Diskussion:Kriegsverwaltungsrat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
»Im damaligen NS-Ranggefüge entsprach dies [Kriegsverwaltungsrat] dem Rang eines Majors.« – Ist dies sicher? Gibt es eine Quelle für diese Information? Ich frage, weil mein Großvater meines Wissens a) Hauptmann der Wehrmacht und b) Oberkriegsverwaltungsrat war. Ich weiß nicht, ob diese beiden verschiedenartigen Ränge in verschiedenen Organisationen jeweils auf der gleichen Stufe stehen, aber WENN Oberkriegsverwaltungsrat und Hauptmann auf einer Stufen stehen, dann müssten eigentlich Kriegsverwaltungsrat und Oberleutnant auf einer Stufe stehen – und nicht Kriegsverwaltungsrat und Major, wie es in diesem Wikipediaeintrag steht. Lässt sich das aufklären? – Danke! --MYR67 (Diskussion) 18:57, 24. Mai 2019 (CEST)
- Hallo MYR67, danke für dein Interesse am Thema und deine freundliche Nachfrage. Absolut sicher bin ich mir nicht und kenne leider auch keine Referenz, die das klipp und klar belegt. Aber ich hatte damals, beim Verfassen des Artikels, recherchiert und aus den gefundenen mannigfaltigen Informationen und diversen Hinweisen geschlussfolgert, das die Dienststufe Kriegsverwaltungsrat eines Verwaltungsbeamten der Wehrmacht übertragen auf den militärischen Dienst der eines Majors entspricht.
- Aus dieser Beziehung darf man jedoch nicht schließen, dass eine Person, die sowohl Verwaltungsbeamter als auch Soldat war, stets einander entsprechende Ränge in beiden Organisationen innehatte. Im Gegenteil, hier sind offenbar unterschiedliche Kombinationen möglich. Unter dem Link wird eine Feldbluse ausgestellt, und zwar für einen Kriegsverwaltungsrat und Major.
- Grundsätzlich gilt die einfache Regel „Rat ist Rat“ und ferner, als ein zu allen Zeiten wichtiges Kriterium in der deutschen Besoldungsordnung, die Besoldungsstufe. Egal ob beispielsweise Regierungsrat, Polizeirat, Kriminalrat, Medizinalrat, Studienrat oder Akademischer Rat, etc., alle „Rate“ befinden sich in derselben Besoldungsgruppe, nämlich A 13. Genau diese trifft auch auf einen Major der Bundeswehr zu. Letzteres ist ein wichtiges Indiz für die Richtigkeit der von dir nachgefragten Aussage im Artikel. (Dahingegen erhalten Leutnante „nur“ A 9, Oberleutnante A 10 und Hauptleute A 11 oder A 12.)
- Gruß von --OS (Diskussion) 07:00, 27. Mai 2019 (CEST)
- Hallo MYR67, darf ich fragen, warum du deinen mir ausgesprochenen Dank, über den ich mich sehr gefreut habe, durch Löschung deines eigenen Diskussionsbeitrages wieder entfernt hast? Gruß von --OS (Diskussion) 18:44, 28. Mai 2019 (CEST)
- • Hallo, OS! Ich wollte keinesfalls etwa meinen Dank zurücknehmen; ich wollte nur meinen „Diskussionsbeitrag“ nochmal präzisieren. Was ich gleich tun werde...
- • Hallo, OS! Vielen Dank für Deine freundliche und ausführliche Antwort! Bei einigen der in der Kategorie „Kriegsverwaltungsrat“ unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Kriegsverwaltungsrat aufgelisteten Personen ist der militärische Rang angegeben; namentlich:
- * bei Waldemar Ernst, Oberkriegsverwaltungsrat und SS-Sturmbannführer (entspricht dem Rang eines Majors),
- * bei Max Merten, Kriegsverwaltungsrat im Range eines Hauptmanns,
- * und bei Carlo Schmid, Kriegsverwaltungsrat im Rang eines Majors.
