Diskussion:Ortsteil

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Unterschied Orts-/Gemeindeteil

Der Klammerzusatz im einleitenden Satz des Artikels (besser jedoch "Stadtteil" oder "Gemeindeteil", weil natürliche Orte eigenständig und politisch zumindest Teil der kleinsten Einheit "Gemeinde" sind) ist nicht ganz logisch. Was bedeutet "natürlicher Ort"? Ein Ort ist niemals natürlich, da er von Menschen angelegt wurde und nicht von Natur aus alleine "wächst". Und: Inwiefern sind Orte "eigenständig"? Dieser Begriff macht nur Sinn, wenn man von einer politisch eigenständigen bzw. selbständigen Gemeinde spricht, die nur aus einem Ort (Ortsteil) besteht. Wenn man mit eigenständig hier "separat gelegen" meint, dann sollte man das präzisieren. Der Klammerzusatz sollte daher teilweise entfernt oder zumindest anders gefasst werden. Ich schlage folgende Version vor: (je nach Gemeinde auch "Stadtteil" oder "Gemeindeteil"). bear 08:12, 30. Dez 2005 (CET)

Der Artikel bedarf wohl einer Überarbeitung. Gemeinde-/Stadtteil und Ortsteil ist nicht das selbe. Im wesentlichen steht der Unterschied schon im Artikel, ist teilweise aber widersprüchlich dargestellt. Ich bin für eine Trennung des Artikel in Ortsteil und Gemeindeteil. Stadteile sind immer Gemeindeteile und werden daher dort mit behandelt. --Huste 09:29, 22. Sep 2006 (CEST)
Dann erklär mir mal bitte den Unterschied. Ich erkenne nämlich keinen. --Neuroca 07:31, 25. Okt. 2006 (CEST)
Ein(e) Ort(-schaft) ist eine geografische Einheit. In der Siedlungs-Geografie wird damit ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet bezeichnet. Ein Ortsteil ist dementsprechend ein Teil einer solchen Siedlung. Eine Gemeinde ist eine politische Einheit, die aus mehreren Orten bestehen kann. Dementsprechend kann ein Gemeindeteil ein Ortsteil (also der Teil einer Ortschaft), aber auch ein eigener Ort sein. --Huste 10:08, 25. Okt. 2006 (CEST)
Mag sein, dass das in den deutschen Ländern unterschiedlich bezeichnet wird. In Niedersachsen ist eine Ortschaft eine politische Einheit, nämlich eine Untergliederung einer Gemeinde, die einen eigenen Ortsbürgermeister und einen eigenen Ortsrat wählt. Und auch offizielle unterscheidet man eigentlich nicht zwischen Stadtteil oder Ortsteil. In Berlin zB gibt es Bezirke und Ortsteile. Das heißt Berlin ist in wenige große Bezirke unterteilt und diese wiederum in viele Ortsteile. So oder so ähnlich ist das in vielen Großstädten. Mal heißen sie Stadtteile, mal Ortsteile aber einen Unterschied in der Definition kann man nicht feststellen. --Neuroca 11:26, 25. Okt. 2006 (CEST)
Das ist ja richtig, solange die Stadt nur aus einer Ortschaft besteht. Nimmt man aber sog. Flächengemeinden, die aus vielen Orten bestehen, so ist ein Ort ein Gemeinde- bzw. Stadtteil. Ein Ortsteil ist dann wiederum ein Teil eines solchen Ortes. Ort ist, wie bereits gesagt, eigentlich ein geografischer Begriff. --Huste 10:10, 4. Dez. 2006 (CET)

