Diskussion:Magnus Gäfgen/Archiv

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Kategorie

Ich habe den Artikel überarbeitet, u. a. habe ich die grausigen Details entfernt und das Geschehen nach der Ermordung JvM dargestellt. Wer mag, kann sich weiter mit dem Artikel befassen. Von mir hat MG damit genug Aufmerksamkeit erhalten. Eine Bitte zum Schluss: Ordnet den Artikel nicht in die Kategorie:Jurist ein. --Forevermore 21:34, 30. Jan 2006 (CET)

Folter / Psychiatrie

Sollte man hier näher erläutern, weshalb der Schusswaffeln-Einsatz gegen den Gäfgen unerlaubt gewesen ist? Ich mein: Man sieht einem Messer oder einer Flinte schließlich auch nich unbedingt an, ob es scharf respektive ob sie geladen ist (gleichwohl ist der Bauch/Kopf/Schulter Schuss dann scheinbar erlaubt), so dass nach geltendem Recht doch wohl der gezielte Popo/Knie Schuss angemessen erscheint (oder wozu tragen die Dorf-Sheriffs Publeisten im Amt?)... Desweiteren wundert es mich, dass mich der Staat zu hunderten von Sozialstunden unter dem Deckmäntelchen der Familien-Treffen respektive freiwilliger Psychiatrie-Aufenthalten genötigt hat, ohne dass er sich hierzu wenigstens jetzt äußern mag. Ein tolles Land? (frei nach Sir Lever (ehem. Botschafter der Briten in Berlin)) --213.54.77.246 14:09, 6. Mär 2006 (CET)

Ich habe selten eine derart verwirrte Anmerkung gelesen. --11:14, 10. Aug 2006 user:83.236.244.226 Signatur nachgetragen von/am 213.54.78.17 16:30, 25. Aug 2006 (CEST)
Kann man das verständlich machen? Oder wollte der Urheber noch nochmal n Unschuldigen bisschen treten (die Schuldigen darf man ja nich...)? --213.54.78.17 16:30, 25. Aug 2006 (CEST)

Umkehr von Opfer und Täter

Im Artikel steht, dass in dem Buch die "Umkehr von Opfer und Täter" versucht werde. Ist da ne kleine Zeitmaschine zum selbstzusammenstecken im Umschlag versteckt oder was soll das heißen? Mehr die Zurückweisung der Tatverantwortung von dem Gäfgen auf andere? Oder sogar auf das Opfer? Oder soll das hier ne Art toter Briefkasten werden? --213.54.64.120 21:29, 12. Jun 2006 (CEST)

Fundort der Leiche

Nach dem unter Jakob von Metzler aufgeführten Link sei der Fundort der Leiche r bei Schlüchtern, nicht Birstein gewesen. Link zur Seite

Bin mir auch nicht sicher und sollte ggf. geprüft werden.

Grüße--Main-Kinzig-Geist 16:13, 23. Aug 2006 (CEST)

Birstein ist nicht in Osthessen, sondern liegt bei Schlüchtern in Mittelhessen. --(nicht signierter Beitrag von 91.36.78.103 (Diskussion) 14:59, 8. Mär. 2008 (UTC))

Konsequenzen

Sollte man im Artikel näher auf Konsequenzen/Weiterentwicklungen eingehen? Zum Beispiel wäre es doch denkbar, dass man Freiwillige, denen die diversen fragwürdigen Freiheiten (zum Beispiel: Möglichkeit der Interaktion mit anderen Menschen und mit Insekten und Spinnentieren und Hunden und Katzen und Mäusen und und und...) nicht so wichtig sind wie Ethik und Sicherheit und Widerspruchs-Freiheit, in Schutzzonen, die keineswegs besonders luxuriös oder kostspielig sein müssen, unterbringt (Beispiel: theoretisches Konzept). Dabei wäre es auch sinnvoll, darauf ein zu gehen, inwieweit der Betroffene heute noch meint, seine Verteidigung sei sabotiert worden, und inwieweit diese Annahme überhaupt zutreffend sein kann (schließlich ist er ja der Lösegeld-Abholung überführt worden und hatte somit "Täter-Wissen" und ob nun das Kind respektive dessen Leiche gefunden wird oder nicht dürfte ja am Strafmaß nur unwesentliches ändern, weil ja das Aufwachsen-Müssen im Wolfs-Rudel auch eine schwere Schuld indiziert). --213.54.78.17 16:40, 25. Aug 2006 (CEST)

Hallo, in dem Artikel steht schon ausführlich das wenige, was an dieser Person enzyklopädisch relevant ist. Was auch immer Du genau meinst: Es handelt sich sehr wahrscheinlich nicht um öffentliches und geprüftes, relativ anerkanntes Wissen, das sich für eine Aufnahme hier eignet. Nichts für ungut. --80.129.105.145 19:05, 25. Aug 2006 (CEST)
Und wielange will die Öffentlichkeit denn noch die "Generalprävention" prüfen? Und wieviele unschuldige Kinder sollen der noch zum Opfer fallen? Und wieviele logische Widersprüche wollen die Rechtswissenschaftler mir denn noch zumuten? -- Bis endlich mal die Vernunft regiert? Dieses "generalpräventive", "rechtsstaatliche" Herumgeeiere ist ja grauenhaft (selbst im geschützten Wach-Bereich des LKH Göttingen konnte man 1995 scheinbar noch was "aufs Maul kriegen" (ich habe es nur gehört und nicht gesehen) - fast noch unter polizeilicher Aufsicht)... --213.54.78.17 19:22, 25. Aug 2006 (CEST)
Zu der Weigerung trotz bereits erfolgtem Nachweis der (Mit-)Täterschaft (es erscheint ja fast schon ausgeschlossen, dass der Gäfgen ernsthaft meinte, er würde an einem Spiel mit verteilten Rollen zusammen mit seinen Millionen-schweren Schnöseln teilnehmen - zumindest als er das Geld im Koffer fand und seinen Flug buchte...) ein Geständnis abzulegen, weil er meinte, es sei eine kluge Verteidigungs-Strategie (so steht es wenigstens in dem Artikel Daschner-Prozess (warum eigentlich da und dann auch noch nur da?)): Ich denke, dass es für den Artikel doch gut wäre, wenn ein kompetenter Jurist hierzu einmal etwas pro bono schreibt, weil der aufmerksame Leser doch ziemlich durch derartige Böen der Unverständlichkeit ins Wanken gebracht werden könnte. --213.54.78.17 19:22, 25. Aug 2006 (CEST)

homepage verlinken oder nicht?

vielleicht könnten sich andere benutzer, die den artikel auf ihrer beobachtungsliste haben, mal dazu äußern. für link spricht imho, daß es "weiterführende informationen" in form der diversen stellungnahmen von Gäfgen und Heuchemer gibt, dagegen, daß es hauptsächlich um den verkauf des buches geht, und die informationen naheliegenderweise nicht sehr ausgewogen (und umfassend) sind; ähnliche gegenargumente auch hier: Benutzer_Diskussion:VonKorf#Antwort.---von Korf 14:49, 30. Sep 2006 (CEST)

Ich werde den Link zur Homepage Gäfgens wieder einfügen. Es ist allgemein üblich, einen Link zur Homepage der Person, mit der sich der jeweilige Artikel befasst, zu setzen. Eine Regel, dass dies nicht bei "bösen" Menschen gilt, existiert nicht. Zwar wird auf der Homepage Werbung für das Buch "Allein mit Gott - der Weg zurück" betrieben, von Kommerzialität kann jedoch keine Rede sein. Es sollte allgemein bekannt sein, dass weder Gäfgen noch seinem Anwalt Heuchemer finanzielle Vorteile aus dem Buchverkauf erwachsen. Die Verkaufserlöse werden vollständig für wohltätige Zwecke verwandt; auch im Buch wird explizit hierauf hingewiesen. Von der Richtigkeit dessen muss freilich ausgegangen werden, da keinerlei Anhaltspunkte auf das Gegenteil existieren, welches i.Ü. den Straftatbestand des Betruges erfüllen würde. 89.48.39.184 17:29, 30. Sep 2006 (CEST)

Wer hat damit argumentiert, dass der Mörder ein "böser" Mensch sei? Eine Regel, dass ein Link zur Homepage der beschriebenen Person gesetzt werden muss, existiert nicht. Es ist allgemein üblich, dies nur bei denjenigen zu tun, die auf Grund eigener Leistungen hier einen Artikel bekommen haben. Der Verkauf eines Buches mit Gewinnerzielungsabsicht (statt zum Selbstkostenpreis) ist kommerziell, auch wenn der Gewinn wohltätigen Zwecken zukommt (andere machen das, ohne es an die große Glocke zu hängen). Ohnehin ist es auch in den zahlreichen Fällen unumstrittener Hilfsorganisationen nicht erwünscht, dass sie Wikipedia ungefragt zum Einwerben von Spenden verwenden. Auf den ersten Aspekt - den fragwürdigen Charakter einer Seite mit juristischen Drohungen an die Leser - gehen Sie nicht ein. Im Gegensatz zu Ihnen strebe ich allerdings keinen Editwar an. Und den "Kindesmörder" haben Sie sicherlich unabsichtlich wieder zum "Kindermörder" gemacht. Freundliche Grüße --80.129.102.157 20:44, 30. Sep 2006 (CEST)

Meine Güte, nun beruhigen Sie sich erst mal! Ich strebe hier keinen "Editwar" an, sondern habe lediglich den Link wieder eingestellt und dies oben begründet. In WP existiert ein Artikel zu M.G. - eben, weil diese Person lexikalische Relevanz besitzt. Letztere kann sich z.B. an besonderen Leistungen der betreffenden Person, aber gleichsam an der öffentlichen Beachtung eines von ihr begangenen Verbrechens bemessen. Ein WP-Artikel sollte WWW-Seiten verlinken, die im unmittelbaren Zusammenhang zum Thema stehen. Das trifft auf die Netzauftritte Gäfgens und Heuchemers zweifellos zu. Wir sollten uns immer vor Augen halten, dass WP ein kostenloser Dienstleister ist. Die moralisch-sittliche Bewertung der externen Internetseiten sollte den mündigen Bürgern bzw. Benutzern überlassen sein. Hier existieren sicher stark konkurrierende Auffassungen. Es geht doch letztlich einzig um folgende Frage: Gibt es einen besonderen Grund, darauf zu verzichten, für die an der Person M.G. interessierten Artikel-Leser, einen Link zu seiner Homepage sowie der seines Anwalts bereitzustellen? Gruß 89.48.35.162 14:15, 2. Okt 2006 (CEST)

Vielen Dank, dann bin ich hiermit beruhigt... Ich erwarte weiterhin nur, dass meine Argumente bei genauerer Betrachtung überzeugen, anderweitig durchsetzen werde ich sie nicht, wie ich bereits schrieb. Das Weglassen von Links halte ich nicht für bevormundend. Es werden zum Beispiel auch Seiten auf Grund von Pop-Ups oder wechselnden Inhalten weggelassen. Weggelassene Links dürfen Interessierte gern und problemlos mit Google o.ä. finden. Die Regel, Links in wirklich jedem Zweifelsfall wegzulassen (so verstehe ich „Nur vom Feinsten“), halte ich für konsensfähig. Sie sollte überall angewendet werden. Nochmals, das ist der "besondere Grund": Hier stören die aggressiven juristischen Drohungen und die aufdringliche Werbung, nicht die Einseitigkeit oder irgendwelche mit dem Gegenstand dieses Artikels, insbesondere dem Verbrechen, verbundene "moralisch-sittliche" Bewertungen. Mein Interesse gilt Umgangsformen und Qualität, nicht diesem öden Fall. Freundliche Grüße --80.129.119.158 10:42, 3. Okt 2006 (CEST)
Ergänzung: Ich (kein Jurist) habe inzwischen gelernt, dass "Kindermörder" die juristisch korrekte Bezeichnung ist (ich hatte irrtümlich angenommen, dies könnte als die verleumderische Behauptung des Mords an mehr als einem Kind aufgefasst werden). Die Bezeichnung "Kindesmörder" wird nur verwendet, wenn das Kind das des Mörders ist. --80.129.107.153 08:08, 21. Dez. 2006 (CET)

Geständnis in der Hauptverhandlung

Ich habe im Artikel ergänzt, dass die Verurteilung auf seinem Geständnis beruhte. Dabei ist von Bedeutung, dass das Geständnis in der Hauptverhandlung abgelegt wurde, weil die Verurteilung auf gerade diesem Geständnis beruht. Es war also nicht so, dass in der Hauptverhandlung die Tat abgestritten wurde. Das gegenüber der Polizei abgegebene "Geständnis" war somit nicht ausschlaggebend für die Verurteilung. --Flicka 21:59, 13. Nov. 2006 (CET)

Stimmt. In der Hauptverhandlung wurde alles an Geständnis und Erkenntnis ausgeblendet, was mit der Folter zusammenhing, um das Urteil nicht alleine deshalb anfechtbar zu machen. Allerdings beruhte die Verurteilung (Kenne die Urteilsbergründung nicht) imho nicht nur auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung. Es gab etliche Indizien, die gegen ihn sprachen und alleine für sich genommen wahrscheinlich für eine Verurteilung ausgereicht hätten. So wurde er bei der Geldübergabe beobachtet und seitdem beschattet, er hat mehrfach Lösegeld auf sein eigenes Konto eingezahlt, es gab Spuren des Mordes in seiner Wohnung, das Lösegeld wurde bei ihm sichergestellt etc. 84.58.38.147 00:33, 9. Sep. 2007 (CEST)

"Rechtsrefrendar" und "Buchautor"

Diese Bezeichnungen gehören nicht in die Einleitung. Die Einleitung beschreibt knapp, was das Lemma bzw. die Person enzyklopädisch relevant macht. Bei Ebert steht auch nicht "Sattler" und bei Bartsch nicht "Metzger". Und "Buchautor" ist heutzutage schließlich jeder Prominente, z.B. auch Marie Luise Marjan. --Logo 01:14, 8. Jan. 2007 (CET)

Ich stimme Logograph vorbehaltlos zu. Die Einfügung mit "aus kleinem Hause" habe ich entfernt, da sie nur erahnen lässt, was damit gemeint sein soll. Was auch immer damit ausgesagt werden sollte, bitte ggf. genauer spezifizieren und mit vernünftiger Quellenangabe (da reicht übrigens nie die Versionshistorie) wieder rein. Ebenso habe die inhaltlich falsche Einfügung mit der Pressemitteilung des ADD reverteirt - der bestehende Text steht im Gegensatz zu der Einfügung in vollem Einklang mit der Pressemeldung. -- H005 23:16, 8. Jan. 2007 (CET)
Zu "da reicht übrigens nie die Versionshistorie": Lies mal Wikipedia:Quellenangaben, Abschnitt "Versteckte Quellenangaben". Und schau Dir an, welche Fakten bei zum Beispiel gerade diesem Artikel hier mit sichtbaren Quellenangaben belegt sind. --80.129.103.43 23:43, 8. Jan. 2007 (CET)
Und was steht dort? Versteckte Quellenangaben sollten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen verwendet werden. Womit ist die Ausnahme hier begründet? Dass die Quellenlage des restlichen Textes auch durchaus verbesserungswürdig ist, erkenne ich vorbehaltlos an. -- H005 23:51, 8. Jan. 2007 (CET)
Zum einen: Deine Aussage war jedenfalls falsch. Zum anderen: Es macht einen grotesken Eindruck, wenn allein dieses reichlich unwichtige Detail sichtbar belegt ist, das sicherlich aus den reputablen Quellen, die noch nicht einmal "versteckt" vorhanden sind und noch zu ergänzen wären, mit folgen würde. --80.129.103.43 23:59, 8. Jan. 2007 (CET)
Das sollte dann aber ein Ansporn sein, noch mehr Quellen zu bringen. Meine Aussage war meine persönliche Meinung, keine Wikipedia-Richtlinie, und daher nicht falsch. Mir fällt keine vernünftige Begründung für versteckte Quellenangaben ein. -- H005 00:27, 9. Jan. 2007 (CET)
Ok, gut. Eine solche Begründung kann nur sein, dass es sich um einen weniger wichtigen Beleg handelt. Dadurch werden die Quellen für die kritischen oder fundamentalen Aussagen hervorgehoben, und der Artikel wird besser lesbar. Ich habe mich ein wenig anspornen lassen und die Pressemitteilungen der Gerichte eingefügt, auch um die kriminologisch-juristische Seite gegenüber dem in einem Lexikon etwas fragwürdigen Boulevard- und "Human-Touch-Story"-Aspekt zu stärken. --80.129.87.76 12:50, 9. Jan. 2007 (CET)
Zu "der bestehende Text steht im Gegensatz zu der Einfügung in vollem Einklang mit der Pressemeldung": Für die Behauptung, dass die Stiftung bereits genehmigt sei, kann ich nirgends einen Beleg finden. Vielmehr lassen die Formulierungen in den Quellen vermuten, dass dies noch nicht der Fall ist. --80.129.103.43 00:03, 9. Jan. 2007 (CET)
Das ist korrekt - die vorherige Formulierung las sich aber so, als ob noch nie ein Antrag eingegangen sei. Ich habe das jetzt korrigiert und (wie ich hoffe) eindeutig formuliert. -- H005 00:27, 9. Jan. 2007 (CET)
Danke, sieht für mich jetzt korrekt aus. Am besten wird der Absatz irgendwann gestrichen oder auf einen Satz gekürzt. --80.129.87.76 12:50, 9. Jan. 2007 (CET)

Homepage Anwalt

Ich habe den Artikel vorerst gesperrt - in der falschen Version mit umstrittenem Link (war mir lieber als die URL zu entfernen und dann zu sperren). Fakt ist, dass die Seite sich fast oder ganz ausschließlich nur um Gäfgen "kümmert". --schlendrian •λ• 17:10, 5. Mai 2007 (CEST)

Nirgendwo sonst wird hier bei Straftätern auf die Website des Anwalts verlinkt. Und abgesehen davon hat nach den Wikipedia-Regeln der Doktortitel nichts zu suchen. Benutzer Diskussion:Martin67 20:31, 5. Mai 2007 (CEST)

den Namen kann man mMn auch ganz rausnehmen´. Und es geht weniger darum, was bei anderen Artikeln der Fall ist, sondern es gilt einzeln zu beurteilen, ob die Seite den Artikelinhalt sinnvoll erweitert. Ich sage nicht, dass sie das tut, das müßten im Zweifel jur. erfahrene Benutzer tun --schlendrian •λ• 20:40, 5. Mai 2007 (CEST)
  • Die Anwalts-Hompage bietet m. E. keine neutralen Zusatzinformationen „vom Feinsten“ (WP:WEB). Ich halte den Weblink für entbehrlich. --Bubo 21:54, 9. Mai 2007 (CEST)
ich habe den link entfernt.--poupou Review? 23:05, 9. Mai 2007 (CEST)
Danke. --Bubo 23:18, 9. Mai 2007 (CEST)

Ich wette, dass der Link bald wieder da ist, welcher nicht angemeldete IP-User da auch immer dahinter steckt Benutzer Diskussion:Martin67 23:20, 9. Mai 2007 (CEST)

vorerst unwahrscheinlich, da ich den artikel nicht entsperrt habe.--poupou Review? 23:22, 9. Mai 2007 (CEST)
ich hab das mal gemacht, wenn die IP wiederkommt, bitte auf diesen Thread aufmerksam machen --schlendrian •λ• 00:08, 10. Mai 2007 (CEST)

Ich halte den Link auch für entbehrlich. Juristische Überlegungen sollten nicht aus Einzelbiographien abgeleitet werden. Der Sachinhalt wird zweifellos in juristischen Fachschriften dargestellt, und solche Lnks gehören wiederum zu den Sachlemmata wie z.B. Früchte des vergifteten Baumes, Daschner-Prozess etc. --Logo 00:17, 10. Mai 2007 (CEST)

