Diskussion:Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Gottesbezug

In der Präambel des Grundgesetzes heißt der erste Satz: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor GOTT ..." Atheisten, die einen bedeutenden Prozentsatz des deutschen Volkes ausmachen, wissen, daß es keinen Gott gibt. Der Ausdruck des 1. Satzes der Prambel bedeutet eine Mißachtung der Rechte der Atheisten. Dadurch werden verschiedene Grundrechte verletzt.Das bedeutet, daß durch die Präambel das Grundgesetz von Anfang an außer Kraft gesetzt ist. Für Atheisten hat das Grundgesetz keinerlei Gesetzeskraft, da sie ja Gott nicht für existent halten. Ihnen gegenüber wird die Präambel nur durch die bürgerliche Diktatur durchgesetzt. Eine Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe ist offensichtlich. (nicht signierter Beitrag von Astarte (Diskussion | Beiträge) 16:28, 23. Apr. 2005 (CEST))

Das ist Unsinn!
1. Athisten glauben oder besser meinen zu wissen, dass es keinen Gott gibt.
2. In der Folge bedeutet dies wohl nur, dass die Verantwortung wegfällt; mithin handeln sie somit "verantwortungslos".
Ich denke damit muss man wohl leben. (nicht signierter Beitrag von 194.97.127.229 (Diskussion) 20:41, 24. Sep. 2005 (CEST))
Bevor es in diesem Stil weitergeht bitte lest erst mal Wikipedia:Diskussionsseiten#Konventionen_bei_der_Benutzung_von_Diskussionsseiten, Wikipedia:Signatur und vor allem Wikipedia:Wikiquette. Wenn ihr wollt, dass Eure Beiträge ernst genommen werden, wiederholt das bitte nochmal unter Beachtung dessen. (Richtig, von Einsteigern hier kann man nicht unmittelbar verlangen, dass sie diese Dinge kennen, aber von Neulingen kann man auch erwarten, dass sie erst mal nicht außerordentlich provokant auftreten sollten). --Jadadoo 09:12, 17. Nov. 2006 (CET)
Die Verantwortung vor Gott ist nach herrschender Meinung kein anti-athestische oder vielmehr pro-christliche Grundsatz des Grundgesetzes [1] [2] [3] [4]. Selbst aus Sicht des Atheisten, der sich bei Gott nicht angesprochen fühlt, bleibt doch dennoch das Bewußtsein des Deutsche Volk den Menschen gegenüber erhalten; den Menschen von damals, den Menschen von heute, sowie den zukünftigen Generationen. --Honigmund 22:17, 7. Mai 2008 (CEST)
  1. Vgl. Dreier (Hg.), Grundgesetz Band. II, 2006; S.32
  2. Vgl. Münch/Küning (Hg.), Handbuch der Grundrechte, Band II, 2006; S.16
  3. Vgl. Mangoldt/Klein/Stark, Das Bonner Grundgesetz, 5. Auflage, Band III, 2005; S. 36
  4. Vgl. Denninger (Hg.), Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 3.Aufl., 2002; S. 14
Wer stellt denn fest, was die "herrschende Meinung" ist? Irgendwelchen Juristen sollte man dieses Feld nicht überlassen. Nicht die herrschende, aber die öffentliche Meinung hält nämlich nicht sehr viel von diesem Berufszweig. Und wenn die gesamte Diskussion schon mit einem polemischen Absatz beginnt, was soll daraus werden? Hüte Dich deshalb vor Leuten, die behaupten etwas zu wissen!!--93.194.182.236 18:14, 5. Apr. 2013 (CEST)
Lieber 93.194.182.236, wenn man die angegebenen Quellen studieren würde, kann man sich die Frage selbst beantworten, was unter "herrschender Meinung" zu verstehen ist. Aus diesen ist auch zu entnehmen, dass die Primär- und Sekundärquellen sich nicht ausschließlich auf Juristen beziehen. Des Weiteren gehört es sich in einer Wikipedia eigene Meinung nicht kunt zu tun. Wenn Sie schreiben, dass "die öffentliche Meinung [...] nicht sehr viel von diesem Berufszweig [hält]" ist dies durch entsprechende Quellen zu belegen. Andernfalls erweckt es den Eindruck, dass es sich bei der beschriebenen "öffentlichen Meinung" vielmehr um die eigenen handelt. Vielen Dank 93.194.182.236: ein Beitrag ohne Inhalt.--Honigmund (Diskussion) 14:45, 10. Apr. 2013 (CEST)
Meine Güte, das sich ein Atheist darüber aufregt ist nicht schlimm, diese Zeile geht auf die Verfasser des GG zurück, sie haben sich damals gegenüber Gott und den Menschen verantwortlich gefühlt. Das sind die Gefühle und Gedanken der Väter und Mütter des GG und diese sollten auch aus dem Grunde erhalten bleiben, allein schon um diese genialen Menschen zu ehren. 93.212.247.172 12:08, 21. Jun. 2009 (CEST)

