Diskussion:Menschenrechte/Archiv/1
- 2004 -
Armut
Welchem der Menschenrechte widerspricht Armut? Dem auf Leben? Oder dem auf freie Entfaltung? (Gibt es ein Recht auf Wohlstand? Verletzt das Mönchsgelübde der Armut die Menschenrechte?) Ich würde den Eintrag "Armut" an dieser Stelle entfernen. --195.33.105.17 14:10, 12. Feb 2004 (CET)
Ich würde diese Frage folgendermaßen beantworten:
Armut widerspricht Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit), Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn) und Artikel 17 (Recht auf Eigentum). Wenn jemand Armut freiwillig wählt, wie bei einem Armutsgelübde, denke ich, macht er vom Recht auf Eigentum keinen Gebrauch, braucht aber sehr wohl das Recht auf soziale Sicherheit. Da für sorgt dann hoffentlich das Kloster des Mönchs. (cc)
- Ein Mönchsgelübde, sofern es nicht unter Zwang abgelegt wird, verstößt natürlich nicht gegen die Menschenrechte. Die Menschenrechte verpflichten Staaten. Diese müssen die Rechte respektieren, bzw. schützen und implementieren. Was jemand mit sich selbst macht, ist dessen eigenes Bier. --Jrohr 10:42, 6. Sep 2005 (CEST)
- Nein, das ist nicht ganz richtig. Nicht nur Staaten sind zur Respektierung der Menschenrechte verpflichtet, sondern jeder Mensch zur Achtung der Menschenrechte seines Mitmenschen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.30.110.170 (Diskussion • Beiträge) 14:00, 30. Jan. 2007)
--und ganz einfach noch was: Armut verstößt gegen die Würde des Menschen!--HorstTitus 15:08, 14. Jul 2006 (CEST)
Der obere Schreiber bezieht sich vermutlich auf das Grundgesetz. Die maßgebliche Quelle für den Gehalt und Bestand der Menschenrechte ist jedoch der International Bill of Human Rights. Zu diesen gehören insbesondere die beiden Pakte über Bürgerliche und Politische, sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte
Armut betrifft in erster Linie Art. 11 des Paktes über Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieser Behandelt das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich des Rechts auf Nahrung. Was dies im Konkreten bedeutet, kannst Du z.B. in diesem Bericht nachlesen, Abschnitt "The Right to Food and State Obligations".
--Jrohr 13:17, 18. Apr 2005 (CEST)
Äh, was soll das jetzt? Woher stammt der Text? Siehe Wikipedia:Urheberrechte beachten--Johannes Rohr Diskussion 14:57, 3. Apr 2006 (CEST)
Kritik
Nur weil Menschenrechte nicht eingehalten und als Vorwand mißbraucht werden, heisst das noch lange nicht, dass sie keine Gültigkeit haben müssten. Die Dargestellte Kritik wirft ziemlich viel durcheinander. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von JakobVoss (Diskussion • Beiträge) 14:30, 18. Mai 2004 (CEST))--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST)
Mögliche Argumente
- Sie passen nicht auf andere Kulturkreise
- Sie sind inhaltlich falsch (z.B. "Ein bischen Folter ist doch nicht so schlimm")
- Äh, bitte wo soll das in den Menschenrechten stehen??? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.30.110.170 (Diskussion • Beiträge) 14:03, 30. Jan. 2007)
- Es ist nicht definiert was ein Mensch ist (z.B. "Föten sind keine Menschen, haben also keine Rechte")
- Es gibt keine universellen Rechte einzelner, was zählt ist die Gemeinschaft (Utilitarismus)
- Utilitarismus ist ein aus England stammendes philosophisches Konzept, das höchst individualistisch ist. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.30.110.170 (Diskussion • Beiträge) 14:03, 30. Jan. 2007)
- Sie sind praktisch nicht durchsetzbar, da viel zu hoch gegriffen
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von JakobVoss (Diskussion • Beiträge) 14:30, 18. Mai 2004 (CEST))--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST)
reiche....und höhere kulturen werden höher gestuft reiche,..... werden vor gericht besser beschützt als beispielsweise punks (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.82.179.229 (Diskussion • Beiträge) 18:19, 16. Feb 2006)--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST)
Dass die Menschenrechte universell sind, ist purer Quatsch. Die Menschen haben nur die Rechte, die andere Menschen ihnen zugestehen. So sieht die Realität aus. Es ist zwar ein gutes Konzept, alle Menschen gleich zu behandeln, aber durch die Begründung, dass die Menschenrechte universell wären, wird es unnötig lächerlich gemacht. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.49.152.131 (Diskussion • Beiträge) 06:53, 13. Jun 2006)--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST) {{subst:unsigned
Scheinargumente
- Die USA führt unter dem Vorwand der Menschenrechte Krieg
-- Nichtich 14:30, 18. Mai 2004 (CEST)
Gibt es nicht auch ein Recht auf Privatsphaere? Zaehlt das zu den Menschenrechten oder ist das nur in der westlichen Kultur so? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.187.59.143 (Diskussion • Beiträge) 13:43, 21. Jun 2004)--the one who was addicted (#) 18:27, 13. Jul 2006 (CEST)
Menschenpflichten (Weblink)
Ich habe den Weblink zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten wieder entfernt, da es sich bei diesem Dokument "nur" um einen Vorschlag handelt, der IMHO keinerlei völkerrechtliche Bedeutung hat. Außerdem gibt es in diesem Artikel schon (IMHO zu) viele Weblinks. Ich wäre jedoch einem Artikel zum thema Menschenpflichten, und in diesem Rahmen auch gleich einen Artikel zur Organisation InterAction Council sehr wohl gesonnen. --addicted 14:58, 24. Aug 2004 (CEST)
Ich fand, dass der Gegensatz Pflichten versus Rechte zumindest im Weblink sein sollte, solange es noch keinen dementsprechenden Artikel gibt.--Ot 15:02, 24. Aug 2004 (CEST)
Wie gesagt, da es sich um einen Vorschlag "irgendeiner" (zumindest mir, aber das soll hier nichts heißen, unbekannten) Organisation aus dem Jahr 1997 handelt, der scheinbar bis heute keinerlei Berücksichtigung/Aufmerksamkeit erhalten hat, bin ich der Meinung, man sollte diesen hier nicht so kommentarlos zu den Weblinks dazuklatschen. Schreib doch zumindest einen kurzen Stub Menschenpflichten, der erklärt worum es dabei geht, und häng diesen Artikel hier unter "Siehe auch" rein. (Denn ich fürchte, wenn du den Artikel nicht schreibst, wird es noch lange niemand tun.) --addicted 15:15, 24. Aug 2004 (CEST)
Die primäre Menschenpflicht - ohne die überhaupt kein Menschenrecht funktionieren kann - ist sowohl die individuelle als auch die kollektive Wehrpflich! Wer sich nicht wehrt, macht sich mitschuldig! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.57.32.87 (Diskussion • Beiträge) 22:06, 3. Dez. 2006)
"Den Menschenrechten widerspricht: Abtreibung & Euthanasie"
Benutzer:80.121.71.155 fügte unter o.g. Überschrift die Punkte Abtreibung und Euthanasie ein ([1]). Ich bin der Meinung diese Punkte sind Potential für Diskussionen, daher will ich sie nicht so einfach löschen.
Der Punkt Abtreibung ist aus streng katholischer Sicht sicher ein Vergehen gegen die Menschenrechte, aus wissenschaftlicher Sicht stellt sich - wie immer wieder bei diesem Thema - ab wann handelt es sich um "menschliches Leben".
Der Punkt Euthanasie wirft wiederum die Frage auf, ob es nicht das "Recht" eines Menschen auf eine würdiges Ende seines Lebens für sich reklamieren darf.
Wie sieht die Sicht der bekannten Menschenrechtsorganisationen zu diesem Thema aus?
--addicted 12:53, 23. Dez 2004 (CET)
- Gerade eben wollte ich die Abtreibung da rauslöschen und stieß hier auf die Diskussion - Ich denke, man kann v.a. die Abtreibung, auch unter Bezug auf Wikipedia-eigene Artikelkonsistenz, rausnehmen, denn ganz am Anfang schreiben wir ja "Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen." (Hervorhebung von mir). Das mag jetzt technisch und spitzfindig klingen, aber so ist das in der Abtreibungsdebatte halt auch tatsächlich, doch die Abtreibung findet eben vor Geburt statt und kann also schon qua definitionem kein Menschenrechtsbruch mehr sein. Diese Argumentation ist auch politisch schon öfters vorgebracht worden und, wie ich glaube, auch ein Refertigungsgrund für die bundesdeutsche § 218-Regelung.
- Zusammenfassend denke ich, sollte man diese beiden Punkte, da strittig, zur Kritik stellen und nicht dort, wo sie jetzt (11.01.2005) sind, lassen.
- Mach ich mal gleich! -- marilyn.hanson 17:22, 11. Jan 2005 (CET)
- Fein. Viel Diskussion war hier ja nicht wirklich, und ich hätte es ganz rausgelöscht, aber ich denke deine Umformulierung ist vielleicht sogar besser. Danke. --the one who was addicted 10:20, 12. Jan 2005 (CET)
Was ist eigentlich mit Selbstbestimmung, bzw. dass Kinder nicht aufgrund der Religion verstümmelt werden? Zum Beispiel die Beschneidung von Mädchen in Afrika. Und sollte nicht ein Absatz hinzukommen über den Konflikt von diesen Menschenrechten, und Religionen, die davon abweichen?
Weblinks: Zizek
Die folgenden Links scheinen mir nicht so ganz auf die Seite zu passen:
- Zizeks Kritik der Menschrechte
- Zizek über Politik mit Menschenrechten (Toter Link...)
-- D. Düsentrieb (?!) 20:42, 16. Sep 2004 (CEST)
Zitat Ende
Wie man leicht sieht, liegen meine Änderungen/Ergänzungen ganz auf der Ebene der bisherigen Beitragsentwicklung. Sie zielen auf Präzisierung und Systematierung der Menschenrechte, die Verdeutlichung, daß es sich um Grundsatz um ABWEHRrechte handelt, eine verbesserte Gliederung (Kritik und Probleme nach unten), Beseitigung eines Rechtsirrtums (Verhältnis Völkerrecht, Bundesrecht, Landesrecht) und einer polemischen Randbemerkung (Kissinger) sowie einige Linkergänzungen.
Mein Vorschlag lautet, künftig von dieser Version auszugehen -Ratio 13:56, 22. Dez 2004 (CET)
- 2005 -
Artikellänge
Der Artikel ist mit der Zeit ziemlich lang geworden. Macht es Sinn, einzelne Teile (wie z.B. die Geschichte der Menschenrechte) auszugliedern und in einem eigenen Artikel unterzubringen? Das würde zu mehr Übersichtlichkeit führen. -- Clarissa 11:22, 4. Aug 2005 (CEST)
- Wenn Du Lust dazu hast, mach' Dich an die Arbeit. Das ist einfach ein monströses Thema. Dem eine gute Struktur zu geben, ist eine Wissenschaft für sich.--Jrohr 11:43, 4. Aug 2005 (CEST)
- Gut, wenn keiner etwas dagegen hat, merke ich es mir. -- Clarissa 12:19, 4. Aug 2005 (CEST)
Die Menschenrechtspreise könnten ein eigenes Lemma erhalten --StillesGrinsenDiskQS-Mach mit! 22:53, 6. Jan 2006 (CET)
Außerkraftsetzung von Menschenrechten nach dem 11.9.2001 / Abwehrrechte
- In dem Artikel findet sich die Behauptung, verschiedene die Privatsphäre betreffende Menschenrechte seien nach dem 11.9.2001 in verschiedenen westlichen Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dies ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Denn dies würde bedeuten, dass diese Rechte von den Staaten überhaupt nicht mehr beachtet würden. Dies kann jedoch nur schwerlich behauptet werden und soll wohl auch nicht durch diese Formulierung ausgedrückt werden. Daher würde ich vorschlagen, sie durch (sehr) stark eingeschränkt zu ersetzen.
- Ich habe das Wort ABWEHRRECHTE aus rein typografischen Gründen in Abwehrrechte geändert. Dies soll keine inhaltliche Änderung darstellen. Falls jemand aus inhaltlichen Gründen auf der Fassung in Großbuchstaben beharrt, möge er die Änderung wieder rückgängig machen. Ich finde aber eine verbale Ausdrucksform vorzugswürdig. Typografie kann sprachliche Genauigkeit nicht ersetzen. --M.Lohse 16:33, 12. Jun 2005 (CEST)
Dieser Punkt ist ein geeigneter Kandidat für eine Kürzung in Form der Weglassung. In keinem Land der Welt wurde die Menschenrechte bislang in vollen Umfang uneingeschränkt und dauerhaft in Anwendung gebracht. Wenn die derzeitige Einschränkung der Menschenrechte Niederschlag im Artikel finden soll, so wäre m.E. am besten unter "Kritik" mit aufzunehmen:
Bislang wurden die Menschenrechte auch in ihren Ursprungsländern nur unvollkommen umgesetzt. Um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevöklerung Rechnung zu tragen zeigen sich insbes. seit dem 11.9.2001 Tendenzen zur Einschränkung. Die Frage, ob die vollständige Umsetzung in einer realen Gesellschaft duerhaft möglich ist kann zumindest derzeit noch nicht positiv beantwortet werden.
--Wolfgang G 15:56, 11. Mär 2006 (CET)
Durchsetzungsproblematik / USA
Hallo Jrohr. Du hast meine Ergänzung gelöscht mit der Begründung "Dass die USA die Todesstrafe praktizieren, ändert nichts an der prinzipiellen Notwendigkeit der Menschenrechte." Etwas derartiges würde ich auch niemals behaupten. Der Absatz heißt "Durchsetzungsprobleme und Kritik". Meine Ergänzung war keine Kritik (an den Menschenrechten) sondern die Erwähnung eines Durchsetzungsproblems. Ich wollte damit aufzeigen, daß die Durchsetzung nicht nur in China oder der Türkei ein Problem ist, sondern selbst in führenden Industrienationen, um uns Wohlstandsbürger ein wenig von unserem hohen Roß herunterzuholen. Modran 14:14, 15. Jul 2005 (CEST)
- Ist im Prinzip richtig, nur war dann die Formulierung missverständlich. Anstelle von
- Die Praxis der Todesstrafe in den USA, welche eindeutig den Menschenrechten widerspricht, zeige außerdem die Willkürlichkeit bei der Auslegung und Einforderung dieser Rechte.
- müsstest Du dann schreiben
- Die Praxis der Todesstrafe in den USA zeigt außerdem dass die Problematik der Durchsetzung von Menschenrechten auch führende Industrienationen betrifft.
- Das erstere ist nämlich eine völlig andere Aussage, so als ob die USA das einzige Land mit Todesstrafe wären oder die Todesstrafenpraxis dort die weltweit exzessivste wäre (so schlimm ist es - noch - nicht. Seien wir ehrlich.)
- Merke übrigens, dass ich auch die Formulierung "welche Eindeutig den Menschenrechten widerspricht" herausgenommen habe. Erstens ist das nämlich "Beweis durch Behauptung" und ist zwar als Meinungsäußerung korrekt (und ich teile diese Meinung auch), es ist aber keine belegte faktische Aussage. Zweitens gehört, wenn wir die internationalen Pakte und Konventionen nehmen, die Abschaffung der Todesstrafe bis heute zum "optionalen" Teil der Menschenrechte. Sprich: Weder in der Allgemeinen Erklärung noch in den Pakten noch in der Antifolterkonvention steht, dass die Todesstrafe eine Menschenrechtsverletzung sei. Hart aber war.
- Übrigens, was mir jetzt erst auffällt: Der Konjunktive "zeige" suggeriert, dass es sich um eine Fortsetzung der Wiedergabe von Žižeks Ansichten handelt, während der Indikativ "widerspricht" dies als Deine Aussage erscheinen lässt. Was stimmt denn nu? Zitierst Du hier Žižek (dann wäre Deine Formulierung o.k, wenn Du den Konjunktiv konsequent durchhältst) oder sind dies Deine Überlegungen? Dann würde ich meine Änderung vorschlagen.
--Jrohr 15:31, 15. Jul 2005 (CEST)
- Ich kenne Zizek nicht genau genug, um behaupten zu können, daß die Aussage 100%ig seiner Ansicht entspricht, meine aber dies bei ihm herausgelesen zu haben: die USA benutzten (Konj.) die Menschenrechte als Instrument zur Disziplinierung anderer Staaten, obwohl sie selbst diese Disziplinierung nötig hätten.
- Ich hätte "z.Bsp. in den USA" geschrieben, wenn sich der vorhergehende Satz nicht explizit auf die USA bezogen hätte.
- "widerspricht" hätte allerdings tatsächlich im Konjunktiv stehen müssen. War wohl ein Freudscher Verschreiber, da ich speziell diese Einstellung mit ihm teile.
- Ich wollte wohl zu viele Fliegen mit einer Klappe schlagen: so wie der Abschnitt momentan steht, klingt es, als müßte man Zizek kein bischen ernst nehmen. Deine Umformulierung gefällt mir jedoch besser, da sie sachlicher und unabhängig von Zizeks Kritik ist.
- Der "Beweis durch Behauptung" kann gerne entfallen. Ich leite den Beweis jedoch ab aus Artikel 6.1 des IPüBuPR, dem Recht auf Leben, und der Präambel, die die Menschenrechte als unveräußerlich bezeichnet. Beides Zusammen bedeutet für mich: das Recht auf Leben kann nicht entzogen werden. Modran 17:43, 15. Jul 2005 (CEST)
- wikisource:Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte#Artikel_6 sagt allerdings
- (2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
- Ergo: Die Todesstrafe ist zwar "irgendwie" ein Problem, also nicht direkt schön, aber durch die Pakte nicht verboten. Jedenfalls solange nicht, wie der betreffende Staat nicht das Zweite Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterzeichnet. Das hat natürlich politische Gründe. Denn als die Pakte erarbeitet wurden, praktizierten nicht nur alle Mitglieder des Sicherheitsrats (USA, China, UdSSR, Frankreich und Großbritannien) noch die Todesstrafe sondern die Mehrzahl der Staaten. Die heute Ächtung der Todesstrafe zumindest in Europa, war noch vor wenigen Jahren alles andere als selbstverständlich. So ist dies ein Beispiel dafür, wie sich Menschenrechtsnormen beständig weiterentwickeln.
- wikisource:Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte#Artikel_6 sagt allerdings
Für freie Menschen sind besondere Menschenrechte sinnlos und redundant.
Freie Menschen handeln unter der Voraussetzung, dass sie jede beliebige Handlung ausführen dürfen, solange ihnen kein anderer Mensch einen guten Grund nachweist, ihr Tun zu unterlassen. Sie lehnen es ab, sich anderen Menschen unterwerfen zu müssen, um dann auf die Gewährung von Menschenrechten hoffen zu müssen.--Freedy 20:51, 18. Nov 2005 (CET)
- Definiere den Terminus "freie Menschen". Er ist ein Kaugummibegriff. --Unscheinbar 21:14, 18. Nov 2005 (CET)
- Durch meine Definition wird das für Dich nicht anders. Jeder Mensch, der sich als frei ansieht, weil er sich nicht anderen Menschen unterordnet, ist frei. Man könnte auch sagen: "Jeder Mensch", denn grundsätzlich trifft jeder seine Entscheidungen selbst. Anders gehts nicht.