Das sehe ich genauso. Die juristischen Probleme sind ohne Frage sehr interessant, gehören aber als solche nicht zur Biographie von Gäfgen. Es besteht ohnehin die Gefahr, dass sich der Schwerpunkt des Artikels zu stark auf die Rechtsbehelfe verschiebt, die nach der Verurteilung eingelegt wurden. Vielleicht wäre - analog Daschner-Prozess - ein eigenes Lemma Gäfgen-Prozess angebracht. --Flicka 18:15, 10. Mai 2007 (CEST)
selbst dann erscheint es mir zweifelhaft, ob das ein weiterführender link ist, oder nicht eher teil der cleveren medienkampagne von gäfgens anwalt.--poupou Review? 18:16, 10. Mai 2007 (CEST)
Stimmt. Die einzigen zusätzlichen Informationen, die die Homepage liefert, sind die zitierten Auszüge aus der aktuellen Entscheidung. Und die bekommt man hier aus erster Hand und zudem auch noch ungekürzt: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=4&portal=hbkm&action=html&highlight=&sessionid=10037422&skin=hudoc-en Der Artikel ist offenbar noch gesperrt, die Entscheidung sollte m.E. statt oder neben der Fußnote 5 eingefügt werden. --Flicka 19:06, 10. Mai 2007 (CEST)

Ich finde es völlig in Ordnung und durchaus relevant, wer der ominöse Anwalt ist, der sich für Gäfgen so ins Zeug legt. Daher habe ich mal den Namen eingefügt. --TSDUS 15:29, 30. Sep. 2008 (CEST)

Ergänzung: Man kann darüber diskutieren, ob der Anwalt nach RK für die Wiki relevant ist, aber man kann ihn (@Martin67) nicht einfach löschen. --TSDUS 15:07, 1. Okt. 2008 (CEST)
natürlich sollte man ihn löschen, bei welchen in Wikipedia gelisteten Straftätern steht denn der Name der Strafverteidigers drin, nur im absoluten Ausnahmefall Böttcher - Strate. Ansonsten finde ich die Einstellung von User TDUS erschreckend. Dass Anwälte sich für die Interessen der Mandanten einsetzen, ist genau ihr Job. --Martin67 16:08, 1. Okt. 2008 (CEST)
Es gab schon mal einen Artikel hierzu, die Begründung für die Löschung war aber nicht fehlende Relevanz. Daher habe ich einen kurzen Artikel neu zusammengetragen. Und zum Verständnis: Es ist doch nicht nur relevant, was wir GUT finden. Ich habe selbst zwei Kinder und würde diesen Anwalt persönlich nie beauftragen. Um das aber nicht tun zu können, muss man seinen Namen kennen. Aber das ist natürlich kein RK, sondern absolut POV. Bisschen weiter denken... Schauen wir, was die LD bringt. --TSDUS 16:45, 1. Okt. 2008 (CEST)
Ich habe gerade wegen WP:WAR gesperrt.
Wenn der Anwalt relevant sein sollte bitte einen Wikipedia:Artikel vorbereiten, dann kann man sehen - solange bitte auf diesen WP:WAR verzichten. Danke.--LKD 16:13, 1. Okt. 2008 (CEST)
Ist erledigt, bin auf die LD gespannt. --TSDUS 16:36, 1. Okt. 2008 (CEST)

also zu dem heuchemer kann man sagen, dass er offenbar keine lust hat, psychiatrie-patienten zu vertreten, die der psychiatrie zuhälterei und schwere körperverletzung vorhalten... er reitet also lieber auf klar dokumentierten und nicht notwendig schwerwiegenden widersprüchen herum oder er liest keine eingaben, die via faxtrola bei ihm eingehen... das macht den hier irgendwie etwas unerwähnenswert... --Heimschützenverein 18:54, 1. Okt. 2008 (CEST)

Herr H. macht ordentlich Tam-Tam und schafft es immer wieder mit neuen Aktionen in die News. Die Motivation dazu nennt die FAZ. --TSDUS 21:32, 1. Okt. 2008 (CEST)
Jetzt hat er es sogar in die Wikipedia geschafft. --80.129.88.145 21:35, 1. Okt. 2008 (CEST)
Manchmal informiert sie nicht nur, manchmal schreckt sie auch ab. Das ist so und es ist nix schlimmes... --TSDUS
Der LA auf den Rechtsanwalt ist gestellt.--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 11:48, 6. Okt. 2008 (CEST)

Insolvenz

Bedeutet das, daß er schuldenfrei aus der Geschichte rauskommt? Die Familie könnte ja gegen ihn klagen, so wird es wohl darauf hinauslaufen, daß er nach 7 Jahren schuldenfrei ist. Kommt er dann nach 15 Jahren raus, kann er sein Buch vermarkten und fein weiterleben. --(nicht signierter Beitrag von 87.166.247.227 (Diskussion) 01:04, 18. Aug. 2007 (UTC))

??? Was hat eine Klage einer Familie (welche überhaupt) mit Schuldenfreiheit zu tun? Soweit ich weiß, verkauft sich sein Buch nicht so gut... Desweiteren hat er wohl erhebliche Anwaltskosten... --Heimschützenverein 08:41, 18. Aug. 2007 (CEST)
Ohne auf diesen konkreten Fall einzugehen: Soweit ich weiß, sind Geldstrafen aller Art nicht von der Privatinsolvenz gedeckt. Soll heißen: es hilft einem nichts, die Hand zu heben. Ob das auch bei zivilrechtlichen "Schulden" gilt, müsste mir mal ein Jurist erklären. 84.58.38.147 00:23, 9. Sep. 2007 (CEST)
Eine Geldstrafe hat er ja eh nicht bekommen. Zivilrechtliche "Schulden" sind grundsätzlich erfasst, was aber u. a. nicht für Schadensersatzansprüche aus Delikt (§§ 823ff. BGB) gilt, wobei mir aber von einer Klage der Familie von Metzler nichts bekannt ist. Daher ist diese Einschränkung nur theoretischer Natur, da ich nicht denke, dass die Familie mit einem neuen Prozess wieder Aufmerksamkeit auf sich ziehen möchte. --(nicht signierter Beitrag von 89.166.155.149 (Diskussion) 21:12, 20. Sep. 2007 (CEST))

Stiftung

es solte auch erklärt werden, wieso hier der rheinland-pfälzische und nicht der hessische innenminister zuständig sein soll ! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.87.188.176 (DiskussionBeiträge) 12:12, 9. Nov. 2007)

Der Sitz der Stiftung, nicht der des Namensgebers (oder gar der Ort von dessen Tat) ist ausschlaggebend. --80.129.102.172 13:46, 9. Nov. 2007 (CET)

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --KuhloBot 18:21, 3. Dez. 2007 (CET)

ist gefixt... --Heimschützenverein 10:19, 5. Mär. 2008 (CET)

Amtshaftungsklage

Ich bin der Meinung in der NJW neulich gelesen zu haben, dass Gäfgen mit seiner Amtshaftungsklage gescheitert ist. Ich finde das Urteil leider nicht wieder, vielleicht ist ja ein anderer erfolgreicher.--89.182.25.63 22:20, 18. Feb. 2008 (CET)

aktualisieren. --(nicht signierter Beitrag von 91.36.103.120 (Diskussion) 20:34, 8. Mär. 2008 (UTC))

unbedingt aktualisieren.

Kritik

Es ist imho grausam, dass Wikipedia sich in diesem Fall für eine ganz erbärmliche und aus dem Ruder gelaufene Marketing Kampagne missbrauchen lässt. Es geht hier konkret um Kindesmord, rechtsstaatlich von einem ordentlichen Gericht verurteilt. Durch EU Recht bestätigt. Was soll das ganze dann noch ??? Was ist hier mit Opferschutz ??? Sorry, aber bitte den Artikel entprechend überarbeiten und um Opferschutz o.ä. ergänzen ... Technikus 10:16, 1. Jul. 2008 (CEST)

Kannst Du vielleicht mal etwas konkreter werden und sagen, was Du meinst? --Happolati 10:18, 1. Jul. 2008 (CEST)

Einfache Verhältnisse?

Diese Begrifflichkeit finde ich doch sehr merkwürdig. Wenn M. G. aus einfachen Verhältnissen kommt dann kommen aber sehr viele Menschen aus einfachsten Verhältnissen und noch mehr Menschen aus unbeschreiblichen Verhältnissen. Man sollte doch mit dem Versuch der *privat-soziologischen* Typisierung von Schichten etwas auf den Boden bleiben und schlicht schreiben was die Eltern gemacht haben, wenn man es für wichtig hält, und *C'est Ca*. Letztlich darf die soziale Herkunft in keinem Fall als Erklärung dienen. Das ist rückständig und nicht angemessen m. E. Da scheint es doch mehr um schwerwiegende psychische Probleme als soziale Problematiken zu gehen. Und man fragt sich wer so alles in Deutschland dieses und jenes studiert und auf den Putz haut und keiner erhebt das Wort, sondern man schaut einfach weg. --(nicht signierter Beitrag von 84.190.194.228 (Diskussion) 11:55, 2. Dez. 2008 (UTC))

ich vermute, die angebliche idee bzgl. der besonderen begabung und bzgl. der hochstapelei hätte sich wohl nur entwickeln können, bei welchen die aus einfachen verhältnissen kommen (reichtum ist vllt. beeindruckender, wenn man nicht reich ist? jedenfalls für katholiken... *duck*)... zu dem rest: ja, das nervt etwas, dass man da nicht weiter an die ursachen kommt (aber man hat ja an den erzwungenen geständnissen gesehn, dass schon die oberfläche schwer zu eruieren ist...)... ansonsten wie immer bei emotionalen themen: WP:Q WP:DS WP:KTF --Heimschützenverein 14:34, 2. Dez. 2008 (CET)

Löschungen auf dieser Diskussionsseite

Hier wurde zweimal ein Beitrag von mir auf dieser Diskussions-Seite kommentarlos gelöscht. Wird das hier nun auch gelöscht? --Honaugh 22:05, 11. Nov. 2009 (CET)

Hier habe ich einen Hinweis vom Löschenden: "Für den Artikel uninteressante Details gehören auch nicht auf die Disk-Seite, zudem parteisch wertend formuliert"
Darf ich den Löschenden dann mal bitten, sich hier zur Diskussion zu stellen, seine Behauptungen zu begründen, und sich zu benennen? --Honaugh 22:09, 11. Nov. 2009 (CET)
Nochmal: Wer das hier löschen möchte ist eingeladen, sich hier zu äußern.
Die Diskussionsseite dient nicht zur Auslagerung uninteressanter Details für den Hauptartikel. Wikipedia dient auch nicht der laufenden Prozessberichterstattung. Der Name des Anwalts von Gäfgen ist völlig nebensächlich. Was haben Tat und Täter mit der Person des Anwalts zu tun? --Martin67 22:25, 11. Nov. 2009 (CET)
Weil ich weiß, dass dieser Artikel sehr heikel ist, habe ich die Information über den Wechsel der Gutachter zunächst hier hineingestellt, um eine Diskussion zu ermöglichen. Aber die Diskussion sollte dann auch stattfinden. Dann darf ich Martin67 nun bitten zu begründen, warum der Gutachterwechsel ein "uninteressantes Detail" im laufenden Verfahren ist.__Honaugh 22:39, 11. Nov. 2009 (CET)
Weil der durchschnittliche Leser als Laie mit juristischen Details überfordert ist. Wenn das Verfahren beendet ist, dann kann man bei Wikipedia nachlesen, wie es ausgegangen ist und wenn ein Gutachterwechsel sich auf die Entscheidung ausgewirkt hat (weiß man erst hinterher), dann kann man das nachträglich einfügen --Martin67 23:04, 11. Nov. 2009 (CET)

Ich möchte die folgende Zufügung beim Abschnitt" Amtshaftungsprozess gegen das Land Hessen" zur Diskussion stellen: "Der von der Kammer zunächst Bestellte Gutachter Norbert Leygraf wurde im Vorfeld des Prozesses vom Anwalt von Magnus Gäfgen erfolgreich wegen "Besorgnis der Befangenheit" abgeleht. Leygraf soll einem Journalisten ein Gutachten mit intimen Details zu Gäfgens Sexualleben gegeben haben. (Badische Zeitung vom 13. November 2009)"

In diesem Sinne bitte ich hier um Vorschläge --Honaugh 15:14, 13. Nov. 2009 (CET)

Vorschlag von mir wäre ein konkreter Einzelnachweis. Printausgabe, Onlineausgabe? Wenn Print-, Seitennummer. Wenn Onlineausgabe, URL. --Constructor 15:16, 13. Nov. 2009 (CET)
OK, also Quelle ist eine Online-Quelle und wäre hier: http://www.badische-zeitung.de/panorama/kindsmoerder-gaefgen-siegt-ueber-gutachter (nicht signierter Beitrag von Honaugh (Diskussion | Beiträge) 21:33, 14. Nov. 2009 (CET))
Der Name des Anwalts ist völlig unerheblich und "erfolgreich" ist eine den Anwalt bewerbende Wertung. Zudem: Eine begründete und "nicht erfolgreiche" Befangenheitsablehnung gibt es nicht. WIkipedia dient nicht als Live-Ticker über den Prozessverlauf. Warten wir das Ergebnis der Instanz ab und dann kann man den Gutachterwechsel erwähnen, wenn der neue Gutachter Gäfgen entlastet hat. Mich nervt es, wie immer wieder in den Artikel beschönigende Details eingefügt werden (Dipl-Jurist oder Schriftsteller) --Martin67 15:19, 13. Nov. 2009 (CET)
naja, auch wenn die erste Instanz abgeschlossen ist, wird der Austausch des ersten Gutachters bestand behalten ... Wenn etwas festgestellt ist, kann man das hier durchaus reinstellen. -- Honaugh 21:28, 14. Nov. 2009 (CET)
Dann würde ich folgenden neuen Text vorschlagen: "Der von der Kammer zunächst Bestellte Gutachter Norbert Leygraf wurde im Vorfeld des Prozesses nach einem Befangenheitsantrag des Anwalts von Magnus Gäfgen von seinen Pflichten entbunden. Leygraf soll einem Journalisten ein Gutachten mit intimen Details zu Gäfgens Sexualleben gegeben haben. (Badische Zeitung vom 13. November 2009)"-- Honaugh 21:28, 14. Nov. 2009 (CET)
Und "Martin67" sei hier eingeladen, eigene Textvorschlage zu machen und nicht nur Textvorschläge zu kritisieren.-- Honaugh 21:33, 14. Nov. 2009 (CET)
Meine Kritik richtet sich daran, dass der bestehende Text im Stil einer Prozessberichterstattung über ein noch laufendes Verfahren ergänzt werden soll. Eine Textergänzung ist nicht angebracht. Ebenso die laufenden Versuche Gäfgen zum Schriftsteller hochzustilisieren, den Edit-War (Dipl.Jurist) etc. Ein User hat am 14.11. um 21:58 die Sache schön zusammengefasst. Das Ganze nervt und kostet anderen Leuten die Zeit. Am Liebsten würde ich meinen Username ändern "IchbindraußenDubistdrin" --Martin67 11:10, 15. Nov. 2009 (CET)
Wir verzichten hier auf so manche "intime Details" und machen auch keine Prozessberichterstattung, schon gar nicht eine von den Interessen eines bestimmten Anwalts geleitete, dessen gewiss nicht unvoreingenommenes Umfeld sich hier offenbar tummelt. Eine Dämonisierung von Gäfgen ist hier unerwünscht, aber ebenso eine Stilisierung als besonders clever, eigentliches Opfer, moralisch überlegen oder sonst irgendetwas. --91.32.122.251 21:58, 14. Nov. 2009 (CET)

Diplom-Jurist

Ich möchte massiv widersprechen und die Nennung des akademischen Grades Diplom-Jurist ausdrücklich fordern: Wenn Wikipedia an Fakten interessiert ist und ihre Arbeit sine ira et studio versteht, dann gehört auch die Nennung des akademischen Grades hinzu. Zumal es auch einen Link zum Diplom-Juristen gibt. Ich vertehe die Aufregung nicht. Weder Tat noch Täter werden durch diese Nennung relativiert. Bekanntlich waren auch NS-Größen und Massenmörder wie Ernst Kaltenbrunner und Hans Frank Juristen und keiner regt sich auf... warum werden bei einem anderen Verbrecher andere Maßstäbe angesetzt? Damit konterkarieren Sie Ihre eigene Politik, nämlich objektiv zu faktizieren. Auch ein Mörder kann Akademiker sein... (nicht signierter Beitrag von 93.223.255.39 (Diskussion | Beiträge) 14:00, 22. Nov. 2009 (CET))

Es steht im Artikel, dass er das 1. Staatsexamen bestanden hat. Das reicht. Nirgendwo sonst bei Wikipedia findet sich bei Juraabsolventen der Hinweis, dass sie sich Dipl.Jur.univ nennen dürfen. Es gibt keine Verleihung aufgrund besonderer Verdienste. Wer das Staatsexamen bestanden hat, kann einen völlig unspektakulären und für die Wikipedia-Leser schmnurzpiepegalen Antrag stellen. sich Dipl.Jur. nennen zu dürfen. --Martin67 14:08, 22. Nov. 2009 (CET)

Sehr geehrter Herr Martin,

Sie irren an einem Punkt: Die Unis können (!), müssen dem Antrag aber nicht statt geben. Der Titel wird nicht an allen Universitäten "automatisch" verliehen. Und dass die Uni Frankfurt dem Antrag statt gegeben hat, hat interne für manche Diskussion gesorgt... Ich denke, auch für einen nicht eingeweihten Leser ist die Nennung wichtig und ein relevantes Detail.

MfG Oktavian --(nicht signierter Beitrag von 93.223.243.236 (Diskussion) )

wann gibt die uni fra soeinem antrag denn nich statt? der antrag kann wahrscheinlich nicht abgelehnt werden... also muss der hinweis weg... --Heimschützenzentrum (?) 14:29, 22. Nov. 2009 (CET)

Zur Debatte steht die Relevanz dieser Mitteilung, nämlich ob sie für die Sache(n), derentwegen Gäfgen enzyklopädisch ist, eine Rolle spielt. Das ist m.E. nicht der Fall, da der Diplomerwerb nach dem "Fall Gäfgen" eintrat. Wir können schon wg WP:BIO nicht sein weiteres Leben nachtragen, sofern es nicht umittelbar mit dem Fall zusammenhängt. Ein solcher Zusammenhang (z.B. "Straftäter kann sich in achter Instanz selbst vertreten, weil er das und das Diplom hat") wäre nachzuweisen. - Der Vergleich mit Ernst Kaltenbrunner und Hans Frank ist bizarr und vielmehr ein Beleg dafür, wann dergleichen in einen Artikel gehört: Frank war "höchster Jurist im Deutschen Reich", das war die notwendige Voraussetzung für seine Verbrechen (und seine Enzyklopädität). --Logo 14:34, 22. Nov. 2009 (CET)

Dann müsste eigentlich auch der Hinweis, weg, dass er das 1.Staatsexamen abgelegt hat... denn dafür sitzt er ja auch nicht ein...

