Diskussion:Rundfunkgebühr/Archiv
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Hallo Florian, es gibt einen recht umfangreichen Artikel Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Vielleicht solltest du deinen Artikel dort lieber einarbeiten, evt. mit redirect, bevor alles doppelt gesagt wird. Gruß T.a.k. 15:38, 17. Dez 2004 (CET)
- Dann genügt ja wenn jemand von euch einen Verweis auf die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten macht. Für die österreichische Situation ist das sich nicht plausibel. Vielleicht gibt noch Länder wo es eine Rundfunkgebühr gibt ;-) -- K@rl 19:23, 17. Dez 2004 (CET)
RG für Computer
Vielleicht kann man schon mal auf die Gebührenpflicht für Computer mit Internetanschluß eingehen? ---Batchman 13:32, 26. Aug 2005 (CEST)
- Dazu gibt's beim GEZ-Thema einen kurzen Abschnitt. Etwas ausführlicher ist das Thema Internet-PC, wo wahrscheinlich Infos zur Gebührenpflicht von PCs am besten aufgehoben sind. Hape 16:12, 26. Aug 2005 (CEST)
Gebührenentwicklung - Erklärung zur Grafik
@NB. Deine Aussage zur Grafik inflationsbereinigte Gebührenentwicklung "...konnten trotz kontinuierlich steigenden Etats der Anstalten die Gebühren für den einzelnen Teilnehmer (vorübergehend) sinken. ..." steht IMHO in Widerspruch zur Tabelle. Das zeitweise Absinken der Gebühren in der Grafik ist IMHO eine Folge der Inflation. Die Gebühren werden in der Grafik wertmäßig (Kaufkraft bezogen auf das Jahr 1953) und nicht nominal (gezahlter Geldbetrag) dargestellt. -- 84.191.65.148 14:04, 6. Mär 2006 (CET)
- Sorry, da habe ich in der Tat gepennt :-( - danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert (und hoffe, es geht jetzt in Ordnung)! --NB > + 14:15, 6. Mär 2006 (CET)
Bild
Von den Verwaisten, falls noch benötigt. --Gruß Crux 12:26, 29. Apr 2006 (CEST)
Das Bild "Finanzierung des Runddfunks in Europa" ist nicht fuer Leute mit Rot/Gruen-Schwaeche geeignet. Die Farben fuer "Rundfunkgebuehr, Werbung und Staat" und "Werbung und Staat" sind nicht unterscheidbar. Benutzer: iscs 13:40, 30. April 2007 (CET)
Rundfunkgebühr, -abgabe oder -steuer?
»Abgrenzung zu öffentlich-rechtlichen Gebühren: Beiträge für die Bereitstellung einer Leistung werden unabhängig von ihrer Inanspruchnahme erhoben. D.h. der Beitrag ist eine der drei Arten öffentlicher Abgaben: Steuern zahlt man ohne jede Gegenleistung, Beiträge für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, Gebühren für tatsächlich konkret in Anspruch genommene Leistungen.« http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag
Müsste die GEZ-Gebühr nicht eher als Steuer qualifiziert werden, da die Gebührenpflicht auch dann ausgelöst wird, wenn (z. B. wie im Internet) eine Leistungsinanspruchnahme überhaupt nicht möglich ist? Mangels Streaming-Angebot durch öffentlich-rechtliche Sender wird eine Leistung ja gerade nicht bereitgestellt.
80.142.18.143 13:27, 15. Mai 2006 (CEST) sig nachgetragen und an den Anfang gestellten Beitrag (nach Bearbeitungskonflikt incl. nachfolgender Antwort) ordnungsgemäß ans Ende angehängt --NB > + 16:03, 15. Mai 2006 (CEST)
- Das ist ein haariges Thema. Eine Steuer ist sie mit Sicherheit nicht, eher ein Beitrag. In einer Dissertation (Das Internet als „Rundfunkübertragungsweg", Hamburg 2004) von Jörg Lips habe ich folgende Einschätzung gefunden: "Die wohl herrschende Meinung qualifiziert die Rundfunkgebühr als Anstaltsnutzungsgebühr mit Beitragscharakter." --Hape 15:28, 15. Mai 2006 (CEST)
- Es gibt keine GEZ-Gebühr...
- Die Rundfunkgebühr ist laut einem Urteil nach meiner Erinnerung keine leistungsbezogene Abgabe, sondern ein Finanzierungsbeitrag.
- Und die Rechtgrundlage ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, also dürfte eher die Definition bei Beitrag überarbeitungsbedürftig sein... --NB > + 16:03, 15. Mai 2006 (CEST)
- Die vorstehende Definition von "Beitrag" entspricht der völlig üblichen Einordnung im Rahmen der staatlichen Finanzverfassung. Eher ist die Bezeichnung "Rundfunkgebühr" Augenwischerei bzw. stammt aus einer Zeit, als Rundfunk per Definition staatlich war.
2006
@ Shidata: bei diesem Edit können die Zahlen nicht stimmen, da die Gesamtgebühr die Summe aus Grund- und Fernsehgebühr ist. Also dürfte die Fernsehgebür nicht stimmen (da Grund- und Gesamtgebühr identisch mit 2005 sind), womit die Gebühren unverändert gebleiben wären. Und die Entwicklungsliste enthält nur die Änderungsjahre, weshalb ich die Änderung erst einmal zurückgesetzt habe. Vielleicht könntest Du -sollte ich falsch liegen- die Quelle verlinken... --NB > + 22:02, 21. Mai 2006 (CEST)
Hallo NB, auf der GEZ Gebührenübesicht (Memento vom 9. August 2007 im Internet Archive) stehen für Fensehen monatlich sowohl separat 17,03 euro und auch mit Radio 17,03 euro zusammen. Ich fand es auch merkwüdig, aber der Betrag in der Tabelle ist daher nicht mehr aktuell oder auf der GEZ Seite hat sich ein Fehler eingeschlichen, was ich nicht glaube. Die müssten die Höhe der Gebühren wissen. Die GEZ Seite wurde am 27. April 2006 geändert, vielleicht gab es da eine Erhöhung. Gruß --shidata 23:49, 21. Mai 2006 (CEST)
- Hallo Shidata, auf der von Dir verlinkten Seite stehen die Infos vollkommen korrekt, nur leider in einer anderen Kombination als in der WP, was wohl bei Dir das Missverständnis auslöste. Wenn Du die Ausführungen zum Aufbau der Rundfunkgebühren im WP-Artikel liest, wirst Du feststellen, dass die 'Fernsehgebühr' ausschließlich den Zuschlag zum Grundpreis meint, bei der GEZ unter 'Rundfunkgebühr für Fernsehen' jedoch (vollkommen korrekt) die Gesamtgebühr (aus Grundgebühr für Radioempfang plus Aufpreis fürs Fernsehen) angegeben wird.
- Eine Erhöhung der Rundfunkgebühr würde im übrigen sicherlich bereits im Vorfeld -gerade nach der letztjährigen Erhöhung- ein unüberhörbares Rauschen im Blätterwald (und entsprechende 'Volkszornbeiträge' in den hiesigen ÖRR-Seiten) erzeugen, so dass derartiges wohl kaum zufällig auf einer Internetseite entdeckt werden kann (wobei auch noch 2005 darüber steht, also keinesfalls 2006 betrifft)... --NB > + 00:13, 22. Mai 2006 (CEST)
Hallo NB. Das Missverständnis liegt ganz auf der GEZ Gebührenübesicht (Memento vom 9. August 2007 im Internet Archive) Seite, da auf der KEF Seite eine korrekte Darstellung vorhanden ist. Richtig müsste die Tabelle auf der Seite der GEZ lauten: Radio 5,52 €/für drei Monate 16,56/Fernsehgebühr 11,51 €/für drei Monate 34,53 €/ Radio und Fensehen 17,03/für drei Monate 51,09 €. Also sind die Informationen auf der GEZ Seite faktisch falsch, da nicht nur der Eindruck erweckt wird, dass Fensehen 17,03 kostet und Menschen wahrscheinlich dazu neigen, auch wenn sie kein Radio haben, beides anzugeben, da es augenscheinlich das gleich kostet. Die GEZ führt somit die Leute in die Irre und das ist harmlos ausgedrückt, unmoralisch.
- aktuelle Preisangabe auf der GEZ -Homepage
Seit dem 1. April 2005 beträgt die Rundfunkgebühr für
- Radio (Grundgebühr) 5,52 EUR / für 3 Monate: 16,56 EUR
- Fernsehen 17,03 EUR / für 3 Monate: 51,09 EUR
- Radio und Fernsehen 17,03 EUR / für 3 Monate: 51,09 EUR
Gruß --shidata 01:12, 22. Mai 2006 (CEST)
- Ich bedauere, Dir widersprechen zu müssen. Wie sich aus dem Erklärungen von Wikipedia, der KEF wie auch GEZ ergibt, ist für einen Fernseher exakt genau so viel zu bezahlen wie für einen Fernseher und ein Radio auch.
- Noch mal vereinfacht zur Verdeutlichung: Für den 'Tonempfang' ist die Grundgebühr fällig, für den 'Bildempfang' der Fernsehaufpreis, macht zusammen die Gesamtgebühr (immer für Fernsehen, die Fernsehgebühr gibt's nicht einzeln!). Kommt noch ein Radio dazu, gilt dafür (im Privatbereich) die Zweitgerätebefreiung, also keine weiteren Mehrkosten zusätzlich... --NB > + 01:23, 22. Mai 2006 (CEST)
Hallo NB, ja stimmt, war leider wohl zu spät, werde auch für heute schluss machen und morgen lieber wieder mit klaren Kopf weitermachen. Gruß --shidata 01:38, 22. Mai 2006 (CEST)
Grundgebühr ab 1970
Hallo NB, die Auskommentierung ist nicht ganz richtig, da es einen erheblichen Unterschied macht, ob etwas nur einen "anderen Namen" bekommen hat oder ob dadurch eine generelle Änderung eingetreten ist. Ab 1970 wurde erst von einer Grundgebühr gesprochen, die vorher Hörfunkgebühr hieß. Diese Änderung hat zur folge, dass zu den Fernsehngebühren die Grundgebühr erhoben worde. Vorher musste diese nicht bezahlt werden, da es sich um die Hörfunkgebühr handelte. Durch solch einen Trick erreicht man, dass mehr Geld in die Kasse gespühlt wird und ist daher nicht nur eine "Namenänderung". Also sollte schon erwähnt werden, da in dem Artikel einige Datierungen vor 1970 auftreten, dass es eine Änderung gab. Gruß --shidata 08:17, 29. Mai 2006 (CEST)
- Hallo Shidata, hast Du da mal ein oder zwei Links für mich? Denn bei den Gebührenangaben von vor 1970 werden die Gebühren ja auch schon zusammengezählt... --NB > + 21:28, 29. Mai 2006 (CEST)
Gebühren im Gegensatz zu Steuern in europäischen Ländern
Im Artikel werden Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Tschechien und Deutschland als Beispiele für gebührenfinanzierten Rundfunk in Europa angeführt, und später steht da "In fast allen anderen europäischen Staaten gibt es steuerfinanzierten staatlichen Rundfunk." Sind damit Spanien, Portugal, Island, Weißrussland, die Türkei, Ukraine, Andorra, Liechtenstein, der Vatikan, Monaco, Luxembourg, Zypern, Ex-Jugoslawien, Albanien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, die Niederlande und Belgien gemeint? Hat das ehrlich jemand recherchiert? 88.73.65.64 02:11, 1. Jun 2006 (CEST)
- Im englischen Artikel steht etwas von hauptsächlich Steuern in Albanien, Gebühren in Kroatien, Gebühren über die Stromrechnung - also de facto Steuern - in Griechenland und der Republik Zypern und Steuern im Nordteil. 88.73.65.64 02:13, 1. Jun 2006 (CEST)
- Aus dem niederländischen Artikel werde ich nicht ganz schlau, aber zumindest teilweise scheint es dort Steuern zu geben: Vlaanderen heeft deze belasting inmiddels afgeschaft. 88.73.65.64 02:23, 1. Jun 2006 (CEST)
- Also Niederlande hab ich nachrecherchiert als Tom Berger mit der Auflistung kam. Die sind definitiv auf Steuern umgestiegen. Das war damals falsch angegeben. Bei allen anderen weiß ich's nicht und bin sicher, dass es nicht einzeln recherchiert wurde. --Hape 12:18, 1. Jun 2006 (CEST)
- Wie die Finanzierung in Luxemburg ist, es gibt in Luxemburg keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, RTL (Luxemburg) ist privatrechtlich organisiert. Aber auch die Schweiz nimmt in Europa eine Sonderstellung ein: Durch Volksabstimmung (!!!) wurde 1991 die öffentlich-rechtliche SRG in einen privatrechtlichen organisierten Verein gem. Schweizer Zivilgesetzbuch umgewandelt. Aber auch hier finanziert sich das Programm aus Gebühren, die Sendekonzessionen für die SRG wird immer nur zeitlich befristet vergeben (durch den Bundesrat).
