Diskussion:Grüneberg (Gesetzeskommentar)

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Alte Diskussionen 2003-2009

Das is'n Scherz, oder? Jedenfalls ein Löschkandidat. -- Atn 18:21, 17. Nov 2003 (CET)

Ich jedenfalls mußte nicht darüber lachen. Immerhin ist das mehr als bisher in so machen anderen Stubs. Außerdem ist der Artikel nicht mal zwei Tage alt. Geduld ... ? Stoff für diesen Artikel gäbe es jedenfalls genug: Geschichte, Mitarbeiter, Auflagen, ? ? Publius 21:02, 17. Nov 2003 (CET)
Der Palandt ist die sogenannte Bibel der Juristen. Er ist das tägliche Brot der Jura-Studenten und der fertigen Juristen. Schülern begegnet der Palandt im Rechtskundeunterricht. Otto-Normal-Bürger sehen sich bei Rechtsstreitigkeiten mit vom gegnerischen Anwalt gefertigten Kopien des Palandt konfrontiert. Als "BGB-Kurzkommentar" nimmt er Bezug auf eines der wichtigsten deutschen Gesetzte - dem BGB. Da der Palandt eine herausragende Bedeutung unter den Gesetzeskommentaren einnimmt, ist die Würdigung durch einen eigenen Artikel IMHO gerechtfertigt. Bei der gegebenen Sachlage kann von einem Scherz oder einem Löschkandidaten nicht die Rede sein. -- Unus ignis quis vir 01:33, 19. Nov 2003

Da bin ich aber mal neugierig, mit welchen berichtenswerten Inhalten Sie diesen Artikel füllen wollen. Den Biographien aller Bearbeiter? Der Gliederungsstruktur des BGB? Erläuterungen aller Palandt-üblichen Abkürzungen? Der ISBN-Nummer? Der Geschichte des Beck-Verlages? Der Technik des Buchdrucks unter besonderer Berücksichtigung des Palandt? Oder vielleicht gar einer Kurzusammenfassung der Kernaussagen des Werkes?

Der Palandt hat eine durchaus interessante Geschichte. Das allein rechtfertigt bereits einen eigenen Artikel. -- Publius 12:42, 3. Dez 2003 (CET)
Na dann mal los ...

Unter in der Praxis tätigen Zivilrechtlern gilt in Abwandlung des alten Satzes Quid non est in actis non est in mundo. (lat., "Was nicht in den Akten steht, existiert nicht) durchaus: Quid non est in Palandt ... --Andrsvoss 18:51, 3. Dez 2003 (CET)

Ein eigener Artikel über den "Palandt" ist schon wegen der Entstehungsgeschichte des Werks in der NS-Zeit notwendig; ich habe eine ergänzungsbedürftige Kurzfassung eingetragen. Die Bearbeiterliste halte ich dagegen für diskussionswürdig, zumal sie sich mit jeder Auflage ändert. Wäre eventuell eine "Liste bedeutender Bearbeiter" sinnvoller? Heiko Hahn 11:47, 7. Aug 2004 (CEST)

Auch wenn die letzte Diskussion zu diesem Thema etwas her ist kann mE der Artikel über "den Palandt", so nicht stehen bleiben. Insbesondere die frühe "Arisierung" (?) des Werkes durch Kauf vom Liebmannverlag durch den C.H. Beck Verlag ist, denke ich aufzuarbeiten. Ich habe selbst, neben dem Wikipedia Enitrag zu O. Palandt selbst, bis jetzt keine wirkliche Quelle gefunden, die das fundiert belegt. Was die einzelnen Bearbeiter angeht, würde ich auch für eine Liste der bedeutenden Vertreter plädieren, gerade auch um zu zeigen, wie "der Palandt" sich bis heute entwickelt hat. --Felixkr 14:56, 10. Jun 2006 (CEST)