Okatvian (nicht signierter Beitrag von 93.223.255.11 (Diskussion | Beiträge) 14:38, 22. Nov. 2009 (CET))

Dort stehen die entsprechenden Vorschriften http://www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/dipljur/ordnung_dipl_jur.html Die Uni Frankfurt "verleiht" auf Antrag ... Die Verleihungsvorausetzungen sind in § 2 geregelt, nämlich ein bestandes 1. Examen, die letzten 2 Semester Studium in Frasnkfurt, Zahlung von 50 EUR und kein anderer vergleichbarer Titel. § 3 Abs.4 "Liegen die Voraussetzungen für die Verleihung des Hochschulgrades vor, so vollzieht die Dekanin" Also es gibt kein Ermessen und das Faktum, dass Gäfgen den Titel führen darf, zeigt, dass es gerade keine Prüfung der charakterlichen Geeignetheit gibt. Wie lange hat in der JVA eigentlich der PC-Raum auf? --Martin67 14:42, 22. Nov. 2009 (CET)

Sehr geehrter Herr Martin,

in der JVA haben die Gefangenen keinen Zugang zu einem PC, die schreiben in ihrer Zelle auf einer mechanischen Schreibmaschine.

Was noch relevant sein könnte: In den Medien wird Gäfgen immer wieder als "Jurist" bezeichnet. Die Erläuterung "Diplom-Jurist" könnte da hilfreich und klar stellend sein. Meinen Sie nicht auch?

Mit freundlichen Grüßen

Oktavian (nicht signierter Beitrag von 93.223.206.171 (Diskussion | Beiträge) 15:57, 22. Nov. 2009 (CET))

Ich denke das Herr Gäfgen Dipl. Jur. ist ist ebenso unerheblich, wie das er Verbrauerinsolvenz beantragt hat. Ein Diplom Jurist kann nicht mit einem Berufsbild in Verbindung gebracht werden und das man in der Presse als Jurist ist nicht zwingend falsch. Im Unterscheid zu Herrn Gäfgen bezeichnet man Juristen mit zwei Staatsexamen als Volljuristen. Böse Zungen behaupten, das dies mit dem Zustand der Intoxikation nach der mündlichen Prüfung zu tun hat.--Lonegunman 17:52, 22. Nov. 2009 (CET)

Ich denke, dass Wikipedia souverän genug ist, um auch einem Verbrecher seinen akademischen Titel durch aktives Verschweigen nicht abzusprechen... Oktavian142--87.152.238.9 22:21, 24. Feb. 2010 (CET)
Das hat nichts mit Souveränität zu tun, sondern es soll für Gäfgen keine Extrawurst gebraten werden. Das bestandende 1. juristische Staasexamn wird andernorts bei Wikipadia erwähnt, der Diplom-Jurist nicht. So darf sich übrigens nach den oben zitierten (für Gäfgen maßgeblichen) Vorschriften der Uni-Frankfurt jeder nennen, der a) 50 EUR bezahlt und b) das Staatsexamen bestanden hat. Es ist kein akademischer Titel aufgrund besonderer fachlicher Verdienste, sondern ein reiner akademischer Grad in Form einer bloßen "Abschlussbezeichnung". Eine Charakterprüfung findet nicht statt (siehe Gäfgen) und es gibt auch keine Billigkeitsklausel, die es möglich machen würde, eiem verurteilten Mörder die Verleihung abzusprechen. Da ein großer Teil der Unis (nicht Frankfurt) mit bestandenem 1.-Examen den Diplom-Juristen automatisch (ohne Antrag) verleiht, müsste man - wenn schon denn schon - zukünftig bei Wikipdia bei allen Juristen klären, ob sie Diplom-Jurist sich nennen dürfen oder nicht, obwohl beide Personengruppe die identische Prüfung bestanden haben. Das verwirrt den typischen Wikipedia-Leser, der denkt, dass Gäfgen übaer das 1. Examen hinaus fachlich besonders qualifiziert ist. --Martin67 23:13, 24. Feb. 2010 (CET)

Literatur

Ich rege an, das Literaturverzeichnis etwas ordentlicher und vor allem einheitlicher zu gestalten... Was soll der Zusatz: "Abgerufen am...?" Okatvian--87.152.246.17 11:54, 31. Jan. 2010 (CET)

der Zusatz: "Abgerufen am...?" hat sich so eingebürgert... mal hier nachfragen: template:cite web...? also ich find das Literaturverzeichnis jetzt schon ordentlich und den WP vorlagen entsprechend... --Heimschützenzentrum (?) 13:56, 31. Jan. 2010 (CET)

gerichtsvorhersage von Lorenmausi MIT Bezug auf die dpa

A, 1.6.2010 gibt der EGMR die endgültige Entscheidung in der Causa Gäfgen bekannt... Lorenmausi--87.150.80.238 16:45, 18. Mai 2010 (CEST)

Ist ja schön, aber Wikipedia ist kein Nachrichtenportal, das eine Prozessvorberichterstattung betreibt. --Martin67 21:30, 24. Mai 2010 (CEST)

Freier Mitarbeiter

Was spricht dafür, Gäfgens gegenwärtige Arbeit als freier Anwaltsmitarbeiter zu löschen? Nach dem hessischen Vollzugsgesetz darf sich ein Häftling auch außerhalb der Anstalt Arbeit suchen. Damit zahlt er seine Schulden ab. Diese Möglichkeit muss ihm doch eingeräumt werden. Um im Übrigen ist das ist doch nur eine sachliche, nichts beschöningende Information. LorenaMaus--Oktavian142 11:44, 24. Mai 2010 (CEST)

die person magnus gäfgen ist hauptsächlich in bezug auf ihr verbrechen von enzyklopädischem interesse. daher hat nicht jede information, so richtig sie auch sein mag, einen platz bei wikipedia. wikipedia ist kein news-portal. außerdem muss die relvanz eines beitrags auch nachgewiesen werden. equa 13:31, 24. Mai 2010 (CEST)
ich sehe gar keine quelle gemäß WP:Q... habe ich gestern schon geschrieben: [2]... -- relevanz ist der nächste löschgrund... --Heimschützenzentrum (?) 13:40, 24. Mai 2010 (CEST)
Zudem verwirrt die Info den Leser nur, weil der denkt, Gäfgen wäre als Anwalt tätig. --Martin67 21:29, 24. Mai 2010 (CEST)

Hintergründe

Sollte man noch erwähnen, dapß der Typ sein Opfer kannte und im Hause Metzler ein und aus ging? Das war ja schon Tatrelevant. Zudem hat er sich nicht nur in der Kirche sondern auch für Eintracht Frankfurt engagiert: Er war Leiter einer Fangruppe. --(nicht signierter Beitrag von 85.125.60.58 (Diskussion) 13. Mai 2007, 20:34 Uhr (UTC))

das verwirrt nur, glaub ich... warum sowas passiert, wird ja nirgends reputabel erklärt... und zu mutmaßungen brauchen wir im artikel ja nicht anzuregen... --Heimschützenzentrum (?) 19:55, 27. Mai 2010 (CEST)

Edit War

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, was dieser permanente Edit War soll. Die Art & Weise von Oktavian, immer wieder die selbe Information einzustellen und keine Quellen anzugeben, ist provozierend und so nicht in Ordnung. Gleichfalls ist es nicht in Ordnung, wenn hier ohne nachvollziehbare Begründung revertiert wird. Wer sich mit dem Fall ein wenig auskennt weiss, dass MG sehr wohl Jugendbetreuer in seiner Gemeinde war und die Angabe von Oktavian zutrifft. Eine Quelle findet sich z.B. hier [3]. Ich hoffe, die Sache ist damit ausgestanden. --Stepsch 00:18, 1. Jun. 2010 (CEST)

magst du mal unter "hintergründe" ganz oben zurzeit nachlesen? da steht der grund warum das im artikel nichts zu suchen hat... für mich ist hier nichts mehr zu tun... hat ja eh keinen sinn... :-) --Heimschützenzentrum (?) 00:49, 1. Jun. 2010 (CEST)
Hier gehört nicht jedes nebensächliche Detail rein. Dass er sich ehrenamtlich in einer Gemeinde engagiert hat, genügt. Jugendleiter ist zudem keine offizielle Funktion, sondern lt. Wikipedia ein Oberbegriff für völlig verschiedene Tätigkeiten in der Kinder und Jugendarbeit. Der Tonfall von Stepsch und das Verhalten von Octavian142 führt dazu, dass ein anderer User sich offenbar zurückzieht und genau das spielt Leuten wie Oktavian142 in die Hände. Das Ergebnis schadet Wikipedia. @Okatvian142: Stimmt es, dass Sie der Anwalt von Gäfgen sind und mit ihm liiert sind oder warum erwähnten Sie, dass Gäfgen mit seinem Anwalt liiert ist? Wir sollten hier mal die Hintergründe dieses Edit-Wars aufdecken. --Martin67 09:45, 1. Jun. 2010 (CEST)
(BK) Naja, da im Artikel steht ja nicht, dass die Tätigkeit etwas mit Mord und Entführung zu tun hätte. Hier geht es um Gäfgens Biographie, und warum im Artikel stehen soll (darf), dass er sich in einer katholischen Gemeinde engagierte, aber nicht als was, wird nicht dargelegt. Dies ohne Quellenangabe einzufügen, zumal umstritten, war natürlich nicht korrekt. Habe das jetzt mal nachgeholt. Ist es denn mit den Quellenangaben im Artikel *so* kompliziert? Octavian? Stepsch? -- SibFreak 09:48, 1. Jun. 2010 (CEST)
@Martin67, siehe eins drüber: was ist "nebensächlich"? (Ich beharre nicht auf der Formulierung, aber die Gründe, "Jugendleiter/betreuer" wegzulassen, sind nicht schwerwiegender, als sie reinzunehmen.) -- SibFreak 09:51, 1. Jun. 2010 (CEST)
Für mich ist die Quellenangabe überhaupt nicht kompliziert. Im Gegensatz zu denjenigen, die sich hier massiv an der Auseinandersetzung beteiligt haben, habe ich mich immerhin bemüssigt gesehen, mal nach irgendeiner Quelle zu recherchieren. Für mich ist diese ganze Diskussion völlig überflüssig. --Stepsch 10:13, 1. Jun. 2010 (CEST)
Ja, schon OK, danke für den Link. -- SibFreak 10:47, 1. Jun. 2010 (CEST)
Wenn schon, denn schon und dann sollte man genau angeben, was sein Ehrenamt genau war, was er für eine Funktion hatte. Jugendleiter ist nichtssagend, weil es nichts anderes bedeutet als ein Ehrenamt in der Jugendarbeit und dann genügt es, wenn man im Text schreibt, dass er sich ehrenamtlich in der kirchlichen Jugendarbeit engagiert hat. Jugendleiter klingt nach irgendeinem tollem Amt, in das man unter vielen Konkurrenten aufgrund bester Qualifikationen gewählt wurde. Tatsächlich gibt es in jeder Kirchengemeinde viele Jugend- oder Gruppenleiter und denen wird in Wochenendkursen Basiswissen vermittelt und jeder übt nachher seinen Job aus, weil die Kirchen dringend ehrenamtlichen Nachwuchs suchen. Also ist es ein nebensächliches Detail. Wo wird so ein Job denn sonst bei Wikipedia genannt. Berichtenswert bei Gäfgen wäre es, wenn er dort das Mordopfer kennengelernt haben sollte, dann gehört das mE in den Artikel rein, weil ein Zusammenhang zur Tat besteht. --Martin67 10:22, 1. Jun. 2010 (CEST)
Gut, aber siehe weiter: ging in die sowieso-Schule? Nichtssagend: hatte das irgendeinen Einfluss auf seine Tat? Zivildienst in der Altenplege. Nichtssagend, dito. Jurastudium: originell, aber Bezug zur Tat nicht belegt (belegbar). Von mir aus aber auch "ehrenamtlich in der kirchlichen Jugendarbeit", sehe da keinen großen Unterschied. -- SibFreak 10:47, 1. Jun. 2010 (CEST)
Es wurde nach meiner Erinnerung meist in der Art zitiert, dass man ihm nicht einmal so etwas wie einen psychischen Knacks im Umgang mit Kindern als mildernden Umstand zugute halten könne (so auch in der als Beleg angegebenen Berliner Zeitung: "Jakobs Augen, die Gäfgens nicht verklebt hatte, müssen um Hilfe gefleht haben, aber Gäfgens, der früher Jugendbetreuer der katholischen St. Bonifatius Gemeinde war, reagierte nicht"). Die Frage ist, ob wir (unabsichtlich) solche unnötigen Spekulationen weitertragen sollten. --91.32.77.51 11:03, 1. Jun. 2010 (CEST)
...oder solche (außerhalb der WP!) existierenden Spekulationen verschweigen sollten. Wobei wir letzteres ja sogar tun, die eigentliche Spekulation ist ja nur in der Quelle formuliert, hier im Artikel jedoch nicht. So gesehen dürfte man über das Leben von Verbrechern überhaupts nicht außer den eigentliche Tathergängen schreiben. -- SibFreak 11:08, 1. Jun. 2010 (CEST)
Der Tathergang ist ja aus gutem Grund auch nur sehr kurz dargestellt (man konnte praktischerweise Detailhungrige auf die online verfügbare "Presseinformation LG Frankfurt: Schriftliche Urteilsgründe in der Strafsache gegen Wolfgang Daschner" verweisen). Über dieses eine Detail müssen wir aber von mir aus nicht diskutieren. --91.32.77.51 12:10, 1. Jun. 2010 (CEST)

Das Verfahren vor dem EGMR

Der gesamte Text ist zwischenzeitlich viel zu lange geraten, inzwischen nimmt der Abschnitt in dem Artikel den meisten Platz ein. Wenn man kürzt und präzisiert, dann wird das sofort revertiert. Das nennt sich dann Edit-War. User 1 fügt eine Menge Text ein und revertiert dann jede Änderung. --Martin67 12:16, 1. Jun. 2010 (CEST)

Was ist der Massstab von viel zu lang? Das Urteil um Fall Gäfgen ist ein bedeutsames Urteil des Gerichtshofs. Ich halte es daher für angemessen, dieses auch im angemessenen Umfang darzustellen, dass man als Leser erkennen kann, wie und warum eines der höchsten Europäischen Gerichte so entschieden hat. --Stepsch 12:24, 1. Jun. 2010 (CEST)
Maßstab ist die Länge des Länge des Artikels ingesamt, der Umfang der Prozessberichtertstattung in anderen "Personen"-Artikeln und die Frage, welche juristischen Details für juristische Laien interessant sind (und welche nicht). Abgesehen davon steht derzeut vieles doppelt in dem Artikel. Das ändere ich gleich. --Martin67 12:39, 1. Jun. 2010 (CEST)
Vielleicht ein Vorschlag zur Güte: Man könnte z.B. auch einen Artikel nur zum Entscheid des EGMR anlegen, wie z.B. zum Fall Miranda. Dorthin könnte man ein Grossteil des jetzigen Textes zum EGMR auslagern. Ich habe deine Änderungen revertiert, weil ich es nicht gerade freundlich finde, dass meine (halbfertige) Arbeit einfach so kaputt gemacht wird. Ein Hinweis auf meiner Diskussionsseite wäre freundlich gewesen. Ich hoffe, wir kommen jetzt auf eine sachliche Form des Umgangs miteinander zurück. Ich bin darüber hinaus der Ansicht, dass auch der juristische Laie einen Anspruch auf eine umfassende Information hat. Auch in anderen Fachgebieten gibt es Artikel, die sehr detailliert sind und über das Niveau des einfachen Laien hinausgehen. Grüsse --Stepsch 12:48, 1. Jun. 2010 (CEST)
Deinen Vorschlag fände ich dann sehr gut, wenn die Gerichtsentscheidung so bedeutend ist, dass sie einen eigenen Artikel verdient. Dazu muss es dann ein Meinungsbild geben, Ich habe Deinen Text wirklich nur maßvoll gekürzt und das ist doch nicht schlimm, wenn mehrere Leute an einem Projekt arbeiten. Sei mir nicht böse. Aber Dein Text ist voll von juristischer Detailverliebtheit, die den Normalo-Leser so im Detail so nicht interessiert. Ich schreibe das so, obwohl ich Volljurist bin. Überlege Dir bitte, wie man die doppelten Textpassagen zu Art.3 und Art.6 zusammenfassen kann. --Martin67 13:46, 1. Jun. 2010 (CEST)
Ich habe das Ganze gestrafft. Ich bin allerdings der Auffassung, dass gewisse Details durchaus in den Artikel gehören. Der Sinn von Wikipedia ist es auch das Warum zu erklären. Für reine Ergebnisse braucht man keine Enzyklopädie. --Stepsch 15:14, 1. Jun. 2010 (CEST)

Angstphobien?

Gib es das Wort, das ist doch doppelt gemoppelt (nicht signierter Beitrag von 80.128.202.200 (Diskussion 11:06, 13. Jun. 2010 (CEST))

Die Phobie vor der Angst... sehe kein Problem mit dem Wort. --Capaci34 Ma sì! 11:08, 13. Jun. 2010 (CEST)
Nennt sich eigentlich Phobophobie --Constructor 16:38, 13. Jun. 2010 (CEST)

Quellen

hier ist ein Pressespiegel: http://web.archive.org/web/20070706020854/http://www.magnus-gaefgen.de/ , der umfangreiche Edits belegen soll... falls jmd Zeit hat... --Heimschützenzentrum (?) 09:45, 18. Aug. 2010 (CEST)

BWL-Studium

Benutzer:Martin67 ist der Meinung, das 1. Juristische Staatsexamen sei für den Artikel relevant, weil lebenslange Haft für einen Jurastudenten berichtenswert sei. Ein darüber hinaus in Haft absolviertes BWL-Studium sei dagegen irrelevant, weil es "völlig nebensächlich" und der Artikel keine Biographie sei.

Ich bin anderer Auffassung. Der Artikel befasst sich, wie Martin richtig sagt, mit Tat und Täter. Ohne die Tat wäre der Täter nicht relevant. So aber ist er es. Was den Leser an diesem Menschen interessiert, haben wir nicht zu entscheiden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist bei einer relevanten Person meiner Ansicht nach grundsätzlich relevant - ob sie vor oder nach dem relevanz-auslösenden Ereignis erworben wurde, ist dabei gleichgültig.

Und wie das Lemma richtig wiedergibt, enthält der Artikel sehr wohl eine Darstellung der Person und nicht nur der Tat und der Umstände, die dazu führten. Er gibt also auch wieder, was darauf folgte.

