Diskussion:Scheidung/Archiv/1
Impotentia generandi
Ich habe gedacht, nach kirchlichem Recht sei die Impotentia coeundi des Mannes ein Scheidungsgrund im Gegensatz zur Impotentia generandi? -- Robodoc 21:04, 17. Jan 2004 (CET)
- Kannst du Belege für den Satz Nach kirchlichem Recht ist eine Scheidung nur unter besonderen Umständen, so z. B.bei einer Impotentia coeundi des Mannes! - möglich. anführen? Ich kann solche nicht finden. Könnte es sein, dass du die Scheidung 8wegen mittlerweile eingetretenen Impotenz) mit der Auflösung wegen Nichtvollzuges verwechselst, bei der die Impotenz Beweisanzeichen für den Nichtvollzug ist? --Andrsvoss 21:33, 17. Jan 2004 (CET)
- Zunächst sollte die katholische Kirche (ich nehme doch an, daß diese gemeint ist), nicht allgemein mit "Kirche" gleichgesetzt werden. Des weiteren denke ich, daß die katholische Kirche überhaupt keine "Scheidung" kennt, sondern einzig eine Ungültigerklärung der Ehe; bürgerlich-rechtlich formuliert nach Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums (über die Eigenschaft des Ehegatten, zur Produktion von Nachkommen geeignet zu sein). Wo sind die CIC-Experten? StephanK 08:12, 13. Apr 2004 (CEST)
- Ich habe den kurzen Verweis auf die christliche Einstellung zu Ehescheidung eingefügt. Unter Berufung auf das "Paulinische Privileg" 1.Korinther 7,15f (Wenn aber der ungläubige Teil auf der Trennung besteht, dann gebt ihn frei. In diesem Fall ist der christliche Teil, Mann oder Frau, nicht an die Ehe gebunden. Gott hat euch zu einem Leben im Frieden berufen. Weißt du denn, Frau, ob du deinen Mann retten kannst? Oder weißt du, Mann, ob du deine Frau retten kannst?) erklärt CIC 1143, §1, dass Ehescheidung unter einer Bedingung möglich ist: wenn bei einem Ehepaar bei ungetauft sind und sich einer taufen lässt, dann kann uU die geschieden werden.
- Kath Katechismus 1649 führt die Trennung der Eheleute aus, schließt aber Ehescheidung aus.
- Dietrich 21:40, 20. Dez 2004 (CET)
- Zunächst sollte die katholische Kirche (ich nehme doch an, daß diese gemeint ist), nicht allgemein mit "Kirche" gleichgesetzt werden. Des weiteren denke ich, daß die katholische Kirche überhaupt keine "Scheidung" kennt, sondern einzig eine Ungültigerklärung der Ehe; bürgerlich-rechtlich formuliert nach Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums (über die Eigenschaft des Ehegatten, zur Produktion von Nachkommen geeignet zu sein). Wo sind die CIC-Experten? StephanK 08:12, 13. Apr 2004 (CEST)
Es gibt zwei Scheidungsgründe im CIC: Er sieht eine Scheidung auch bei Nichtvollzug vor: "Can. 1142 - Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden." Ich hab das eingefügt.--Sigur 22:54, 30. Sep 2005 (CEST)
- Es gibt drei Scheidungsgründe im CIC: Die Ehe kann auch für nichtig erklärt werden. Dies ist in Can. 1084 bei einer impotentia coeundi der Fall. Da nach Can. 1084 §2 bei Rechts- oder Tatsachenirrtum die ungültige Ehe geschlossen werden kann, kann dies bei Vorliegen des Beweises die Ehe für ungültig erklärt werden. Gleiches gilt für die Zwangsehe. -- Leptokurtosis999 10:46, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Impotentia coeundi annulliert die Ehe nur dann, wenn sie schon beim Eingehen der Ehe vorhanden war. --84.154.78.25 09:44, 26. Sep. 2009 (CEST)
- Es gibt drei Scheidungsgründe im CIC: Die Ehe kann auch für nichtig erklärt werden. Dies ist in Can. 1084 bei einer impotentia coeundi der Fall. Da nach Can. 1084 §2 bei Rechts- oder Tatsachenirrtum die ungültige Ehe geschlossen werden kann, kann dies bei Vorliegen des Beweises die Ehe für ungültig erklärt werden. Gleiches gilt für die Zwangsehe. -- Leptokurtosis999 10:46, 18. Sep. 2007 (CEST)
Hinweis auf das Scheidungsfolgenrecht
Einen kurzen Hinweis auf das ScheidungsFOLGENrecht und dessen große praktische Bedeutung fände ich angebracht. -- StephanK 12:44, 29. Feb 2004 (CET)
Weblinks
- "Scheidung Ratgeber mit Urteilen, Fachanwälten, usw." entfernt, da IMO keine weiterführenden Informationen. --Bubo 容 18:26, 20. Dez 2004 (CET)
- "Glossar Scheidung" entfernt, da keine weiterführenden Informationen. --Bubo 容 19:03, 25. Sep 2005 (CEST)
Nichtigerklärung einer Ehe nach Selbsttötung des Partners
Hallo,
kann eigentlich die Ehe (sie ist im dezember04 ausgesprochen worden im Januar hat der Partner sich das Leben genommen)von einer Person als nichtig erklärt werden? Wenn ja, finde ich das sehr eigenartig! (nicht signierter Beitrag von 217.231.70.28 (Diskussion) 09:49, 2. Jun. 2005 (CEST))
Notarielle Erklärung
Was ist aus der Scheidungsmoeglichkeit ohne Rechtsanwalt ueber eine notarielle Klaerung (einvernehmlich kostenguenstiger) geworden? (nicht signierter Beitrag von 213.6.9.20 (Diskussion) 20:30, 15. Jul. 2005 (CEST))
Neue Zahlen des stat. Bundesamtes erschienen (13.7.05)
Hallo. Wäre es hier nicht sinnvoll, auch die stat. Entwicklung der Ehescheidungen einzubauen (ist das eine Rookie-Frage? Dann passt es ja ;-) )Thobo 11:26, 20. Jul 2005 (CEST)
- Wikipedia:Sei mutig! :o) --Eike 20:24, 20. Jul 2005 (CEST)
- Ich begrüße den Vorschlag, einige einleitende Zahlen zu ergänzen. Habe einige Zahlen gelernt, habe aber kein Quellenbeleg: Scheidungen nehmen in Deutschland seit etwa 1992 zu. "006 wurden etwa 200.000 Ehen geschieden. 100.000 davon mit Kindern, 150.000 Kinder waren betroffen. Bei der derzeitigen Quote werden etwa 36% der Ehen geschieden. --Lu 12:23, 26. Jul. 2007 (CEST)
Scheidung im Islam
Der Artikel ist aber noch sehr einseitig. Soll nicht beispielsweise im Islam für eine Scheidung genügen, dass der Mann drei mal "Ich verstoße dich" sagt? -- Nichtich 19:35, 8. Nov 2005 (CET)
Änderungen von Benutzer:84.73.216.78
Bitte NPOV beachten und Änderungen belegen! --Bubo 容 13:00, 26. Dez 2005 (CET)
Malta
Ist in Malta die Scheidung erlaubt? --84.61.22.0 20:06, 13. Jan 2006 (CET)
- Im Mai 2011 befürwortet die Bevölkerung von Malta in einem Referendum die Einführung der Scheidung. 92.252.95.156 19:56, 29. Mai 2011 (CEST)
Auswirkungen auf Kinder
Dieser Artikel beleuchtet derzeit leider nur den rechtlichen / religösen Aspekt. Was ist z.B. mit den Auswirkungen auf die Beteiligten insbesondere Kinder (falls vorhanden)? Da ich hier kein Experte bin stellt sich für mich die Frage ob es dafür empirische Studien gibt. Ich kenne nur diesen Artikel aus der Suedddeutschen: Trennung: Gute Scheidung, Schlechte Scheidung. (jetzt kenne ich auch den englischen Artikel und werde falls es damit keine Probleme gibt, wenn ich Zeit habe -->April, mal teile ins deutsche übersetzen) Was haltet ihr davon? --Cyrus Grisham 14:41, 29. Jan 2006 (CET)
Noch ein paar Auswirkungen auf die (armen) Kinder:Eine deutsche Studie hat jetzt einen klaren Zusammenhang zwischen Scheidung der Eltern und der Entwicklung einer Neurodermitis beim Kind erwiesen. [[1]] (Stuedie ist in Allergie (2006, Band 61: 1397-1402) erschienen. Cyrus Grisham 15:01, 18. Dez. 2006 (CET)
- Ja, es gibt empirische Studien, auch für die Auswirkungen auf Kinder, z.B.: Amato & Keith (1991,2001); Cherlin et al (1983). Ich Begrüße die Idee, den Artikel um nicht-rechtliche Aspekte zu erweitern. Ich kann Material anbieten, aber keine vollständige Ausarbeitung leisten. --Lu 12:20, 26. Jul. 2007 (CEST)
Zahlen
Ein paar Zahlen (Zahlen geschiedener Ehen, absolut und relativ) habe ich im Artikel vergeblich gesucht... Schade. 193.30.192.163 12:56, 28. Jun 2006 (CEST)
katholische Dogmatik vs. Rechtssprechung
Die Rechtsprechung gibt an, dass eine Auflösung der Ehe rechtens ist, wenn Verweigerung der ehelichen Beiwohnung gegeben ist.