Zwei in meinen Augen positive Beispiele, die zeigen, wie es auch geht, wenn man nur will.--Holger 15:01, 5. Nov. 2007 (CET)
- Wie die Finanzierung in Luxemburg ist, es gibt in Luxemburg keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, RTL (Luxemburg) ist privatrechtlich organisiert. Aber auch die Schweiz nimmt in Europa eine Sonderstellung ein: Durch Volksabstimmung (!!!) wurde 1991 die öffentlich-rechtliche SRG in einen privatrechtlichen organisierten Verein gem. Schweizer Zivilgesetzbuch umgewandelt. Aber auch hier finanziert sich das Programm aus Gebühren, die Sendekonzessionen für die SRG wird immer nur zeitlich befristet vergeben (durch den Bundesrat).
- Also Niederlande hab ich nachrecherchiert als Tom Berger mit der Auflistung kam. Die sind definitiv auf Steuern umgestiegen. Das war damals falsch angegeben. Bei allen anderen weiß ich's nicht und bin sicher, dass es nicht einzeln recherchiert wurde. --Hape 12:18, 1. Jun 2006 (CEST)
- Aus dem niederländischen Artikel werde ich nicht ganz schlau, aber zumindest teilweise scheint es dort Steuern zu geben: Vlaanderen heeft deze belasting inmiddels afgeschaft. 88.73.65.64 02:23, 1. Jun 2006 (CEST)
Asien
Seit wann gehört denn bitte Israel zu Asien? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.130.73.27 (Diskussion • Beiträge) NB > ?! > +/- 16:35, 19. Apr. 2007 (CEST))
- Seit der Definition der Kontinente? Siehe Asien#Ausdehnung... --NB > ?! > +/- 16:35, 19. Apr. 2007 (CEST)
8-Höchste Gebühr?
Hallo, folgender Satz steht im Text: "Die Rundfunkgebühren in Deutschland sind nach denen von Dänemark, Finnland, Großbritannien, der Schweiz, Österreich, Norwegen und Schweden die achthöchsten Europas"
In der darunterstehenden Tabelle stehen folgende Zahlen: Deutschland 204 €/Jahr, Finland 193,5 €/Jahr, Großbritannien 131,5 GBP (ca. 194 €/Jahr)
Entweder die Zahlen oder die Schlussfolgerung sind falsch, würde ich als Laie sagen, was meinen die Experten? --80.140.82.73 21:24, 11. Aug. 2007 (CEST)
- Die Wechselkurse ändern sich zu oft :-) Der starke Euro hat die Gebühren in UK wieder unter die von DE gedrückt. Um das nicht täglich korrigieren zu müssen, schlage ich vor, die Gebührenhöhe in Deutschland als "im Mittelfeld" zu quantifizieren - sie entsprechen bzgl BIP ja fast genau dem EU-Durchschnitt. 84.138.253.106 14:13, 18. Sep. 2007 (CEST)
Ich schreibe gleich mal unter diese Überschrift, weil es ein kleines bisschen damit zu tut hat: Könnte man nicht in der Tabelle den Eintrag Europa sozusagen als "Referenzzeile" farblich etwas unterlegen. -- Jesi 22:45, 24. Aug. 2007 (CEST)
OT: PC + LAN = Pflichtig?
Ich hatt 3. Q. 2006 bestellt und nun wieder gekündigt. Da ich auf der GEZ.de leider nur unzureichend dazu information finde, hier mal die Frage: Ist das Modem oder der LAN-Anschluss am PC für Internet-PC entscheident. Muss ich mein LAN-Anschluss anslöten (so wäre meine Interpretation wie mit dem Tuner im TV und Radio) oder reicht die Abschaltung per DSL-Vertrag? Gruß, 217.237.150.118 00:13, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Du hast nen PC. Das reicht, ob ein Internetanschluss besteht, ist wurscht. Hape 10:22, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Unsinn. Es braucht Internet (auch Uralt-Modem) und PC. Wer also nicht mal Telefon hat, muss nicht blechen. Wer DSL hat, braucht auch einen LAN- oder WLAN-Anschluss. Der ist aber normal da (wozu hat man das DSL sonst? Achja, zum Anschluss eines Webradios. Das kostet nicht, ist ja kein PC ;-/) Knorkator 23:26, 3. Sep. 2007 (CEST)
- @Knorkator: Lies die ersten beiden Paragraphen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und dann frag dich, ob man wirklich einen Internetanschluss braucht. Eine Hilfe könnte auch die Internetrecherche nach der Frage sein, ob man nach der Digitalisierung eines Landstrichs für einen Fernseher Gebühren zahlen muss, obwohl man keine DVB-T-Box hat. Es mag ja Unsinn sein, aber es ist so, wie ich's schrieb. Hape 13:15, 4. Sep. 2007 (CEST)
- Naja, für DVB-T braucht man aber keinen Anschluss. Für Internet schon. Kritischer würde es bei einem WLAN-fähigen PC und einem offenen Accesspoint in der Nachbarschaft. Aber müssen wir die öffentlich-rechtlichen Raubritter noch auf dumme Ideen bringen? Bislang jedenfalls wollen sie von jemand ohne Internetanschluss nichts. Knorkator 23:31, 5. Sep. 2007 (CEST)
Vorschlag zur Tabelle
Wie wäre es mit der zusätzliche Spalte mit den Gesamteinahmen an Rundfunkgebühren pro Jahr? Damit ist ein Vergleich zwischen den Ländern möglich. Allerdings sollte auch die Einwohnerzahl mit dabei sein, damit der Verglich auch sinnvoll ist. 84.155.126.44 18:21, 16. Sep. 2007 (CEST)
- Das dürfte durch die Spalte Gebühr in % des BIP/Einwohner im Prinzip gegeben sein, ist zwar nicht gang genau desselbe, sagt aber letzten Endes fast dasselbe aus. -- Jesi 03:06, 18. Sep. 2007 (CEST)
POV: Nordamerika
Der Satz "Die USA und Kanada erheben keine Gebühren und haben niemals solche erhoben" ist meiner Meinung nach tendenziös und erweckt durch Auslassung von Fakten auch falsche Vorstellungen. Kanada hat im Gegensatz zu den USA sehr wohl einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Konstruktion an die der BBC angelehnt ist. Die CBC (Canadian Broadcasting Corporation http://en.wikipedia.org/wiki/Canadian_Broadcasting_Corporation) wird allerdings tatsächlich nicht über Gebühren, sondern über Steuern finanziert. Michael Moore macht in seinem Film "Bowling for Columbine" die unterschiedlichen TV-Systeme der USA und von Kanada dafür verantwortlich, dass trotz vergleichbar großer Zahlen (relativ zu Bevölkerungszahl) von Schusswaffen wie in Kanada in den USA etwa 10 mal mehr Menschen durch Schusswaffengebrauch ums Leben kommen als in Kanada. Zu Nordamerika gehört zudem auch Mexiko, über dessen TV-System z.B. http://www.museum.tv/archives/etv/M/htmlM/mexico/mexico.htm sehr ausführlich berichtet. 84.138.232.220 22:35, 27. Sep. 2007 (CEST)
- Dazu kommt, dass es in den USA sehr wohl Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Sender gibt, die allerdings keine Zwangsgebühren sind. Die Formulierung im Artikel sollte wirklich geändert werden. 91.37.105.122 21:12, 25. Okt. 2007 (CEST)
Gebühr in % des BIP/Einwohner
Wie kommen denn diese Zahlen zustande? Durch einfache Division der anderen Spalten jedenfalls nur in der Hälfte der Fälle. Leider steht ja auch (mal wieder) nirgends eine Quellenangabe dran. --Der Hammer 17:13, 19. Jan. 2008 (CET)
Siehe auch Anmerkung unter "Änderungen durch GIS Gmbh" --GIS Gmbh 19:59, 10. Jul. 2008 (CEST)
Änderungen durch GIS Gmbh
Dieser User dürfte logischerweise einen Standpunkt vertreten, der nicht ganz neutral ist.
Zu den Änderungen bei der Höher der Rundfunkgebührt in Österreich auf €199,32: da sind ann aber im gegensatz zu den alten Zahlen nicht alle Gebühren mitgerechnet, sondern nur die Anteiel, die der ORF erhält (siehe Tahelle unter Rundfunkgebühr#Geb.C3.BChrenh.C3.B6he). Ich denke aber, die Gesamt-Gebühren sind für die emisten Menschen wohl relevanter, also wieviel der ORF davon erhält. --MrBurns 16:42, 9. Jul. 2008 (CEST)
Hallo, die Tabelle und deren Qualität hat nichts mit neutral oder nicht zu tun. Sie ist GRUNDSÄTZLICH zu hinterfragen. Leider fehlt hier ganz eindeutig eine Quellenangabe, so weiß man nicht von wo und welchem Jahr die BIP-Daten stammen. Siehe dazu auch den Diskussionsbeitrag ein Stück weiter oben. Auch sind die Gebühren hinsichtlich Quelle, Aktualität und Zusammensetzung mit Vorsicht zu genießen. (In Albanien beispielweise finanziert der Staat den öffentlich-rechtlichen Sender mit. Das ist hier leider nicht berücksichtigt oder erwähnt.)
Ein im Jahre 2006 von der GIS und Vertretern mehrerer Rundfunkgebührengesellschaften aus Europa gegründeter Dachverband, die Broadcasting Fee Association (BFA) hat 2007 daher eine Erhebung der Gebühren der Mitgliedsländer durchgeführt. Und hier anhand dessen verglichen, was der Sender erhält. Das Ergebnis ist unter orf-gis.at (Memento vom 29. Oktober 2007 im Internet Archive) abrufbar. Vielleicht könnte man dieses chart anstatt der derzeit aktuellen Tabelle posten?!
Ob nun mit den Rundfunkgebühren auch noch andere Gebühren eingehoben werden, die jedoch dann das Land oder eine andere Stelle erhalten, dürfen, wenn es beispielsweise um die ([Un-]Zufriedenheit mit der) Programmqualität geht, dann nicht berücksichtigt werden. Auch gehören Länder, wo der Sender staatliche Zuschüsse erhält und daher weniger Gebühren einhebt, in so einen Vergleich, wo es um öffentlich-rechtliches Fernsehen geht, nicht unbedingt hinein.
