Diskussion:Mordfall Ahmaud Arbery
Einleitung
In der Einleitung fehlt noch, dass es eine riesige Diskussion gab, weil der weiße Mann erst 74 Tage nach der Tat verhaftet wurde. Tenor war möglicher Rassismus in Polizei/Staatsanwaltschaft. Ich habe das nicht in die Einleitung eingearbeitet, weil ich nicht weiß, wie man das am besten formuliert.--Albin Schmitt (Diskussion) 00:15, 7. Nov. 2021 (CET)
Video
Auch wenn es für den Prozess unerheblich sein mag, halte ich es durchaus für erwähnenswert, dass der Getötete von einer Überwachungskamera gefilmt wurde, wie er sich in einer Garage umsah. Ich finde das Verhalten jedenfalls nicht normal. https://www.news4jax.com/news/georgia/2020/05/09/gbi-reviewing-additional-video-in-case-of-ahmaud-arbery/ --2001:16B8:F56:AD00:8476:1AAB:314D:2723 19:27, 18. Nov. 2021 (CET)
- Er ist auch vorbestraft. Aber da Wikipedia linksradikal ist, darf man sowas nicht in den Bericht schreiben. --2001:4DD5:70D0:0:3D0F:11FC:CE6A:FE17 22:38, 24. Nov. 2021 (CET)
- Jenseits aller Polemik sollte in der Tat erwähnt werden, dass die Täter wohl geltend machen, Arbery verdächtigt zu haben, einen Einbruch vorzubereiten. --Yen Zotto (Diskussion) 22:47, 24. Nov. 2021 (CET)
- Darauf kommt es in der Wikipedia nicht an, weil sich die verk*ckten Rechtsextremen ja sowieso heimlich eins drauf klopfen. Wäre WP linksextrem, würde man rechtsextreme IP's auch dauerhaft ausknipsen. --91.249.17.162 17:52, 25. Nov. 2021 (CET)
- Das täuscht. Aus der Sicht von Rechtsradikalen ist alles linksradikal, was nicht der eigenen Weltanschauung entspricht. Aus der Sicht von Linksradikalen wird der Wikipedia sogar rechtsradikal indoktriniertes Gehabe unterstellt. Im Mittel also fast neutral. Die "Garage" ist übrigens eine Baustelle. Sich dort umzusehen, rechtfertigt sicherlich keinen Mord. Selbst dann nicht, wenn das spätere Mordopfer sich dabei verdächtig verhielt. Vielleicht können sich ein Links- und ein Rechtsradikaler zusammenschließen, um den Kontext mit der Baustelle neutral in den Artikel einzuarbeiten. Viel Spaß dabei. --46.79.198.39 18:03, 27. Nov. 2021 (CET)
- Das Video war nicht als Beweismittel beim Prozess zugelassen. Eben genau weil Leute, die “nicht normal” mit “verdächtig“ gleichsetzen, verdächtig auch nur für ein Synonym für schuldig halten, und dann davon ausgehen, so eine Person zu erschießen sei absolut gerechtfertigt. Wir folgen da (wie auch bei der Schuldfrage an sich) dem wesentlich besser legitimierten Gericht. --Karl Oblique 05:08, 29. Nov. 2021 (CET)
Lemma
In dem Artikel, der zur Zeit unter dem Lemma Ahmaud Arbery steht, geht es nicht um die Person Arbery, sondern um seine Ermordung. Ich schlage deshalb vor, das Lemma zu ändern in Todesfall Ahmaud Arbery oder auch Mordfall Ahmaud Arbery, denn die Täter sind wegen Mordes angeklagt. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 17:14, 22. Nov. 2021 (CET)
Mängel des Artikels
Der Artikel hat zum jetzigen Ztpkt eine ganze Reihe von Mängeln:
- Es fehlt, dass der Tatbeteiligte Gregory McMichaels pensionierter leitender Kriminalermittler der örtlichen Behörden war, und dass die zögerlichen Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft vermutlich damit zu tun hatten u dass gegen die mit Gregory McMichael vertraute Staatsanwältin Johnson inzwischen darum selbst juristisch vorgegangen wird.
- Es fehlt - in einem Personenartikel - fast vollständig die Biographie Arberys, darunter seine Sportlerkarriere an der Highschool, seine unterbrochene Ausbildungslaufbahn, die er mit dem Ziel Elektriker zu werden am nahen Community College beenden wollte und es fehlen seine (geringfügigen, aber vorhandenen) Vorstrafen, von denen die Täter aber nichts wussten.