- Wem das nicht bewußt ist, mag eine andere Vorstellung von Freiheit haben und eine andere Definition dafür. Vielleicht stellt der sich auch hin und fordert von anderen Menschen Rechte. In dieser Haltung ordnet er sich jedoch anderen Menschen unter, nämlich jenen, die darüber entscheiden sollen, ob er den Menschenrechte bekommt oder nicht. Wer sollte eine solche Bittstellung nötig haben? --Freedy 21:28, 18. Nov 2005 (CET)
- OK, ich sehe dann diese obige Verlautbarung als eine Art Glaubensbekenntniss an, nicht etwa als Beitrag zum Artikel. --Unscheinbar 22:16, 18. Nov 2005 (CET)
- Du glaubst, was Du glauben möchtest. Auch dazu brauchst Du keine "Menschenrechte" --Freedy 22:23, 18. Nov 2005 (CET)
- Und ich glaube, dass des hier keine Diskussion darstellt, sondern eine Predigt (genazu wie die auf den anderen Diskussionsseiten, die Du in den letzten Minuten "ergänzt" hast). Predikten sind hier aber nicht hilfreich, sie stellen keine Grundlage für eine Erweiterung eines Artikels dar. Lassen wir's also. Gute Nacht, Freedy. --Unscheinbar 22:28, 18. Nov 2005 (CET)
- Kein Problem, wenn Du nur zuhören magst. Ebenfalls gute Nacht!--Freedy 22:31, 18. Nov 2005 (CET)
- Mein Interesse hält sich in sehr engen Grenzen. Diese Unterhaltung hatte ich schon vor 1 1/2 Jahren hier in der Wikipedia. Ich fand nur halbgare Gedanken, die nicht zuende gedacht wurden. Dies scheint mir auf das Selbe hiaus zu laufen. Wie gesagt, Gute Nacht. Ist übrigens ernst gemeint. --Unscheinbar 22:36, 18. Nov 2005 (CET)
- Es steht Dir natürlich frei, selbst aufs Argumentieren in der Sache zu verzichten, wenn Du befürchtest, wieder nur halbgare Gedanken zu finden. Aber nach 1 1/2 Jahren könnte das auch besser geworden sein.--Freedy 08:11, 19. Nov 2005 (CET)
- Diese Überschrift ist falsch. Menschenrechte sind ihrer Geschichte und Rechtspraxis nach Rechte gegenüber dem Staat. Bzw. es sind Verpflichtungen des Staates gegenüber den Menschen, es sind keineswegs allgemeine Regeln für das Zusammenleben der Menschen untereinander. Insofern geht die ganze "Argumentation" ("brauch' ich nicht, ich weiß auch so, mich zu benehmen") ins Leere.--Jrohr 23:05, 19. Nov 2005 (CET)
- Sehe ich aehnlich. Jedoch denke ich, dass er einen wichtigen Punkt hier anschneidet. Duerfen, sollen, wollen, wenn man so will.
- Sind Staaten etwas anderes als die Fiktionen von Menschen? --Freedy 21:19, 17. Apr 2006 (CEST)
- Sehe ich aehnlich. Jedoch denke ich, dass er einen wichtigen Punkt hier anschneidet. Duerfen, sollen, wollen, wenn man so will.
Zur Diskussion: Überarbeitung Ratio vom 20.12.04
Nachdem Stechlin meine Überarbeitung kommentarlos :-( rückgängig gemacht hat, stelle ich die Neufassung hier im Wortlaut zur Diskussion:
Jetzt zwecks Kürzung der Diskussionsseite nur noch der Link: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Menschenrechte&oldid=3739766 Der Fall scheint ja erledigt zu sein --Ratio 17:30, 3. Feb 2005 (CET)
Menschenrechtsorganisationen
Sollten m.E. nur in "ihrem" Wikipediaartikel einen weblink bekommen. Wer keines Wikipediaartikels wert ist , hat auch hier keinen weblink verdient. -- RainerBi ? 17:43, 11. Apr 2005 (CEST)
Klassifizierung der Menschenrechte
Woher kommt die hier verwendete Einteilung in "Freiheitsrechte", "Justizielle Rechte" und vermeintlich umstrittene "Soziale Rechte"?
Der internationalen Praxis widerspricht dies, dort werden die Menschenrechte in
- bürgerliche und politische, sowie
- wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
eingeteilt. Siehe die beiden Menschenrechtspakte aus dem Jahre 1966. Texte Verfügbar unter http://www.ohchr.org/english/law/index.htm
Wenn hier eine Kategorisierung verwendet wird, dann sollte klar ausgesagt werden, woher diese stammt und wie sie sich begründet. Menschenrechte sind keine Dinge wie Äpfel, Birnen oder Steine. Es handelt sich um politische Fragen, die daher immer Gegenstand der Auseinandersetzung und der Entwicklung sein werden. Ein "Menschenrechte sind xxx" ist daher irreführend. --Jrohr 12:13, 28. Apr 2005 (CEST)
Wiederherstellung Neufassung Ratio
- Nachdem sich kein Widerspruch erhoben hat, habe ich die oben zitierte und zur Diskussion gestelle überarbeitete Fassung vom 20.12.04. wiederhergestellt.
- Ich habe dabei nach bester Kraft versucht, die kleineren Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund des Reverts am alten Artikel vorgenommen wurden, in die Neufassung einzubauen (Kindersoldaten, Abtreibung, Ergänzungen im historischen Teil).
- So etwas ist sehr mühsam und ich hoffe, nichts übersehen zu haben.
- Stechlin und evtl. auch anderen, die mit dem Gedanken spielen, Beiträge komplett zu revertieren, sind auch aus diesem Grunde die Wikipedia-Regeln ans Herz zu legen:
- "Es kann sinnvoll sein, eine frühere Version eines Artikels wiederherzustellen, vor allem um einen Akt von Vandalismus rückgängig zu machen.
- ...
- Empfehlung: Außer im Fall von Vandalismus, wenn etwa der Inhalt einer Seite gelöscht wurde oder durch Unsinn ersetzt wurde, sollte man Wiederherstellungen nach Möglichkeit vermeiden. Wenn du ohne Diskussion die Änderungen eines anderen Benutzers rückgängig machst, entsteht daraus sehr leicht ein Edit-War. Ändert jemand deiner Meinung nach einen Artikel zum schlechteren, sprich zuerst den Benutzer auf seiner Diskussionsseite oder auf der Diskussionsseite des Artikels darauf an, begründe, was dir nicht passt und versuche, einen Kompromiss zu finden."
- Siehe auch: Wikiquette, Wiederherstellungswünsche
- [[2]]
- Einen Edit-War sollten wir tunlichst vermeiden, die Sache hier diskutieren oder den Vermittlungsausschuß anrufen. --Ratio 17:30, 26. Jan 2005 (CET)
- 2006 -
Lemma im Plural oder Singular?
Ich finde es gut, dass das Lemma im Plural steht ("Menschenrechte"), weil man sich eigentlich immer auf den Plural bezieht. Ist es aber nicht Grundsatz von WP, Lemmas im Singular zu schreiben? Siehe dazu: Singularregel (Namenskonvention). Da diese Regel umstritten zu sein scheint, habe ich nicht sofort geändert und verweise auf die beiden Diskussionsseiten, die bei der Singularregel angegeben sind. --Guisquil 17:27, 14. Mär 2006 (CET)
- Oh Gott - bitte nicht schon wieder! Nein. Hier kein Singular! Bittebittebittebitte! Das wäre grob sinnentstellend. "Menschenrecht" im Singular bezieht sich stets auf ein spezifisches Recht - z.B. "(Menschen)Recht auf Nahrung". Man wird - vermutlich, hoffentlich - in keiner Enzyklopädie auf diesem Globus dieses Lemma im Singular finden, Wikipedia mag zwar innovativ sein, aber das Erfinden von Unsinns-Lemmata anstatt eingeführter Begriffe ist nicht unbedingt ein Qualitätsnachweis! --Johannes Rohr Diskussion 19:16, 14. Mär 2006 (CET)
- dann muessts auch 'vereinte nation' statt 'vereinte nationen' heissen. --the one who was addicted (#) 19:26, 14. Mär 2006 (CET)
Aus dem Fokus
[Leider war das Einstellen im Fokus ziemlich vergeblich und hat der Verbesserung des Artikels nicht genützt]--Jrohr Diskussion 12:12, 12. Jan 2006 (CET)
Dieser Artikel ist mittlerweile ein Monster. Er enthält viel brauchbares, wissenswertes, interessantes und sachlich richtiges, aber es haben sehr viele Autoren (mich eingeschlossen) ihre jeweiligen Anliegen "drangekleistert", sodass der Artikelaufbau eher unsystematisch ist, außerdem gibt es Doppelungen und Abschnitte, bei denen man sich fragen kann, ob sie unbedingt sein müssen. Leider leidet das Thema Menschenrechte darunter, dass jeder dazu eine Meinung hat und diese hier gerne kundtut ("Menschenrechte werden immer öfter verletzt"), aber kaum jemand hat - historisch - politisch - juristisch - philosophisch - Ahnung. Jedem, der hier mithilft, aufzuräumen und zu systematisieren, wäre ich von Herzen dankbar! --Jrohr 00:16, 6. Jan 2006 (CET)
- Er ist auch offensichtlich eurozentistisch. Kulturen, die von der Weltenordnung ausgehen (oder ausgegangen sind), haben einen völlig anderen Begriff der "Menschenrechte". Wer den Sinn der Rechtsordnung darin sieht, eine kosmische Ordnung zu wahren, für den spielen "Menschenrechte" notwendigerweise eine nachrangige Rolle. Fingalo 23:10, 6. Jan 2006 (CET)
- Ein Ausländer sagt Ihnen hiermit: lassen Sie die Zensur bei den Menschenrechte sein... Deutschland hat dieses recht leider absolut nicht (mein Onkel wurde aus Dachau von den Amerikanern nach 6 Monaten Aufenthalt befreit! Mein erster Schwiegervater war SS-Hauptmann. Sein Bruder SS-Oberst. Und quickvergnüter 2. Bürgermeister einer deuschen Grosstadt! Beide "demobilisiert" als sie beim Proviant der SS waren (hum! so ein Zufall)! Lasst die Menschenrechte in Frieden! Bei der Vergangenheit ist es vollkommen normal, dass es diskrepanzen gibt! 62.134.232.119 21:24, 7. Jan 2006 (CET)
- Er ist auch offensichtlich eurozentistisch. Kulturen, die von der Weltenordnung ausgehen (oder ausgegangen sind), haben einen völlig anderen Begriff der "Menschenrechte". Wer den Sinn der Rechtsordnung darin sieht, eine kosmische Ordnung zu wahren, für den spielen "Menschenrechte" notwendigerweise eine nachrangige Rolle. Fingalo 23:10, 6. Jan 2006 (CET)
- Der Artikel ist auch terrazentrisch. Die Klingonen sehen diesen Begriff allein deshalb schon als diskriminierend an, weil er nur die Menschen berücksichtigt. Besserwisserhochdrei 11:26, 12. Jan 2006 (CET)
Mehr NPOV
Ich war habe "nach humanistischer Sichtweise" und später öfter "demnach" eingefügt. Auch wenn die Vertreter (zu denen ich nicht gehöre) gerne sagen, Menschenrechte seinen präpositiv - es stimmt doch nicht, man kann nicht von Rechten gleich welcher Art reden, als ob es sich um mathematische Formeln, Dreisatzlogik oder Beobachtungen handelt, die man "beweisen" kann. Rechte und Ethik sind nicht verifizierbar und falsifizierbar, und darum ist eine Aussage "Als Menschenrechte bezeichnet man die Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen" eindeutig POV. Ob man besser noch anders formuliert, ob man bei Befürwortern (immerhin ein großer Kreis, UN, Verfassungen..) einen besseren Ausdruck als "humanistisch" finden kann, mag sein, mir fällt spontan keiner ein. --Antiphon 03:16, 10. Mär 2006 (CET)
- Historisch entstammt dies den Ideen der Humanität, das dürfte ziemlich genau den Punkt getroffen haben. --SGOvD-Webmaster (Diskussion) 03:39, 10. Mär 2006 (CET)
Ich hab mal einen Blick über den Tellerrand gewagt (englischer Artikel) und finde die Definiton dort prima formuliert, ich arbeite mal die dortige Formulierungen in die deutsche Version ein, damit auch sich hinter IP's versteckende Lieschen Müllers ohne Grundlagenkenntnisse es verstehen können. Hier der englische Text, wie ich ihn vorfand:
- "Human rights refers to the concept of human beings as having universal rights, or status, regardless of legal jurisdiction or other localizing factors, such as ethnicity and nationality.
- The existence, validity and the content of human rights continue to be the subject to debate in philosophy and political science. Legally, human rights are defined in international law and covenants, and further, in the domestic laws of many states. However, there is still a great deal of variation in how these norms are defined and upheld." --Antiphon 13:42, 11. Mär 2006 (CET)
- Mir scheint, dass die von Dir eingebrachte Übersetzung dieser Formulierung deutlich über das Ziel hinausschießt. Die Feststellung, die Gültigkeit der Menschenrechte sei "Streitthema" erweckt einen falschen Eindruck. Die grundlegenden Menschenrechtspakte (UN-Zivilpakt, UN-Sozialpakt) sind von einer breiten Mehrheit aller Staaten anerkannt. Kein Staat kommt mehr daran vorbei, die grundsätzliche Gültigkeit der Menschenrechte als Prinzip anzuerkennen. Strittig sind v.a. Gehalt und Umfang - was gehört zu den Menschenrechten, was nicht, die Frage, welche Rechtsgüter Vorrang über welche anderen haben (klassisch: Nichteinmischung gegen Menschenrechtsschutz), die Frage, wie die Menschenrechte durchzusetzen sind (klassische Frage: zivil oder auch gewaltsam) etc. pp.
- Das Grundprinzip der Gleichheit (im Sinne von Gleichwertigkeit) genießt dagegen - nominell - universale Anerkennung. Selbst die Taliban hätten nicht erklärt, dass Frauen weniger Menschenwürde besitzen als Männer, sondern sie haben allen Ernstes behauptet, sie würden auf ihre Art und Weise die Rechte der Frau schützen. Ein Staatsprinzip, wie es noch Aristoteles vertrat, nach welchem es geborene Herren und geborene Sklaven gebe und das auch gut so sei, kann zumindest den Buchstaben nach heute als weitestgehend überwunden gelten. --Johannes Rohr Diskussion 20:00, 14. Mär 2006 (CET)
Ob es die meisten Staaten oder die meisten Menschen anerkennen und entsprechenden Druck ausüben, ändert natürlich nichts daran, dass die rationale Begründungen philosphisch umstritten sind, nicht zuletzt wegen der Frage der Letztbegründung. Ein Staatsprinzip mit nach dem Vorbild des Körpers geregelten Teilen, darunter Lenker und Sklaven und Abwehrkräfte - um mal das aristotelische Staatenmodell - anzuführen, ist eines von unzähligen staatstheoretischen Modellen, die nicht mit Menschenrechten arbeiten. Begriffe wie "überwinden" haben aber in einem neutralen Lexikon natürlich nichts verloren, ich denke es reicht festzuhalten, dass trotz Umstrittenheit auf philosphischer Ebene die Menschenrechte zumindest rhetorisch überall akzeptiert werden - ob ein Moslem oder sonst ein religiöser Mensch davon nur redet, da seine Ethik von der Religion bestimmt wird, kann mal an der Stelle getrost weggelassen werden. --Antiphon 08:26, 15. Mär 2006 (CET)
- Die Formulierung "überwunden" habe ich in der Diskussion gebraucht, daher geht Deine Kritik ins Leere. Was die weltweite Anerkennung betrifft, so ist diese nicht nur rhetorisch, sondern auch völkervertragsrechtlich gegeben. So haben etwa mit Ausnahme der USA und Somalias alle Staaten der Erde die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Die von Dir vorgebrachte Frage der "Letztbegründung" mag zwar philosophisch reizvoll sein, spielt jedoch im internationalen Menschenrechtsschutz keine Rolle. Letztendlich reicht es völlig aus, dass sich der größte Teil der Menschheit diesbezüglich einig ist. --Johannes Rohr Diskussion 10:25, 15. Mär 2006 (CET)
Johannes, deine Argumentation geht insofern ins Leere, da Menschenrechte nicht nur Teil der Tagespolitik sind, sondern (Geschichte der Menschenrechte!) auch in der Philosophie, aus der sie ja gekommen sind, eine Rolle spielen. Deshalb gehört "philosophisch reizvolles", bei diesem Thema hinzu, im Gegensatz zu Themen wie, hmmm, Postleitzahlreform.
- Erstens sind Philosophie und Geschichte durchaus zwei unterschiedliche Disziplinen und es geht fehl, die Menschenrechte aussschließlich als philosophische Kopfgeburten und nicht auch als Ergebnis historischer Prozesse und Kämpfe zu beschreiben. Anders gesagt: Ob Menschenrechte "legitim" sind, lässt sich auch ohne philosophische "Letztbegründung" beantworten: Sie sind es, weil sie das Ergebnis (historischer und gegenwärtiger) menschlicher Kämpfe um ein besseres Leben sind.
- Zweitens geht es mir darum, dass die Relationen stimmen müssen. Eine Formulierung "von Befürwortern [der Menschenrechte]" insinuiert, "Befürworter der Menschenrechte" seien eine beliebige Partei, so wie es eben Schalke- und Bayern-Fans gibt. Tatsächlich jedoch genießen, wie gesagt, die Menschenrechte weltweit völkervertragsrechtliche Anerkennung, unbeschadet dessen, ob Vroomfondel und Magikweis sich vielleicht über die Frage der "Letztbegründung" die Köpfe heiß reden.