--GIS Gmbh 19:55, 10. Jul. 2008 (CEST)
Urteil gegen Computer-Gebühr
Bitte das entsprechend einbauen! --80.133.127.179 12:17, 30. Jul. 2008 (CEST)
- Betrifft aber nicht wirklich die GIS -- JonnyBrazil 12:36, 30. Jul. 2008 (CEST)
- Hat doch auch niemand behauptet ;-) - A und D sind aber -hier- zwei unterschiedliche Abschnitte --80.133.127.179 14:31, 30. Jul. 2008 (CEST)
Ab welchem alter muss gez bezahlt werden?
Ab wann muss gez bezahlt werden? Habe nähmlich einen Brief bekommen, der meint, ich müsse ab dem 1.2.1997 gez zahlen. bin aber 24.10.1984 geb. das heist, ich war da erst 13 jahre. geht das mit rechten dingen zu?
- Dazu müsste man mehr Infos haben. Aber 11 jahre rückwirkend glaub ich nicht, da würde ich gerne den Brief dazu sehen. -- JonnyBrazil 16:10, 15. Okt. 2008 (CEST)
Gebührenerhöhung in Österreich mit 1.6.2008
Mit 1.6.2008 wurden die Rundfunkgebühren in Österreich erhöht.
http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=news&artikel=3953
"Per 1. Juni 2008 erhöht sich das ORF-Programmentgelt um 9,4 Prozent, das sind monatlich 1,30 Euro..
Der ORF-Anteil an den Rundfunkgebühren beträgt damit künftig 15,10 Euro (exkl. USt.) pro Teilnehmer (statt bisher 13,80 Euro). Der Grund für die Erhöhung liegt an der Anpassung des in den letzten Jahren unverändert gebliebenen Programmentgelts an die Inflation. ..."
Gebühren wurden aktualisiert
--GIS Gmbh 19:57, 10. Jul. 2008 (CEST)
Unklarheit im Abschnitt über die DDR
" Zusätzlich war eine „Kulturabgabe“ von 0,05 Mark je gewählter Satz zu zahlen."
Den Satz verstehe ich nicht ganz. Welcher Sätze sind damit gemeint?
Wenn jemand genaueres weiß könnte der das ja präzisieren. Danke! --Mit freundlichen Grüßen: Mthezeroth 01:29, 16. Jun. 2008 (CEST)
Gebührengrafiken
Eine Frage zu den Gebührengrafiken: Könnten die Ersteller ihr Zahlenmaterial austauschen und eine kombinierte Grafik (Entwicklung Anteilig + Inflationsbereinigt) erstellen? Die unterschiedlichen Aufbereitungen (speziell die Anteilig-Grafik ist in der aktuellen Form im Artikel kaum lesbar) und Formate sind IMHO nicht so ganz lesefreundlich und aussagekräftig, sorry. Eine hilfreiche Info wäre IMHO noch, die Entwicklung des Gesamtetats über die Jahre zu bringen, oder? --NB > + 13:13, 15. Mär 2006 (CET)
Ich fände es sehr interessant, auch Informationen über die absolute Summe der eingenommenen Gebühren zu erhalten. Das auch im Vergleich der verschiedenen Länder. Es ist doch wichtig, wieviel Geld absolut zur Verfügung steht. Ich denke, daß es relativ wenig unterschied macht, ob ein Fernsehprogramm von 1.000.000 Menschen in einem kleinst-Land oder von 80.000.000 Menschen in einem Flächenstaat gesehen werden. Trotz des immensen Hebels "Haushaltsanzahl" liegen die Gebühren in Deutschland aber nicht deutlich unter den Gebühren in kleinern Staaten.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 80.133.72.191 15:08, 15. Aug. 2008 (CEST)
Gebührenungerechtigkeit
Aus Unterschiedlichen Gründen kann man sich von der Bebühr befreien lassen. Meist sind dies die Gruppen, die am meisten Zeit haben den Rundfunk zu nutzen. Warum darf ein ALGII/Sozialhilfe-Empfänger oder BAFöG Student sich befreien lassen, jemand der gleich viel durch Arbeit verdient aber nicht? Warum gibt es statt der Befreiung keine ermäßigte Gebühr, nutzen doch diese Gruppen auch den Rundfunk? Dies beschäftigt viele Zahler und sollte in den Artikel.
- Mit ein wenig nachdenken käme ich auf die Lösung, dass diese Gruppen -von Staat alimentiert- dann bei der Berechnung auch einen vergrößerten 'Warenkorb' bekämen, so dass auch dann wieder die arbeitenden Steuerzahler dies finanzieren müssten. Und derartige Dinge sich von der rechten in die linke Tasche zu verschieben, macht IMHO nicht wirklich Sinn...
- Ansonsten ist hier der Artikel darüber, was die Rundfunkgebühr ist, nicht aber über die gesetzliche Grundlage (siehe Navigationsleiste dazu)... --NB > ?! > +/- 20:09, 11. Jul 2006 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 80.133.72.191 15:08, 15. Aug. 2008 (CEST)
Rechtschreibung
Ich bitte um Korrektur von "Nord Amerika" - das schreibt sich "Nordamerika"!
- Danke! --Torsten Bätge 11:03, 10. Apr. 2007 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 80.133.72.191 15:08, 15. Aug. 2008 (CEST)
Karte "Rundfunkgebühren"
Die Rundfunkgebühren-Übersichtskarte in diesem Artikel müsste evtl. überarbeitet werden. Es fehlt die Insel Rügen. --88.74.237.207 14:06, 20. Dez. 2007 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 80.133.72.191 15:08, 15. Aug. 2008 (CEST)
Zitat...
Ich fände es schön, wenn zum Thema 'unfreiwillige Finanzierung/Internetgebühr' folgendes Zitat des SWR-Intendanten Peter Boudgoust (aus einem SWR-Zeitschriftenbeitrag Mitte 2007) eingearbeitet werden könnte: "Für uns geht es darum, die Menschen auf all den digitalen Wegen zu erreichen, die sie selber nutzen wollen. Wir dürfen nicht die jüngere Generation verlieren, deren Mediennutzung eben durch Download- oder Video-on-demand-Angebote geprägt ist." Das Wort verlieren kann meiner Meinung nach in diesem Kontext nur auf das Geld und die Akzeptanz der jüngeren Bevölkerung bezogen sein, die sich laut Einschaltquoten von den ÖRR nicht wirklich angesprochen fühlen...
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 80.133.72.191 15:08, 15. Aug. 2008 (CEST)
Gewerblicher Bereich
Wiki: "Im gewerblichen Bereich, in dem für herkömmliche Empfangsgeräte keine Zweitgerätebefreiung gilt, ist demnach für jedes Radiogerät jeweils eine Grundgebühr und für jedes Fernsehgerät eine Fernsehgebühr zu bezahlen. Sind ausschließlich Fernsehempfänger vorhanden, dann ist eine Grundgebühr sowie für jeden Fernsehempfänger eine Fernsehgebühr zu entrichten."
Sind Ausschließlich Ferseher vorhanden... ist auch für jeden Fernseher eine Grundgebühr zu zahlen: Rundfunkgebührenstaatsvertrag $2 Abs 2...
"Jeder Rundfunkteilnehmer hat vorbehaltlich der Regelungen der §§ 5 und 6 für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für das Bereithalten jedes Fernsehgerätes jeweils zusätzlich eine Fernsehgebühr zu entrichten. Wenn hiernach Grundgebühren für Hörfunkgeräte zu entrichten sind, sind weitere Grundgebühren für Fernsehgeräte nur zu entrichten, soweit die Zahl der von einem Rundfunkteilnehmer bereitgehaltenen Fernsehgeräte die Zahl der Hörfunkgeräte übersteigt."
Vorschlag: "Im gewerblichen Bereich, in dem für herkömmliche Empfangsgeräte keine Zweitgerätebefreiung besteht, ist für jedes Rundfunkgerät eine Grundgebühr und für jedes Fernsehgerät zusätzlich eine Fernsehgebühr zu bezahlen. Für die Zahl der Fernseher, für die auch Radiogeräte vorhanden sind, entfällt die Grundgebühr."
- Danke für den Hinweis - ich hoffe, die Korrektur entspricht deiner Intention... --NB > ?! > +/- 09:47, 16. Mai 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 80.133.72.191 15:08, 15. Aug. 2008 (CEST)
Wohin fließt das Geld
Es ist leider nicht zu erfahren wie die eingenommenen Gebühren bei den Fernsehsendern verwendet werden. Interressant ist eine Bemerkung des ehem. Senderchefs Haim Saban (Spiegel interwiew 2003) das Deutschlands TV Einkaufer jahrzentelang in Los Angeles dem doppelten Preis zahlten!
Wieviel Milliarden gehen jährlich aufgrund des überproportionalen Anteils englischsprachiger Musiktitel im Programm nach Los Angeles und London? Folgend Ein Auszug aus dem Spiegel interview, die letzten Zeilen lassen den Schluß zu das die Deutschen Sender das Geld ihrer Hörer wissentlich veruntreuen, bzw veruntreut haben.
- Saban: Ich habe mir die Quotenverläufe mal genau angeschaut. An bestimmten Tagen hatte der Sender heftige Ausreißer nach oben. Also habe ich gefragt, was da läuft. Es war ein Action-Block. Ich kenne hier eine Filmfirma namens New Image, die Action-Filme zu sehr vernünftigen Preisen macht, und ich wusste, dass deren Chefetage zur Berlinale reist. Also habe ich das deutsche Management gebeten, sie zu treffen - und siehe da: Sie haben einen Deal über ein ganzes Paket abgeschlossen. Wir finden Gelegenheiten und weisen das Management darauf hin, das ist unser Job. Und wir achten sehr darauf, dass die deutschen Sender im internationalen Vergleich nicht völlig überhöhte Preise zahlen.
SPIEGEL: Was bislang der Fall ist.
Saban: Absolut. Die Deutschen haben in Hollywood doppelt so viel bezahlt wie Franzosen und Italiener. Der Wahnsinn muss aufhören. (nicht signierter Beitrag von 91.36.138.144 (Diskussion) 07:06, 25. Aug. 2008 (CEST))
Die Gebuehr wird monatlich erhoben, aber nicht unbedingt monatlich gezahlt.
<Korinthenkachen> Diese Information fehlt im Artikel. Insbesondere bei der Tabell e "Gebührenentwicklung" koennte man ruhig erwaehnen, dass die dort genannten Betraege monatlich anfallen.</Korinthenkacken> 134.91.141.39 11:01, 2. Sep. 2008 (CEST)
Gebühreneinnahmen
Weiss denn niemand, wieviel Rundfunkgebühren in D pro Jahr eingenommen werden? Ich finde überall nur die "Pro-Haushalt"-Zahlen.--Snoop 17:40, 1. Feb. 2009 (CET)
Debatte um die zukünftige Gestaltung der Rundfunkgebühr
Was ich für im Wahljahr 2009 für sehr interessant halten würde, wäre die Haltung deutscher Parteien bezüglich der zukünftigen Gestaltung der Rufugebühr. Abe, 12.2.09
Da die Gestaltung der Rundfunkgebühr Ländersache ist und eine Änderung erst für 2013 angekündigt, dürfte das im Wahljahr keine Rolle spielen. Was im Absatz zur Zukunft der Rundfunkgebühr fehlt, ist die Vorfestlegung durch die Ministerpräsidenten auf die beiden Alternativen Haushaltsgebühr und "reformierte Gebühr". Die Kopfsteuer der FDP ist aus dem Rennen. Hape 21:15, 12. Feb. 2009 (CET)
Heißt das, dass auf Landesebene eine Abschaffung der RuFugebühren für das jeweilige Bundesland beschlossen werden könnte? Abe, 9.3.09
Befreiung
warum finde ich nirgends die gültigen Regeln zur Befreiung von der Rundfunkgebühr? --Itu 18:09, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Vielleicht ändern sie sich ja zu häufig oder sie sind einfach zu umfanreich. Sie sind jedenfalls verlinkt im Artikel. Reicht das nicht? Meiner Meinung nach ist der Originalgesetzestext sicher besser, als eine - möglicherweise falsch wiedergegebene - Kopie hier in der Wikipedia. --RokerHRO 11:38, 9. Apr. 2009 (CEST)
also mit Originaltexten brauchen wir ja die WP gar nicht mehr. Und die GEZ-seite ist -passend zum GEZimage- absolut kaputt und unbrauchbar --Itu 16:27, 9. Apr. 2009 (CEST)
Gebühr in der DDR
Beziehen sich die Angaben auf die monatliche oder jährliche Gebühr??? (nicht signierter Beitrag von 78.49.111.207 (Diskussion | Beiträge) 14:21, 5. Mai 2009 (CEST))
Europa/BIP - fehlende Quellen/Belege
Ich habe bei Österreich die jährliche Gebühr nochmal korrigiert, da diese nicht richtig berechnet wurde. Man kann nicht einfach die gesamten Gebühren der einzelnen Bundesländer summieren, diese durch die Anzahl der Bundesländer (/9) dividieren und dann auf ein Jahr (x12) aufrechnen. Zuerst muss man sie nach Bundesländer und Anzahl der Haushalte gewichten.