Die katholische Sekte fordert aber zur Enthaltsmkeit(Beischlaf nur mit dem Ziel neues Menschenmaterial zu produzieren) auf, bzw. verbietet sie die Verhütung.
Wie geht das jetzt zusammen?
Bsp. Ee lässt sich katholisch taufen(war es vorher nicht weil zb. Ossi), sie (aus bayerisch ländlicher Gegend) ist Katholikin, hat aber noch nie was davon gehalten.
Sie will den gewohnten allabendlichen Koitus. Er ist aber von der Kirche auf Enthaltsamkeit programmiert worden.
Bekommt Sie jetzt Recht ->Verweigerung der ehelichen Beiwohnung seinerseits Bekommt Er jetzt Recht ->schwere Eheverfehlung bzw. ein ehrloses und unsittliches Verhalten Ihrerseits (da seine neuerworbenen religiösen Gefühle verletzt werden) (nicht signierter Beitrag von 82.100.231.50 (Diskussion) 13:42, 13. Jul. 2006 (CEST))
- Das geht zusammen. Die Verweigerung muß immer stattgefunden haben. Dann gilt die Ehe als nicht vollzogen. Oder er "kann nicht" (und konnte noch nie!). Dann ist die Ehe ungültig (kommt häufig bei "Alibi-Ehen" vor). Klar; diese Regelung ist männerfeindlich und soll eine Frau vor Alibi-Ehen schützen. Auf die Frequenz des Geschlechtsverkehres kommt es weder im CIC, noch im ZGB an. Nur im archaischen BGB und ABGB ist dies der alleinige Grund der Ehescheidung (Zerrüttung: Prinzip: "ab mensa et toro") -- Leptokurtosis999 10:58, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Solche einfältigen Hasstiraden gegen die Konfession, der ein rundes Drittel aller Deutschen angehört, sind hier grundsätzlich fehl am Platze und sollten nicht auch noch bedient werden. Revertieren wäre besser gewesen. --AnglismenJäger (Diss) Lieblingsvorlage... 14:08, 6. Dez. 2008 (CET)
Frage zur Historie des Scheidungsrechts
Dieser Artikel ist total unhistorisch juristisch. ich würde gerne mehr darüber wissen, seit wann es in Deutschland ein Ehescheidungsrecht gibt (seit 1918? oder schon vorher), wie das Scheidungsrecht in der Vergangenheit geregelt war etc. Zum Beispiel gab es vor der Justizreform unter der großen Koalition noch den Tatbestand "Schuldig geschieden", wobei die Schuldfeststellung durch meist männliche Richter oft sehr demütigend für die Gattin war.... Hinter all diesen Reformen stehen gesellschaftliche Kämpfe um Gleichberechtigung, die in diesem artikel einfach nicht erwähnt werden - HistorikerInnen, ergänzen bitte!
89.247.139.64 12:16, 23. Nov. 2006 (CET)
- Es gab vor dem Personenstandsgesetz - also vor dem Kulturkampf im Deutschen Reich keine Ziviltrauung. Somit unterlag nicht nur die Trauung, sondern auch die Scheidung dem Kirchenrecht. Beim katholischen Kirchenrecht kann nur der Mann schuldig geschieden werden (impotentia coeundi). Es ist dort keine formale Scheidung, sondern die Ehe hatte nie existiert (Ehehindernis nach göttlichem Recht), da sie nie hätte geschlossen werden dürfen (Nichtigkeit). -- Leptokurtosis999 10:03, 18. Sep. 2007 (CEST)
Länder ohne Ehescheidung
Gibt es Länder, in denen es keine Ehescheidung gibt? --84.61.4.227 11:33, 3. Dez. 2006 (CET)
In der EU ist mir nur Irland bekannt; es gibt hier nur eine formale gerichtliche registrierte Trennung ohne Auflösung des Ehebandes -- Leptokurtosis999 14:01, 8. Feb. 2008 (CET)
Kosten des Anwaltszwangs bei einvernehmlicher Scheidung
Ich habe hier eine Berechnungsgrundlage gefunden: [2] 217.86.30.191 12:25, 3. Jan. 2007 (CET)
- Angenommen, wir nehmen Nettogehälter von 2000€ (M) und 1500€ (F) an, dann sind die Anwaltskosten pro Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung bei ca. 1000€ ohne MWSt oder realistischer bei 2 Anwälten (ein Anwalt darf nicht beide Parteien vertreten!) bei 2000€ - ohne daß je eine Strittigkeit und somit ein Rechtsfall vorlag! Der neue Regierungsentwurf des FamFG will bei kinderlosen einvernehmlichen Scheidungen ein vereinfachtes Verfahren ohne Anwaltszwang einführen. Dadurch ist wirklich die einvernehmliche Scheidung billiger. Bislang ist eine einvernehmliche Scheidung teurer als eine strittige Scheidung, da bei der einvernehmlichen Scheidung gemäß § 630 ZPO zwar der Streitwert um 15% verringert ist, aber noch Notargebühren für die Scheidungsvereinbarung hinzukommen. -- Leptokurtosis999 14:17, 8. Feb. 2008 (CET)
Bahá'i-Religion???
Was ist die Bahá'i-Religion? Gehört das hier hin? (nicht signierter Beitrag von 217.19.187.165 (Diskussion) 08:46, 10. Jan. 2007 (CET))
- Nein, tut es nicht, jemand sollte es herausnehmen. --NeD 16:30, 11. Mär. 2008 (CET)
- Done. Ganz interessant wäre hier noch die Darstellung der Positionen der fernöstlichen Religionen. Solange selbst das noch fehlt, haben kleinere Religionen keine wirkliche Relevanz hier. --Mipago 18:58, 11. Mär. 2008 (CET)
"Zerrüttung"
Irgend jemand hat den Artikel mit dem Begriff "Zerrüttung" zersetzt, der aber lange kein Rechtsbegriff mehr ist. Das wäre zu bereinigen, ich habe einen Anfang getan, aber der Artikel ist komplett zersetzt. Ich habe wirklich nicht die Zeit dazu. --Yanestra 00:06, 1. Jul. 2007 (CEST)
- [Anm.: Ich habe den Artikel mit dem Überarbeiten-Textbaustein versehen.]