- Drittens ist die Weiterentwicklung menschenrechtlicher Normen übrigens alles andere als politisches "Tagesgeschäft", sondern wir haben es hier mit Prozessen mittlerer Dauer zu tun. Dabei waren die zehn Jahre zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten der Menschenrechtspakte eher nicht besonders lang.--Johannes Rohr Diskussion 16:06, 15. Mär 2006 (CET)
Und wenn 1942 alle Länder sich einig gewesen wären, Juden zu vergasen, wäre es wohl auch legitim gewesen? Johannes, du verwechselst legitim mit legal, und mir geht es durchaus nicht einen Primat der Philosophie in den Artikel zu setzen, sondern lediglich die philosophische Seite, aus der die Menschenrechte erst erstanden sind. Und dort war die Letztbegründung schon schon seit Erfindung der Menschenrechte ein Problem und wurde teils unterschiedlich begründet wurde (Vernunft, menschliche Grundethik usw.). Dies ist auch eine Frage der Rechtsphilosophie (präpositiv-positiv), denn immerhin "sichert" man die Menschenrechte mit solchen Charten ab. Es gibt also ein Mindestverständnis dafür , das man etwas "positiviertes" Recht braucht, siehe dazu die Prozesse gegen die Mauerschießer, die letztendlich über das Helsinkiabkommen verurteilt wurden. "Ob Menschenrechte "legitim" sind, lässt sich auch ohne philosophische "Letztbegründung" beantworten: Sie sind es, weil sie das Ergebnis (historischer und gegenwärtiger) menschlicher Kämpfe um ein besseres Leben sind." Legitim heißt nicht Legal, oder waren und sind und werden die menschlichen Kämpfe um "white power", "Tierrechte", "Islam überall" usw., "legitim", wenn sie sich mal durchsetzen?? Legal ja, aber nicht legitim. --Antiphon 10:41, 16. Mär 2006 (CET)
Weniger Hetze
Insoweit offenbar jemand die Einschränkung von Menschenrechten nach 2001-09-11 für erwähnenswert hält, möchte ich mich doch dafür aussprechen, dass diese Einschränkung nicht so allgemein dargestellt werden sollte, da es mir persönlich jedenfalls ziemlich egal ist, was der Staat mit meiner Post oder meinen Telefonaten anstellt (selbst wenn der Verfassungsschützer in alle meine Liebespriefe persönlich hinein-ejakuliert). Wesentliche Menschenrechte (wie z. B. die Folterverbot-bezogenen) sind keineswegs allgemein eingeschränkt, sondern wie bisher: Wer das Pech hat ernstlich "krank" zu werden, der kriegt dann Folter mit Narkose (z. B. EKT wird durch HRW den Russen als Menschenrechtsverbrechen vorgehalten)... Ich denke nicht, dass die Gesellschaft hier einfach davon ausgehen darf, dass es eben nicht anders ging, zumal Diagnosen wie Schizophrenie seit den 1950er Jahren heftig umstritten sind... Es gibt sogar philosophische Ansätze, nach denen es keine Unfälle gibt... Dieses alles relativiert die Bedeutung der Menschenrechte, was der Artikel nicht verschweigen darf (allein schon wegen NPOV), weil das wissentliche Auslassen dem Lügen gleichkommt. --Der Chef 21:33, 30. Mär 2006 (CEST)
- Ehrlich gesagt kommt mir das jetzt ein wenig wirr vor und ich sehe nicht, inwiefern das der Weiterentwicklung des Artikels dient..--Johannes Rohr Diskussion 10:36, 31. Mär 2006 (CEST)
- Soll ich jetzt beim Verständnis nachhelfen oder was? Menschenrechte erscheinen mir eben nur als Illusion und als Mittel den Pöbel still zu halten... Menschenrechte werden weder garantiert noch geachtet, sonst würde mir jetzt gerade nicht der Schädel so widerlich schmerzen! --Der Chef 10:54, 31. Mär 2006 (CEST)
- Nun, eine fundierte Kritik der Menschenrechte hat in dem Artikel selbstverständlich auch ihren Platz (immer unter der Maßgabe en:WP:NOR!). Wenn Du also entsprechende Autoren und Zitate nennen kannst - nur zu. --Johannes Rohr Diskussion 12:39, 31. Mär 2006 (CEST)
- Lies doch einfach einmal EKT (besonders die Verlautbarung der Bundesärztekammer (siehe Linkliste unten)) und was HRW so alles für falsch hält (natürlich nur in China und Russland)... Wenn Du das mit den garantierten/unveräußerlichen Menschenrechten zusammenkriegst... Ach so: Wozu tragen die B.Rep.Deut Polizisten eigentlich noch Schusswaffen? Die tun doch sooo weh und der Nachweis, dass man erhebliches drohendes Unrecht abgewehrt hat, ist auch erst hinterher möglich! Ich versteh Euch irgendwie nich... --Der Chef 12:54, 31. Mär 2006 (CEST)
- WP:WWNI! Bitte ggf. konkrete Verbesserungs- und Formulierungsvorschläge, ansonsten ist hier von meiner Seite aus EOD.
- Falls Du sagen willst, der Artikel sei falsch, weil ja Menschenrechte verletzt würden, dann ist das allerdings Unfug. Mit selber Berechtigung ließe sich dann die Streichung der Straßenverkehrsordnung fordern.--Johannes Rohr Diskussion 13:02, 31. Mär 2006 (CEST)
- OK - dann gibt es von mir auch noch ein Schlusswort: Es gehört in beide Artikel (den hier und StVO) meiner Meinung nach eine Analyse bzgl. der Wirksamkeit (quantitativ und qualitativ), weil das schließlich das eigentlich wesentliche der Artikel ist. Sonst könnte auch einer (nennen wir ihn "The Architect") ein "Schlaraffenland-Gesetz" machen, um die dümmeren Bürger glauben zu lassen, alles sei super, damit die schön ihre Steuern zahln... Von mir aus is hier jetzt auch schluss, weil offenbar an meiner Sache kein Interesse besteht. --Der Chef 13:26, 31. Mär 2006 (CEST)
- Doch, man kann in der Tat das Konzept "Menschenrechte" erheblich kritisieren und das ist auch erwähnenswert. Es ist nur nicht gerade populär. Wenn Dich dieses Thema interessiert, lege ich Dir diesen Artikel an Herz. Frank Van Dun: Human Dignity: Reason or Desire? Natural Rights versus Human Rights --Xeer 13:49, 31. Mär 2006 (CEST)
- Schankedön... Der Artikel geht gleich so los, wie mein Geschichtslehrer, als ich ihn noch verstand - vor 1990 (danach kam man sogar vor Gericht, wenn man sagte, als 15-jähriger etwas bestimmtes (ich sags hier mal nich genauer) nich gewusst zu haben)... ;) --Der Chef 14:17, 31. Mär 2006 (CEST)
Die Menschenrechte seit dem 11. September 2001
Wenn niemand das gut begruenden kann, warum gerade hier eine Zaesur gesehen werden soll (wenn nicht, um ein bisschen unterschwelligen Antiamerikanismus einzubringen), dann streiche ich den gesamten Absatz. Hint: Es wird auch nicht die Menschenrechtssituation in Lybien, der Schweiz oder zur Zeit des heißen Herbst behandelt. Fossa Bewertung 14:30, 3. Mai 2006 (CEST)
- Oh nein, das geht ja schon wieder los. Die Begründung steht im Abschnitt selbst, nämlich dass Menschenrechte im Zuge des "Krieg gegen den Terror" stark eingeschränkt oder missachtet werden. Das ist nun mal speziell in den USA zu beobachten, aber auch in Deutschland, oder in westlichen Länder die Leute an die CIA ausgeliefert haben (z.B. Schweden). Frisches Beispiel für Deutschland [3]
- Was die Menschenrechtssituation in Lybien, der Schweiz oder zur Zeit des heißen Herbst betrifft, steht es Dir frei, entsprechende Absätze einzufügen. --THausherr 19:20, 3. Mai 2006 (CEST)
marxistische Betrachtungsweise
Von marxistischer Seite erscheinen sie (Menschenrechte) nicht unbedingt im rosigen Licht, salopp ausgedrückt. Das fängt schon damit an, daß sie von einem Staat gewährt werden, jederzeit eingeschränkt werden können, wenn dies Exekutive u.o. Parlament(smehrheit) dies für zweckmäßig erachten. Historisch betrachtet sind sie ein Produkt des Bürgertums und dienten einst als eine Art Kampfansage an den Adel. Mittlerweile dienen sie, wenigstens teilweise als ein Art "trojanisches Pferd", mit dem imperialistische Militärinterventionen eine Art "höhere Weihe" dadurch bekommen, daß die M. als Rechtfertigung für Ausplünderungsaktionen (Ölzugriff beispielsweise)herhalten. Kriegseinsätze scheinbar in hehrer Absicht und völlig selbstlos durchgeführt! Hier nun eine Bewertung der Menschenrechte von Marx, wenn auch mehr indirekter Bezug: "Die Sphäre der Zirkulation oder des Warentausches, innerhalb deren Schranken Kauf und Verkauf der Arbeitskraft sich bewegt, ist in der Tat ein wahres Paradies der angeborenen Menschenrechte. Was allein hier herrscht, ist freiheit, Gleichheit, Eigentum und Egoismus. Freiheit! Dem Käufer und Verkäufer einer ware, z.B. der Arbeitskraft, sind durch ihren freien Willen bestimmt. sie schließen den Arbeitsvertrag als freie, rechtlich ebwenbürtige Personen. Der Kontrakt ist das Endresultat, worin sich ihre Willen einen gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie beziehen sich nur vals Warenbesitzer aufeinander und tauschen Gleichwertiges für Gleichwertiges. Eigentum! Denn jeder verfügt nur über das Seine.(Marx, MEW 23) --HorstTitus 13:48, 18. Jun 2006 (CEST)
- Dazu kann ich ja nur sagen "Die Internationale erkämpft das Menschenrecht". ;-)
„Das fängt schon damit an, daß sie von einem Staat gewährt werden, jederzeit eingeschränkt werden können, wenn dies Exekutive u.o. Parlament(smehrheit) dies für zweckmäßig erachten.“
- Falsch. Dem Konzeptnach sind MR vor- und überstaatlicher Natur. Ein Staat kann sie demnach nicht "gewähren" oder "entziehen", sondern allenfalls anerkennen, sowie sie respektieren, schützen, implementieren (Limburger Prinzipien) oder eben auch verletzen. Wenn ein Staat die Pressefreiheit außer Kraft setzt, dann ist das ein klassischer Fall von Menschenrechtsverletzung. Wenn dem nicht so wäre, dann wäre das ganze Konzept obsolet. --Johannes Rohr Diskussion 19:24, 13. Jul 2006 (CEST)
- P.S.:Das soll niemanden davon abhalten, eine fundierte Kritik der Menschenrechte hier einzubringen. Leider kommt da aber nicht viel.
--in welcher Welt lebst Du eigentlich? Es ist doch allein das von Belang, was tatsächlich geschieht und nicht, was es von der Konzeption her ist. D.h. konkret: der Staat hat allemal die erforderlichen Machtmittel, um Menschenrechte teils zu gewähren, teils auch wieder außer Kraft zu setzen. Diese Machtmittel setzt er bei Bedarf auch ganz gezielt ein. --HorstTitus 15:16, 14. Jul 2006 (CEST)
- Falsche Denke. Wenn ein Autofahrer gegen die Einbahnstraße fährt, setzt er damit auch nicht die Straßenverkehrsordnung außer Kraft, sondern er verletzt sie. Im Übrigen fällt es mir schwer, nachzuvollziehen, was das mit Marx zu tun haben soll. --Johannes Rohr Diskussion 16:39, 14. Jul 2006 (CEST)
--Gut, dann mal anders ausgedrückt. Die Menschenrechte sind z.T. keineswegs erfreulich für die Masse der Bevölkerung, da sie mindestens partiell ein Art "geistiges Band" für die bürgerliche Rechtsordnung darstellen. Zum andern werden sie vom Staat nach gutdünken auch immer mal wieder eingeschränkt, bzw. zurechtgestutzt. Auch entsteht durch sie (M.) der falsche Eindruck, als ginge es hierzulande wer weiß wie humanitär zu, was von Staats wegen, bewußt gefördert wird. (geistige Nebelwerferei) Die Menschenrechte eignen sich zudem nicht, die materielle Lage z.B. der Arbeitslosen zu verbessern. Auch helfen sie nicht, der Massenarbeitslosigkeit wirksam zu begegnen. --HorstTitus 12:02, 23. Jul 2006 (CEST)
Festlegung ab welchem Zeitpunkt Menschenrechte zugestanden werden
"Menschenrechte bezeichnen ein Konzept, nach dem allen Menschen von Geburt an universelle Rechte zustehen."
Dieser Satz sagt aus das man die Menschenrechte erst ab dem Zeitpunkt der Geburt zugestanden bekommt. Wie verhält es sich hierbei im Bezug auf Abtreibung? Deutsche Gesetze sagen aus das auch einem ungeborenen Kind, ab einem gewissen Zeitpunkt,schon das recht auf Leben eingeräumt wird. Das heißt wiederrum das dieses ungeborene Kind auch schon die Menschenrechte besitzt.
Ich bitte dies zu überdenken. -- Thommy Lasagno 22:37, 12. Jul 2006 (CEST)
Und da keine Reaktion zu verzeichnen war habe ich es einfach mal geändert. Aber bitte gerne Stellung nehmen! --Thommy Lasagno 15:28, 12. Sep 2006 (CEST)
- Der Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wirklich klar ist der Text in Bezug auf ungeborenes Leben nicht. Jedenfalls bin ich dafür, dass man die Abtreibungsfrage im entsprechenden Artikel diskutiert. Das würde hier zu weit gehen. --Andreas86 15:39, 12. Sep 2006 (CEST)
- Ich hatte auch nicht die Absicht die allgemeine Erklärung der Menschenrechte an dieser Stelle zu diskutieren. Es geht mir hier vielmehr um den oben genannten Satz. Da die Aussage, das allen Menschen von Geburt an universelle Rechte zustehen, nicht ganz exakt ist. --Thommy Lasagno 16:35, 12. Sep 2006 (CEST)
Hier entrümpelt Johannes Rohr
Hallo Johannes Rohr, wie kommst du zu der Meinungsführersachaft, neu eingestellte Literatur ungefragt entrümpeln zu können?
(Also der Ausdruck stammt tatsächlich von einem Mitautor, Zitat Versionsgeschichte: "Johannes Rohr (Diskussion | Beiträge) (→Literatur - entrümpelt. Spezialthemen sind hier deplaciert.)"
Habe vor wenigen Tagen auf die neueren Publikationen vom Berliner Deutsches Institut für Menschenrechte hingewiesen (zu Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen; Frauen und das Neuste war: Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege. 2006) Wo, wenn nicht hier, wäre darauf hinzuweisen, nach Deiner unverbindlichen Meinung? Also ich wundere mich schon über die "Aufräumerei". Vielleicht täuscht mich ja auch nur die Meinung, dass Menschenrechte unteilbar sein sollen. Und dieser Artikel das Thema Menschenrechte nicht nur weltweit und ahistorisch sondern durchaus speziell für deutsche Lesende darstellen soll. --Asdfj 10:27, 5. Okt 2006 (CEST)
- Asdfj. Ich bin zwar nicht Johannes Rohr, aber ich geb hier trotzdem meinen Senf dazu:
1) Wikipedia ist eine Enzyklopädie und keine Werbeplattform (für welch hehre Ziele auch immer) (siehe auch WP:WWNI).
2) Wikipedia ist eine Enzyklopädie und keine Linksammlung (mehr dazu siehe WP:WEB).
3) Unter Weblinks gehören nach WP:WEB (u.a.) keine Links auf Spezialthemen, insofern war die von "Aufräumerei" von J.Rohr durchaus gerechtfertigt.
4) Literaturhinweise wie Du sie jetzt wieder eingetragen hast gehören, wenn überhaupt, dann unter Literatur in den Artikel und nicht unter Weblinks (und auch für Literatur gibt es Richtlinien, siehe die verlinkte Seite WP:LIT.
5) last but not least ein Hinweis der mir persönlich am Herzen liegt: Dies hier ist eine deutschsprachige Wikipedia, und nicht nur "speziell für deutsche Lesende".
Fazit: Meiner Meinung nach hat J.Rohr lediglich nur nach den vorhanden Richtlinien gehandelt und hier keineswegs eine "Meinungsführersachaft" an sich gerissen.
--the one who was addicted (#) 21:04, 5. Okt 2006 (CEST)
Artikel müsste gründlich entmüllt werden!
Dieser Artikel entwickelt sich mehr und mehr zu einer Informationsmüllhalde. Jeder strickt sein Zeugs dran und es wimmelt von Doppelungen und Privattheorien, dass die Schwarte kracht.
Die wesentlichen Menschenrechtsinstrumente haben alle ihre eigenen Artikel. (UN-Sozialpakt, UN-Zivilpakt, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, etc., pp) Die entsprechenden Abschnitte hier können also getrost durch Verweise ersetzt bzw. auf die allgemeine Bedeutung dieser Instrumente für die Gesamtidee "Menschenrechte" reduziert werden. Wenn niemand etwas dagegen hat, dann mache ich mich in den nächsten Tagen (!?!) bzw. wenn ich Zeit habe daran. --Johannes Rohr 14:17, 5. Dez. 2006 (CET)
- Hallo Johannes, Hallo Nerd, für den Kritikteil kann ich Johannes Eindruck nachvollziehen. Ich habe ihn in einem kleinen Überblick zusammengefasst und erweitert. Hoffentlich war es hilfreich. Grüße, -- andrax 23:17, 5. Dez. 2006 (CET)
- @Johannes: Nicht, dass diese Dinge hier enthalten sind, ist das Problen, sondern wie es dargestellt wird. Beispielsweise ist für mich der Abschnitt zur Allgemeinen Erkläerung der Menschrechte in dieser Form überhaupt nicht hilfreich. Nur ein Link ist jedoch auch keine Lösung. Nur die Überarbeitung durch einen kompetenten Autoren könnte helfen. Julius1990 23:23, 5. Dez. 2006 (CET)
- Hallo Andrax, auch mal wieder im Lande? Der von Dir eingefügte Absatz enthält ja interessante Aspekte, aber die Darstellung ist für meinen Geschmack doch etwas zu komprimiert, sodass die Allgemeinverständlichkeit leidet. Auch würde ich es begrüßen, wenn wenigstens für die bekanntesten Autoren Werkangaben vorhanden wären. Die vielen Kursivsetzungen sind etwas ungewöhnlich (zumal in der Überschrift)
- Das hier:
„Kritik formuliert sich an den verschiedenen Fassetten des Menschenrechtsdiskurs. Dabei kommen vielfältige Formen der politischen Instrumentalisierung des Anspruchs auf Menschenrechte zur Sprache. Am stärksten äußert sich dort die Kritik, wo der Menschenrechtsdiskurs militärische "Eingriffe" legitimiert. Gefragt wird hier, ob die Menschrechte dabei als Alibi für andere Interessen der Politik dienen.“
- ist für meinen Geschmack so ganz ohne Bezug auf konkrete Autoren nicht haltbar. Darüber wurde ja reichlich geschrieben, es sollte nicht schwer sein, exemplarisch ein oder zwei Namen beizubringen.
- Mit Hannah Ahrends Kritik kann ich hier nicht viel anfangen. Menschenrechte sind nämlich im Gegensatz zu Bürgerrechten per definitionem Unabhängig von Staatsangehörigkeit. Daher geht die Kritik am universalen Konzept der MR vorbei.
