Diskussion:Privatdozent/Archiv
Das ist doch kein Lexikoneintrag!
Der Artikel stammt anscheinend von einem Privatdozenten selbst.
Hauptproblem: Es wird nicht genau geklärt, was ein PD ist, wie seine rechtliche Stellung ist, was genau seine Rechte und Pflichten sind, usw.
Zweitens wird nicht getrennt zwischen Habilitation und PD. Die Struktur ist äußerst unübersichtlich.
Er enthält verschiedene politische Wertungen, die jedoch nicht einmal näher begründet werden. Zum Beispiel: "absurderweise" im 1. Absatz. Warum der dort geschilderte Sachverhalt absurd ist, wird aber nicht, zumindest nicht allgemeinverständlich, erklärt.
Weiteres Beispiel: "In früheren Zeiten bis in die 60er Jahre bekamen die Privatdozenten und außerplanmäßigen Professoren wenigstens das geringe Hörgeld, das die ordentlichen Professoren früher zusätzlich zu Ihren Dienstbezügen bekamen." - Der Verlust des "geringen Hörgeldes", den die armen, armen PD früher "wenigstens" noch bekamen, wird beklagt. Wieviel das war, was das überhaupt ist - keine Informationen.
Kann da jemand einfach mal erklären, was ein PD macht, wie er es macht, meinetwegen auch, wie er bezahlt wird. Das ist ja interessant, aber dann bitte von einem sachlichen Standpunkt aus.
Hier wird viel vorausgesetzt, nichts erklärt und letzten Endes nur gejammert über das harte Los eines PD, den man nicht mal bedauern kann, weil man ja nicht genau weiß, was er eigentlich ist und tut...
- Nun aber mal Halblang ! Die Materie ist komplex, leidet an der Kulturhoheit der Länder und an einer langen immer noch wirkenden Tradition, die z.B. die für eine Professur nötige Habilitation abgeschaft hat , de facto aber "an renommierten Unis" immer noch voraussetzt. etc. Die Höhe des Hörer oder Hörgeldes ist mir nicht bekannt, sie war zu meiner Zeit schon pauschaliert, jeder bekam es und damit war es 1965 de facto abgeschafft. Heute gibt es einen riesigen Mittelbau, der bezahlte Stellen (z.T. auf Zeit, z.T. zur Qualifikation) hat. das war füher 18hundertPief nicht der Fall. Um Karriere zu machen musste man durch die wenig ergiebigen Zeiten als PD durch und auch die Doktoranden hatten keine Stellen. Das machte aber nicht so viel, da sowieso nur die reichen studieren konnten. Und die hatte Familienrückhalt. Also lassen wir den Artikel so, bis einer der potentiellen Autoren mal das grundlegende Werk zur Geschichte des Deutschen Hochschullehrers findet, liest und entsprechend abstrahiertes hier einstellt. Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass der Artikel SOOOO lange ohne Diskussion auskam. G-Michel-Hürth 14:31, 21. Sep 2006 (CEST) ( über 30 Jahre als Angestellter in der Wissenschaftsverw. der Uni und NICHT Priv.-Doz.)
- Ich fand den Atikel auch schlecht, besonders die kürzlich eingestellten POV, diese habe ich mal entfernt. Und meiner Meinung nach gehört es nicht in ein Lexikon, daß es eine Durststrecke als PD gibt, auch wenn das oft der Wahrheit entspricht.--HolgerB 19:34, 21. Sep 2006 (CEST)
Das Grundproblem wird hier bisher nur umschrieben: Ein Priv.-Doz. ist eigentlich ein unbezahlter (arbeitsloser) Professor ohne "Ruf"/Job (Prof. i.L. (Prof. in Lauerstellung)). Dies (o.ä.) sollte als Tenor oben stehen. Fakt ist, dass man den Titel "Privatdozent" sich selbst und seiner eigenen Leistung verdankt. Professor (welcher Kategorie auch immer) wird man ausschließlich und nur durch gute Beziehungen. Dabei spielt die Qualifikation eine äußerst untergeordnete Rolle. 50 % der deutschen Universitätsprofessoren sind nicht habilitiert, manche nicht einmal promoviert! Ein Privatdozent hat wie ein Professor pflichtgemäß zu lehren, zu forschen und zu prüfen und bekommt dafür keinen Cent, nicht einmal Aufwandsentschädigung. Jeder, der wie ich in Berufungskommissionen gesessen hat, ist empört über die Verdächtigung, sog. frustrierter Privatdozent zu sein; vielmehr gönnen inkompetente Professoren aus Profilneurose gescheiten Privatdozenten keine Besoldung. Wie schrieb schon der zu früh verstorbene Dietrich Schwanitz, ein drittklassiger Professor berufe in Deutschland regelmäßig einen viertklassigen. Und der Uni-Professor ist dazu in unserem alles andere als freien und demokratischen Rechtsstaat implizit berechtigt, weil die Uni das Selbstergänzungsrecht hat und das Kooptationsprinzip gilt. Wenn man in Deutschland Uni-Professor werden will, schaffe man sich am besten erst einmal reiche und einflußreiche Eltern an und dann gehe man, wenn möglich, mit einem einflußreichen Professor ins Bett. Fachliche Leistungen sind nebensächlich. (nicht signierter Beitrag von 91.55.61.156 (Diskussion) 27. Jul. 2008, 03:06:53) --Janwo Disk./Mail 13:35, 27. Jul. 2008 (CEST)
- Solche Pauschalurteile helfen wohl kaum weiter. Sicher kann es bei Berufungen auch Klüngelei geben, aber ein allgemeines Prinzip für Berufungen ist das wohl kaum. Interessant wäre einmal eine Zahl, wieviele Bewerber (PDs) es pro offene Professur gibt. Ich schätze mal, dass hier ein Hauptgrund für die verständliche Unzufriedenheit vieler PDs zu suchen wäre. --Klaus 08:50, 31. Jul. 2008 (CEST)
- Welcher Frechling und Professorenknecht korigiert hier eigentlich ständig substanzreiche Beiträge und läßt sie verschwinden? Ich denke, hier soll diskutiert werden und nicht alles im Interesse der Privilegierten und wohl Etablierten schön geredet. Hallo, Sie da! 50 § der Uni-Professoren sind nicht habilitiert, ergo auch nie Privatdozenten gewesen!!! Verstehen Sie das nicht? Was haben Sie denn selbst für eine Ausbildung? Haben Sie je in einer Berufungskommission gesessen? Wahrscheinlich sind Sie ein Professorensöhnchen, wie sich viele bei Wikipedia tummeln und dem Pappi die Stange halten.(Der vorstehehnde nicht signierte Beitrag ist um 03:02 am 1. Aug. 2008 von 91.55.122.148 erstellt worden.)