- Hier hat das keinen Zweck, ab damit zur QS. --01:47, 1. Jul. 2007 (CEST)
- Also, das BGB in Deutschland spricht zwar tatsächlich nicht von "Zerüttung", sondern vom "Scheitern". Die juristische Literatur benutzt diese Begriffe häufig synonym. Den Artikel daher in die Qualitätssicherung zu schieben, scheint mir etwas zu übertrieben. Ich werde mal den Begriff des Scheiterns zumindest einführen.Vatiwurst 20:32, 1. Jul. 2007 (CEST)
Scheidungsrate?
Was ist das für ein Blödsinn in der Tabelle, die Zahl der Scheidungen einfach durch die Zahl der Eheschließungen im jeweils gleichen Jahr zu teilen und daraus eine "Scheidungsrate" zu errechnen????? Das sind doch völlig verschiedene Ehen aus unterschiedlichen Jahrgängen. So ein Begriff wie "Scheidungsrate" ist nur sinnvoll, wenn man schaut, z.B. wieviele von den Ehen in einem früheren Jahr sind heute bereits geschieden bzw. werden noch geschieden. --cesar 18:48, 27. Sep. 2007 (CEST)
Ehescheidungen in Deutschland
Das muss ich unterstreichen: da werden Äpfel durch Birnen geteilt, sprich: die (älteren) geburtenstarken Jahrgänge stehen auf Seiten der "Scheidung", die heute geburtenschwächeren auf Seite "Eheschließung". Nur dadurch kommt eine Rate von 50 % zustande. Das ist völlig unseriös. --Gerbil 19:37, 17. Nov. 2007 (CET)
- Und noch ein Tipp: gehe zu [3], suche dort z.B. die BIB Mitteilungen 3/2002 und finde dort auf S. 14 eine saubere Berechnung, die eine Scheidungsrate von 20 Prozent für den Eheschließungsjahrgang 1991 im Jahr 2001 nachweist. --Gerbil 19:47, 17. Nov. 2007 (CET)
- Die BiB-Mitteilung gibt es irgendwie nicht mehr. Aber die Tabelle verwirrt zumindest in dieser Form mehr, als sie nützt. --Shaun72 22:09, 7. Mär. 2010 (CET)
Einzelnachweise
Es fragt sich grundsätzlich, was die Einzelnachweise dem Leser bringen sollen. Zwei Links sind aber auf jeden Fall wegen Verstoßes gegen die Richtlinien zu entfernen:
- "www.asp-rechtsanwaelte.de/ehescheidung/ehescheidung.htm" - Der Informationsgehalt ist im Vergleich zu anderen Websites gering; die Informationen sollen nur Teaser für die auf der Site angebotene Onlinescheidung sein.
- "Zerrüttungsprinzip" - Die Zielseite des Links ist vollgestopft mit Werbung.
Frage: Wie kann man die referenzierten Links entfernen? Direkt im Artikel scheint es ja nicht möglich zu sein. Freue mich auf Antwort. (nicht signierter Beitrag von 87.78.177.17 (Diskussion) 22:40, 16. Nov. 2007 (CET)) --Bubo 容 23:03, 19. Nov. 2007 (CET))
- So geht das ;-) --Bubo 容 23:03, 19. Nov. 2007 (CET)
- Hallo Bubo, ich sehe, Du hast die Technik im Griff ;-) - Danke. (nicht signierter Beitrag von 80.135.127.207 (Diskussion) 10:28, 26. Nov. 2007 (CET))
Unglückliche Formulierung
Österreich hat ein sehr altertümlich anmutendes Scheidungsrecht. finde ich "altertümlich anmutend" keine präzise und wertfreie definierung wie sie in wikipedia eigentlich standart sein sollte. (nicht signierter Beitrag von 290 rote Eichen (Diskussion | Beiträge) 12:29, 12. Dez. 2007 (CET))
- Inhaltlich schliesse ich mich dem an. Beiträge aber bitte signieren, das ist hier "Standard" --Peter.P.Schmidt 21:28, 9. Dez. 2011 (CET)
Link-Vorschlag
Hallo,
nach einer freundlichem Unterhaltung mit LKD was das entfernen des Links zu scheidung.de angeht möchte ich den folgenden Deep-Link vorschlagen. http://www.scheidung.de/kostenlose-ratgeber-allgemein/kostenlose-ratgeber-uebersicht.html.
Hier findet sich eine Übersicht von kostenlosen Ratgebern zum Thema die immer auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Innerhalb dieser Ratgeber findet der geneigte Besucher auch umfangreiche Beispiele und Tools die ihm in seiner Situation weiterhelfen können. SvKab 15:17, 18. Mär. 2008 (CET)
- Wo ist denn die weiterführende enzyklopädische Information? Ich finde zwischen den Werbeflächen nur Ratgeber (siehe dazu Was Wikipedia nicht ist, Punkt 9). --Kickof 15:45, 18. Mär. 2008 (CET)
- Hmm also scheint hier ein grundsätzliches Missverständniss vor zu liegen. Bei den Ratgebern handelt es sich um die weiterführende Information. Diese sind halt, wie bei den Portalseiten von Wikipedia thematisch sortiert. Thema Recht, Thema Mediation, Thema Kinder etc. Ich wollte nur einfach nicht in jedem Abschnitt des Artikel hier einen Deep Link auf die meiner Meinung nach durchaus vorhandenen weiterführenden Informationen legen sondern allgemein einen Hinweis darauf geben, dass es im Internet eine Seite gibt, die sich ausschliesslich dem Thema Scheidung widmet und damit den Besucher viel umfangreicher Informieren kann, als ein lexikalisches Portal.SvKab 15:54, 18. Mär. 2008 (CET)
- Wikipedia ist kein Ratgeber. Wieso sollte dann ein Ratgeber verlinkt werden?