- Auch mit dem Eurozentrismus ist es so eine Sache. Diese Kritik zieht eigentlich nur noch, wenn wir ein Menschenrechtskonzept zugrunde legen, das mittlerweile weitgehend überholt ist. Denn gerade im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte kommen in den letzten Jahrzehnten wesentliche Aspekte des Diskurses aus dem Süden (Recht auf Nahrung!), z.B. aus Indien. Das spricht nicht dagegen, solche Kritik hier wiederzugeben. Nur sollte sie hinreichend spezifisch und belegt sein, wenn es mehr sein sollte, als schöngeistige Betrachtung. --Johannes Rohr 23:45, 5. Dez. 2006 (CET)
- Stimmt, aber ich wollte das zunächst so kurz wie möglich fassen, in Form eines Überblicks, in welchem Rahmen hier die Kritik sich bewegt. Zum Teil wird man ja bei den entspr. Links fündig. Um alles sehr ausführlich zu machen, müsste man ein Buch schreiben oder einen entsprechenden Artikel anlegen. Meinst du nicht, dass jetzt entsprechende Informationen sich von allen besser eingearbeitet werden können? Ich verstehe es als Einleitung und entsprechende Punkt können wir - wenn sie ausführlicher sind - darunter oder in extra Lemma bearbeiten. Alles werden wir dort nicht ausbreiten können und nur wie Arendt dort erwähnen. Die Diskussion zu Arendt, die du Ansprichst, kann ja schon einen Artikel füllen (s. z.B. die defacto-Situation, Widerspruch zwischen Anspruch und Umsetzung, die nationale Diskurse automatisch zu befördern scheinen etc. - auch dazu gäbe es eine Reihe von Büchern). Das geht hier natürlich nicht, trotzdem werde ich mich gerne am Ausbau beteiligen und spezifizieren. Menschenrechtsdiskurs muss natürlich nicht kursiv. -- andrax 01:27, 6. Dez. 2006 (CET)
- Wenn Überblick, dann wäre es hilfreich, wenn er strukturiert wäre. Mir ist nämlich aufgefallen, was mich so irritiert hatte:
- Hier werden Kritiken grundsätzlich unterschiedlicher und teilweise gegensätzlicher Stoßrichtungen aufgezählt, ohne deutlich gegeneinander abgesetzt zu werden.
- Es gibt Kritik an dem Prinzip Menschenrechte an sich (z.B. "Rechtscharakter ist Fiktion" oder "Menschenrechte sind bürgerlicher Humbug", das letztere kenne ich v.a. aus maoistischer Ecke, aus der rechten Ecke kommt das Abstreiten der grundsätzlichen Gleichheit aller Menschen, der Grundlage des MR-Gedankens); Diese Kritik lehnt die Idee "Menschenrechte" an sich ab.
- Es gibt Kritiken am normativen Gehalt des heutigen Korpus der Menschenrechte: Dieser sei "eurozentrisch", beziehe die Bedingungen der ehemals Kolonisierten nicht ein; Diese Kritik erkennt die Idee Menschenrechte an, fordert aber andere Inhalte.
- Es gibt Kritik an der mangelhaften Realisierung: Wenn etwa die eigentlich universalen Rechte bestimmten Gruppen vorenthalten werden. Diese Form der Kritik erkennt sowohl Idee als auch Gehalt an, kritisiert aber die Praxis.
- Eine Untergruppe dessen ist die Kritik an der Instrumentalisierung der MR zu kriegerischen Zwecken. Auch hier wird die Berechtigung der MR i.d.R. nicht bestritten, sondern lediglich ihr Missbrauch angeklagt.
- Ich hoffe, dass es verständlich geworden ist, worauf ich hinaus will: Diese (und vielleicht andere) Arten von "Menschenrechtsdiskurskritik" (mannmannmann, die deutsche Sprache...) sollten klar unterscheidbar und strukturiert dargeboten werden, wenn der Absatz einen nennenswerten geistigen Nährwert haben sollte. Jeweils exemplarisch mit Autoren- und Werknennungen.--Johannes Rohr 13:48, 6. Dez. 2006 (CET)
Fragen zu den Menschenrechten
Widerspricht die Todesstrafe den Menschenrechten ?? Benutzer:rho
Ja. Schau in eines der Zusatzprotokolle zur Europ. Menschenrechtskommission, da stehts drin. --Onkel Joe 18:28, 5. Jun 2006 (CEST)
Kann man mir Menschenrechte auch mal bitte so erklären, das es auch für ein KInd verständlich ist?? Danke wäre nett! (Ich bin 12)
- Schau mal, ob dir diese Fragen und Antworten weiterhelfen:
- kompass.humanrights.ch --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:12, 11. Apr. 2007 (CEST)
- 2007 -
Wesen und Quellen der Menschenrechte - wo habt Ihr den die EMRK versteckt?
das sieht ja wirklich grauslich aus. Ich suchte nun die EMRK und gerade dieses wichtige Instrument fehlt hier. Das kann doch nur ein Team wieder richten oder hat sich das schon formiert. Ich würde da gerne mitmachen. Bitte doch mal um zahlreiche Meldungen gerne auch per email, soweit, Franz Romer 17:17, 1. Feb. 2007 (CET)
- Alles da: Europäische Menschenrechtskonvention. --the one who was addicted (#) 17:48, 1. Feb. 2007 (CET)
Willkürliche Rechtssprechung
Der Beriff Willkürliche Rechtssprechung ist einen Enantinomie. Recht und Willkür schließen einander aus. Überhaupt ist der Abschnitt "Die Wurzeln der Menschenrechte in der Antike" schwach - nur den hab ich gelesen. Kann das nicht mal ein Profi machen?--Brakbekl 10:17, 17. Feb. 2007 (CET)
- Mach es besser. Es ist jeder eingeladen, mitzuarbeiten. Auch du. --the one who was addicted (#) 18:32, 17. Feb. 2007 (CET)
Archivierung: UnterAbschnitte abgetrennt
Archivierung 12:44, 13. Apr. 2007
| |
A1B1 | == Armut == |
A2B2 | == Kritik == |
A3B3 | == Mögliche Argumente == |
A4B4 | == Scheinargumente == |
A5B5 | == Menschenpflichten (Weblink) == |
A6 | == Weblinks: Zizek == |
A7B6 | == "Den Menschenrechten widerspricht: Abtreibung & Euthanasie" == |
A8 | == Review == |
A9S1 | === Artikellänge === |
A10S2 | === Lemma im Plural oder Singular? === |
A11 | === Weblinks === |
A12B7 | == Außerkraftsetzung von Menschenrechten nach dem 11.9.2001 / Abwehrrechte == |
A13B8 | == Durchsetzungsproblematik / USA == |
A14B9 | == Für freie Menschen sind besondere Menschenrechte sinnlos und redundant. == |
A15B10 | == Aus dem Fokus == |
A16B11 | == Mehr NPOV == |
A17B12 | == Weniger Hetze == |
A18B13 | == Die Menschenrechte seit dem 11. September 2001 == |
A19B14 | == marxistische Betrachtungsweise == |
A20B15 | == Festlegung ab welchem Zeitpunkt Menschenrechte zugestanden werden == |
A21B16 | == Hier entrümpelt Johannes Rohr == |
A22B17 | == Artikel müsste gründlich entmüllt werden! == |
A23 | == Literaturhinweise == |
A=Kontext B=BasisAbschnittArchiviert S=UnterAbschnittArchiviert |
Archivierung 12:26, 14. Apr. 2007
| |
A1B1 | == Weblinks: Zizek == |
A2B2 | == ++++++ Zur Diskussion: Überarbeitung Ratio vom 20.12.04+++++ == |
A3B3 | == ++++++ Zitat Ende ++++++ == |
A4 | == Wiederherstellung Neufassung Ratio == |
A5 | === Weblinks === |
A6S1 | ==== Menschenrechtsorganisationen ==== |
A7S2 | === Klassifizierung der Menschenrechte === |
A8 | == Wurzeln der Menschenrechte in der Antike == |
A=Kontext B=BasisAbschnittArchiviert S=UnterAbschnittArchiviert |
Siehe evtl. auch:
-- ParaDox 20:43, 14. Apr. 2007 (CEST) Tabellen etwas kleiner und in WikiSyntax. -- ParaDox 06:35, 16. Apr. 2007 (CEST)
Informationsportal beim Verein Humanrights.ch/MERS verlinken?
Der Verein Humanrights.ch/MERS besitzt ein Informationsportal, das sehr informativ ist und sowohl nationale (Schweiz) als auch internationale Themen aufgreift und dokumentiert. ich würde die www.humanrights.ch- Website gerne verlinken. ok?--84.73.230.37 15:17, 23. Apr. 2007 (CEST)
Die Wurzeln der Menschenrechte in der Antike
"...Ausgenommen waren aber alle Einwohner ohne Bürgerrechte (z. B. die Sklaven und Frauen), mithin die Mehrheit der Bevölkerung. In seinem Werk zur angemessenen Ordnung der Politik, der „Nikomachischen Ethik“, spricht Aristoteles von einem Naturzustand, der die Wesen in Herrschende und Dienende unterteilt. ..."
Anmerkung zu obigem Zitat: Die Nikomachische Ethik befaßt sich nur mit Werten einer Nation und Erziehung zu diesen Werten unter dem Einfluß von Lust und Unlust. Auf Deutsch würde man treffend "Erziehung zur Leitkultur" sagen. Probleme bzgl. Frauen und Sklaven behandelt Aristoteles in "Politik".
Quellen:
Politik Aristoteles Schriften zur Staatstheorie Hrsg. u. Übers: Schwarz, Franz F. 613 S. Reclam-Verlag UB 8522 ISBN 3-15-008522-5
Nikomachische Ethik Aristoteles Hrsg. u. Übers: Dirlmeier, Franz, 384 S. Reclam-Verlag UB 8586 ISBN-10 : 3-15-008586-1 ISBN-13 : 978-3-15-008586-8
PausErich(a)PausErich.de 04.05.2007 13:43
(nicht signierter Beitrag von 217.87.228.201 (Diskussion) )
Vandalismus ?
Ich habe die Änderungen von 217.232.111.233 zurückgenommen. Ich konnte keinen inhaltlichen Beitrag erkennen, der über das bereits gesagte hinausging. Dazu mehrfache Wiederholungen und offensichtlichen Unfug.
Mixia, 11.9.2007
- Sehe ich auch so. Aber wieso hast du das in Einzelschritten getan und nicht alle Änderungen rückgängig gemacht? (Und Diskussionsbeiträge bitte signieren.) --Hydro 11:21, 11. Sep. 2007 (CEST)
- Ich habe es versucht, aber nicht hinbekommen :-( Wie kann ich mehrere Änderungen auf einmal zurücknehmen?
- Außerdem hat diesmal ein 217.232.9.190 wieder den Satz "Menschenrechte sind jedem Menschen angeboren" eingefügt. Ich weiss nciht, ob das ein Scherz ist oder ob da ein junger Mensch sein Verständnis einbringen möchte. Jedenfalls ist die Formulierung "angeboren" für ein Recht m.E. etwas ungebräuchlich. Es steht zu anfang des Artikels, dass die Menschenrechte "jedem Menschen" zustehen, "allein aufgrund der Tatsache, dass er ein Mensch ist". Wenn der Revisor 217.232.9.190 das mit "angeboren" meint, dann braucht es nicht wiederholt werden. Wenn etwas darüber hinaus gemeint ist das im Artikel noch fehlt oder unverständlich ist, sollte der Revisor es hier erläutern ... --Mixia 15:41, 11. Sep. 2007 (CEST)
- Einfach in der Versionsgeschichte die letzte brauchbare Version anklicken, dann "Seite bearbeiten", dann "Seite speichern". Habe jetzt vorsichtshalber mal die letzte Version vom 9. Sept. wiederhergestellt. Manche Änderungen der IP sahen ja garnicht sooo dumm aus, aber die hier disqualifiziert ja wohl alle. --Hydro 18:25, 11. Sep. 2007 (CEST)
Fehlen von Freiheitsrechten in der Menschenrechtscharta der OAU
Mir fällt erst jetzt auf, dass Hydro am 11.9. einen von mir ergänzten Satz über das Fehlen wichtiger Persönlichkeits- und Freiheitsrechte in der Menschenrechtscharta der OAU gelöscht hat. Ohne die Anmerkung liest sich der Text so, als ob die Menschenrechtscharta der OAU sogar noch umfangreicher als die allgemeine sei. Dagegen fehlen unveräußerliche Rechte des Individuums, die in vielen Ländern Afrikas auch missachtet werden! Wenn das Löschen unabsichtig war, werde ich den Satz wieder aufnehmen. Sonst bitte ich um Diskussion an dieser Stelle. -- Mixia 11:33, 14. Sep. 2007 (CEST)
Literaturhinweise
Claudia Mahler/Norman Weiß, Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis, 2004. Andreas Haratsch, Geschichte der Menschenrechte (Studien zu Grund- und Menschenrechten, Bd. 7), 3. aktualisierte Auflage 2006. Bernhard Schäfer, Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht (Studien zu Grund- und Menschenrechten, Bd. 13), 2006. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.89.32.242 (Diskussion • Beiträge) 18:43, 15. Jan. 2007 (CET))
Kyros II
Kann jmd. bitte im Abschnit Geschichte der Menschenrechte unter antike auch die erste charta erwähnen die durch den perser könig Kyros II eingeführt wurde.
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 84.142.55.101 22:15, 31. Okt. 2007 (CET) Nachtrag 2008-04-15 10:13 ←
Recht auf das Leben und körperliche Unversehrtheit
Implementiert das Menschrecht auf das Leben und körperliche Unversehrtheit nicht auch das Recht seinem Leben ein Ende zu setzen?
Auch das Recht auf Selbstbestimmung schliesst doch eigtl. das Recht mit ein, seinem Leben ein Ende setzen zu dürfen.
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 195.14.217.28 18:28, 3. Nov. 2007 (CET) Nachtrag 2008-04-15 10:13 ←
- 2008 -
Evaluation
Zum Zweck der Evaluation der Menschenrechte, der Grundrechte
und des Rechtsstaatsprinzips in Deutschland rege ich an,
den Link Evaluation zu Wertschätzung und Wahrung der Menschenrechte, der Grundrechte und des Rechtsstaatsprinzips in Deutschlandin die Rubrik "Weblinks" aufzunehmen.
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 89.56.179.228 13:58, 18:29, 31. Jan. 2008 (CET) Nachtrag 2008-04-15 10:13 ←
Wurzeln der Menschenrechte in der Antike
Es gab in Europa schon früh Versuche, Staaten eine menschenrechtsähnliche Basis zu geben. Schon 624 v. Chr. wurde im antiken Athen die willkürliche Rechtsprechung eingeschränkt. In dieser Demokratie wurde allen Bürgern unabhängig der Besitzverhältnisse politische Mitsprache ermöglicht. Die Ämter wurden durch Losverfahren vergeben. Dadurch wurden bei der Postenvergabe alle gleich behandelt. Ausgenommen waren die Sklaven.
Frage: Mit "alle Bürger" wer ist da gemeint? Sind Frauen Bürger?
- Generell sollte man auch möglichst übervorsichtig sein, ein modernes Konzept, wie es die Menschenrechte darstellen, auf weit zurückliegende Zeiten anzuwenden. Der Grundsatz muss lauten: Möglichgst keine Schnellanwendung und Übertragung moderner Begriffe! Das geht meistens schief, und dieser Abschnitt des Artikels ist ein Paradebeispiel dafür. -- Kruwi 13:33, 6. Apr. 2008 (CEST)
Die 30 Menschenrechte
Ich denke, dass der Wortlaut der 30 Menschenrechte unbedingt in diesen Artikel gehört. Jedes einzelne dieser Rechte ist wichtig, nicht nur die wenigen, die hier angesprochen werden. Ich hatte deshalb eine entsprechende Überschrift in den Artikel eingefügt in der Hoffnung, dass jemand den Text sucht und einfügt. Übersetzung ist nicht erforderlich, den gibt es schon offiziell in Deutsch. Oder ich selbst finde vielleicht die Zeit dazu.
Aber ein Formalist befand, dass die Überschrift nichts bringt und hat sie wieder gelöscht. Lieber Wikianer, ich bin doch sehr enttäuscht von Dir!
Übrigens: Wer weiss, ob das Recht auf Arbeit dazugehört oder nicht? Wie ist es mit dem Recht auf Krankenversorgung/Versicherung?--Hans Eo 17:48, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Nein, gehört es nicht. dafür gibt es wikisource. Gruß--ot 18:02, 6. Apr. 2008 (CEST)
- und hier der link, der auch im artikel steht: *Wikisource: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Quellen und Volltexte--ot 18:07, 6. Apr. 2008 (CEST)
- und hier der link, der auch im artikel steht: *
Hinweis
Wikipedia:Betreuung_neuer_Wikipedianer#Literaturangebot. Grüße --Agadez ?! 15:50, 8. Apr. 2008 (CEST)
Bitte als wikilink in den Text aufnehmen
Liste von Menschenrechtspreisen
- Austerlitz -- 88.72.1.112 14:51, 17. Apr. 2008 (CEST)
- Danke, erledigt. --ParaDox 16:10, 17. Apr. 2008 (CEST)
- Nett von dir. Schönen Gruß, Austerlitz -- 88.75.201.69 19:48, 17. Apr. 2008 (CEST)
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
sollten diese vielleicht auch erwähnt werden? siehe http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/WJahresberichtAkt?OpenView&Start=1&Count=200
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 82.82.177.130 08:57, 19. Mai 2008 (CEST) Nachtrag 2008-05-19 09:48 ←
- Fände ich gut, wenn man das erwähnt. Dies hier ist die deutsche Wikipedia-Seite, und niemand ist frei von Schuld. Also gehört auf diese Seite die Selbstkritik, die eigenen Defizite beim Schutz der Menschenrechte darzustellen.
- m.E. ist leider der zitierte Bericht von ai inhaltlich wenig hilfreich. Er ist dominiert vom Thema "Kampf gegen den Terrorismus", in dessen Schlepptau Menschenrechte verweigert werden. Das ist zwar richtig - im Vergleich zu den seit Jahrtausenden in verschiednen Ländern mehr oder weniger verweigerten individuellen Freiheitsrechten sind das aber "Peanuts". - Mixia 23:19, 20. Mai 2008 (CEST)
Übereinkommen über Rechte von Menschen Behinderung
Hallo, ein wichtiger Teil fehlt: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen tritt in Kraft
"Am Samstag, den 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hat, ist das Übereinkommen nun, vier Wochen später für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben." http://www.bmas.de/coremedia/generator/25970/2008__04__30__rechte__von__menschen__mit__behinderungen.html
Die Bundesregierung verschleppt die Ratifizierung, wie so häufig. Geplant ist sie für 2009.
Text der UN-Behindertenrechtskonvention: http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/UN_BK_Konvention_Internet-Version_FINAL.pdf
Ich habe noch keine Änderungsberechtigung, sonst hätte ich das schon gemacht.