Folgende umfänglichere Ergänzung dazu. Im BL Brandenburg ist ein Ortsteil eindeutig in der Gemeindeordung (GO) definiert. Nämlich, so wie in Niedersachsen, alle Siedlungen innerhalb einer Gemeinde, die einen eigenen Ortsbürgermeister und einen eigenen Ortsrat haben. Dies sind sogenannte Ortsteile nach §54 GO. Diese Ortsteile müssen in der Hauptsatzung der gemeinde benannt werden. Die Gemeindeteile sind weitere Siedlungsteile, die eben keinen eigenen Bürgermeister/Ortsrat haben, die aber als Siedlung wahrgenommen werden. Diese können in der Hauptsatzung benannt werden (nach §11 GO). Desweiteren führt der LGB (ehem. Landesvermessungsamt Brandenburg) eine Datenbank, die auch sonstige Siedlungsteile (sogenannte Wohnplätze) enthält, also Weiler, Forsthäuser Einzelgehöfte etc. Dieser Kategorisierung entsprechend werden in den amtlichen Topographischen Karten in Brandenburg die Größe/Art der Beschriftung festgelegt. Im Rahmen meiner Magisterarbeit habe ich alle Bundesländer nach Ihren Verzeichnissen der kleinräumigen Gliederung abgefragt. Hier das Ergebnis (Stand der Befragung Januar 2005, Quelle: Selbstauskunft der benannten Ämter):

  • Bundesland, Herausgeber, Name des Produktes / Eigene Bezeichnung, Anzahl & Bezeichnung der kleinräumigen Siedlungen
  • Baden-Württemberg, Landesvermessungsamt, Verzeichnis der Wohnplätze, Ca. 20.000 Wohnplätze
  • Bayern, Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung& Landesvermessungsamt, Gemeindeteiledatei, Ca. 42.000 Gemeindeteile
  • Berlin, Statistisches Landesamt, Verzeichnis der Stadtbezirke und Ortsteile, 12 Bezirke, 92 Ortsteile
  • Brandenburg, Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis,ca. 5.200 Ortsteile, Gemeindeteile & Wohnplätze
  • Bremen, Statistisches Landesamt, Verzeichnis der ???
  • Hamburg, Statistisches Amt, Verzeichnis der Stadtbezirke, Stadtteile und Ortsteile, 7 Stadtbezirke, 104 Stadtteile, 180 Ortsteile
  • Hessen, Statistisches Landesamt, Amtliches Verzeichnis der Gemeinden (und Gemeindeteile), Stadtteile, Ortsteile, Gemeindeteile
  • Mecklenburg-Vorpommern, Statistisches Landesamt, Gemeindeverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern, ca. 3.900 Ortsteile
  • Niedersachsen, Landesamt für Statistik, Verzeichnis von Ortsbezeichnungen, Wohnplätze
  • Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, Verzeichnis der Gemeindeteile, Gemeindeteile
  • Rheinland-Pfalz, Statistisches Landesamt, Verzeichnis der Gemeinden u. Gemeindeteile mit zugeordneten Wohnplätzen, ca. 7.800 Gemeindeteile & Wohnplätze
  • Saarland, Statistisches Landesamt, Verzeichnis der Gemeindeteile, ca. 400 Gemeindeteile
  • Sachsen, Statistisches Landesamt, Verzeichnis Gemeinden und Gemeindeteile, ca. 3.600 Gemeindeteile
  • Sachsen-Anhalt, Statistisches Landesamt, Ortsteilverzeichnis, ca. 3.700 Ortsteile
  • Schleswig-Holstein, Statistisches Amt, Wohnplatzverzeichnis, ca. 7.600 Wohnplätze
  • Thüringen, Landesamt für Statistik, Verzeichnis der Gemeinden und Ortsteile, ca. 4.400 Ortsteile

Ich lass mich gern korrigieren, aber bitte nur mit aussagekräftigen Quellen/Links --Lencer 11:52, 4. Dez. 2006 (CET)

