Diskussion:Staatsoberhaupt/Archiv

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Jesus als Staatsoberhaupt?

Gibt es irgendeine Quelle, die das bestätigt?

Charles Taylor, liberianischer Diktator, ernannte 2002 Jesus Christus zum Staatsoberhaupt Liberias.

Eingefügt wurde das damals von einer IP, was die Glaubwürdigkeit nochmals in Frage stellt. -Etc. gamma 11:24, 9. Apr. 2007 (CEST)

Habe das einmal entfernt. -- Gugganij 02:20, 16. Jan. 2008 (CET)

Immunität

Genießt ein Staatsoberhaupt in anderen Staaten automatisch Immunität oder muss es dazu wie jeder andere akkreditiert werden?--Son sonson 20:06, 4. Aug. 2007 (CEST)

Meines Wissens nach sieht das Völkerrecht vor, dass ein amtierendes Staatsoberhaupt außerhalb seines Landes immun ist (ob dies nur in offizieller Funktion gilt, oder auch auf Privatreisen entzieht sich meiner Kenntnis). lg -- Gugganij 02:20, 16. Jan. 2008 (CET)

Tennō

Könnte mir jemand, der sich zurücksetzungsfrei besitzanspruchsberechtigt oder in anderer Weise kompetent fühlt, bitte erklären, was ausschlaggebend dafür ist, ob jemand, konkret der Tennō, Staatsoberhaupt ist oder eben nicht? Wenn ich diesem Artikel Glauben schenke, ist es die Tatsache, dass die Verfassung den Tennō nicht Staatsoberhaupt nennt. Glaube ich diesem Einwand, ist das in Österreich (wie auch andernorts) ebenso, es handelt sich dort aber dennoch um Staatsoberhäupter. Es wäre demnach also nicht die Titulierung sondern Umfang/Zuschnitt seiner Aufgaben, der jemanden zum Staatsoberhaupt macht. Um Erhellung bittet Asakura Akira 22:51, 2. Mai 2010 (CEST)

Auf derselben Diskussionsseite habe ich schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine Volltextsuche nach "Staatsoberhaupt" zu keinem Resultat führt. Was m. E. von Nöten wäre, ist eine Quelle, auf die man sich Berufen kann, wenn man argumentiert, der Tennō sei kein Staatsoberhaupt. Ansonsten gälte eben, dass in einer Monarchie das Staatsoberhaupt der Monarch ist. Wenn das in Japan anders ist, muss man es belegen. (Wenn in Japan zwei und zwei fünf ist, ist das auch richtig, aber nur, wenn sich das mit "zuverlässigen Publikaktionen" belegen lässt.)-- Katakana-Peter 10:17, 3. Mai 2010 (CEST)
Ähm, vielleicht missverstehe ich Dich ja. Aber für mich klingt das so: Weil die Formulierung im Artikel »Der Tennō (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur „das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“, nicht Staatsoberhaupt.« nicht nur an der Sache vorbeigeht, weil die bloße Titulierung als Symbol nicht ausschlaggebend ist, sondern die Schlussfolgerung „nicht Staatsoberhaupt“ auch unbelegt ist, muss sie im Artikel stehen bleiben?
Dass die Fragen, ob der Tennō Staatsoberhaupt (1.) ist und (2.) sein sollte, in Japan nicht unumstritten sind bzw. waren, ist besser im Tennō zu klären und zu belegen. In diesem Artikel sollte es nur darum gehen, ob und wenn ja warum Japan einen Sonderfall in Bezug auf sein Staatsoberhaupt darstellt. (Es geht also übrigens auch nicht um das „aufdröseln“ der „Verfassungsorgane sämtlicher Staaten“, sondern der hier genannten Sonderfälle.) Wenn man das aus den nunmehr hinreichend offensichtlichen Gründen nicht kann, sollte man dorthin verweisen, wo es (wenn es mal soweit ist) erklärt wird.
Nach dem, was ich gelesen habe, halten viele Verfassungsrechtler Japan tatsächlich für einen Sonderfall, da es sich weder um eine Republik noch um eine gewöhnliche Monarchie handelt (so auch [1], Fußnote 23 nach ja:野田良之 mit Verweis auf die völkerrechtliche Vertretung Japans im Ausland; dort übrigens auch der von einigen Benutzern wiederholt eingebrachte Einwand, dass die Wiedergabe von „Tennō“ als Emperor/„Kaiser“ im Kontext der Verfassung von 1947 („Kaiserreich“→„Staat“) ungünstig ist. Außerdem die mit Quelle versehene Erklärung von Karl-Friedrich Lenz auf der Tennō-Disk. Dem entgegen steht aber z.B. die Ansicht des Legislativbüros, s. die in der Tennō-Disk. verlinkte Passage in (ja), dort belegt; da wäre aber vielleicht noch zu klären ob das nicht mehr mit (2.) als mit (1.), also mit Politik zu tun hat).
Aber eine so spezielle Frage überlasse ich in letzter Instanz lieber Leuten, die besseren Überblick über die „Paragraphenweitwurfarena“ haben als ich.
Interessant wäre u.U. an anderer Stelle auch, wie MacArthur, Yoshida & Co. zu der Formulierung kamen. So heißt es nämlich in dem Memo vom Feb. 1946 an Mj. Gen. Courtney Whitney mit MacArthurs ersten Grundprinzipien für die Verfassung durchaus: „The Emperor is at the head of the State.“, zit. nach JW Dower: Embracing Defeat, p.360; s.a. NDL.