"Nach 1945 wurde der "Palandt" trotzdem konzeptionell unverändert und ohne größere personelle Brüche weitergeführt; die vielen antisemitischen und anderweitig NS-ideologischen Passagen wurden in den ersten Nachkriegsauflagen durch lapidare, oft als zynisch empfundene Korrekturen ersetzt." Details dazu würden mich interessieren... --80.129.66.83 21:14, 23. Feb. 2008 (CET)

schreib ich die nächsten tage was zu. spannend ist in diesem zusammenhang beispielsweie der abschnitt zur rechtsfähigkeit von danckelmann. grüße, --Grindinger

Man sollte in der Liste der Kommentatoren viele Namen entlinken, weil zu den allermeisten Personen nie mehr ein eigener Wikipedia-Artikel geschrieben werden wird. --Martin67 18:59, 17. Feb. 2009 (CET)

erledigt. hättest du aber auch hinbekommen, oder? ;-) -- toblu [?!] 22:20, 12. Mär. 2009 (CET)

na so was

hallo, das hier [1] habe ich gerade gefunden, zur aufheiterung an die fleißigen artikel-verbesserer :-) -- Emma7stern 23:44, 26. Apr. 2009 (CEST)

hehe, zum glück hab ich den abschnitt inzwischen etwas ordentlicher formuliert ;-) -- toblu [?!] Blue ribbon.svg 10:32, 27. Apr. 2009 (CEST)

"quod non est in Palandto, non est in mundo"

Der Spruch wurde 2010 belegfrei eingefügt und in späteren Jahren an der ein oder anderen Stelle zitiert, ansonsten finde ich den Satz nur auf Wiki-Spiegeln. Gibt es irgendeinen Beleg für diesen Satz? Ansonsten würd ich ihn gelegentlich entfernen. --Grindinger (Diskussion) 20:20, 24. Jan. 2019 (CET)

Ist ein Scherz, der sofort entfernt werden kann.--Aschmidt (Diskussion) 20:45, 24. Jan. 2019 (CET)

Keine Ahnung, nie gehört. Mache ZivilR seit 1987. Matthias91.45.94.185 23:59, 21. Jul. 2019 (CEST)

Eine Suchmaschinenrecherche "quod non est in Palandto, non est in mundo" führt zu mehreren Ergebnissen. Deswegen: behalten --Martin67 (Diskussion) 09:36, 22. Jul. 2019 (CEST)
Äh, nein, das tut es nicht, da kommt doch gar nichts weiter, und selbst wenn, wäre das kein Grund.--Anaxagoras13 (Diskussion) 17:42, 29. Jul. 2021 (CEST)
Letztendlich wurde es aber erst im Februar 2021 gelöscht.--Anaxagoras13 (Diskussion) 17:49, 29. Jul. 2021 (CEST)
Das findet sich als Sekundärzitat in David Kästle-Lamparter: Welt der Kommentare. Tübingen 2016, S. 3 Fn. 17 Ausschnitt bei Google Bei der Löschung sollte es m. E. trotzdem bleiben. Ist eigentlich eher Werbung.--Lexberlin (Diskussion) 23:36, 30. Jul. 2021 (CEST)

Notwendige Änderungen

Ich habe den Artikel an einigen Stellen korrigiert, da er insoweit unbelegt bzw. fehlerhaft war. Benutzer:Martin67 hat sie revertiert, denn sie müssten als wesentliche Änderungen erst hier diskutiert werden. Das ist schon einigermaßen lächerlich. Ich schrieb dem Benutzer daraufhin auf seine Diskussionsseite:

Würdest Du mir verraten, wo ich Wesentliches gelöscht hätte? Der gelöschte Satz war unbelegt, hier greift WP:BEL: Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden. Außerdem habe ich geändert:

  • Einfügung von "Verleger" bei Liebmann.
  • Straßmann war nicht "Jude". Kann man in dem Artikel über ihn nachlesen und ergibt sich aus der am Ende des Satzes verlinkten Quelle.
  • Der Palandt war ein neuer Kommentar, nicht eine Neubearbeitung. Ergibt sich auch aus der erster Bildunterschrift, wo von "Vorgänger" die Rede ist. Im Übrigen ergibt sich dies aus dem Aufsatz von Barnert (und aus allen anderen Belegen).