Aus deiner Aufzählung lässt sich leider nicht erkennen wie Orts-/Gemeindeteile definiert werden. In Niedersachsen finde ich die Definition ansich schon paradox: Wenn es ein Ortsteil ist, dann müsste er einen Ortsteilbürgermeister bzw. -rat haben. Ich bin dafür, die geografische Definition zu verwenden und darauf hinzuweisen, dass der Begriff auch für politische Einheiten verwendet wird (incl. der entsprechenden Definitionen). --Huste 10:47, 5. Dez. 2006 (CET)
allerdings ist die derzeitige Def. dann noch falsch und missverständlich. Wie grenzt man einen Ort ab, wenn es administrativ keine Ortsteilgrenzen gibt? Was ist eine Gemeinde, die in eine Stadt eingemeindet wurde und 10 km vom Stadtkern entfernt liegt? Ein Stadtteil, ein Ortsteil, oder gar ein Gemeindeteil? Aber schön das man auch mal an anderer Stelle auf diesen Definitionswahnsinn/unfug stößt. bspw. darf man in Brandenburg Ortsteile bilden, wenn: "ausreichendgroße, räumlich getrennte, bewohnte Gemeindeteile vorhanden sind" (Gemeindeordnung BB) - So wird ein Gemeindeteil also zu einem Ortsteil "geadelt", wenn er "ausreichendgroß, räumlich getrennt und bewohnt" ist. --Lencer 11:09, 5. Dez. 2006 (CET)
(1) Entscheidend für die Def. einer Ortschaft ist die räumliche Trennung. (2) Dies ist weiterhin ein eigener Ort und ein Stadtteil (und damit auch eine Gemeindeteil, da auch eine Stadt eine Gemeinde ist). Politisch gibt es hierfür (in manchen Bundesländern?) auch die Bezeichnung Ortsteil. (3) Die Definition in BB widerspricht der geografischen, denn die räumliche Trennung ist eben gerade ein Merkmal eines Ortes. Aber das kennen wir ja schon... --Huste 09:55, 6. Dez. 2006 (CET)
@ Lencer: Wenn eine Gemeinde A in eine Stadt B eingemeindet wurde, hatten beide im Normalfall eine Gemeindegrenze. Diese Gemeindegrenze grenzt nun den neuen Ortsteil A vom Rest der Stadt B ab. --Verwaltungsgliederung 21:23, 28. Jan. 2010 (CET)

Ich würde mich freuen, wenn dieser Artikel überarbeitet wird. Insbesondere sollte auch ein Zusammenhang zwischen Ort und Ortsteil hergestellt werden. Wenn ich beide Definitionen lese, bin ich verwirrt. -- 87.193.196.98 14:47, 14. Apr. 2010 (CEST)

Stadtteil vs. Ortsteil in Hamburg

Die Grenzen, Namen und Nummern (!) beider Einheiten sind in Hamburg durch Senatsverordnungen geregelt. Die 104 Stadtteile haben Namen, die 180 Ortsteile hingegen nur dreistellige Nummern, wobei die erste Ziffer dem Bezirk zugeordnet ist (1 = HH-Mitte, 2 = Altona, 3 = Eimsbüttel, 4 = HH-Nord, 5 = Wandsbek, 6 = Bergedorf, 7 = Harburg). Ein Stadtteil kann aus einem oder mehreren Ortsteilen bestehen. Siehe folgende aktuelle Neugliederungs-Verordnungen:

--176-617 15:51, 3. Aug. 2007 (CEST)

Richtig, deswegen muß auf Wikidata die Bezeichnung für die Stadtteile auch "Stadtteil" und nicht "Ortsteil" lauten, weil der Ortsteil eine statistische einheit unterhalb des Ortsteils ist. --Mogelzahn (Diskussion) 16:04, 24. Feb. 2014 (CET)
Moin Mogelzahn, ich glaube, Du hast Dich im Februar '14 hier vertippt, denn Ortsteile sind statistische Einheiten unterhalb der Stadtteile und nicht der Ortsteile (ergäbe auch keinen Sinn). Unschön finde ich, dass "Stadtteil" auf "Ortsteil" verlinkt, denn beides ist offenkundig nicht dasselbe, zumindest nich' in unserer schönen Stadt. Aber so is' das eben in der Wikipedia ... Beste Grüße, GT (Butter bei die Fische!) 14:24, 11. Jan. 2017 (CET)
Du hast vollkommen recht. --Mogelzahn (Diskussion) 14:27, 11. Jan. 2017 (CET)

