäter ist, und eine Wiederholungstat per def. keine Tateinheit darstellt und auch wegen anderer Vergehen nicht in Tateinheit der Volksverhetzung verurteilt wurde, schlage ich vor die Wortwalt des LG Mannheim [[6]] zu übernehmen: Gesamtfreiheitsstrafe. -- Lukka 22. März 2007 - 11.57 Uhr

Zusatzinformationen über den Prozess

Was ist mit diesen [7] Informationen, gehören die in den Artikel? --80.138.110.41 15:43, 20. Mär. 2007 (CET)

Staatsangehörigkeit Zündels

Zündel hatte nur die deutsche Staatsangehörigkeit und nicht die kanadische! Quelle: Logik. Hätte er die kanadische gehabt, wäre er nicht abgeschoben worden, da Kanada eigene Staatsbürger nicht ans Ausland ausliefern darf. Darüberhinaus ist es falsch, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ablegen kann. Sobald man eine andere Staatsangehörigkeit hat, kann man aus der deutschen entlassen werden.169.229.55.85 04:45, 10. Apr. 2007 (CEST)

Untersuchungshaft?

Im Artikel steht, Zündel sitze in Untersuchungshaft. Trifft das auch nach der gescheiterten Revision noch zu oder hat Zündel inzwischen die gegen ihn verhängte Haftstrafe angetreten? Jedenfalls wäre eine Verfassungsbeschwerde meines Wissens kein Grund dagegen. --Bernardoni 01:19, 15. Jan. 2008 (CET)

Haftentlassung am 1.4.2010?

Hat Zundel die vollen 5 Jahre abgesessen? Dachte man kommt nach 2/3 auf Bewährung raus? (nicht signierter Beitrag von 92.224.37.132 (Diskussion | Beiträge) 22:33, 6. Feb. 2010 (CET))

Er hat voll abgesessen, er ist ja auch wg Leugnung des Holocaustes verurteilt worden, da gibt es in Dt. keine 2/3-Regelung, wird nur niemand zugeben. (nicht signierter Beitrag von 85.179.154.255 (Diskussion | Beiträge) 03:41, 13. Mär. 2010 (CET))


Soweit ich gehört habe, Odfried Hepp ist Quelle dafür, ist Ernst Zündel seit 1. März 2010 wieder, genau wie schon länger der Diplom-Chemiker Germar Rudolf, auf freiem Fuß. Stevi (nicht signierter Beitrag von 84.44.196.176 (Diskussion | Beiträge) 20:23, 15. Mär. 2010 (CET))


Auf freiem Fuss

Zündel ist wieder frei.

http://www.noows.de/holocaust-leugner-zundel-wieder-auf-freiem-fuss-16135 (nicht signierter Beitrag von 79.240.103.62 (Diskussion | Beiträge) 08:25, 27. Mär. 2010 (CET))

Leben nach der Gesinnungshaft

Was geschah mit ihm nach der Haft? --41.151.184.181 14:22, 9. Feb. 2015 (CET)

Hinweis auf jüdische Vorfahren

Der Artikel in der englischen Wikipedia ist viel ausführlicher. Dort findet sich u.A. auch ein Abschnitt über mögliche jüdische Vorfahren Zündels, die dieser nicht leugnet. Der Artikel sollte um die in der englischen WP enthaltenen Informationen ergänzt werden. --Ontologix (Diskussion) 07:14, 12. Aug. 2016 (CEST)

Ich glaube kaum, das gewisse Benutzer dies möchten. Bei Horst Mahler wollten Sie es damals schon nicht... --Gabbahead. (Diskussion) 18:46, 12. Aug. 2016 (CEST)

Gabbahead, beachte WP:DS und WP:KPA und verzichte auf Spekulationen und nebulöse Andeutungen (Elite...)! --Gustav (Diskussion) 18:52, 12. Aug. 2016 (CEST)

Wehrpflicht

Hier wurde der Nebensatz "um dem Wehrdienst zu entgehen" auskommentiert, mit der Begründung "auskommentiert - streichen, falls es unbelegt bleibt - 1948, als Z.19 war, gab es noch keine Wehrpflicht"

Die IP hat sich verrechnet: 1948 war Zündel neun, und 1959 gab es die Wehpflicht seit drei Jahren. Aber dass der Satz unbelegt ist, stimmt dennoch. Was tun? Weg damit? --Hob (Diskussion) 10:33, 7. Aug. 2017 (CEST)

Helm

Was hat es denn damit auf sich?--Antemister (Diskussion) 15:59, 2. Jul. 2017 (CEST)

Laut NYT hat er diesen Helm und eine kugelsichere Weste getragen, weil er sich als Opfer einer Verschwörung sah (Zitat: "Mr. Zündel showed up at court wearing a hard hat and a bulletproof vest, claiming to be the victim of a conspiracy to silence him.", vgl. https://www.nytimes.com/2017/08/07/world/europe/ernst-zundel-canada-germany-holocaust-denial.html). Im Internet gibt es übrigens mehrere Fotos und Interviewfilme, auf bzw. in denen er mit verschiedenen Helmen zu sehen ist. Ich würde jetzt mal interpretieren, dass es sich um eine Art Aluhut handelt bzw. um eine theatralische Selbststilisierung zum Opfer, wie es bei Extremisten häufig zu beobachten ist.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 11:24, 8. Aug. 2017 (CEST)
Noe, der Helm hatte seine guten Gruende, auch wenn das aus dem klitternden Artikeln, nicht hervorgeht. Den Bauarbeiter-Helm trug er waehrend der Verfahren gegen ihn, weil Demonstranten ihn mit Stumpfen taetlich angriffen. Das Extremisten gern Selbststilisierung zum Opfer betreiben mag ja sein. Aber an wen denkst Du eigentlich als erstes, wenn Du an das Wort Opfer denkst?! --105.8.7.1 00:05, 19. Feb. 2018 (CET)