Frage ich also nochmal und bitte um entsprechende Darstellung im Artikel: Begründet der Zusammenhang „Symbol“ → „nicht Staatsoberhaupt“ den Sonderfall oder sprengen andere (völkerrechtliche Vertretung?) Tatbestände in Japan, wenn überhaupt, den Definitionsumfang von Staatsoberhaupt? --Asakura Akira 17:15, 3. Mai 2010 (CEST)
Ich habe den japanbezüglichen Satz jetzt gelöscht. Als ich deinen Edit vor ein paar Tagen revertiert habe, habe ich das schlicht vergessen. M. E. gibt es sehr viele Staaten, die für sich in Anspruch nehmen könnten "Sonderfälle" zu sein (Kanada, Australien).-- Katakana-Peter 05:40, 4. Mai 2010 (CEST)
Es ist ja wohl lächerlich, den deutschen Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt Deutschlands in Frage zu stellen, nur weil etwa eine Volltextsuche im Grundgesetz keinen Treffer ergab. Wer mal genauer ins Grundgesetz schaut, der findet in den Art. 59 I, 60, 63 I, II (2), 64 I, 68 I, 69 III Hs. 1, 81 I, 82 I, 115a VI GG genug Anhaltspunkte, weshalb es der Bundespräsident trotzdem ist. Genauso verhält es sich auch mit dem Tenno, der nicht nur nach Ansicht des Auswärtigen Amts, sondern auch international als Staatsoberhaupt Japans angesehen wird. Ob er es denn nun explizit laut Verfassung oder doch nur laut diplomatischem Protokoll ist, ist insoweit nebensächlich und nicht maßgeblich als für die tatsächliche Bewertung seines Titels und vor allem Funktion andere Kriterien herangezogen werden. Doch dies zu klären, ist nicht Aufgabe der Wikipedia-Autoren. --Benatrevqre …?! 04:36, 5. Mai 2010 (CEST)
Ich glaube, Peter-san hat die Rolle des Bundespräsidenten nicht angezweifelt, sondern nur als Beleg dafür verwendet, dass die Wortwahl eines Verfassungsdokumentes nicht ausschlaggebend ist.
Und „genauso“ verhält es sich mit dem Tennō eben nicht: Bundespräsident (Deutschland)#Völkerrechtliche Vertretung und Außenpolitisches Engagement fehlt ihm wie auch sonst jegliches eigenständiges Handeln ohne Zustimmung des Kabinetts. Und wieso sind die Außenministerien der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten maßgeblich für die Definition eines Staatsoberhauptes sind und andere Definitionen Nebensache? --Asakura Akira 07:11, 5. Mai 2010 (CEST)
Niemand sagt, dass die beiden Außenministerien „maßgeblich“ seien, sondern dass diese Staaten den Tenno als Staatsoberhaupt betrachten. --Benatrevqre …?! 11:21, 5. Mai 2010 (CEST)