Unabhängig von Hamburg habe ich immer gedacht, dss Ortsteil was anderes ist als Stadteil. Frage: wenn sich zwie städte zusammenschliesse sind zwar beide Teile der (Gesamt) stadt nicht aber Ortsteile der jeweils anderen ehemaligen Stadt. Sehe ich das richtig? Beispiel: Wattenscheid ist Stadtteil von Bochum, nicht aber Ortsteil... Uerdingen1255 (Diskussion) 08:20, 11. Jan. 2021 (CET)

Es kann sein, dass ein Stadtteil etwas anderes ist als ein Ortsteil (einer Stadt). Dass Dumme daran ist: ob es einen Unterschied gibt und wenn ja, wie der Unterschied nun genau geregelt ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.--Global Fish (Diskussion) 08:25, 11. Jan. 2021 (CET)

Soziale Struktur

Ob ein Stadtteil als sozialer Brennpunkt oder als Schwellenstadtteil gesehen und definiert wird, sollte auch in den Artikel einfließen. Wer kanns richten? -- JARU 20:40, 28. Sep. 2008 (CEST)

Ortsteil hinter den Ort schreiben oder nicht

Empfiehlt Wikipedia ... den Ortsteil wieder hinter den Ort und nicht vor die Straße zu schreiben?

weder noch. der ortsteil ist für eine postanschrift völlig irrelevant. --Neuroca 16:27, 4. Jul. 2007 (CEST)
Bei Gemeinden mit gleichnamigen Straßen in verschiedenen Ortsteilen ist das nicht völlig irrelevant. Im Übrigen wird ein Ortsteil in der Postanschrift vor der Straße angegeben. (Postalische Regelgung) --MaiusGermanicus 15:32, 22. Mär. 2008 (CET)
Doch irrelevant. Denn bei gleichnamigen Straßen gibt es immer verschiedene Postleitzahlen. --193.24.32.39 15:44, 29. Aug. 2008 (CEST)
Doch *relevant*. 2 Beispiele: Dorfstr in Putbus (18581). Hauptstr im Mansfelder Raum (06333). -- 87.193.196.98 14:48, 14. Apr. 2010 (CEST)
Einspruch

Für die Bringdienste ist die Angabe eines Stadtteils durchaus sinnvoll. Damit können unnötige Fehlfahrten und vergebliche Wege vermieden werden, was auch dem Emfänger der Sendung zu Gute kommt. JARU 20:10, 28. Sep. 2008 (CEST)

@ MaiusGermanicus: Zunehmend wird versucht, dass es genau aus dem Grund der eindeutigen Postzustellung innerhalb einer Gemeinde einen Straßennamen nur einmal gibt. --Verwaltungsgliederung 21:23, 28. Jan. 2010 (CET)

Leute, es tut doch keinem weh, wenn man den Ortsteil (also oftmals den eigentlichen Ortsnamen von e.g. einem Dorf) hinter dem Ort schreibt. Also: PLZ, Ort - Ortsteil. Das hilft den Zustellern wirklich und lässt zudem die Kirche noch im Dorf. Oder wollt ihr allen ernstes die Dorfnamen der Dörfer einer Gemeinde ausmerzen? (nicht signierter Beitrag von 141.53.38.53 (Diskussion) 12:13, 23. Jan. 2012 (CET))

Immerhin gibt es offizielle Doppelnamen von Gemeinden, wie Mörfelden-Walldorf, Ginsheim-Gustavsburg, Seeheim-Jugenheim. Hier soll nicht besagt werden, dass vor dem Bindestrich der Hauptort und hinter dem Bindestrich der Ortsteil steht. Es hat deshalb einen tieferen Sinn, wenn der Ortsteil grundsätzlich ganz separat steht. --87.167.146.227 19:01, 23. Jan. 2012 (CET)

