Diskussion:Hanna Berger
Kategorie: Opfer der NS-Militärjustiz?
Nach dem Artikel wurde sie vor dem Volksgerichtshof angeklagt. Dieser gehörte aber nicht zur Militärjustiz. In Betracht käme nur die Kategorie Opfer der NS-Justiz. Diese Kategorie betrifft Artikel über Personen, die aufgrund von Gesetzen oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen verurteilt oder durch sonstige rechtliche Entscheidungen zu Schaden gekommen sind. Ich möchte nicht missverstanden werden: Verhaftung und Anklage zumal in einer Diktatur sind große Belastungen. Kann man aber jemand als Opfer der Justiz bezeichnen, der freigesprochen wurde? Das fragt sich Malabon (Diskussion) 21:33, 29. Jul. 2012 (CEST).
- Kat geändert. --Goesseln (Diskussion) 17:39, 17. Apr. 2018 (CEST)
Bergers Aufenthalt in Berlin 1961-62
Zunächst: Vielen Dank für diese informative und würdigende Darstellung der Hanna Berger. Ich hatte das Vergnügen sie während der Jahre 61/62 noch persönlich kennenzulernen, da sie zu dieser Zeit bis zu ihrem Tode im Hause meiner Mutter lebte. Haben Sie Informationen, in welchen Haftanstalten Hanna Berger während der NS-Zeit war? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir per mail an stevshane@yahoo.de antworten könnten. (nicht signierter Beitrag von 194.95.188.5 (Diskussion) 08:49, 8. Okt. 2012 (CEST))
Rezeption
Zitat: "Die Wiederentdeckung der zeitfühligen und visionären Frau, u. a. schlug sie die Gründung einer Tanzbühne und eines Tanzfilmmuseums vor" . Frage: Wer entdeckte und wer schlug vor?
Zitat: " Mitterhuber erhielt die „Unbekannte aus der Seine“." Wie das? --Gregor Bert (Diskussion) 18:24, 18. Apr. 2013 (CEST)