Da ich Editwars aus prinzipiellen Überlegungen heraus ablehne, stelle ich das hier zur Diskussion. --Snevern (Mentorenprogramm) 23:28, 17. Aug. 2010 (CEST)

sicherlich geht es auch um die Person (denn: Lemma!)... aber die Fakten zum Lemma müssen die RK erfüllen, auch wenn das Lemma bereits die RK erfüllt... sonst könnte man den Artikel ja gossen-journallie-mäßig abgleiten lassen (dann sind wir irgendwann wieder bei der sexuellen Orientierung - oder steht es etwa schon drin?)... die Berufsausbildung nach der Tat, durch die das Lemma relevant wurde, ist für die Tat und somit fürs Lemma na klar nicht relevant... --Heimschützenzentrum (?) 00:25, 18. Aug. 2010 (CEST)
Die Ergänzung war wieder einmal unbelegt. --91.32.86.130 08:08, 18. Aug. 2010 (CEST)
Ob die Ergänzung belegt oder unbelegt war, ist eine ganz andere Frage, die hier nicht zur Debatte steht. Auch das Juristische Staatsexamen ist unbelegt.
Homer, eine abgeschlossene Berufsausbildung anzugeben hat mit Gossen-Journaille nichts zu tun; bleib doch bitte auf der sachlichen Ebene. Ich will hier weder seine Hobbies erwähnt sehen noch die Farbe seiner Socken.
Du verwendest das gleiche Argument wie Martin: was nicht mit der Tat zu tun hat, ist für den Artikel irrelevant, richtig? Gemessen daran wäre beispielsweise fast der gesamte erste Absatz irrelevant, vielleicht mit Ausnahme des Satzes "er lebte über seine Verhältnisse". Auch sein Buch müsste demnach gestrichen werden, seine Verbraucherinsolvenz und der Versuch, eine Stiftung zu gründen.
Natürlich müssen auch bei relevanten Personen die einzelnen Details relevant sein - aber relevant für die Darstellung der Person, nicht für das relevanz-auslösende Ereignis. Genau das ist der Unterschied, über den wir hier reden. Wenn die Person an sich nicht relevant ist, sondern nur die Tat/das Ereignis, dann müssen wir einen Artikel über dieses Ereignis schreiben. Das hier ist aber kein Artikel über das Verbrechen, sondern über den Täter. --Snevern (Mentorenprogramm) 08:41, 18. Aug. 2010 (CEST)
Ein Beleg gibt meistens zudem ziemlich gute Hinweise darauf, ob die Information in den Artikel gehört oder nicht. Bemerkungen wie "Auch das Juristische Staatsexamen ist unbelegt" finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich daneben, es ist ja nicht so, dass wir alle Hemmungen fallen lassen dürfen und WP:Q und WP:BIO fortan ignorieren, wenn einmal unwidersprochen dagegen verstoßen wurde. Selbstverständlich müssen alle unbelegten Behauptungen entfernt werden. Im übrigen wurden für das "Juristische Staatsexamen" bei der Einfügung sehr wohl Belege angegeben: [4]. Die weiteren Ausführungen wie "Gemessen daran wäre beispielsweise fast der gesamte erste Absatz irrelevant" überzeugen mich ebenfalls überhaupt nicht, im Gegenteil: Eine Vorgabe der Art "was nicht mit der Tat zu tun hat, ist für den Artikel irrelevant" wurde tatsächlich sehr genau beachtet und ist auch sinnvoll. --91.32.86.130 09:05, 18. Aug. 2010 (CEST)
Habe ich das Juristische Staatsexamen oder sonstwas von den unbelegten Angaben gelöscht? Nein. Also lass einfach solche ins Leere zielenden Argumente sein und heb sie dir für Leute auf, die so reagieren.
Der von dir zitierte "Beleg" taugt nicht, denn die Seite ist nicht aufrufbar, und damit sind erst recht die von der Seite aus verlinkten tatsächlichen Quellen nicht erreichbar. Ob es darüber hinaus sinnvoll war, umfassende Änderungen am Artikel auf diese Weise zu belegen, sei mal dahingestellt. Es geht vorliegend nicht um WP:Q, sondern eher um WP:BIO oder WP:RK. (Ob ein Beleg "meistens" ziemlich gute Hinweise darauf gibt, ob die Information für den Artikel relevant ist, wage ich übrigens auch zu bezweifeln - aber wie gesagt, hier geht's grad um was anderes).
So, es wurde also sehr genau beachtet, was mit der Tat zu tun hat? Dann bitte erkläre mir Unwissendem, was es mit der Tat zu tun hat, was Gäfgen überhaupt in der Haft tat (Examen ablegen, studieren, Insolvenz anmelden, eine Stifung gründen, ein Buch schreiben)? Die Tat ist vollbracht und der Täter verurteilt - was kann es nach dieser Auffassung überhaupt noch für eine Rolle spielen, was mit dem Täter danach geschieht (denn es ist ja "keine Biographie")? Was hat es mit der Tat zu tun, an welcher Schule er war, dass er Zivildienst gemacht hat, noch dazu in der Altenpflege? Ich will all diese Details nicht in Frage stellen - ich glaube nur nicht, dass die Messlatte "was für die Tat relevant ist" wirklich angelegt wurde. Vor allem aber bin ich der Meinung, dass wir den Artikel umstrukturieren und in einen Artikel über die Tat umwandeln müssten, wenn wir belegte und relevante Details zur Person daraus fernhalten wollen.
Vielleicht kommen ja noch ein paar Argumente (von anderen). --Snevern (Mentorenprogramm) 09:21, 18. Aug. 2010 (CEST)
Wenn Du bezweifelst, dass zum Beispiel ein Buch des Täters über seine Tat einen Bezug zu der Tat hat, dann sind aus meiner Sicht alle weiteren Argumente zwecklos. Ich gehe aber davon aus, dass Du mit Deiner Ansicht allein stehst. --91.32.86.130 09:29, 18. Aug. 2010 (CEST)
Die (von Benutzer:Forevermore am 30. Januar 2006) angegebene Seite kannst Du im Internetarchiv noch aufrufen und die Belege nachprüfen: [5]. Die von Dir wiederhergestellte Ergänzung war hingegen überhaupt nicht belegt, ein klarer Verstoß gegen WP:BIO. --91.32.86.130 09:53, 18. Aug. 2010 (CEST)
der erste Absatz zeigt dem Leser, dass M. G. eben nicht aus total hoffnungslosen Verhältnissen stammt, sondern erst _später_ -wieso auch immer- auf die schiefe Bahn geraten ist... da wären vllt mehr Details wünschenswert: welche Psycho- und Sozial-Techniken führten zu der Tat... --Heimschützenzentrum (?) 09:23, 18. Aug. 2010 (CEST)

Ich finde die Argumentation von Martin67, dass der Artikel sich um Tat und Täter dreht und keine Biografie ist reichlich seltsam. Unter einem Lemma, das einen Personennamen trägt, erwarte ich in aller Regel eine Biografie. Folglich müsste in letzter Konsequenz dieser Artikel gelöscht bzw. redirectet werden, und die wesentlichen Inhalte wären in Entführung von Jakob von Metzler einzubringen. --Ares33 09:48, 18. Aug. 2010 (CEST)

Wenn die Aufassung richtig wäre, dass in den Artikel alle weiteren Neuigkeiten aus seinem Leben (wie in einer Biografie) aufgenommen werden sollten, dann gehört das BWL-Studium rein, wenn es einen Beleg dafür gibt.

Sein Leben vor der Tat, hängt mit der Tat zusammen und ist für die Verurteilung relevant und ansonsten gehört in den Artikel all das rein, was in den Medien über einen längeren Zeitraum Beachtung gefunden hat, also die Insolvenz, das EGMR-Verfahren, die Stiftung. Das BWL-Studium mE nicht. Martin67 10:06, 18. Aug. 2010 (CEST)

Aha, das ist ja schonmal ein neuer Ansatz. Nur zum Verständnis: hätte Gäfgen also vor der Verurteilung zusätzlich BWL studiert, wäre es demnach relevant? --Snevern (Mentorenprogramm) 10:17, 18. Aug. 2010 (CEST)
Da man die Tat und das Leben des Täters vor der Tat voneinander nicht trennen kann, wäre ein BWL-Studium vor der Tat mE auch dann erwähnenswert. Was er nach der Tat so alles in seinem Leben hinter Gittern tut oder lässt, ist mE nebensächlich, solange es nicht mehr als nur kurz in den Medien erwähnt wurde. Wenn also demnächst irgendwo eine Reportage über das Leben von Gäfgen gedruckt wird, dann wird dort das BWL.-Studium erwähnt, was aber mE nicht ausreicht. Das Medienecho wegen der Stiftungspläne oder der Bewilligung von Porzesskostenhilfe für einen mit der Tat in Zusammenhang stehenden Schmerzensgeldanspruch des Täters gehört hier rein. Martin67 11:16, 18. Aug. 2010 (CEST)
Bist du sicher, dass dir solche Details im Artikel nicht deswegen suspekt sind, weil Gäfgen ein verurteilter Kindermörder ist? Bist du sicher, dass du auch so dagegen wärst, wenn er zum Beispiel durch eine sportliche Leistung in jungen Jahren bekannt geworden wäre? Alles, was nach der sportlichen Karriere kommt, bleibt unerwähnt?
Und seit wann schafft Medienpräsenz Relevanz?`Medienpräsenz ist ein Kriterium, aber nicht das Kriterium. Hätte Gäfgen mit irgendeinem B-Starlet aus dem Knast heraus angebandelt und das wäre monatelang durch die Presse gegangen, wäre das sicher als nicht relevant abgelehnt worden (man denke an Oliver Pochers Beziehungen zu anderen WP-relevanten Personen). Überzeugt mich also auch nicht.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass dies ist ein Artikel über eine Person und nicht über ein Ereignis ist. Wir sind nicht die Richter, die den Werdegang des Täters zu beurteilen haben, um über die Tat entscheiden zu können. Wer sich in der Wikipedia über den Mörder Gäfgen informieren will, will vielleicht auch wissen, was er danach so alles getrieben hat - solange es um Dinge geht, die wir bei anderen Personen auch erwähnen würden. Wenn wir einen Menschen für würdig erachten, ihm (und nicht seiner Tat!) einen Artikel zu widmen, dann gehören diejenigen Fakten über ihn in den Artikel, die bei anderen Personen auch als erwähnenswert angesehen werden. Und eine abgeschlossene Berufsausbildung gehört (mal unterstellt, dass das valide belegbar ist) sicherlich dazu. --Snevern (Mentorenprogramm) 13:11, 18. Aug. 2010 (CEST)

Ich kann diese (beleidigende Äußerung gelöschtMartin67 20:51, 18. Aug. 2010 (CEST)) immer noch nicht nachvollziehen. Sein "Leben nach der Tat" hängt mit der Tat genauso zusammen wie sein "Leben vor der Tat". --Ares33 14:08, 18. Aug. 2010 (CEST)

ehm? Schizophrenie? Kausalität...? BWL wg der Tat? Nein! Aber: Buch wg der Tat? Ja! --Heimschützenzentrum (?) 14:39, 18. Aug. 2010 (CEST)
Das Wort schizophren würde ich in diesem Zusammenhang nicht verwenden. Aber die Entscheidung ist vorliegend gegen einen Artikel zur Tat und für einen Artikel zum Täter gefallen. Alles, was üblicherweise für die Kurzbiographie einer Person im Wikipediaartikel relevant ist (also zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung), in diesem speziellen Falle rauszulassen, weil ein Zusammenhang zur Tat (= dem relevanzauslösenden Ereignis oder Merkmal) nicht hergestellt werden könne, ist unlogisch und, man verzeihe mir den ebenfalls harten Ausdruck, anmaßend. Wer auch immer derartiges behauptet, maßt sich nämlich an, zu beurteilen, welche der Handlungen oder Lebensabschnitte, sei es vor oder nach der Tat, in einem Zusammenhang mit dieser stehen. Abgesehen davon, dass das nicht unsere Aufgabe ist, sind wir auch gar nicht in der Lage, das zu erkennen oder zu entscheiden (wer will wissen, ob Gäfgen nicht BWL studiert hat, um eines Tages selbst als Geschäftsmann ans große Geld zu kommen - nachdem es ja mit seiner Methode nicht funktioniert hat!?). Wenn ein Kinderdarsteller, ein Sportler, ein junger Sänger seine Karriere beendet, dann beschränkt sich sein Artikel nicht auf die Zeit seiner Karriere (und schon gar nicht maßt sich jemand an, zu beurteilen, was aus seinem früheren Umfeld für seinen Erfolg entscheidend war), sondern der Artikel erwähnt relevante (und belegte) Fakten aus seinem Leben - auch dem Leben nach der Karriere. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, weil (das ist mein subjektiver Eindruck, also eine Unterstellung) ein verurteilter Kindermörder eine vollständige Kurzbiographie in der Wikipedia wie andere lebende Personen nicht verdient hat. Dann aber hat er meiner Ansicht nach überhaupt keinen Artikel verdient. --Snevern (Mentorenprogramm) 15:18, 18. Aug. 2010 (CEST)
Dieser Artikel war mehrfach von Edit-Wars betroffen, mal sollte in der Einleitung (!) des Artikel stehen, dass Gäfgen Schriftsteller ist, mal sollte erwähnt werden, dass er Diplom-Jurist ist usw. Das wurde alles abgelehnt. Und User wie Ares33 ("Schizophrenie") sollen weiter Tastaturhelden spielen. Überflüssigen PA entfernt. --Snevern (Mentorenprogramm) 18:49, 18. Aug. 2010 (CEST) Martin67 15:51, 18. Aug. 2010 (CEST)
Martin, war das nötig? Du hast doch bislang ganz gut argumentiert, auch wenn wir uns noch nicht einigen konnten. --Snevern (Mentorenprogramm) 18:49, 18. Aug. 2010 (CEST)
Dann lösche doch bitte oben auch das beleidigende Posting von Ares33 "Schizophrenie" Darauf war eine deutliche Antwort nötig. Martin67 19:30, 18. Aug. 2010 (CEST)
Ich kann darin keinen auf dich bezogenen persönlichen Angriff erkennen, aber wenn du dich dadurch beleidigt fühlst, lösche es; WP:DS#Konventionen für die Benutzung von Diskussionsseiten, Nr. 9. Tut mir leid, ich wollte nicht einseitig Partei ergreifen. Du sagst, es war eine deutliche Antwort nötig? Nein, war es nicht. Und wenn, dann war das die falsche.
Können wir dann jetzt auf die sachliche Ebene zurückkommen? Für mich ist das nämlich noch nicht geklärt. --Snevern (Mentorenprogramm) 19:43, 18. Aug. 2010 (CEST)

Biographie von Magnus Gäfgen und Vorgeschichte der Entführung und Ermordung von Jakob

Es gibt doch Hinweise zu M.G., im Internet auch auffindbar, daß M.G. bereits wegen "einer anderen Straftat" schon einmal "aufgefallen" war zum Tatzeitpunkt der Entführung und Ermordung von Jakob v. Metzler. Ich zitiere dazu: "Der Jura-Student im 13. Semester habe in jüngerer Zeit versucht, mit den Kindern der Bankiers-Familie Freundschaft zu schließen, sagte Oberstaatsanwalt Rainer Schilling. Der bereits wegen einer anderen Straftat aufgefallene Mann soll gegenüber der Bushaltestelle gewohnt haben, an der Jakob von Metzler zuletzt gesehen worden ist. Möglicherweise stieg der Junge völlig arglos in den Wagen seines Bekannten und musste schon deshalb sterben, weil er seinen Entführer kannte." Die Quelle für diese Zitat ist: http://www.poolalarm.de/kinderschutz/vermist/meldungJakob.htm Ich halte das doch für die Biographie hier auch relevant, allerdings kann ich das nicht verifizieren, bitte aber diesen Hinweis hier stehen zu lassen. Meine IP sollte hier als Signatur für den Urheber dieses Beitrags genügen. (nicht signierter Beitrag von 93.220.247.74 (Diskussion) 15:12, 25. Aug. 2010 (CEST))

Deine IP reicht - du kannst (und solltest) sie selbst einfügen, indem du mit --~~~~ unterschreibst.
Der Nebensatz reicht mir nicht, um das in den Artikel aufzunehmen. Selbst wenn wir wüßten, ob er zuvor schon mal wegen eienr anderen Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, wäre es möglicherweise nicht relevant: das könnte ein Ladendiebstahl gewesen sein, Fahren ohne Führerschein oder irgendein anderes Delikt. Sowas ist nicht relevant, selbst dann nicht, wenn der Täter später zum Mörder wird. Und Mord, Kindesentführung oder Erpressung war es jedenfalls nicht.
"Im Zusammenhang mit einer Straftat aufgefallen" kann aber alles mögliche heißen: eine im Sande verlaufene Ermittlung, eine Strafanzeige, die nicht zu einer Verurteilung führte - alles viel zu vage, um es im Artikel zu erwähnen. Solange wir nicht mehr wissen, sollten wir also nichts ändern. --Snevern (Mentorenprogramm) 17:49, 25. Aug. 2010 (CEST)

Noch eine Anmerkung aber hierzu: Im Artikel selber steht doch momentan "engagierte sich dort als Jugendbetreuer[1] in einer katholischen Kirchengemeinde. Er legte 1995 das Abitur an der Carl-Schurz-Schule ab. Anschließend absolvierte er seinen Zivildienst in der Altenpflege." und etwas später "lockte er den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler unter einem Vorwand in seine Wohnung und tötete ihn dort." Aber diese katholische Kirchengemeinde wollte ihn doch vorher schon längst wieder loswerden, auch das ist doch bekannt, und mit der anderen Straftat zusammen ergibt das doch auch einen Sinn. Auch ist die Tatbeschreibung mit "tötete" sehr, sehr wohlwollend, denn er würgte das Kind und verklebte ihm Nase und Mund, das Kind erstickte im 5-minütigen Todeskampf. Und später will dann dieser heimtückische und grausame Mörder mit genau dieser Tatausübung selber noch ein Opfer einer "Folterung" durch Polizeibeamte sein, die doch das Leben des Kindes retten wollten, von dessen Leben sie noch ausgegangen waren. Das alles aber hat bei einer Biographie schon eine gewisse Relevanz meines Erachtens nach, wohingegen die jetzige Version mit der "Jugendbetreuer in einer katholischen Kirchengemeinde"-Geschichte, noch zusammen mit dem "Zivildienst in der Altenpflege" und dem dürren "tötete" mir dann doch schon einige Zacken zu wohlwollend erscheint, also auch zu beschönigend, und entspricht somit auch genau der Selbsthochstilisierung, die M.G. mit seinem jetzigen Anwalt Dr. Michael Heuchemer zusammen betreibt. Die Strafandrohungen des Anwalts aber sollten hierbei auch die Wikipedia nicht so ins Bockshorn jagen können, daß sie diese Selbsthochstilisierung auch übernimmt. -- 93.220.247.74 18:35, 25. Aug. 2010 (CEST)

Mir ist nicht bekannt, dass Gäfgen oder sein Anwalt gegenüber der Wikipedia Drohungen ausgestoßen hätten - ich wüßte auch nicht, wieso. "Die Wikipedia" wäre ohnehin kein guter Empfänger solcher Drohungen. Ich versuche schon, mich an die WP-Prinzipien, namentlich WP:BIO und WP:NPOV zu halten - aber das tue ich nicht, weil Gäfgen oder sein Anwalt mich dazu bringen wollen, sondern weil ich von der Wichtigkeit und Richtigkeit dieser Prinzipien für das Projekt Wikipedia überzeugt bin.
Die Verwendung des Wortes "töten" entspricht der neutralen Beschreibung des Vorgangs. Auch "ermorden" könnte man problemlos schreiben, zumal es ein rechtskräftiges Urteil gibt, welches die Tat als Mord qualifiziert. Wohlwollend oder gar "hochstilisierend" ist das nicht.
Aus der Tätigkeit Gäfgens als Jugendbetreuer und der Tatsache, dass man ihn dort loswerden wollte, irgendetwas zu konstruieren, ist spekulativ und für den Artikel völlig ungeeignet.
Obwohl ich Gäfgens Tat für verabscheuungswürdig halte und für eines der brutalsten und kaltblütigsten Verbrechen der jüngeren deutschen Geschichte, sehe ich ihn durchaus gleichzeitig als Opfer einer rechtswidrigen und für Bestand und Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland sowie für die Integrität ihrer Strafverfolgungsbehörden äußerst gefährlichen Straftat an. Das eine schließt das andere nicht aus. Die vorstehenden Worte für die beiden Straftaten beschreiben aber meinen persönlichen Standpunkt und haben daher im Artikel nichts verloren.
Mein obiger Standpunkt bleibt mithin unverändert. --Snevern (Mentorenprogramm) 19:07, 25. Aug. 2010 (CEST)