- Darüber hinaus steht unter Wikipedia:Weblinks: „Bevorzuge Webseiten ohne oder mit wenig Werbung“. Auch diese Randbedingung ist nicht erfüllt. --Kickof 16:01, 18. Mär. 2008 (CET)
- Wikipedia ist kein Ratgeber - Nein genau deshalb sollte ein weiterführender Link zu einem Ratgeber und zu weiterführenden Informationen erwünscht sein wenn die Seite denn wirklich weiterführende Informationen anbietet. Und was die Werbung angeht. Hierbei handelt es sich zu 80% um Produkte die die Added Life Value selbst anbietet. Genau wie es die auf dem Ipod Artikel verlinkte Webseite apple.de tut. Aber das tut eigentlich nichts zur Sache (präventiv gegen den BlaBla Artikel :-) )SvKab 16:20, 18. Mär. 2008 (CET)
- „... genau deshalb sollte ein weiterführender Link zu einem Ratgeber ...“. Genau deshalb nicht. Nun, mich hast Du nicht überzeugt. Warten wir deshalb noch etwas ab. --Kickof 16:28, 18. Mär. 2008 (CET)
"... Genau deshalb nicht", verstehe ich nicht. In meinem Freundeskreis ist das Thema sowas von aktuell, und die suchen nach Informationen an einer Stelle, auch mal anonym, also übers Internet: Was passiert nach der Trennung mit den Kindern, wie vermeide ich ein finanzielles Desaster nach der Scheidung, wieviel Geld bekommt meine Ex-Frau, wie machen wir es den Kindern am besten klar, dass wir uns trennen. 99,9% aller Seiten zu Trennung und Scheidung sind doch Anwaltsseiten, und scheidung.de ist nunmal keine Anwaltsseite, sondern die bieten von A bis Z so viele Infos, die wirklich weiterhelfen. So what, wenn man darüber hinaus auch über Scheidung.de einen Anwalt finden kann, ist doch gut, oder nicht? Und alles, was den Menschen seriös und wirklich weiterhilft, ist doch auch gut für Wikipedia u.a., so sehe ich das. Das "...Genau deshalb nicht...", sorry im voraus, kann nur von jemandem kommen, der noch nicht in einer solchen Situation war, oder noch nicht daran gedacht hat. Und das ist (ja leider) eine Ausnahme in der heutigen Gesellschaft. Alles andere ist doch eher sterile Diskussion, und geht am Bedürfnis der Menschen vorbei. Denkt mal bitte darüber nach. Merci! Und alles Gute. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.132.168.173 (Diskussion • Beiträge) 17:50, 18. Mär. 2008)
- Schaust Du, wenn Du einen Ratgeber in Sachen Scheidung suchst, in den Brockhaus? Die Seite mag genau das Richtige für Ratsuchende sein, aber sie ist hier an der falschen Stelle. --Kickof 18:07, 18. Mär. 2008 (CET)
- Ich weiss garnicht wieso Ihr Euch so anstellt einen Link zu einer Seite auf zu nehmen, die offensichtlich Informationen anbietet, die weit über das Spektrum eines Lexikons hinausgehen. Bei Wikipedia wird immer der lexikalische Anspruch herausgehoben. Das ist ja auch ok so. Im Zuge der Quellenangaben hinzuweisen woher das Wissen kommt das Wikipedia sammelt ist ja auch richtig und ok. Und nach meinem Verständnis sollen die Weblinks dem Besucher die Möglichkeit bieten, über dem lexikalischen Horizont hinaus Informationen zu erhalten. Hierzu hat er die Möglichkeit eine Suchmaschine zu konsultieren. Aber warum sollte diese Möglichkeit nicht auch direkt hier haben. Es geht ja nicht darum Wikipedia zu einer billigen Werbeplattform um zu funktionieren sondern den Nutzern qualitativ hochwertige Informationen an zu bieten und darüberhinaus weitere Möglichkeiten auf zu zeigen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.132.168.173 (Diskussion • Beiträge) 18:50, 18. Mar 2008) Hubertl 11:40, 2. Apr. 2008 (CEST)
Scheidung.de bietet kostenlos auf über 300 Seiten umfassende Informationen über das deutsche Scheidungsrecht. Scheidungen.at auch. Wo ist der Unterschied? Merci für gute Antwort. Wenn Du schreibst, "(...)sondern den Nutzern qualitativ hochwertige Informationen an zu bieten und darüberhinaus weitere Möglichkeiten auf zu zeigen.", dann ist das genau das, was auf Scheidung.de passiert, finde ich. Viele Gruesse P.S.: Gebt Euch doch einen Ruck, denn über Scheidung.de kommt man auch zu der Polnischen, Französischen, Russischen, Chinesischen Seite.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.132.168.181 (Diskussion • Beiträge) 13:38, 31. Mar 2008) Hubertl 11:37, 2. Apr. 2008 (CEST)
Ziemlich penetrant, wie hier offenbar einige Mitarbeitder der Fa. Added Life Value, die hinter "scheidung.de" stehen, versuchen, Wikipedia als Werbeplattform zu benutzen. Im Übrigen gibt es Anwaltsseiten im Netz, die informativer und übersichtlicher sind. Natürlich sind die kommerziell, aber das ist scheidung.de auch. Zum Beispiel www.ehe-scheidung-online.de oder www.scheidung-online.de. Bei www.scheidung-online.de hat man außerdem die Möglichkeit, kostenlos Zusatz- und Verständnisfragen zu stellen, also ein echter Mehrwert für die User. Im Grunde genommen gibt es aber zu jedem Stichwort dutzende kommerzieller Seiten mit weiteren Infos. Würde man links auf diese Seiten zulassen, wäre Wikipedia schnell die größte Werbeplattform der Welt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.62.52.219 (Diskussion • Beiträge) 2:36, 2. Apr 2008) Hubertl 11:37, 2. Apr. 2008 (CEST)
Scheidungen mehrheitlich von Frauen eingereicht?
Anmerkung zu: Scheidungen werden mehrheitlich von Frauen eingereicht.[5]
Diese Aussage kann nicht stimmen und wurde wohl falsch über die Zeitungen verbreitet. Hier sollte überarbeitet werden. Hier wird das Wort Trennung und Scheidung vermengt. Frauen trennen sich mehrheitlich, d.h. beenden faktisch die Ehe, da sie sich der Kinder meist sicher sein können und dadurch dauerhaft Geldleistungen erhalten (Unterstellung: Wird als Genugtuung empfunden?). (Hier sollte auch erwähnt werden, das Männer vor Gesetz nicht gleichberechtigt sind und bei den Kindern das nachsehen haben). Scheidung reichen dann später die Männer (d.h. der der ein höheres Einkommen erzielt) ein. Immer der, der weniger Einkommen hat, reicht nicht die Scheidung ein, da er Anspruch auf erheblich höheren Trennungsunterhalt hat, bis die Ehe geschieden ist, also auch dauerhaft. Der nacheheliche Unterhalt ist heute die Ausnahme. Der Partner mit dem geringeren Einkommen sammelt dann noch zusätzliche Rentenpunkte, ist Krankenversichert etc. Hier wird viel die öffentlich kritisierte „Mitnahmementalität“ praktiziert. Es kann auch dauerhaft in Trennung gelebt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 163.157.254.25 10:54, 7. Aug. 2008 (CEST))
- Die Aussage stimmt: "55 Prozent der Scheidungen gehen auf Initiativen der Ehefrauen zurück, nur rund 36 Prozent der Scheidungen wurden von den Männern eingereicht - die restlichen Scheidungen beschlossen beide Partner gemeinsam." [4] (2007) Nach anderen Quellen wurden zeitweise bis zu 80% der Scheidungen von Frauen eingereicht. Spannend wird die Frage, ob dies nach der Unterhaltsreform zum 1.1.2008 anhält, oder der Wegfall von finanziellen Anreizen und Privilegien eine Trendumkehr bewirkt. Hat schon jemand Infos ...? --AnglismenJäger (Diss) Lieblingsvorlage... 14:03, 6. Dez. 2008 (CET)
- Was habe ich an Unterstützung, wenn ich den Schritt der Scheidung wage? (nicht signierter Beitrag von 78.34.245.114 (Diskussion) 23:48, 3. Mär. 2009 (CEST))
Scheidung und Kinderarmut
Ich habe den folgenden Satz entfernt: "Die sozialen Probleme hierzu sind evident: Die weitaus meisten unter Kinderarmut betroffenen Kinder sind lt. KBK und Caritas Scheidungskinder, obwohl die Scheidungskinder immer noch eine Minderheit darstellen." Ich habe mit Google keinen Beweis finden können, dass die Caritas diese Meinung vertreten können. Ich habe nur feststellen können, dass laut Caritas 40% der armen Kinder Kinder von Alleinerziehenden sind. [5] Das ist aber erstens nicht die Mehrheit und zweitens müssen die Mütter nicht unbedingt alle geschieden sein. Es gibt auch Mütter, die nie verheiratet waren. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um POV um die Position der katholischen Kirche zu stärken.--Happygolucky 23:35, 5. Mär. 2009 (CET)
- ...und selbst wenn es wahr wäre, wäre es kein Argument gegen die möglichkeit sich scheiden zu lassen. Es wäre eher ein Argument dafür, dass man Männer zwingen sollte ihren Untrerhaltverpflichtungen nachzukommen.--Happygolucky 23:37, 5. Mär. 2009 (CET)
Defekter Weblink: Meyers-Lexikon eingestellt
Das Meyers Lexikon Online wurde am 23.03.2009 abgeschaltet.