Ich habe jetzt alles gelöscht, was sich auf Japan und den Tennō bezieht. Wenn Japan und der Tennō in diesem Artikel Erwähnung verdienen, sollte die Sonderstellung mit guten Quellen (mindestens so gut wie bei der Schweiz) belegt sein.-- Katakana-Peter 05:21, 5. Mai 2010 (CEST)

Man kann darlegen, dass es zwar in Japan, nicht aber in der internationalen Praxis umstritten ist, dass der Tenno Staatsoberhaupt ist. Seine Aufgaben werden z.B. erläutert in Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, insbesondere auf S. 639 f. --Benatrevqre …?! 05:37, 5. Mai 2010 (CEST)
Das gehört aber dann doch eher in die Artikel Tennō und Politisches System Japans. Bevor man sich hier in die Darstellung von Einzelfällen verzettelt, sollte man den Artikel hier erst einmal besser referenzieren und ausbauen. Ich habe vor längerer Zeit den Weblink zum Politiklexikon der bpb gesetzt, was damals nur als Notbehelf gedacht war. Seither hat sich da aber nichts mehr getan. Man müsste m. E. in diesem Artikel deutlicher darstellen, wie sich der Begriff "Staatsoberhaupt" von Souverän abgrenzt und seit wann es diese Unterscheidung gibt.-- Katakana-Peter 05:53, 5. Mai 2010 (CEST)
Nur zu, aber es muss am Ende dann natürlich auch handfest und fundiert sein. Ich hab dazu leider nicht genug Zeit. --Benatrevqre …?! 05:55, 5. Mai 2010 (CEST)

Zielt auch auf die grundsätzliche Frage, was ein Staatsoberhaupt ausmacht: die auch in dieser Quelle genannte fehlende völkerrechtliche Vertretungsbefugnis des Tennō spielt dafür überhaupt keine Rolle? (Da ich im Moment nur die google-Version einsehen kann, weiß ich nicht, wer das man in dem Satz „Man hat dem Tennō die Stellung als Staatsoberhaupt abgesprochen“ ist.) --Asakura Akira 06:11, 5. Mai 2010 (CEST)

DDR-Staatsrat?

Gibt es einen besonderen Grund, warum der Staatsrat der DDR im Abschnitt Kollektiv nicht erwähnt wird? —ThorstenNY 19:50, 1. Jul. 2010 (CEST)

Er wird erwähnt, wenn auch nur als Link (die DDR ist ja auch nur ein Beispiel). Schließlich gibt es einen Link auf Staatsratsvorsitzender mit weiterführenden Informationen. --Benatrevqre …?! 08:06, 18. Jul. 2010 (CEST)

Irland

Woraus genau speist sich die Angabe, die irische Regierung sei kollektives Staatsoberhaupt? Wenn es in der genannten Quellenangabe steht, ist deren Glaubwürdigkeit doch zu bezweifeln.
Aus der Irischen Verfassung geht es jedenfalls nicht hervor, im Gegenteil. Dort ist Folgendes angegeben:

  • Artikel 12, 1: [...] the President, who shall take precedence over all other persons in the State and who shall exercise and perform the powers and functions conferred on the President by this Constitution and by law.
  • Artikel 28, 3: The executive power of the State shall, subject to the provisions of this Constitution, be exercised by or on the authority of the Government.