- Wie schon gesagt, war mein Großvater meines Wissens einerseits Oberkriegsverwaltungsrat, andererseits aber „nur“ Hauptmann. Das widerspricht gar nicht dem, was Du hier auf der Diskussionsseite schreibst; im Gegenteil: es bestätigt Deine Aussage hier; relativiert aber unter Umständen Deine Aussage in Deinem Wikipedia-Eintrag Kriegsverwaltungsrat im ersten Satz: „Im damaligen NS-Ranggefüge entsprach dies (= Kriegsverwaltungsrat; MYR67) dem Rang eines Majors“. Tatsächlich scheint der Zusammenhang zwischen dem Rang des Kriegsverwaltungsrates und dem des Majors eher lose als eng gewesen zu sein, weil wir jetzt einen Kriegsverwaltungsrat im Rang eines Majors (Schmid), einen im Rang eines Hauptmanns (Merten), einen Oberkriegsverwaltungsrat im Rang eines SS-Sturmbannführers/Majors (Ernst) und einen Oberkriegsverwaltungsrat im Rang eines Hauptmanns (mein Großvater) gefunden haben. Danke und freundliche Grüße, --MYR67 (Diskussion) 19:25, 28. Mai 2019 (CEST)
- Hallo MYR67, danke für die Klarstellung! Bezüglich deiner Aussage zum Zusammenhang der Ränge darf ich vielleicht der Deutlichkeit halber noch ergänzen: Im Artikel wird nicht behauptet, dass ein Kriegsverwaltungsrat stets auch den Rang eines Majors der Wehrmacht bekleidet hat, sondern nur, dass die beiden Ränge einander entsprachen (wie heute etwa auch Studienrat und Major). Es wäre interessant zu wissen, ob es auch Beispiele gab, bei denen ein Kriegsverwaltungsrat überhaupt keinen militärischen Rang der Wehrmacht bekleidet hat. Dies würde bestätigen, dass der Zusammenhang, wie von dir gesagt „eher lose als eng“, noch nicht einmal lose war, sondern es überhaupt keine „Zwangskopplung“ gab. Im Artikel steht schlicht, einfach und richtig: „Im damaligen NS-Ranggefüge entsprach dies dem Rang eines Majors.“ Das Wort „entsprach“ ist wichtig. Diese Aussage soll dem Leser eine Einordnung der Hierarchiestufe ermöglichen, beschreibt jedoch keinen (festen oder losen) Zusammenhang zwischen Rangstufen oder Dienstgraden in unterschiedlichen Organisationen. Gruß von --OS (Diskussion) 07:49, 29. Mai 2019 (CEST)
- Hallo, OS! Ich bin mir nicht sicher, aber bei Überfliegen der in der Kategorie „Kriegsverwaltungsrat“ unter https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Kriegsverwaltungsrat verlinkten Biographien habe ich den Eindruck gewonnen, dass es tatsächlich Kriegsverwaltungsräte gab, die ansonsten (bzw. zuvor) Zivilisten waren, also keine (anderen) militärischen Rang und keine Karriere beim Militär durchlaufen hatten. Ich glaube, verstanden zu haben, dass Kriegsverwaltungsräte einen ähnlichen Status hatten wie Sonderführer - das konnten Zivilisten sein, die zu einem bestimmten Zweck in die Wehrmacht integriert wurden und damit zu Wehrmachtsangehörigen wurden, ohne im engeren Sinne Soldaten zu sein. Es konnten aber auch Soldaten sein, die aufgrund ihres Zivilberufs für Sonderaufgaben eingesetzt wurden. Ist der Kriegsverwaltungsrat ein Beispiel für einen bestimmten Typ des Sonderführers?
- Was mich etwas verwirrt, ist folgendes:
- Wie Du in Deinem Wikipedia-Eintrag „Kriegsverwaltungsrat“ schreibst, war der Kriegsverwaltungsrat ein Beamter des höheren Dienstes der deutschen Wehrmacht, demnach also doch wohl ein Wehrmachtsangehöriger und damit jemand, der von der Wehrmacht besoldet wurde. Und zwar, wie Du dargelegt hast, in derselben Besoldungsstufe wie ein Major. Demnach müsste ein Hauptmann, der zugleich (Ober-)Kriegsverwaltungsrat war, in dieser Eigenschaft einen höheren Sold bekommen haben als in seiner Eigenschaft als Hauptmann, nämlich den Sold eines Majors. Kann ja sein; ist aber auch ein bisschen schräg, trotzdem, oder? --MYR67 (Diskussion) 12:13, 29. Mai 2019 (CEST)
- Hallo MYR67, danke für deine Recherche! Das Ergebnis passt gut ins Bild. Und nachdem vor September 2018 die Wikipedia noch gar keine Antwort auf die Frage geben konnte, was ein Kriegsverwaltungsrat war, sind es offenbar jetzt noch besoldungstechnische Details, die unklar sind. Das heißt, wir machen Fortschritte. Schade, dass uns dein Großvater nicht helfen kann. Gruß von --OS (Diskussion) 12:29, 29. Mai 2019 (CEST)