Die Gebühren für Fernsehen inkl. Radio betragen daher Brutto im Österreichdurchschnitt - gewichtet nach Bundesländer/Haushalte - im Jahr 263,57 Euro oder 21,96 Euro pro Monat. Inklusive der Abgaben und Beiträge für Bund und Länder, die gemeinsam mit den Rundfunkgebühren eingehoben werden.
Der ORF erhält vom eingehobenen Betrag definitiv nur das Programmentgelt (16,61 Euro/Monat) = 199,32 Euro Brutto pro Jahr (Netto: 173,95/Jahr bzw. 14,50/Monat). Damit sinkt die Gebühr in % des BIP/Einwohner auf 0,63 %.
Leider fehlen bei dem Vergleich komplett die Quellen/Belege zu den Angaben (Gebühren, BIP/Einwohner etc.) und der jeweilige Stand der Daten.
Auch sollten nur die gleichen Daten verglichen werden. Dh. wenn es um den öffentlich rechtlichen Rundfunk geht, dann sollte nur jener Anteil verglichen werden, der tatsächlich an diesen geht. Es verzerrt hier sonst die Fakten, wenn beispielsweise in Österreich auch Abgaben und Beiträge hineinfließen, die gemeinsam mit den Rundfunkgebühren eingehoben werden, die aber an andere Stellen (Bund, Länder) abgeführt werden. Dies betrifft z.B. auch Dänemark und die Schweiz.
--GIS Gmbh 12:44, 19. Mär. 2009 (CET)
- Die Gebühr sinkt nicht dadurch, dass ein Teil der Gebühr nicht direkt an den ORF fließt. Die volle Gebühr ist an das Bereithalten eines Empfangsgeräts gebunden, und deshalb sollte natürlich auch die volle Gebühr betrachtet werden. --MobyDick 19:31, 23. Mai 2009 (CEST)
Artikel 5 GG
Im Artikel wird als "Gesetzliche Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland" Artikel 5 GG genannt. Dies stimmt aus meiner Sicht nicht, Artikel 5 GG sichert Meinungs-,Informations- und Pressefreiheit, legt aber nicht fest, wie diese zu gewährleisten ist und ist somit keine gesetzliche Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Klar ist Artikel 5 GG ein Argument für selbigen, aber eben keine gesetzliche Grundlage (nicht signierter Beitrag von 82.83.204.138 (Diskussion | Beiträge) 11:19, 13. Mai 2009 (CEST))
- Artikel 5 sichert auch die Rundfunkfreiheit. Diese bedeutet nicht, dass jeder, der ausreichend Geld hat, frei ist, seine Meinung allen anderen Bürgern ohne ausreichend Geld aufzudrücken, sondern bedeutet eine "dienende Freiheit", und das heisst wiederum, dass die Bürger ein Recht darauf haben, sich aus einem *freien Rundfunk* zu informieren. Die Existenz so eines freien Rundfunks, der nicht den Willfährigkeiten eines sich dynamisch entwickelnden Marktes unterworfen ist, und auch nicht staatlichem Einfluss, muss - da beisst sich die Kastze in den Schwanz - vom Staat sicher gestellt werden. Das GG bindet nämlich nur den Staat. Bei uns wird das durch den staatsfern finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. --MobyDick 19:28, 23. Mai 2009 (CEST)
- Artikel 5 ist in erster Linie ein Rechtsartikel, er sichert dem Bürger Rechte zu, genauer das Recht frei zu reden und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren, der Artikel schreibt aber nicht fest wie dies zu erreichen ist und schreibt dem Staat nicht vor allgemein zugängliche Quellen bereit zu stellen (laut Wortlaut muss es diese noch nicht einmal unbedingt geben), dazu wird er durch das Grundgesetz an keiner Stelle verpflichtet und somit bleibe ich weiterhin dabei, dass Artikel 5 keine gesetzliche Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darstellt, dieser Schluss wurde vor einigen Jahrzehnten gezogen, folgt aber nicht unmittelbar aus dem Artikel und der Staat würde keine Pflicht verletzten, wenn es diesen Rundfunk nicht geben würde, ob man nun zufrieden damit ist oder nicht ist hier in erster Linie irrelevant 82.83.213.204 00:39, 24. Mai 2009 (CEST)
Umstellung von Beitrags- auf Steuerfinanzierung in NL (2000)
Die Niederländer hatten bis 1999 Verhältnisse, die denen mit der GEZ in Deutschland ähnlich waren. Wegen des ständigen "Schnüffel-Ärgers" wurde die die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks dann auf eine Steuerfinanzierung umgestellt. Einzelheiten und die Erfahrungen damit kann man hier nachlesen, jedenfalls wenn man besser niederländisch kann als ich: nederlands omroepbijdrag, http://nl.wikipedia.org/wiki/Kijk-_en_luistergeld . --89.53.14.170 11:46, 28. Jun. 2009 (CEST)
Urteil zur Internet-Gebühr
nur mal der hinweis, evtl. an passender stelle einzubauen: http://www.dr-bahr.com/news/gez-pflicht-fuer-internet-pc-nur-bei-nachgewiesenem-bereithalten-zum-empfang.html --Tolanor 17:30, 19. Jan. 2010 (CET)
Sperrungschef bitte einbauen: Gebührenanteil in 2006 statt 2003 laut GEZ
Laut http://www.gez.de/docs/gb2006.pdf (S. 40) hat die GEZ für sich im Jahr 2006 2,23% (statt 2003: 1,97%) des gesamten Gebührenaufkommens beansprucht. Es wäre vorteilsgewährend, diese paar zig Millionen Euro Mehrausgaben wegen der Seitensperrung auch weiterhin zu unterdrücken. Sollte bis zum 17.06. machbar sein, danke. 81.173.152.239 (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von 81.173.152.239 (Diskussion | Beiträge) 23:43, 12. Jun. 2008 (CEST))
Rundfunkkgebühren gegen Informationsfreiheit
Ein Zitat aus http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg9271.html Beschluß der 1.Kammer des ersten Senats vom 6.9.99 - 1 BvR 1013/99 - Fundstelle auch: NJW 2000, 649 (laut Urteil des VG Koblenz v. 15.7.2008 - 1 K 496/08.KO-):
"Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG enthält keine Garantie kostenloser Informationen. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten dieses Grundrecht nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten. Dafür ist nicht das Mindeste ersichtlich" - bei dem klagenden Hotelbetreiber.
Wenn allerdings der Hotelier die Rundfunkgeräte abschließt oder ihre Netzstecker in Sparbüchsen einschließt, dann wird der nutzungswillige Gast abgeschreckt, weil ihn das Aufschließen mindestens 1 Monatsgebühr kostet. Die mögliche Abschreckung betrifft auch alle anderen Rundfunkgeräte-Bereithalter. "Befreiung" der einen auf Kosten der anderen ist in Deutschland erst 1 Kalendermonat nach der Anmeldung vorgesehen (Gesetzesstandtand 2008).
"Abschreckung" als Tatbestandsmerkmal für eine Grundrechtsverletzung macht hoffentlich aus dem zitierten Beschluß kein für wikipedia unzitierbares urheberrechtlich geschütztes Werk der Erfinder.
2q12q Finster (nicht signierter Beitrag von 147.142.186.54 (Diskussion | Beiträge) 21:05, 14. Jan. 2009 (CET))
Rundfunkgebühr Italien
In Italien beträgt die jährliche Gebühr 2010 lt. italienischem wikipedia 109 EUR. http://it.wikipedia.org/wiki/Canone_televisivo --77.181.225.252 12:54, 16. Feb. 2010 (CET)
Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Rheinland-Pfalz
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Rheinland-Pfalz sind originalverpackt zum Kauf angebotene Geräte nicht gebührenpflichtig. Mag jemand das Urteil heraussuchen und ergänzen? Meine Quelle: [1] --Constructor 07:40, 23. Feb. 2010 (CET)
zur Ergänzung in der Tabelle Gebührenvergleich
Da ein prozentualer Vergleich nicht sehr Aussagekräftig ist, habe ich mir erlaubt, ausgehend von den, in der Tabelle stehenden Werten [ohne Gewähr] und den Einwohnerzahlen, nach folgendem Schema
(BIP pro Einwohner in EUR)* (Anteil der Gebühr am BIP pro Einwohner)= (Gebühr pro Einwohner) (Gebühr pro Einwohner) * (Einwohner) = (Summe der Gebühren)
den Betrag zu ermitteln. Dabei komme ich zu dem Ergebnis, das Deutschland (17,7Mrd.€) in etwa soviel ausgibt, wie Großbritannien (9,32Mrd.€) und Frankreich (7,67Mrd.€)zusammen.
-- 89.204.137.96 22:01, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Da hast du dir zu viel Arbeit gemacht, denn die Ergebnisse geben nicht wieder, was tatsächlich an Gebührenaufkommen erzielt wird, weil nicht jeder Einwohner eine solche zahlt. In Deutschland z.B. beträgt das Gebührenaufkommen - wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe - 7,3 Mrd. Euro. -- Hape 10:07, 11. Sep. 2010 (CEST)
Kritik
Fehlt da nicht ein Abschnitt »Kritik«? Was vor Zeiten zur »Grundversorgung« nützlich und nötig war, hat sich längst verselbstständigt zur »hoheitlichen Abgabe« (1. Abschnitt) für den »Bestandsschutz« der Anstalten (Kapitel Deutschland), mit dem alles und jedes begründet werden kann, bis zu Plakataktionen für Publikumsveranstaltungen à la »Rock am Ring«. Die Bedeutung der öffentlichen Sender hat sich über die Jahre hin signifikant verringert; ein Hinweis wäre da angebracht. Mit all den inflationsbereinigten Diagrammen usw. empfinde ich den Artikel als recht pro-Rundfunkgebühr. Kritik wäre angesagt. Wenn Rundfunk zu den Aufgaben des Staates gehört – worüber sich streiten lässt – so sollte das über reguläre Steuern geschehen. Ein langes Thema … — Fritz Jörn 10:16, 16. Feb. 2011 (CET)
- Hast Du den Abschnitt "Debatte um die zukünftige Gestaltung der Rundfunkgebühr" gelesen? --nb(
NB) > ?! > +/- 12:15, 16. Feb. 2011 (CET)
Keine Rundfunkgebühren in Luxemburg
http://www.computerbild.de/quiz/TV-Quiz-GEZ-Rundfunk-Gebuehren-Ratgeber-Wissen-2248711.html Zitat: "Luxemburg, Mutterland von RTL, besitzt ausschließlich private Fernsehsender und nur einen einzigen öffentlichen Radiosender, der staatlich finanziert wird."