Ich würde jetzt gern die Änderungen vornehmen. Hast Du etwas entgegen zu setzen? Gert Lauken (Diskussion) 22:04, 16. Feb. 2021 (CET)

Link auf Palandt fehlt

Auch wenn das jetzt der Grüneberg ist, auf Otto Palandt als Person sollte schon noch verlinkt werden, oder? --Delabarquera (Diskussion) 13:13, 27. Jul. 2021 (CEST)

Der ist unter Entstehungsgeschichte genannt und verlinkt.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:19, 27. Jul. 2021 (CEST)

Verschiebung zu früh erfolgt?

Gemäss Einleitung: Der Verlag C.H. Beck hat angekündigt, den Kommentar mit der im November 2021 erscheinenden 81. Auflage in „Grüneberg“ umzubenennen. Das heisst, es gibt jetzt noch gar keinen "Grüneberg". Sämtliche existierenden Bücher bis und mit zur 80. Auflage tragen den Namen "Palandt". Wäre es daher nicht angezeigt gewesen, den Artikel erst im November, wenn die Ankündigung vermutlich umgesetzt ist, zu verschieben? In der Einleitung hätte man vorerst schreiben können: "Der Palandt, künftig Grüneberg ..." Gestumblindi 21:16, 27. Jul. 2021 (CEST)

Ja, ist wohl so, siehe Pressemitteilung.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:24, 27. Jul. 2021 (CEST)
@Justusflash: Du hast den Artikel verschoben, wie siehst du das? Gestumblindi 21:30, 27. Jul. 2021 (CEST)
Natürlich ist die Verschiebung regelwidrig, WWNI #8, alles nur angekündigt, das Lemma gibt es gar nicht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:31, 28. Jul. 2021 (CEST)

@Gestumblini Stimmt, das ist ein Argument. Allerdings sind die Online-Referenzen des Verlags über den Kommentar (etwa im Shop) schon entsprechend umbenannt, es wäre also mE etwas inkonsequent, hier noch den alten Titel beizubehalten. Dieselbe Frage würde sich iÜ auch beim Habersack stellen, daran habe ich mich für die Verschiebung orientiert. (nicht signierter Beitrag von justusflash (Diskussion | Beiträge) 21:41, 27. Jul 2021 (CEST))

Gut, es ist jetzt auch nicht dramatisch, wenn wir hier etwas zu früh sind; wobei wir normalerweise beschreiben, was wirklich bereits erschienen ist, keine Ankündigungen - und das sind letztlich auch die Einträge im Shop des Verlags jetzt noch. Es wären dann allerdings noch hunderte Links zu fixen, siehe dazu auch hier (Diskussion zu einem SLA auf Palandt). Oder wir belassen die Weiterleitung pragmatisch so, da der "Palandt" eventuell zunächst noch die Hauptbedeutung bleiben wird. Gestumblindi 21:50, 27. Jul. 2021 (CEST)
PS: Justusflash, da im obigen unangemeldet verfassten / von einer IP signierten Beitrag "daran habe ich mich für die Verschiebung orientiert" steht, nehme ich an, dass du das warst. Evtl. möchtest du das ja noch korrigieren (nachsignieren). Gestumblindi 21:52, 27. Jul. 2021 (CEST)

@Gestumblini mea culpa, war am Handy nicht angemeldet. Danke für den Hinweis.