- Ich glaube nicht, dass diese Art zu diskutieren den Artikel weiter bringt. Wenn es stimmen sollte, dass 50% der Profs nicht habilitiert sind, gehört das mit Quellenangabe in den Artikel Professur. Ohne Quelle glaube ich die Zahl erstmal nicht, da gleichwertige wissenschaftliche Leistungen die Ausnahme sein dürften und die Juniorprofessur ja noch in den Kinderschuhen steckt. Wenn Sie noch irgend etwas substanzielles zum Thema beizutragen haben, gerne, aber ansonsten ist das hier, wie der Hinweis am Anfang der Seite schon sagt, nicht der Raum für 'persönliche Betrachtungen'. --Klaus 09:29, 1. Aug. 2008 (CEST)
Hallo Anonymus. Eine Diskussion, gerade eine schriftliche, hilft nur dann weiter, wenn man nachvollziehen kann wer welche Beiträge geleistet hat. Das war bei Deinem vorherigen Beitrag nicht der Fall, da mitten in die Beiträge anderer hinein editiert wurde. Es war rein dieser Grund, der mich zum revertieren bewogen hat. Wer welche Änderungen durchgeführt hat lässt sich für jedermann problemlos in der Versionsgeschichte jeder Seite nachlesen. (auf "Version/Autoren" am oberen Seitenende klicken). Da kann man auch gelöschte Beiträge wiederfinden und falls hilfreich von dort kopiert wieder einführen. Zu "ständig" kann ich nichts sagen, ich hab nur einen Beitrag revertiert. Bei dem Diskussionsverhalten würde es mich aber nicht wundern, wenn andere genauso reagiert hätten. Weitere wichtige Punkte:
- Es ist in der Wikipedia üblich, das man seine Beiträge "unterschreibt" indem man ans Ende folgende Zeichen setzt: -- ~~~~ . Das geht auch, indem man auf das entsprechende Icon aus der Leiste über der Bearbeitungszeile klickt. Beim Speichern wird das durch die Zeit und den Benutzernamen bzw. die IP-Adresse ersetzt. Nur dadurch wird die zeitliche Zuordnung möglich und es bleibt nachvollziehbar welche Beiträge von der gleichen Person kommen.
- Es mag manchen überraschen, aber wer andere beleidigt hat dadurch auch nicht mehr Recht. Den obigen Beiträge könnte man wohl schon auf Grund eines Verstoßes gegen Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe löschen. Man sollte sich halt entscheiden, ob man eine fruchtbare Diskussion führen möchte (gerne hier) oder ob man sich auskotzen will (bitte nicht in der Wikipedia). Beides zusammen geht eben nicht. Das Ziel von Wikipedia ist das Erstellen einer Enzyklopädie, dafür sind auch die Diskussionsseiten gedacht. Für Diskussionen, die damit nicht zusammenhängen gibt es genügend andere Foren.
- Wer anderen die Qualifikation absprechen möchte sollte vielleicht etwas mehr von sich selbst preis geben als nur seine IP Adresse.
- Wenn jemand konstruktive Beiträge zum Artikel leisten kann: nur zu. Die sollten aber dann Wikipedia:Neutraler Standpunkt genügen.
Noch was inhaltliches: @Janwo: Es gibt da ja regionale Unterschiede, und vielleicht auch nach Fachgebiet. In Bayern ist es so, dass die Bezeichnung "Privatdozent" schlicht gar nichts mit dem Beschäftigungsverhältnis zu tun hat, abgesehen davon dass es kein Prof sein kann. Um die Bezeichnung PD zu führen muss man habilitiert sein, die Lehrbefugnis haben und im Jahr mindestens 4 Semesterwochenstunden Lehre machen. Das können Mitarbeiter der Uni sein (die dann aufgrund ihres Arbeitsvertrages normalerweise mehr Lehre machen müssen), Leute von draußen (Max-Planck-Institute, Betriebe, niedergelassene Ärzte, etc.) oder auch Leute ohne Beschäftigung. @ Klaus: Ich denke der "Hauptgrund für die verständliche Unzufriedenheit vieler PDs" ist, dass es schlicht nicht genügend Jobmöglichkeiten gibt. Im gegenwärtigen System stehen dadurch viele Leute in den Vierzigern plötzlich auf der Straße, wenn die Assistentenverträge auslaufen und nicht mehr verlängert werden können. Es hängt zwar natürlich auch von der eigenen Qualität ab, ob man unterkommt, aber eben nicht nur: Man kann gerade in der Forschung ja auch erheblich Glück oder Pech haben, was sich dann entsprechend auf die Publikationsleistung auswirkt. Und man kann im Bewerbungskarussel Glück oder Pech haben. Das da auch persönliche Vorlieben eine Rolle spielen, sowohl was das Arbeitsgebiet als auch die Personen der Bewerber betrifft, dürfte niemanden wirklich überraschen. Wenn man sich dann noch überlegt, dass Assistenten bzw. akademische Räte mit oder ohne habil, in jedem Fall aber mit Promotion, gerade mal so viel verdienen wie Gymnasiallehrer auf Dauerstellen wundert man sich nicht, wenn exzellente junge Leute lieber andere Wege gehen, als in der Forschung zu bleiben. -- Dietzel65 09:45, 1. Aug. 2008 (CEST)
Ergänzungen und Probleme
Ich habe das Einreichen der Habilschrift dazugeschrieben. Ich weiß aber nicht, ob die Fakultät mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmen muss oder in anderen Quoren. (siehe auch ArtikelHans-Ulrich Wehler. Außerdem bin ich mir fasst sicher, dass mit der Habilitation, die die Fakultät ausspricht, NICHT das Recht verbunden ist, Staatsexamina abzuprüfen. Ich glaube, dies Recht wird gesondert von den Prüfungsämtern verliehen. In Jura gibt es in Köln keinen Priv Doz. als Mitglieder des Prüfungsamtes, beim Lehramt gibt es auch nicht habilitierte Mitglieder. G-Michel-Hürth 13:59, 22. Sep 2006 (CEST)