Die Diskussionsseiten sind ja generell für eine Diskussion da, aber ich muß doch jetzt wegen der letzten Replik noch einmal nachhaken. Die Drohungen des Anwalts schließen implizit die Wikipedia mit ein, das ist also völlig unbestreitbar. Unser Rechtsstaat aber, auf den Sie sich ja selber berufen, der beinhaltet aber auch die Paragraphen 32 bis 35 zu Notwehr und Nothilfe und Notstand im Strafgesetzbuch StGB, die unterlassene Hilfeleistung im § 323c StGB auch noch, aber ebenso auch die Paragraphen zur Gefahrenabwehr in den Polizeigesetzen, WP Zitat dazu: "Die Gefahrenabwehr hat präventiven Charakter, es soll eine für ein Rechtsgut bestehende Gefahr abgewehrt werden." Damit aber ist ja auch das Rechtsgut des Lebens auch noch bei einem Entführungsopfer doch eingeschlossen und Prävention ebenso, denn die nächsten Entführer vom Schlag des M.G. können ja jetzt mit Polizei und Justiz das Schachern anfangen wollen mit einer Geisel in der Hand. Dann gehört zu unserem Rechtsstaat ja auch noch das GG mit seinem Artikel 146 GG, auch das BGB mit dem § 226 Schikaneverbot ("Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.") Wenn dann das Verhalten des M.G. auch noch weiter Schule macht, dann könnte aber auch das Deutsche Volk als der eigentliche Souverän sich auch eventuell noch veranlasst sehen, diese unbestreitbaren inneren Widersprüche im Rechtsstaat BRD einmal noch auflösen zu wollen über die Gesetzgebung oder sogar über eine Verfassungsänderung bis hin zu einer neuen Verfassung. Denn diese Widersprüche kamen nach der Ansicht sehr vieler Angehöriger des Souveräns doch den falschen Nutznießern dieser Widersprüche zugute, die Polizeibeamten wären aber auch in diesem Rechtsstaat nach dessen Regeln und Gesetzen freizusprechen gewesen, aber auch ohne die Gefahr, daß jetzt der ganze Rechtsstaat BRD dann gleich kollabiert wäre, wie Sie das hier offensichtlich befürchten. Aber das ist doch abwegig, wie ich es ja nun auch hier darlegen konnte mit Belegen, denn ein Freispruch in diesem besonderen Fall hätte doch nicht zum Mittelalter und der Tortur zurückgeführt, die ja im Rechtssystem damals sogar explizit und generell verlangt wurde, was aber doch heute niemand so will, der noch ganz bei Sinnen ist. -- 93.220.247.74 20:16, 25. Aug. 2010 (CEST)

Das hat allerdings nichts mehr mit der Verbesserung des Artikels M.G. zu tun. Die fraglichen Urteile bzw öffentlich vertretenen Positionen finden sich, möglichst ohne WP:TF und Pov aufbereitet, in Artikeln wie Daschner-Prozess, Rettungsfolter, Früchte des verbotenen Baumes etc. Übrigens ist das Volk zwar der Souverän, aber, laut Schopenhauer, ein unmündiger Souverän. Das wesentliche Kennzeichen unserer Demokratie ist nicht, was der Mehrheit so durch den Kopf geht - zum Glück. --Logo 20:41, 25. Aug. 2010 (CEST)
Diese Seiten sind nicht allgemein zur Diskussion da, sondern für Diskussionen zur Verbesserung des Artikels. Ich schließe mich daher Logo an und werde auf die oben vertretene Stammtischmeinung nicht mehr antworten. Zu einer Änderung des Artikels wird das nämlich nicht führen.
Ich lade die IP aber ein, die Diskussion auf meiner Diskussionsseite fortzusetzen. --Snevern (Mentorenprogramm) 21:05, 25. Aug. 2010 (CEST)

Oha, hier wurde jetzt aber gerade sehr grobschlächtig gescherzt, denn diese jetzt mit "Stammtischmeinung" so abqualifizierte und diffamierte Rechtsauffassung mit dieser subjektiven Schmäh-Wertung des werten Wikipedia-Benutzers "Snevern" wird doch auch noch von einigen namhaften deutschen und Lehrstuhlinhabern, und anderen Juristen ebenfalls, so vertreten. Werte Benutzer "Snevern" bzw. auch "Logo", damit haben Sie aber Ihr eigenes Diskussions-Niveau und Ihren geringen Kenntnisstand hierzu aufgezeigt, deStrafrechtsprofessoren nn die Lage ist ja genau so, wie ich sie beschrieben habe. Dabei können wir es aber nun auch bewenden lassen mit Ihrer Mitwirkung und Ihrer eigenen Schmäh-Bewertung: "Stammtischmeinung", die ja ein Spiegel nun für Sie selber geworden ist in einer Diskussion zu Magnus Gäfgen. Wenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen auch auf Anfrage auch noch etwas mehr dazu mitteilen, das muß aber nach dieser Parole auch nicht mehr sein, denn an Ihrem eigenen Debatten-Stil-Stammtisch dürfen Sie nun gerne alleine weiter sitzenbleiben. -- 93.220.247.74 21:36, 25. Aug. 2010 (CEST)

Wenn Gäfgen vor der abscheulichen und für das Opfer extrem qualvollen Mordtat bereits einmal straffällig geworden ist, dann gehört das in den Artikel rein. Die zitierte Quelle läßt darauf schließen, alles andere wäre Wortklauberei, weil der Wortlaut eindeutig ist. Aber ich frage mich, warum das sonst nirgendwo öffentlich publiziert wurde. Das ist der entscheidende Punkt und nicht die gekünstelt wirkende Argumentation des Users Snervern. Martin67 23:54,

25. Aug. 2010 (CEST) Weitere Quellen zu einer evtl. Vorstrafe von M. G. gibt es aber auch noch, bitte sehen Sie sich diese Quellen selber an. Dazu in Google diese Suche machen in der Klammer (Oberstaatsanwalt Rainer Schilling) oder (Staatsanwalt Rainer Schilling). Der zuerst veröffentlichte Beitrag von mir vom 25. Aug. 2010 um 21:36 (CEST) lautete übrigens so:


Oha, hier wurde jetzt aber gerade sehr grobschlächtig gescherzt, denn diese jetzt mit "Stammtischmeinung" so abqualifizierte und diffamierte Rechtsauffassung mit dieser subjektiven Schmäh-Wertung des werten Wikipedia-Benutzers "Snevern" wird doch auch noch von einigen namhaften deutschen Strafrechtsprofessoren und Lehrstuhlinhabern, und anderen Juristen ebenfalls, so vertreten. Werte Benutzer "Snevern" bzw. auch "Logo", damit haben Sie aber Ihr eigenes Diskussions-Niveau und Ihren geringen Kenntnisstand hierzu aufgezeigt, denn die Lage ist ja genau so, wie ich sie beschrieben habe. Dabei können wir es aber nun auch bewenden lassen mit Ihrer Mitwirkung und Ihrer eigenen Schmäh-Bewertung: "Stammtischmeinung", die ja ein Spiegel nun für Sie selber geworden ist in einer Diskussion zu Magnus Gäfgen. Wenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen auch auf Anfrage auch noch etwas mehr dazu mitteilen, das muß aber nach dieser Parole auch nicht mehr sein, denn an Ihrem eigenen Debatten-Stil-Stammtisch dürfen Sie nun gerne alleine weiter sitzenbleiben. -- 93.220.247.74 21:36, 25. Aug. 2010 (CEST)


Nur zur genauen Dokumentation von mir wiederholt worden, denn ich erzähle keine Märchen hier - auch anderswo nicht. MfG -- 93.220.247.74 05:57, 26. Aug. 2010 (CEST)

Okay, kehren wir zurück zur möglichen Verbesserung des Artikels.
Der Hinweis mit Schilling ist sicher weiterführend - allerdings wäre es nett, falls er wirklich zur einer verwertbaren Quelle führt, doch gleich diese Quelle zu nennen. Ich bin nämlich bislang auch nur wieder auf den Halbsatz "bereits wegen einer Straftat aufgefallen" gestoßen. Also, Butter bei die Fische: wegen was ist er aufgefallen, und wie ist er aufgefallen (Anzeige, Ermittlungsverfahren, Urteil)? Dann können wir entscheiden, ob es relevant für den Artikel ist.
Ich weiß zwar nicht, wie es passiert es, aber für mich sieht es so aus, als hätte Martin den Beitrag der IP versehentlich verändert, indem er das Wort "Strafrechtsprofessor" verschob. Das ergibt sich aus der Versionsgeschichte, die jedermann oben anklcken und einsehen kann. Uns nochmal mit dem vollständigen Erguss zu beglücken, wäre deswegen nicht nötig gewesen. --Snevern (Mentorenprogramm) 07:39, 26. Aug. 2010 (CEST)
(BK) Mein Tipp: Lesen Sie die sehr ausführliche Presseinformation des LG Frankfurt (darin auch Andeutungen über eine Strafanzeige wegen Missbrauchs und eine gestohlene Armbanduhr – beides ein möglicher Hintergrund für "wegen einer anderen Straftat aufgefallen") – in diesem Fall sind ungewöhnlich viele Fakten bekannt und auch nicht umstritten. Dann gibt es auch noch das Buch von Lochte und das vom Täter (Rezension) und das demnächst erscheinende von Ennigkeit ([6]). Ich meine, dass fast jeder über diesen Fall mehr, als er je wissen wollte, leicht finden kann. Hier aber möchten wir über nichts außer konkrete Verbesserungen des Artikels diskutieren, die den strengen Richtlinien in WP:BIO, WP:NPOV, WP:TF genügen müssen, dafür genügt der vorgebrachte Beleg einfach nicht. --91.32.92.239 08:02, 26. Aug. 2010 (CEST)
So ist es. "Andeutungen" und "möglicher Hintergrund" ist eben einfach nicht genug. --Snevern (Mentorenprogramm) 08:30, 26. Aug. 2010 (CEST)
: Nun scheint sich meine Vermutung zu bestätigen, dass es keine früheren Straftaten gab. Tut mir leid, dass ich offenbar in einer Vorversion versehentlich ein Wort verschoben habe. Martin67 09:31, 26. Aug. 2010 (CEST)

Der "Erguß" wäre natürlich nicht mehr nötig gewesen, wenn es doch vorher auch zu keiner nachträglichen Veränderung des Textes gekommen wäre. Also auch in der Wikipedia immer schön bei der Wahrheit - und auch bei Ursache und Wirkung, bei Ausruf / Anwurf und Echo, und auch bei der Kausalität dabei bleiben. So ist es bewährter Brauch bei Juristen. Alles doch schon mal dagewesen, daß div. Texte, Akten, Daten usw. nachträglich noch etwas verändert wurden. Waren Sie nicht selber vorher hier gegen einen "Dammbruch"? (Zitat von Snevern um 19:07, 25. Aug. 2010 (CEST): "....für Bestand und Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland sowie für die Integrität ihrer Strafverfolgungsbehörden....") Dann aber auch überall sehr genau sein, sonst wird man selber etwas unglaubwürdig mit diesem hohen Pathos. Okay? Danke und nichts für ungut, denn Fehler können doch jedem mal passieren. -- 93.220.244.110 09:44, 26. Aug. 2010 (CEST)

Ich entschuldige mich für den Erguß. Da sprach nicht der Jurist, sondern der Mensch. *Kratzfuß*
In der Sache bleibt's aber dabei - und das Angebot, die Diskussion andernorts fortzusetzen. Hier reden wir ausschließlich über Verbesserungen am Artikel, und da sind wir leider noch nicht weiter. --Snevern (Mentorenprogramm) 09:56, 26. Aug. 2010 (CEST)

"Jurist"

Warum soll der akademische Grad eines "Diplom-Juristen" unerwähnt bleiben? In den Medien wird Gäfgen fälschlicherweise immer als "(Voll)-Jurist" dargestellt. Das könnte man der Korrektheit halber klar stellen... Oktavian142--84.133.37.200 22:11, 5. Nov. 2010 (CET)

Es steht drin "legte das Erste juristische Staatsexamen ab"; wenn es da was zu aktualisieren gibt, bitte. In der Einleitung hat das allerdings nichts zu suchen, da er nicht als Jurist relevant ist sondern als ... dreimal darfste raten. --Logo 22:22, 5. Nov. 2010 (CET)

ok, den Einwand sehe ich ein. Ich habe das Diplom mithin neben das 1.Staatsexamen gesetzt. Okatvian142--84.133.37.200 22:49, 5. Nov. 2010 (CET)

Ich hab jetzt zwar Deinen Beitrag gesichtet und gelinkfixt, die Sache ist aber umstritten. Siehe dazu Diskussion:Magnus_Gäfgen/Archiv#Diplom-Jurist, wo ich selbst dagegen argumentiert habe. Warten wir weitere Stellungnahmen ab. - Übrigens, der fragliche Archivabschnitt kam bei einer Archiv-Suche "Jurist" hoch. --Logo 23:11, 5. Nov. 2010 (CET)

Es fehlt immer noch jedweder Beleg. Manche lernen es nie ... --91.32.85.190 23:38, 5. Nov. 2010 (CET)

Die Information habe ich von seinem Anwalt, Dr. Michael Heuchemer, www.michael-heuchemer.de Wie soll ich das als "Beleg" kennzeichnen? Es stand in keinem Medium... besten Dank für die Hilfe, Oktavian142--79.198.120.70 21:48, 6. Nov. 2010 (CET)

Wurde schon diskutiert, kommt NICHT rein. --Tohma 22:05, 6. Nov. 2010 (CET)

Gemäß WP:Q und WP:BIO glauben wir hier nicht den Benutzern aufs Wort. Erfahrungsgemäß entgeht uns dadurch nur in den seltensten Fällen eine wichtige Information. In fast allen Fällen sind unbelegbare Informationen falsch oder völlig unwichtig. Übrigens ist in diesem Fall darüber hinaus strittig, ob die Information aufgenommen werden soll, selbst wenn sie belegt wäre. Es ist also doppelt provokativ, sie nach zahlreichen Hinweisen auf die Regeln dennoch ständig erneut einzufügen, was dann sogar konkrete Zweifel an der Lauterkeit des Provokateurs und am Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen weckt. --91.32.113.7 23:23, 6. Nov. 2010 (CET)

Ich möchte weder "provozieren" noch Unwahrheiten verbreiten. Ggf. würde eine Anfrage bei Herrn RA Dr. Heuchemer die Richtigkeit der Angabe bestätigen, ebenso eine Anfrage beim juristischen Seminar der Goethe-Universität. Wie aber werden solche Angaben "zitabel"? Denn nicht alles, was zutrifft, wird bekanntlich auch medial verbreitet. Das ist m.E. ein grundsäzliches Problem bei Wikipedia. Mit freundlichen Grüßen, Oktavian142--79.198.120.70 23:55, 6. Nov. 2010 (CET)

Ein viel störenderes Problem, mit dem wir leider auch leben müssen, ist, dass manche glauben, sich auch nach zahlreichen Aufforderungen nicht einmal an jene elementaren Regeln halten zu müssen, die sich eigentlich von selbst verstehen und zu denen noch niemand eine sinnvolle Alternative hat vorschlagen können. Und damit an dieser Stelle Ende der Diskussion (siehe WP:DS). --91.32.113.7 00:05, 7. Nov. 2010 (CET)

Wir haben das - wie erwähnt bereits diskutiert, siehe Archiv Die Argumente waren: "Ich denke das Herr Gäfgen Dipl. Jur. ist ist ebenso unerheblich, wie das er Verbrauerinsolvenz beantragt hat. Ein Diplom Jurist kann nicht mit einem Berufsbild in Verbindung gebracht werden und das man in der Presse als Jurist ist nicht zwingend falsch. Im Unterscheid zu Herrn Gäfgen bezeichnet man Juristen mit zwei Staatsexamen als Volljuristen." (...) "Dort stehen die entsprechenden Vorschriften http://www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/dipljur/ordnung_dipl_jur.html Die Uni Frankfurt "verleiht" auf Antrag ... Die Verleihungsvorausetzungen sind in § 2 geregelt, nämlich ein bestandes 1. Examen, die letzten 2 Semester Studium in Frasnkfurt, Zahlung von 50 EUR und kein anderer vergleichbarer Titel. § 3 Abs.4 "Liegen die Voraussetzungen für die Verleihung des Hochschulgrades vor, so vollzieht die Dekanin" Also es gibt kein Ermessen und das Faktum, dass Gäfgen den Titel führen darf, zeigt, dass es gerade keine Prüfung der charakterlichen Geeignetheit gibt." (...) "es soll für Gäfgen keine Extrawurst gebraten werden. Das bestandende 1. juristische Staasexamn wird andernorts bei Wikipadia erwähnt, der Diplom-Jurist nicht. So darf sich übrigens nach den oben zitierten (für Gäfgen maßgeblichen) Vorschriften der Uni-Frankfurt jeder nennen, der a) 50 EUR bezahlt und b) das Staatsexamen bestanden hat. Es ist kein akademischer Titel aufgrund besonderer fachlicher Verdienste, sondern ein reiner akademischer Grad in Form einer bloßen "Abschlussbezeichnung". Eine Charakterprüfung findet nicht statt (siehe Gäfgen) und es gibt auch keine Billigkeitsklausel, die es möglich machen würde, eiem verurteilten Mörder die Verleihung abzusprechen. Da ein großer Teil der Unis (nicht Frankfurt) mit bestandenem 1.-Examen den Diplom-Juristen automatisch (ohne Antrag) verleiht, müsste man - wenn schon denn schon - zukünftig bei Wikipdia bei allen Juristen klären, ob sie Diplom-Jurist sich nennen dürfen oder nicht, obwohl beide Personengruppe die identische Prüfung bestanden haben. Das verwirrt den typischen Wikipedia-Leser, der denkt, dass Gäfgen übaer das 1. Examen hinaus fachlich besonders qualifiziert ist." Martin67 12:15, 7. Nov. 2010 (CET)

Ehemalige Bekannte

Aus dem Artikel: "[...] wobei er wiederholt unbescholtene, teilweise ehemalige Bekannte als Mittäter denunzierte [...]". Ist der Begriff "Bekannter" wirklich so konkret definiert (und diese Definition entsprechend allgemein bekannt), dass es sich dabei um eine Zwischenstufe zwischen "Jemand, den ich (z.B. namentlich, vom Sehen her, ...) kenne und der mich ebenso kennt" und "Freund" handelt, und dass es also ehemalige Bekannte geben kann? Ehemalige Freunde gibt es natürlich, Leute, die ich nach Jahren nicht mehr wiedererkenne und deren Namen ich vergesse, natürlich auch (dann kann ich ihnen aber auch keinen Mord anhängen). Aber wird ein Bekannter, bloß weil ich ihm, wenn ich ihn zufällig treffe, nicht mehr "hallo" sage (oder nur noch "hallo" sage, statt wie früher ein Gespräch zu beginnen), zu einem "ehemaligen Bekannten"? Ich bin mir da nicht sicher. --YMS 00:04, 14. Nov. 2010 (CET)

Es waren Leute, die seinen Weg gekreuzt haben. Von "Freunden" kann man da nur schlechterdings sprechen... Oktavian--79.198.113.88 00:24, 14. Nov. 2010 (CET)

Laut angegebener Quelle (Urteilsbegründung) vermutete einer der Angeschuldigten, G. habe sich für eine Strafanzeige in anderer Sache rächen wollen. Man hatte also doch recht intensiv miteinander zu tun. Das neutrale Wort "Bekannte" ist für unsere Zwecke geeignet und wird mE von der Quelle gedeckt. Gruß --Logo 01:39, 14. Nov. 2010 (CET)

Wiederaufnahme

Warum löschen Sie den Eintrag über das beantragte Wiederaufnahmeverfahren in Darmstadt? Es ist doch belegt...?