- http://lexikon.meyers.de/meyers/Ehescheidung {{Webarchiv|*|http://lexikon.meyers.de/meyers/Ehescheidung}}
Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version. MerlLinkBot 05:12, 25. Mär. 2009 (CET)
- Der defekte Link wurde bereits aus dem Artikel entfernt. --AchimR 20:10, 16. Mai 2009 (CEST)
FamFG
Die Vorschriften zu den §§ 606 ff. ZPO sind gestrichen worden und durch die §§ 98 ff. FamFG ersetzt worden. (nicht signierter Beitrag von 141.89.43.249 (Diskussion | Beiträge) 20:30, 21. Jan. 2010 (CET))
Unter Geltung des FamFG wird die Ehe auch nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschluss geschieden (§ 116 FamFG). (nicht signierter Beitrag von 85.181.230.98 (Diskussion) 10:47, 2. Jun. 2011 (CEST))
Malta
Als letztes Land in der EU wird 2010 in Malta politisch darüber beraten, ob das Scheidungsverbot aufgehoben werden soll.
- Kath.net:Malta und die Ehe 80.226.225.74 18:48, 27. Jul. 2010 (CEST)
Am 29. Mai 2011 entscheidet die Bevölkerung von Malta mehrheitlich die Scheidung in Malta zu erlauben. 92.252.95.156 19:40, 29. Mai 2011 (CEST)
Geschichte
Ich fände es auch nicht schlecht, wenn es einen Abschnitt zur Geschichte gäbe. Hier zwei kleinee Bausteine: In Preussen wurde die Ehescheidung ab 1794 möglich. http://www.damals.de/de/26/Aktuelle-Zeitpunkte.html?aid=155062&action=showDetails Johann Wolfgang von Goethe setzt sich in seinem Roman "Die Wahlverwandtschaften" (1809) sehr intensiv mit der Rechtfertigung der Ehescheidung auseinander. (nicht signierter Beitrag von 93.104.89.163 (Diskussion) 21:07, 21. Feb. 2011 (CET))
- Auch im christlichen Teil ist die Änderung durch die Protestanten nicht erwähnt, die schon nach 1529 und vor 1794 begonnen hat. --Franz (Fg68at) 03:07, 15. Mai 2011 (CEST)
Scheidung in der katholischen Kirche?
Hier steht : "Für die Katholiken lässt sich dies in der Praxis – im Gegensatz zur kirchenamtlichen Lehre – etwa 10 Jahre später feststellen. Nicht erlaubt ist jedoch die zivile Wiederverheiratung, kirchliche Angestellte werden in diesem Fall entlassen. "
Der 1. Satz ist m.E. falsch bzw. irreführend, wenn er mehr als eine - im Übrigen nicht belegte - soziologische Aussage sein soll. Der 2. Satz gilt für jeden Katholiken. Die arbeitsrechtlichen Folgen kirchlicher Mitarbeiter sind eine ganz andere Frage. --Karl-Hagemann 18:00, 18. Aug. 2011 (CEST)
ethische Bewertung der Scheidung?
Hier steht: "Ethische Aspekte erstrecken sich auf Inhalte, nicht auf Form. Eine ethische Bewertung einer Scheidung ist somit – im Gegensatz zu einer ethischen Bewertung der Trennung – grundsätzlich nicht möglich." Wie kommt man denn zu dieser - höchst kontroversen - Aussage - einfach so? --Karl-Hagemann 18:17, 18. Aug. 2011 (CEST)
- Ich schliesse mich dem an. Diese Erläuterungen unter "Ethik" genügen nicht den Anforderungen von Wikipedia. Sollten wir den Abschnitt nicht besser streichen? --Peter.P.Schmidt 16:39, 8. Nov. 2011 (CET)
Folgen der Scheidung für die Kinder
Informationen zu den oft schwerwiegenden Folgen einer Ehescheidung auf die betroffenen Kinder sollten im Artikel ergänzt werden. Eine kurze Beschreibung gibt z.B. die Ehe- und Familienberatung Berlin [6]. Scheidungsfolgen hat auch Frau Professor Hyams untersucht. Ergebnisse in ihrem Buch "Kinder wollen keine Scheidung"? Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 2002, ISBN 3-608-94044-8. --Peter.P.Schmidt 12:55, 6. Nov. 2011 (CET)
available income
im Abschnitt "wirtschaftliche Aspekte" wird behauptet, Männer würden sich in Großbritannien wirtschaftlich durch eine Scheidung verbessern. Folgt man aber dem Beleg, dann sieht man, dass dort vom "available income" die Rede ist, also dem frei verfügbaren Haushaltseinkommen. Die Aussage bezieht sich also nur auf einen eng definierten Aspekt. Das Vermögen, bzw. eine bei der Scheidung erfolgte Vermögensaufteilung, wurde hier gar nicht berücksichtigt. Es wird auch keine Aussage zur Einkommensentwicklung nach einer Scheidung gemacht, etwa dass man sich als Geschiedene(r) wieder mehr auf die Karriere, als auf die Familie konzentriert, oder ähnliches. Wenn also ein Mann im theoretischen Fall Haus, Auto und Yacht der Frau überlassen hat, aber nach der Scheidung statt 400 Pfund nun monatlich 500 Pfund nach Abzug aller Fixkosten zur freien Verfügung ausgeben kann, gilt er nach dieser Studie als "reicher". --El bes (Diskussion) 22:02, 14. Apr. 2012 (CEST)
Versteckte Textteile
Hallo,
ich habe gerade einige Korrekturen am Artikel vorgenommen und bin über die versteckten Textteile gestoßen. Es wird in der Versionshistorie zwar auf die Diskussion verwiesen, kann diesbezüglich aber nichts entdecken. Daher an die Vorautoren die Bitte um Überarbeiten der entsprechenden Passagen zwecks Entschlackung des Quelltextes. --krassdaniel (Diskussion) 10:36, 4. Mai 2012 (CEST)
Name
Wenn Frau Apfel Herrn Birne heiratet und dann seinen Familiennamen übernimmt, ist dann Apfel ihr Mädchenname oder ihr Geburtsname, sind die Bezeichnungen synonym oder ist gar eine völlig ander Bezeichnung zu gebrauchen? Außerdem, wenn lieber Herr Birne den Namen seiner Frau übernehmen möchte, spricht man bezüglich seines alten Namens doch wohl nicht auch von einem Mädchennamen (oder gar Jungennamen)? Wie auch immer, der korrekte Terminus (den ich ja leider nciht kenne) sollte jedenfalls im Artikel Erwähnung finden. --194.95.117.68 17:06, 17. Aug. 2012 (CEST)
Literatur
Der Literatur sollte dringend mal auch etwas hinzugefügt werden was nicht mit dem Altertum oder christlicher Theologie zu tun hat. Da sollte es ja mehr als genug soziologische, psychologische und ethische Fachliteratur geben. --217.231.229.142 19:53, 15. Mai 2013 (CEST)
Zulassung wiederverheirateter Katholiken zur Kommunion
Im Oktober 2013 erlaubt das Erzbistum Freiburg als erstes Bistum in Deutschland die Zulassung wiederverheirateter Katholiken zum Sakrament der Kommunion und ermöglicht wiederverheirateten Katholiken den Zugang zum Pfarrgemeinderat; zuvor war dies ebenso im katholischen Bistum Strassburg sowie in Luxemburg und einigen österreichischen katholischen Diözesen erlaubt worden.