Aus Letzterem - der expliziten Zuordnung der Exekutivgewalt an die Regierung - speist sich wohl dieser Irrtum. Das erste Zitat stellt jedoch eindeutig klar, dass der Präsident das Staatsoberhaupt ist. Der Besitz der Exekutivgewalt macht nicht das Staatsoberhaupt aus. -- MacCambridge (Diskussion) 20:35, 24. Mai 2014 (CEST)

Hello, somebody here? Ergänzend ließe sich übrigens noch erwähnen, dass die irische Bez. Uachtarán nahezu wörtlich nichts anderes bedeutet als „Oberhaupt“ (uachtar = [das] Obere, -án = Endung) -- MacCambridge (Diskussion) 20:10, 31. Mai 2014 (CEST)
Die irische Verfassung ist eine Primärquelle, sie zu interpretieren ist mangels Kompetenz nicht Aufgabe der WP-Autoren, sprich um deine Frage zu klären, braucht es zwingend reputable Sekundärliteratur, also einschlägige Literatur, bestenfalls deutschsprachige, die den irischen Verfassungstext behandelt und deren Fachautoren das politische System Irlands kommentieren. Alles andere wäre eine unbrauchbare Auslegung und käme damit Theoriefindung gleich. Benatrevqre …?! 15:58, 2. Jun. 2014 (CEST)
Es bedürfte zwingend reputabler Sekundärliteratur, um eine derart steile These wie aktuell (also seit vielen Jahren ...) im Artikel zu untermauern. Ein Europa-Handbuch der Bertelsmann-Stiftung, das aktuell als Quelle angegeben ist, erscheint mir doch recht mau. Sekundärliteratur habe ich nicht vorliegen, aber eine kurze Google-Books-Suche ergibt: In Die Funktionen des Staatsoberhauptes in der parlamentarischen Demokratie (von Werner Kaltefleiter) wird der ir. Präsident als Staatsoberhaupt beschrieben, ebenso in Die politischen Systeme Westeuropas (von Wolfgang Ismayr) oder in: Regierungsmehrheit und Opposition in den Staaten der EG (Winfried Steffani, ‎Jens-Peter Gabriel). Ich zitiere Letzeres: »Der irische Präsident ist das Staatsoberhaupt der Republik. Er hat, wie es in Artikel 12 der Verfassung heißt, "Vorrang vor allen anderen Personen im Staat" - womit dessen "Amtspersonen" gemeint sind.« Wenn also demnächst niemand mit überzeug. Argumenten und bess. Quellen widerspricht, ändere ich den Artikel entsprechend. -- MacCambridge (Diskussion) 17:53, 2. Jun. 2014 (CEST)

Uachtarán na hÉireann

Nur nebenbei: Die Bez. Uachtarán na hÉireann bedeutet der Präsident Irlands. Ein "an tUachtarán na hÉireann" ist grammatisch im Irischen nicht möglich, es kann in einem Nominalausdruck nie zweimal der Artikel stehen, also entweder an tUachtarán (der Präsident) oder Uachtarán na hÉireann (der Präsident Irlands). Vergleichbar im Deutschen ist: "des Kaisers Bart" (und nicht: "des Kaisers der Bart"). Bitte immer nur die Dinge ändern, die man weiß. -- MacCambridge (Diskussion) 18:21, 2. Jun. 2014 (CEST)

Ich habe mich an wiss. Sekundärliteratur orientiert (Irene Lynch Fannon, Karole Cuddihy, Corporations and Partnerships in Ireland, Kluwer, 2010, S. 17). Sorry, nach deiner Erklärung bin ich offenbar einem Irrtum aufgesessen.
Was ich an dieser Stelle aber gerne noch wissen möchte, da ich in der Literatur beides auffinde. Heißt es nun richtig Uachtarán oder Uachtaráin, oder sind das lediglich zwei zulässige Schreibweisen? Und kann man das "i" an dieser Stelle nach Belieben setzen oder weglassen? Benatrevqre …?! 10:45, 4. Jun. 2014 (CEST)
Ja, das ist ein häufiger Fehler von Nichtmuttersprachlern.
Uachtarán ist die Grundform (Nominativ Singular und Genitiv Plural), Uachtaráin ist eine deklinierte Form (Genitiv/Vokativ Singular und Nominativ Plural), also z.B. Áras an Uachtaráin = „Residenz des Präsidenten“, Anrede: a Uachtaráin! = „Herr Präsident!“ -- MacCambridge (Diskussion) 17:03, 4. Jun. 2014 (CEST)
Danke, durch die Beispiele, insbesondere das für den Anredefall, ist mir der Unterschied jetzt klar. Benatrevqre …?! 11:43, 5. Jun. 2014 (CEST)

