Diskussion:Juristenprozess

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Ausbau nötig, nicht nur Fotos

Da ist noch viel zu tun! --13Peewit (Diskussion) 23:26, 8. Mär. 2012 (CET)

Einleitung und Gegenstand der Anklage wurden im Okt. 2014 erweitert und präzisiert, das schließt aber den weiteren Ausbau nicht aus (vor allem zum Urteil und zur Rezeption).R2Dine (Diskussion) 17:54, 7. Mai 2015 (CEST)

Verschiebung?

Sollte man nicht auf Nürnberger Juristenprozess verschieben, analog zu den anderen ähnlichen Artikeln? --Constructor 17:10, 7. Mai 2015 (CEST)

Finde ich gut :) R2Dine (Diskussion) 17:51, 7. Mai 2015 (CEST)
Verschaut. Sind nur Ärzte und der Hauptprozess entsprechend. Aber würde dennoch eine Verschiebung befürworten, da es durchaus auch andere relevante Juristenprozesse geben könnte. --Constructor 22:08, 7. Mai 2015 (CEST)
Wüsste jetzt keinen. Aber die Verschiebung kann deutlich machen, dass es sich um einen der Folgeprozesse des Hauptkriegsverbrechertribunals handelt, eben den gegen die NS-Justiz und nicht gegen "irgendwelche" Juristen.R2Dine (Diskussion) 22:38, 7. Mai 2015 (CEST)
Die Verschiebung finde ich einen guten Vorschlag. Sollte unbedingt gemacht werden. Orik (Diskussion) 23:05, 7. Mai 2015 (CEST)
Im Artikel Nürnberger Prozesse sind alle 12 Folgeprozesse benannt und verlinkt, davon aber nur der Ärtze-Prozess mit dem Zusatz "Nürnberger". Wenn man jetzt den Juristenprozess verschiebt, dann doch auch gleich die anderen, um sie ebenso unverwechselbar zu machen. R2Dine (Diskussion) 08:08, 8. Mai 2015 (CEST)
Beim Juristenprozess fände ich die die Ergänzung um "Nürnberger..." schon okay, wenn auch nicht zwingend erforderlich. Auch wenn mir gegenwärtig keine weiteren "Juristenprozesse" bekannt sind, mag das für den Leser klarstellend sein; gleiches gilt für den Ärzte-Prozess. Hier werden jeweils nur sehr grob Berufsgruppen genannt. Bei den anderen zehn Nachfolgeprozessen erscheint mir eine Ergänzung um "Nürnberger..." überflüssig. Zum einen würden die Lemmata unnötig lang, außerdem müsste man sie teilweise grammatikalisch umstellen (z.B. "(Nürnberger) Prozess (gegen das) Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS". Außerdem würden wir uns dann in der Wikipedia von den in der (rechts-)wissenschaftlichen Literatur genutzten Begriffen entfernen. Dort heißt es nunmal "Prozess Generäle in Südosteuropa" - "Nürnberger Prozess gegen die Generäle in Südosteuropa" wäre wohl eher Begriffsschöpfung. --Erzer (Diskussion) 15:59, 8. Mai 2015 (CEST)
Stimmt. Das hatte ich mir inzwischen auch überlegt. Außer beim Juristen- und beim Ärzteprozess bedarf es dieser Klarstellung nicht und wird wohl auch als Suchbegriff in der WP von möglichen Lesern nicht erwartet..R2Dine (Diskussion) 18:07, 8. Mai 2015 (CEST)
abwartend:
bitte berücksichtigen, dass es im Artikel eine GND für Juristenprozess gibt.
wen es interessiert, der möge mal sich mal die Treffer beim KVK ansehen. Nürnberger Juristen-Urteil gibt es auch.
--Goesseln (Diskussion) 19:30, 8. Mai 2015 (CEST)

Rezeption / Nulla poena sine lege

Nach Paragraph 2 des Strafgesetzbuches, mit Änderung vom 28. Juni 1935, galt als strafbar, was nach dem gesunden Volksempfinden Bestrafung verdient. Ist dadurch nicht das ganze Argument des Widerspruchs des Juristenprozesses gegen „nulla poena sine lege“, das im Abschnitt Rezeption aufgeführt ist, hinfällig? Gibt es zitierbare Quellen, die meine Auffassung teilen? --Constructor 17:57, 8. Mai 2015 (CEST)

Der Prozess wurde auf Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 von Dez. 1945 geführt. Bereits durch Kontrollratsgesetz Nr. 1 von Sept. 1945 waren die nationalsozialistischen Änderungen des (Reichs-)Strafgesetzbuchs weitgehend aufgehoben worden. Das "gesunde Volksempfinden" gibt es seitdem nicht mehr. Außerdem wäre es doch merkwürdig, wenn die demokratischen Amerikaner ausgerechnet Nazi(un)recht zur Aburteilung von Naziunrecht herangezogen hätten ;-) R2Dine (Diskussion) 18:17, 8. Mai 2015 (CEST)
Ah, danke. Mein Denkfehler. --Constructor 20:11, 8. Mai 2015 (CEST)