Die Weiterleitung würde ich zunächst so belassen, denn ich gehe nicht davon aus, dass sich - zumindest in der Fachwelt - die neue Bezeichnung so schnell einbürgern wird. Justusflash (Diskussion) 22:10, 27. Jul. 2021 (CEST)

(Mal meinen Ton etwas gemäßigt, sorry!) Umbenennung wird wahrscheinlich demnächst erfolgen, die erste umbenannte Auflage ist für November 2021 geplant, aus meiner Sicht verfrüht.. --Grindinger (Diskussion) 23:15, 27. Jul. 2021 (CEST)
Was das in der Fachwelt angeht, so sehe ich das mit Bedauern ähnlich, schließlich waren solche NS-Juristen, oder auch Marinerichter o.ä., jahrzehntelang unbehelligt geblieben von ihren Kumpels in der Jurisdiktion. Unter den Talaren... Es ist auch bezeichnend, dass diese überfällige Umbenennung derart lange gedauert hat, keinerlei Schuldbewusstsein bei den Tätern in Talaren. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:23, 28. Jul. 2021 (CEST)
Die Diskussionsseite dient nach Wikipediaregeln der Verbesserung des Artikels, nicht der politischen Meinungsäußerung und der Artikel zu einem Kommentar dient auch nicht dazu, gleich noch allgemein den Umgang mit Personen darzustellen, die in der NS-Zeit Straftaten begangen haben. (Palandt, der in einem Personenartikel ausführlicher dargestellt ist, wurde sicher leichtfertig entnazifiziert, aber Straftaten werden ihm nicht vorgeworfen.)--Lexberlin (Diskussion) 14:27, 28. Jul. 2021 (CEST)
Wer redet denn von Straftaten? Er war ein Nazi, PG seit 1933. Er war ein Naziprofiteur, der von der Arisierung des Liebmann Verlags profitiert hat. Er war ein Nazifunktionär im Reichsjustizprüfungsamt, dorthin von niemand geringerem als Freisler selber berufen. Er hatte also gewaltig Dreck am Stecken. Das reicht, um ihn unwürdig zu machen für ein solches Werk als Namensgeber zu stehen.
Das wurde, wie in den braunen Justizkreisen damals üblich, unter den Teppich gekehrt. Der (auch von der Arisierung massiv profitierende) Verlag Beck hat sich erst jetzt von diesem völlig desavouierten Namensgeber für dieses Standardwerk distanziert. Spät, aber immerhin. Auch die Bundeswehr schafft es ja nicht, sich von unschönen "Traditionen" zu distanzieren, oder eben nur extrem spät, so ist das leider in solchen Zusammenhängen. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:09, 29. Jul. 2021 (CEST)
Thema hier ist Lemmabezeichnung bzw. ein Gesetzeskommentar. Nichts von dem genannten hat eine Relevanz dazu. Stattdessen werden fröhlich Halbwahrheiten postuliert und Kaiserreich mit Nationalsozialismus ebenso Privatwirtschaft mit Staatlichen Einrichtungen gleichgesetzt. Zum Inhalt, ich denke die inzwischen gegenwärtige Form mit Weiterleitung und Erläuterung in der Einleitung ist treffend. Nur die Doppelung (Nennung in den Klammern sowie 2. Satz) ist noch etwas irritierend, dürfte sich nach dem Erscheinen der ersten Ausgabe des neuen Kommentars aber erübrigen. -- Gunnar 💬 22:29, 18. Aug. 2021 (CEST)

Kritik an Namen Schönfelder und Maunz/Dürig ...