Ich habe den Beitrag NICHT selbst verfasst sondern abgeschrieben. Einen Dr.-Titel habe ich aber nicht ;-) (nicht signierter Beitrag von 78.51.69.162 (Diskussion) 22:34, 25. Feb. 2011 (CET))
Taxation without Representation - Gebühreneinzug ohne Transparenz und Rechenschaft? - Diskussion an den hier passenden Platz kopiert
Aus der Diskussion zum "Norddeutschen Rundfunk" habe ich dies mal hierher kopiert, weil der Mangel an Transparenz, die fehlende Rechenschaft und die nicht vorgesehene Mitwirkung des Gebührenzahlers eher zum Thema "Öffentlichrechtlicher Rundfunk" und "Rundfunkgebühren" gehört, - und nicht nur ein norddeutsches Problem des NDR darstellt. --84.142.145.182 11:06, 17. Aug. 2011 (CEST)
Welche Repräsentation hat der Gebührenzahler im NDR? Sind Gebührenzahler in dieser Eigenschaft in Aufsichtsgremien des NDR vertreten? Wer sitzt in welchen Aufsichtsgremien und wie kommt er/sie da hin? Gibt es einen jährlichen Leistungs- und Ergebnisbericht, der für Gebührenzahler zugänglich ist? Gibt es einerseits ein jährliches Planbudget und andererseits eine jährliche Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und dabei einen Vergleich zwischen dem Planansatz (Planbudget) und den tatsächlichen Ausgaben? Wird das Rechenwerk so aufgeschlüsselt, dass es Gegenstand substantiierter Gebührenzahlerkritik sein könnte (Beispiel: Ausgaben für Musikrechte, Fußball, Promi-Honorare, ...)? Sind diese Dokumente für den Gebührenzahler zugänglich? Wird, falls vorhanden, in dem jährlichen Ergebnisbericht zu den Abweichungen zwischen Soll und Ist Stellung genommen? Ist dieser Teil des Textwerks, falls vorhanden, für den Gebührenzahler zugänglich? --89.53.41.77 16:29, 1. Okt. 2009 (CEST)
Einige Geschäftsberichte (den letzten von 2007) findet man unterhalb von http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/, die Berichte sind allerdings nur über Google-Suchen auffindbar, in der Navigation der Seite fehlen sie. --89.53.32.80 22:59, 14. Okt. 2009 (CEST)
Gebührenzahler haben keinen Rechtsschutz gegen Gebührenverschwendung: http://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article1608572/Gericht-ARD-darf-Guenther-Jauch-verpflichten.html --84.142.133.201 22:15, 23. Aug. 2010 (CEST)
Bitte Unterschiedliches - "Rechtsschutz" gegenüber "Transparenz" - klar auseinanderhalten: Es ist eine Sache, ob ich als GEZ-Gebührenzahler gegen Gebührenverschwendung etwas tun kann. (Gericht sagt: "nein") - Und eine andere Sache, ob ich eine Chance oder einen Anspruch darauf habe, von Verwendung und Verschwendung überhaupt zu erfahren. Hier muss der Gesetzgeber erheblich nachbessern. --84.142.145.182 10:23, 17. Aug. 2011 (CEST)
Keine Rundfunkgebühren in Zypern, Ungarn, Estland, Niederlande, Portugal, Spanien
Der Artikel erweckt den Eindruck, dass Rundfunkgebühren überall in Europa völlig normal und selbstverständlich seien. Deshalb wurde vermutlich bewusst unterschlagen dass auch Zypern, Ungarn, Estland, die Niederlande, Portugal und Spanien von ihren Einwohnern keine Rundfunkgebühren eintreiben. Vgl. en-WP, übersichtliche Grafik mit Preisvergleich dort. (nicht signierter Beitrag von 62.157.47.120 (Diskussion) 10:37, 18. Dez. 2011 (CET))
Entfernung des BIP (und der sich darauf beziehenden Größen) aus der Tabelle "Gebührenvergleich"
Die Aufstellung der BIP Größen und die Berechnung des Anteils der Rundfunkgebühren an den BIP pro Einwohner in der Tabelle "Gebührenvergleich" ist irreführend. Das BIP hat keine Aussagekraft in Bezug auf die Kaufkraft der einzelnen Einwohner eines Landes. Ein Beispiel: Ein Staat mit zwei Einwohnern, einer mit einer Million Euro Jahreseinkommen und der andere mit Null Euro Jahreseinkommen, hat ein BIP pro Kopf von einer halben Million Euro. Bei Betrachtung dieses BIP pro Kopf könnte man fälschlicherweise geneigt sein, eine hohe (Anteilig am BIP pro Einwohner jedoch niedrige) Rundfunkgebühr sei auch in Bezug auf den zweiten Einwohner angemessen. Siehe des weiteren auch die Kritikpunkte im Artikel Bruttoinlandsprodukt. -- 93.132.191.230 11:59, 6. Mär. 2012 (CET)
- Deswegen wird dort auch teilweise (z.B. Deutschland), wenn auch nicht konsequent, das kaufkraftbereinigte BIP verwendet. --Mps (Diskussion) 15:37, 21. Mär. 2012 (CET)
- Für mich als Geringverdiener ist die Rundfunkgebühr aber dennoch sehr hoch, auch wenn der hohe wirtschaftliche Umsatz in unserem Lande das BIP hoch treibt (davon habe ja ich nichts). -- 95.112.215.221 00:14, 26. Mär. 2012 (CEST)
Österreich Gebühr für Laptop
"Für andere mobile Geräte wie Laptops mit Breitband-Internetanschluss hebt die GIS jedoch Gebühren ein" wurde von mir gelöscht
Hier ein Update: http://www.heise.de/newsticker/meldung/GIS-verliert-Wiener-Internetnutzer-muss-keine-Rundfunkgebuehren-zahlen-206574.html
Zudem wird diese Änderung (dass für Laptops keine Gebühren anfallen) ja eh schon ein paar Zeilen oberhalb kommuniziert. Warum dieser von mir entfernte Satz überhaupt noch im Artikel war, ist fraglich! --178.114.183.63 19:37, 17. Dez. 2011 (CET)
- Technisch gesehen ist die Formulierung, die am Anfang dieses Abschnitts in Anführungszeichen steht, natürlich Blödsinn: Ethernet ist ein Netzwerkanschluss, der mit einem Internetanschluss verbunden werden kann, aber selbst kein Internetanschluss, WLAN ist überhaupt kein Anschluss, sondern eine Funknetzwerkverbindung, das Funknetzwerk kann wiederum mit dem Internet verbunden sein. Selbst 56k-Modems sind keine Internetanschlüsse, ein Internetanschluss ist das, wo man das Modemkabel auf er anderen Seite einsteckt, 56k-Modems können auch mit anderen Netzwerken verbunden werden, auch wenn die in den meisten Ländern nicht mehr existieren. Aber 56k-Modems findet man nur noch auf alten Laptops und Breitband ist 56k ohnehin nicht. --MrBurns (Diskussion) 19:27, 1. Jun. 2012 (CEST)
Europakarte zum Vergleich der Rundfunkfinanzierung
Ich habe die Europakarte aus dem Artikel entfernt, da sie (inzwischen) mehr fehlerhafte als korrekte Angaben enthält und damit unbrauchbar geworden ist. Wenigstens für die fünf großen europäischen Märkte (D, F, GB, I, E) sollten die Angaben stimmen, damit so eine Karte hier sinnvoll ist. Für Deutschland stimmt die Karte nur, wenn die Deutsche Welle berücksichtigt wird. Dann müssten aber auch die staatlichen Zuschüsse in anderen Staaten gekennzeichnet werden. Die Auslandssender sollten m.E. besser rausgehalten werden, da sie erstens auch in anderern Ländern (z.B. Frankreich) staatlich finanziert sind und zweitens im Vergleich zum nationalen Rundfunk nur jeweils einen sehr kleinen Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunksektors ausmachen. Die Werbefinanzierung in Frankreich ist in der Karte ebenso unberücksichtigt wie in Spanien.--Hvd69 (Diskussion) 17:19, 21. Jul. 2012 (CEST)
Überarbeitung dringend notwendig: Aktualität und internationale Vergleiche
Ich bin zufällig auf den Frankreich-Abschnitt gestoßen, und mir ist aufgefallen, wie hoffnungslos veraltet und durcheinander die Angaben dort waren und auch nach meiner oberflächlichen Korrektur noch sind. (Wer hier helfen möchte, könnte sich dieser französischen Quelle zu Frankreich bedienen.) Gleiches gilt augenscheinlich für die Informationen zu den anderen nicht-deutschsprachigen Ländern. Die große Gebührenvergleichs-Tabelle bietet keinerlei Anhaltspunkt zum Stand der jeweiligen Information, die meisten Daten sind unbelegt! Der Nordamerika-Abschnitt bietet mehr Information zu Bowling for Columbine als zum Thema Rundfunkgebühr...--Hvd69 (Diskussion) 21:56, 16. Aug. 2012 (CEST)
- Habe das riesige Zahlengrab "Gebührenvergleich" gelöscht, nachdem sich niemand für die Mammutaufgabe der Aktualisierung und des Einbaus von Quellenangaben zu interessieren scheint – die wohl auch kaum zu leisten ist. --Hvd69 (Diskussion) 01:48, 11. Jan. 2013 (CET)
Abschnitt "Verwendung der Gelder" gelöscht
Ich habe den Abschnitt "Verwendung der Gelder" in der bestehenden Form aus mehreren Gründen gelöscht:
- Er bezog sich nicht speziell auf die Verwendung der Rundfunkgebühr, um die es in diesem Artikel gehen muss, sondern allgemein auf die Ausgaben öffentlich-rechtlicher Sender.
- Allgemeine Aussagen zu den Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören in den Fachartikel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, dort gibt es im Kapitel Deutschland einen Abschnitt Kostenstruktur, in den Aussagen zu den Ausgaben gehören. Es gibt dort im Übrigen auch einen eigenen Abschnitt "Kritik am öffentlichen Rundfunk".
- Die Aussage "größter Einzelposten sind Sportübertragungen" war durch keine Quelle belegt, würde so selbst im passenden Artikel gelöscht werden müssen.
- Die Aussage "obgleich z.B. Sender wie Eurosport (...) senden würden, würde man sie nicht regelmäßig überbieten." ist nicht belegte Theoriefindung, die außerdem fälschlich nahelegt, dass diese Sender dank des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine Sportübertragungen senden könnten.
- Die Aussage, dass die Intendantengehälter "zweitgrößter Einzelposten" der Ausgaben seien, war ebenso unbelegt und ist offensichtlicher Unsinn, wenn man sich jede beliebige Aufstellung über die Kostenstruktur des örRf ansieht. Die unabhängigste Aufstellung veröffentlicht bekanntlich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Auch diese Aussage hatte unmittelbar nichts speziell mit den Gebühren zu tun, sondern genauso viel oder wenig mit den übrigen Finanzierungsquellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.--Hvd69 (Diskussion) 14:34, 21. Dez. 2012 (CET)
BBC Zahlen stimmen nicht!
Bitte mal auf die englische Wikipediaseite des BBC kucken gehen, und irgendwie hat sich das doppelte an Gebühren hier in die Tabelle eingeschlichen. (nicht signierter Beitrag von 93.217.113.159 (Diskussion) 00:33, 29. Dez. 2012 (CET))
Gefixt, siehe Quellenangabe und Konversionsraten vom 31.12.2011.