- Es fehlt dass er an seinem Todestag ohne Erlaubnis des Inhabers in ein halbfertiges Haus eintrat u dort von einer Sicherheitskamera aufgenommen wurde, er dort aber nach Angaben des Eigentümers Larry English nichts beschädigte u nichts stahl und auch keinerlei Tasche bei sich führte, in der er irgendetwas hätte unterbringen können, jedoch von Nachbarn gesehen wurde, die die Polizei riefen. Arbery war nach Zeugenaussagen zuvor schon im unfertigen Haus gesehen worden.
- Es fehlt, dass es in der Gemeinschaft der Nachbarn per Facebook etc. ausgiebig Gerede über nicht näher belegte Einbrüche gab u ein Schwarzer erwähnt wurde, tatsächlich aber anscheinend nur ein Diebstahl der Polizei gemeldet worden war, nämlich ein aufgebrochenes Auto das ausgerechnet dem späteren Todesschützen Travis McMichael gehörte, der den Diebstahl einer Pistole meldete. Andere meldeten keine Einbrüche. Es wurde also eher geglaubt u geschwätzt dass es mehrere Einbrüche gegeben hätte als dass diese aufzeigbar waren. Belege dass Arbery etwas mit dem gemeldeten Diebstahl der Pistole zu tun hatte gibt es nicht.
- Es fehlt dass der Vater des Todesschützen Arbery mit hoher Geschwindigkeit laufen sah, nach eigenen Angaben alleine darum vor dem Hintergrund des Geredes über Einbrüche (an dem die McMichaels selbst beteiligt waren) Verdacht schöpfte u mit seinem Sohn die Verfolgung aufnahm, die sich über mehrere Minuten hinzog in denen Arbery gejagt wurde, angeblich zum Stehenbleiben aufgefordert wurde, was er nicht tat, u ein dritter Nachbar, der die McMichaels kaum kannte dann spontan an der Verfolgung teilnahm u Arbery blockierte, worauf Arbery folgend erschossen wurde.
- Der Todesschütze erschoss Arbery aus nächster Nähe mit drei Schüssen, weil der auf ihn zugekommen u nach seiner Waffe gegriffen hätte, der Schuss selbst ist im Tatvideo nicht zu sehen, dass es ein Gerangel gab schon. Travis McMichael versuchte seine Schüsse als Notwehr darzustellen, jedoch wurde vor Gericht von der Anklage dargelegt, dass Arbery durchaus das Recht hatte sich gegen die McMichaels zu wehren.
- Falsch im Artikel ist, dass allein Travis McMichael wg. Mordes verurteilt wurde, sein Vater Gregory McMichael wurde wg. felony murder mitverurteilt, dass ist nicht dasselbe wie bei uns Totschlag.
- Es fehlt, dass das mögliche Vergehen Arberys, das Betreten der Baustelle, nur geringfügig (misdemeanor) war, der Eigentümer die McMichaels zu keinem Ztpkt mit dem Schutz seines Grundstücks beauftragt hatte u anscheinend auch keine Videoaufnahmen von denjenigen, die seine Baustelle betreten hatten (waren außer Arbery auch andere) mit den McMichaels geteilt hatte, diese sich in Verhören u im Gerichtsverfahren aber auf Videoaufnahmen beriefen, von denen sie eventuell gehört hatten. Es fehlt dass einfaches Trespassing sowieso keine Jedermann-Verhaftung gerechtfertig hätte, allein der Eigentümer entscheidet ob er ein Eindringen als Trespassing sieht u anscheinend auch das Betreten des Grundstücks in irgendeiner Weise als verboten gekennzeichnet (Schild, Zaun) werden muss, was nicht geschehen war, so dass fraglich ist ob Arbery überhaupt irgendetwas Gesetzwidriges getan hatte. In jedem Fall hatten die drei später Verurteilten ihn nicht selbstdabei gesehen.
- Allein das unmittelbare Sehen einer nicht geringfügigen Straftat hätte eine Jedermann-Verhaftung rechtfertigen können, erst spät jedoch - nicht in ersten Befragungen - gaben die McMichaels überhaupt an, sie hätten Arbery verhaften wollen. Arbery gegenüber hatten sie eine solche Absicht nicht kenntlich gemacht.