Oktavian--84.133.61.52 10:38, 22. Dez. 2010 (CET)

Siehe WP:WWNI Punkt 8. --91.32.89.69 11:09, 22. Dez. 2010 (CET)


Ok. Oktavian--84.133.61.52 11:28, 22. Dez. 2010 (CET)

Magnus Gäfgen

Ich habe WIKIPEDIA bisher geschätzt und sogar dafür gespendet. Mit diesem Artikel aber ändert sich das. Hier wird dem Kinderschänder ein Denkmal gesetzt. Das darf einfach nicht sein. Fehlt denn hier jede Spur von Ethik? Dem Opfer spendiert WIKIPEDIA 20 Zeilen, dem Täter fast 8o Zeilen. Ich habe vor Jahren das Abo eines Lifestyle-Magazins fristlos gekündigt, weil es einem Kinderschänder eine Reportage über sechs Seiten "widmete". Ich hätte den Rechtswewg in Kauf genommen, die Rechtsabteilung des Verlages hat aber einen Rückzieher gemacht und die frislose Abo-Kündigung hingenommen. (nicht signierter Beitrag von 84.137.62.238 (Diskussion) 20:34, 4. Aug. 2011 (CEST))

Hallo IP, du verstehst hier etwas falsch. Natürlich ist das Gebaren von Gäfgen genauso scheußlich wie relevant. Hier wird niemandem ein Denkmal gesetzt. Würdest du es besser finden, wenn man nur kurz erwähnt, dass er ein Kindermörder ist, ohne sein anderes "Zeugs" wie Schadensersatzprozeß, Stiftung, Buchprojekt usw. zu erwähnen? Es handelt sich tatsächlich um ein in Deutschland einzigartigen Fall. Der Täter eines schweren Verbrechens inszeniert sich als Opfer der Polizei. Das muß selbstverständlich erwähnt werden, um ein umfassendes Bild des Täters zu geben. -- Echtner 21:19, 4. Aug. 2011 (CEST)
Die Welt wird nicht dadurch besser, dass man alles Schlechte einfach kategorisch ausblendet. Das gilt ebenso für die WikiPedia. -- 85.177.144.61 23:56, 4. Aug. 2011 (CEST)
Die Argumente der beiden Vorredner sind alle verständlich und der IP-User oben sollte darüber nachdenken, ob nicht im Grundgesetz steht, dass die Menschenwürde jedes Menschen, auch die eines Kindermörders unverletzlich sein muss und der Staat dafür zu sorgen hat, egal wie abscheulich und widerwärtig das Verhalten von Gäfgen vor und nach der Tat, insbesondere auch nach seiner Inhaftierung war. Ich finde aber auch, dass der Artikel viel zu lang geraten ist. Wikipedia dient nicht der fortlaufenden Prozessberichterstattung im Stil einer chronologischen Schilderung eines Prozessverlaufs. Insoweit muss gekürzt werden. Martin67 12:59, 5. Aug. 2011 (CEST)
Nüchtern betrachtet und ohne Bezug auf die grausame Tat.

Zu welchem Zweck wurde dieser Artikel erstellt? Welche Informationen stellt er den Nutzern bereit? Es sieht aus wie eine Ansammlung von Presseberichten über einen Vorfall der nicht einzigartig oder von besonderem Interesse ist. Die Person an sich ist nicht Interessant und hat keine Funktion oä. im öffentlichen Leben. Da kann man genauso gut Artikel über alle BigBrother Teilnehmer schreiben. Und das wäre mir persönlich auch lieber :) Gruße Lukas. (nicht signierter Beitrag von 62.153.170.123 (Diskussion) 15:13, 5. Aug. 2011 (CEST))

Laut FAZ.net doch Schmerzensgeld

Oder ist das hier (modulo fehlendem "Euro") eine Ente?

http://www.faz.net/artikel/C30214/kindsmoerder-jurist-gaefgen-darf-geld-eindeutig-behalten-30481156.html

(Zitat: "Richter Christoph Hefter hat dem Kindsmörder Gäfgen 3000 Schmerzensgeld zugesprochen - ob der streitbare Häftling das Geld auch sieht, ist offen") --84.177.42.223 19:40, 7. Aug. 2011 (CEST)

Das steht dort nur in der Bildunterschrift, wo, wie bemerkt, sogar das "Euro" fehlt. Ob "Schmerzensgeld" oder nicht wird erst recht nicht thematisiert. --79.204.243.117 20:03, 7. Aug. 2011 (CEST)
Man fragt sich, welche Teile von FAZ.net als redaktionelle Inhalte -- und damit als reputable Quelle -- gelten können. Abrisstexte, Zwischenüberschriften, Bildunterschriften: all das wird offenbar von einer journalistisch nicht geschulten Online-"Redaktion" erstellt und/oder hinzugefügt, die weder hinsichtlich der berichteten Ereignisse auf dem Laufenden zu sein noch die Artikel, die sie aufbereitet, sorgfältig zu lesen scheint. Ob man wohl mehr geboten bekäme, wenn das Angebot kostenpflichtig wäre?--84.177.42.223 22:54, 7. Aug. 2011 (CEST)

Landgericht Darmstadt

Bitte denk an die Quelle, für die Entscheidung des LG, Darmstadt Oktavian--84.133.63.57 23:15, 29. Nov. 2011 (CET)

Spielfilm ZDF 2012

Ist das keine Meldung wert? Oktavian142 (Diskussion) 19:36, 29. Jul. 2012 (CEST)

Wenn er dann wirklich gelaufen ist und somit auch feststeht wann. Bekanntlich werden gerade hier Vorankündigungen bisweilen hinfällig (Ennigkeit-Buch). 87.149.33.245 20:49, 29. Jul. 2012 (CEST)

„Druck-Ausgabe 2007“

„Der Spiegel zitiert in seiner Druck-Ausgabe 2007“ Was hat man sich unter „Druck-Ausgabe 2007“ vorzustellen? Der Spiegel ist doch keine jährlich und in inhaltlich verschiedenen Versionen erscheinende Publikation. --Lowenthusio (Diskussion) 05:58, 25. Sep. 2012 (CEST)

Ich habs gemäß Einzelnachweis korrigiert: Gemeint ist die Ausgabe 2/2007 ([7]) --Bellini 06:26, 25. Sep. 2012 (CEST)

Kopie von Benutzer Diskussion:Oktavian142

Da es alle betrifft, die den Artikel bearbeiten:


Hallo, ich weiß nicht, wie du auf "Bauzeichner" für den Beruf des Vaters kommst, ich habe einen Presseartikel gefunden, der eindeutig "Bauingenieur" angibt und deshalb deine Änderung zurückgesetzt (und die Quelle eingefügt). --Bellini 21:02, 28. Sep. 2012 (CEST)

Dieser Artikel ist falsch. In Adrienne Lochtes Buch wird Gäfgens Vater, der inzwischen tot ist, von Berufs wegen als Bauzeichner geführt. Sein Vater war definitiv kein Akademiker. --Oktavian142 (Diskussion) 23:00, 28. Sep. 2012 (CEST)
Dann müsste man die Berufsangabe wegen differierender Quellenangaben entweder weglassen oder beide Bezeichnungen mit jeweiliger Quelle (hast du die Seitennummer parat?) vermerken. Mir fällt aber auf, dass das Buch als "Mischung aus Dichtung und Wahrheit" beschrieben wird. In jedem Fall müssen Änderungen ja immer belegt werden. --Bellini 02:07, 29. Sep. 2012 (CEST)
Dieser Urteilstext gibt übrigens auch "Bauingenieur" an. Ich habe ihn noch eingefügt. --Bellini 02:17, 29. Sep. 2012 (CEST)

Prima, danke--Oktavian142 (Diskussion) 03:40, 30. Sep. 2012 (CEST)

Dann entferne bitte keine Einzelnachweise, nur weil dir ihre Aussage nicht gefällt. Deine Änderungen heute Nacht waren, wegen Zerstörung der Nachweisstruktur, an der Grenze zum Vandalismus wie der Revertierende ja feststellte. --Bellini 08:26, 1. Okt. 2012 (CEST)
Gäfgens Vater war lediglich Bauzeichner, wie aus dem Buch von Adrienne Lochte (S.55) hervorgeht. Gäfgen hat bekanntlich nicht nur einmal gelogen... Bitte ändert den Eintrag. Der Vater war niemals Ingenieur, keiner der Eltern hatte einen akademischen Beruf, auch darunter litt das Ego Gäfgens.... --Oktavian142 (Diskussion) 10:30, 1. Okt. 2012 (CEST)
Also im Zweifel glaube ich eher dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, an das sich auch Handelsblatt, Welt und Spiegel ("technischer Zeichner und Bauingenieur") halten. Zur Kritik am Buch von Lochte s.o.; in Daschner-Prozess bezeichnen wir es übrigens als „Human-Touch-Story“, nicht gerade als Sachbuch. Ich kopiere diesen ganzen Abschnitt jetzt mal auf die Artikeldisk. --Bellini 11:45, 1. Okt. 2012 (CEST)

(Ende des Übertrags) --Bellini 11:49, 1. Okt. 2012 (CEST)

Zensur

Darf man fragen, warum JosFritz und JøMa eine einfache Frage von Ewige Treue lieber löschen, als sie zu beantworten? Ist das hier so üblich? Mein Redundanzantrag wurde ja auch ohne nenenswerte Begründung gestrichen, damit man sich weiterhin mit der faszinierenden Persönlichkeit Gäfgens befassen und sich über den Beruf seines Vaters streiten kann. --Vsop (Diskussion) 01:46, 9. Jan. 2013 (CET)

Darf man fragen, warum du Wert darauf legst Beiträge von Trollen zu beantworten? ThomasStahlfresser 08:28, 9. Jan. 2013 (CET)

Das mag einen Stahlfresser intellektuell überfordern, aber ich habe in erster Linie Zensur beanstandet. Ganz abwegig ist die Frage der Kategorisierung als Jurist allerdings nicht. Denn wenn Mautpreller mitteilt: "Gäfgen war kein Jurist", dann heißt das doch, dass er zwar nicht als Jurist auf die Welt gekommen, aber heute einer ist. Und darum geht es doch anscheinend mit dieser Fanpage: die Person Gäfgen mit ihrem aktuellen Aufenthalt, ihren Hobbies, ihrem Insolvenzverfahren. --Vsop (Diskussion) 08:05, 17. Jan. 2013 (CET)

Das mag Vsop überfordern, den Begriff Zensur richtig einzuordenen. Wer mit solchen Begrifflichkeiten um sich wirft, dem wünsche ich gemeinhin, einen Schnellkurs in einer Diktatur seiner Wahl. Beiträge von Trollen können kommentarlos gelöscht werden. Zur Sache: ist er Jurist oder hat er gerade sein 1. Staatsexamen abgelegt? Ist man dann Jurist? Ich denke es geht dir aber weniger um den Schutz des Trolls, als um den Nebenkriegsschauplatz den du mit dir nicht genehmen Autoren aufmachen möchtest. Also ebenfalls eine Art Trollereri. Dieserr Thread wäre folglich ebenfalls zu löschen. Machst du es selber? ThomasStahlfresser 13:23, 17. Jan. 2013 (CET)

Literatur / Justament

Warum wurde der Beitrag aus Justament, Berlin (2007) über Magnus Gäfgen gelöscht? Er hatr eindeutig enzyklopädischen Wert, (nicht signierter Beitrag von 84.133.44.128 (Diskussion) 23:46, 26. Jan. 2013 (CET))

ich nehme an, es hat mit WP:LIT zu tun... --Heimschützenzentrum (?) 08:24, 27. Jan. 2013 (CET)
Benutzer:Millbart hat um den 19./21. Dezember mit der Begründung „Autorenspam ohne erkennbare Rezeption“ verschiedenste Literaturangaben aus Artikeln entfernt, u.a. [8], [9], [10]. Der Autor B.V. hatte sich offensichtlich in vielen Artikeln verewigt. --Bellini 10:27, 27. Jan. 2013 (CET)
Vergleiche auch hier, da und dort. --Bellini 10:33, 27. Jan. 2013 (CET)

 Info: siehe diese Account-Sperre. Interessant übrigens, dass die IP oben aus Braunschweig stammt - wie der gesperrte Account. Honi soit qui mal y pense ... Brunswyk (Diskussion) 11:18, 27. Jan. 2013 (CET)

Verlegung nach Kassel

Die Ursachen hierfür sind Bauarbeiten steht sogar in der Quelle --Freier Kontenautor (Diskussion) 14:38, 21. Jun. 2013 (CEST)

Wie bitte – "sogar"? Die Angabe eines Belegs ist hier verpflichtend, siehe WP:Q und WP:BIO, und entgegen Deiner Behauptung ist davon weit und breit keine Spur zu sehen. Du brauchst Dir aber keine Mühe zu machen, einen zu suchen, denn diese Information ist außerdem vollkommen uninteressant. --84.130.133.46 14:50, 21. Jun. 2013 (CEST)
bei einer Verlegung sollte schon die Ursache erwähnt werden.-Freier Kontenautor (Diskussion) 15:14, 21. Jun. 2013 (CEST)
Wie man an dem Grund sieht, ist dieser eine vollkommen uninteressante Trivialität. Dein wiederholtes Hineindrücken in den Artikel jenseits von Form und Rechtschreibung allein gegen mehrere Wikipedianer macht es nicht besser. --84.130.133.46 15:28, 21. Jun. 2013 (CEST)
wer ist denn noch gegen die Erwähnung des Grundes der Verlegung ???--15:39, 21. Jun. 2013 (CEST) eine Quelle habe ich dir ja geliefert.--Freier Kontenautor (Diskussion) 15:39, 21. Jun. 2013 (CEST)
Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen, warum die Erwähnung des Grundes der Verlegung von Bedeutung sein sollte. --JLKiel·Disk 15:46, 21. Jun. 2013 (CEST)
Erstens sehe ich noch nicht, wo das in der Quelle stehen soll und zweitens halte ich diese Ergänzung auch für überflüssig. Gruß. --Tavok (Diskussion) 16:11, 21. Jun. 2013 (CEST)
+1 Grund: redundante Information. VG, --Turnstange (Diskussion) 16:20, 21. Jun. 2013 (CEST)

Reverts

Bitte die Diskussionsseite konstruktiv benutzen, statt immer zu revertieren, sonst muss noch die Seite (halb-?) und evtl. ein Benutzer gesperrt werden, und das kann keiner wollen. Nur als Hinweis, ohne mich auf eine Seite schlagen zu wollen. --Constructor 04:07, 31. Jul. 2013 (CEST)

die änderungen kommen mir etwas merkwürdig vor, da sie keine richtigen korrekturen sind, sondern nur am Ausdruck herumnörgeln... des weiteren ist das „mehr” sogar falsch, da ja gegen diese Stiftung niemals vorbehalte bestanden... --Heimschützenzentrum (?) 07:17, 31. Jul. 2013 (CEST)
Das einzig poitive an der Änderung ist die Verlinkung der JVA Schwalmstedt. Die unnötigen Füllwörter „daher nun“ und „mehr“ sind keine Verbesserung sondern eher eine Verschlechterung des Artikels. Darüber, ob jetzt an das OLG Frankfurt noch mal „am Main“ angehängt werden muss, kann man sicherlich streiten. Ich halte es für überflüssig, da sich aus der Abschnittsüberschrift (Amtshaftungsprozess gegen das Land Hessen) doch wohl deutlich ergibt, dass es sich nicht um Frankfurt/Oder handelt (mal abgesehen davon, dass in Frankfurt/Oder kein OLG sitzt). Zudem ist das OLG Frankfurt bei der ersten Nennung im Artikel, wo es auch verlinkt wird, vollständig mit „am Main“ benannt. --JLKiel·Disk 08:31, 31. Jul. 2013 (CEST)
@Heimschützer. "Die Ablehnung wird damit begründet, dass die beantragte Gäfgen-Stiftung gegen "das Anstandsgefühl und die guten Sitten" verstoße"[11] Die Stiftungsaufsicht. "Mehr" wäre also nicht falsch. Füllwörter aber auch Sinnvolles. Ich denke kommentarlos hätten wir es nicht reverten sollen. Ich setze das Sinnvolle mal ein.[12] und hab gleich noch ein paar Füllwörter mehr terminiert. ThomasStahlfresser 09:15, 31. Jul. 2013 (CEST)
das mit den vorbehalten war ja gegen ne andere stiftung... dachte ich... --Heimschützenzentrum (?) 09:31, 31. Jul. 2013 (CEST)

Haftentlassung

Wann wird Gäfgen frühstens aus der Haft entlassen, war nicht mal wenn 2/3 abgesessen sind, Rest auf Bewährung dass wäre doch bei einer lebenslangen Strafe 2012 der Fall gewesen??--2A02:908:E240:A6F:F9DE:9AB3:8374:EA26 21:54, 10. Feb. 2014 (CET)

Wieso sollen 2/3 von lebenslang 10 Jahre sein? Die üblichen 15 Jahre sind bereits die reduzierte Strafe, nach der man auf Bewährung entlassen werden kann, siehe lebenslange Freiheitsstrafe#Deutsches Strafrecht. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach bereits 15 Jahren entgegensteht. Das steht alles bereits im Artikel. Bitte WP:DS beachten. --84.130.190.39 22:13, 10. Feb. 2014 (CET)
Man kann auch trotz der Feststellung der Schwere der Schuld bereits nach 16 Jahren freikommen, siehe dazu Sedlmayr-Mörder aus Haft entlassen --Jack User (Diskussion) 10:53, 11. Feb. 2014 (CET)
Ich habe es als Beispiel in Lebenslange Freiheitsstrafe eingebaut. --84.130.171.145 12:35, 11. Feb. 2014 (CET)
23-25 Jahre Haft bringt eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer schwere der Schuld im Durchschnitt mit sich. Es mag Ausnahmen gegeben haben, die deutlich davon nach unten abwichen. Ich bezweifle allerdings, dass Herr G. sich in Anbetracht der Tat, seines mangelnden Einsichtsverhaltens und der öffentlichen Wahrnehmung Hoffnung darauf machen kann. Es wäre eher eine Abweichung nach oben, d.h. eine deutlich längere Haftzeit zu erwarten. Gemäß den durchschnittlichen Werten der Haftdauer, hätte Herr G. nunmehr etwa die Hälfte der Zeit abgesessen.--92.230.64.143 09:39, 20. Dez. 2014 (CET)

2 merkwürdige Sätze

Um seinen aufwendigen Lebensstil weiterhin finanzieren zu können, lockte Gäfgen am 27. September 2002 Jakob von Metzler unter einem Vorwand in seine Wohnung und tötete ihn dort. Noch am selben Tag versteckte er die Leiche bei einem Weiher in der Nähe der osthessischen Gemeinde Birstein. Zuvor hatte er den Eltern des Jungen ein Erpresserschreiben mit einer Lösegeldforderung über eine Million Euro zukommen lassen. Obwohl sein Opfer bereits tot war, nahm er das geforderte und bereitgestellte Lösegeld an sich.

  • Satz 1: Um seinen aufwendigen Lebensstil weiterhin finanzieren zu können verfiel er auf die Idee, Geld zu erpressen - Entführung und Tötung waren dabei die Mittel, dies zu erreichen. In-die-Wohnung-locken und töten an sich brachten ihm wohl kaum finanzielle Mittel ein.
  • Noch kruder Satz 2: wieso "obwohl"?