- Das ist vielleicht landesspezifisch und hängt womöglich auch weiter noch von der Prüfungsordnung ab. In Baden-Württemberg z.B. gibt oder gab es zumindest auch PD wenn sie vom jeweiligen Prüfungsausschuß zum Prüfer bestellt wurden, dazu müssen aber auch Professoren bestellt werden (manchmal gilt die Regelung mit der Bestellung auch auch bei Hochschulprüfungen) und bei kirchlichen Prüfungen muß der PD wahrscheinlich noch die Lehrbefugnis der zuständigen Kirchenbehörde haben.--HolgerB 18:59, 22. Sep 2006 (CEST)
Mischung von Habil. und PD
Sollten das nicht besser zwei Artikel sein? (Fast) Alles zum Thema Habilitation hat hier nichts verloren. Ausserdem faende ich es gut wenn sich mal einer der Rechtschreibung sowie Grammatik annaehme. Oder geht es nur mir so dass mir manche Saetze sinnfrei erscheinen?
- Was den Satzbau etc angeht hast du vollkommen recht. Sätze wie
- Nach landesrechtlichen Regelungen ist in Deutschland die Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung, die in der Regel als Juniorprofessor erbracht werden soll.
- sind einfach Unsinn bzw. unverständlich.
- Sachen wie
- Über die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen handelt Henning Mehnert in einem Artikel des Berliner Tagesspiegel. (Der Artikel handelt über etwas, nicht der Autor) und
- Eine Möglichkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Privatdozenten ist die befristete Vertretung einer Professur an einer anderen Hochschule.(Vertreten wird eher ein Professor als eine Professur)
- sollten auch gleich korrigiert werden.
- Außerdem sind einige Teile des Artikels in schönstem Bürokratendeutsch geschrieben, das sollte man vielleicht etwas 'alltagsdeutscher' machen. z.B.:
- Habilitation und Lehrbefugnis begründen kein Dienstverhältnis und keine Anwartschaft auf Begründung eines Dienstverhältnisses.
- Da kann mir niemand erzählen, dass er so redet.
- Deshalb ->Überarbeiten
- Was da fachliche angeht habe ich leider keine Ahnung von dem Thema, weshalb ich den Artikel auch nicht bearbeiten möchte.
- Hat jemand mehr Ahnung?-Bjb 12:16, 1. Jan. 2007 (CET)
"Überarbeiten" raus
Habe vieles, was zu [[Habilitation}]] und nicht zu Privatdozent gehörte rausgeschmissen. Ich glaube, dass der Artikel noch viel verbessert werden kann (v.a. die finanzielle Situation von PDs wird immer wieder diskutiert), aber AKUTER Überarbeitungsbedarf besteht m.E. nicht mehr. Deshalb hab ich den Überarbeiten-Baustein entfernt. --Klaus 22:13, 9. Jan. 2007 (CET)
Rechtsgrundlagen?
Im Artikel steht: "In Bayern, Brandenburg und anderen Bundesländern erhält der Habilitierte einen weiteren Doktorgrad, den Dr. habil. (Beispiel: Dr. med., Dr. med. habil.), während er in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a. Bundesländern seinem Doktorgrad den Zusatz „habil.“ hinzufügen darf (Beispiel: Dr. med. habil.; mit der Habilitation wird dort kein weiterer Doktorgrad verliehen)." Ich habe massive Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage.
In meinen Urkunden (Bayern, LMU, Lehrbefähigung und Lehrbefugnis) steht davon nichts. Mir wurde weder ein zusätzlicher Doktorgrad verliehen, noch wurde mir ausdrücklich erlaubt den Grad Dr. rer. nat. habil. zu führen. Im BayHSchG (Art. 65) steht davon auch nichts. Den zusätzlichen Doktorgrad gab es vor langer Zeit einmal. Spätestens 1999 wurde das abgeschafft. Ich habe jetzt keine Lust die Rechtsgrundlagen historisch zu recherchieren und zu überprüfen, wie es in anderen Bundesländern aussieht. Ich schlage vor, die zitierte Passage ersatzlos zu streichen - oder es macht sich jemand die Mühe und recherchiert das wirklich gründlich. Myron-Michael: im ersten Absatz hast Du recht, aber in anderer Reihenfolge: In Baden-Württemberg wird mit der Habilitation die VERLEIHUNG des akad. Grades eines habilitierten Doktors "verliehen" (sic)() 19:07, 27. Okt. 2009 (CET)
Robert
- Mir wurde tatsächlich der Grad "Dr. rer. nat. habil." verliehen. So steht es jedenfalls in der Habil-Urkunde. Das heißt allerdings nicht, dass ich zwei Dr.-Grade führen dürfte. Dem alten wurde einfach "habil." angefügt. Ich schlage vor, im Artikel die Lage so differenziert dazustellen, wie sie wirklich ist. --Bashir001 18:48, 19. Okt. 2008 (CEST)
Hallo Bashir001, Du widersprichst Dich selbst, indem Du sagst "mir wurde "Dr.rer. nat. habil" verliehen!!?? In der Tat, es handelt sich um die Verleihung eines neuen Titels! Du kannst, wenn Du es willst zwei Titel führen: 1) Dr. rer. nat. und 2) Dr. rere.nat.habil. führen. Nur ist die Führung durch Aneinanderreihung der Abkürzel schon unübersichtlich! Darum wird nur der letzte geführt.0K ? () 19:07, 27. Okt. 2009 (CET)
Rechtliche Lage Privatdozent vs. Dr. habil.