--95.149.50.183 01:21, 30. Dez. 2012 (CET)
Ablehnung moderner Medien
Gibt es ein Gesetz, aus dem sich ableiten lässt, dass auch jemand der moderne, elektronische Medien vollständig ablehnt, die Rundfunkgebühr entrichten muss? Beispielsweise gibt es Rentner, die nur eine Tageszeitung lesen, jedoch über kein Radio oder Fernseher verfügen. Dann gibt es Menschen, die haben gar keine Zeit Radio zu hören oder Fern zu sehen. Also woraus leitet sich ab, dass jeder diese Rundfunk-Steuer zahlen muss, unabhängig ob die technischen Möglichkeiten oder den Willen hat diese Medien auch zu benutzen. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass neben einem gewissen Nutzen, Medienkonsum auch sehr stark schädlich sein kann. --91.33.171.193 21:11, 29. Dez. 2012 (CET)
- Die gesetzliche Grundlage für die neue Regelung ab 2013 steht im Artikel. Der Rest deines Beitrages trägt nicht zur Verbesserung des Artikels bei und ist daher auf dieser Seite irrelevant. Siehe WP:DS. --MrBurns (Diskussion) 22:00, 29. Dez. 2012 (CET)
- Ergänzend, damit seine implizite Frage auch beantwortet wird: Das Grundgesetz und die darauf ergangene Rechtssprechung des BVerGs verpflichten den Staat, die Rahmenbedingungen für die Existenz eines bürgerrechtlichen Rundfunks zu schaffen und zu garantieren. Wie der ÖRR finanziert wird, bleibt dem Gesetzgeber überlassen, solange die Finanzierung hinreichend staatsfern (also z.B. nicht aus Steuermitteln) erfolgt und so ausreichend dimensioniert ist, dass der ÖRR seinen Verfassungsauftrag erfüllen kann. Insbesondere ist die Finanzierung völlig unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung oder überhaupt auch Nutzungsmöglichkeit des ÖRR. Völlig verfassungskonform könnte der Rundfunk also auch durch Abgaben auf Bratwürste finanziert werden. --91.53.86.232 17:21, 30. Dez. 2012 (CET)
- Wie kommt ihr mit dem Grundgesetz rauf, da ist nirgendwo der ÖRR erwähnt. Kann es auch nicht sein, da Rundfunk Ländersache ist, oder habe ich was übersehen ? und bügerrechtlicher Rundfunk ist nicht gleich öffentlich-rechtlicher Rdundunk - wenn es bürgerlich-rechtlicher Rundfunk wäre, könnte es auch in privater Rechtsform mit öffentlichem Auftrag (wie es in der Schweiz ist) sein. --H.A. (Diskussion) 14:36, 1. Jan. 2013 (CET)
- Das BVerfG hat ausdrücklich auch eine andere Rechtsform erlaubt. Wie in der Schweiz könnte also auch unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk von einem privatrechtlichen Verein betrieben werden. Die SRG war ja bis vor ein paar Jahren auch noch öffentlich-rechtlich. Und der fragliche Artikel in unserer Verfassung ist die Rundfunkfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Diese ist nach Urteilen des BVerfGs keine Unternehmerfreiheit (dass also jeder mit hinreichend viel Geld Rundfunk betreiben darf, um der Welt seine Meinung aufzudrängen), sondern ist als 'dienende Freiheit' zu verstehen. Das bedeutet, dass der Staat durch die Verfassung gebunden ist, die Rahmenbedingungen für einen weitgehend vom Staat unabhängigen Rundfunk zu schaffen, der die Informationsfreiheit der Bürger garantieren kann. Das BVerfG hat das in seinen weiteren sogenannten Rundfunkurteilen (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkurteil) präzisiert.--91.59.81.192 22:07, 2. Jan. 2013 (CET)
- Im Artikel 5 ist die Informationsfreiheit (nicht nur des Rundfunks, sondern auch der Printmedien etc.) erwähnt, das ist richtig. Aber das muss nicht zwangsläufig auf ÖRR hinauslaufen. Wie 91.59.81.192 schon geschrieben hat, hat Karlsruhe auch eine andere Rechtsform erlaubt, so gesehen wäre auch ein Modell nach Schweizer Vorbild oder eine andere gemeinnützige Rechtsform (gGmbH) möglich. Zur SRG: Richtig, diese war öffentlich-rechtlich, wurde aber 1991 nach einem Volksentscheid (!) zu einem Verein umgewandelt. --H.A. (Diskussion) 10:36, 3. Jan. 2013 (CET)
- Also aus dem Text Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. ergibt sich mMn überhaupt nicht, dass es irgendeinen staatlichen Rundfunk geben muss. Schließlich gibts ja auch keine staatliche Presse. Wieso soll die "Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk" also nicht auch mit einem rein privaten Rundfunk möglich sein? Es müssen ja auch nicht alle Privatsender kommerziell sein, z.B. in den USA gibt es viele nichtkommerzielle private Rundfunksender. --MrBurns (Diskussion) 13:37, 3. Jan. 2013 (CET)
- Die Diskussion, ob die Verfassung (implizit) einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert oder nicht (einen "staatlichen" ganz sicher nicht!), gehört nicht wirklich zum Thema Rundfunkgebühr, zum Spezialthema "Ablehnung moderner Medien" erst recht nicht. Ich sehe nicht, wie dies hier zu einer Verbesserung des Artikels Rundfunkgebühr führen soll. Für so eine Diskussion besser geeignet wäre wohl der Artikel Rundfunkurteil. Mit der Frage, wie die Verfassung in Sachen Rundfunk auszulegen ist, hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausführlich beschäftigt. Wenn dich das Thema tatsächlich näher interessiert, such in diesem Zusammenhang mal nach den Begriffen "Bestandsgarantie" und "5. Rundfunkurteil", dazu gibt es jede Menge Expertisen und Diskussionen – Vergleiche mit den USA helfen bei Diskussionen um die spezifisch deutsche Verfassungswirklichkeit leider nicht weiter.--Hvd69 (Diskussion) 16:05, 3. Jan. 2013 (CET)
- mMn ist die Bezeichnung "Staatlich" durchaus korrekt, da es sich beim ÖRR um Anstalten des öffentlichen Rechts handelt, auch wenn der Staat offiziell keinen Einfluss nimmt abgesehen davon, dass er die Rundfunkfreiheit laut eigenem Selbstverständnis garantiert. Bei Beispiel mit den USA ging es darum, dass privater Rundfunk nicht kommerziell sein muss, möglicherweise gäbe es in Deutschland auch mehr nichtkommerzielle private Rundfunksender, wenn es für diese einfacher wäre, eine Zulassung zu bekommen. --MrBurns (Diskussion) 16:17, 3. Jan. 2013 (CET)
- Die Diskussion, ob die Verfassung (implizit) einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert oder nicht (einen "staatlichen" ganz sicher nicht!), gehört nicht wirklich zum Thema Rundfunkgebühr, zum Spezialthema "Ablehnung moderner Medien" erst recht nicht. Ich sehe nicht, wie dies hier zu einer Verbesserung des Artikels Rundfunkgebühr führen soll. Für so eine Diskussion besser geeignet wäre wohl der Artikel Rundfunkurteil. Mit der Frage, wie die Verfassung in Sachen Rundfunk auszulegen ist, hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausführlich beschäftigt. Wenn dich das Thema tatsächlich näher interessiert, such in diesem Zusammenhang mal nach den Begriffen "Bestandsgarantie" und "5. Rundfunkurteil", dazu gibt es jede Menge Expertisen und Diskussionen – Vergleiche mit den USA helfen bei Diskussionen um die spezifisch deutsche Verfassungswirklichkeit leider nicht weiter.--Hvd69 (Diskussion) 16:05, 3. Jan. 2013 (CET)
- Also aus dem Text Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. ergibt sich mMn überhaupt nicht, dass es irgendeinen staatlichen Rundfunk geben muss. Schließlich gibts ja auch keine staatliche Presse. Wieso soll die "Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk" also nicht auch mit einem rein privaten Rundfunk möglich sein? Es müssen ja auch nicht alle Privatsender kommerziell sein, z.B. in den USA gibt es viele nichtkommerzielle private Rundfunksender. --MrBurns (Diskussion) 13:37, 3. Jan. 2013 (CET)
- Im Artikel 5 ist die Informationsfreiheit (nicht nur des Rundfunks, sondern auch der Printmedien etc.) erwähnt, das ist richtig. Aber das muss nicht zwangsläufig auf ÖRR hinauslaufen. Wie 91.59.81.192 schon geschrieben hat, hat Karlsruhe auch eine andere Rechtsform erlaubt, so gesehen wäre auch ein Modell nach Schweizer Vorbild oder eine andere gemeinnützige Rechtsform (gGmbH) möglich. Zur SRG: Richtig, diese war öffentlich-rechtlich, wurde aber 1991 nach einem Volksentscheid (!) zu einem Verein umgewandelt. --H.A. (Diskussion) 10:36, 3. Jan. 2013 (CET)
- Das BVerfG hat ausdrücklich auch eine andere Rechtsform erlaubt. Wie in der Schweiz könnte also auch unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk von einem privatrechtlichen Verein betrieben werden. Die SRG war ja bis vor ein paar Jahren auch noch öffentlich-rechtlich. Und der fragliche Artikel in unserer Verfassung ist die Rundfunkfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Diese ist nach Urteilen des BVerfGs keine Unternehmerfreiheit (dass also jeder mit hinreichend viel Geld Rundfunk betreiben darf, um der Welt seine Meinung aufzudrängen), sondern ist als 'dienende Freiheit' zu verstehen. Das bedeutet, dass der Staat durch die Verfassung gebunden ist, die Rahmenbedingungen für einen weitgehend vom Staat unabhängigen Rundfunk zu schaffen, der die Informationsfreiheit der Bürger garantieren kann. Das BVerfG hat das in seinen weiteren sogenannten Rundfunkurteilen (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkurteil) präzisiert.--91.59.81.192 22:07, 2. Jan. 2013 (CET)
- Wie kommt ihr mit dem Grundgesetz rauf, da ist nirgendwo der ÖRR erwähnt. Kann es auch nicht sein, da Rundfunk Ländersache ist, oder habe ich was übersehen ? und bügerrechtlicher Rundfunk ist nicht gleich öffentlich-rechtlicher Rdundunk - wenn es bürgerlich-rechtlicher Rundfunk wäre, könnte es auch in privater Rechtsform mit öffentlichem Auftrag (wie es in der Schweiz ist) sein. --H.A. (Diskussion) 14:36, 1. Jan. 2013 (CET)
Es ändert sich nichts…
- -- ΠЄΡΉΛΙΟ 18:47, 27. Jan. 2013 (CET)
Handelsblatt als "Quelle"
Der reißerisch und populistisch aufgemachte Artikel "Die Fernseh-AG" im Handelsblatt Nr. 18 vom 25.01.2013 (den man nur gegen Bezahlung einsehen kann) bedient sich mehrerer Behauptungen, die nirgendwo bewiesen werden. Die Formulierung "teuerstes Fernsehen der Welt" im WP-Artikel ist auch sachlich falsch, weil mit dem Rundfunkbeitrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk (nicht nur das Fernsehen) finanziert wird. Das Handelsblatt nennt es "teuerstes Rundfunksystem der Welt", was unbewiesen und reine Polemik ist. Für die verwendeten Zahlen sind nur an einer Stelle Quellen angegeben. An anderen Stellen geht man sehr locker mit den Zahlen um. Die Wikipedia ist jedoch zu einem WP:NPOV neutralen Standpunkt verpflichtet. Deshalb habe ich diese Passage relativiert und nun revertiert. --Lindi (Sag’s mir persönlich) 13:55, 7. Feb. 2013 (CET)
- Ich habe mir die Quelle gerade nochmal angesehen und konnte keine polemischen Züge erkennen. Im Gegenteil: Der Verfasser, der laut seinem Wikipedia-Artikel als Fachjournalist für Medienthemen tätig ist, lobt und kritisiert das deutsche öffentlich-rechtliche Mediensystem: "Deutschland hat nicht nur das teuerste öffentlich-rechtliche Fernsehen, es hat auch eins der besten." In dem Artikel hebt er wiederholt die Qualität des Programms hervor, kritisiert aber gleichzeitig den hohen Aufwand und die hohen Verwaltungsausgaben.