Präsident von Irland

Woraus genau speist sich die Angabe, die irische Regierung sei kollektives Staatsoberhaupt? Wenn es in der genannten Quellenangabe steht, ist deren Glaubwürdigkeit doch zu bezweifeln.
Aus der Irischen Verfassung geht es jedenfalls nicht hervor, im Gegenteil. Dort ist Folgendes angegeben:

  • Artikel 12, 1: [...] the President, who shall take precedence over all other persons in the State and who shall exercise and perform the powers and functions conferred on the President by this Constitution and by law.
  • Artikel 28, 3: The executive power of the State shall, subject to the provisions of this Constitution, be exercised by or on the authority of the Government.

Aus Letzterem - der expliziten Zuordnung der Exekutivgewalt an die Regierung - speist sich wohl dieser Irrtum. Das erste Zitat stellt jedoch eindeutig klar, dass der Präsident das Staatsoberhaupt ist. Der Besitz der Exekutivgewalt macht nicht das Staatsoberhaupt aus. -- MacCambridge (Diskussion) 20:35, 24. Mai 2014 (CEST)

Hello, somebody here? Ergänzend ließe sich übrigens noch erwähnen, dass die irische Bez. Uachtarán nahezu wörtlich nichts anderes bedeutet als „Oberhaupt“ (uachtar = [das] Obere, -án = Endung) -- MacCambridge (Diskussion) 20:10, 31. Mai 2014 (CEST)
Die irische Verfassung ist eine Primärquelle, sie zu interpretieren ist mangels Kompetenz nicht Aufgabe der WP-Autoren, sprich um deine Frage zu klären, braucht es zwingend reputable Sekundärliteratur, also einschlägige Literatur, bestenfalls deutschsprachige, die den irischen Verfassungstext behandelt und deren Fachautoren das politische System Irlands kommentieren. Alles andere wäre eine unbrauchbare Auslegung und käme damit Theoriefindung gleich. Benatrevqre …?! 15:58, 2. Jun. 2014 (CEST)
Es bedürfte zwingend reputabler Sekundärliteratur, um eine derart steile These wie aktuell (also seit vielen Jahren ...) im Artikel zu untermauern. Ein Europa-Handbuch der Bertelsmann-Stiftung, das aktuell als Quelle angegeben ist, erscheint mir doch recht mau. Sekundärliteratur habe ich nicht vorliegen, aber eine kurze Google-Books-Suche ergibt: In Die Funktionen des Staatsoberhauptes in der parlamentarischen Demokratie (von Werner Kaltefleiter) wird der ir. Präsident als Staatsoberhaupt beschrieben, ebenso in Die politischen Systeme Westeuropas (von Wolfgang Ismayr) oder in: Regierungsmehrheit und Opposition in den Staaten der EG (Winfried Steffani, ‎Jens-Peter Gabriel). Ich zitiere Letzeres: »Der irische Präsident ist das Staatsoberhaupt der Republik. Er hat, wie es in Artikel 12 der Verfassung heißt, "Vorrang vor allen anderen Personen im Staat" - womit dessen "Amtspersonen" gemeint sind.« Wenn also demnächst niemand mit überzeug. Argumenten und bess. Quellen widerspricht, ändere ich den Artikel entsprechend. -- MacCambridge (Diskussion) 17:53, 2. Jun. 2014 (CEST)