"In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Bayern) ist das Führen des Titels an die Verpflichtung geknüpft, in einem bestimmten Umfang Lehrveranstaltungen an einer Universität anzubieten. Wird diese nicht erfüllt, darf der Habilitierte seinem Doktortitel den Zusatz habil. anfügen, den Titel Privatdozent jedoch nicht mehr führen."
Ich finde im Hochschulgesetz BW lediglich die Aussage, dass Privatdozenten 2 SWS unentgeltliche Lehre anbieten müssen. Der Titel Dr. habil. ist mit keinem Wort erwähnt. Wo steht, dass PDs, die nicht lehren, sich Dr. habil. nennen dürfen?--87.178.31.201 22:16, 23. Jan. 2009 (CET)
- Vielleicht gibt es die Regelung nur in Bayern. Meines Wissens wird in Baden-Württemberg der Doktoragrad "Dr. habil." nicht verliehen.--HolgerB 18:41, 24. Jan. 2009 (CET)
- darf ich mich hier ein wenig einmischen? ich habe an der Univ. Stgt. 1986 habilitiert.
Damals und danach, also von etwa 1985 bis etwa 1995 hat man in Stuttgart zwischen der "kleinen Habilitation" mit der Erlangung der Lehrbefähigung und mit der Verleihung des "akademischen Grades " " Dr.-Ing. habil. " und der "großen Habilitation" mit der Erlangung der Lehrbefugnis und des Titels "Privatdozent" unterschieden. Für die Erlangung der Lehrbefugnis mußte von der Fakultät(Fakultsbeschluß !) bescheinigt werden, daß das neue Fach unbedingt für die Lehre notwendig sein muß! Mit anderen Worten es gab einen riesengroßen Unterschied z.B. zu (West-)Berlin und zu den Norddeutschen Universitäten, wo die Habilitation auf einem Schlag erfolgen konnte und sofort zwei Urkunden: die Lehrbefähigung und die Lehrbugnis verliehen werden konnten.
Da der "Dr.-Ing. habil." durch eine eigene Urkunde verliehen wird, ist sie de facto ein zweiter akad. Grad nach der Promotion zum Dr.-Ing. [Myron-Michael]() 20:18, 27. Okt. 2009 (CET)
Meiner Meinung nach darf man "selbst" nichts zum Titel "anfügen"! auch die Kürzel "habil" muß durch Urkunde oder wenigstens durch eine autorisierte Bescheinigung bestätigt werden! In Berlin, bes. an der TU wurde beobachtet, daß in der Vergangenheit(1970-75) gerade die sogenannten "übergeleiteten" Assistenten (oder ehem. Akad. Räte) zu Professoren, die Kürzel "habil." an ihren Dr. klebten, obwohl in Berlin niemals so einen Grad gab und gibt! diese Gruppe hatte am wenigstens recht, zumal sie gehörten damals zur "Gruppenhabilitation" die ohne das bekannte Habil-Verfahren durchgeführt wurde. Vielleicht hatten die "Aprilprofessoren" so etwas wie Minderwertigkeitskomplexe..? [Myron-Michael]() 20:31, 27. Okt. 2009 (CET)
- Das generelle Habilitationsrecht der Universitäten ist im jeweiligen Landesgesetz verankert. Das nähere regeln die Habilitationsordnungen der Fakultäten. Dort steht regelmäßig drin, dass sich Habilitierte den Zusatz "habil." an ihren Dr.-Grad hängen dürfen. Wer darüber hinaus noch "Privatdozent" sein möchte, hat seine Titellehre zu erbringen, was auch in Landesgesetzen bzw. Habilordnungen geregelt ist.--Bashir001 05:13, 26. Jan. 2009 (CET)
- Ich hab das jetzt mal nur grob geprüft und auch nur für 3 Unis in Baden-Württemberg: Die Universitäten Stuttgart und Hohenheim haben in ihren Habilitationsordnungen keinen zusatz eingeführt, die Uni Heidelberg dagegen erlaubt das Führen habilitierten als Anhang zum Doktorgrad. Ich glaube die Artikelaussage ist falsch, weil es sehr uneinheitlich gehandhabt wird.--HolgerB 19:23, 26. Jan. 2009 (CET)
- Ein grobes Screening etlicher Habilordnungen meinerseits ergab, dass in den Neuen Ländern und Schleswig-Holstein "Dr.-habil."-Grade verliehen werden bzw. dass "habil." dem alten Dr.-Grad angefügt werden darf. Ich wüsste aber nicht, dass es den Habilitierten der übrigen Länder verboten wäre, solche Grade zu führen. Dieser Ost-West-Unterschied mag etwas mit der alten B-Promotion "Dr. sc." der DDR zu tun haben, dies ist aber jetzt reine Spekulation. Vielleicht reicht die Tradition viel weiter zurück.--Bashir001 02:06, 27. Jan. 2009 (CET)
