Diskussion:Marsch für das Leben
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Position des Berliner Erzbischhof im Grußwort 2016
@Der wahre Jakob: Magst du auch noch begründen, warum ausgerechnet die Position vom Berliner Erzbischof im Grußwort 2016 so ausführlich dargestellt werden sollte? [1] Auch in den Jahren zuvor gab es von katholischen Bischöfen Grußbotschaften. Einige nahmen auch Teil. Sogar deren Chef, der Papst, brachte sich regelmäßig per Grußbotschaft ein. Damit die Auswahl nicht willkürlich wird, braucht es da schon Argumente. Die von dir angegebene Quelle (und die Zeitungsberichte, die mir präsent sind) legen nicht gerade eine besondere öffentliche Rezeption als Auswahlkriterium nahe. Was ist es dann? --Häuslebauer (Diskussion) 15:59, 27. Sep. 2016 (CEST)
- Über die Ausführlichkeit des Zitats können wir gern sprechen. Aber Koch weitet die Thematik des Anliegens deutlich aus - im Kontext der aktuellen Positionierung der Deutschen Bischofskonferenz zur Flüchtlingsproblematik, und er setzt sich dabei zB von von Storch etc ab. Eine bloße Notiz über die Teilnahme katholischer Bischöfe würde eine 100prozentige Zustimmung der katholischen Kirche zum Marsch signalisieren, von der aber offenbar nicht ausgegangen werden kann. Mit "besonderer öffentlicher Rezeption" sind auch andere Passagen des Artikels nicht unterfüttert. --Der wahre Jakob (Diskussion) 17:07, 27. Sep. 2016 (CEST)
- Ist das deine eigene Einschätzung oder wird das durch Sekundärquellen gestützt? Auch 2015 gab es deutliche Bezüge auf die aktuellen Debatten über Flüchtlinge. Seit 2015 hat es die Phrase einer „Willkommenskultur für jedes ungeborene Kind“ in die Berliner Erklärung, die als das wichtigste inhaltliche Dokument des Marsches angesehen werden kann, geschafft. 2016, [www.marsch-fuer-das-leben.de/media/marsch_2015_berliner_erklaerung.pdf 2015], 2014 Zusätzlich zu diesen Überlegungen bin ich skeptisch, in wie weit eine Grußbotschaft das Anliegen des Marsches „ausweiten“ kann. Dieses wird wohl eher in Dokumenten wie der Berliner Erklärung festgelegt. Im Großen und Ganzen habe ich ziemliche Bauchschmerzen an dieser Stelle auf Original Research zu vertrauen... --Häuslebauer (Diskussion) 10:33, 28. Sep. 2016 (CEST)
- Nota bene: Im Artikel steht nicht, Koch habe das Anliegen des Marsches ausgeweitet, sondern das Anliegen des Lebensschutzes. --Der wahre Jakob (Diskussion) 20:39, 28. Sep. 2016 (CEST)
- Ist mir jetzt erst aufgefallen, dass sich dort ein Propagandabegriff zu Eigen gemacht wird. Dass macht die ganze Sache aus WP:NPOV natürlich noch problematischer. Aber auf meine eigentlichen inhaltlichen Argumente bist du auch nicht eingegangen. Ich entferne die entsprechenden Sätze bis zur Klärung. --Häuslebauer (Diskussion) 11:20, 29. Sep. 2016 (CEST)
- Nota bene: Im Artikel steht nicht, Koch habe das Anliegen des Marsches ausgeweitet, sondern das Anliegen des Lebensschutzes. --Der wahre Jakob (Diskussion) 20:39, 28. Sep. 2016 (CEST)
- Ist das deine eigene Einschätzung oder wird das durch Sekundärquellen gestützt? Auch 2015 gab es deutliche Bezüge auf die aktuellen Debatten über Flüchtlinge. Seit 2015 hat es die Phrase einer „Willkommenskultur für jedes ungeborene Kind“ in die Berliner Erklärung, die als das wichtigste inhaltliche Dokument des Marsches angesehen werden kann, geschafft. 2016, [www.marsch-fuer-das-leben.de/media/marsch_2015_berliner_erklaerung.pdf 2015], 2014 Zusätzlich zu diesen Überlegungen bin ich skeptisch, in wie weit eine Grußbotschaft das Anliegen des Marsches „ausweiten“ kann. Dieses wird wohl eher in Dokumenten wie der Berliner Erklärung festgelegt. Im Großen und Ganzen habe ich ziemliche Bauchschmerzen an dieser Stelle auf Original Research zu vertrauen... --Häuslebauer (Diskussion) 10:33, 28. Sep. 2016 (CEST)
Die Sitzblockade
Dass die Sitzblockade rechtswidrig gewesen sein soll, steht nicht im Beleg. Das Hinzufügen des Adjektives "rechtswidrig" erfüllt nicht den neutralen Standpunkt, ist aber dafür eine eigene Herleitung (was ja auch im Rücksetzungskommentar eindeutig so genannt wird ["...ergibt sich aus dem Handeln der Polizei...".] Unabhängig davon, dass wir solche Schlüsse nicht ziehen dürfen, ist dieser Schluß auch falsch. Zitat: "Sitzblockaden gelten als Form des zivilen Ungehorsams oder des zivilen Widerstandes.[1] Die juristische Wertung von Sitzblockaden ist in Deutschland nicht eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sitzblockaden unter bestimmten Umständen Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz sein können.[2] Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann ggf. eine strafrechtlich relevante Nötigung vorliegen.[3]" (Einleitung des Artikels Sitzblockade). Die Gegendemo(s) war(en) angemeldet und genehmigt. Das Adjektiv gehört dort nicht hin, bitte nimm es wieder raus @Paul Peplow:. --AnnaS. (DISK) 00:16, 20. Sep. 2020 (CEST)
- Gegendemos waren vielleicht angemeldet und genehmigt. Aber Sitzblockaden wurden nicht angemeldet und genehmigt. Wenn Polizisten Sitzblockierer wegtragen, ist offensichtlich, daß die Blockierer rechtswidrig agieren. Damit liegt keine "Wertung" vor, sondern die Beschreibung von Tatsächlichem. Paul Peplow (Diskussion) 22:49, 20. Sep. 2020 (CEST)
- Auf deiner Benutzerseite ist dein POV i.Ü. deutlich nachvollziehbar ... Paul Peplow (Diskussion) 22:59, 20. Sep. 2020 (CEST)