Diskussion:Justiz/Archiv/2007

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Richterliche Unabhängigkeit

Ich habe den Absatz geändert, weil mir die vorhergehende Fassung von jemandem verfasst schien, der schon einmal negative Erfahrungen mit dere Justiz gemacht zu haben scheint und deswegen die Einrichtung der richterlichen Unabhängigkeit für falsch hält. Mir schien es dagegen angemessen, heraus zu stellen, dass sie auch eine Funktion hat, ohne die Kehrseite zu verschweigen. --80.141.232.122 16:23, 11. Jan. 2007 (CET)

Begriff Justiz

Der Artikel passt nicht zur Überschrift. Es ist hM, dass Justiz ein anderer Begriff für ordentliche Gerichtsbarkeit (also Zivil- u Stragerichtsbarkeit) einschl. der Justizverwaltung ist. Die Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit ist keine Justiz. In Bayern resortieren die Fachgerichte auch nicht beim Staatsministerium der Justiz. Die Verwendung des Begriffs Justiz für Rechtsprechung und/oder Judikative ist ungenau. Siehe auch hierzu: Creifelds, Rechtswörterbuch, Stichwort Justiz.

--Kohlenstoffstahlmesser 17:35, 3. Mai 2007 (CEST)

Die Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit ist keine Justiz. Hast Du dafür Belege? --Bubo 22:51, 3. Mai 2007 (CEST)
ja so ist es; ich habe auch hierfür eine namhafte Quelle genannt: Creifelds
Außerdem: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3012
Daher schlage ich vor, den Justiz nach Judikative zu verschieben. Und stattdessen bei Justiz folgenden Text bringen:
"Justiz ist ein Begriff für die ordentliche Gerichtsbarkeit einschl. der Justizverwaltung.
Darüber hinaus wird Begriff in einem weiteren Sinne auch synonym für Rechtsprechung, rechtsprechende Gewalt bzw. Judikative verwendet."
--Kohlenstoffstahlmesser 10:58, 4. Mai 2007 (CEST)
Ich dachte eigentlich auch, dass die anderen Gerichtsbarkeiten Teil der Justiz sind. Deshalb unterstehen sie ja auch dem Justizministerium. Allerdings steht es wie hier angegeben auch in meinen Creifelds (9. Aufl. also recht veraltet). Ich glaube aber nicht, dass man das heute noch allgemein so sagt. --Alkibiades 22:07, 4. Mai 2007 (CEST)
Ich schlage in den nächsten Tagen im neuesten Creifelds mal nach und zitiere ihn hier. Vielleicht finde ich auch noch einen Eintrag in einem anderen Lexikon.
Die Fachgerichtsbarkeiten unterstehen eben meist nicht dem Justizministerium, so wie ich es oben dargestellt habe. --Kohlenstoffstahlmesser 15:17, 5. Mai 2007 (CEST)


Also im Creifelds 18. Auflage 2004 steht:
"Justiz ist ein formeller Begriff, der diejenige staatliche Tätigkeit umfasst, die der Rechtspflge in Zivil- und Strafsachen dient. Sie besteht aus Rechtspflege und Justizverwaltung. Die Organe der Justiz sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die Justizministerien ..., die Notariate, Straf- und sonstige Vollzugsbehörden. In einem anderen Sinne wird der Begriff Justiz auch die die Rechtsprechung als eine der drei staatlichen Gewalten (neben Gesetzgebung und Verwaltung) verwendet."
Ich schlage daher vor, den Artikel Justiz wie folgt zu ändern:
"Justiz bezeichnet einen Teil der staatlichen Rechtspflege. Er umfasst die die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die Justizverwaltung und die Notariate.
Der Begriff Justiz wird auch in einem staatsrechtlichen Sinne als Synonym für Judikative verwendet.
Schließlich wird der Begriff Justiz unkorrekt als Synonynm für die Rechtsprechung allgemein verwendet."
Wenn hier keine Einwände kommen, dann werde ich in den nächsten Tagen den Artikel entsprechend ändern. Den vorhandenen Inhalt werde ich bei Rechtsprechung bzw. GErichtsbarkeit integrieren.
Bei Judikative werde ich den Redirect auf Rechtsprechung bzw. GErichtsbarkeit ändern.
--Kohlenstoffstahlmesser 08:38, 8. Mai 2007 (CEST)
Du sagst "Schließlich wird der Begriff Justiz unkorrekt als Synonynm für die Rechtsprechung allgemein verwendet." Warum ist das unkorrekt? In meinem Bertelsmann Lexikon steht "Justiz, die Rechtsprechung im organisatorischen Sinn, die Gerichte und Richter". Ist mein Bertelsmann Lexikon jetzt falsch? (Gut möglich). Der Creifelds ist in dieser Hinsicht normalerweise verlässlicher. Aber irgendwie ist das Rätsel für mich noch nicht geklärt. Ich würde viel eher in die Einleitung den Hinweis aufnehmen, dass Justiz auch in einem engen Sinne nur für die Rechtspflge in Zivil- und Strafsachen verwendet wird. Also genau anders rum als vorgeschlagen. --Alkibiades 20:20, 8. Mai 2007 (CEST)
Ich finde es besser, wenn Artikel sich auf die engere Bedeutung beziehen und ein Verweis auf die Bedeutung im weiteren Sinne gemacht wird, zudem es ja eigene Artikel für Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung gibt. Wenn man den Justiz-Artikel so lässt wie er ist, dann gibt ohnehin nur Überschneidungen, die eigentlich vermieden werden sollten. --Kohlenstoffstahlmesser 09:55, 9. Mai 2007 (CEST)
Das Argument mit der Redundanz überzeugt. Von mir aus kannst du den Artikel umbauen. --Alkibiades 22:19, 9. Mai 2007 (CEST)
Einverstanden und danke. --Bubo 22:59, 9. Mai 2007 (CEST)

