Diskussion:Motorsport-Verbot
Automobilsport-Verbot?
Warum heißt der Artikel Automobilsport-Verbot, wenn in beiden Ländern, die als wesentlich genannt werden, also die Schweiz und Israel, jedwede Art von Motorsport und nicht nur Automobilsport verboten ist? Sollte es nicht besser Motorsport-Verbot heißen und sollte man den Artikel nicht auch auf die anderen Arten von Motorsport beziehen? --Pessottino 23:37, 28. Feb. 2010 (CET)
- Ich wollte den Artikel zunächst unter dem Lemma "Motorsport-Verbot" erstellen, habe dies dann aber sein lassen, da z. B. Motorbootrennen ebenfalls zum Motorsport gezählt werden und diese hierin nicht behandelt werden. In der Schweiz ist nicht jedwede Art von Motorsport verboten, z. B. Berg- und Rallyerennen sind erlaubt, allerdings jegliche Art von Rundstreckenrennen, also auch Motorradrennen, was wiederum für eine Änderung des Lemmas spricht. Wenn also jemandem ein kompaktes Lemma einfällt, das alles beinhaltet, darf er den Artikel gerne verschieben.
- Gegen eine Ausdehnung auf andere Motorsport-Arten habe ich nichts, allerdings fehlt mir diesbezüglich das nötige Wissen. -- Lutz H 07:41, 1. Mär. 2010 (CET)
- In Norwegen gab es für rund zwei Dutzend Jahre ein Rallye-Verbot, wodurch Rallycross für lange Zeit dort zum Motorsport Nummer 1 wurde, bis Petter Solberg kam und Martin Schanche ging. # RX-Guru 10:16, 4. Mär. 2010 (CET)
- Nennt es doch lieber Motorsport-Verbot und geht direkt im ersten Absatz auf die verschiedenen Varianten ein, dann wäre Motorradsport und auch Rallyesport sauber beschreibbar. Und der Artikel wäre universeller verlinkbar... Gruß --Pitlane02 21:23, 1. Mai 2010 (CEST)
Umgehung des Verbots
Ich habe die Aussage, dass das Verbot mehrmals umgangen worden wäre, umformuliert. Das Umgehen einer Vorschrift bedeutet im Kontext von Rechtsvorschriften (und um eine solche handelt es sich ja beim Rundstreckenrennverbot) und meiner Meinung nach auch im allgemeinen Sprachgebrauch, dass eine Vorschrift verletzt wird oder dass etwas gemacht wird, was zwar dem Schein nach erlaubt ist, dem Sinn einer Vorschrift aber dennoch widerspricht. (Zum Beispiel wie bei der Steuerumgehung.)
Ein Rundstreckenrennen im Ausland zu veranstalten verstösst nicht gegen den Sinn des Rundstreckenrennverbots; daran ändert auch nichts, dass dieses Rennen den Titel "Schweiz" im Namen trägt. Deshalb kann man nicht von einer Umgehung sprechen (sondern eher von einer "Anpassung an die [damals] neue Rechtslage durch Verlegen des Austragungsortes weg von der Schweiz" oder so ähnlich).
--Exuperantius (Diskussion) 15:54, 23. Jun. 2013 (CEST)
Schweiz Rundstreckenverbot aufgehoben
Die Schweiz hat das Rundstreckenverbot seit 2011 aufgehoben. Paar Jahre zuvor gab immer wieder versuche das Rundstreckenverbot aufzuheben. --Auto1234 (Diskussion) 02:28, 21. Apr. 2014 (CEST)
Lückenhaft
Der Artikel ist meines Erachtens sehr unvollständig. In den letzten Jahrzehnten sind Motocross-Veranstaltungen und Bergrennen, wie auch diverse andere Veranstaltungen in Mitteleuropa massiv zurückgegangen, zumeist aus Sicherheitsgründen und Umweltschutz. Ich setze mal den Baustein. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:39, 12. Feb. 2019 (CET)
Lemma, Verschieben des Artikelinhalts
Hallo, Community, das Lemma Motorsport-Verbot gefällt mir überhaupt nicht, da NPOV und auch mit dem Artikelinhalt nicht vereinbar. Motorsport ist zwar reglementiert, aber nicht unbedingt verboten. Ich würde den Inhalt deshalb gerne in den Artikel Motorsport verschieben, wo es ja schon einen Abschnitt zur rechtlichen Situation in Deutschland gibt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:33, 14. Sep. 2021 (CEST)