Ortsteil und Gemeinde (Österreich)

hierher archiviert aus Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Österreich --W!B: 11:50, 16. Jan. 2012 (CET)

Da steht beim Ortsteil Damit ist der Gemeindeteil die kleinste Einheit der politischen Verwaltungsgliederung Österreichs. undbei der Gemeinde, das sie die unterste Ebene der Verwaltung ist. - Ist da nicht ein Widersprcuh? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 12:47, 11. Jun. 2010 (CEST)

Welcher Artikel? Aber mal ohne zu wissen wo das herstammt: Ein Gemeindeteil ist IMHO kein Teil der politischen Verwaltungsgliederung. Da gibts maximal einen Ortsvorsteher, der hat aber keine wirkliche Entscheidungsbefugnis. Gruß --Geiserich77 12:52, 11. Jun. 2010 (CEST)
Ortsteil #Österreich, der satz ist von mir .. mehr eine frage, wie streng man den begriff politische Verwaltungsgliederung auslegt: wenn er wiener gemeidebezirke umfasst, ja - kommunalpolitik ist teil der Administrative - und das mit der Entscheidungsbefugnis ist auch kein ganz strengen kriterium, das gilt für bezirke auch --W!B: 14:38, 11. Jun. 2010 (CEST)
Also meines Wissens gibts in Kärnten unterhalb der Gemeinde überhaupt keine Verwaltungseinheiten, wenn man mal von den rein grundbücherlichen Katastralgemeinden absieht. Ortsvorsteher etc. gibt's hier nicht. Damit kann ein Gemeindeteil/Ortsteil keine politische Verwaltungseinheit sein. Auch rein administrativ gibts unterhalb des Gemeindeamtes nüscht mehr. Griensteidl 16:20, 11. Jun. 2010 (CEST)
Vorsicht Katastralgemeinde ist ein Flächenteil - Ort ist eine Siedlung - also zwei Paar Schuhe. Beides sind keine Verwaltungseinheiten mit eigener Verwaltung. Die Frage ist wie weit man eine KG als Verw. einheit sieht, auch wenn sie vom Vermessungsamt verwaltet wird --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 16:45, 11. Jun. 2010 (CEST)
näher kommen wir der frage sicherlich über den begriff Gebietskörperschaft: die KG ist keine, die Ortsgemeinde ist keine - ist der Bezirk eine? ist die politische Expositur eine? Ortsvorsteher hab ich bisher auch erst in bgld, nö, und vlbg gefunden, dort scheint die rolle aber gebietsweise beträchtlich zu sein (was aus der siedlungsstruktur ja verständlich ist) - sonst müssten wir das landesrecht nochmal genauer abklopfen, kommunalverwaltung ist immer leicht verworren.. --W!B: 18:30, 11. Jun. 2010 (CEST)

http://www.walpersbach.gv.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=218758386&detailonr=218758386 Vielleicht könnte das Anführen eines Beispiels für die gegenständige Debatte hilfreich sein. Dabei ist es erforderlich, nur auf die in Österreich geltende Rechtslage einzugehen.