178.11.191.121 18:09, 7. Okt. 2013 (CEST)
Sehr schöner Artikel findet sich zu dieser Reform auch im Spiegel. 178.11.191.121 12:30, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Vielleicht liest du dir die Quellen erst noch mal durch und liest vielleicht weniger selektiv. Die Quelle besagt mitnichten das von dir eingefügte, noch trifft es überhaupt zu. Das Erzbistum Freiburg hat eine Handreichung herausgegeben, in der man „nach Orientierungen suchen“ und „gangbare Wege aufzeigen“ will. Sonst gar nichts. Der Heilige Stuhl zeigt sich derweil „irritiert“.--Turris Davidica (Diskussion) 12:43, 8. Okt. 2013 (CEST)
Die Diözese Freiburg veröffentlichte eine entsprechende Handreichung für Seelsorger. Sie werde diese Woche versandt und habe deutschlandweit Signalcharakter, teilte das Seelsorgeamt der Diözese mit. Ziel sei es, die Situation von Katholiken, die geschieden sind und wieder geheiratet haben, zu verbessern. So werde ihnen nicht mehr grundsätzlich der Zugang zu kirchlichen Ämtern wie dem Pfarrgemeinderat sowie zu den Sakramenten verwehrt. 188.96.177.92 12:38, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Wir diskutieren hier nur zur Sache, deinen erneuten PA habe ich entfernt. Was du hier mit aller Gewalt in den Artikel hämmern möchtest, beruht auf dem klassischen Stille-Post-Effekt. Aus einer Quelle, die aus der verschwurbelten Handreichung etwas Halbverdautes entnommen hat, extrahierst du eine unzutreffende Feststellung und schreibst sie direkt in den Artikel. Die von dir getroffene Aussage [7] trifft nicht zu. Punkt. In der Handreichung steht: „In der Folge einer verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung kann in der konkreten Situation aber auch die Möglichkeit gegeben sein, die Sakramente der Taufe, der Heiligen Kommunion, der Firmung, der Versöhnung und der Krankensalbung zu empfangen, insofern die erforderliche konkrete Glaubensdisposition vorhanden ist.“ Das ist zum einen im Westen nichts neues, zum anderen kann es für den einzelnen alles mögliche bedeuten, nur jedenfalls nicht die pauschalisierte Aussage, die du daraus entnimmst. Im übrigen gilt auch WP:WWNI.--Turris Davidica (Diskussion) 12:56, 8. Okt. 2013 (CEST)
Und "Obe es etwas Neues im Westen" ist und hier eine grundlegende Reform bei diesem Thema erfolgt. Bisher war GENERELL der Empfang von Sakramenten für wiederverheirate Geschiedene ausgeschlossen. Nunmehr kann nach persönlichem Gespräch mit dem Seelsorger auch ein Empfang der Sakramente an wiederverheiratete Geschiedene im Bistum Strassburg, im Erzbistum Freiburg und in einigen anderen österreichischen Bistümern erfolgen. 188.96.177.92 13:24, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Und auch das trifft so nicht zu, denn dem Seelsorger ist immer ein gewisses Ermessen eingeräumt. Im übrigen möchte mal wissen, wo du diese Konklusio herhast: „nach einem Gespräch mit dem Seelsorger“. Das steht doch da gar nicht, noch gibt es eine grundlegende Reform. Zu deinen fortgesetzten PA: Irrtum. Mir gehts um den Artikel. Dir dagegen gehts geradezu krampfhaft dazu, mich in eine bestimmte Ecke drängen zu wollen, sonst müßtest du nicht unter multipler IP und als als Sperrumgehung derart pejorative Kommentare absondern. Eigentlich darfst du hier gar nicht editieren, wie du sehr genau weißt.--Turris Davidica (Diskussion) 13:29, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Turris sehr eigenmächtig und vollkommen verzerrt legst Du hier Dir deine eigene Interpretation zu Recht, die Du in keinster Weise auch nur durch einen einzigen Referenznachweis belegen kannst. Verwechsele nicht deine eigene Haltung mit der Nachrichtenlage. 188.96.177.92 13:39, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Nice try. Du belegst bitteschön erst einmal deine eigene Aussage, die du so unverdrossen immer wieder einfügen möchtest, jeder Argumentation zum Trotz. Wort für Wort, so wie du es einfügen möchtest, und mit reputablen Quellen, also nicht das, was du aus einem Artikel herausgelesen hast, dessen Schreiber seinerseits ebenfalls eine Handreichung gelesen hat (du aber offenkundig nicht). Wer etwas in den Artikel haben möchte, hat es zu vernünftig zusammenzufassen bzw. zu zitieren und zu belegen.--Turris Davidica (Diskussion) 13:46, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Turris sehr eigenmächtig und vollkommen verzerrt legst Du hier Dir deine eigene Interpretation zu Recht, die Du in keinster Weise auch nur durch einen einzigen Referenznachweis belegen kannst. Verwechsele nicht deine eigene Haltung mit der Nachrichtenlage. 188.96.177.92 13:39, 8. Okt. 2013 (CEST)
Turris, Du hast hier nicht auf der Diskussionsseite darüber zu befinden, welche Diskussionsbeiträge dir gefallen und welche Dir nicht gefallen. Solange keine persönliche Beleidigung enthalten ist, hast Du Diskussionsbeiträge anderer Autoren stehen zu lassen. 188.96.177.92 13:25, 8. Okt. 2013 (CEST) "Ob es Dir um den Artikel geht", das will ich nicht anzweifeln. Klar geht es Dir um den Artikel und mir ebenso. "In welche Ecke ich dirch drängen will", das sei dahingestellt. Fakt ist nur, dass du immer wieder beim Thema "katholische Kirche" in Konflikt mit anderen Autoren gerätst. Ich kann Dich nur auffordern: lese die genannten Artikel in Spiegel, in der Welt, usw. Wenn Du andere Referenzen bringen kannst, die das Gegenteil besagen, dann bringe sie oder ansonsten lass deine Reverts sein. Du hast nicht deine private Haltung zum Artikelinhalt zu erheben, wenn Du sie nicht durch Referenzen belegen kannst. 188.96.177.92 13:47, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Quod scripsi, scripsi. Du willst das so in den Artikel haben, die Belegpflicht liegt ganz bei dir. Von einer privaten Haltung kann keine Rede sein (das ist es, was du gern glauben machen möchtest). In der Tat ist einfach unzutreffend, was du einfügen möchtest. Oben hatte ich übrigens direkt aus der Handreichung zitiert, die du bemühst. Liest du sowas auch? --Turris Davidica (Diskussion) 13:57, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Die Belegpflicht ist erfüllt und Einzelnachweise zum Spiegel und zur Welt sind in der Änderung angegeben. Die Nachricht wird nur von Dir mißbilligt, darum geht es. Die Einzelnachweispflicht wurde von mir erfüllt; du willst dies nur nicht akzeptieren und möchtest schlicht das Thema aus dem Artikel heraushalten. 188.96.177.92 14:00, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Nein. s. auch unten. Ich sehe in dieser rekursiven Ressourcenbindung keinen Sinn. Unten irrst du dich ein weiteres Mal, es bleibt völlig abzuwarten, was da noch kommt. Daher auch: WP:WWNi. Wenn von dir nichts Neues mehr kommt: Ich diskutiere an dieser Stelle nicht weiter, es ist sinnlos, die Sachlage ist klar.--Turris Davidica (Diskussion) 14:05, 8. Okt. 2013 (CEST)
- "worin Du einen Sinn siehst oder auch nicht" ist nicht maßgebend für die Erstellung der Wikipedia und Ihrer Artikel. Nochmal erinnere ich Dich daran, deine Haltung ist nicht maßgebend für die Wikipedia sondern die Artikel werden durch Einzelnachweisarbeit erstellt und neutral dargestellt. Die Meldung zur Handreichung im Erzbistum Freiburg gehört daher in den Artikel hinein und ist durch Einzelnachweise zur Welt und zum Spiegel belegt.
