Diskussion:Mietvertrag

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BKL?! (2010)

Ich weiß nicht, warum es so schwer zu verstehen ist, dass Mietvertrag kein "allgemeiner" sein kann, sondern BKL bleibt. Bei Schuldrecht funktioniert es ja auch. Die neue Einfügung mit Brockhaus-Beleg ist Mietrecht BGB und vollredundant zum entsoprechenden deutschen Artikel. Das als "allgemein" zu verkaufe ist einfach nur falsch: Die deutschen Vertragstypen sind weder naturrechtlich vorgegeben noch in Stein gemeißelt, sondern eine auf bestimmten historischen und sozialen Gegebenheiten basierende Besonderheit. Wenn ein "allgemeiner" Artikel gewünscht ist, kann das nur ein rechtsvergleichender sein. Dafür trennt man aber sinnvollerweise nach Wohraummiete und Überlassung beweglicher Sachen (so auch die IECL). Dass das deutsche Recht die entgeltliche Überlassung eines Esels wie die einer Wohnung behandelt ist keineswegs selbstverständlich. --UHT 18:46, 6. Nov. 2010 (CET)

Dies ist keine Fachpublikation für neuere juristische Forschungen. In einer Universalenzyklopädie ist eine allgemeinverständliche Erörterung der Begriffe sehr wohl angebracht, sogar erwünscht und notwendig.
In dem konkreten Mietvertrags-Artikel wird überhaupt kein Recht verglichen. Die vage Möglichkeit, dass jemand irgendwann damit anfangen könnte, rechtfertigt nicht die reihenweise Vernichtung von Übersichtsartikeln.
Der ganze Aktionismus rund um die Rechtsvergleicherei hat zudem einen sehr strengen Geruch von Theorieetablierung, siehe:
Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte. Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon.
aus: Vergleichende Rechtswissenschaft Hervorhebung vom Autor
Mietvertrag (Deutschland), Mietvertrag (Österreich) und die anderen sind keine Homonyme von sich selbst, damit sind BKLs als Artikelweiche nicht angebracht. Die etablierte und angemessene Verfahrensweise findet sich hier zu Dutzenden, nicht nur in Parlament, Bezirk, Gericht (sic!), Rathaus usw.
Und last-not-least: Als Eure Hinterlassenschaft verbleiben regelmässig Hunderte von unerwünschten Links auf die Pseudo-BKS-Artikelweichen. Viele der Links auf die allgemeinen, nicht länderspezifischen Begriffe sind faktisch nicht mehr auflösbar. Noch nie hat es Euch gestört, dass die Putztruppe Euch ständig nach Methode Mission Impossible hinterherräumen muss.
--Normalo 11:13, 7. Nov. 2010 (CET)
Dein Verweis auf die Auslegungsmethode zeigt nur, dass Du offenbar überhaupt nicht verstanden hast worum es hier geht. Bei der Auslegung geht es darum eine Norm eines nationalen Gesetzgebers zu deuten. Dafür gibt es vier klassische Auslegungsmethoden; ob man nationale Normen auch rechtsvergleichend auslegen soll, kann man tatsächlich mit guten Argumenten bestreiten. Das ganze hat mit dem hier nichts, aber auch gar nichts mit der Anerkennung der Erkenntnisse der Rechtsvergleichung zu tun. Völlig unklar bleibt, was in einem "allgemeinen" Mietrechtsartikel stehen soll, mit welchen Quellen es belegt werden soll. Was Du hier permanent einfügst, ist deutsches Mietrecht. Das ist zu 100 % redundant zum Artikel Mietvertrag (Deutschland). Daneben ist der Brockhaus als Quelle nicht reputabel. Es ist vollkommen sinnfrei, eine zweiten Artikel über deutsches Mietrecht anzulegen und das ganze auch noch als "allgemeinen" Artikel über Mietrecht zu verkaufen. Warum Mietvertrag ein Homonym zu sich selbst ist, ist hier erklärt. --UHT 11:28, 7. Nov. 2010 (CET)
Wenn ich die juristische Fachsimpelei nicht verstehe, kannst Du das gerne als starkes Indiz nehmen, dass Otto Normalleser das ebenfalls nicht versteht. Es soll tatsächlich Menschen geben, die nicht bei Häberle studuert haben. Stützt in ausgezeichneter Weise mein Argument.
Mit der Argumentation aus hier kann man auch Frühstück (Deutschland), Frühstück (USA) und alles andere zum Homonym erklären, von Parlament, Bezirk, Gericht (sic!), Rathaus usw. ganz zu schweigen.
Und zu (1), (2) und (5) haben wir noch gar nichts gehört. --Normalo 12:05, 7. Nov. 2010 (CET)
(Nach BK) PS: Die Beispiele, die Du aufführst (Parlament, Bezirk etc.) sind deshalb keine BKL, weil sie funktionale Begriffe sind, die man vergleichen kann. Das ist bei Mietrecht nicht der Fall. Ein Beispiel, das hier passt ist die BKL bei Bundespräsident, also:
Warum das in allen Fällen außer Mietvertrag wunderbar funktioniert, bleibt Dein Geheimnis. --UHT 12:14, 7. Nov. 2010 (CET)
Zum OMA-Argument: Möglichweise glauben in Deutschland 50%, dass Delphine Fische sind. Die Biologie-Redaktion käme trotzdem nie auf die Idee, Delphine deshalb in der Kategorie:Fisch einzuordnen, weil der Laie ihn dort leichter findet. OMA heißt, zuerst etwas fachlich Richtiges zu schreiben und es dann verständlich zu erklären nicht etwas deshalb fachlich falsch zu erklären, weil OMA das Richtige nicht versteht. --UHT 12:17, 7. Nov. 2010 (CET)

Mietrecht (2012)

Mietrecht als reiner Redir auf Mietvertrag ist irgendwie ein Armutszeugnis. Möchte sich niemand erbarmen? --Itu (Diskussion) 23:24, 17. Okt. 2012 (CEST)

Die beiden sind aber synonym für enzyklopädische Zwecke: Mietrecht ist das Recht des Mietvertrags, Kaufrecht das Recht des Kaufvertrags etc. etc. --84.131.69.12 10:32, 18. Okt. 2012 (CEST)
Quatsch. --Itu (Diskussion) 20:13, 18. Okt. 2012 (CEST)