- In der Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik und Astronomie der Uni Heidelberg steht nichts zu Dr. habil. Wo hattest Du (HolgerB) zu Heidelberg etwas gefunden?--87.178.55.39 00:55, 5. Feb. 2009 (CET)
- Ich muß meine Aussage hierzu korrigieren: Ich habe zwar eine Habilitationsordnung der Fakultät für Pharmazie auf den Seiten der Uni gefunden. Diese ist aber seit 2003 ungültig. Daher würde ich jetzt sagen, in Baden-Württemberg gibt es den Zusatz "habil." nicht (mehr).--HolgerB 18:57, 5. Feb. 2009 (CET)
- Wenn man einen akademischen Grad zu unrecht führt ist das eine Straftat; einen Grad den es nicht gibt, darf man auch nicht führen, weil auch das Führen von Bezeichnungen, die den echten zum Verwechseln ähnlich sind, strafbar ist (132a StGB). Und einfach habil. anhängen darf man auch nicht, weil der Grad nur so geführt werden darf, wie er verliehen wurde.--HolgerB 19:23, 27. Jan. 2009 (CET)
- Da geh' ich nicht mit. Das wäre genauso albern, als wenn man Amerikanischen PhDs hierzulande verbieten wollte, sich "Dr. Smith" zu nennen. Das hat tatsächlich jemand im letzten Jahr bei ein paar Amerikanischen MPI-Direktoren versucht. Ist freilich gescheitert damit. Bei der Habil gibt es offensichtlich keine bundeseinheitliche Regelung, wie sie zu kennzeichnen oder zu führen sei. Daher würde aus meiner Sicht auch jeder Versuch scheitern, einem Habilitierten verbieten zu wollen, sich "Dr. habil." zu nennen, bloß weil in dessen Bundesland der habil.-Zusatz nicht im Gesetz erwähnt wird. Ich denke, der "Dr. habil." ist überall im akademischen Bereich üblich und gesellschaftlich stillschweigend akzeptiert und jeder, der hiergegen vorgehen würde, würde als ein Außenseiter und Querulant dastehen.--Bashir001 22:41, 27. Jan. 2009 (CET)
- Nun, auch hier gilt, wo kein Kläger da kein Richter und solche Verfahren werden wahrscheinlich oft auch schon wegen geringer Schuld eingestellt; vor allem wenn niemand wirklich geschädigt wurde. So war es meiner Erinnerung nach auch bei den amerikanischen Doktoren; die Verfahren wurden auch mit und ohne Geldauflage eingestellt.--HolgerB 19:05, 28. Jan. 2009 (CET)
- Beim MPI-Fall machte man sich freilich mehr Mühe. Die Kultusminister haben kurzerhand die Rechtslage geändert (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,541523,00.html). Kurzes googeln nach beispielsweise ["Dr. habil." Universität München] ergibt viele Einträge von Leuten, die diese Bezeichnung auch in Bayern führen. Das lässt sich wohl beliebig auf das Bundesgebiet ausweiten.--Bashir001 22:15, 28. Jan. 2009 (CET)
- Vorsicht, wenn ich mich recht entsinne gab es da früher eine andere Rechtslage, sprich auch einen Dr. habil in München. Der wurde dann wohl irgendwann abgeschafft, jetzt gibt es ihn nicht mehr. Die gegooglelten sind also möglicherweise Altfälle. Außerdem scheinen die ersten Google-Treffer Leute zu sein, die jetzt an der LMU sind. Das heißt ja nicht, dass sie da auch habilitiert haben. Ich würde das Risiko jedenfalls nicht eingehen wollen, dass ich mich wegen sowas verklagen lasse. -- d65sag's mir 09:16, 29. Jan. 2009 (CET)
- Eine Nachfrage bei der Rechtsabteilung der Uni Heidelberg hat folgendes ergeben: In Baden-Württemberg wird der Titel "Dr. habil." nicht mehr verliehen. Da Titel/Grade nur genau so geführt werden dürfen, wie sie laut Urkunde verliehen wurden, darf ein heute in BW Habilitierter diesen Titel nicht führen. Die Bezeichnung "Privatdozent" ist an die Beteiligung an der Lehre im Umfang von 2 SWS gebunden. Wenn diese Leistung nicht erbracht wird, darf man sich allerdings weiterhin "Privatdozent" nennen, bis die Berechtigung dazu von der Fakultät ausdrücklich widerrufen wird. Danach darf man weder die Bezeichnung "Privatdozent" noch "Dr. habil." führen. Man bleibt dann zwar natürlich habilitiert, kann das aber nicht mehr durch einen Titel anzeigen.