1) Die Behauptung, auch Helmut Simon habe mit seiner Schrift Katholisierung des Rechtes? (1962) den Gottesbezug der Präambel kritisiert, finde ich durch http://www.ibka.org/artikel/miz93/gg.html#anm3 nicht ausreichend belegt. Dort heißt es lediglich, er habe sich gegen den Einfluß katholischen Rechtsdenkens auf die gegenwärtige deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung gewandt mit der Begündung, daß "die Kirche, genauer der Papst, ein außerordentliches Lehr- und Richteramt beanspruche.

2) http://www.dfw-bund.de/presse/archiv/praeambel_gott.htm ist völlig unbrauchbar zum Beleg der Behauptung, „Mitglieder der rot-grünen Koalition“ hätten den Gottesbezug als „nicht angemessen und heuchlerisch“ bezeichnet. Wo das geschehen sein soll, findet man mit google nur bei https://jungefreiheit.de/service/archiv?artikel=archiv00/160yy06.htm und https://charismatismus.wordpress.com/2011/08/30/der-wertewandel-in-unserer-gesellschaft/, verbunden mit der Mitteilung, dass da nichts dran sei und Monika Griefahn sich ausdrücklich gegen den Bericht der WamS vom 5. Dezember 1999 verwahrt habe.

3) Die Mitteilung, die Schreibweise „Bewußtsein“ in der zuletzt 1990 geänderten Präambel entspreche nicht der Rechtschreibreform von 1996, ist deplaziert. Oder wollen wir derartiges jetzt in allen Artikeln zu Gesetzen schreiben, die noch nicht entsprechend angepasst sind? Vsop (Diskussion) 16:56, 3. Mär. 2018 (CET)

Gottesbezug - Vergleich mit Amerika

Ich finde der Vergleich hinkt massiv, denn im First Amendmend heißt es "Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof..." Für einen Amerikaner, der in Deutschland lebt, ist es unvorstellbar, dass in der staatlichen Grundschule die Wahlmöglichkeit zwischen "Evangelischer Religion" und "Katholischer Religion" gegeben wird, aber eines von beiden gewählt werden muss. In der Schule sollte Wissenschaft, nicht Glaube unterrichtet werden. Glaube kann ich in der Institution meiner Wahl in meiner Freizeit praktizieren und sollte nicht vom Staat dazu gezwungen werden. ---- Bernburgerin (Diskussion) 09:55, 26. Jun. 2015 (CEST)

Solange dort im Biologieunterricht auch der Kreationismus unterrichtet wird, würde ich mich hier wirklich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Außerdem ist hier der Religionsunterricht nicht das Thema - sondern die Anrufung Gottes in der Präambel.--Taste1at (Diskussion) 09:27, 28. Jun. 2015 (CEST)
Völlig richtig erkannt. Der Einwand des Threaderstellers ist daher gegenstandslos. Benatrevqre …?! 13:04, 29. Jun. 2015 (CEST)

Hat sich das deutsche Volk gegeben?

