Diskussion:Oder-Neiße-Grenze/Archiv/2

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Artikelzusammenfassung

Die Einleitung soll eine Zusammenfassung der wesentlichen Artikelinhalte liefern. Diese Artikelinhalte sind, weil das hier ja ein ordentlich gepflegter Artikel ist, alle belegt. Richtig? Dann frage ich mich aber, wieso sie sieben Einzelnachweise hat. Das ist doch alles entweder schon im Artikeltext belegt, dann sind die Nachweise in der Zusammenfassung redundant, oder die Dinge stehen nur ein einziges Mal im Artikel, dann gehören sie nicht in die Zusammenfassung.

Ich schlage daher vor, die Artikelzusammenfassung in diesem Sinne zu überarbeiten. MfG --Φ (Diskussion) 17:46, 9. Sep. 2018 (CEST)

Hatten wir das nicht schon mal? Die Einzelnachweise stören doch gar nicht. Benatrevqre …?! 18:38, 9. Sep. 2018 (CEST)
Doch, denn sie sind redundant. Der Artikel wird doch nicht besser dadurch, dass einige Angaben doppelt belegt werden. --Φ (Diskussion) 18:41, 9. Sep. 2018 (CEST)
Belege sind doch nicht redundant. Die Einleitung ist zudem gut ausformuliert. Eine Änderung der Sätze wäre wohl eine deutliche Verschlechterung. Benatrevqre …?! 18:44, 9. Sep. 2018 (CEST)
Wenn ein und dieselbe Angabe an unterschiedlichen Stellen mehrmals belegt ist, dann ist das redundant. --Φ (Diskussion) 18:48, 9. Sep. 2018 (CEST)
Ist sie das denn? Benatrevqre …?! 18:51, 9. Sep. 2018 (CEST)
Jetzt stelle ich fest, dass nicht: Die sieben Einzelnachweise in der Einleitung beziehen sich alle auf den Grenzvertrag von 1990. Dazu gibt es im Artikel einen eigenen Abschnitt, der aber oberflächlicher und weniger belegt ist als die Einleitung, die ihn doch eigentlich zusammenfassen soll. Verkehrte Welt.
Räumst du das bitte auf, oder soll ich? --Φ (Diskussion) 19:19, 9. Sep. 2018 (CEST)
Ich setze sie um. Benatrevqre …?! 19:52, 9. Sep. 2018 (CEST)
Danke! --Φ (Diskussion) 19:52, 9. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 18:51, 12. Sep. 2018 (CEST)

"zur (endgültigen) Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze"

Ich finde die Klammer verwirrend: Entweder es war die endgültige Bestätigung der Grenze, dann ist die Klammer überflüssig, oder sie war es nur in einem bestimmten Sinne, dann soll man das sprachich ausformulieren. Ich finde, es ist schlechter Stil, durch dergleichen Markierungen Nebenbedeutungen in den Text zu zaubern die ein unvoreingenommener Leser nicht dekodieren kann. --Φ (Diskussion) 18:11, 9. Sep. 2018 (CEST)