... sollte jedenfalls in dieser Ausführlichkeit eher beim Verlag (bzw. bei den jeweiligen Artikeln zu den Werken) aufgeführt werden, nicht beim Palandt/Grüneberg.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:56, 28. Jul. 2021 (CEST)

Völlig zutreffende Anmerkung! Wikipediaartikel quillen inzwischen über von Ausführungen, die eigentlich artikelfremd sind und in denen wiederholt wird, was in andere Artikel gehört und dort meist schon steht. Will man etwas ändern oder ergänzen, muss man gleich mehrfach tätig werden.--Lexberlin (Diskussion) 14:27, 28. Jul. 2021 (CEST)
Maunz/Dürig, Schönfelder und so weiter gehören hier nicht hin. Ist jemand gegen die Entfernung? --Grindinger (Diskussion) 22:36, 28. Jul. 2021 (CEST)
Ja, ich. Eine Enzyklopädie erklärt Begriffe und Zusammenhänge, und ein solcher liegt hier eindeutig vor. Zwei Sätze sind alles andere als ausufernd "ausführlich".--Chianti (Diskussion) 16:26, 29. Jul. 2021 (CEST)
Der einzige Zusammenhang besteht darin, dass die genannten Werke im selben Verlag erscheinen und deshalb ist dessen bisheriges Festhalten an früheren Herausgebern als Verlagspolitik im Artikel zum Verlag darzustellen (und - beschränkt auf die einzelnen Werke - auch in den jeweiligen Artikeln). Maunz/Dürig ist kein Kurz-Kommentar und Schönfelder überhaupt kein Kommentar. Ansonsten kann man natürlich Zusammenhänge beliebig herstellen nach dem Motto „Der Elefant ist das größte Tier, die Fliege ist das kleinste Tier“, um dann alles über die Fliege zu erzählen, wo es nicht hingehört. Wikipedia wird dadurch nicht besser.--Lexberlin (Diskussion) 19:27, 29. Jul. 2021 (CEST)
Der offensichtliche Zusammenhang besteht darin, das hier sehr lange an desavouierten Namen für diese Werke festgehalten wurde, und jetzt endlich mit dieser Beweihräucherung von NS.Juristen aufgehört wird, dass da endlich eine Art Geschichtsbewusstsein bei dem Arisierungsprofiteur Beck eingesetzt hat. Das ist halt in einem Zusammenhang passiert, dieses Aufräumen mit den NS-Leuten. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 21:10, 29. Jul. 2021 (CEST)
Der Kram gehört wegen fehlender Relevanz raus. Hier geht es um den BGB Kurzkommentar und nicht um Sachverhalte den Verlag betreffend. Die wie immer auch geartete politische Argumentation hat hier nichts verloren. --Chz (Diskussion) 21:00, 30. Jul. 2021 (CEST)

Palandts jüdische Wurzeln

Ist es wirklich Wikipedia-würdig, die vorherigen Herausgeber und Autoren als "jüdisch" oder "halbjüdisch" zu bezeichnen?

"... vom jüdischen Juristen und Verleger Otto Liebmann ..."
"Band 7, die Erläuterungen zum BGB, stammen von zwei jüdischen und einem für „halbjüdisch“ gehaltenen Juristen ..."

Ich empfehle, diese Bezeichnungen zu entfernen. Alternativ könnte jemand den Zusammenhang mit Palandts Nicht-jüdisch-Sein erläutern. Sonst müssten wir über einen POV-Hinweis nachdenken--Wolfdietmann (Diskussion) 12:26, 29. Jul. 2021 (CEST)

+1 --Chz (Diskussion) 12:41, 29. Jul. 2021 (CEST)
I.d.T., diese eher rassistische und nicht fachliche Zuschreibung ergibt nur Sinn im Zusammenhang mit dem Nazi Palandt, der sich diese Arbeit dann unter den Nagel gerissen hat, einen echten Informationswert hat sie nicht. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:11, 29. Jul. 2021 (CEST)

Die Zuschreibungen sind raus. --Chz (Diskussion) 13:35, 29. Jul. 2021 (CEST)