- Wikipedia ist in der Tat dem neutralen Standpunkt verpflichtet und wesentliche Informationen in neutraler Weise aufzuzeigen. Wenn aus der Rundfunkgebühr das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem finanziert wird, wie im Artikel zu lesen ist, sollte dies auch in sachlicher Weise dargestellt werden. Ich arbeite das ganze nun als kritischen Bericht wesentlicher Tatbestände ein. Die Quelle ist nach WP:Q klar belastbar. Sollten tatsächlich Aussagen nicht stimmen, sollten diese ebenfalls durch belastbare Quellen aufgezeigt werden. --bigbug21 (Diskussion) 10:57, 16. Feb. 2013 (CET)
- Der Artikel im Handelsblatt ist deshalb als polemisch einzustufen, weil mit Unwahrheiten und nicht bewiesenen Behauptungen Effekthascherei im Sinne von billiger Populistik betrieben wird. Wo ist der vergleichende Beweis zwischen den Kosten internationaler Fernsehanstalten? Was soll der Unsinn mit "Fernsehballetten"? Wenn überhaupt, dann gab es eins, nämlich das Fernsehballett des MDR, das dieser inzwischen verkauft hat. Obendrein spricht der Autor des Artikels mal vom teuersten Rundfunksystem, dann vom teuersten Fernsehen. Ja, was meint er denn eigentlich? Fernsehen ist nicht gleich Rundfunk. Der Artikel ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde. Quellen in Wikipedia bitte immer "vom Feinsten". Hier hat auch das Prüfen von Belegen absolute Priorität. Dieser Prüfung hält der Handelsblatt-Artikel nicht stand. Bitte ändere die betreffende Passage entsprechend. Besser wäre es allerdings, diese Passage mit Verweis auf das Handelsblatt ganz zu streichen. --Lindi (Sag’s mir persönlich) 13:06, 16. Feb. 2013 (CET)
- Der von Siebenhaar verantwortete Kampagnenjournalismus des Handelsblatts ist bisher am besten vom (deutlich prominenteren) ebenfalls "Fachjournalisten für Medienthemen" Stefan Niggemeier aufgezeigt worden, einschließlich sehr vieler Nachweise von Unwahrheiten und Verzerrungen, die nicht nur Flüchtigkeitsfehler sind, sondern durchaus System haben. Bei Interesse haarklein nachzulesen in Niggemeiers Blog.--Hvd69 (Diskussion) 14:26, 16. Feb. 2013 (CET)
- Danke, ihr habt mich überzeugt. Die Ergänzung habe ich gerade entsprechend gekürzt und gehe auf die Suche nach belastbareren Quellen. --bigbug21 (Diskussion) 18:04, 16. Feb. 2013 (CET)
- Der von Siebenhaar verantwortete Kampagnenjournalismus des Handelsblatts ist bisher am besten vom (deutlich prominenteren) ebenfalls "Fachjournalisten für Medienthemen" Stefan Niggemeier aufgezeigt worden, einschließlich sehr vieler Nachweise von Unwahrheiten und Verzerrungen, die nicht nur Flüchtigkeitsfehler sind, sondern durchaus System haben. Bei Interesse haarklein nachzulesen in Niggemeiers Blog.--Hvd69 (Diskussion) 14:26, 16. Feb. 2013 (CET)
- Der Artikel im Handelsblatt ist deshalb als polemisch einzustufen, weil mit Unwahrheiten und nicht bewiesenen Behauptungen Effekthascherei im Sinne von billiger Populistik betrieben wird. Wo ist der vergleichende Beweis zwischen den Kosten internationaler Fernsehanstalten? Was soll der Unsinn mit "Fernsehballetten"? Wenn überhaupt, dann gab es eins, nämlich das Fernsehballett des MDR, das dieser inzwischen verkauft hat. Obendrein spricht der Autor des Artikels mal vom teuersten Rundfunksystem, dann vom teuersten Fernsehen. Ja, was meint er denn eigentlich? Fernsehen ist nicht gleich Rundfunk. Der Artikel ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde. Quellen in Wikipedia bitte immer "vom Feinsten". Hier hat auch das Prüfen von Belegen absolute Priorität. Dieser Prüfung hält der Handelsblatt-Artikel nicht stand. Bitte ändere die betreffende Passage entsprechend. Besser wäre es allerdings, diese Passage mit Verweis auf das Handelsblatt ganz zu streichen. --Lindi (Sag’s mir persönlich) 13:06, 16. Feb. 2013 (CET)
Gebuehrenbefreiung
Weblink Nummer 5 (http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/) führt effektiv auch nicht zum Ziel... --Quasiteilchen (Diskussion) 22:26, 18. Feb. 2013 (CET)
Beitrags-Einzug (erl.)
Wie wird in Deutschland denn der neue Beitrag eingezogen? Also bei Bürgern, die bisher keine "GEZ-Gebühren" bezahlt haben? --89.204.130.199 16:10, 26. Mai 2013 (CEST)
- Der "Beitragsservice" (früher GEZ) ist eine Behörde. Weil: Staatsvertrag und Pflicht des Bürgers und so. Jeder Haushalt ist per Gesetz verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen. Egal, ob man Öffentlich rechtliches TV oder Radio nutzt oder womöglich die Ausgaben für Talkshow-Master oder Fußball oder oder oder für absolut überzogen hält. (Oder wie war das nochmal mit dem Gehalt der "Lottofee"? Oder den den Staatskirchen geschenkten Übertragungssendungen?). Sozusagen eine Steuer. Die bezahlst Du ja auch nicht exakt für das, was Du nutzt. Bloß eben im Gegensatz zur TV-/Radio-Gebühr einkommensabhängig. Diese Gebühr könnte also auch durch eine Steuererhöhung eingetrieben werden, aber dann wäre es eben einkommensabhängig und außerdem würde dann eine Behörde wegfallen oder zumindest ziemlich klein werden, wenn das Geld vom Finanzamt im Block an den "Beitragsservice" zur Verteilung an die Rundfunkanstalten überwiesen wird. Außerdem haben wahrscheinlich die Rundfunkanstalten etwas dagegen: Dann müßten sie bei jeder Haushaltsdiskussion des Bundestages um ihr Geld fürchten und Lobbyarbeit betreiben (mehr als sonst). Mit zeitlich erstmal unbegrenzt festgelegten Gebühren läßt sich besser planen. Zumal man da weiß, dass diese Gebühren im Laufe der Zeit höchstens steigen, aber nie sinken.
- Nun aber zur Methode der "Neukundengewinnung": Diese Behörde darf - wie übrigens auch viele andere - einfach ins Melderegister und ins Grundbuchamt schauen. Zumindest ersteres ist für den öffentlichen Dienst digital vernetzt. Beim Grundbuchamt weiß ich dies nicht. Spätestens beim Grundbuchamt ist jede Wohnung/jedes Haus ermittelbar. Und in Zukunft bezahlt man ja pro Wohnung. Die Behörde braucht also nur einen Namen zu jeder noch fehlenden Wohnung/jedem noch fehlenden Haus zu recherchieren und schon kann sie diesen Wohnungen einen Zahlungsbescheid zustellen. Wenn man Glück hat, ist der Bescheid nicht rückdatiert. Denn man ist zahlungspflichtig ab Ermessen der Behörde.
- Sollte man Anrecht auf einen verminderten Gebührenbeitrag (zum Beispiel Pflegebedürftigkeit) haben, muß man übrigens erst die Nachweise auftreiben (eigene Behauptung oder Kopie von irgendwas reicht - wie ich las - wohl nicht: Man muß wieder erst zu der Behörde, die die zur Minderung berechtigte Situation einmal festgestellt hat oder laufend feststellt. Dann muß man beim "Beitragsservice" (Service für die Landesrundfunkanstalten, nicht für den Bürger!) um die Minderung der Gebühr bitten (Beamtendeutsch: beantragen). Deren Bestätigung erfolgt eher nicht prompt. Sollte der Minderung zugestimmt werden, gilt dies nicht rückwirkend! Also ist immer Eile geboten.Ninivell (Diskussion) 05:04, 1. Dez. 2013 (CET)
Gibt es keinen Passus „Kritik“? (erl.)
In Deutschland ist seit 2013 eine Zwangsabgabe entstanden, auch wenn man keinen Fernseher, kein Radio und kein Autoradio besitzt.
Gab es Klagen? Warum wird das nicht erwähnt?
Grüße - 88.78.153.154 12:26, 13. Jun. 2013 (CEST)
- Die deutschlandspezifische Kritik ist im Abschnitt zu Deutschland untergebracht, Überschrift: "Der Rundfunkbeitrag ab 2013". --Hvd69 (Diskussion) 23:20, 13. Jun. 2013 (CEST)
Deutschland - chronologie mal anders? :)
Gibt es einen validen grund warum bei Rundfunkgebühr#Deutschland chronologisch gesprungen wird? Erst "bis 2012" dann "ab 2013" und dann zurück in die Vergangenheit "Frühgeschichte der Rundfunkgebühr" die dann über einen kurzen Abstecher in die DDR bis 2010 geht. Ich kann da irgendwie keine Systematik erkennen?! ...Sicherlich Post 10:04, 4. Dez. 2013 (CET)
- da stimme ich Dir zu. ich hatte, wenn ich mich recht erinnere, beim ausbau des frühgeschichtlichen teils gemerkt, dass alles durcheinander ging und ein, zwei pakete umgeschichtet.
- wenn man die geschichte an den anfang stellt, kommt der leser zu spät zu dem, was ihn vermutlich am ehesten interessiert, nämlich die aktuelle gebührenordnung von 2013. wenn Du zeit hast, schichte ruhig mal um, mir fällt nichts rechtes dazu ein. der artikel ist halt so gewachsen, dass die "bis 2013er" passage lange die aktuelle war und jetzt vergangenheit wurde. Maximilian (Diskussion) 11:02, 4. Dez. 2013 (CET)
- "t, kommt der leser zu spät zu dem, was ihn vermutlich am ehesten interessiert" - meinst du? ich würde ja sagen das Inhaltsverzeichnis (sprich die Überschriften) müssten nur deutlich sein ("ab 2013" ist es IMO) und wenn der leser gleich mit lesen beginnt wird er ja schnell erkennen, dass es chronologisch geht oder? ...Sicherlich Post 11:44, 5. Dez. 2013 (CET)
- Ich denke, das inzwischen Überholte gehört in einen Abschnitt, der z. B. "Geschichte der Rundfunkgebühren in Deutschland" heißen könnte. Die aktuelle Situation gehört an den Anfang, evt. mit einem ersten Abschnitt "Beitragspflicht und gesetzliche Grundlage". --Hvd69 (Diskussion) 12:00, 5. Dez. 2013 (CET)
- Habs mal ein bischen umgestellt :) - zumindest ein bischen besser wie cih hoffe. Ich stimme zu, dass die aktuelle Situation oben hinsollte - also direkt in Deutschland. Aber die Situation, nicht der ganze schwall der unter "ab 2013" steht. sondern was ist jetzt fakt. evtl. kann man das noch ausbauen - aber vielleicht wäre auch eine auslagerung sinnvoll?! ...Sicherlich Post 21:46, 5. Dez. 2013 (CET)
- Ich denke, das inzwischen Überholte gehört in einen Abschnitt, der z. B. "Geschichte der Rundfunkgebühren in Deutschland" heißen könnte. Die aktuelle Situation gehört an den Anfang, evt. mit einem ersten Abschnitt "Beitragspflicht und gesetzliche Grundlage". --Hvd69 (Diskussion) 12:00, 5. Dez. 2013 (CET)
Einzelnachweise
Da ich nicht nachvollziehen kann, wo genau das Problem liegt, möchte ich hier mal anregen, insbesondere die Totlinkbausteine mal nachzusehen. Nach Einzelnachweis #34 wird nämlich kein einziger der nachfolgenden Einträge mehr angezeigt. Vorgestern (vor der Bearbeitung durch Benutzer Boshomi) ging es noch. --H7 (Diskussion) 11:37, 15. Mär. 2014 (CET)
Schwerer POV
Das die beiden Brüder sind, ist aus anderen Quellen belegt,
- aber gibt es für diese Aussage reputable Quellen?