Gunter W
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von Günter W 15:37, 26. Mai 2008 (CEST) Nachtrag 2008-05-26 20:06 ←
Aktuell
- Every Human Has Rights 60. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
- (nicht signierter Beitrag von 88.75.95.47 (Diskussion) 01:58, 20. Jul. 2008 (CEST))
- Every Human Has Rights - The Elders feiern den 60. Jahrestag der AEMR. Dort kann jeder die AEMR virtuell unterschreiben und sich für die Einhaltung der Menschenrechte stark machen.
von der wikiseite Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Austerlitz -- 88.75.82.49 10:36, 20. Jul. 2008 (CEST)
Die Wurzeln der Menschenrechte in der Antike
In der letzten Zeile könnte das Wort "Philosophem" verlinkt werden, denn es gibt einen Wikipedia-Artikel Philosophem.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich Schwierigkeiten habe, den ganzen letzten Satz in dieser Form zu verstehen. Die Bedeutung von 1. Mose 1, 27 für die Menschenrechte insgesamt sehe ich dabei sehr wohl.
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 80.139.57.155 19:44 – 19:52, 28. Jun. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-10-18 13:18 ←
"entwicklung" von mr
wenn sich menschenrechte entwickelt hätten, hätte es sie, bevor sie sich entwickelt haben, nicht oder in anderer form gegeben. das heißt, sie wären nicht universell gültig und das ist absurd! deshalb haben sich menschenrechte natürlich nicht entwickelt, sondern wurden lediglich beschrieben oder anerkannt.
nun bin ich kein experte für mr-geschichte, aber die angeführte chronologie scheint mir doch sehr auf europa bzw "den westen" fokussiert, was nach meinem verständnis dem thema nicht gerecht wird. auch hier wird (zumindest im subtext)eine "entwicklung" unterstellt, als wären die mr selbst einer solchen unterzogen. Goiken 09:57, 15. Apr. 2008 (CEST)
Weiterentwicklung
Aber es gibt doch auch immer eine Weiterentwicklung der Menschenrechte? Rechte von Behinderten tauchten in der ersten Fassung nicht auf, doch nun wurden sie mit aufgenommen, ebenso die Rechte von Homosexuellen, oder liege ich da falsch?
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 134.106.40.32 14:05, 16. Jun. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-06-16 14:35 ←
- Ich denke, daß Du zumindest mit Deiner Argumentation (unbeabsichtigt?) falsch liegst. Homosexuellen oder Behinderten haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Die Entwicklung liegt IMHO eher darin, daß über lange Zeit diesen Menschen einige Rechte vorenthalten wurden und sich langsam die Zeiten ändern und diese Gruppen ihre Rechte auch einfordern. (z.B. geht aus Artikel 16 der AEMR nicht hervor, daß das Recht zur Familiengründung nur auf Heterosexuelle anwendbar ist "Artikel 16: Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.") --Gawyn Luinrandir 15:51, 11. Sep. 2008 (CEST)
MR haben sich entwickelt!
Natürlich haben sich Menschenrechte entwickelt - und sie werden noch immer weiterentwickelt!
"Am Anfang der Entwicklung der Menschenrechte stehen Mord und Folter, Sklaverei und Knechtschaft, also die noch nicht begrenzten Möglichkeiten, Menschen zu erniedrigen und zu unterdrücken. Die Entdeckung der Menschenwürde geht der Schmerz über die Erniedrigung voraus, gefolgt von der Hoffnung, dass das nicht so bleiben muss und vor der Einsicht, dass sich das in der politischen Praxis ändern lässt. Die Menschenrechte sind eine Rebellion gegen leidvolle Erfahrungen, die als Unrechte gedeutet werden. Mit ihnen haben Menschen gelernt, sich auf besondere Weise zu schützen: zunächst vor dem Staat, dann aber auch voreinander. Da dieser Prozess aber noch lange nicht zum Abschluss gekommen ist, spricht Volker Deile von amnesty international zu Recht von einer 'unvollendeten Revolution'. ".
Quelle: Fritzsche, K. Peter: Menschenrechte. Schöningh. Paderborn, München u.a. 2004. Seite 24.
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 78.53.201.250 10:17, 10:18, 25. Jul. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-07-25 14:05 ←
Hey Leute ich hab da mal eine Frage. Anscheind habt ihr wohl vergessen, das im Antiken Persien die ersten Menschenrechte verfasst wurden. Sie dienten auch den heutigen Menschenrechte, die die UNO verfasst hat, als Vorlage. Ich sehe aber hier nirgends etwas darüber. Sehr enttäuschend
Bis neulich
Xerxes1986(Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Xerxes1986 (Diskussion • Beiträge) 14:51, 31. Okt. 2008 (CET))
- Doch, wir beschreiben diesen Gedanken und wie es dazu kam.--LKD 14:55, 31. Okt. 2008 (CET)
Im Hauptartikel wird das aber nicht erwähnt. Find ich irgendwie nicht fair. Die Römer werden erwähnt....die Menschenrechte hatten die Perser schon weit aus früher eingeführt gehabt.
Links auf Wikisource
Gibts eigentlich irgendein Bapperl das man setzen kann, wo man sieht das der Text auf Source ist, irgendwie geht die eigentliche Erklärung im Artikel eher unter unter. --chb 18:02, 5. Nov. 2008 (CET)
Logischer Fehler
Ich habe einen logischen Fehler beseitigt:
„das Konzept geht davon aus, dass jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sein soll“
Da ist der Singular (jeder Mensch) unpassend. Gemeint ist: Alle Menschen sind mit den gleichen Rechten ausgestattet.
Lupussy 09:28, 9. Nov. 2008 (CET)
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
Es gibt noch den Sonderartikel: Liste der Menschenrechtsorganisationen. Auch wenn die IGFM sicherlich mit Ihrem eher konservativen Ansatz einen wichtigen Aspekt der Menschenrechtsproblematik beleuchtet, so können auch nicht alle (wenn ich richtig gezählt habe) 24 dort aufgeführten Menschenrechtsorganisationen auch noch im Artikel Menschenrechte eine Weblink bekommen. Daher werde ich die Änderung wieder rückgängig machen.-- pistazienfresser 23:21, 7. Dez. 2008 (CET)
Hallo? Wieso schreibe ich hier eigentlich etwas, wenn die entsprechende Änderung unkommentiert wieder hergestellt wird?-- pistazienfresser 00:28, 8. Dez. 2008 (CET)
Wenn es einen eigenen Artikel gibt, sollten die Organisationen dort verlinkt werden - ausnahmslos. Wie kann man denn bewerten, ob eine Organisation besser und wichtiger ist als eine andere? Am Alter, an der Mitgliederzahl? Schwierig. --Clausius 00:32, 17. Dez. 2008 (CET)
Abschnitt: Die Menschenrechte seit dem 11. September 2001
Das gehört eigentlich in einen allgemeinen Artikel über Menschenrechtsverletzungen, nicht in diesen. Warum werden ausgerechnet die Amerikaner als Menschenrechtsverletzer herausgehoben? Die Liste der Länder, in denen Menschenrechte verletzt wurden, bzw. werden ist lang. --Clausius 00:30, 17. Dez. 2008 (CET)
Überarbeitungswunsch
Der im folgenden kursiv markierte Teil ist ohne genaue Kenntnis der Begriffe Differenzierungsverbot und Universalität kaum verständlich:
- Die heutige Diskussion um die Gleichberechtigung von Mann und Frau dreht sich in der Sache um diese wichtige Grundsatznorm. Dabei wird häufig eine soziale oder gesellschaftliche Gleichheit oder Gleichstellung mit dem Differenzierungsverbot der Grund- und Menschenrechte verwechselt. Die Forderung nach faktischer Gleichstellung lässt sich auf den Grundsatz der Universalität offenbar nicht stützen.
Könnte diesen bitte jemand einfacher formulieren? Bitte bei dieser Gelegenheit auch die Meinungsbekündung des Autors "offenbar" entfernen. --155.56.68.220 14:31, 17. Dez. 2008 (CET)
- 2009 -
Logischer Fehler im Absatz "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"
"Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bilden zusammen die Universal Declaration of Human Rights oder die Internationale Menschenrechtscharta, welche als Grundlage sämtlicher universeller Menschenrechtsnormierungen gelten kann." Da die Universal Declaration of Human Rights die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist, erscheint mir der Satz nicht logisch. --89.15.164.194 13:04, 24. Jan. 2009 (CET)
Ergänzung
Sollte doch im Artikel Erwähnung finden.
- Austerlitz -- 88.75.197.134 14:09, 8. Mär. 2009 (CET)
Im Abschnitt Geschichte der Menschenrechte. Im ersten Teil sind die Frauen und Sklaven wenigstens in Klammern im Text erwähnt.
- Austerlitz -- 88.75.197.134 14:12, 8. Mär. 2009 (CET)
marxistische Bewertung
Wenn niemand was dagegen hat, dann pflege ich noch einen Passus über Menschenrechte aus der Sicht des Marxismus in den Artikel ein. Was meint ihr dazu? --Bagerloan 09:13, 10. Mär. 2009 (CET) (Peter Hörsel)
Folgendes fehlt im Artikel
Gesetzliche Betreuung verstößt gegen die Menschenrechte: 1.Der erste Unsinn ist, das Entmündigung seit vielen Jahren Betreuung heißt, genauso wie wenn man von einem Sozialpädagogen betreut wird. Die gesetzliche Betreuung sollte eigentlich Entrechtung heißen, denn es ist eine Entrechtung und eine Entrechtung darf es gar nicht geben, weil das gegen die Menschenrechte verstößt. Viel besser wäre, wenn man mehr Rechte bekommt und zwar jederzeit jeden Anwalt bekommt, jedes Gegengutachten, sowie notfalls die Gerichtskosten vom Staat bezahlt bekommt falls man verliert. 2.Der zweite Unsinn ist, das wenn man sich von einem Sozialpädagogen betreuen lässt, das dann alle denken man hätte einen gesetzlichen Betreuer, nur weil sich das auch Betreuung heißt, dabei ist das dann doch immer ein Anwalt. 3.Der dritte Unsinn ist das man mit einem Sozialpädagogen einen Vertrag machen muss, wieso werden die denn nicht einfach dafür bezahlt, das die für Leute mit Handicap im Hintergrund für Toleranz im Hintergrund arbeiten. 4.Der vierte Unsinn ist, das viele denken Betreute seien selbst Schuld und scheren dann noch gesetzliche Betreuung und die Betreuung von einem Sozialpädagogen über einen Kamm, weil beides Betreuung heißt und nur wenige Wissen was das überhaupt genau ist.
Lassen Sie sich von Ihrer kassenärztlichen Vereinigung alle Ihre Daten zuschicken und überprüfen Sie welche Ärzte und Krankenhäuser Sie schon alle angeblich behandelt haben wollen und welche Diagnosen Sie schon alle, ohne Ihr Wissen von Ärzten, die Sie nie zuvor gesehen haben, bekommen haben und außerdem ein Arzt kann von seinem Patienten, kein Geld verlangen, für das er sowieso von der Krankenkasse bezahlt wird, auch kein Zahnarzt. Ein Zahnarzt wollte von mir 100,- Euro nur für das jährliche Belag entfernen und die Zahnstein Entfernung, dabei sind dafür 100,- Euro schon zufiel und wird von allen Krankenkassen ein mal im Jahr voll bezahlt, wie auch von meiner. (nicht signierter Beitrag von 217.238.110.249 (Diskussion) 10:34, 11. Mär. 2009)
"Die Menschenrechte sind Ausdruck des jeweiligen Charakters der Produktionsverhältnisse und der davon abgeleiteten politischen Verhältnisse einer Gesellschaft. Es gibt deshalb keine ewigen, dem Menschen angeborenen Rechte. M. reflektieren die Interessen der herrschenden Klasse in der jeweiligen historischen Epoche, das Kräfteverhältnis der Klassen und üben eine politische und ausgeprägte ideologische Funktion aus.Sie haben eine historische Funktion. Un der bürgerlichen Gesellschaft dienen die M. der Schaffung der politischen Bedingungen, in denen die kap. Eigentümer ihre Herrschaft frei entfalten können. "Die praktische Nutzanwendung des M. der Freiheit ist das Menschenrecht des Privateigentums.Keines der sogenannten M. geht also über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist." (Marx)" Millionen Menschen sind des Rechts auf Arbeit beraubt. Das Recht auf gleiche Bildung, freie Wahl des Berufs, das Recht auf Meinungs, Unformations, u. Pressefreiheit sind gleichfalls nicht gewährt, bedingt durch die Pressemonopole.Gleichfalls nicht gewährt sind das Recht auf Frieden und Gesundheit.", wie das Politische Wörterbuch zu berichten weiß. Im Grunde genommen sind die Menschenrechte, so wie sie uns dargeboten werden, zumindest partiell eine Art Mogelpackung, basierend auf Heuchelei. M.E. sollte das in einer gesonderten Rubrik, beispielsweise als "marxistische Bewertung" in den Artikel aufgenommen werden. --Bagerloan 09:39, 12. Mär. 2009 (CET)
Abschnitt zur philosophischen Begründung der Menschenrechte?
Wäre sowas nicht nötig? Es gibt ja durchaus auch moderne Ansätze (z.B. in der Diskursethik bzw. der Diskurspragmatik) und nicht nur die der Aufklärung. --Usw. 14:44, 13. Apr. 2009 (CEST)
- Dieser Meinung schließe ich mich unbedingt an. Habe deshalb den Überarbeiten-Baustein eingefügt. So ich Zeit finde, werd ich mich auch selbst dran machen! Mithilfe erwünscht! :-) --Themistokles1984 13:06, 16. Apr. 2009 (CEST)
- Ich werde mich mal um die Begründung aus diskursethischer Sicht kümmern, wenn ich Zeit habe. Vielleicht kann man auch mal bei der Artikelverbesserung im Projekt Philosophie um Mithilfe fragen? --Usw. 13:41, 16. Apr. 2009 (CEST)
Ungültiger Link (einzelnachweise; udhr) (erledigt)
Der Link unter Einzelnachweise für (2.) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf der Website des UN-Menschenrechtshochkommissars funktioniert nicht mehr!(!)
Alter Link: http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
Neuer Link:
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
(nicht signierter Beitrag von 92.196.86.229 (Diskussion) 15:29, 18. Apr. 2009 (CEST) – SignaturNachtrag 2009-04-18 15:38)
- Danke. Ich habe den Link aktualisiert. Gruß, --ParaDoxa 15:38, 18. Apr. 2009 (CEST)
Menschenrechte: Kyros II.
539 v. Chr. - Als die erste Charta der Menschenrechte wurde seitens der Vereinten Nationen 1971 die Erklärung des persischen Reichsgründers Kyros II. in Babylon aus dem Jahr 539 v. Chr. gefeiert.
Die Menschenrechts Charta von Kurosh, dem Großen (auf Deutsch übersetzt aus dem Jahr 539 v.Chr, vor über 2500 Jahren)
Nun dass ich mit dem Segen von Ahura Masda (Gott) die Königskrone von Iran, Babylon und den Ländern aus allen vier Himmelsrichtungen aufgesetzt habe, verkünde ich, dass solange ich am Leben bin, und Masda mir die Macht gewährt, ich die Religion, Bräuche und Kultur der Länder, von denen ich der König bin, ehre und achte und nicht zulasse, dass meine Staatsführer und Menschen unter meiner Macht die Religion, Bräuche und Kultur meines Königreiches oder anderer Staaten verachten oder beleidigen.
Ich setze heute die Krone auf und schwöre bei Masda, dass ich niemals meine Führung einem Land aufzwingen werde. Jedes Land ist frei zu entscheiden, ob es meine Führung möchte oder nicht, und wenn nicht, versichere ich, dass ich niemals dies mit Krieg aufzwingen werde.
Solange ich der König von Iran, Babylon und den Ländern aus allen vier Himmelsrichtungen bin, werde ich nicht zulassen, dass jemand einem anderen unrecht tut, und wenn jemandem unrecht geschieht, dann werde ich ihm sein Recht zurückgeben und den Ungerechten bestrafen.
Solange ich der König bin, werde ich nicht zulassen, dass sich jemand ohne einen Gegenwert oder ohne Zufriedenheit oder Zustimmung des Besitzers sich sein Eigentum aneignet. Solange ich am Leben bin, werde ich nicht zulassen, dass jemand einen Menschen zu einer Arbeit zwingt oder die Arbeit nicht gerecht vergütet.
Ich verkünde heute, dass jeder Mensch frei ist, jede Religion auszuüben, die er möchte, und dort zu leben, wo er möchte, unter der Bedingung, dass er das Besitztum anderer nicht verletzt. Jeder hat das Recht, den Beruf auszuüben, den er möchte, und sein Geld so auszugeben, wie er möchte, unter der Bedingung, dass er dabei kein Unrecht begeht.
Ich verkünde, dass jeder Mensch verantwortlich für seine eigene Taten ist, und niemals seine Verwandten für seine Vergehen büßen müssen und niemand aus einer Sippe für das Vergehen eines Verwandten bestraft werden darf. Bis zu dem Tage, an dem ich mit dem Segen von Mazda herrsche, werde ich nicht zulassen, dass Männer und Frauen als Sklaven gehandelt werden, und ich verpflichte meine Staatsführer, den Handel von Männern und Frauen als Sklaven mit aller Macht zu verhindern. Sklaverei muss auf der ganzen Welt abgeschafft werden! Ich verlange von Mazda, dass er mir bei meinem Vorhaben und Aufgaben gegenüber den Völkern von Iran, Babylon und den Ländern aus vier Himmelsrichtungen zum Erfolg verhilft.
Das hier sind die ersten Menschenrechte und nicht die von Griechenland. Athens Demokratie: Von 25 Menschen sind 20 nicht befugt zu wählen, da sie entweder Invalide, Frau, Kleinkind oder Sklave sind. Ich appelliere an Wikipedia, dies zu ändern , da sonst falsche Information im Internet "umherwandert". (nicht signierter Beitrag von 87.154.0.175 (Diskussion | Beiträge) 19:37, 22. Apr. 2009 (CEST))
- Appellieren wird da nicht viel helfen, das muss man schon selbst in die Hand nehmen. Aber nur nicht rechthaberisch werden. Ich würde einen Fünfzeiler formulieren, in dem der Gehalt bzw. die Bedeutung dieser Erklärung zusammengefasst wird und ihn dann hier dafür vorschlagen, ihn dem Antike-Abschnitt voranzustellen. Einfach ein bisschen was über die vorklassischen, außergriechischen Wurzeln des Menschenrechtsdenkens zusammenfassen! Gruß, --Themistokles1984 15:41, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Eine Übersetzung unbekannter Herkunft, unrezensiert und ohne Bezug zum historischen Kontext darf nicht einfach in den Artikel gestellt werden. Der Text ist umstritten, er wird propagandistisch misbraucht. Hinweise stehen unter Kyros II.#Moderne wissenschaftliche Beurteilung. --Mixia 18:35, 28. Apr. 2009 (CEST)
Islam als Wendepunkt
Ich weiß nicht vieles über Philosophie, aber eins kann ich sagen:
Man braucht nur die Welt vor dem Phropheten Mohammad und die Welt nach dem Phrophenten zu betrachten. Im Islam wurde, wie noch nie vorher, der Frauen Rechten gegeben. Sie haben nun Recht auf ein Teil der Erbe, und dazu kommt, dass der Prophet so vile Mals die Gläubigen dazu gefordert, ihre Mütter dreimal mehr besser zu behandeln wie der Vater. Er hat(wie auch im Quran) dazu gerufen, die Sklaven zu befreien, und dies als eine der besten Taten, die ein Moslem tun kann. Und noch lehrte er oft, dass alle Menschen, die Kinder Adams, gleich wie die Zähne eines Kammes sind und Gott beurteilt den Menschen nur nach seinem Herzen und nichts anders(Dies steht im Quran). Dabei gilt es im Islam, dass ein freier Mensch bleibt frei(auch ein Sklave nach seiner Befreiung) und keiner darf ihn versklaven.