Ob die Verwendung der Bezeichnung "Dr. habil." in BW zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen würde, sei dahingestellt. Es würde mich interessieren, ob es dazu Präzedenzfälle gibt. Da immerhin ca. 7 von 8 Habilitierten nie Professor werden, ist eine recht grosse Personengruppe betroffen. --137.138.4.21 11:14, 10. Mär. 2009 (CET)
Geschichte
Die Geschichte des PD würde mich noch näher interessieren. Im Artikel steht nicht explizit, dass es eine rein deutsche Veranstaltung ist, was ich erst aus diversen fremdsprachigen Wikiartikeln erfahren muss. Begann die Geschichte des PD wirklich erst mit der Bundesrepublik? Gab es etwas analoges in der DDR (Dozent ?)? Woher der Name "Privat" - was war privat daran? Und dann soll es da noch die lateinische Bezeichnung "privatim docens" geben. Wie war das mit dem Lehrpersonal unterhalb des Professors vor der Bundesrepublik? --Apostoloff 22:06, 16. Jun. 2009 (CEST)
Apostoloff, Apostoloff..die Bezeichnung "Privatdozent" gab es am Beispiel der "königlichen Technischen Hoschule Charlottenburg"(=Berlin) schon im 19. Jh.! ebenso an der (Humboldt)-Universität zu Berlin. Woher der Name "privat" ? überleg doch einmal..Privatdozenten waren keine Beamte und keine Festangestellte..0K ? sie unterschieden sich schon im 19. Jh. von den "Etatmäßigen Dozenten" also diejenigen, die ein Gehalt bezogen haben. In der NS-Zeit, also von etwa 1933-45 wurde der "Univ.-Dozenten" eingeführt, der bis 1970 geführt wurde. Das damalige Hochschulrahmengesetz machte es bundesweit möglich, daß die Privatdozenten zu plamäßigen Professoren übernommen werden konnten.Mit dem neuen Hochschulrahmengesetzt vom 1. 1. 1976 wurde diese Möglichkeit abgeschafft! Die DDR kannte keine Priv.-Doz. sondern zwei Typen: den ordentlichen Hochschul-Dozenten und den ao. Hochschuldozenten und den "Honorardozenten". Alle mußten vorher die Promotion "B" (Dr. Sc.) absolviert haben. [[]Myron-Michael]]() 19:53, 27. Okt. 2009 (CET)
Anrede
Was ist die korrekte Anrede, vielleicht Herr bzw. Frau Prof. ... ? – Simplicius 12:20, 30. Jun. 2009 (CEST)
- In der Anschrift ist "Privatdozent" die korrekte Bezeichnung, in der Anrede entfällt dies aber, hier sprichst du die Person einfach mit "Herr/Frau Dr. XY" an. Professor ist ne andere Baustelle --77.7.24.22 20:11, 17. Jun. 2010 (CEST)
Stellung und Reputation des Privatdozenten
Es gibt in dem Bereich so viel Häme und bewußte Verschleierung, daß man noch einmal (wie schon in dem leider getilgten (von wem?) Artikel von Henning Mehnert im Berliner Tagesspiegel auf Folgendes hinweisen muß. In Frankreich heißen die Privatdozenten "maitres de conference" und werden etwas geringer als Professoren auf Lebenszeit besoldet. Sie haben aber auch zuvor eine rigoros gerecht bewertete Prüfung (Agregation) abgelegt, haben damit einen sicheren Arbeitsplatz erworben und sich aus dieser Sicherheit heraus entschlossen, noch eine "these de doctorat" zu schreiben, die dann gleichfalls hervorragend war und objektiv bewertet wurde. Um dann noch Professor zu werden, bedarf es ggf. gewisser Beziehungen, aber immer noch nicht solcher Kungelei wie im deutschen Universitätssystem, wo so gut wie nie auf die fachliche Qualifikation geschaut wird, stattdessen auf Konfession, Rasse, Herkunft, Integration in bestimmte Seilschaften etc. Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, wie in den Professorenbiographien hier in Wikipedia immer darauf Wert gelegt wird, daß der resp. akademische "Lehrer" lobend erwähnt wird, der den Betreffenden so herrlich weit gebracht hat. Das ist auf die Dauer der Tod der Qualität jeder Forschung und Lehre; aber die Privilegierten möchten nicht auf Ihre Privilegien verzichten. Das ist überhaupt allgemein die Tendenz in Deutschland, daß es nur nach guten Beziehungen geht; statt kompetent spricht man dann gängigerweise von erfolgreich. In dem von Ihnen (im Interesse der Privilegierten) hier ausgemerzten Tagesspiegel-Artikel (der mit den Worten beginnt "die Bestenauslese beginnt schon in den Schulen"; so steht er auch im Internet) steht ein Heine-Wort, das signifikant auch für das deutsche Universitätssystem ist "In Deutschland fragt man nicht, wer einer ist, sondern wer der (Zieh-)Vater war." So geht es auch an der Uni zu, wo man mit grottenschlechten fachlichen Leistungen, aber einflußreichem Pappi die höchsten Weihen erreichen kann. (HM) (nicht signierter Beitrag von 91.55.61.126 (Diskussion) 13:39, 18. Dez. 2010 (CET))
Ansprache
Wie spricht man bspw. einen "Herr PD Dr. med." an? Genügt ein Herr Doktor? --85.178.117.187 18:28, 28. Aug. 2011 (CEST)
- Warum liest du nicht hier die Überschriften weiter oben ? Aber zur Verdeutlichung nochmal: Anrede: Herr Dr. (Familienname).--G-Michel-Hürth 18:39, 28. Aug. 2011 (CEST)
Rechtschreibfehler Einzelnachweis 2
Im Einzelnachweis 2 steht "Privatdozet", hier fehlt ein "n", welches im Originalartikel der RP vorhanden ist.
-- 141.51.239.216 16:01, 6. Jun. 2012 (CEST)
Situation in Brandenburg
Der Satz "In Brandenburg erhält ... habil.)." bezieht sich ausschließlich auf die Habilitation aber nicht auf den Titel des Privatdozenten. Dieser Satz gehört daher nicht in diesen Artikel. (nicht signierter Beitrag von 146.52.60.215 (Diskussion) 12:23, 14. Aug. 2013 (CEST)) Erledigt
Situation in Bayern
Im Artikel steht, dass der Titel in Bayern nicht geführt werden darf, wenn man der Lehrverpflichtung nicht nachkommt. Ich war selbst betroffen und hatte juristischen Rat eingeholt:
Das ist so nicht korrekt!
Nach dem Hochschulgesetz KANN das Ministerium die Lehrbefugnis (= venia legendi) im Gegensatz zur Lehrbefähigung (= Habilitation) explizit entziehen, wenn man der Lehrverpflichtung nicht nachkommt. Das ist nicht der Regelfall; mir ist tatsächlich kein Fall bekannt, wo das passiert wäre.
Nach der juristischen Auskunft, die ich erhalten hatte, lässt sich die Regelung juristisch nur daraus begründen, dass "sich auch der Privatdozent immer wieder in der Lehre erproben soll." Demnach wäre es insbesondere bei eine regelmäßigen Lehrtätigkeit an einer entsprechenden Fakultät an einem anderen Ort schwierig, den Titel tatsächlich zu entziehen.
Ich fürchte, ich kann selbst nichts wirklich Präzises schreiben, hoffe aber eine Diskussion anzuregen; denn in der jetzigen Form ist es glaube ich einfach falsch.
