Diskussion:Herstellungskosten

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Steuerliche Auswirkungen: ?

Wie wirken sich Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten steuerlich aus`?(nicht signierter Beitrag von 217.80.90.34 (Diskussion) 16:55, 18. Okt. 2006 (CET))

werden sie aktiviert erhöhen sie den Gewinn des Geschäftsjahres und verringern durch die Abschreibungen den Gewinn nachfolgender Geschäftsjahre. wird der unternehmens(handels)rechtliche Mindestansatz gewählt braucht man eine Mehr-Weniger-Rechnung, weil der steuerliche Mindestansatz höher ist als der unternehmens(handels-)rechtliche.`?(nicht signierter Beitrag von 62.46.64.149 (Diskussion) 10:00, 6. Apr. 2007 (CET))


Umsatzkosten

Der Begriff "Umsatzkosten" erscheint in vielen Bilanzen (z.B. DaimlerChrysler, Deutsche Telekom), ohne dass dieser in Wikipedia definiert wird.

Irrtümlich dachte ich, dass es sich um die variablen Kosten handelt, aber wenn man den Inhalt der Bilanzen genauer anschaut, kann es sich inhaltlich eigentlich nur die Herstellungskosten handeln.

Wer weiss eine verbindliche Erklärung oder Definition? -meisterklasse 00:56 CET, 31. Okt. 2006

Wie im Artikel erklärt sind Herstellungskosten zunächst ein bilanzieller Begriff, der all die Kosten beschreibt, welche im Rahmen der Herstellung zu aktivieren sind. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens werden Herstellungskosten dann bei Fakturierung zu einem Teil der Umsatzkosten. Umsatzkosten ist ein Begriff der Deckungsbeitragsrechnung und umfasst all die Kosten, welche dem Verkauf direkt zurechenbar sind. Hierzu zählen dann eben auch, im engl. Cost-of-Goods-Sold bezeichnet, Kosten der verkauften Ware. Zu den Umsatzkosten kann man aber weitere, direkt zurechenbare Kosten, wie etwa Transportkosten und Zölle. Hoffe dies hilft weiter --CBC 19:44, 31. Okt. 2006 (CET)


Differenzierung von HGB und IFRS

fehlt! hier steht nur HGB --Flow2 12:15, 16. Feb. 2008 (CET)

um es etwas genauer zu schreiben es steht gar nix von ifrs da ich suche hier auch vergebens zudem würde mich interessieren wann was eingesetzt wird.`?(nicht signierter Beitrag von 82.82.44.124 (Diskussion) 10:00, 20. Dez. 2008 (CET))

Am 7. Dez. 2010 wurde der Artikel um Ausführungen zu den IFRS ergänzt. --UGrumland 21:20, 18. Jan. 2011 (CET)


BilMoG

Durch das BilMoG wurden § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB geaendert, was Auswirkungen auf die handelsrechtliche Wertuntergrenze hat.

Soviel ich verstanden habe, wurde diese nun der steuerrechtliche Wertuntergrenze angepasst, allerdings waere es mir lieb wenn das noch irgendjemand bestaetigen koennte, bevor es geaendert wird.


-- 78.42.124.66 20:27, 7. Jun. 2009 (CEST)

BilMoG betr. Satz 2 und 3

Deine Vermutung kann ich bestätigen. In einer Vorlesung hat ein Wirtschaftsprüfer diese Angleichung angesprochen. Meiner Meinung nach sollte der Artikel zumindest daraufhinweisen, dass das Ganze im Umbruch ist. (nicht signierter Beitrag von 87.169.93.37 (Diskussion | Beiträge) 18:05, 11. Nov. 2009 (CET))

Erledigt

Der Artikel in der Version vom 7. Dez. 2010 stellt die Rechtslage nach BilMoG dar. --UGrumland 21:20, 18. Jan. 2011 (CET)

Fremdkapital-Zinsen

Ich lerne gerade für Bilanzierung in Form meines Grundstudiums und bin auf den Artikel der Herstellungskosten gestoßen.

Es geht um den Satz "Laut HGB dürfen keine kalkulatorischen Zinsen ... zu den Herstellungskosten gerechnet werden". Das entspricht meiner Meinung nach nur der halben Wahrheit. Gemäß §255 Abs. 3 HGB dürfen allg. Zinsen für FK nicht zu den Herstellungskosten gerechnet werden, weiter heißt es aber "... Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands"

Sie sind also sehr wohl Teil der Herstellungskosten, zumindest falls sie eindeutig der Herstellung und dem Zeitraum dieser zugeordnet werden können. Das wird hier ein wenig falsch dargestellt finde ich. --Junky03 11:07, 27. Feb. 2010 (CET)

Zinsen auf Fremdkapital, das für die Herstellung des Vermögensgegenstandes aufgenommen wurde, dürfen Teil der Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes sein, sofern sie keine kalkulatorischen Zinsen sind. --UGrumland 21:20, 18. Jan. 2011 (CET)

Abschreibungen

In 255 HGB werden die Abschreibungen (Werteverzehr des Anlagevermoegens) separat aufgefuehrt und nicht wie hier als Teil der Fertigungsgemeinkosten definiert. (nicht signierter Beitrag von 200.248.209.10 (Diskussion) 11:31, 13. Jan. 2011 (CET))

Teile des durch die Fertigung veranlassten Werteverzehrs des Anlagevermögens (Abschreibungen) sind Teil der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Dies folgt aus der hier maßgeblichen, betriebswirtschaftlichen Definition der Gemeinkosten. Obwohl die Erwähnung der Material- und Fertigungsgemeinkosten genügt hätte, dieser Logik ist der österreichische Gesetzgeber im § 203 UGB gefolgt, hat der deutsche Gesetzgeber im § 255 HGB zusätzlich den Werteverzehr des Anlagevermögens erwähnt, um besonders zu betonen, dass auch dieser Teil der Herstellungskosten ist. --UGrumland 21:20, 18. Jan. 2011 (CET)

Herstellungskosten - Herstellkosten

Hier stimmt etwas nicht: "Die Herstellungskosten enthalten jedoch nicht alle Kosten, die in die Herstellkosten der Kostenrechnung einbezogen werden. Insbesondere Vertriebskosten und Kosten, die nicht auf geleistete oder zukünftige Auszahlungen zurückzuführen sind, werden nicht zu den Herstellungskosten gerechnet." Vertriebskosten werden im Artikel "Herstellkosten" aber gar nicht einbegriffen. --178.203.192.68 21:15, 22. Jan. 2012 (CET)