Hier ist ein Beispiel: Der Prophet hat seinen eigenen Sklaven namens "Zaid" wie eigenen Sohn geliebt und hat ihm die Freiheit gegeben; er hat ihm trotz der Kritik einigen Gefolgten als Truppenführer gestellt und hat ihr Kritik kritisiert. "Zaid" hat eine schwarze, frühe Sklavin, geheiratet und bekam durch sie einen Sohn namens "Osama". Der Prophet hat "Osama" auch sehr geliebt, wobei sein Vater "Zaid" als Märtyrer in einer Schlacht fiel. Er hat dann Osama mehrmals als Truppenführer gesetzt, sogar vor hohen Persönlichkeiten von Gefolgten, und mit der Vorurteilung von Kritik einigen.
Vor dem "Kadi"(Richter) sind alle gleich, ob ein Armer oder ein Khalifa. Natürlich hat der Islam sein Fokus auf seine Mitglieder(die Moslems) konzentriert(und das ist legetim). Zumindest jedem Menschen der Welt ist die Tür weit geöffnet, wenn er ein Moslem sein will.
Schließlich ist zu erwähnen, dass die Wissenschaft in seinen unterschiedlichen Bereichen (dazu auch die Philosophie), durch den Einfluss der moslemischen Wissenschaftlern ins Abendland vermittelt wurde.
Die Wahrheit kommt immer ins Licht, und es ist im Interesse von Wikipedia, dies im Betracht zu beziehen, damit man seine Glaubwürdigkeit befestigt.
Entschuldigung wegen meinem schlechtem Deutsch Ich wünsche allen was
-- 91.10.157.130 04:50, 10. Mai 2009 (CEST) -- 91.10.167.237 02:44, 10. Mai 2009 (CEST)
- Auch wenn der vorstehende Beitrag vermutlich einen schlechten Scherz darstellt möchte ich das auf der Diskussionsseite im Unterschied zur Artikelseite nicht unbeantwortet lassen.
- Mohammed hatte frühmittelalterliches Recht arabischer Gesellschaften kodifiziert. Ungeachtet des damaligen Erfolges dieses Rechtssystems vor allem in nomadischen Gesellchaften des vorderen Orients und Nordafrikas erkennt außer islamistischen Propagandisten kein ernstzunehmender Wissenschaftler das islamische Rechtssystem als Etappe auf dem Weg zu den Menschenrechten an. So toleriert das islamische Recht sowohl Sklavenhaltung als auch die Ungleichbehandlung der Frau. Beides wird lediglich durch die Kodifizierung beschränkt, wie auch die Intoleranz gegenüber anderen Religionen. Die moralische Ablehnung der Sklavenhaltung und Ungleichheit geht nicht so weit wie z.B. in der Stoa oder der christlichen Ethik. Das in den eroberten Gebieten durchgesetzte islamische System hat wie auch die christlich-germanischen Reiche Europas im Frühmittelalter seinen Beitrag zum Niedergang der griechisch-römischen und persischen antiken Kultur geleistet. Aufgrund seiner dogmatischen Verknüpfung mit der Religion ist dieses frühmittelalterliche Rechtssystem in weitern Bereichen bis in unsere heutige Zeit tradiert. Eine Entwicklung in Richtung Menschenrechte ist da nicht zu erkennen. --Mixia 14:55, 11. Mai 2009 (CEST)
- Wegen dem ersten Absatz, eine Übersetzung aus dem Quran:
- [63] Und die Diener des Allerbarmers sind diejenigen, die sanftmütig auf der Erde schreiten; und wenn die Unwissenden sie anreden, sprechen sie friedlich (zu ihnen).
- Dass in dem vorstehenden Beitrag Wissen fehlt, zeigt die Behauptung, dass der Prophet Mohammad frühmittelalterliches Recht arabischer Gesellschaften kodifiziert hat.
- Vor dem Isalm begruben Araber ihre Töchter lebndig, da für sie schon eine Schande war, eine Tochter zu besitzen.
- Ich bitte, was hat der Isalm mit dem frühmittelalterlichen Recht arabischer Gesellschaften zu tun.
-- 91.10.150.195 22:31, 15. Mai 2009 (CEST) -- 91.10.150.195 22:36, 15. Mai 2009 (CEST)
Dèclaration
Ist eine Kleinigkeit, aber in der Chronik heißt es bei 1791 "Dèclaration", richtig wäre "Déclaration" (mit anderem Accent auf dem e). -- 93.198.142.23 17:57, 17. Jun. 2009 (CEST)
Es gibt keine Menschenrechte -- nur Körperrechte! Bitte präzise Begriffe!
Im 17. Jh. waren die Begriffe noch präzise -- nach 1789 wurden fast alle Begriffe verfälscht. Laut Konfuzius aber ist die vordringlichste politische Massnahme immer die "Richtigstellung der Begriffe". Tatsächlich gibt es ja keine Menschenrechte, sondern nur Körperrechte ("habeas corpus"), d.h. das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Hätte dieses Recht immer gegolten, hätte es nie materielle Kriege gegeben. Stattdessen haben wir ja seit 1789 lediglich die "Menschenrechte" -- aber was ein "Mensch" ist, weiss natürlich kein Schwein... Und darum ist dies alles auch biegbar (im Interesse der Konzerne und Politiker).
Dabei kennen die Physiker und Mediziner ja schon längst keine "Seelen" und "Menschen" mehr, sondern eben nur Körper (bodies, particles, ...). Zudem reden auch die heutigen Geisteswissenschaftler mit Vorliebe nur von "Körpern" (DAS Reizwort im Feuilleton!!!!).
Aber eben: hätte das Recht auf körperliche Unversehrtheit (präziser Begriff!) wirklich gegolten, hätte es kein Wischiwaschi mit "Menschenrechten" gegeben...
Aber: auch die moderne Welt kann es sich nicht leisten, dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit für alle einzufordern (irgendjemand muss halt in China unter Reizgas Kinderspielzeuge für Weihnachten herstellen...).
OE. Nov 09 (nicht signierter Beitrag von 83.76.171.228 (Diskussion | Beiträge) 23:15, 20. Nov. 2009 (CET))
- Dass Geisteswissenschafter mit Vorliebe nur von "Körpern" sprechen, ist nicht belegt. Juristen haben grundsätzlich ein ausgeprägtes Verständnis für Menschenrechte.
- Der Menschenrechtsbegriff ist jedoch nur in Form eines Abwehrrechtes zu verstehen: Als unveräußerliches Recht jedes einzelnen Menschen, dessen Mißachtung mit einer gerechtfertigten Abwehr (mittels sämtlicher in Betracht kommender und in der Rechtsordnung vorgesehener Verfahren) sanktioniert wird. Damit wird die Freiheit des einzelnen Menschen gesichert. In der Regel wirkt die Abwehr gegen die Staatsgewalt (Legislative, Exekutive oder Judikative), wie ein Fehlerkalkül bei überzogenen Maßnahmen.
- Solche "Menschenrechte" allerdings, die überhaupt kein Recht verbriefen - das ist abstrakt eine Norm, die im Falle der Nichtbefolgung mit staatlich organisiertem Zwang bedroht ist -, führen zu einer Verwässerung der Begriffe, damit der Menschenrechte (und Freiheit des Einzelnen).
- Die Erfinder der sogenannten "sozialen Menschenrechte", die Begründer der Begrifflichkeit der Menschenrechte der "zweiten Generation" sowie die Begründer der "Menschenrechte der dritten Generation" hätten, um die Begriffe zu schonen besser internationale Abkommen schließen oder Absichtserklärungen abgeben sollen. (Politische Menschenrechte wie zB das Wahlrecht wurden früher nicht als Menschenrechte der zweiten Generation tituliert.)
- Ob diese Begriffsverwässerung mit ein Grund dafür ist, dass unsere heutige "zweite Generation" und die "dritte Generation" unter dem Recht der Pensionisten leiden? (rhetorisch) -- 91.113.228.146 05:43, 2. Mär. 2010 (CET)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Um den Menschen anderem sprachlichen Hintergrundes das Verständnis zu erleichtern würde ich vorschlagen noch zu erwähnen, dass die amtliche deutsche Übersetzung nicht korrekt ist. Der Titel auf Englisch, einer der UN Sprachen lautet: United Nations Universal Declaration of Human Rights. Die amtliche Übersetzung, rückübersetzt wäre aber General Declaration. Diese unkorrekte Übersetzung limitiert die Bedeutung der Übersetzung natürlich erheblich in Bezug auf Bedeutung und Ausstrahlung der darin enthaltenen Rechte. Das sollte erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 217.65.194.85 (Diskussion | Beiträge) 11:27, 22. Dez. 2009 (CET))
- 2010 -
Löslosung?
Im abschnitt Chronik steht bei der amerikanischen unabhängigkeitserklärung was von der Löslosung von england, bitte korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 84.164.23.25 (Diskussion | Beiträge) 19:24, 2. Mai 2010 (CEST))
Generationen der Menschenrechte
Meines Wissens nach: 1.Generation: bürgerliche und politische Rechte sollen dem Einzelnen Schutz vor Verletzung seiner physischen Integrität (Folterverbot, Recht auf Leben und Freiheit) sowie die Beteiligung an der Willensbildung in seinem Staat (Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, aktives und passives Wahlrecht) gewähren. 2. Generation: wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dienen der Gewährleistung eines mindestmaßes an Wohlstand (Recht auf Arbeit, ärztliche Versorung, Bildung)
3. Generation: wie im Artikel beschrieben
Quelle: Einführung in das Völkerrecht von Dr.Gerhard Hafner/Dr. Hanspeter Neuhold/Dr. August Reinisch/ Dr. Christoph Schreuer Professoren an der Universität Wien (nicht signierter Beitrag von 178.191.188.178 (Diskussion) 22:20, 23. Jun. 2010 (CEST))
Kinderrechte
Es wird z.B im Fensehen so viel über Kindesmissbrauch gesprochen,doch anscheinend dient es einem anderen Zweck,als dem Kind zu helfen.Ich selber,stelle mir die Frage wofür die Gesetze,die Kinder schützen sollen,gemacht werden wenn nur die Kindermutter dienen.Mutter und Oma Danke. (nicht signierter Beitrag von 92.73.29.32 (Diskussion) 20:43, 2. Aug. 2010 (CEST)) --Dezza 11:12, 23. Okt. 2010 (CEST)
Abschnitt Egalität
Der Abschnitt Egalität erklärt hauptsächlich was Egalität nicht ist anstatt zu erklären was Egalität ist. Der Abschnitt ist zudem durch keine Einzelnachweise belegt. Inhaltlich halte ich ihn für fragwürdig.--Trockennasenaffe 11:23, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Ja. hier gibts so einige dicke Bretter zu bohren. Das ist eines davon.--goiken 21:30, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Habe mich mal rangewagt und hoffentlich eine zufriedenstellende Lösung erarbeitet. Funkruf 22:20, 5. Dez. 2010 (CET)
Menschenrechte in Griechenland
Es wäre schön wenn etwas über die Menschenrechte in Griechenland eingefügt werden könnte, da gerade einen Vortrag zu dem Thema erstelle. --Dezza 11:14, 23. Okt. 2010 (CEST)
- Dazu bräuchte man aber auch Material, womit man dies belegen kann. Funkruf 22:04, 5. Dez. 2010 (CET)
- Wikipedia ist nicht dafür da Recherchen zu deinen Schularbeiten für dich zu erledigen. (nicht signierter Beitrag von 91.49.221.138 (Diskussion) 18:11, 10. Dez. 2010 (CET))
Käse
Dabei sind alle Staaten, die der UNO beigetreten sind, dazu moralisch verpflichtet worden, die Menschenrechte in ihren nationalen Rechtssystemen zur vollen Geltung zu bringen
Kann mal jemand diesen Käse von "moralischer Verpflichtung" klarstellen. Ich bezweifle, dass das ein jurisitischer Begriff ist. (nicht signierter Beitrag von 91.49.221.138 (Diskussion) 18:11, 10. Dez. 2010 (CET))
Bitte um Löschung
Die Abschnitte zu den einzelnen Ländern sind "unter aller Kanone" und haben so in einem Lexikon nichts zu suchen!
So besteht der erste Absatz zu Kuba, in dem sicherlich zumindest die klassischen Bürgerrechte häufig starke Einschränkungen erfahren, aus einer Ansammlung von unbelegten Behauptungen, die auf einem umgangssprachlichen Niveau formuliert sind (wer "erwischt" wird...; "wo die Strafe sogar mehr als 10 Jahre betragen kann"; worauf sich das "auch" in folgendem Satz bezieht ist unklar: " Dies gilt auch bei der Versammlungsfreiheit, die auch in Kuba stark eingegrenzt wurde" etc.).
Der Abschnitt zu Nordkorea beginnt mit dem Satz: "Nordkorea ist ein Land, wo Diktatur herrscht." Auch das mag nach Meinung des Autors, der ich mich anschließe, stimmen, ist in einer Enyklopädie aber unerträglich!
Über den undifferenzierten Abschnitt zu "islamischen Ländern" will ich mich gar nicht erst auslassen!
Fazit: der ganze Abschnitt gehört in seiner jetzigen Form gelöscht. Vielleicht kann man ihn teilweise objektivieren oder die genannten Tatsachen an anderer Stelle oder in anderen Artikeln einbauen. So wie jetzt geht es aber nicht! (nicht signierter Beitrag von 130.133.175.31 (Diskussion) 15:04, 7. Dez. 2010 (CET))
- Ich stimme dir zu. Das Niveau ist auf dem Stand eines/r Gymnasiasten/in mit einem Notendurchschnitt von 3-4. Schlimm genug, dass solche Idioten fast ihre gesamten Schularbeiten nur von Wikipedia abschreiben, aber wenn sie hier auch noch mitwirken wird es noch schlimmer. Im Abschnitt über China wird von nicht gewährten Mindetslöhnen gesprochen und dabei verschwiegen, dass die zitierte Quelle ein Artikel über Wal-Mart ist. Vielleicht solltest du den Artikel schon einmal mit einer NPOV Warnung versehen, falls es länger dauert den Artikel zu ändern. Zurzeit scheint er nämlich gesperrt zu sein. Der Rest des Artikels erscheint mir auch noch verbesserungswürdig, siehe Käse. (nicht signierter Beitrag von 91.49.221.138 (Diskussion) 18:11, 10. Dez. 2010 (CET))
- Ich stimme zu und werde die Abschnitte löschen. --Johannes Rohr 11:37, 15. Dez. 2010 (CET)
- Ist entsorgt. Aufgrund der schlechten Qualität aber auch weil der Abschnitt sonst beliebig um weitere Länder, die man gerade nicht leiden kann, ergänzt werden könnte und somit potentiell endlos würde. Solche Informationen sind besser in den entsprechenden Länderartikeln untergebracht, nicht hier. --Johannes Rohr 12:15, 15. Dez. 2010 (CET)
Was ist mit diesem Artikel bloß passiert...
... seit ich mich zuletzt intentsiver mit ihm beschäftigt hatte? Wer um alles in der Welt hat Stilblüten wie diese zu verantworten "Das heißt, dass nach dem Geltungsanspruch ein Anspruch erhoben wird, dass die Menschenrechte überall für alle Menschen gelten sollen."? Hat irgendein Lehrer seine Fünftklässler aufgefordert, hier mal kräftig Aufsätze schreiben zu üben? --Johannes Rohr 12:30, 16. Dez. 2010 (CET)
- Du schriebst zu Deiner Löschung: "Solche Informationen sind besser in den entsprechenden Länderartikeln untergebracht, nicht hier." Leider hast Du bei Deiner Löschung die Links auf die Länderartikel nicht wieder hergestellt, daher habe ich das nun nachgeholt.
- Gruß --Gilbert04 23:00, 8. Mai 2011 (CEST)
Man wundert sich, daß in einem solchen Artikel so dilettantisch gearbeitet werden darf. Die Menschenrechte sind kein "Konzept", sondern eine Vorstellung, eine Auffassung vom Menschen, die sich über Jahrhunderte entwickelte. Entgeisternd ist auch der Abschnitt zur Geschichte. Das Christentum, das das sogenannte Abendland über Jahrhunderte prägte, wird wieder mal außen vor gelassen. Ideologen sind am Werk. Als hätte es zwischen Aristoteles und Voltaire in Europa keine geistige, sprich christliche Entwicklung gegeben, die zur Entwicklung der Menschenrechte beigetragen hätte. Aha. 87.144.9.53 12:10, 27. Jul. 2011 (CEST)
- Ja, man könnte es noch schärfer formulieren, schon dieser Artikel stellt eine Art Menschenrechtsverletzung dar, weil er den kreativen Beitrag vieler Menschen, die zwischen der Antike und der Aufklärung wirkten und geistig Einfluss nahmen, ignoriert. 87.144.9.53 12:14, 27. Jul. 2011 (CEST)
- 2011 -
das erste Recht des Menschen
Thomas Carlyle, der oft Kritik an die Demokratie in seinen Werken übt, weist eigenartige Vorstellungen von Menschenrechten auf. So schreibt er beispielsweise in Latter-Day Pamphlets folgendes:
- I say, it is the everlasting privilege of the foolish to be governed by the wise; to be guided in the right path by those who know it better than they. This is the first „right of man;“ compared with which all other rights are as nothing
- Ich sage, es ist das immerwährende Privileg der Dummen, von den Weisen regiert zu werden; auf dem richtigen Weg von jenen geleitet zu werden, die es besser als sie wissen. Das ist das erste Recht des Mannes/Menschen. Im Vergleich dazu sind alle sonstigen Rechte nichts.