Gehört nicht an diese Stelle auch ein Hinweis auf die umfangreichen Diskussionen, ob sich das Volk die Verfassung nicht tatsächlich selbst hätte geben sollen, sprich: mit einem Volksentscheid? Stattdessen wurde die alte Phrase beibehalten, und das "Deutsche Volk" kam nur in Form von Politikern zu Wort. --Lsky (Diskussion) 18:34, 2. Apr. 2016 (CEST)

Geltungsbereich in der Präambel?

In der alten Fassung des GG vor 1990 war dessen Geltungsbereich in Art.23 festgeschrieben. Dieser wurde nach der Wiedervereinigung jedoch inhaltlich völlig geändert. Seit dem ist der Geltungsbereich des Grundgesetztes in der Präambel wiederzufinden. Geht das denn ? Welche Rechtsraft hat denn die Präambel ? Sollte so etwas elementar wichtiges nicht in einem festen Art. vermerkt sein ? Die Präambel ist meines Wissens doch nur so eine Art feieriches Vorwort. (nicht signierter Beitrag von 84.182.73.142 (Diskussion) 19:58, 30. Okt. 2007 (CET))

Wie kommst du darauf, dass der Geltungsbereich einer Verfassung etwas „elementar wichtiges“ sei?! Eine Verfassung braucht keinen Geltungsbereich, um ihre Rechtskraft entfalten zu können. Fehlt ein solcher, behindert dies nicht im Geringsten. --Mannerheim 09:09, 4. Okt. 2008 (CEST)


Der Geltungsbereich is nicht wichtig ?!? Er regelt doch genau auf welchem Fleck der Erde die Verfassung, oder das Gesetz allgemein anzuwenden ist. Ohne Geltungsbereich könnte das Gesetz/Verfassung doch überall und nirgentwo angewendet werden. Er ist natürlich wichtig. (nicht signierter Beitrag von 141.35.121.156 (Diskussion) 18:36, 22. Jan. 2009 (CET))

Lesen und Nachdenken hilft zuweilen. Niemand hat gesagt, dass ein Geltungsbereich nicht wichtig sei. Gesagt wurde, dass "der Geltungsbereich einer Verfassung [nichts] elementar wichtiges" sei. Und das ist so zu verstehen, dass die Verfassung keinen Geltungsbereich definieren zu braucht, um zu gelten. Erstens ist auch so klar, dass das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" für die Bundesrepublik Deutschland gilt; es wären also nur Ausnahmen davon zu definieren. Zweitens wäre es auch hinsichtlich der Rechtsgeltung unerheblich, zumal die Verfassung selbst das höchste Recht ist. Ein bisschen Mitdenken sollte man schon, bevor man sich hier äußert. Falls man dazu nicht gewillt oder in der Lage ist sollte man einfach mal still halten. --C. Löser 18:42, 22. Jan. 2009 (CET)
Anstatt anderen das Wort zu verbieten und Dummheit implizit zu unterstellen, lieber C.Löser, währe die Lektüre des Beitrages von Mannerheim dem Verständnis hilfreich. So eine Aussage wie 'Eine Verfassung braucht keinen Geltungsbereich' ist offensichtlicher Unsinn. Wenn ich daran erinnern darf, gab es in unserer Geschichte mehrere Abschnitte, in denen versucht wurde die eigenen Ideen und Ideologien (und nichts anderes manifestiert sich im Grundgesetz) allumfassend auf andere zu projezieren. Neben diesen extremen auswüchsen gibt es ja auch noch die allzu lächerlichen Versuche unserer Politiker, ihre Moralvorstellungen auf das Internet zu erweitern. Abgesehen von der Absurdität des Versuches an sich beweist dies einmal mehr die Bedeutung des Einflusskreises des Gesetzes. Menschen, die anderen trotz wie oben erfolgter sachlicher Darstellung den Mund oder in diesem Fall das Wort verbieten sollte die Teilnahme an Diskussionen pauschal untersagt werden. Ebenwegen solchen verbalen 'Bücherverbrennern' bleibe ich übrigens unregistriert. -- 88.72.255.195 07:21, 24. Aug. 2011 (CEST)
Nein, die Aussage ist mitnichten „offensichtlicher Unsinn“, weil ein Geltungsbereich – wie bereits ausführlich dargelegt worden ist – in einer Verfassung nicht extra angegeben werden muss. Der Geltungsbereich ergibt sich denknotwendig aus dem Zusammenhang; für wen oder was sollte die Verfassung eines Staates denn üblicherweise sonst noch gelten? Sie findet ja ihre Schranken an der Staatsgrenze, da dort i.d.R. der Geltungsbereich einer anderen Verfassung beginnt. Wegen der damaligen Aufteilung Deutschlands in zwei Staaten wurde jedoch ein Geltungsbereich im GG bestimmt. Seitdem Deutschland 1990 wiedervereinigt worden ist, braucht es denknotwendig auch diesen Art. 23 GG a.F. nicht mehr, da das GG nun in ganz Deutschland gilt. Es wurde also nicht, wie oft fälschlich und irrig von Laien behauptet, der Geltungsbereich des GG gestrichen, sondern vielmehr die Einschränkung desselben! Der Geltungsbereich des GG ist seit dem 3.10.1990 nicht mehr eingeschränkt auf Westdeutschland und Berlin (West), sondern entfaltet sich vollständig und umfassend auf alle Deutschen in allen Bundesländern. --Benatrevqre …?! 14:39, 28. Aug. 2011 (CEST)
Hierzu noch eine Anmerkung: Nur beratungsresistente und querulantische Reichsdeppen, merkbefreite Spinner und geschichtsrevisionistische Ewiggestrige, die den Schuss nicht gehört haben, meinen heute noch, die Deutsche Einheit sei am 3. Oktober 1990 nicht vollendet worden. Die deutsche Allgemeinheit, einschließlich des vernünftigen Teils der Vertriebenenverbände, hat wie das beteiligte Ausland längst anerkannt, dass 1990 die Außengrenzen Deutschlands und damit das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in ihren heutigen Grenzen, festgeschrieben wurden und es seitdem keine deutschen Gebiete außerhalb des vereinten Deutschlands mehr gibt, insbesondere wurde die gemeinsame Grenze mit Polen zwischen der gesamtdeutschen und polnischen Regierung in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag bestätigt. --109.43.78.251 13:11, 27. Jun. 2014 (CEST)