  1. Schleinz ist eine Ortschaft in Niederösterreich. Sie gehört zur Gemeinde Walpersbach.
  2. Der Gemeinde Walpersbach steht das Kollegialorgan "Gemeinderat" vor, dessen Vorsitzender vom Gemeinderat gewählte Bürgermeister ist. Der Gemeinderat selbst wird bei den Gemeinderatswahlen von den Bewohnern der Ortschaften Walpersbach, Klingenfurt und und Schleinz gewählt.
  3. Ortschaft ist ein umfassender Begriff. Als eine solche können somit sowohl Städte als auch Dörfer usw. bezeichnet werden. Somit gehört Schleinz zwar zur Gemeinde Walpersbach, ist aber eine von Walpersbach getrennte Ortschaft,
  4. Katastralgemeinde ist ein Begriff aus dem Grundbuchgesetz. So ist es möglich, dass zur Gemeinde Walpersbach drei getrennte Katastralgemeinden, nämlich Walpersbach, Schleinz und Klingbenfurt gehören.--Kath Erich 18:45, 2. Aug. 2010 (CEST)--Kath Erich 18:56, 2. Aug. 2010 (CEST)
(BK)Ich bin gerade diese Strukturen weiter aufzuarbeiten. Das Beispiel Walpersbach findet sich im Artikel Bezirk Wiener Neustadt-Land --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 18:58, 2. Aug. 2010 (CEST)
Ich finde das Beispiel von Walpersbach nicht ganz günstig, da hier die Kastastralgemeinden mit den Siedlungsnamen bzw. Ortschaften ident sind. Da gibt es genug andere Beispiele mit einer KG und mehreren Ortschaften und umgekehrt. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 19:01, 2. Aug. 2010 (CEST)
Mir ist es auf die Klärung der Sachlage angekommen. Im Beispiel Bezirk Wiener Neustadt-Land kann ich keine Hiweise finden, die zu der in Diskussion stehenden Problematik etwas beitragen. Sollte ich solche Hinweise übersehen haben, frage ich mich, warum sie nicht bereits in die laufende Diskussion eingeflossen sind. Sicher gibt es bessere Beispiele. Mir genügt das Gewählte, da ich dadurch etwas zur Begriffserläuterung beigetragen habe. Es bleibt dir jedoch unbenommen, ein besseres Beispiel zu finden und zu erläutern. --Kath Erich 19:43, 2. Aug. 2010 (CEST)
sorry ich wollte nur damit zeigen, dass die beiden KG und Ortschaft im Grunde nichts mit eineander zu tun haben. Es wird außerdem diese Problematik zu m Teil auf der Diskussionsseite Vorlage Diskussion:Infobox Gemeindeteil in Österreich diskutiert, da auch diese ja direkt betroffen ist. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 20:28, 2. Aug. 2010 (CEST)


Die Begriffe Gemeinde, Ortsteil, , Ortsvorsteher (bzw. Ortsvertreter) werden am Beispiel der wiederverlautbarten Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003 erläutert.


  1. Begriff und rechtliche Stellung

§ 1. (1) Das Land Burgenland gliedert sich in Gemeinden. Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und unbeschadet des Abs. 3 zugleich Verwaltungssprengel. Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Zusammenhängende Siedlungen innerhalb einer Gemeinde können als Ortschaften bezeichnet werden, ohne dass ihnen Rechtspersönlichkeit zukommt.

(2) Die Gemeinde ist ein selbständiger Wirtschaftskörper. Sie hat das Recht innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.

(3) Der Gemeinderat hat den Verwaltungssprengel des Gemeindegebiets in Ortsverwaltungsteile zu unterteilen, wenn dies aus kulturellen, historischen, geografischen, verwaltungsökonomischen oder wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig und im Interesse der in diesem Ortsverwaltungsteil wohnhaften Gemeindemitglieder (§ 12) gelegen ist. Jedenfalls sind die vom Gemeindestrukturverbesserungsgesetz, LGBl. Nr. 44/1970, erfassten Gemeinden als Ortsverwaltungsteile einzurichten. Bei der Bildung von Ortsverwaltungsteilen ist auf die Grenzen der Katastralgemeinden Rücksicht zu nehmen.

(4) Eine Unterteilung des Gemeindegebiets in Ortsverwaltungsteile gemäß Abs. 3 kann auf Grund eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses unterbleiben oder wieder aufgehoben werden.