Und der Kontext ein wenig rein aus dem schon vorhandenen Beleg und dessen zweiter Seite. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:39, 29. Jul. 2021 (CEST)
Ich appelliere nochmals an Benutzer:Sänger die Diskussionsseite nach Wikipediaregeln nicht für politischen Furor zu nutzen, der hier im übrigen unbegründet ist. Im Personenartikel, dessen Hauptautor ich inzwischen bin, ist belegt, dass der Beck-Verlag die Herausgeberschaft Palandt angetragen hat. Er musste und hat sich „nichts unter den Nagel gerissen“, sondern seinen werbewirksamen Namen zur Verfügung gestellt und dem Verlag einen „einzigartigen Erfolg“ ermöglicht. Was er selbst dabei verdiente, ist der Literatur zu entnehmen, die man lesen sollte, bevor man wütet.--Lexberlin (Diskussion) 14:31, 29. Jul. 2021 (CEST)
Er war der Profiteur der Arisierung des Liebmannschen Werks, das er dann unter seinem Namen herausgegeben hat. Er war ein Funktionär des NS-Staats. Er was NSDAP-Mitglied von recht früh an. Er ist einer der Naziprofiteure, die sich, wie leider sehr viele der braunen Juristen (bewusst ohne Binnen-I), nach dem Krieg gegenseitig kein Auge ausgehackt haben. Die ganze braune Soße in der bundesdeutschen Juristerei ist ein Riesenskandal, und Palandt ist einer von ihnen gewesen, wie auch der Mordrichter Filbinger. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:36, 29. Jul. 2021 (CEST)
Übertreibe mal nicht. Palandt wurde nach dem 2. Wk. entnazifiziert. Darüber hinaus sollte man mehr auf sein Wirken in juristischer Hinsicht abstellen als auf seine Gesinnung und politische Ausrichtung von 1938 - 1945. --Chz (Diskussion) 14:49, 29. Jul. 2021 (CEST)
Ja, Filbinger und Kiesinger auch, und noch viele andere der Schreibtischtäter. Nein, das ist nichts wert, das war vermutlich eins der üblichen Gefälligkeitsgutachten, ein Persilschein, den sich die Täter gegenseitig zugeschanzt haben. Er war ein Nazi-Jurist und ein Nazi-Profiteur. Hat er sich für seine Taten entschuldigt? Dem Artikel ist nichts dementsprechendes zu entnehmen. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:57, 29. Jul. 2021 (CEST)
Das Ganze hat nichts mehr mit Wikipedia zu tun. Aber OT: Palandt ist seit einiger Zeit tot, und es ist eigentlich völlig egal, was da für eine wie immer auch geartete Vergangenheit besteht. Mit Namen und Symbolen historische Aufarbeitung zu begehen und Gleiches zu verhindern, funktioniert nicht. Das ist 1984 Niveau. Fakt ist, dass sich der Name und nicht die Person in der juristischen Literatur nun einmal etabliert hat. Ich frage mich allen ernstes, was das Ganze soll. Das ist doch bei Lichte betrachtet absolut lächerlich. Hier soweit erledigt. Der Name des Kurzkommentars wird geändert, wenn der Beck Verlag es ebenfalls vollziehen sollte (wie angekündigt). --Chz (Diskussion) 22:27, 29. Jul. 2021 (CEST)

Abschnitt zum Thema Umgestaltung des Inhaltes

Im Artikel steht:

Nach 1945 wurde der Palandt konzeptionell unverändert und ohne größere personelle Brüche weitergeführt; die vielen antisemitischen und anderweitig NS-ideologischen Passagen wurden in den ersten Nachkriegsauflagen durch lapidare Korrekturen ersetzt. So wurden in der 4. Auflage von 1941 in der Vorbemerkung zu der gemäß § 1 BGB gewährten Rechtsfähigkeit Einschränkungen derselben gemäß

„nat=soz Rechtsauffassung von der Verschiedenheit der Menschen (insbes ihrer erbbiologischen Verschiedenh, Rasse, Erbgesundheit)“

begründet. Noch in der 7. Auflage (Erste Nachkriegsauflage von 1949) bleibt die Vorbemerkung vor § 1 BGB weitgehend wortgleich, lediglich die Einschränkungen werden nun wie folgt begründet:

