Diskussion:Mord von Potempa

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Schicksal der Täter

Wäre interessant, zu erfahren, was aus den Mördern geworden ist, soweit sie den 2. Weltkrieg überlebt haben. Weiß jemand dazu Genaueres? --88.73.31.247 01:46, 8. Mai 2012 (CEST)

Eher ein Fall für die Auskunft. Grüße -- Hepha! ± ion? 01:49, 8. Mai 2012 (CEST)
Also ich halte die Frage fuer relevant. Es fehlen noch ein paar Sachen im Artikel, aber immerhin vermeldet man auch die Umstaende des Geschehens. --41.151.220.236 13:53, 1. Nov. 2012 (CET)

Nicht bekannt?

Merkwürdiger Satz: "Die vorgeschobene Begründung dafür war, dass die am Vortag der Mordnacht erlassene Notverordnung noch nicht öffentlich verkündet worden sei und den Tätern daher nicht bekannt gewesen sein könnte". War die Notverordnung noch nicht verkündet? Dann ist auch nicht ersichtlich, warum sie den Tätern bekannt gewesen sein sollte, das ist also nicht "vorgeschoben", sondern geradezu rechtsstaatlich Voraussetzung. Die Hintergründe bleiben unklar, z. B. warum haben die drei das spätere Opfer angegriffen, im Zuge allgemeinen Terrors, als Racheaktion oder ein anderer Anlaß? Oder die Frage, ob das Urteil im damaligen Gesetzesrahmen blieb bzw. ob Rechtsmittel zulässig waren? Die fehlende Rechtsstaatlichkeit nach der Machtergreifung wird ja ausführlich dargelegt, wenn auch der Zusammenhang mit den Zitaten nicht ganz klar ist. (nicht signierter Beitrag von 88.217.112.168 (Diskussion) 10:10, 2. Dez. 2012 (CET))

In der von mir erstellten Urversion des Artikel hieß es dazu: „[...] Die Reichsregierung hatte tags zuvor eine Verordnung erlassen, die für politischen Terror und Gewalttaten die Todesstrafe vorsah. Dies schien unter anderem nach der Aufhebung des SA-Verbots geboten. Die Mörder wurden von einem Sondergericht in Beuthen am 22. August 1932 zum Tode verurteilt. [...] Auf Empfehlung des Justizministers Franz Gürtner wandelte Reichspräsident Hindenburg die Strafe in lebenslänglich Gefängnis um, da die Verordnung damals noch so neu gewesen war. [...]“ Sipalius (Diskussion) 22:14, 2. Dez. 2012 (CET)
Dass die Regierung Papen die Todesstrafe in Lebenslänglich umwandelte, ist nahezu wörtlich in der Arbeit von Kluke im Vierteljahrsheft zu lesen, die Grundlage für die Darstellung in dem Lemma ist. Es scheint eine historische Tatsache zu sein. Es handelt sich mE. um eine haltlose Spekulation des anonymen Schreibers, dass die Darstellung nicht stimmen würde. Wir geben auf Wikipedia das wieder, was nach Wikipedia:Literatur in den besten Monographien oder auch Einführungen zu einem Thema von einem anerkannten Historiker geschrieben wurde. Das genau ist hier passiert. Der Anonymos betreibt hingegen die auf Wikipedia nicht zulässige Theoriebildung. Daher sind seine Argumente auch wegen der Grundsätze von Wikipedia nicht zulässig. Der Einwand von Sipalius ist also aus zwei Gründen nicht nötig, im übrigen auch nicht zutreffend. Orik (Diskussion) 23:20, 2. Dez. 2012 (CET)
An dem Satz bin ich auch hängengeblieben. Ich verstehe die Gegenargumentation allerdings nicht ganz. In der zitierten Quelle ist von der Umwandlung die Rede. Das ist eine historische Tatsache, eine Tatsache ist auch die Zuordnung der Täter, das Motiv und das weitere. Was für mich unklar ist die zeitliche Abfolge. Wie genau konnte der Mord datiert werden? Trat das Gesetz sofort in Kraft? Wie rasch wurden damals Gesetze verlautbart? Wie würde ein heutiges Gericht entscheiden (bezüglich der zeitlichen Nähe Gesetzesänderung und Mord)? Vorgeschoben bedeutet: Das Gesetz war in Kraft, musste den Tätern bekannt sein und die Täter handelten bewusst unter Kenntnis des Strafrahmens, der sie erwartete. Wenn das so ist und belegbar, dann passt ja alles.

(nicht signierter Beitrag von 188.20.178.14 (Diskussion) 19:00, 9. Sep. 2018 (CEST))

Konrad Piecuch

in der polnischen Wikipedia ist das Geschehen an den Personenartikel gebunden pl:Konrad Piecuch, ob das mit Wikidata gelöst werden kann, weiß ich nicht. --Goesseln (Diskussion) 22:29, 12. Sep. 2020 (CEST)

Anzahl Beteiligter

In der derzeitigen Fassung des Abschnitts "Mordfall und Nachwirkung" findet sich: "... fünf uniformierte SA-Leute ... prügelten ihn ... zu Tode." Im Weiteren liest man dann "... wurden fünf der beteiligten SA-Leute ... verurteilt.", was die Existenz weiterer Beteiligter impliziert. Somit die Bitte an die kundigen Bearbeiter, die Art diese weitere Beteiligung zu beleuchten oder - falls diese nicht existiert - die letztgenannte Formulierung entsprechend zu ändern. --82.82.188.111 13:13, 22. Feb. 2021 (CET)

Lemma

Im Lemma ist das Wort „Mord“ verwendet und allein in der Einleitung kam es neunmal vor. Ich habe es daher aus stilistischen Gründen teils durch andere Ausdrücke (Gewalttat usw.) ersetzt, wie es im Deutschen gerne gehandhabt wird. Von juristischer Seite war es laut dem damaligen Urteil ein politisch motivierter Totschlag, also gerade kein Mord. Das Lemma lautete in der unbelegten Erstversion bereits auf „Mord“, so dass man hier erst nach erzieltem Konsens ändern möchte. Man beachte auch, dass oft leichtfertig aus dem Englischen murder als „Mord“ ins Deutsche übersetzt wird, das ist aber falsch, denn first- and second-degree murder entsprechen in einem Fall dem „Mord“, im anderen Fall dem „Totschlag“. --Pp.paul.4 (Diskussion) 15:12, 12. Nov. 2021 (CET)

Die Angeklagten wurden wegen politischen Totschlags bzw. Anstiftung zum Mord verurteilt. Steht jetzt belegt im Artikel. Auch die Fachliteratur spricht von Mord, siehe z.B. Paul Kluke: Der Fall Potempa. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 5 (1957), S. 279 und 282; Richard Bessel: The Potempa Murder. In: Central European History 10 (1977), Heft 3, S. 241–254; Klaus Rüffler: Vom Münchener Landfriedensbruch bis zum Mord von Potempa. Der „Legalitätskurs“ der NSDAP. Peter Lang, Frankfurt am Main/Berlin 1994. MfG --Φ (Diskussion) 12:13, 13. Nov. 2021 (CET)
Ich habe den Artikel vor Jahren mal angelegt auf Basis des Buches Die Weimarer Republik von Walter Tormin, das es anscheinend auch im Netz gibt (siehe Link). Wenn es gute Gründe für eine Verschiebung gibt, habe ich nichts dagegen. Sipalius (Diskussion) 22:20, 13. Nov. 2021 (CET)