--Thomas-sturm (Diskussion) 11:06, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Na ja, um was sinnvolles zu schreiben bräuchte man in jedem Fall entsprechende Quellenangaben, aus denen der von Dir beschriebene Sachverhalt hervorgeht. Hast Du welche? d65sag's mir 12:51, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Ich denke,die Hauptquelle ist Artikel 27 des bayerischen Hochschulgesetzes. Ich habe nochmal nachgedacht: Ich glaube, dass da jemand einfach ein interessantes Detail auflisten wollte, das für den eigentlichen Artikel gar nicht so wichtig ist.
- Man könnte einfach "darf der Habilitierte den Titel Privatdozent nicht mehr führen" ändern in "kann der Titel entzogen werden".
- Es gibt auch im Saarland eine Lehrverpflichtung von 1 SWS für Privatdozenten (§43 des Universitätsgesetzes). Über möglichen Entzug de Titels habe ich da nichts gesehen.
- Ich glaube, die Situation ist in fast jedem Land anders und immer kompliziert. Dem kann man in einem Artikel kaum gerecht werden, der eigentlich den Begriff erklären soll. Ich denke, mein Änderungsvorschlag vermeidet mit wenig Aufwand eine falsche Aussage.
- --Thomas-sturm (Diskussion) 08:23, 26. Jul. 2013 (CEST)
Der einleitende Satz
Der einleitende Satz ist irreführend, weil er nicht auf alle Fachrichtungen/Fakultäten in Deutschland zutrifft! Der Titel "Privatdozent" wird an vielen Fakultäten nicht automatisch mit der Habilitation verliehen, sondern muss seperat beantragt werden. Dies ist im Kapitel "Deutschland" erklärt. (nicht signierter Beitrag von 146.52.60.215 (Diskussion) 12:23, 14. Aug. 2013 (CEST))
Nochmal zur Situation in Brandenburg
Der Link im Abschnitt zu Brandenburg führt zur TU Dresden. Dresden ist die Landeshauptstadt von Sachsen. Der Unterpunkt zu Brandenburg sollte entfernt werden, da sich die Informationen auf die Habilitation, jedoch nicht auf den Titel des Privatdozenten beziehen. (nicht signierter Beitrag von 146.52.60.215 (Diskussion) 11:23, 16. Aug. 2013 (CEST))
- mea culpa, geändert. In Br. herrscht wohl in Bezug auf Habilitationordnungen das totale Chaos. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 12:31, 16. Aug. 2013 (CEST)
Österreichische Abkürzung?
Stefan Weber bezeichnet sich auf seiner Homepage als „Priv. Doz. Dr. Stefan Weber“. Ist das die österreichische Schreibweise oder ein Tippfehler? --Tim Landscheidt 03:48, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Weder noch, ich kenn Priv. Doz. auch aus Deutschland noch von früher. PD ist halt kürzer, aber dafür können Leute die nicht so sehr mit dem akademischen Betrieb vertraut sind weniger damit anfangen. d65sag's mir 13:52, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Auch wenn die Bezeichnung abgekürzt wird, so wird sie immer gelesen als Privatdozent, genau so wie beim Grad Dr. Die Aussprache als Pe-De oder gar als Privdoz ist völlig unmöglich. Die erstere hat bei Frankophonen sogar eine recht abträgliche Bedeutung.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 14:26, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Ich selbst habe meine Ernennungsurkunde umgangsprachlich oft als PeDe-Schein bezeichnet, z.B.: "Ich kann Sie prüfen, aber ich muss vorher im Dekanat meinen PeDe-Schein abholen." (nicht signierter Beitrag von 146.52.60.215 (Diskussion) 12:23, 14. Aug. 2013 (CEST))
- Auch wenn die Bezeichnung abgekürzt wird, so wird sie immer gelesen als Privatdozent, genau so wie beim Grad Dr. Die Aussprache als Pe-De oder gar als Privdoz ist völlig unmöglich. Die erstere hat bei Frankophonen sogar eine recht abträgliche Bedeutung.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 14:26, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Vielleicht sollte ich die Frage noch einmal klarer formulieren: Ist die Schreibweise „Priv. Doz“ (mit Deppenleerzeichen statt Bindestrich) auf der genannten Homepage die österreichische Schreibweise von „Priv.-Doz.“ oder ein Tippfehler? --Tim Landscheidt 22:17, 20. Aug. 2013 (CEST)
- Rechtschreibfehler: Ich finde in österreichischen Gesetzen und Ordnungen - genau wie im Duden - nur den Begriff Privatdozent. Als Abkürzungen in Namenslisten meist PD, die allgemein geläufige Abkürzung ist Priv.-Doz., sie ist auch eher verständlich als PD, vor allem, wenn der Titel allein steht und nicht erklärt wird. Die Schreibweise Privat Dozent ist genau so falsch wie Rot Schwanz, Grün Schnabel oder ähnliche Schreibungen Adjektiv Substantiv. Das geht auch in Österreich nicht. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:25, 21. Aug. 2013 (CEST)
- Danke. Angesichts von Donau Straße, Erdöl Straße oder Leitha Straße vertraue ich da nicht mehr auf meine Intuition :-). --Tim Landscheidt 05:23, 6. Okt. 2013 (CEST)
- Rechtschreibfehler: Ich finde in österreichischen Gesetzen und Ordnungen - genau wie im Duden - nur den Begriff Privatdozent. Als Abkürzungen in Namenslisten meist PD, die allgemein geläufige Abkürzung ist Priv.-Doz., sie ist auch eher verständlich als PD, vor allem, wenn der Titel allein steht und nicht erklärt wird. Die Schreibweise Privat Dozent ist genau so falsch wie Rot Schwanz, Grün Schnabel oder ähnliche Schreibungen Adjektiv Substantiv. Das geht auch in Österreich nicht. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:25, 21. Aug. 2013 (CEST)
Nach (meinem 91er) Duden, S, 50 § 149 : Zusammensetzungen aus Grundwort und einfachem oder zusammengesetztem geographischem Namen schreibt man im allgemeinen zusammen ( kursiv von mir). Bei unübersichtlichen Zusammensetzungen setzt man einen Bindestrich. Ich denke, dass A oder wer auch immer, besonders bei Benennungen wie Donau Straße da auch ausnahmsweise auseinander schreiben kann, um von der banalen Donaustraße in jedem Dorf abzuheben.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 12:17, 6. Okt. 2013 (CEST)
Anrede
Herr Dozent beziehungsweise Frau Dozentin. - "Der PD entfällt in der Anrede." empfiehlt dagegen Wikipedia beim Lemma "Anrede". --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:58, 14. Nov. 2014 (CET)
Existenzminimum
Steht hier: Besonders in den Geisteswissenschaften arbeiten manche Privatdozenten auf der Grundlage von Lehraufträgen, die zwar Auslagenersatz (Anreisekosten, Material) vorsehen, aber insgesamt sehr deutlich unterhalb des Existenzminimums vergütet werden. Rheinische Post vom 30. Mai 2007
Das hätte ich schon gerne etwas genauer gewusst: eine zweiwochenstündige (unvergütete oder vergütete) Lehrverpflichtung soll das Existenzminimum sichern? Wie soll das gehen? Wer erwartet das ? Geht es hier um Vergütung einer vertraglich vereinbarten Leistung oder um Alimentierung ?