„[…] gewisse Rechtsstellungen setzen ein bestimmtes Geschlecht, ein gewisses Alter, früher auch z. B. die Zugehörigkeit zu einer Zunft […] voraus.“

---

Dieses Beispiel ist wohl absolut untauglich für die davorstehende Behauptung. Selbstverständlich knüpfen gewisse Rechtsstellungen an ein gewisses Alter früher auch z.B. Zugehörigkeit zu einer Zunft an. Und in der ersten Nachkriegsauflage spielte das Geschlecht für gewisse Rechtsstellungen auch noch eine Rolle. Dieser Abschnitt scheint mir sachlich falsch und bedarf dringend der Überarbeitung. --Chz (Diskussion) 21:06, 30. Jul. 2021 (CEST)

Nun ja, mit der Formulierung - „lapidare Korrekturen“ - soll wohl nicht die Neufassung kritisiert, sondern gesagt werden, dass keine Auseinandersetzung mit der Fassung der Vorauflage stattfand, dass man also so tat, als ob nichts gewesen wäre. Das dürfte schon zutreffen.
Helmut Heinrichs: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, in: Dietmar Willoweit (Hrsg.), Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20.Jahrhundert, München 2007, S. 394 schreibt:
„An der ersten Nachkriegsauflage war neben den Autoren und dem Verlag als strenge Zensurbehörde auch die „publications branch“ der amerikanischen Militärbehörde beteiligt. Sie wachte mit Argusaugen darüber, daß kein nationalsozialistisches Wort, oder was man dafür hielt, publiziert wurde. Der Palandt wurde daher unter der energischen und zupackenden Leitung von Hoeller einer gründlichen Säuberung unterzogen. Alle nationalsozialistisch geprägten Vorschriften, Begriffe und Zitate wurden eleminiert.“--Lexberlin (Diskussion) 23:21, 30. Jul. 2021 (CEST)
Ja, dagegen ist auch nichts zu sagen, dann sollte aber dieser Abschnitt eben durch den von Dir zitierten Sachverhalt ausgewechselt werden. Das ist dann auch belegbar. Das Beispiel sowie die damit verbundene Aussage ist so, wie es im Artikel steht, sachlich falsch. --Chz (Diskussion) 23:32, 30. Jul. 2021 (CEST)
Habe den Abschnitt überarbeitet. --Chz (Diskussion) 23:39, 30. Jul. 2021 (CEST)
Verstehe nicht, was daran "falsch" sein soll, die Änderungen waren doch so, wie belegt im Artikel dargestellt: Rasse, Erbgesundheit und Ähnliches wurden einfach mit zB Geschlecht, Alter oder Zunftzugehörigkeit ersetzt. Und komplett Löschen ist nicht "Überarbeiten". --Grindinger (Diskussion) 00:18, 31. Jul. 2021 (CEST)
Weil es einfach WP:TF ist, ohne eine adäquate Sekundärquelle. Es geht nicht um Erbgesundheit (das taucht dort i.Ü. als Beispiel gar nicht auf), sondern darum, dass bis heute noch rechtliche Regelungen selbstverständlich an das Alter anknüpfen. Das seinerzeit noch kodifizierte Kranzgeld knüpfte an das Geschlecht an etc. -- Versuch bitte mit juristischem Sachverstand an die Sache ranzugehen, anstatt etwas durchzuprügeln, was einfach untauglich ist. --Chz (Diskussion) 01:06, 31. Jul. 2021 (CEST)
Um das nochmal zu untermauern: „Siebente neubearbeitete Auflage. [...] Ganze Teile der jüngsten Privatrechtsgeschichte Deutschlands wurden nicht mehr erwähnt. Keine Rede war mehr z.B. vom Schutz des deutschen Blutes oder der Erbgesundheit.“ (Hans Wrobel: Otto Palandt zum Gedächtnis S. 13 ff. [2]. Es ist also inhaltlich einfach falsch, was dort stand. --Chz (Diskussion) 01:21, 31. Jul. 2021 (CEST)
