Diskussion:Richter

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Weiterleitung

Die Weiterleitung in der Zusammenfassung ist irreführend: sie zeigt auf Einzelrichter > Deutschland etc, obgleich die Trennung erst unten in den Verweisen nach Ländern erfolgt! Die werthaltigen Links sind Richter (Deutschland) etc. Zudem führt bspw. aus dem deutschen Teil des Gericht#Deutschland der Link wieder auf Richter zuück; richtig wäre hier und anders der Link auf Richter (Deutschland). Ich nehme die Verweise auf Einzelrichter etc in der Zusammenfassung heraus--Toytoy 10:26, 21. Jan. 2011 (CET)

VRLG

Wo oder wie könnte man die Abkürzung VRLG (für vorsitzender Richter am Landgericht) in WP unterbringen? --Itu 00:38, 3. Jun. 2011 (CEST)

Richter (Deutschland)#Amtsbezeichnungen? Da sollten dann aber wohl auch andere Abk. erscheinen. --Diwas (Diskussion) 01:14, 4. Nov. 2012 (CET)

Dieser Artikel als Eingangshalle

Ich nehme an, dass das hier bewusst so gestaltet wurde. Ich suche in WP etwas zur Geschichte des Richteramtes z.B. im Alten Orient, Ägypten, Griechenland, Rom. Ich finde diesen Artikel "Richter" hier. Gut, ich sehe sogleich, dass es die historische Dimension hier nicht gibt, ebenso wenig wie auf den Artikelseiten, auf die hier verwiesen wird. Da muss ich wohl irgendwo bei Rechtsgeschichte nachsehen, ggf. bei den jeweiligen Kulturkreisen.

Jetzt sehe ich mir diesen Artikel dennoch genauer an und wohin ich von hier aus komme. Da der Abschnitt "Literatur" ja stets nur weiterführende Literatur meint, lese ich also im einzigen Abschnitt, der etwas inhaltliches aussagt: "Rechtslage in einzelnen Staaten". Da finde ich nun ganze drei Staaten, bei denen ich nachlesen kann. Deutschland, Frankreich und Schweiz. Wie bitte, nicht mal Österreich und die USA? Nein, erstmal nicht. Also nicht nur die historische Dimension gibt es nicht, auch eine internationale Dimension ist kaum vorhanden. Also doch im Literaturteil lesen, vielleicht finde ich da etwas zu anderen Rechtskreisen, anderen Kulturkreisen, (gar Geschichtliches? Oder, besonders kühn: zur Soziologie des Richtes?) Da werden vier Bücher aufgelistet, von denen sich drei explizit mit Richtern in verschiedenen Ländern befassen. Thiedemann scheint sich ja eher mit "Rechtsprechung" zu befassen, immerhin ein verwandter Begriff. Die anderen Bücher handeln von US Supreme Court und von Richtern im Bereich islamischen Rechts. Darstellungen zu diesen Themen in Wikipedia scheint es nicht zu geben, sonst wären diese ja verlinkt. "Der Laienrichter im Strafprozess" handelt ebenfalls von Rechtsvergleichung oder besser gesagt von vergleichenden Studien zum Laienrichteramt. Welche Staaten das sind (hätte man mir auch hier schon sagen können durch einen Kommentar von einem Satz), finde ich bereits 5 Mausklicks weiter über die ISBN-Nummer im Virtuellen Katalog und die dort aufgelisteten Stichwörter. Es werden die USA, Polen und Österreich genannt. Ob das vierte Land Deutschland ist?, mag sein. Damit ist man schon bei vier weiteren Ländern außer D, A und F. Ich müsste mir jetzt nur in der Bibliothek die Bücher ausleihen, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit vorausgesetzt. Ob es in Wikipedia etwas zur Soziologie des Richters gibt? Das will ich fast schon gar nicht mehr wissen, hier erfahre ich es jedenfalls nicht.