Welche Nebenbedeutung denn? Die Klammer hat den Sinn, eine Wortwiederholung am Rande einfließen zu lassen. Das ist doch ganz normaler Stil. Benatrevqre …?! 18:37, 9. Sep. 2018 (CEST)
Verzeihung, aber da kann ich nicht folgen: Welche Wortwiederholung? Welcher Rand? Wo steht, dass Klammern dazu dienen, Wortwiederholungen am Rande einfließen zu lassen? --Φ (Diskussion) 18:39, 9. Sep. 2018 (CEST)
Warum sollten Klammern denn überflüssig sein? Wenn sie das wären, würden Fachautoren sie ja niemals einsetzen. Tun sie aber doch. Benatrevqre …?! 18:45, 9. Sep. 2018 (CEST)
Ich rede nicht von allen Klammern, ich reden von denen im zitierten Satz. Ich kann keinen Sinn darin erkennen, und in deinem esoterischen Erklärungsversuch auch nicht. Die drei Fragen, die ich dir gestallt habe, hast du ja nicht beantwortet. Das nehm ich jetzt mal als Tatsache hin. --Φ (Diskussion) 18:47, 9. Sep. 2018 (CEST)
Ich sehe aber keinen Grund, weshalb man sie entfernen müsste. Sie ist doch richtig. Die Fragen habe ich dir beantwortet: Das geklammerte Wort ist eine Wiederholung, das bereits an anderer Stelle verwendet wird. Es ist aber nicht derart überflüssig, es an dieser Stelle nicht noch ein Mal zu verwenden, um auf den Sachverhalt (Endgültigkeit) hinzuweisen. Daher die Klammer. Benatrevqre …?! 18:50, 9. Sep. 2018 (CEST)
Du hast die Fragen bislang NICHT beantwortet. Die Erklärung, dass die Klammer wegen einer Wortwiederbholung dastünde, ist kappes, denn Deutschland, Polen, Grenze und Grenzvertrag kommen vorher ja auch im Artikel vor. Zudem gibt es keine Regel, dass Wortwiederholungen durch Klammern gekennzeichnet werden.Klammern weisen auch nicht auf Sachverhalte hin, sondern schränken sie ein. Dadurch, dass endgültig in Klammern steht, wird der Eindruck erweckt, die Endgültigkeit gelte nur unter bestimmmten Bedingungen, unter anderen nicht. Das ist irreführend. Besser ist der Satz ohne Klammer. --Φ (Diskussion) 19:32, 9. Sep. 2018 (CEST)
Doch, habe ich. Die Antwort, warum ich die Klammer an dieser Stelle für sinnvoll halte, habe ich dir gegeben. Sie müssen nichts einschränken, das tun sie hier auch nicht. Vielmehr grenzen Klammern Zusätze vom übrigen Text ab. Der Zusatz in diesem Fall lautet „endgültige“. Das Wort wird außerdem schon in der Einleitung und in diesem Zusammenhang im 4. Textabschnitt aufgegriffen. Die Klammern machen hier Sinn, weil in der offiziellen Formel nur von einer Bestätigung die Rede ist, nicht von einer „endgültigen Bestätigung“. Nach der Forschungsliteratur kann sie aber als endgültig angesehen werden. Ich habe diesen Fakt nun noch genauer hevorgehoben. Benatrevqre …?! 20:03, 9. Sep. 2018 (CEST)
Dann erkläre doch mal, wieso das ein Zusatz ist und wieso er an dieser Stelle vom übrigen Text abgegrenzt werden muss, an allen anderen aber nicht. Wenn du die offizielle Formel als solche kennzeichnen willst, mach das als Zitat mit Anführungszeichen. Die Klammern heben nicht hervor, sondern schränken im Sinn ein, und das ist hier irreführend. Ich nehm sie jetzt raus, du kannst ja dritte Meinungen einholen. --Φ (Diskussion) 22:26, 9. Sep. 2018 (CEST)
Häh?? Das Wort ist doch schon längst draußen und die Formel — sprich der offizielle Vertragstitel! — ist auch als Zitat gekennzeichnet. Ich finde, diese Angelegenheit ist damit erledigt.
PS: Um die kritisierte Einleitung kümmere ich mich noch. Benatrevqre …?! 08:52, 10. Sep. 2018 (CEST)
Prima, danke, beste Grüße --Φ (Diskussion) 19:16, 10. Sep. 2018 (CEST)
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Annahme der Ostverträge im Bundestag

Die Ostverträge wurden Ende 1971 unter Enthaltung der Union durch den Bundestag angenommen. […] Am 24. April 1972 versuchte Oppositionsführer Rainer Barzel (CDU) mit einem konstruktiven Misstrauensvotum den Sturz der Regierung (was überraschend scheiterte). Nach den Übertritten der Bundestagsabgeordneten bestand im Bundestag in der Frage der Ostverträge ein Stimmenpatt; Brandt hatte keine Mehrheit, um sie durch den Bundestag zu bringen. Barzel und Brandt schlossen einen Kompromiss: Der Bundestag würde eine „gemeinsame Entschließung“ fassen, wonach die Abgeordneten der CDU/CSU die Ostverträge durch Stimmenthaltung passieren lassen würden. Dies wurde tatsächlich realisiert: In der Gemeinsamen Entschließung vom 17. Mai 1972 erklärte der Bundestag sodann einstimmig bei fünf Enthaltungen, die Bundesrepublik habe die Verpflichtungen im Moskauer Vertrag und im Warschauer Vertrag „im eigenen Namen auf sich genommen“. – Zeitlicher Widerspruch, oder sind hier ggf. verschiedene Ostverträge gemeint, so dass die Begrifflichkeit hier ggf. näher ausgeführt werden müsste? --Ennimate (Diskussion) 01:06, 15. Sep. 2022 (CEST)

Danke für den Hinweis. Es gab verschiedene Ostverträge, aber in diesem Fall und dem hier beschriebenen Zusammenhang können keine anderen gemeint sein. Ich habe den Widerspruch daher mittels Kürzung des fraglichen Satzes aufgelöst. Das Jahr 1971 erschien mir zudem falsch. --Benatrevqre …?! 22:24, 16. Sep. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 22:24, 16. Sep. 2022 (CEST)