Imho sollte der Satz und der Zeitungsberichtsbeleg hier entfernt werden, weil unspezifisch, irreführend und POV. --Goesseln (Diskussion) 10:37, 25. Jan. 2015 (CET)
Privatdozent - kein Titel?
Sehr geehrte Wiki-Gemeinde, im Artikel steht wortwörtlich: "Die Bezeichnung Privatdozent stellt weder einen Titel noch einen akademischen Grad, sondern eine Funktionsbezeichnung dar." Dies ist - zumindest in Österreich nicht ganz korrekt - und sollte daher korrigiert werden. Auf Habilitationsurkunden in Österreich - zumindest auf einer (meiner) - ist nämlich wortwörtlich zu finden: "Mit der Lehrbefugnis (venia docendi) ist das Recht auf die Führung des Titels "Privatdozent" verbunden.", im Widerspruch zur obigen Aussage wird hier also Privatdozent explizit als Titel bezeichnet.
Bezieht sich also die Zeile "Die Bezeichnung Privatdozent stellt weder einen Titel noch einen akademischen Grad, sondern eine Funktionsbezeichnung dar." nur auf Deutschland? Bitte um Aufklärung. Ich würde den Artikel dementsprechend adaptieren bzw. den österreichschen Fall mithinein nehmen.
Liebe Grüße! --188.23.215.142 10:05, 23. Sep. 2015 (CEST)
Dienstverhältnis
Der Satz im Artikel "Es wird durch die Bezeichnung Privatdozent kein Amts- oder Dienstverhältnis begründet." steht in den Landeshochschulgesetzen, ist aber für den normalen Leser nicht verständlich. Anstatt ihn so zu übernehmen, sollte man über eine Erklärung oder Umformulierung nachdenken. 129.69.28.81 13:00, 26. Apr. 2018 (CEST)
PD = Professor ohne Professur?
Frage: ließe sich auf einen kurzen Nenner bringen, daß ein Privatdozent zwar die Ausbildung eines Professors hat, jedoch keine Professur inne? Oder ließe sich das sonstwie minimalst beschreiben? --ProloSozz (Diskussion) 14:36, 22. Jan. 2019 (CET)
- Eine Privatdozent ist jemand, der die Lehrerlaubnis (auch: Lehrberechtigung oder venia legendi) hat (also selbsttändig Lehrveranstaltungen an der Universität anbieten kann), aber kein Professor ist. Die von Dir vorgeschlagene Definition ist nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. d65sag's mir 22:29, 22. Jan. 2019 (CET)
- Also ist die Kurdefinition Professor ohne Professur doch ganz richtig. Dem PD fehlen allein Titel, Stelle, Gehalt, Lehrstuhl, Status, Beruf (Profession) und Talar eines Professors. Aber das sind ja genau die Wesensmerkmale der Professur. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 03:20, 23. Jan. 2019 (CET)
- "Professor" ist eine Berufsbezeichnung und kein Titel und nicht jeder Professor hat einen Lehrstuhl (W2). Talar wird höchstens noch alle Jubeljahre getragen. Bleiben also Beruf, Stelle, Gehalt und je nach Geschmack Status.
- Also ist die Kurdefinition Professor ohne Professur doch ganz richtig. Dem PD fehlen allein Titel, Stelle, Gehalt, Lehrstuhl, Status, Beruf (Profession) und Talar eines Professors. Aber das sind ja genau die Wesensmerkmale der Professur. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 03:20, 23. Jan. 2019 (CET)
Titellehre in Bayern
Aus den verlinkten Gesetzesartikel für Bayern geht nicht hervor, dass eine Titellehre und in welchem Umfang erforderlich wäre. Auch bei anderen Bundesländern ist dies nicht so eindeutig. Warum? und kann das ggf. nachgetragen werden? (nicht signierter Beitrag von UnsignedDouble (Diskussion | Beiträge) 18:27, 24. Mär. 2021 (CET))
BayHschPG Umfang der Titellehre
die 2 SWS sind m. E. nicht belegt. BayHSchPG Art. 30 sagt kein Wort zum Umfang der Lehrobliegenheit. Das ist nur in den Gesetzestexten von Sachsen und Baden-Württemberg zu finden. BayHSchPG Art. 27 bezieht sich nur auf Honorarprofessuren und spricht von 2 Lehrveranstaltungsstunden --UnsignedDouble (Diskussion) 15:03, 28. Jul. 2021 (CEST)
Geschichte fehlt
Hier gäbe es noch viel zu ergänzen.--ChickSR (Diskussion) 11:40, 18. Dez. 2021 (CET)