- Es fehlt dass der Anwalt Bryans seinen Mandanten als Zeugen darstellte, der die Tat der ihm fast unbekannten McMichaels nur mitbekommen habe, aber keinerlei Mordabsicht gehabt habe u anders als die McMichaels Arbery auch nicht verbal bedroht hatte u nach eigenen Angaben anders als diese unbewaffnet war. Er wurde von Staatsanwaltschaft u Gericht jedoch als Täter angesehen, weil er Arbery bewusst blockiert hatte. Insgesamt habe er - so der Anwalt - die Situation missverstanden.
- Es fehlt dass die Geschworenen mit einer Ausnahme weiß waren und die Verurteilung durch eine weiße Jury in Georgia als erstaunlich gilt.
- Es fehlt eventuell dass die Anwälte geltend machten, es sei unbewiesen, dass Arbery Joggen war, niemand hätte ihn wirklich Joggen gesehen. Dies wird neben anderem in US-Medien als Versuch gesehen, Verdacht gegen Arbery selbst zu schüren um die Geschworenen zu beeinflussen.Arbery stammte aus einem lediglich zwei Meilen entfernten Armenviertel, als Joggingstrecke wird die Distanz als plausibel gesehen.
- Es fehlt dass die Täter absurderweise annahmen, das von Roddy Bryan gemachte Video würde sie entlasten und sie es selbst in die Öffentlichkeit brachten, tatsächlich erzeugte es erst den Ermittlungsdruck u wurde zur Grundlage der Verurteilung.
- Es fehlt, was die Verurteilung in "mehreren Fällen" juristisch bedeutet. Ich weiß es selbst nicht u habe über die Urteilsverkündung gerätselt, ermordet kann man doch nur einmal werden. Wer sich da auskennt, solte es erläutern.--Carolus.Abraxas (Diskussion) 02:42, 29. Nov. 2021 (CET)
Ah, im Artikel steht noch Travis McMichael hätte Arbery "zur Rede gestellt" u ihn dann erschossen. Zu einem Gespäch kam es aber erst gar nicht. --Carolus.Abraxas (Diskussion) 02:57, 29. Nov. 2021 (CET)
- Das ist auf der Diskussionsweite doch Verschwendung exzellenter Dialektik. Warum ergänzt du nicht den Artikel? Ich hätte kaum etwas auszusetzen. Dass der Artikel z. Zt. Personenartikel ist, und nicht spezifisch zum Mord, wird jemand früher oder später bemängeln & verschieben. Ich boykottiere diese Gewohnheit, weil es praktisch kaum einen Unterschied macht, und man nicht Mordopfern noch posthum unbedingt die Relevanz absprechen muss.
- Wie oben beschrieben gibt es die Ansicht, dass das Erwähnen dieser zusammengewürfelten Vorwürfe gegen Atbery nicht unbedingt der Wahrheitsfindung dient. Der Fall wird zur Schlammschlacht, der gewöhnliche Leser verliert irgendwann den Überblick, und was zurückbleibt, ist der Eindruck „schwieriger Fall,kann auch gut ein Fehlurteil sein“. Statt ins Kleinklein eines ausgeschlossenen Verfahrens einzusteigen, wäre der Zusammenhang mit der gesamtgesellschaftlichen Debatte vielleicht spannender. --Karl Oblique 05:28, 29. Nov. 2021 (CET)
- Carolus, vielen Dank für diese wichtigen Informationen, die den ganzen Fall wesentlich klarer machen! Vielleicht hast du oder jemand anderes später mal die Zeit, diese Informationen mit entsprechenden Bequellungen in den Artikel einzuarbeiten!--Schnaus (Diskussion) 22:08, 8. Jan. 2022 (CET)
- Ich habe mir ein paar Clips mit Teilen der Verhandlung angesehen. Dieselbe Blitzbirne, die Roddy verteidigt und dafür sorgte, dass das Belastungsvideo öffentlich wurde, hat den Richter durch wiederholte sinnbefreite Anträge geändert: nämlich sollte er u.a. den Bürgerrechtlicher Jesse Jackson aus dem Gericht verbannen. --91.249.19.240 00:19, 6. Dez. 2021 (CET)
"Nachbarn"?
Im Artikel steht derzeit: "Der schwarze Freizeitsportler wurde von zwei weißen Nachbarn zunächst in deren Pick-up verfolgt." Nachbarn? Wessen Nachbarn? Beim Lesen muss man den Eindruck bekommen, es seien Nachbarn Arberys gewesen. Das war aber vermutlich nicht der Fall, oder doch? Handelte es sich nicht vielmehr lediglich um Bewohner des Viertels, in dem sich der Vorfall ereignete? --Yen Zotto (Diskussion) 16:28, 11. Aug. 2022 (CEST)