Judith M-S (Diskussion) 13:48, 5. Jan. 2015 (CET)

find ich auch komisch... wirkt so, als wollte jmd den Eindruck erwecken, als sei die Tötung von Anfang an beabsichtigt gewesen, und als sei das Annehmen des Geldes ohne die versprochene Gegenleistung irgendwie besonders falsch... sollte man irgendwie anders formulieren... vllt einfachere Sätze? Bsp.: „Der G. konnte seinen aufwändigen Lebensstil nicht mehr finanzieren. Der G. lockte den M. in die Wohnung des G. [...] Der G. nahm das geforderte und bereitgestellte Lösegeld an sich.“ --Heimschützenzentrum (?) 17:11, 5. Jan. 2015 (CET)
Judith hat recht, aber in Deinem Vorschlag fehlt der Kausalzusammenhang “um zu“. --JosFritz (Diskussion) 18:45, 5. Jan. 2015 (CET)
wer weiß das schon... seitdem der Staat die lebensrettende Folter erwogen hat, obwohl er später vor Gericht behaupten wird, dass auch ohne die Geständnisse des G. genügend Beweise vorlägen, glaub ich einfach niemandem mehr, der was dazu sagt... --Heimschützenzentrum (?) 19:36, 5. Jan. 2015 (CET)
Ich habe es umformuliert. --84.130.164.2 01:55, 10. Jan. 2015 (CET)

Schuldenfrei und Spaß dabei

"Seit dem 8. Dezember 2012 ist er schuldenfrei." Diese Befreiung gilt nicht für Schulden aus unerlaubten Handlungen. (nicht signierter Beitrag von 193.108.14.237 (Diskussion) 14:08, 19. Mär. 2014 (CET))

Ja, sofern der Gläubiger das anmeldet, siehe Restschuldbefreiung und § 302 InsO. Es fehlen aber Belege dazu, ob Gäfgen überhaupt solche Schulden hat, also zu Schadensersatz für die Folgen seiner Straftaten verurteilt wurde, sonst könnte man dazu etwas ergänzen. --84.130.189.92 22:28, 20. Mär. 2014 (CET)

Gibt es denn Belege dafür, dass er schuldenfrei ist? Denn wenn nicht bekannt wäre, ob noch Forderungen aus unerlaubter Handlung offen sind, könnte man nicht einfach hier reinschreiben, er sei schuldenfrei. Matthias217.233.46.108 10:08, 28. Jan. 2015 (CET)

Da das erpresste Geld, laut Urteilsbegründung, bis auf wenige hundert Euro an die Geschädigten zurückgeführt werden konnte, dürfte Herr G. keine Schulden aus unerlaubten Handlungen mehr haben.
Im Übrigen bezweifle ich ganz stark, dass Herr G. Freude an seiner Situation hat. Er war immer darauf aus, das unbeschwerte Leben eines reichen Jetsetters zu führen und insbesondere auch so wahrgenommen zu werden. Jetzt lebt er seit Jahren in einer kargen Haftanstalt und ein Ende ist noch nicht einmal abzusehen. Darüber hinaus weiss das ganze Land was er gemacht hat und dass er pleite ist. Kann es für so eine Persönlichkeit eine schlimmere Bestrafung geben?--92.230.64.143 09:39, 20. Dez. 2014 (CET)

Persönlichkeit hin oder her: Schlimmere Bestrafungen gibt es ganz sicher. Matthias217.233.46.108 10:08, 28. Jan. 2015 (CET)

ist „schuldenfrei“ nicht sowieso Quatsch? Restschuldbefreiung#Wirkung_der_Restschuldbefreiung... --Heimschützenzentrum (?) 07:29, 29. Jan. 2015 (CET)

Namensänderung

Hat sich jetzt umnennen lassen : http://www.bild.de/bild-plus/regional/frankfurt/magnus-gaefgen/kindsmoerder-magnus-gaefgen-heisst-jetzt-anders-39272300,var=a,view=conversionToLogin.bild.html (nicht signierter Beitrag von 92.77.69.127 (Diskussion) 00:52, 10. Jan. 2015 (CET))

Zur Namensänderung bitte Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Personen des öffentlichen Lebens beachten! Die Indiskretion in der Zeitung ändert auch nichts daran, dass Gäfgen unter dem neuen Namen keine Person des öffentlichen Lebens ist. --H7 (Diskussion) 14:10, 10. Jan. 2015 (CET)

Eine abenteuerliche Argumentation, die auch nicht durch den verlinkten Wikipedia-Artikel untermauert wird. Da die Tat sowie das Urteil noch nicht lange zurück liegen und er auch noch nicht wieder auf freiem Fuß ist, stellt sich auch die Frage, ob er bereits das Recht hat, dass sein Name nicht mehr z. B. in Biographien genannt wird. Unabhängig davon ist er eine lebende Person. Ein Artikel bezieht sich immer auf eine Person (!) und nicht auf einen Namen! Oder haben alle Wikipedia-Artikel auch keine Relevanz mehr und es müssen neue Geschichten geschrieben werden, sobald jemand heiratet und einen neuen Nachnamen annimmt? Gilt seine Vergangenheit dann nicht mehr? Übrigens berichtet auch hr-online.de. --Frederic (Diskussion) 23:29, 10. Jan. 2015 (CET)
Wundern würde man sich nicht, wenn er nun wieder vor Gericht zieht. Wir sollten uns aber fragen, ob wirklich alles, was für einen Aufreger sorgt, noch von enzyklopädischer Bedeutung ist. --79.250.98.204 01:14, 11. Jan. 2015 (CET)
die relevanz fehlt allein schon deswegen, weil das beabsichtigte Ziel durch die Veröffentlichung in der Böld-Zeitung komplett verfehlt wird... schade um die Gebühren... hätte er auch mir schenken können... :) --Heimschützenzentrum (?) 07:19, 11. Jan. 2015 (CET)
Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Das Ziel des Mörders wird es auch hier sein, sich ein weiteres Mal als Opfer zu stilisieren und eine Klage gegen die Namensnennung anzustrengen. Offensichtlich steht sie konfliktär zu dem Ziel der Resozialisierung und wird damit genau sowenig zulässig sein wie die Nennung des Wohnortes nach der Entlassung (was hoffentlich sowieso noch sehr lange dauert). In anderen Rechtssystemen wie z.B. Amerika ist es im Gegensatz dazu üblich öffentliche Listen als Pranger zu führen.--Meinungsfreiheit (Diskussion) 11:21, 11. Jan. 2015 (CET)
@Frederick: Sein Name wird genannt. "Das Ärgerliche" an in einem Rechtsstaat ist es, dass nicht nur die vermeintlich Guten Anspruch auf die Wahrung ihrer gesetzlichen Rechte haben, sondern eben auch böse Menschen wie Terroristen und Kindermörder umgekehrt darauf bestehen dürfen, dass Staat und Gesellschaft nicht nur ihre bösen Taten rechtlich bewertet, sondern auch vermeintliche Verletzungen ihrer Rechte verfolgt. Das BGH [13] konnte im Fall der Sedlmayr-Mörder keine konkrete Handlungsanweisung erstellen, wie mit der Nennung des "Tat-Namens" - und bei diesem Artikel geht es um nicht einmal darum, sondern um die Nennung des neuen Namens - zu verfahren ist, weist allerdings unmissverständlich darauf hin, das das Ziel einer Resozialisierung mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Tat vorrangig wird. Mit anderen Worten: Wir bewegen und in einer Grauzone - somit hat sich das Thema hier erledigt, da wir uns nicht anmaßen dürfen hier Beiträge zu erstellen und zu pflegen, die rechtlich zweifelhaft sind. Dieser Abschnitt kann archiviert werden...ThomasStahlfresser 14:58, 11. Jan. 2015 (CET)

Auch der Hessische Rundfunk berichtet hierüber: [14]. --85.180.135.67 23:13, 11. Jan. 2015 (CET)

Aufgrund der Namensänderung ist der Artikel aber nicht mehr korrekt. "... war ein deutscher Mörder." müsste es doch jetzt korrekterweise lauten? 134.2.9.250 13:13, 26. Feb. 2015 (CET)

Namensänderung ≠ Tod. --84.130.146.65 13:30, 26. Feb. 2015 (CET)
anderswo geht man so damit um: http://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_David_Lukas_Olsen 178.195.151.224 13:55, 12. Mai 2015 (CEST)
Anderswo ist nicht hier. "Diese Maßnahme [Namensänderung] soll die Möglichkeiten der Resozialisierung verbessern.“ Dann sollte WP ihm diese Möglichkeit nicht verbauen. Daher habe ich zurückgesetzt. Grüße, --Bellini 06:57, 12. Jul. 2015 (CEST)
@Bellini et al: +1. Ich frage mich, ob man erwähnen sollte, dass der Name geändert wurde wg. Resozialisierung ohne den neuen Namen zu erwähnen und keine Ref mit Namen zu verwenden. Ich denke, das macht Sinn. --KurtR (Diskussion) 01:07, 13. Jul. 2015 (CEST)
Ja, das wäre die beste Möglichkeit. --Bellini 05:41, 13. Jul. 2015 (CEST)
@Bellini et al: Leider haben wir als Quelle nur BILD+ (Bezahlschranke) bisher, die dies schreibt: Gäfgens Gründe für die Änderung sind, dass die Mehrheit der Bevölkerung diesen Namen kennt und mit dem Kindsmord verbindet. Dadurch sei eine Resozialisierung Gäfgens, der wohl frühestens 2022 freigelassen wird, fast unmöglich. BILD+ schreibt weiter: Die Namensänderung wurde am 23. September 2014 genehmigt, am 30. September 2014 wirksam. Alles mit Unterschrift aus dem Bürgeramt und Dienstsiegel der Stadt Kassel. Nochmals unterschrieben und besiegelt am 3. Dezember. Am 22. Dezember 2014 wurde die Urkunde beglaubigt und ans Landeskriminalamt Hessen nach Wiesbaden geschickt. Eine offizielle Bestätigung gibts im BILD-Artikel nicht: BILD fragte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (52, CDU), warum Gäfgen solche Privilegien bekommt. Kühne-Hörmann: „Aus formalen Gründen kann und darf ich dazu nichts sagen.“. Alle anderen Medienberichte – soweit ich auf die Schnelle erblickt habe – beziehen sich auf diesem BILD-Artikel. Die meisten Medien haben auf eine Meldung wohl bewusst verzichtet, mit diesen Ausnahmen: hr-online, focus.de, fr-online, fnp --KurtR (Diskussion) 04:46, 14. Jul. 2015 (CEST)
Natürlich können wir die Namensänderung (ohne den neuen Namen) hier auch mal diffus bequellen: ""Nach übereinstimmenden Medienberichten änderte.... So etwa. Grüße, --Bellini 20:57, 15. Jul. 2015 (CEST)
Wenn Bild die einzige echte Belegstelle hat (und die anderen nur abgeschrieben haben) und die Information trotzdem in den Artikel soll, dann sollte man auch "Nach einem Bericht der Bildzeitung ..." schreiben. Ein expliziter Beleg im Artikel kann problemlos weggelassen werden, diese Diskussionsseite genügt, auch im Archiv noch, und macht für alle genauen Rechercheure und freiwilligen Kontrolleure des Artikels transparent und nachvollziehbar, woher die Information stammt und wie sie als für den Artikel brauchbar eingeschätzt wurde. --79.250.122.242 21:24, 15. Jul. 2015 (CEST)
+0,5. es gibt keine "übereinstimmenden medienberichte", sondern ausschließlich bild-bla, auf das sich der rest bezieht. und weil eben ein "nach angaben der bild..." WP:Q wieder läuft, sollte es einfach draußen bleiben. --JD {æ} 21:37, 15. Jul. 2015 (CEST)
+1. BILD ist nicht die beste Quelle. Für die engl. Wikipedia scheint sie zu genügen, sogar um das ganze Lemma zu ändern. Dass man gleich vier Refs angibt, die sich alle auf die BILD-Quelle beziehen, mag von Aussen seriös wirken... --KurtR (Diskussion) 03:38, 16. Jul. 2015 (CEST)

Ich habe das Lemma auf den neuen Namen verschoben. Es gibt genügend Belege, auch aus der seriösen Presse wie Frankfurter Rundschau oder Frankfurter Neue Presse. Im übrigen kann man der BILD-Zeitung vermutlich viel vorwerfen, aber kaum, dass sie amtliche Dokumente fälscht. Gert Lauken (Diskussion) 19:58, 19. Aug. 2015 (CEST)

Das hättest du vorher hier absprechen sollen. --Bellini 20:01, 19. Aug. 2015 (CEST)
Stimmt, ich wäre nur nie darauf gekommen, dass über so eine klare Sache - mehrere seriöse Medien einschl. HR berichten - Streit bestehen könnte. Deswegen habe ich hier vorher gar nicht geguckt. Das war ein Fehler. Merkwürdig mutet es aber schon an, dass die WP jeden Informationsfetzen ansonsten gierig aufgreift, Resozialsierungsgedanken stets brüsk zurückweist, hier aber anders entscheidet. Nun gut. Gert Lauken (Diskussion) 20:09, 19. Aug. 2015 (CEST)
(BK)Ich halte die Erwähnung des neuen Namens und die die Verschiebung für kontraproduktiv, da sie G. dazu zwingt, erneut einen neuen Namen anzunehmen. Wir können einer Ente der BILD aufgesessen sein. Falls nicht, müssen wir denen nicht alles nachmachen. Und derartige Verschiebungen sollte man vorher schon ankündigen. Vielleicht möchten noch andere etwas dazu sagen. Danke, dass du die schnelle Rückverschiebung akzeptierst. Grüße, --Bellini 20:11, 19. Aug. 2015 (CEST)
<einrück>@Gert Lauken: Alle bishergehenden Belege stützen sich auf den BILD-Bericht, wie ich weiteroben schon angeführt hatte. Man merkt, dass Du die Diskussion nicht gelesen hast, es wäre von Vorteil, dies vor dem Schreiben zu tun. Belege, die auf Abgeschreibsel von sog. Qualitätszeitungen beruhen, sind somit wertlos. Ausserdem: Es ist nicht nur eine Belegfrage hier, sondern auch der Resozialisierungsgedanke. Nicht ohne Grund berichten die meisten Medien nicht darüber, auch darüber habe ich weiter oben schon geschrieben... --KurtR (Diskussion) 04:44, 20. Aug. 2015 (CEST)
Ja, die BILD hat zuerst berichtet. Du unterstellst aber, dass die anderen (seriösen) Medien wie der HR die Glaubhaftigkeit dieser Meldung nicht geprüft hätten. Eigene Quellenbewertungen zur Grundlage von Artikelbearbeitungen zu machen, ist nicht zulässig. Gert Lauken (Diskussion) 09:38, 20. Aug. 2015 (CEST)
Es gibt in diesem Fall genau einen, der "Eigene Quellenbewertungen zur Grundlage von Artikelbearbeitungen" gemacht hat, und das bist Du. Wie gesagt: Diese Quellenbewertungen in die eine oder andere Richtung sind selbstverständlich notwendigerweise zulässig und keinesfalls ein Verstoß gegen WP:POV oder WP:TF, auch wenn Du das partout nicht kapierst, allerdings bleibt im Streitfall nur, einen möglichst breiten Konsens herzustellen. Das ist Dir keinesfalls gelungen, denn Dein einziges Argument (die abschreibenden Medien werden es doch wohl nachgeprüft haben) ist recht naiv. --87.158.179.96 20:35, 20. Aug. 2015 (CEST)
Schliesse mich meinem Vorredner an. Es gibt keinerlei Hinweise, dass es eine Eigenrecherche der sog. Qualitätszeitungen gibt, das Gegenteil ist der Fall: ...hat nach einem Medienbericht seinen Namen ändern lassen, später wird die BILD als Quelle genannt. --KurtR (Diskussion) 20:50, 20. Aug. 2015 (CEST)
Wir können einer Ente der BILD aufgesessen sein. Das finde ich nun doch eine verwegene Vorstellung. Sie unterstellt zudem, dass die anderen Medien (einschl. HR) die Validität der BILD-Meldung nicht überprüft hätten. Grüße, Gert Lauken (Diskussion) 20:14, 19. Aug. 2015 (CEST)
Wie will man sowas überprüfen? Der Bild traue ich ohne weiteres zu, die Meldung erfunden zu haben. Aber darum geht es nicht. Warten wir doch ein paar Tage ab, was andere Benutzer hier noch zum Thema sagen. --Bellini 20:18, 19. Aug. 2015 (CEST)
Nur kurz: Dass Du der BILD dies zutraust, ist Dein POV. Nur weil BILD als erste berichtete, führt das nicht zum WP-Verwertungsverbot für andere Quellen, die über den gleichen Sachverhalt berichten. Denn es wäre TF anzunehmen, die anderen hätten BILD ungeprüft übernommen. Gert Lauken (Diskussion) 20:28, 19. Aug. 2015 (CEST)
Na von mir aus ein lächelnder Smiley . Aber hier wurde diskutiert, ob der Name überhaupt zu nennen sei. Bis zur Verschiebung war die Disk noch nicht gediehen. Grüße, --Bellini 20:32, 19. Aug. 2015 (CEST)
Es ist unsere ureigene Aufgabe, die guten von den schlechten Belegen zu unterscheiden. Wer dies mit WP:POV in Verbindung bringt, hat etwas Grundlegendes nicht verstanden. --87.158.176.42 22:06, 19. Aug. 2015 (CEST)
Ich glaube, dass die IP etwas nicht verstanden hat, nämlich meine Wortmeldung. Die Äußerung Der Bild traue ich ohne weiteres zu ... ist POV. Meine Änderungen im Artikel und der Hinweis auf die Namensänderung wurden nicht auf die BILD-Zeitung gestützt, sondern auf seriöse Medien, die nach der BILD berichteten. Gert Lauken (Diskussion) 23:13, 19. Aug. 2015 (CEST)
[15] --87.153.121.165 03:51, 20. Aug. 2015 (CEST)

Angesichts der nicht wegzudiskutierenden Medienberichterstattung plädiere ich dafür, zumindest die Namensänderung als solche, ohne den neuen Namen selbst zu nennen, zu erwähnen. Gert Lauken (Diskussion) 09:56, 20. Aug. 2015 (CEST)

Gerne. rüße, --Bellini 18:50, 20. Aug. 2015 (CEST)
Nein, wie schon oben mehrmals geschrieben, gibt es bisher nur die BILD-Quelle, alle anderen sind Abschreiber davon und stützen sich auf die BILD-Quelle. Das ist zu wenig. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn effektiv Qualitätsmedien eine Eigenrecherche dazu machen und den Namenswechsel bestätigen, kann man dies aufnehmen, natürlich ohne Namensnennung zwecks Resozialisierung. --KurtR (Diskussion) 20:53, 20. Aug. 2015 (CEST)
alle anderen sind Abschreiber davon ... Hast Du dafür einen Beleg? Nur weil die BILD-Zeitung als erste berichtete, bedeutet das nicht, dass renommierte Medien aus dem Haus der Frankfurter allgemeinen Zeitung oder des Hessischen Rundfunks bei der Übernahme dieser Meldung ihren journalistischen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen und nicht ihre Glaubhaftigkeit geprüft wären. Warten wir ab, ob es weitere Stellungnahmen gibt, sonst würde ich wegen des bisherigen Mehrheitsverhältnisses in dieser Diskussion die vorgeschlagene Änderung vornehmen. Gert Lauken (Diskussion) 13:51, 21. Aug. 2015 (CEST)
man kann doch wohl davon ausgehen, dass G. nicht effektiv seinen Namen geändert hat, so dass eine Erwähnung des Versuchs WP:UNDUE verletzt... jedenfalls ist der angeblich gewünschte Effekt (Resozialisierung durch Tarnung, um so Vorurteile zu vermeiden) komplett verfehlt worden, weil nun wohl jeder den „neuen“ Namen kennt... außerdem ist das Gesicht ebenso wenig zu vergessen... wenn ich diese Richterin richtig verstanden habe, die über die medizinische Behandlung zu entscheiden hatte, dann ist der Name und das Aussehen wohl ohnehin das geringste Problem... vielmehr ist das seelische Leiden in Folge der Tötung das Haupt-Problem... --Heimschützenzentrum (?) 20:02, 21. Aug. 2015 (CEST)
Man lese, was gestern geschrieben wurde... --KurtR (Diskussion) 20:42, 21. Aug. 2015 (CEST)

Der Name sollte genannt werden. Wir sind hier nicht in Deutschland. Soll Gäfgen/Olsen sich bei der Foundation beschweren, wenn ihm was nicht passt. Wir reden hier übrigens über einen verurteilten habgierigen Kindsmörder, falls dies dem ein oder anderen entfallen sein sollte. BILD als Quelle reicht. Ihnen lag die Originalurkunde in Kopie vor, wenn ich den Spiegel richtig in Erinnerung habe. --Kapitän Turnstange ¯\_(ツ)_/¯ 08:24, 22. Aug. 2015 (CEST)