In diesem Artikel ist vorwiegend die nach der Gründung der Vereinigten Nationen verbreitete Auffassung der Menschenrechte vertreten. Es scheint mir, daß ähnliche und andere eigentümliche Vorstellungen von Menschenrechten (wie die oben aufgeführte) ihren Platz im Artikel verdienen und finden dürfen, nicht wahr? Leider ist mir unklar, in welchem Abschnitt. Sollte man einen neuen anlegen. Bogorm 22:28, 16. Feb. 2011 (CET)
Ich habe bereits Carlyles Gedanken in den Artikel eingegliedert, hoffentlich an der richtigen Stelle. Bogorm 22:46, 16. Feb. 2011 (CET)
Das Recht auf Zärtlichkeit und Sex
fehlt meines Erachtens in der Liste der Menschenrechte. Dies sollte hier einmal diskutiert werden. Wer einem erwachsenen Menschen die Ausübung von Zärtlichkeit und Sexualität mit einem anderen erwachsenen Menschen verbietet, sollte grundsätzlich erst einmal darlegen müssen, mit welchem Recht er dieses Verbot verhängt. Ist zum Beispiel ein Ehepartner für den anderen unnahbar und an Zärtlichkeit und Sex mit diesem nicht (mehr) interessiert, dann sind außerehelicher Sex und die außereheliche Zärtlichkeit des zurückgewiesenen Partners die sich aus der Zurückweisung ergebende natürliche Folge, über die niemand zu richten hat. Unterdrücktes zärtliches Verlangen und unterdrückte Sexualität bedrohen die Gesundheit des Menschen. Daher sollte jeder Mensch eine sich ihm bietende Möglichkeit zum einvernehmlichen und befriedigenden Austausch von Zärtlichkeit und Sex nutzen dürfen ohne dafür von anderen diskriminiert oder verächtlich gemacht werden zu können.
Siirweiwer (nicht signierter Beitrag von Sirweiwer (Diskussion | Beiträge) 19:07, 27. Apr. 2011 (CEST))
Die Vereinten Nationen erklaeren die Technik des Internets zu einem universalen Menschenrecht (3 Mai 2011)
- Quellen
- Zitat "Internet-based applications, particularly the emergence of social networks, user-generated content, and micro-blogging, have enabled nearly every Internet user to be a potential broadcaster with the ability to rapidly create, modify, and share digital content and knowledge with millions of other users, both locally and globally. These changes introduce new patterns of communication, break down country borders, and create new forms of creative expression, journalism, and participation." Page 2
- [6] (Themen 2011)
- Zitat "2011 is the potential of the Internet and digital platforms"
- Bloomberg Businuess "Apple Artikel" 13.06.2011 Page 40
- Zitat "Deklaration Internet ist Menschenrecht" "Declaration human rights"
- [7] (google)
- 195.212.0.153 12:19, 17. Jun. 2011 (CEST)
Animationsfilm zum Thema Menschenrechte
Im Projekt "WissensWerte- Animationsclips zur politischen Bildung" ist gerade ein Film zum Thema Menschenrechte erschienen (hier zu finden: http://www.youtube.com/watch?v=12uKuORCyBM ). Vielleicht ist er für diesen Artikel von Interesse (insbesondere im Abschnitt Bildungsarbeit). Herzliche Grüße, Jan Künzl (Projektleiter WissensWerte)92.229.192.164 13:01, 25. Jul. 2011 (CEST)
Portal: Menschenrechte
Leute, sagt mal wäre das nicht sinnvoll einen Portal "Menschenrechte" zu erstellen? Das Thema ist einfach zu gewaltig für einen einzigen Artikel. Mein Ansporn dazu: ich arbeite an einen Artikel der zu dem Thema gehört (Sergei Magnitski), ich wollte den Artikel beim Portal für Menschenrechte eintragen: Überraschung-Überraschung so einen Portal gibt es nicht mal. Und da gehören so einige Fälle von der Sorte hin. Was sagt ihr dazu ? Sheepdog85 12:54, 30. Jul. 2011 (CEST)
Dordrechter Ständeversammlung + Menschenrechte
In Ihrem Artikel "Dordrechter Ständeversammlung" wird erwähnt, dass Wilhelm von Oranien Nassau eine der ersten Schritte zu den Menschenrechten einführte: Religions- und Versammlungsfreiheit.
Dieses fehlt mir auch bei der Lebensgeschichte von Wilhelm von Oranien Nassau.
Mit freundlichen Grüßen
Neeltje M. Over de Linden 089 8642431 (nicht signierter Beitrag von 80.137.109.139 (Diskussion) 11:26, 4. Nov. 2011 (CET))
(Alt-)Iranischer Beitrag
Es bleibt ein Rätsel, weshalb die offizielle Sichtweise der UN, wonach Kyros II, persischer/altiranischer Herrscher, die ersten Gedanken ausformulierte während seiner Regentschaft, nicht erwähnt wird: http://de.humanrights.com/what-are-human-rights/brief-history/cyrus-cylinder.html "Heute ist diese antike Aufzeichnung als Kyros-Zylinder bekannt. Jetzt ist sie als weltweit erste Charta der Menschenrechte anerkannt. Sie ist in alle sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen übersetzt worden und ihre Bestimmungen entsprechen den ersten vier Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte." (nicht signierter Beitrag von 77.23.56.24 (Diskussion) 20:48, 12. Nov. 2011 (CET))
Dem kann ich nur zustimmen. So bleibt in Deutschland - anders als etwa im angelsächsischen Sprachraum - kaum bekannt, dass bereits vor mehr als 2500 Jahren der iranische König Kyros in Babylon, im heutigen Irak, etwas Ähnliches verkündet hatte. Seine Erklärung war für die damalige Zeit sensationell. Sie geht weit über die Menschenrechte hinaus, die wir in Ansätzen bei den alten Griechen oder im mittelalterlichen Europa finden. Insbesondere fällt die Ächtung der Sklaverei auf, die vielerorts bis in das 19. Jahrhundert praktiziert wurde. In diesen Tagen wird zum Beispiel daran erinnert, dass das englische Parlament im Jahr 1807 die Sklaverei abgeschafft hat. Der bisher noch tendenziösen Darstellung sollte daher die Übersetzung von Kyros' Gesetzen beigegeben bzw. mit dieser verlinkt werden:
"Nun dass ich mit dem Segen von Ahura Masda (Gott) die Königskrone von Iran, Babylon und den Ländern aus allen vier Himmelsrichtungen aufgesetzt habe, verkünde ich, dass solange ich am Leben bin, und Masda mir die Macht gewährt, ich die Religion, Bräuche und Kultur der Länder, von denen ich der König bin, ehre und achte und nicht zulasse, dass meine Staatsführer und Menschen unter meiner Macht die Religion, Bräuche und Kultur meines Königreiches oder anderer Staaten verachten oder beleidigen.
Ich setze heute die Krone auf und schwöre bei Masda, dass ich niemals meine Führung einem Land aufzwingen werde. Jedes Land ist frei zu entscheiden, ob es meine Führung möchte oder nicht, und wenn nicht, versichere ich, dass ich niemals dies mit Krieg aufzwingen werde.
Solange ich der König von Iran, Babylon und den Ländern aus allen vier Himmelsrichtungen bin, werde ich nicht zulassen, dass jemand einem anderen unrecht tut, und wenn jemandem unrecht geschieht, dann werde ich ihm sein Recht zurückgeben und den Ungerechten bestrafen.
Solange ich der König bin, werde ich nicht zulassen, dass sich jemand ohne einen Gegenwert oder ohne Zufriedenheit oder Zustimmung des Besitzers sich sein Eigentum aneignet. Solange ich am Leben bin, werde ich nicht zulassen, dass jemand einen Menschen zu einer Arbeit zwingt oder die Arbeit nicht gerecht vergütet.
Ich verkünde heute, dass jeder Mensch frei ist, jede Religion auszuüben, die er möchte, und dort zu leben, wo er möchte, unter der Bedingung, dass er das Besitztum anderer nicht verletzt. Jeder hat das Recht, den Beruf auszuüben, den er möchte, und sein Geld so auszugeben, wie er möchte, unter der Bedingung, dass er dabei kein Unrecht begeht.
Ich verkünde, dass jeder Mensch verantwortlich für seine eigene Taten ist, und niemals seine Verwandten für seine Vergehen büßen müssen und niemand aus einer Sippe für das Vergehen eines Verwandten bestraft werden darf. Bis zu dem Tage, an dem ich mit dem Segen von Mazda herrsche, werde ich nicht zulassen, dass Männer und Frauen als Sklaven gehandelt werden, und ich verpflichte meine Staatsführer, den Handel von Männern und Frauen als Sklaven mit aller Macht zu verhindern. Sklaverei muss auf der ganzen Welt abgeschafft werden! Ich verlange von Mazda, dass er mir bei meinem Vorhaben und Aufgaben gegenüber den Völkern von Iran, Babylon und den Ländern aus vier Himmelsrichtungen zum Erfolg verhilft." (nicht signierter Beitrag von 141.2.50.151 (Diskussion) 15:37, 26. Jan. 2012 (CET))
- 2012 -
Sozialpakt
Sehe ich das richtig, dass hier dem Internatinalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kein eigener Abschnitt zukommt? Sollte dieser nicht auf der gleichen Ebene wie der Pakt über bürgerliche und politische Rechte behandelt werden? (nicht signierter Beitrag von 80.108.47.95 (Diskussion) 16:49, 20. Jan. 2012 (CET))
Begriff und Geschichte
´habe leider nicht die Zeit, die bisherigen Diskussionsbeiträge aus dem Archiv zu suchen. Etwaige Redundanzen bitte ich zu entschuldigen.
Begriffsschärfe?
Es ist zwar richtig und verdienstvoll, Ansätze, Vorläufer etc. der Menschenrechte bis hin zur Antike zu verfolgen. Im engeren Sinn dürfte von einem Menschenrecht nur dann zu sprechen sein, wenn es um Rechte geht, die j e d e r Mensch haben soll. Die Magna Charta z.B. dürfte in diesem Sinn noch keine Menschenrechtscharta sein. Sie gewährte vor allem dem Adel und der Geistlichkeit Freiheiten.
Wie im Abschnitt "Universalität" richtig betont, sind Menschenrechte Rechte, die jedem Menschen zukommen, nur weil er Mensch ist, und deren Geltung nicht von der Anerkennung durch den Staat abhängt und über die der Staat nicht zu disponieren befugt ist.
Beginn mit der Virginia Bill of Rights (1776)
Entsprechend wird herrschend die dto. als erste Menschenrechtserklärung angesehen.
Chronologie zu relativierend
Die Chronologie erwähnt diese zwar. Die Erklärung 1776 geht aber relativiert unter.
Generationen?
Die Einteilung der Menschenrechte in Generationen hat zwar auch eine historische Facette, passt aber schlechterdings nicht unter "Geschichte" und stellt in gewisser Weise auch eine Dopplung des Abschnitts "Bürgerliche und politische Rechte" dar.
- --Hans-Jürgen Streicher (Diskussion) 16:45, 4. Mär. 2012 (CET)
Link zum Artikel Vereinte Nationen
Mir schien es geboten, im Absatz Universalität einen Link zum Artikel UNO zu setzen. Man sollte zwar meinen, dass diese Organisation jedermann bekannt sein müsste, doch manch einer möchte sich über das Wesen und die Aufgaben der UNO informieren, wenn er schon über den Begriff stolpert. -- Gegsoft (Diskussion) 15:40, 26. Mär. 2012 (CEST)
Wunde Punkte im Artikel
mir sind noch ein paar wunde Punkte in der Einleitung zum Artikel aufgefallen:
1) In der Einleitung wird davon gesprochen, dass die Aufklärung das Naturrecht entwickelt habe. Das ist falsch. Das Naturrecht reicht mindestens bis zu der griechischen Philosophie zurück. In der, späteren, christlichen Tradition beispielsweise wird das Naturrecht als dasjenige Recht gedacht, das von Gott gegeben ist.
2) Schwierig ist die Vermengung von Grundrecht, Bürgerrecht, Menschenrecht und Völkerrecht. Grundrecht ist im deutschen Recht gleichbedeutend mit Bürgerrecht. Ersichtlich wird das beispielsweise am Deutschengrundrecht der Versammlungsfreiheit. Im Artikel 8 I GG heißt es wortwörtlich: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Im Völkerrecht verankert finden sich Menschenrechte, das Völkerrecht umfasst die Menschenrechte, jedenfalls im legal-positivistischen Sinne. Rein rechtsmoralisch stehen Menschenrechte über dem legal-positivistischen Völkerrecht, sowie über dem Bürgerrecht. Im Bereich des Völkerrechts spricht man nicht von Grundrechten, sondern von Menschenrechten.
3) Begründungstheoretisch gibt es verschiedene mögliche Rechtfertigungen von Menschenrechten. Die Rechtfertigung durch das Menschsein an sich ist nur eine mögliche. Es würde sich anbieten, darauf hinzuweisen. (nicht signierter Beitrag von 134.2.187.51 (Diskussion) 14:39, 4. Jan. 2012 (CET))
4) vgl. (Alt-)Iranischer Beitrag (nicht signierter Beitrag von 141.2.50.151 (Diskussion) 15:37, 26. Jan. 2012 (CET))
5) von amtswegen nicht möglich zu machen. 22.1.2011 (nicht signierter Beitrag von 91.55.252.233 (Diskussion) 12:16, 3. Jun. 2012 (CEST))
Geltungsbereich
Ab wann gelten die Menschenrechte überhaupt? Ab der Geburt oder erst später (Alter z.B. ab 18 Jahren o.ä.). Darüber steht überhaupt nichts im Artikel. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 16:47, 25. Jul. 2012 (CEST)
- "alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet..." Mensch ist man ja wohl ab der Geburt. --Rita2008 (Diskussion) 18:55, 25. Jul. 2012 (CEST)
Ergänzungen
Im Abschnitt 9 - "Aspekte der Kritik am Menschenrechtsdiskurs" schlage ich folgende Ergänzung hinter dem 6. Absatz vor:
Die fehlende Berücksichtigung zukünftiger Generationen (intergenerationelle Gerechtigkeit) und der natürlichen Umwelt (auch als "interspecies justice" bezeichnet [1, 2]) als Rechtsträger in der Rechtsprechung wird auch von der Erd-Charta-Bewegung kritisiert [3], deren Ursprung auf die UN-Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 datiert werden kann. Diese Aspekte in die künftige Rechtsprechung einzubeziehen sei ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung sozialer und ökologischer Krisen. Die „Erd-Charta“ solle daher perspektivisch mit dem Status des „Soft Law“ beziehungsweise des Völkergewohnheitsrechts die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ergänzen [4]. Da die gegenwärtigen Menschenrechtskonventionen zudem vor allem staatliche Akteure als Garanten der Menschenrechte ansprächen und weniger zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und Individuen, solle die „Erd-Charta“ dazu beitragen, diese Lücke zu schließen [5].
Einzelnachweise:
[1] Almond, B. (1995): Rights and Justice in the environmental debate, in: D. Cooper and J. Palmer (eds.), Just Environments. Intergenerational, international and interspecies justice, Routledge, London, 1-17.
[2] Hayward, T. (1997): Interspecies Solidarity, in: T. Hayward and J. O’Neill (eds.), Justice, Propery and the Environment, Aldershot Publ., Ashgate.
[3] Bosselmann, Klaus (2002): Die Erd-Charta: Entwurf einer Ethik der Nachhaltigkeit, in: Natur und Kultur, Jg. 5/1, 115-125
[4] ebd.
[5] Van Genugten, Willem & Lambooy, Tineke (2008): The Universal Declaration of Human Rights: Catalyst for Development of Human Rights Standards, in: Lubbers, Ruud, Van Genugten, Willem, Lambooy, Tineke (eds.), Inspiration for Global Governance: The Universal Decleration of Human Rights and the Earth Charter, Kluwer, S. 62
--Amrande (Diskussion) 11:33, 13. Nov. 2012 (CET)
- 2013 -
Portal: Mesnchenrechte
Suche Mitbetreuer für den in Gründung befindenden Portal "Menschenrechte", da ich in dem Thema zugegebenerweise etwas nur oberflächliche Kenntnis habe. Meldet euch ! (der portal ist hier: Wikipedia:WikiProjekt Portale/Baustelle/Portal:Menschenrechte). Sheepdog85 (Diskussion) 18:18, 6. Feb. 2013 (CET)
Kant
Meiner Meinung kann es bei der Formulierung "Das Recht kann nicht von der Natur des Menschen abgeleitet werden, ist also ein Vernunftrecht, das unabhängig von historischen, kulturellen, sozialen und religiösen Umständen gelten muss" zu Missverständnissen kommen: Für Kant ist Natur nicht Natur, wie wir das heute Verstehen; er ist "natürlich" :-D der Ansicht, dass die "Vernunftbegabung" des Menschen angeboren ist. Er stellt dieser die Determinierung als Objekt der Natur entgegen und argumentiert, dann dass der Mensch nur frei sein kann, wenn er der Vernunft folgt, die Vernunft ist aber sozusagen Moral, womit man dann zum K.I. kommt. Autonomie ist dann letztlich erst die Begründung für die menschliche Würde:
"Nun folgt hieraus unstreitig: daß jedes vernünftige Wesen, als Zweck an sich selbst, sich […] zugleich als allgemein gesetzgebend müsse ansehen können, weil eben diese Schicklichkeit seiner Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung es als Zweck an sich selbst auszeichnet, imgleichen, daß dieses seine Würde (Prärogativ) vor allen bloßen Naturwesen es mit sich bringe, seine Maximen jederzeit aus dem Gesichtspuncte seiner selbst, zugleich aber auch jedes ändern vernünftigen als gesetzgebenden Wesens, (die darum auch Personen heißen,) nehmen zu müssen."
Jetzt könnte man kritisch fragen, was denn etwa mit Menschen ist, die nicht "Vernunftbegabt" sind oder sein wollen, aber das würde wohl über das Ziel hinausgehen. (nicht signierter Beitrag von 87.155.113.179 (Diskussion) 02:02, 15. Aug. 2013 (CEST))
- 2014 -
Gesperrter Artikel - schade!
Dass der Artikel gesperrt ist, ist schade – angesichts der en masse vorkommenden Interpunktions- und Typographie-Fehler. Auch Tippos hätte ich gerne beseitigt, ebenso wie die ein oder andere extrem ungelenke Formulierung (die teils – insbesondere in Verbindung mit falscher/fehlender Kommasetzung – sogar sinnentstellend sind und/oder die man erst nach 5–10-maligem Lesen versteht). Aufgefallen ist mir dies im Kritik-Teil. Auch sind dort – bzw. ggf. in den Einzelnachweisen – POV-Formulierungen oder solche, die falschen Modus aufweisen – teils sogar ,Überkonjunktivierungen‘ (d. h. pauschale ,Einbeziehung‘ von Verben, die Tatsachen beschreiben, welche bloß zur Referenz von den in den Einzelnachweisen angeführten Personen herangezogen werden, um die diesen Personen eigenen Thesen zu unterfüttern, in die ansonsten korrekte Konjunktivformulierung) –, vorzufinden. Sätze solcher Art ↑ z. B. meine ich ... man stelle sich jetzt noch den ein oder anderen Interpunktions- oder Tippo-Fehler und uneindeutige Formulierungen darin vor. ;-) --88.69.201.164 01:30, 26. Jun. 2014 (CEST)
Überfrachteter Artikel
ich möchte etwas über Artikel § 3 der Menschenrechte nachlesen. In dem Beitrag wird dieser Artikel ohne weitergehende Informationen angezeigt. Nichts über Inhalt oder sonst etwas.