  1. Ortsvorsteher und Ortsausschuss
  2. Expositur

Eine Definition des Begriffs "Expositur" konnte von mir nicht festgestellt werden. Er wird jedoch in der burgenländischen Rechtssprache verwendet (Siehe [1])--Kath Erich 10:29, 4. Aug. 2010 (CEST)

Stadtteile und Ortsteile in Berlin

Ein häufiger Kritikpunkt ist die eher willkürliche Festlegung der Berliner Ortsteile. Die hier beschriebenen Ziele werden so eindeutig verfehlt. Es ist wohl vielmehr ein verkorkster Versuch, die Einwohner mit der verkorksten Bezirksreform zu versöhnen. Die hier genannten Ziele werden eher von den Stadtteilen, die nur im Ausnahmefall mit einem Ortsteil identisch sind. Daher ist es wichtig beide Begriffe nicht synonym zu verwenden. -- Buwje (Diskussion) 17:15, 1. Aug. 2012 (CEST)

Stadtteil vs. Ortsteil

Stadtteil und Ortsteil führen beide zu demselben Artikel. Wo ist gerade in STENDAL der Unterschied, der die spezifische Unterscheidung rechtfertigt? --Wilkinus (Diskussion) 23:37, 21. Feb. 2016 (CET)

Bild

Noordhoek, Ortsteil von Keetmanshoop Welt-Icon

Das Bild zeigt einen Häuserblock, keinen Ortsteil. Würde stattdessen eines (oder mehrere) der folgenden Beispiele vorschlagen: (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8). --N9713 (Diskussion) 09:59, 17. Jun. 2022 (CEST)

Gerne. 1 gefällt mir am besten, hier wird für mich am deutlichsten, dass es ein Ortsteil ist (wirkt wie ein Dorf, ist aber keine Gemeinde). Gruss, --Freigut (Diskussion) 12:53, 17. Jun. 2022 (CEST)
So eingefügt. --N9713 (Diskussion) 18:32, 8. Jul. 2022 (CEST)

Neu-Siedlungen innerhalb von Ortsteilen

Lt. einem Benutzer offenbar im bundesdeutschen Behördensprech (noch) nicht vorgesehen, gibt es zuweilen innerhalb von Gemeindeteilen wie z.B. dem von Engedey in der Gemeinde Bischofswiesen auch Neu(an)siedlungen wie Ilsank, Stangerwaldsiedlung und Im Stangenwald (Gewerbegebiet seit 1973), die nun wiederum Teilmengen (ausschließlich!) innerhalb dieses Ortsteils Engedey bilden. Besagte Neuansiedlungen sind als in sich geschlossene Wohn- oder Gewerbegebiete m.E. relevant, sind auch vor Ort namentlich bekannt und geläufig und werden zudem in einem bayr. Amtsblatt (wenn auch in Anführungszeichen) ebenfalls als "Ortsteile" apostrophiert.

Wie aber nun in der WP damit umgehen - gilt hier allein Behördensprech oder können in WP-Lemmas für die Einordnung und Erwähnung von derartigen Neuansiedlungen innerhalb von Ortsteilen auch historische oder andere Parameter von Bedeutung sein? Und daran anschließend: Sind derartige Neuansiedlungen dann auch als "Ortsteile" zu bezeichnen? Innerhalb der nächstgrößeren Einheit "Ortsteile" oder/und von einer "Gemeinde"? Ich bitte um dritte Meinungen hierzu. Grüße und Dank im Voraus --HerrZog (Diskussion) 18:52, 6. Jul. 2022 (CEST)