- Der Artikel ist entlinkt zu ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Hier wird Information unter den Teppich gekehrt. --Hans Haase (有问题吗) 09:26, 15. Mai 2014 (CEST)
- Es gibt eine reputable Quelle, die den Vorsitzenden des nach meiner Kenntnis überregional nicht sonderlich relevanten Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zitiert, der angesichts seiner nicht angenommenen Beschwerde die Meinung geäußert hatte, die Mitwirkung des Ferdinand K. an der gerichtlichen Abweisung sei "irritierend" ("Verband scheitert erneut mit Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag", epd Medien, 17. Mai 2013, nicht online). Trotz der Berichterstattung in der wahrscheinlich wichtigsten medienpolitischen Fachpublikation teilt aber offensichtlich kein Experte diese Irritation. Keiner der beiden Brüder hatte alleinige Entscheidungsgewalt: Paul war, bei Licht besehen, nicht mehr und nicht weniger als ein Gutachter, von dessen Empfehlungen die Bundesländer in manchen Punkten abgewichen sind, und Ferdinand war und ist Teil eines achtköpfigen Kollegiums, das in Rundfunkfragen auch gerne mal die Gesetzgeber in die Schranken weist, wie zuletzt an der Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag zu sehen. --Hvd69 (Diskussion) 18:34, 15. Mai 2014 (CEST)
"neuartige Rundfunkgeräte"
Der Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" für internetfähige Geräte ist falsch. Im Internet werden Punkt-zu-Punkt-Verbindungen aufgebaut, das hat mit Rundfunk nichts zu tun. Typisch für Rundfunk ist, dass das Signal überall hin gesendet wird, unabhängig davon ob ein Empfänger aktiv ist. Dies steht im krassen Gegensatz zur Leitungsvermittlung im Internet, wo das Signal pro Empfänger ein Mal (und nicht für alle Empfänger gemeinsam und somit insgesamt nur ein Mal) gesendet werden muss (und so bei reger "Live-Stream"-Nutzung die durchschnittliche Übertragungsbandbreite aller einzelnen Internetnutzer verschlechtert wird). Es sollte also technisch korrekt von "internetfähigen Geräten", nicht von "Rundfunkgeräten" die Rede sein. --80.147.30.138 11:20, 15. Mai 2014 (CEST)
- Grüße von Neuartige Rundfunkempfangsgeräte und WP:TF. --GUMPi (Diskussion) 11:33, 15. Mai 2014 (CEST)
Ich glaube, dass wir uns darüber nicht streiten müssen. Auf der Website rundfunkbeitrag.de wird der Begriff nun mal so verwendet. Im Artikel Rundfunk steht: "Der Begriff Rundfunk ist kontextabhängig..." Selbst wenn man die technisch exakte Definition heranzieht, auf die die IP völlig zurecht und ohne TF hingewiesen hat, kann man konstatieren, dass es sich um Programme handelt, die als Rundfunk gesendet und über Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zusätzlich empfangen werden können. Damit ist ein Programm beides: Rundfunk und Streamingservice. Also kann man mit internetfähigen Geräten durchaus Rundfunkprogramme empfangen, wenn auch als Webstream statt als Rundfunk. Bei reinen Internetsendern, die nicht auf anderen Wegen verbreitet werden, würde ich allerdings zustimmen, dass es sich hier nicht um Rundfunk handelt. Das ist aber von der Gebührenpflicht unabhängig zu bewerten, da die Vorgaben nun mal von der Politik gemacht werden und es uns nicht zusteht, die - zugegeben manchmal eigenwilligen - Begriffsdefinitionen zu bewerten. Außerdem ist völlig klar, dass mit dem Rundfunkbeitrag auch die Informationsangebote auf den Websites der Sender finanziert werden, die sicher niemand als Rundfunk bezeichnen wird, aber trotzdem auf diesem Weg finanziert werden. --H7 (Diskussion) 12:40, 15. Mai 2014 (CEST)
- Wie schon in der Einleitung des Artikels Neuartige Rundfunkempfangsgeräte klargestellt, handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus einem Gesetzeskontext. Damit erübrigt sich hier jede technische Diskussion. --Hvd69 (Diskussion) 16:55, 15. Mai 2014 (CEST)
Was sind Gebühren? Was sind Beiträge? Was sind Entgelte?
"im Unterschied zu einer Gebühr ist ein Beitrag grundsätzlich nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung gebunden": Diese Aussage ist gemäß der Rechtsprechung des BGH so nicht richtig. In der Rechtsprechung zu den sogenannten Bankgebühren wurde in einer Urteilsbegründung dargelegt, dass Gebühren leistungsunabhängig erfolgen (und üblicherweise von hoheitlichen Stellen erhoben werden), die Banken ihrerseits "Entgelte" für erbrachte Leistungen verlangen können (sofern diese Leistungen vom Kunden verlangt wurden). Rechtlich handelt es sich im Zusammenhang mit dem Rundfunk auch nicht um "Beiträge", sondern um eine Steuer. Beiträge erheben Vereine bei einer Mitgliedschaft und Versicherungen als Preis für den Versichererungsschutz. (nicht signierter Beitrag von 91.22.221.15 (Diskussion) 18:50, 24. Nov. 2014 (CET))
Artikel aufteilen
Der Abschnitt für Deutschland ist so groß, dass er in einen eigenen Artikel Rundfunkbeitrag (Deutschland) ausgelagert werden sollte. Hier sollte nur Grundsätzliches mit kurzen Hinweisen auf andere Länder stehen. Hier werden sicher noch mehr Länder hinzugefügt, siehe en-wikipedia: Television_licence --Joe 14:10, 24. Dez. 2013 (CET)
- +1 --Hvd69 (Diskussion) 23:53, 1. Jan. 2014 (CET)
- +1; Übrigens: Österreich und Frankreich könnte man bei dieser Gelegenheit ebenfalls auslagern. Und zu allen drei Ländern jeweils ein paar kurze zusammenfassende Sätze (mit Hauptartikel-Vorlage) stehen lassen. Das ist m.E. der Sinn eines Übersichts- bzw. Hauptartikels, der als solcher gewahrt bleiben sollte. --H7 (Diskussion) 11:37, 15. Mär. 2014 (CET)
- -1 Nein, Länderabschnitte belassen und ausbauen wegen der Neutralität und Gegenüberstellung. Der Artikel ist im Moment 74 kB groß. --Hans Haase (有问题吗) 08:57, 15. Mai 2014 (CEST)
- In diesem Artikel reicht eine Gegenüberstellung der länderspezifischen Gebührenfinanzerungssysteme, die in Spezialartikeln näher beschrieben werden.
- Zusätzlich sollte es einen übergreifenden Artikel Rundfunkfinanzierung geben, der die verschieden Finanzierungsarten einander gegenüberstellt. --Joe 11:26, 26. Dez. 2014 (CET)
Nicht genau verständlich warum alle in Deutschland zahlen müssen
Beim durchlesen des gesamten Textes ist einiges nicht ganz klar. Im Grunde frage ich mich einfach warum alle in Deutschland bezahlen müssen. Die Erklärung warum blinde und taube Menschen zum Beispiel zahlen müssen oder warum Menschen die weder einen TV oder Radio besitzen die vollen Beiträge abgeben müssen wird mir nicht ganz klar. Im Text steht weder eine verständliche Erklärung warum das so gerecht ist noch wird erklärt wie man zu so einer Schlussfolgerung gekommen ist.
Ich versuchs anders: man bezahlt für eine Leistung das man gar nicht erst bekommt. Wie ein Steuer kommt mir das vor, aber hier ist rauszulesen das das eigentlich gar keine Steuer sein sollte. Dennoch zahlen Menschen die das weder haben wollen, sowie Menschen wie oben beschrieben die das gar nicht erst empfangen können. Sehr merkwürdig.
Kann man das ganze nicht irgendwie anpassen, damit das auch Normalbürger wie ich verstehen?
Liebe Grüße, Klaus (nicht signierter Beitrag von Klaus Mannus (Diskussion | Beiträge) 21:22, 1. Jan. 2015 (CET))
- Dies wäre eine berechtige Kritik, die zwar hier nicht diskutiert werden kann. Aber: Diese und andere Kritik sowie die Verfassungsklagen finden bisher weder hier noch in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine angemessene Darstellung - Schade!. --mag678 (Diskussion) 19:45, 2. Jan. 2015 (CET)
- Das berührt noch eine ganz andere Thematik. Die Sender argumentieren ja damit, dass sie für Blinde, Taube, überhaupt für alle Menschen die passenden Angebote haben. Das haben sie ja auch. Und dann ist eben die Grundversorgung ein gesellschaftlicher Auftrag, der von der ganzen Gesellschaft zu erbringen sei. Schön und gut, aber dann haben wir ja genau das, wofür es eigentlich eine Steuer gibt. Die wiederum ist zwar mit der Staatsferne nicht vereinbar, aber was bitte unterscheidet denn hinsichtlich Staatsferne den Rundfunkbeitrag von einer Steuer? Darauf geht der Artikel m.E. auch nicht hinreichend ein. --H7 (Diskussion) 00:37, 4. Jan. 2015 (CET)
- Habe zur letzten Frage den Hinweis auf die Rundfunkurteile des Verfassungsgerichts eingefügt, wonach das Festsetzungsverfahren beim Rundfunkbeitrag aufgrund der verlangten Staatsferne ein grundlegend anderes zu sein hat als bei einer Steuer. Vermutlich würde dieses (wenig bekannte und nicht unkomplizierte) Verfahren einen eigenen Abschnitt verdienen, auch im Artikel zur KEF wird es nur sehr knapp skizziert. --Hvd69 (Diskussion) 14:05, 23. Feb. 2015 (CET)
- Das berührt noch eine ganz andere Thematik. Die Sender argumentieren ja damit, dass sie für Blinde, Taube, überhaupt für alle Menschen die passenden Angebote haben. Das haben sie ja auch. Und dann ist eben die Grundversorgung ein gesellschaftlicher Auftrag, der von der ganzen Gesellschaft zu erbringen sei. Schön und gut, aber dann haben wir ja genau das, wofür es eigentlich eine Steuer gibt. Die wiederum ist zwar mit der Staatsferne nicht vereinbar, aber was bitte unterscheidet denn hinsichtlich Staatsferne den Rundfunkbeitrag von einer Steuer? Darauf geht der Artikel m.E. auch nicht hinreichend ein. --H7 (Diskussion) 00:37, 4. Jan. 2015 (CET)