Ich wundere mich doch sehr wie ihr hier miteinander redet! Nett seit ihr nicht besondert zueinander! Wiki ist keine Plattform für Beleidigungen! ~- Rob (nicht signierter Beitrag von 2003:74:CF6E:1:34C0:1332:435A:DC8B (Diskussion | Beiträge) 20:04, 9. Mär. 2016 (CET))

Was bedeutet "für das gesamte Deutsche Volk"?

Ist irgendwo näher beschrieben oder sonst irgendwie ersichtlich, was es genau bedeutet, wenn im Schlusssatz der Präambel gesagt wird, das Grundgesetz gelte "für das gesamte Deutsche Volk"? Ist es die (gesamte oder nur deutsche) Bevölkerung in Deutschland? ...die Deutschen im Ausland? Für "Deutsches Volk" gibt es keinen Wikipedia-Eintrag. (nicht signierter Beitrag von 87.138.244.105 (Diskussion) 14:35, 30. Aug. 2016 (CEST))

Der Einwand ist sehr gut, trifft aber mE nur einen Teilaspekt:

  • Können sich (EU-) AusländerInnen in DLand auf das GG berufen?
  • Muss eine de./europäische/ausländische Firma (jur. Person) und deren nicht-de. MitarbeiterInnen in einer dn. Niederlassung und umgekehrt das GG beachten?
  • Welches GG/welche Verfassung gilt für MenschInnen mit doppelter Staatsbürgerschaft?
  • Muss ein(e) BioDtsch(r)./Dtsch(r)./BesserDtsch(r)./(EU-) AusländerIn die Würde eine(r/s) BioDtsch./Dtsch./BesserDtsch./(EU-) AusländerIn in DLand/Europa/der Welt beachten, wenn dies im lokalen Recht nicht unterstützt oder gar das Gegenteil gefordert ist?
  • Was gilt für o. g. PersonInnen bei einer Schifffahrt, einem Flug in einem Flugzeug oder der ISS über DLand/Europa/Welt oder gar auf dem Flug zum oder während der Anwesenheit auf dem Mars?