Ich bin jetzt erst mal in derselben Situation wie vor der Entstehung von Wikipedia, ich muss gugeln und die Bibliotheken durchstreifen. Anscheinend interessieren sich von den 4-6000 aktiven Wikipedianern kaum welche für diese Wissensbereiche. Ob man dann allerdings so tun sollte, als ob das hier das tolle Wissensportal sei, bestreite ich jetzt mal. Das ist 'ne magere Kost hier, davon wird man nicht satt. Das ist jetzt nur mal eine Bestandsaufnahme, die Fakten wird man ja wohl nennen dürfen. Das ist nicht mein Artikel-Bereich, also bitte nicht mit "sei mutig" und ähnlichen Propaganda-Sätzen kommen. Ich will auch gar nicht wissen, wer hier schreibt. Das war jetzt meine tägliche Ernüchterung, hab das gebraucht vor dem Frühstück (wie schon hunderte Male zuvor). --13Peewit 09:26, 22. Okt. 2011 (CEST)

Rat

In der BKS Rat steht die Zeile:

  • in Österreich als Anrede und informelle Funktionsbezeichnung für einen Einzelrichter, siehe Rat (Titel)

Sollte die Information hier im Artikel stehen und der Link hierhergebläut werden? --Diwas (Diskussion) 01:19, 4. Nov. 2012 (CET)

Handelsrichter

[1] Handelsrichter:

Handelsrichter sind je nach herrschendem Recht berufliche /.../ Richter.

Der Artikel ist nicht nur über Deutschland und nur für deutsche Leser. --Tabbelio (Diskussion) 09:16, 23. Dez. 2015 (CET)

Der singuläre Richter als Gottesfunktion im Sozialgefüge.

Wie man unter der NS-Diktatur leicht beobachten konnte, und momentan in der Türkei in den Verwaltungsgerichten, gereicht der alleine entscheidende Richter einzig und alleine zum Stellvertreter des Gottes des Faschismus auf Erden,

Das hat beim Rechtskalkül eine einfache Ursache. Das Rechts gliedert sich in wenigstens zwei Räume, den expliziten Wortlaut, und den Kalkül der listenartigen Rechtskörperverarbeitung mit den Basisvariablen, einer Verfassung oder eines Grundrechtes.

Damit kann die Demokratie nur im Ratschluss gefundene Urteile anerkennen, oder aber ist ausschliesslich ein Faschismus, also die Herrschaft weniger vereinfachter, und sich durch Selbststress immer weiter vereinfachender Denkprozesse, über viele andere.

Die Gegenüberstellung von Räten und Alleinentscheidern ist hierbei der Zentralpunkt.

Die Argumentation, ein Richter alleine könnte sich nicht in eine Gruppendynamik zwingen lassen gilt nicht, da der artikulierte Disput straffen das gruppendynamische Fehlgehen eher abfängt, als ein ausbilden der Wägegewicht alleine.

Da in diesem Fall die Überlastung zu einer Hörigkeit gegenüber Einflüsterungen führen muss.

Das selbstauslastende System wird auf äussere Eingaben mit Priorität reagieren, um sich zu entlasten.

Salomon ist dabei das Paradebeispiel selbstherrlicher Rechtswillkür.

--Natasius-Dea (nicht signierter Beitrag von 80.137.2.23 (Diskussion) 05:01, 2. Feb. 2017 (CET))

Bitte Wikipedia:Diskussionsseiten beachten.--Zipfelheiner (Diskussion) 07:39, 2. Feb. 2017 (CET)

Was will uns dieses Bild sagen?

Deutscher Sozialrichter, 2018

Offenbar handelt es sich um Jürgen Borchert (Jurist), aber in diesem Bild suche ich als Leser vergeblich um das Charakteristikum, dass einen deutschen Sozialrichter im 21. Jahrhundert auszeichnet, der Schnurrbart, die Brille, die Krawatte? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:01, 21. Apr. 2022 (CEST)