Diskussion:Georg Freiherr von Eppstein

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Klärungsbedarf

Folgende Passage weist Unstimmigkeiten auf:

  • Am 1. Juni 1942 wurde die Einziehung seines Vermögens verfügt. Vorsorglich hatte er sein Haus bereits 1937 testamentarisch befreundeten nichtjüdischen Untermietern vermacht; allerdings wurde das noch nicht vollzogene Testament aufgrund der NS-Rassengesetze mit der Deportation hinfällig und der Grundbesitz fiel an das Deutsche Reich. Am 26. Juni 1942 wurde Georg von Eppstein verhaftet und am 2. Juli 1942 mit dem 13. Alterstransport nach Theresienstadt deportiert,...

Ein Vermögensentzug bzw. Vermögensverfall aufgrund der NS-Rassengesetze (?) wäre (wie im Lemma Deportation von Juden aus Deutschland dargestellt) nach der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz automatisch bei der Deportation beim Verlassen des Reichsgebietes erfolgt. Dazu wäre eine förmliche Verfügung (hier angeblich am 1. Juni 1942) nicht erforderlich.
Für Theresienstadt, das zum Reichsgebiet zählte, wäre allerdings eine besondere "Einziehungsverfügung" erforderlich gewesen, die auf gesetzliche Bestimmungen von 1933 über „Einziehung des volks- und staatsfeindliches Vermögens“ zurückgriff. Diese Einziehungsverfügung wurde von den Regierungspräsidenten (in Berlin von der Geheimen Staatspolizei, In Hamburg und Bremen von den Reichsstatthaltern) erlassen und wurden vor dem Abtransport durch Gerichtsvollzieher zugestellt.(= Dokument in: Hans Günther Adler: Die verheimlichte Wahrheit. S. 61/62; zitiert in: Walther Hofer: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933–1945. FiTb 6084, überarb. Neuausgabe Frankfurt/M 1982, ISBN 3-596-26084-1, S. 298 f. = [172].
Es ist darüber hinaus auch für diesen Fall anzunehmen, dass vorher die finanzielle Ausplünderung durch Heimeinkaufsvertrag stattfand - leider fehlt dazu etwas in der jetzigen Version.
Übrigens: Die finanzielle Ausplünderung durch die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens dürfte gravierender sein als die durch die Judenvermögensabgabe.

--Surikate (Diskussion) 12:07, 16. Feb. 2016 (CET)
Danke, stimmt. Wie ich gerade sehe, hatte ich mir auch genau diesen Punkt mit der 11. VO am Rand bei Frisius Darstellung als Zweifelsfall notiert, weil sie zwar alle Schriftstücke genau mit Fundort usw. benennt, aber diese VO nicht erwähnt. Hatte das nur jetzt nicht mehr im Kopf, als ich die Stelle im Artikel ausformuliert habe. Bei Frisius wird der Ablauf chronologisch etwas durcheinander folgendermaßen geschildert:
  1. Es gab am 1. Juli [sic!] 1942 eine Verfügung der Gestapo, wonach das verbliebene Vermögen Eppsteins einzuziehen sei.
  2. Ende Juni wurde er "abgeholt", wie sich Nachbarn erinnern.
  3. Am 26. Juni musste Eppstein eine ausführliche "Vermögenserklärung" ausfüllen.
  4. Am 1. Juli stellte ihm der Obergerichtsvollzieher die Verfügung über die Einziehung des Vermögens zu (Zustellungsadresse ist ein Sammellager in Berlin).
  5. Am 2. Juli erfolgte der Abtransport nach Theresienstadt.
Zu dem Grundbesitz bzw. Testament heißt es dann noch etwas ungenau an anderer Stelle bei Frisius: „Da diese Verfügung [gemeint ist Eppsteins testamentarische Verfügung mit dem Vermächtnis] aber vor der Deportation über die deutsche Grenze nicht vollzogen werden konnte, fielen Grundstück und Hauseigentum zusammen mit dem gesamten Vermögen an das Deutsche Reich.“
Da Frisius hier (offb. fälschlicherweise) die "dt. Grenze" erwähnt, die im Falle der Deportation nach Theresienstadt aber wohl keine Rolle spielt, hatte ich auch an diese 11. VO gedacht.
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich bei dieser Vermögenseinziehung aber um einen Einzelfallbescheid, mit dem genau die Nichtanwendbarkeit dieser 11. VO im Fall Theresienstadt umgangen werden sollte und faktisch die gleichen Rechtsfolgen herbeigeführt wurden wie bei einer Deportation über die Reichsgrenze. Dann dürfte die Ungültigkeit des Testaments vermutl. ebfs. in dieser Verfügung bestimmt worden sein.--Jordi (Diskussion) 12:48, 16. Feb. 2016 (CET)
Ja, ich hatte anfangs an die 11. VO gedacht und nicht Theresienstadt berücksichtigt. Nun scheint in diesem Punkt alles geklärt. Gibt es etwas für den von mir vermuteten Heimeinkaufsvertrag? - N.B.: Danke für diesen Deinen wertvollen Artikel! --Surikate (Diskussion) 12:55, 16. Feb. 2016 (CET)
Nein, bei Frisius leider nicht. An so einen Vertrag habe ich auch gedacht, aber vermutlich liegt sowas in einem anderen Archiv. Frisius hat nur die in Berliner und (vereinzelt, aber unvollständig auch) Detmolder Archiven liegenden Akten gesichtet. Ansonsten würde das glaube ich passen, in dem Totenschein steht ja auch eine Art "Wohnadresse" in Theresienstadt.--Jordi (Diskussion) 13:03, 16. Feb. 2016 (CET)

Frau und Tochter

Gemäß der Angaben auf dem Grabstein schrieb von Eppsteins Ehefrau sich Hertha und verstarb bereits 1937. Desweiteren ist das Todesjahr der Tochter Ingeborg dort mit 1922 angegeben. Vermutlich irrt die Quelle, der diese Daten für den Artikel entstammen. --Skendix (Diskussion) 22:50, 11. Mär. 2021 (CET)

Erl., danke fürs scharfe Hinsehen.--Jordi (Diskussion) 23:42, 15. Mär. 2021 (CET)

Eppstein

Er hat sich nie „Eppstein“ geschrieben, immer Epstein … siehe auch Vorwort im Deutschen Ordens-Almanach. 2003:F3:2700:ACF2:6C8F:F283:1BC9:7702 17:00, 24. Jun. 2021 (CEST)

Nein, das stimmt nicht. Zur Zeit der Veröffentlichung des Ordens-Almanachs schrieb er sich in der Tat noch mit einem P, wie im Artikel ja auch angegeben. Mit seiner Nobilitierung ändert sich die Schreibweise. In seinen Büchern aus den 20er und 30er Jahren wird er ausschließlich Eppstein geschrieben (stehen bei mir im Regal).--Jordi (Diskussion) 17:59, 24. Jun. 2021 (CEST)