Fragen ... 188.109.102.225 17:51, 16. Nov. 2016 (CET)

Unter "Deutsches Volk" versteht man die deutsche Nation (siehe hier, hier und hier) – der Souverän –, mit anderen Worten: das deutsche Staatsvolk als Träger der Staatsgewalt – also: die deutschen Staatsangehörigen. Für solche Wort- und Bedeutungserklärungen genügt ein Blick in die einschlägige Literatur. Benatrevqre …?! 19:52, 4. Jan. 2017 (CET)
Wobei ja unter bestimmten Bedingungen bei Kommunalwahlen auch EU-Ausländer wählen dürfen. Streng genommen gehören die dann auch zum Souverän. Oder bezieht sich der Begriff Souverän nur auf Wahlen auf Bundesebene? 85.216.41.109 19:55, 4. Jan. 2017 (CET)
Da die EU zwar ein Staatenverbund, aber noch lange kein Bundesstaat ist, gibt es in der EU keinen zentralen Souverän (vgl. hier), sondern die EU-Mitgliedstaaten sind souverän, und genau genommen bleiben deren Staatsvölker bzw. Parlamente ihre jeweiligen Souveräne. Näher dazu hier (dort finden sich auch die Antworten auf die obigen Fragen). D. h., nur durch ein Wahlrecht wird man nicht Teil des Volkes, das einem dieses Wahlrecht zubilligt. Wohl aber sind auch diese Ausführungen (Rn 128, 130) zu berücksichtigen (man beachte den Begriff "Souverän" in Anführungszeichen). Benatrevqre …?! 20:30, 4. Jan. 2017 (CET)

Stellung zum Grundgesetz

Klingt überzeugend, aber keine einzige Quelle?! Wo steht das? (nicht signierter Beitrag von 2a01:598:8989:4a98:71fe:6b75:c643:696e (Diskussion) 07:30, 16. Feb. 2018 (CET))

In gängigen Lehrbüchern der einschlägigen Literatur. Benatrevqre …?! 09:02, 13. Jan. 2019 (CET)

Nr. 1

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„aus der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts, Teil I vom 23. Mai 1949“ kann ohne den pleonastischen Zusatz Nr. 1 und die Abänderung in Bundesgesetzblattes trotz https://www.duden.de/rechtschreibung/Blatt und WP:KORR unmöglich auskommen. Ach Benatrevqre! --Vsop (Diskussion) 22:29, 12. Jan. 2019 (CET)

Bei "Nr. 1" stimme ich dir zu, beim eingefügten "e" widerspreche ich: der Duden ist hier nicht einschlägig. Schau dir mal bitte die Schreibweise im Bundesanzeiger-Verlag wie auch in amtlichen Verlautbarungen an, dort heißt es regelmäßig (!) des Bundesgesetzblattes. Das eingefügte "e" ist mithin durchaus eine Verbesserung. --Benatrevqre …?! 09:01, 13. Jan. 2019 (CET)

Kursiv

Warum wird das Zitat kursiv wiedergegeben? WP:Kursiv entspricht das nicht, aber vielleicht ist das ja nicht nur Willkür, sondern hat einen nachvollziehbaren Grund. --Φ (Diskussion) 19:55, 15. Feb. 2020 (CET)

Ja, Zitate werden nach WP:Zitat entweder in Anführungszeichen gesetzt oder kursiv ausgezeichnet. Letztere Auszeichnungsregel ist nach wie vor gültig, sofern Anführungsstriche am Anfang und Ende des Gesetzeszitats fehlen. Dies ist hier der Fall. Die Kursivierung ist damit zulässig und dient dazu, den zitierten Blocktext vom Fließtext abzuheben, und gemäß WP:KORR soll eine prinzipiell zulässige Formatierung nicht gegen eine entsprechend andere ersetzt werden. --Benatrevqre …?! 20:25, 15. Feb. 2020 (CET)