- Nein. s. auch unten. Ich sehe in dieser rekursiven Ressourcenbindung keinen Sinn. Unten irrst du dich ein weiteres Mal, es bleibt völlig abzuwarten, was da noch kommt. Daher auch: WP:WWNi. Wenn von dir nichts Neues mehr kommt: Ich diskutiere an dieser Stelle nicht weiter, es ist sinnlos, die Sachlage ist klar.--Turris Davidica (Diskussion) 14:05, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Die Belegpflicht ist erfüllt und Einzelnachweise zum Spiegel und zur Welt sind in der Änderung angegeben. Die Nachricht wird nur von Dir mißbilligt, darum geht es. Die Einzelnachweispflicht wurde von mir erfüllt; du willst dies nur nicht akzeptieren und möchtest schlicht das Thema aus dem Artikel heraushalten. 188.96.177.92 14:00, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Quod scripsi, scripsi. Du willst das so in den Artikel haben, die Belegpflicht liegt ganz bei dir. Von einer privaten Haltung kann keine Rede sein (das ist es, was du gern glauben machen möchtest). In der Tat ist einfach unzutreffend, was du einfügen möchtest. Oben hatte ich übrigens direkt aus der Handreichung zitiert, die du bemühst. Liest du sowas auch? --Turris Davidica (Diskussion) 13:57, 8. Okt. 2013 (CEST)
Du brauchst auch nicht weiter diskutieren, weil die Nachrichtenlage klar ist und die Meldung als Realität in den Artikel hineingehört. Im Übrigen seit "wann" kannst du in die Zukunft schauen ? 188.96.177.92 14:11, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Der Vatikan hat dementiert, dass sich für Wiederverheiratete etwas ändert.Debatte um geschiedene Katholiken Vatikan reagiert verhalten auf Freiburger Schreiben --Benutzer:Tous4821 Reply 13:45, 8. Okt. 2013 (CEST)
- es mag sich nichts für Wiederverheiratete in anderen Bistümern oder beispielsweise in Italien geändert haben. Aber die Handreichung gilt nunmal im Erzbistum Freiburg und ebenso haben das Bistum Strassburg sowie einige andere österreichische Bistümer es erlaubt, dass im Einzelfall nach Beratungsgespräch eine Sakramenterteilung an wiederverheiratete Geschiedene erfolgen kann. In der Nachricht wurde dies auch genauso dargestellt, dass die Handreichung nunmal im Erzbistum Freiburg Gültigkeit hat, und nicht beispielsweise in Italien.188.96.177.92 13:54, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Was an „Der stellvertretende Vatikansprecher Ciro Benedettini sagte in der römischen Zeitung "La Repubblica" (Dienstag), das Dokument stamme aus einer eigenständigen Initiative eines Büros des Erzbistums. Daher habe es keinen Einfluss.“ hast du nicht verstanden?--Turris Davidica (Diskussion) 13:59, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Die Handreichung gilt für das Erzbistum Freiburg und ist bisher nicht zurückgenommen worden. Also hat sie weiterhin im Erzbistum Freiburg Bestand. Was hast du daran nicht verstanden, wenn einige Bistümer wie Strassburg, Freiburg oder in Österreich nunmal Vorreiterrolle bei dieser Reform spielen ? 188.96.177.92 14:02, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Das ist eine Handreichung aus dem Seelsorgeamt, kein Schreiben des Diözesanbischofs mit Brief und Siegel, du scheinst das bisher immer noch nicht verstanden zu haben. Schon deshalb kann von „Bestand“ keine Rede sein, zumal sie ja noch nicht einmal versandt worden ist, weswegen ich dich zum nunmehr dritten Mal auf WWNI hinweise. Das ist hier keine Presseschau und auch kein Blablabla. (Nachtrag: Zu der Linkflut unten: du sollst deine Einfügung inhaltlich belegen und nicht theoriefinden). Im übrigen müllst du hier das Lemma Scheidung mit dieser für das Lemma marginalen Frage zu.)--Turris Davidica (Diskussion) 14:26, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Die Handreichung gilt für das Erzbistum Freiburg und ist bisher nicht zurückgenommen worden. Also hat sie weiterhin im Erzbistum Freiburg Bestand. Was hast du daran nicht verstanden, wenn einige Bistümer wie Strassburg, Freiburg oder in Österreich nunmal Vorreiterrolle bei dieser Reform spielen ? 188.96.177.92 14:02, 8. Okt. 2013 (CEST)
Hier noch einige weitere Einzelnachweise zur Reform im Erzbistum Freiburg und im Bistum Strassburg aus einer ganzen Flut von Meldungen:
188.96.177.92 14:22, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Ich stimme Turris Davidica zu. Das Lemma des Artikels ist nicht Aktuelle Entwicklungen zu den Scheidungsfolgen im Erbistum Freiburg, sondern hat als ÜBersichtsartikel eine zeitlich und örtlich globale Perspektive einzunehmen; die Welt ist deutlich größer als eine aktuelle Pressemeldung aus Freiburg. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:27, 8. Okt. 2013 (CEST)
Unklare Formulierung
"Neuerdings wird die Ehescheidung als Möglichkeit auch unter evangelikalen, charismatischen und pfingstkirchlichen Christen in Betracht gezogen." "Neuerdings" ist ja eine sehr vage Formulierung. Ab welchem Zeitraum ungefähr haben denn nun die charismatischen Kirchen ihre Positionen zur Scheidung "liberalisiert"? Meint man mit 'neuerdings' die Zeit ab den 1990er oder 2000er? --112.198.82.87 15:24, 26. Jun. 2014 (CEST)
Psychologische Perspektive
Der Begriff Commitment "Commitment: Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Commitment für die Partnerschaft mit deren Verlauf und Ausgang korreliert" scheint mir kaum präzise genug zu sein. Ich würde es gern in "Engagement" oder "Selbstverpflichtung" ändern. (nicht signierter Beitrag von 85.176.17.47 (Diskussion) 23:30, 7. Jul 2014 (CEST))
Verfügbarkeit von Scheidungen
Ich habe den Satz hier mal umformuliert, denn im Grunde gibt es doch inzwischen in den allermeisten Staaten Scheidung. Nur die Philippinen und der Vatikan haben keine Scheidung. --49.145.77.220 07:29, 5. Jan. 2014 (CET)
Umfrage 2013
Die 2013 gestartete Umfrage unter der katholischen Basis brachte als Ergebnis, dass eine grosse Mehrheit der Katholiken in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland die Zulassung wiederverheirateter Katholiken zu den Sakramenten befürwortet.