Zur Geschichte

Was ist denn an dem Abschnitt "Geschichte" sachlich falsch? Er ist sicherlich unangenehm, aber deshalb nicht neutralitätswidrig. Bitte den Rahmen "Neutralitätsbedenken" löschen, wenn es keine sachgerechte Gegendarstellung gibt. JaJo Engel 20:24, 3. Jun. 2007 (CEST)

Überarbeiten

Der Artikel bedarf dringend der Überarbeitung:

  • Unter „Justiz“ versteht man üblicherweise nur die ordentliche Gerichtsbarkeit einschließlich der Justizverwaltung, nicht aber andere Gerichtsbarkeiten wie Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit etc. Diese unterstehen auch nicht den Justizministerien, sondern den jeweiligen Fachministerien (die Verwaltungsgerichtsbarkeit dem Innenministerium, die Arbeitsgerichtsbarkeit dem Arbeitsministerium etc.)
  • Im System der staatlichen Gewaltenteilung umfasst die rechtsprechende Gewalt (Judikative) und darüber hinaus insbesondere folgende Teile der vollziehenden Gewalt (Exekutive) Diese Satz ist sprachlich unvollständig und unverständlich. Er ist auch inhaltlich falsch, denn Justiz und Rechtsprechende Gewalt sind keine Synonyme.
  • Auch „staatliches Rechtswesen“ ist kein Synonym für Justiz.
  • „Gefängnisse“. Umgangssprachlicher Ausdruck, besser: Justizvollzugsanstalten.
  • Notare gehören nicht zur Justiz. Sie sind - außer im badischen Landesteil von Baden-Württemberg - Freiberufler.
  • Allgemeine Ausführungen über Richter und Rechtsprechung gehören nicht in diesen Artikel. Insoweit gilt: Thema verfehlt!
  • Ob ein Abschnitt „Geschichte“ hier sinnvoll ist, erscheint fraglich. Die Geschichte ist an sich Bestandteil des noch zu schreibenden Artikels Deutsche Rechtsgeschichte. Aber wenn schon Geschichte, dann bitte einen Überblick ab der Zeit der Reichsjustizgesetze und nicht eine Paraphrase von ein paar Sätzen aus Ingo Müllers Buch Furchtbare Juristen. Die Sätze hängen so, wie sie dastehen, völlig in der Luft.
  • Die Literatur befasst sich durchgehend nicht mit dem Lemma „Justiz“. Zum Teil handelt es sich um Werke zu Teilaspekten der Justizgeschichte, zum anderen um journalistische Werke. Bitte mal Wikipedia:Literatur lesen, bevor hier wahllos Bücher reingestellt werden.
  • Was das Zitat von Richard Schmid mit dem Lemma zu tun hat, ist unerfindlich, abgesehen davon, dass die Formulierung „ein kritischer und seinen Kollegen unbequemer Richter“ unenzyklopädisch und POV in Reinkultur ist.

--Thomas Dancker 11:46, 2. Jul. 2007 (CEST)

Hallo, ich habe den Artikel - wie schon lange versprochen - geändert. Laut Creifelds gehören die Notare aber schon zu der Justiz. Das gibt auch Sinn, denn sie sind Teil der freiw. Gerichtsbarkeit, die wiederum Teil der Zivilgerichtsbarkeit ist und diese Teil der ordentl. Gerichtsbarkeit ist. Viele Grüße --Kohlenstoffstahlmesser 18:42, 2. Jul. 2007 (CEST)

Danke für die Bearbeitung. Die radikale Kürzung war das einzige, was dem Artikel helfen konnte. --Thomas Dancker 10:42, 3. Jul. 2007 (CEST)