Ich würde doch mal zur Mäßigung raten. Die Aussage „die vielen antisemitischen und anderweitig NS-ideologischen Passagen wurden in den ersten Nachkriegsauflagen durch lapidare Korrekturen ersetzt.“ ist doch nicht falsch. Korrektur kann heißen, dass man etwas einfach weglässt oder auch durch ein harmloses Beispiel ersetzt, weil man nicht nur streichen kann, sondern z. B. hier etwas zu Voraussetzungen einer Rechtsstellung sagen musste. Dafür wählte man dann eben nicht mehr Rasse u. ä., sondern Beispiele wie Alter, Geschlecht usw., die damals so harmlos waren wie heute. Und lapidar waren die Korrekturen eben, weil man noch nicht einmal schrieb "Anders die Vorauflage", um nicht eingestehen zu müssen, dass man in der Vorauflage im Sinne der NS-Ideologie kommentiert hatte.--Lexberlin (Diskussion) 02:36, 31. Jul. 2021 (CEST)
Für mich stellt es sich im Artikel so dar: Für die Behauptung, dass die erste Nachkriegsauflage durch lapidare Korrekturen ersetzt wurde, fehlt es zunächst einmal an einem Beleg. Das dortige Beispiel ist m.E. kein Beleg für diese Behauptung. Dass im Kontext zur Rechtsfähigkeit Rechtsstellungen an bestimmte Attribute anknüpfen ist keine lapidare Korrektur, sondern entspricht auch heute der rechtlichen Situation. Berücksichtigten sollte man außerdem die o.g. Quelle [3] -- Wenn es gute Gründe für die Tatsache der sog. lapidaren Korrekturen gibt, dann sollten sie bitte auch angemessen belegt werden. Aber gut, wenn man in dem Beispiel hineinlesen will, dass man hätte so etwas wie "Anders als in der Vorauflage" schreiben müssen, dann soll es von mir aus im Artikel stehen bleiben. --Chz (Diskussion) 10:41, 31. Jul. 2021 (CEST)
Zugegeben, das Wort lapidar stellt eine Kritik an der Art dar, wie die Änderung betrieben wurde. Als ob nichts gewesen wäre, wie ich oben schon schrieb. Hierzu bedürfte es eigentlich eines eigenen Abschnitts Kritik. Die ist auch mit Hans Wrobel u. a. belegbar:
„Eins jedoch vermisste man im Nachkriegs-Palandt völlig. Es fehlte ... eine Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur Aufgabe der alten Grundauffassungen geführt hatten. Ein Wort der Reflexion über die Rolle des Kommentars im nationalsozialistischen Rechtssystem suchte man vergeblich.“
Allerdings sollte man vielleicht mit Verbesserungen abwarten bis etwas Ruhe einkehrt. Auf einen Vandalen (womit ich nicht Grindinger meine), der nach unbegründeter Administratorauffassung keiner sein soll, will ich meine Zeit nicht mehr verschwenden.--Lexberlin (Diskussion) 14:11, 31. Jul. 2021 (CEST)
Zustimmung soweit. --Chz (Diskussion) 15:40, 1. Aug. 2021 (CEST)

Ich habe den Text überarbeitet, Passagen, die in andere Artikel gehören und unbelegte Formulierungen wie "antisemitisch" etc. entfernt. Wenn man sich mit der Verlagsgeschichte beschäftigt, was meines Erachtens hier nur soweit der Fall sein kann, wie es um das Werk selbst geht, darf man auch nicht allein auf das Buch von Rebentisch zurückgreifen, sondern muss auch das Buch von Uwe Wesel, der immerhin (kritischer) Jurist und Rechtshistoriker ist, heranziehen. Gert Lauken (Diskussion) 19:53, 16. Feb. 2022 (CET)