Ich hätte mir gewünscht, das unter diesem Titel die Menschenrechte zumindest tabellarisch aufgelistet werden und Links für Details der Rechte bereitgestellt werden. Zum Beispiel: Warum werden Transsexuelle gehindert Ihre Menschenrechte in Anspruch zu nehmen? Warum dürfen transsexuelle Personen nicht selbst über ihren Körper, ihren Geist und ihre Behandlung entscheiden?
Der Artikel erwähnt nicht einmal, dass auch noch nach 1945, tagtäglich schlimmste Menschenrechtsverletzungen in Deutschland stattfinden!
Ich erachte diesen Artikel als ungültig, weil er weder dem Stand der Gesellschaft, der Forschung oder der Lehre entspricht.
--Seekatz (Diskussion) 04:18, 26. Jun. 2014 (CEST).
- WP:SM und die artikle stehen auf wikisource. Gruß --ot (Diskussion) 06:07, 26. Jun. 2014 (CEST)
Menschenrechte und Kulturrelativismus
MR und Kulturrelativismus wäre ein wichtiges Thema.
Vorerst vielleicht mit einem Literaturhinweis:
Robert Deinhammer, Menschenrechte und Kulturrelativismus, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 96 (2010), Band 1, 51-63. (nicht signierter Beitrag von 151.228.76.17 (Diskussion) 19:56, 10. Apr. 2014 (CEST))
- Ich hänge mal dran: Die Debatte um die Formulierung in "Iran / Frauen". (Muss nach Archivierung im Archiv gesucht werden.)--Delabarquera (Diskussion) 15:05, 9. Aug. 2014 (CEST)
Ratlos in Sachen "Razieh Ebrahimi"
Ich bin zufällig über einen SPIEGEL-Online-Artikel auf den Namen Razieh Ebrahimi gestoßen, und ich wollte nachschauen, was über die geplante Hinrichtung dieser Frau in der WP zu finden ist. Nicht dass ich einen Einzelartikel erwartet hätte, aber doch eine Erwähnung in anderen Artikeln. Ergebnis: Komplett: nichts. Unter Ebrahimi: ein Gewichtheber und ein Schauspieler.
Nun gibt es, einerseits, zu diesem Fall einer iranischen Frau ein riesiges Medienecho, und ich weiß, andererseits, dass man nicht jeder und jedem Hingerichteten einen eigenen WP-Artikel widmen kann. Es sind einfach zu viele. Nur mal, ratlos, wie gesagt, gefragt: Wie hält es die WP in diesem konkreten Fall? -- Nachtrag: Der SPIEGEL-Artikel ist vom 20.06.2014, also noch relativ neu. Der "Fall Razieh E." wird aber natürlich schon länger behandelt. Vielleicht aber jetzt doch einfach: die Aufforderung, über einen eigenen WP-Artikel nachzudenken. --Delabarquera (Diskussion) 14:13, 6. Aug. 2014 (CEST)
- Ich habe den Fall Razieh Ebrahimi mal in den WP-Iran-Artikel integriert. Mal schauen ... --Delabarquera (Diskussion) 14:22, 7. Aug. 2014 (CEST)
- 2015 -
Konzept der Menschenrechte
Was ist ein "Konzept" der Menschenrechte? (nicht signierter Beitrag von 87.182.105.31 (Diskussion) 21:06, 24. Jan. 2015 (CET))
Aussage über eine übergeordnete Gleichstellung
"Allen einzeln genannten Menschenrechten übergeordnet ist das Prinzip der Gleichberechtigung, das durch Maßnahmen der Gleichstellung umgesetzt wird.[4]"
Verwiesen wird auf das Grundgesetz. Im Grundgesetz steht ausschließlich - zum Glück - etwas über Gleichberechtigung.
Wie kommt es zu dieser Aussage, dass Gleichstellung Gleichberechtigung umsetzen soll? (nicht signierter Beitrag von 77.64.196.129 (Diskussion) 07:17, 12. Mär. 2015 (CET))
Menschenrechtsverletzungen stehen in der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Strafe. Diesen Straftatbestand in das Stgb einzuführen wurde von der Merkelregierung abgelehnt. Menschenrechte sind gut aber was nützen die einen wenn Verstöße nicht geahndet werden? (nicht signierter Beitrag von 89.247.41.76 (Diskussion) 18:53, 13. Jun. 2015 (CEST))
Menschenrechtsverletzungen
Menschenrechtsverletzungen stehen in der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Strafe. Diesen Straftatbestand mit in das Stgb aufzunehmen wurde von der Merkelregierung abgelehnt. Menschenrechte sind gut aber was nützen die einen wenn Verstöße nicht geahndet werden? (nicht signierter Beitrag von 89.247.41.76 (Diskussion) 18:53, 13. Jun. 2015 (CEST))
- 2016 -
Hinweis zu Rechtsthemen fehlt!
kT
Sind die Menschenrechte westlich?
das ist auf jeden Fall ein hoch aktuelles Thema. Hans Joas bearbeitet es in seinem Buch von 2015 in differenzierter und fundierter Weise; der Titel sollte in der Literatur aufgeführt sein.--Nuwv (Diskussion) 17:26, 5. Feb. 2016 (CET)
Ungünstiger Quellenverweis
Hallo werte Wikipedia Gemeinschaft,
im dritten Absatz der Einleitung zum Wikipedia-Artikel "Menschenrechte" heißt es:
"Menschenrechte werden heute gewöhnlich als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zum Schutz seiner Freiheitssphäre verstanden."
Dies wird mit Verweis auf Ipsen, Knut (2009) "Völkerrecht", München: C.H. Beck, S. 788 belegt.
Jedoch: Dort steht etwa anderes, nämlich
"Die Einteilung [1. Generation = klassische staatsbürgerliche und politische Freiheitsrechte, 8. Generation = Anspruch auf einen menschenwürdigen Standard, 3. Generation = kollektive Menschenrechte] bedeutet weder eine unterschiedliche Gewichtung, geschweige denn eine Verdrängung etwa der 'älteren' durch die 'jüngere' Generation. Daß die völkerrechliche Schutz- und Regelungsbedürftigkeit in allen drei Dimensionen drängend gegeben ist, erweist die internationale Wirklichkeit stets von neuem."
Auf S. 791 des gleichen Buchs heißt es sogar:
"Der angestrebte Schutz auch der 'politischen' Grundfreiheiten durch Sozialmaßnahmen verweist auf den permanenten Streit, ob die (teils kollektiven) wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und ihre Verwirklichung nicht überhaupt unerläßliche Voraussetung für die Verwirklichung der bürgerlichen und politischen Rechte darstellen. Damit ist das Grundproblem angesprochen, ob individuelle Freiheitsrechte effektiv nutzbar erst auf der Basis eines kollektiven Mindeststandards sind."
Mithin sollte die Quelle abgeändert werden, der aber der Einleitungssatz.
Vielen Dank und viele Grüße aus Leipzig Kristian Liebscher (nicht signierter Beitrag von 139.18.1.5 (Diskussion) 12:15, 19. Aug. 2016 (CEST))
Kyros und Menschenrechte?
Der jetzige Text behauptet "Das antike Persien gilt allerdings als das Ursprungsland der Menschenrechte" und begründet das mit dem angeblichen Inhalt des Cyruszylinder. Davon steht da aber nichts. Cyrus hat weder eine allgemeine Sklavenbefreiung angeordnet (er ließ exilierte Volksgruppen wie die Juden in ihre Heimatländer zurückkehren) noch eine "Gleichheit aller Menschen" verkündet. Er erklärte auch nie "dass alle Menschen das Recht haben, ihre eigene Religion zu wählen", er rühmt sich im Zylindertext vielmehr dessen, dass er die Götterbilder an ihre ursprünglichen Standorte zurückbringen ließ, die der besiegte babylonische König an andere Orte versetzt hatte. Der ganze Absatz ist unbelegte Phantasie. Kipala (Diskussion) 17:34, 17. Sep. 2016 (CEST)
- 2017 -
Geschichte der Menschenrechte im 19. Jahrhundert
Schade, dass im Abschnitt zur Geschichte der Menschrenrechte hier eine so große Lücke klafft. Gerade in Deutschland wurden beispielsweise im Vormärz und in der frühen Arbeiterbewegung wichtige Impulse gegeben, die das Verständnis der Menschenrechte auch für unsere Zeit nachhaltig geformt haben. Ich erinnere an Büchners "Gesellschaft für Menschenrechte" von 1834, und an seine Flugschrift "Der Hessische Landbote", die explizit zur Einforderung verlorener Menschenrechte aufruft. In der deutschen Fassung der Internationale von 1910 findet sich das Wort Menschenrecht an exponierter Stelle im Refrain: "Die Internationale erkämpft das Menschenrecht" Ich würde mich freuen, wenn der Abschnitt entsprechend ergänzt werden könnte und wäre zur Not auch bereit, selber ein paar Zeilen zu schreiben und zur Diskussion zu stellen. Ich fühle mich allerdings nicht wirklich berufen, da ich kein Historiker bin. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:8780:14C8:19A:D129:9D69:49B2 (Diskussion) 12:41, 20. Dez. 2017 (CET))
Abschnitt "Egalität" ist stark politisch motiviert und entspricht eben nicht dem Stand der internationalen Menschrechtsdogmatik
Der Abschnitt "Egalität" ist stark politisch motiviert und entspricht eben nicht dem Stand der internationalen Menschenrechtsdogmatik.
Es wird die in Europa und Nordamerika von konservativer und rechts-liberaler Seite befürwortete alleinige Dimension der Menschenrechte als "Abwehrrechte" (sog. status negativus) dargestellt. Dagegen seien Maßnahmen zu faktischer Gleichstellung oder zur Herstellung von Chancengleichheit nicht erfasst von den Menschenrechten (oder sogar ein Verstoß gegen das Freiheitsrecht einer faktisch besser gestellten Person, da die Gleichstellungsmaßnahmen zu Gunsten der schlechter gestellten Person, die besser gestellte Person "herab" setzt). Außerdem behaupten die ursprünglichen Autoren, dass Differenzierungsverbot der AEMR erfasse nicht Behinderungen/Krankheiten/Begabung... (hier ist schlicht unsauber recherchiert worden).
All dies spiegelt zwar zutreffend die Meinung wieder, die ein großer Teil (möglicherweise die Mehrheit) der Rechtsgelehrten in Deutschland vertritt.
Sie ist aber explizit nicht die Meinung, die im UN-Menschenrechtsrat gilt (der die Charta quasi-autoritativ interpretieren darf), oder die von der Mehrheit von Völkerrechtlern weltweit vertreten wird.
Wie weiter unten (Limburger Prinzipien) erläutert wird, sind die Universellen Menschenrechte eben nur in allen drei Dimensionen –
1. status negativus (Abwehr gegen den Staat bei Verletzung durch den Staat)
2. status positivus (Anspruch an den Staat, den gewünschten Zustand herzustellen)
3. Unmittelbare Drittwirkung (AEMR-Menschenrechte wirken direkt auch zwischen Privaten)
– zu verwirklichen.
In der Tat stellt sich die Rechtslage in Deutschland unter den Grundrechten des GG (wie sie die herrschende Lehre und das BVerfG vertritt) anders dar.
Diese deutsche Rechtslage entspricht aber nicht den weitergehenden völkerrechtlich geltenden Normen (die gemäß Art. 59 Abs. 2 GG als Bundesgesetzesrecht gelten).
Die andersartige Ausgestaltung der AEMR lässt sich einfach veranschaulichen: In vielen extrem armen Staaten der Welt besitzen Frauen faktisch so gut wie kein eigenes Vermögen (wirtschaftliche Fremdbestimmung de facto). Zwar wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts auch in diesen Ländern de jure die Gleichberechtigung eingeführt (Frauen können rechtlich Dinge besitzen, erwerben, verkaufen und vererben). Diese rechtliche Möglichkeit hat jedoch nicht zu einer faktischen Möglichkeit geführt, da Männer aus traditionellen Gründen nicht mit Frauen Geschäfte machen oder in der Familie kaum Eigentum an Töchter übertragen wird (sondern an Söhne und Schwiegersöhne).
Nach der von den ursprünglichen Autoren dargestellten Meinung läge demnach keine Verletzung der Menschenrechte vor (Art. 17, 23).
1. Der Staat verweigert Frauen das Recht auf Besitz und wirtschaftliche Tätigkeit nicht (kein Anspruch aus "status negativus")
2. Der Staat sei nicht verpflichtet, Frauen zu Besitz und Erwerbstätigkeit zu verhelfen (Anspruch aus "status positivus" wird verneint)
3. Die Männer (Familienmitglieder/Geschäftspartner) seien privat nicht verpflichtet, Frauen Besitz und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (unmittelbare Drittwirkung der Menschenrechte, also eine Menschenrechtsverletzung durch die männlichen Familienmitglieder/Geschäftspartner, wird verleugnet)
All dies zeigt deutlich, warum die Rechtslage unter der AEMR anders ausgestaltet als im GG. Zwar liegt auch in Deutschland eine Benachteiligung von Frauen vor, sie ist jedoch nicht so offensichtlich und erdrückend wie in diesen Ländern.
Auch hat sich dieser Konflikt in der Geschichte der letzten 150 Jahre stetig wiederholt (zB staatlich gestützte Sklaverei und ihre historischen folgen für die Gleichstellung der Schwarzen in USA).
Der Abschnitt "Egalität" ist somit zumindest unvollständig und einseitig, da er nur die Lehrmeinung vertritt, die von Konservativen und Rechts-liberalen in Europa und Nordamerika vertreten wird. (nicht signierter Beitrag von 2a02:810d:843f:e859:5ef:6675:616b:e859 (Diskussion) 13:49, 14. Okt. 2017 (CEST))
Menschenrechte als Erweiterung der Bürgerrechte?
Das ist doch Humbug. Als Staatenloser habe ich keine Bürgerrechte und somit würden auch die Menschenrechte wegfallen. Nach meinem Verständnis muss man oder ich das ändern. (nicht signierter Beitrag von Audio-mobster (Diskussion | Beiträge) 19:54, 17. Nov. 2017 (CET))
Einleitung
Die Einleitung entspricht inhaltlich nicht der neuesten Forschungsliteratur und weist Widersprüche mit dem Rest des Artikels auf.
- Sie ist zu normativ, es wird eine Position zu Menschenrechten präsentiert, dabei zeichnen sie sich aber durch viele Kontroversen und historische Veränderungen aus.
- Widersprüche in Chronologie: So zum Beispiel in Einleitung auf Thomas Paine verwiesen, der als erster Begriff Menschenrechte eingeführt hat. Weiter unten wird aber Jean Jacques Rousseau als Urheber bezeichnet.
- "Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt." Dieser Satz ist ungenau und irreführend, da Anerkennung von nicht bindenden Rechtstexten nicht viel bedeuten muss.
- Unterscheidung zwischen Menschenrechten, Bürgerrechten und Grundrechten bleibt undeutlich.
- Der Verweis auf drei Generationen der Menschenrechte ist irreführend, da argumentiert wird, dass sich diese Unterteilung eingebürgert habe, der Text auf den verwiesen wird, jedoch behauptet, dass genau diese Einteilung umstritten sei.
Sobald eine Bearbeitung möglich ist, möchten wir eine neue Einleitung vorschlagen, die wir auf Grundlage einer mehrwöchigen Diskussion der aktuellen Literatur im Rahmen einer universitären Veranstaltung zur Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert erarbeitet haben. (nicht signierter Beitrag von Fsumr20 (Diskussion | Beiträge) 15:16, 8. Jan. 2019 (CET))
- "Wer ist wir?", fragt freundlich Fritzober (Diskussion) 16:38, 8. Jan. 2019 (CET)
- Die einleitung ist mir jetzt zu umfangreich und sollte wieder gekürzt werden, da es sich im artkel wiederholt und es nur eine kurze einführung sein sollte. Gruß --ot (Diskussion) 11:20, 17. Jan. 2019 (CET)
Wenn man die Einleitung im Bezug zum Gesamtumfang des Textes sieht, ist die Länge durchaus angemessen (auch im Vergleich zur englischen Version). Wir haben auch häufiger über die Länge diskutiert und sind zu dem Entschluss gekommen, dass bei einer Kürzung wichtige Inhalte rausfallen würden. Viele Wikipedianutzer brauchen einen schnellen Überblick und lesen meist nur die Einleitung. So bekommen sie jetzt einen fachlich korrekten, nach akueller Forschungsliteratur geschriebenen, Überblick. Und außerdem werden die Themen zu Beginn nur kurz angerissen und wenn man genauere Informationen benötigt, kann man zum passenden Unterpunkt im Text gehen und sich ausführlicher informieren.
Menschenrechtler
Hallo,
ich habe auf Diskussion:Menschenrechtler angeregt, den Artikel zu verschieben. Da hier mehr Leute mitlesen, sei mir dieser Hinweis gestattet. Diskussion bitte dort. -- Perrak (Disk) 22:21, 23. Jun. 2020 (CEST)
Es fehlen die "Zwölf Artikel"
"Sie gelten nach der Magna Carta von 1215 als eine der ersten niedergeschriebenen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa."
https://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6lf_Artikel
Sie verdienen viel mehr als die Magna Carta die Bezeichnung als Menschenrechte, weil es nicht nur um die Privilegien des Adels gegenüber dem König geht, sondern um alle Menschen.
Und wieso wird eigentlich nicht klar und deutlich angezeigt und begründet, dass der Artikel für die Bearbeitung durch Normalsterbliche gesperrt ist?
Walter Hunga (nicht signierter Beitrag von 92.116.184.69 (Diskussion) 12:55, 14. Jul. 2020 (CEST))
- Die Zwölf Artikel sind umseitig in der Chronologie beim Jahr 1525 verlinkt. Könnte man sicher noch prominenter machen, aber dass sie fehlen stimmt so pauschal nicht.
- Auch Normalsterbliche können den Artikel bearbeiten, wenn sie sich anmelden und ein paar Tage warten. Gesperrt ist er nur für unangemeldete und frisch neu angemeldete Benutzer, weil es in der Vergangenheit zu häufig zu Vandalismus gekommen ist. Das ist nachzulesen, wenn man auf "Quelltext" klickt und das dort verlinkte Sperrlogbuch aufruft. Noch deutlicher wäre sicher möglich, aber dann wiederum für Nur-Leser lästig. -- Perrak (Disk) 16:21, 14. Jul. 2020 (CEST)
- Ich habe im Geschichtsteil im Fließtext mal zwei Sätze ergänzt. -- Perrak (Disk) 16:29, 14. Jul. 2020 (CEST)
Menschenrechtskritik der Wertkritik
Hallo, ich möchte auf die Menschenrechtskritik der Wertkritik von Robert Kurz hinweisen, kann man sie einbinden Toussaint1963 (Diskussion) 00:30, 15. Aug. 2020 (CEST) Toussaint1963