3M: Nach den Relevanzkriterien sind Siedlungen relevant "wenn sie benannt sind und sich dieser Name auf einer Landkarte, in einem Nachschlagewerk oder in der Fachliteratur findet." Ortsteile sind zwar "grundsätzlich relevant", aus dem Zusammenhang ergibt sich aber, dass damit an dieser Stelle administrativ abgegrenzte Gebiete oder Körperschaften gemeint sind. Die Relevanzhürde ist also ausnehmend niedrig. Die entsprechenden Siedlungen wären also dann relevant, wenn es eine verwendbare Kartendarstellung gibt, in der sie namentlich verzeichnet sind; als Karte veröffentlicht, versteht sich. Die Erwähnung in einer Themenkarte der Kommunalverwaltung, etwa einem zentralen Abwasserplan, Wahlbezirksverzeichnis oder Verzeichnis der statistischen Bezirke würde mir allein nicht reichen, weil das weder Fachliteratur ist noch als veröffentlichte Kartendarstellung durchgeht. Das ist aber zugegebenermaßen interpretationsfähig. Wenn der Name in vielen solcher Schriftstücke auftaucht, nicht nur einmal oder wenige Male eher zufällig, ist schon eher von einer etablierten Benennung auszugehen. Ob ein Name "vor Ort geläufig ist", ist hingegen gleichgültig, da wir ausschließlich und grundsätzlich auf Basis veröffentlichter Quellen arbeiten und arbeiten müssen. Mein Fazit wäre: Wenn die entsprechende Siedlung in einer brauchbaren Karte, vorzugsweise einer topographischen Karte, zur Not auch in einem Stadtplan, einer Straßenkarte o.ä. mit einem Namen verzeichnet ist, wäre sie lemmafähig wenn es veröffentlichte Quellen gibt, auf deren Basis ein Artikel geschrieben werden kann. Auch geographische Artikel haben Mindestanforderungen. Dass ein Objekt existiert und benannt ist, ist als Grundlage notwendig, aber allein nicht hinreichend. Über administrative Einheiten gibt es im Regelfall immer zumindest ein paar dürre Daten in Katastern oder statistischen Bearbeitungen. Einen Artikel nach eigener Interpretation des Kartenbildes, von einigen Fotos oder gar nach mündlich Auskunft der Anlieger zu verfassen, verstößt gegen die Grundlagen der Wikipedia. Wir haben neben den Relevanzkriterien noch mehr davon. Der Artikel Ilsank ist in der Frage nicht hoffnungslos, ich betrachte aber die Relevanz konkret noch nicht für nachgewiesen. Wo ist die Karte? Angaben, die sich auf den gleichnamigen Einzelhof beziehen, helfen für die Siedlung nicht weiter (wenn auch, bei festgestellter Relevanz, die Namensherkunft wichtig und artikelwürdig wäre). Angaben über Vereine oder Bauwerke (hier die Soleleitung) wären nur dann für die Relevanz bedeutsam, wenn in den Quellen selbst steht, dass sie sich in Ilsank befinden, d.h. das nicht auf der Interpretation des Wikipedia-Autoren selbst beruht. Im Grunde hängt die Beurtilung hier an der Interpretation einer einzigen Quelle, der Bekanntmachung über den Erlass der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Ilsank“ im Amtsblatt. Aber das ist letztlich dasselbe wie ein Bebauungsplan. Bebauungspläne haben in der Regel immer Namen (sowas wie "Bebauungsplan Nr. 123 "In den Müllerwiesen" im Bezirk xxx"). Da damit das Bebauungsplangebiet nicht zum relevanten geographischen Objekt wird, würde ich das auch hier, allein auf diese Quelle gestützt, verneinen.--Meloe (Diskussion) 08:12, 7. Jul. 2022 (CEST)

@Meloe: Vielen Dank für deine ausführlichen Hinweise - ich habe nun daraufhin einige Ergänzungen für Ilsank nachgereicht, u.a. neben der Bavarikonkarte auch noch den Link auf eine des Gewässerkundlichen Dienstes Bayern sowie einen Nachweis für eine eigene Bushaltestelle "Ilsank" sowie einen ENW-Hinweis auf den Ort Ilsank, wo in dessen Brunnhaus eine bestimmte Pumpe zum Einsatz kam, in einer Schrift des Deutschen Museums. Ob das schon reichen könnte? --HerrZog (Diskussion) 17:57, 7. Jul. 2022 (CEST)
Mit der Karte im BayrnViewer und den anderen Erwähnungen ist m.E. die Relevanz als "Siedlung" nachgewiesen.--Meloe (Diskussion) 08:27, 8. Jul. 2022 (CEST)