Der Name wurde administrativ entfernt. ([16]) Grüße, --Bellini 06:05, 1. Okt. 2015 (CEST)

Es ist doch wohl absurd, dass man nur durch einen einzigen Klick auf den englischsprachigen Wikipedia-Artikel Gäfgens neuen Namen erfährt, aber hier im deutschsprachigen Wikipedia-Artikel nicht. Als ob sich das auch nur im Geringsten "geheimhalten" ließe. Aber bitte sehr, von mir aus. --84.44.220.222 18:34, 16. Nov. 2015 (CET) Arjo
es geht nicht um "geheimhaltung" und die en.wp ist kein maßstab welcher art auch immer für uns. --JD {æ} 19:53, 16. Nov. 2015 (CET)
Gut, dann hat sicher niemand etwas dagegen, wenn wir von Magnus Gäfgen im Artikel nicht mehr im Präsens sprechen, sondern ihn grammatikalisch sterben lassen. In die Einleitung gehört damit die Erläuterung, dass Magnus Gäfgen rechtlich nicht mehr existiert, weil er sich, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, einen neuen Namen hat geben lassen. Toll, so eine deutsche Rechtsordnung. --Kapitän Turnstange ¯\_(ツ)_/¯ 09:38, 18. Nov. 2015 (CET)
Was für ein Affentheater. Nach dem Outing durch die Bildzeitung wird Gäfgen den nutzlosen neuen Namen, wenn er von der anonymen Quelle überhaupt (illegal) korrekt weitergegeben und nicht (legal) absichtlich verfälscht wurde, wahrscheinlich nie verwenden, also vermutlich erneut einen neuen Namen beantragen. Es gibt null Gründe, den durchgestochenen Namen hier zu nennen. --84.130.158.253 12:08, 18. Nov. 2015 (CET)
Sehe ich auch so, außerdem war die Klage über den Rechtstaat doppelt verfehlt. Es gibt viele Unrechtsstaaten auf der Welt, in denen es keine Resozialisierung gibt.--Martin67 (Diskussion) 12:29, 18. Nov. 2015 (CET)

Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 1.Feb.2016 geht in einem Bericht über die Sozialtherapeutische Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Kassel II auf die Namensänderung ausführlich ein. Die legendäre Filmserie über die Olsenbande soll die Idee für den Namen geliefert haben.--Rogald (Diskussion) 01:35, 2. Feb. 2016 (CET)

ich dachte wegen des Schriftstellers namens Olsen? da stimmt doch schon wieder was nich... *heul* --Heimschützenzentrum (?) 08:32, 2. Feb. 2016 (CET)

haste gedacht. Nicht nur meine Einfügung Namensänderung wurde gelöscht (ich hatte gar keinen Namen genannt!) sondern auch meine Richtigstellung JVA Kassel II statt Kassel I wurde wieder ins Falsche zurückgesetzt. Abschied.--Rogald (Diskussion) 23:48, 2. Feb. 2016 (CET)

für ne Änderung fehlt n Nachweis gemäß WP:Q? eigentlich kann der jetzige Hinweis auch weg, wegen WP:Q und irrelevant... --Heimschützenzentrum (?) 08:44, 3. Feb. 2016 (CET)
  1. du hattest den namen genannt, erst im nächsten edit wieder rausgenommen.
  2. die angeblich "ausführlich" auf die namensänderung eingehende hna schreibt von wegen "die 'bild' berichtete..." - damit sogar alleine schon fernab WP:BIO völlig indiskutabel.
  3. du hast keinerlei beleg angebracht bzgl. deiner vermeintlichen richtigstellung. --JD {æ} 13:52, 3. Feb. 2016 (CET)

"Täter will auf Bewährung entlassen werden"

Ist das für den Artikeltext relevant? http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-jakob-von-metzler-magnus-gaefgen-will-auf-bewaehrung-entlassen-werden-a-1161960.html --2003:EC:9BC8:3C00:E127:A2A0:856C:A3E 10:32, 9. Aug. 2017 (CEST)

Es steht jetzt in Artikel. Vielen Dank. --MrsMyer (Diskussion) 05:12, 10. Aug. 2017 (CEST)

Mörder - Gewaltverbrecher

Guten Tag allerseits. Ich beschäftige mich nun schon seit längerem mit dem Fall Gäfgen und mir kam grade die Idee, eventuell vielleicht die erste Seite des Lemmas zu verändern. Es heißt im Moment: "Magnus Gäfgen ist ein deutscher Mörder". Wenn man sich mal die einschlägigen Publikationen durchliest (Adrienne Lochte, Barbara Höhn/Ortwin Ennigkeit u. a.) dann stellt man fest, dass Gäfgen ja nicht nur Mörder ist... er hat auch sehr viel anderes auf dem Kerbholz: Entführung, Mord und Diebstahl in mehreren Fällen (vor dem Mord an Jakob), nicht mitgezählt die (nie wirklich bewiesenen) Vorwürfe sexuellen Missbrauchs an den Raven-Kindern. Daher frage ich mich gerade, ob nicht die Bezeichnung "Gewaltverbrecher" etwas passender wäre? Im Artikel über Heinrich Pommerenke wurde das ja auch so gelöst.

Wie gesagt, eine Idee, mehr nicht. Im Grunde besitzt die Frage, als was man Gäfgen nun einstuft, eher akademische Relevanz, von daher kann man's auch so stehen lassen. Trotzdem möchte ich kurz um Meinungen bitten. Viele Grüße, --Ardipithecus (Diskussion) 13:51, 27. Feb. 2017 (CET)

ich finde die idee gut; im zweiten satz der einleitung wird ja u.a. auch schon der mord benannt. da braucht's keine dopplung. --JD {æ} 13:59, 27. Feb. 2017 (CET)
Davon halte ich nix, denn wie immer das bei Pommerenke sein mag - Gäfgen ist nur wegen des Mordes relevant, allenfalls wäre noch die Entführung hinzuzufügen. Die RKs bestimmen die Einleitung, im Guten wie im Schlechten, deshalb wurde bei Gäffgen ja auch "Autor" rausgenommen, und bei einem Schauspieler steht nicht "und Verkehrssünder" drin. Außerdem missfällt mir die Erwähnung unbewiesener Vorwürfe, die als solche ja eh nie Bestandteil des Artikels werden können. --Logo 15:31, 27. Feb. 2017 (CET)
Er wurde wegen eines Mordes (zur Verdeckung einer vorausgegangenen Entführung) bekannt und so ("Mörder") sollte es ein der Einleitung stehen. Dafür stand er im Rampenlicht und die Einleitung muss nicht alle Straftatbestände juristisch komplett beschreiben. Eine Verdächtigung in Bezug auf andere Straftaten, die nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens hat hier nichts zu suchen. Martin67 (Diskussion) 15:58, 27. Feb. 2017 (CET)

Bei dem Diebstahl handelt es sich ganz bestimmt nicht um unbewiesene Vorwürfe, die wurden verhandelt. Unbewiesene Vorwürfe hätte ich auch nicht im Einzelnen aufführen wollen, davon war meinerseits nicht die Rede, ich habe es lediglich der besseren Veranschaulichung wegen erwähnt. Die "Relevanz" eines Mörders (was auch immer damit genau gemeint sein soll) erschließt sich keineswegs ausschließlich daraus, dass jemand wegen irgendetwas "im Rampenlicht" steht, diese Argumentation ist ausgesprochen populär- bzw. unwissenschaftlich, da sie die menschliche Devianz des Verbrechers nur auf seine in den Medien diskutierten bzw. dargestellten Verbrechen reduziert. Aber gut, brechen wir die Diskussion an dieser Stelle ab, ganz offensichtlich ist der Vorschlag ja nicht konsensfähig. Gäfgen schreibt man übrigens mit nur einem "f". --Ardipithecus (Diskussion) 09:55, 28. Feb. 2017 (CET)

@Ardipithecus, JD, Martin67: Ich finde es generell bedenklich einen enzyklopädischen Artikel mit "Magnus Gäfgen ist ein deutscher Mörder" zu beginnen. Das ist meines Erachtens eine wertende Aussage. Könnte man stattdessen nicht "ist Student und Mörder" schreiben, das würde das ganze relativieren. --BigbossFrin 00:15, 11. Apr. 2017 (CEST)
wir "relativieren" hier nichts. in der einleitung wird knapp zusammengefasst, was die beschriebene person "ausmacht" bzw. enzyklopädisch relevant macht. dass gäfgen studiert hat, ist sicher kein maßgeblicher teil seiner vita im blick auf seine "relevanz". --JD {æ} 00:19, 11. Apr. 2017 (CEST)
Übrigens ist er auch längst kein (Jura-)Student mehr. "Mörder" ist immer noch der im StGB verwendete Terminus, möchte man besonders gewissenhaft der Kritik daran (Mord (Deutschland)#Diskrepanz zwischen Täter- und Tatstrafrecht) Rechnung tragen, müsste man auf "wegen Mordes verurteilter Straftäter" o.ä. ausweichen. Mit einer Wertung hat das aber nichts zu tun, weitere Beschreibungen ("Fußballfan", "Anwaltsgehilfe", "Buchautor", "Entführer", "Tischtennisspieler", "Pleitier", ...) gehören aus dem genannten Grund auch einschlägig belegt nicht in den Einleitungssatz. --84.130.157.51 01:22, 11. Apr. 2017 (CEST)
@Bigbossfarin: Ich finde die Formulierung zu Beginn des Artikels verbesserungswürdig. "wurde wegen eines Mordes an einem xyjährigen Schülers nach vorangegangener Entführung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt" fände ich besser. Martin67 (Diskussion) 09:07, 11. Apr. 2017 (CEST)
Wie wäre es damit:
Magnus Gäfgen (* 11. April 1975 in Frankfurt am Main) wurde im Jahr 2003 wegen der Entführung und Ermordung des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt
BigbossFrin 15:49, 11. Apr. 2017 (CEST)

Ja, so sollte es in der Einleitung stehen. "ist ein deutscher Mörder" musss auf jeden Fall weg. Normalerweise kommt bei WP hinter dem Namen der Beruf o.ä. Hier "Mörder" zu schreiben, ist absolut daneben. Wenn er Berufsmörder wäre, dann wärs o.k. --Rogald (Diskussion) 18:56, 23. Nov. 2017 (CET)

M. G.s Buch

Ich bin ja hin und hergerissen: Sollen Verbrecher, bei denen, neben anderem, manchmal Mordlust, manchmal Habgier, ein nicht geringer Anteil offenbar Geltungssucht ist, einen Wikipedia-Artikel bekommen? Der dieser Geltungssucht dann Nahrung gibt. Auf der anderen Seite: Relevanz ergibt sich aus öffentlichem Interesse und entsprechender Berichterstattung. In diesem Sinne: Ich habe mal ergänzt. "Schriften | Magnus Gäfgen: Allein mit Gott – Der Weg zurück. Bendorf: Atlantic-Millenium-Press". Am liebsten würde ich ja ausnahmsweise auf die Amazon-Rezensionen zu diesem Buch verlinken! --Delabarquera (Diskussion) 10:43, 8. Mär. 2018 (CET)

Namensänderung in Thomas David Lukas Olsen

Ist die Änderung seines Namens in "Thomas David Lukas Olsen" für den Artikeltext relevant  ? http://www.fr.de/frankfurt/namensaenderung-gaefgen-heisst-jetzt-olsen-a-510155 --46.89.42.83 23:47, 8. Aug. 2017 (CEST)

Nein. Siehe Diskussion:Magnus_Gäfgen/Archiv#Namens.C3.A4nderung. --KurtR (Diskussion) 23:55, 8. Aug. 2017 (CEST)
Vielen Dank für den Link. Dort sind aber durchaus unterschiedliche Meinungen über die Relevanz des Namens zu lesen. Belegt ist er und in der englischsprachigen Wikipedia wird er unter diesem Namen geführt. --46.89.42.83 00:01, 9. Aug. 2017 (CEST)
https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_David_Lukas_Olsen --46.89.42.83 00:04, 9. Aug. 2017 (CEST)
Es zählen nicht die Meinungen, es zählem die Rechtlinien macj WP:BIO. Ausserdem steht im Archiv, daas alle Quellen sich auf die BILD-Zeitung beziehen, die nicht reputabel ist. Was die englische Wikipedia macht hat keinen Einfluss auf uns. --KurtR (Diskussion) 00:22, 9. Aug. 2017 (CEST)
Die BILD-Zeitung wird leider sehr oft als Quelle in der WP angeführt. Anscheinend möchte man eine verbindliche Entscheidung, ob BILD reputabel ist, lieber vermeiden. Zur Sache: Wenn Gäfgen gut beraten wurde, dann hat er der BILD-Zeitung über Strohleute eine falsche Info gesteckt, und sein wahrer neuer Name bleibt geheim -- ähnlich wie es die klügeren Pornodarstellerinnen machen. Alles, was die Öffentlichkeit will, ist das Gefühl, seinen neuen Namen zu kennen. Ob das wirklich der Fall ist, spielt keine Rolle. --2003:DE:23DD:2338:79AA:837F:541C:B170 13:47, 9. Aug. 2017 (CEST)
Der Name Thomas David Lukas Olsen" stand in vielen Medien. Und die englischsprachige Wikipedia führt ihn sogar als Lemma. Seltsam. 2003:EC:9BC8:3C00:289B:6AFB:7496:9C54 23:29, 9. Aug. 2017 (CEST)
Nichts ist seltsam. Alle Medienbeiträge berufen sich auf BILD, auch die englische Wikipedia, siehe die dortigen Belege. Also haben wir 1) keine reputable Quelle und 2) Persönlichskeitsrechte, Sozialisierung. Es kommt klar nicht in den Artikel. Mehr gibts nicht zu sagen. --KurtR (Diskussion) 00:38, 10. Aug. 2017 (CEST).

Gäfgen zeigt bekanntlich jeden an, der an seinen Persönlichkeitsrechten rüttelt. Hat er im Fall BILD wohl noch nicht gemacht, sonst wüssten wir es brühwarm eben von dort. Daraus schließe ich, dass G. seinen Namen erneut ändern wird. Dann aber BILD-sicher. Übrigens: das Wort reputabel ist in WP im Sinne von "zitierfähig" nicht bekannt.--Rogald (Diskussion) 00:10, 26. Nov. 2017 (CET)

Wenn Rogald sich als Sprecher der Wikipedia sieht, dann sollte er nicht "ist in WP ... nicht bekannt" schreiben, sondern "ist WP ... nicht bekannt"--und das bitte auch explizit "ganz oben" durchsetzen, so dass man sich auch wirksam darauf berufen kann. Es ist leicht, hunderte Diskussionen aufzuzeigen, im Zuge derer mit Zitaten belegte Behauptungen aus Artikeln entfernt wurden, weil die Quelle zwar korrekt zitiert wurde, aber nicht "reputabel" sei. Von daher kann nicht bestritten werden, dass reputabel in der Wikipedia bekannt ist. Das Prinzip lautet: Wenn ein Admin etwas im Artikel haben will, was nur per Bild-Zeitung belegt werden kann, dann kommt es rein -- ist ja per Zitat belegt; wenn aber eine IP etwas im Artikel haben will, was nur per Bild-Zeitung belegbar ist, dann kommt es nicht rein, denn die Bild-Zeitung ist nicht reputabel. --2003:DE:271E:1701:84F8:9220:8293:56D1 17:24, 2. Mär. 2018 (CET)

Ums ganz deutlich zu sagen: reputabel bedeutet einfach nicht "zitierfähig", sondern achtbar u.ä. (duden). Reputabel wird oben falsch benutzt. Das habe ich mit "ist in WP im Sinne von zitierfähig nicht bekannt" hervorgehoben. Einfach das Wort "zitierfähig" benutzen und fertig.--Rogald (Diskussion) 00:52, 6. Okt. 2018 (CEST)

Einleitung

Nach der Formatvorlage Biographien sollte nach dem Namen der Beruf oder die Haupttätigkeit folgen. Hier steht: ist ein deutscher Mörder. Das war weder sein Beruf und auch sicher nicht seine Haupttätigkeit. Hört sich in der jetzigen Form jedenfalls unpassend an. --Rogald (Diskussion) 01:45, 28. Sep. 2019 (CEST) an.

Ich würde mich da eher grundsätzlich an Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Begriffsdefinition_und_Einleitung halten; es geht um eine knappe Zusammenfassung dessen, warum es das Lemma auf de.wp überhaupt gibt und nicht, welchen - für den hiesigen Fall - irrelevanten Beruf die Person mal erlernt hatte. Vielleicht wäre etwas in Richtung Magnus Gäfgen (* 11. April 1975 in Frankfurt am Main) wurde als Entführer und Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler bekannt. Gäfgen wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. denkbar, um den auch mE etwas holprig wirkenden Artikelstart zu umgehen? --JD {æ} 10:37, 28. Sep. 2019 (CEST)

Sehe ich genauso. Den Einstieg machen wir jetzt mal weniger holprig.--Rogald (Diskussion) 05:06, 13. Nov. 2019 (CET)

Anhörung vor dem EGMR bzw. toter Link in EN 19

Anhörung vor der Großen Kammer des EGMR vom 18. März 2019 - bitte unter der Ü2 Weblinks o.ä. in den Artikel einfügen und gegen den toten Link in der EN 19 austauschen. Die Vorträge sind größtenteils auf deutsch (nicht englisch!), was den Nutzen zusätzlich erhöht. In den Vorträgen wird ausführlich zur Frage der Legitimität von Folterandrohungen im Rahmen des polizeilichen Verhörs und der gesellschaftlichen Kontroverse dazu referiert. Die Entscheidung des EGMR in dem Verfahren ist richtungweisend und stellt den mit Abstand größten Nachhall des ganzen Falls Gräfgen dar, weshalb die hierzu führende Argumentation von großem Interesse sein dürfte. --94.219.18.11 00:08, 28. Jul. 2020 (CEST)

Erledigt. --KurtR (Diskussion) 00:23, 28. Jul. 2020 (CEST)
Danke fürs Fixen im EN. Bitte auch noch unter der Ü2 Weblinks o.ä. in den Artikel einfügen, damit das für Interessierte leichter aufzufinden ist. --188.107.12.36 17:07, 28. Jul. 2020 (CEST)
Ich weiss nicht wo Du meinst. Ich halte dies genügend in der Referenz. --KurtR (Diskussion) 23:03, 28. Jul. 2020 (CEST)
Das Einfachste wäre, man legt eine Ü2 "Weblinks" und setzt das dort ein. Die Formatierung kann direkt von hier übernommen werden, das ist artikeltauglich formuliert. Der Artikel ist insg. noch sehr mager bislang, dem täte es gut, wenn der Link zur Anhörung derart hervorgehoben wird. Man könnte noch ergänzend erwähnen, daß der Vortrag von Gäfgens Anwalt durchgehend auf deutsch gehalten ist. Das Gericht und der Verteidiger haben ihre Vorträge in schlechtem Englisch vorgetragen. Dabei macht sich der Verteidiger eher lächerlich, als das er substanziell vorträgt, wohingegen der Klagevertreter in einfachen Worten das darlegt, was dann auch Grundlage des Folter-Urteils geworden ist. Das ist zentral für den Fall und damit auch für den Artikel. --94.219.8.234 02:20, 1. Aug. 2020 (CEST)

Schirachs "Der Feind"

"Der Feind" von Ferdinand von Schirach wurde laut einem Interview, das er dazu gegeben hat, auch von diesem Mordfall inspiriert, fehlt aber hier noch im Artikel. Seltsamerweise wird das auch in seinem eigenen Artikel nicht erwähnt. 46.114.141.177 13:20, 21. Dez. 2020 (CET)