NZZ:Ansicht der Kirchenbasis weichen von der offiziellen Lehre ab 188.96.176.44 20:01, 5. Feb. 2014 (CET)
- Na wie schön. Der Fragebogen war zwar erkennbar gar nicht an die Basis gerichtet und hat eigentlich auch mit diesem Lemma nichts zu tun…--Turris Davidica (Diskussion) 20:09, 5. Feb. 2014 (CET)
Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte im Dezember 2014 ein Papier, wonach wiederverheirateten Katholiken der Zugang zu den Sakramenten inklusive Eucharistie ermöglicht wird. 47.64.141.40 18:05, 22. Dez. 2014 (CET)
Rechtskreise
Kann man das wenigstens genauer erläutern, warum die Türkei überhaupt unter europäischem Rechtskreis aufgeführt wird? --112.198.77.146 16:37, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Abgesehen davon, daß man sich über die Sinnhaftigkeit dieser Überschriften (bei teilauskommentiertem Text) Gedanken machen kann: wohl, weil sie sich teils auf europäischem Boden befindet. Siehe Türkei.--Turris Davidica (Diskussion) 16:41, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Der größere Teil befindet sich in Asien. Sonst wäre die EU-Beitrittskandidatur der Türkei nicht umstritten. --112.198.77.146 16:47, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Bevor hier weiter gerätselt wird, bitte zuerst den Artikel Rechtskreis lesen und verstehen. -- Hukukçu Disk. 23:56, 11. Aug. 2014 (CEST)
- Der größere Teil befindet sich in Asien. Sonst wäre die EU-Beitrittskandidatur der Türkei nicht umstritten. --112.198.77.146 16:47, 23. Jul. 2014 (CEST)
RKK
Hallo allerseits. Einige zuletzt angefügte Sätze im Abschnitt über die römisch-katholische Kirche habe ich bis auf weiteres auskommentiert, da mir der Aspekt hier im Artikel zu breit ausgewalzt erscheint, bei an sich minimalem Informationsgehalt: der Artikel heißt Scheidung, nicht „Sakramentenspendung an wiederverheiratete, geschiedene Katholiken“ (o. ä.). Die Sichtweise zur Eheauflösung bzw. -zerrüttung ist ausführlich dargestellt, etwas Genaueres weiß auch all dieses Geschwurbel nicht. Wenn sich wirklich konkret etwas tun sollte, kann man das immer noch belegt einfügen. --Turris Davidica (Diskussion) 14:21, 23. Dez. 2014 (CET)
Dafür war der letzte Satz einfach Unsinn. Und es geht auch nicht um Wiederheirat, sondern um Scheidung. Für das Selbstverständnis eines Katholiken ist schon wichtig, ob er auch kirchlich geschieden ist. Das war übrigens der Stand von 2014 und ist inzwischen überholt. --BunteWelt (Diskussion) 13:12, 2. Feb. 2017 (CET)
- Kirchliche Scheidungen gibt es nicht. Würdest du bitte darauf achten, nicht einfach belegte Aussagen in irgendeinem Sinne abzuändern?--Turris Davidica (Diskussion) 13:15, 2. Feb. 2017 (CET)
- Mag ja sein, aber die aktuelle Entwicklung entspricht nicht mehr der Darstellung hier. Für Angehörige der RKK ist das schon wichtig. Und ich habe das mit Quellen belegt. Es geht hier NICHT um die Frage der Wiederheirat. --BunteWelt (Diskussion) 13:24, 2. Feb. 2017 (CET)
- Wie, „mag sein“? Du vermengst hier was nicht zusammengehört, Ehenichtigkeit (Kirchenrecht) ist nicht Scheidung. Inhalte, die das Ehenichtigkeitsverfahren betreffen, gehören ins dortige Lemma, und – tada! –, dort sind sie schon. Bei einem Nichtigkeitsverfahren geht es darum, festzustellen, daß die Ehe von vornherein nicht gültig zustandegekommen ist, weshalb sie dann auch nicht geschieden oder aufgelöst wird. HTH, --Turris Davidica (Diskussion) 09:57, 3. Feb. 2017 (CET)
- Die Begriffe Scheidung und Ehenichtigkeit stammen nicht von mir. Ich bin nicht für dieses Lemma verantwortlich, sondern habe durch Quellen belegte aktuelle Entwicklungen ergänzt. Mir ist es wurscht, wie die Begriffe lauten. Und dass "der Papst die Eheauflösung gewähren" kann, ist seit Jahren überholt. Aber vielleicht willst du ja hier nur eine überholte katholische Lehrmeinung durchsetzen. Dann kannst du auch gleich beantragen, die Überschrift "Scheidung" abzuändern. --BunteWelt (Diskussion) 15:25, 3. Feb. 2017 (CET)
- Wie, „mag sein“? Du vermengst hier was nicht zusammengehört, Ehenichtigkeit (Kirchenrecht) ist nicht Scheidung. Inhalte, die das Ehenichtigkeitsverfahren betreffen, gehören ins dortige Lemma, und – tada! –, dort sind sie schon. Bei einem Nichtigkeitsverfahren geht es darum, festzustellen, daß die Ehe von vornherein nicht gültig zustandegekommen ist, weshalb sie dann auch nicht geschieden oder aufgelöst wird. HTH, --Turris Davidica (Diskussion) 09:57, 3. Feb. 2017 (CET)
3M Die Aussage "du wirfst wie zuvor Scheidung und Ehenichtigkeitsverfahren durcheinander" ist korrekt und dem ist wenig hinzuzufügen. Die angegebenen Belege sind nicht geeignet, den Edit hier zu rechtfertigen, weil sie sich auf ein "Ehenichtigkeitsverfahren" beziehen, dies ist aber hier nicht das Thema. --GiordanoBruno (Diskussion) 16:41, 3. Feb. 2017 (CET)
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Rechtsschutzversicherung auf keinen Fall die Kosten für das Scheidungsverfahren vor Gericht übernimmt. Laut https://www.rechtsschutzversicherungen-testberichte.de/rechtsschutzversicherung-bei-scheidung/ nehmen immer wieder Verbraucher das fälschlicher Weise an, da sie das Fachgebiet Familienrecht mitversichert haben. (nicht signierter Beitrag von Maddin2020 (Diskussion | Beiträge) 14:52, 21. Mär. 2017 (CET))
- Das ist das Problem der Verbraucher, hier spielt es keine nennenswerte Rolle. --GiordanoBruno (Diskussion) 14:59, 21. Mär. 2017 (CET)
Das mag stimmen, doch genau deswegen ist es von großer Relevanz für den Verbraucher. Für solche, die sich solche Beiträge durchlesen. (nicht signierter Beitrag von Maddin2020 (Diskussion | Beiträge) 15:08, 21. Mär. 2017 (CET))
- Die Wikipedia ist nun mal ein Lexikon und kein Verbraucherratgeber. --GiordanoBruno (Diskussion) 16:39, 21. Mär. 2017 (CET)
„Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf“...
...steht im Intro. Gilt das weltweit und die ganze Menschheitsgeschichte hindurch, oder nur im deutschsprachigen Raum und heute? Ein Einzelnachweis wäre auf jeden Fall hilfreich. --Stilfehler (Diskussion) 22:00, 26. Mai 2018 (CEST)
Umstrittene Relevanz eines Satzes
Ich habe den Satz Der Verweis auf die alttestamentliche Regelung der Scheidung (Scheidebrief: 5 Mos 24,1 EU) macht deutlich: Es gibt Situationen, die so ausweglos sind, dass allein noch eine Scheidung möglich ist (zur katholischen Position dazu siehe CIC 1143). entfernt, da weder er noch eine entsprechende Aussage im AT oder im NT zu finden ist, insb. nicht an der zitierten Stelle des NT. Außerdem steht diese Aussage in keinem Bezug zu der unmittelbar vorher zitierten Aussage Jesu', obwohl das dadurch suggeriert wird. Das Ganze scheint mir eher eine milde Form der Theoriefindung zu sein (macht deutlich). Bitte erst die Relevanz begründen. Solange entferne ich den Satz wieder entsprechend den Wikipedia-Regeln. Danke -- 188.192.123.245 11:53, 24. Mai 2018 (CEST)
- Interessante Frage..... Da ist schon was dran. Der Teil "Es gibt Situationen, die so ausweglos sind, dass allein noch eine Scheidung möglich ist" dürfte tatsächlich als reine TF durchfallen, da sollte unbedingt eine Quelle zu her. Aus der alttestamentarischen Stelle ist das jedenfalls nicht abzuleiten, von Ausweglosigkeit ist da nirgends die Rede. Gruss -- PassePorte (Diskussion) 20:50, 24. Mai 2018 (CEST)
- Meine Rede! Der Satz wirkt irgendwie angeklebt und macht auf mich eher den Eindruck einer persönlichen Meinungsäußerung. Jedenfalls steht er mit dem vorher gesagten in keiner unmittelbaren Beziehung. Grüsse -- 188.192.123.245 08:53, 25. Mai 2018 (CEST)
- Offenbar keine Gegenargumente und kein Interesse... -- PassePorte (Diskussion) 15:49, 31. Mai 2018 (CEST)
- Meine Rede! Der Satz wirkt irgendwie angeklebt und macht auf mich eher den Eindruck einer persönlichen Meinungsäußerung. Jedenfalls steht er mit dem vorher gesagten in keiner unmittelbaren Beziehung. Grüsse -- 188.192.123.245 08:53, 25. Mai 2018 (CEST)
Lemma
Das Lemma "Scheidung" ist mehrdeutig. Analog zu Ehescheidung (Deutschland) würde ich vorschlagen, es nach Ehescheidung (zzt. Weiterleiung) zu verschieben. --Kolja21 (Diskussion) 14:29, 13. Sep. 2018 (CEST)
- Würde ich auch sagen. --Kim Holger Kelting • Diskussion 17:12, 1. Okt. 2018 (CEST)