Der Präsident von Irland ist Staatsoberhaupt oder gilt zumindest als solches. Das wird nirgends bestritten. Die eigentliche Frage, um die es sich dreht, ist aber, ob der Präsident es nicht nur inoffiziell ist (wie im verlinkten Hauptartikel behauptet und belegt), sondern ob er auch formal Staatsoberhaupt und das nominell höchste Verfassungsorgan ist. Und gerade diesbezüglich widersprechen sich m.E. beide Artikel nicht. Benatrevqre …?! 13:04, 3. Jan. 2015 (CET)

Der Präsident bezeichnet sich selber als Staatsoberhaupt, etwa in seiner jüngsten Weihnachts- und Neujahrsansprache. Auf seiner Internetseite wird er mehrmals als Staatsoberhaupt bezeichnet. Und MacCambridge hat weiter oben doch schon dargelegt, dass es offenbar verbreitet ist, den Präsidenten als Staatsoberhaupt zu bezeichnen, während sich die ganze These, er wäre es nicht offiziell, auf ein einzelnes Buch stützt. --Excolis (Diskussion) 13:33, 3. Jan. 2015 (CET)
Nachdem die Diskussion bereits archiviert war und nach erfolgter Änderung des Artikels wurde diese Änderung nun revertiert. Ich habe daher die bisherige Diskussion wieder aus dem Archiv geholt (kopiert). -- MacCambridge (Diskussion) 13:58, 3. Jan. 2015 (CET)
Benatrevqre, du schreibst, „Der Präsident von Irland ist Staatsoberhaupt oder gilt zumindest als solches. Das wird nirgends bestritten.“ - Dann verstehe ich deine Revertierung nicht. Wenn der Präsident Staatsoberhaupt ist, gibt es kein kollektives Staatsoberhaupt, unter dem Irland jetzt als Sonderfall angegeben ist.
Ich habe das von dir als Quelle angeführte Buch Weidenfelds nicht vorliegen, weiß daher nicht, was genau er da schreibt, vielleicht könntest du es zitieren. So, wie ich es noch immer verstehe, liegt das Problem in der klaren Trennung zwischen dem Amt des Taoiseach als Regierungschef und dem Amt des Uachtaráns als (repräsentativen) Präsidenten ohne Exekutivgewalt. Die von dir postulierte „de jure [...] Rolle des obersten Vertreters des Staates“ ist auch deshalb fragwürdig, weil in Ländern mit Gewaltenteilung keinesfalls die Exekutive den anderen Gewalten übergeordnet ist, der Regierungschef also eine höhere Rolle als der Chef der Legislative oder der Judikative einnimmt (in Dtl. z.B. kommt Frau Merkel in der formalen Rangfolge gar nach dem Bundestagspräsidenten). Nein, er ist nur oberster Vertreter der Regierung. Eine andere Regelung sehe ich auch in Irland nicht.
In vielen heutigen Monarchien hat der Monarch keine Exekutivgewalt mehr und ist dennoch Staatsoberhaupt. Auch in Dtl. ist Herr Gauck nahezu ohne jede exekutive Gewalt, dennoch als Bundespräsident Staatsoberhaupt. Die Hauptaufgabe eines Staatspräsidenten ist doch die Rolle eines formalen Staatsoberhaupts.
Irland hat nur im Falle einer Amtsverhinderung des Präsidenten oder Ausscheidens aus dem Amt ein kollektives Staatsberhaupt: die Presidential Commission, quasi ein kollektiver Vizepräsident. -- MacCambridge (Diskussion) 13:58, 3. Jan. 2015 (CET)


Der Präsident von Irland ist doch Staatsoberhaupt. Das wird nirgends bestritten. Die eigentliche Frage, um die es sich dreht, ist aber, ob der Präsident es nicht nur inoffiziell ist (wie im verlinkten Hauptartikel behauptet und belegt), sondern ob er auch formal Staatsoberhaupt und eben nicht nur das nominell höchste Verfassungsorgan ist (Letzteres ergibt sich aus der Übersetzung seiner Amtsbezeichnung und Deutsche, was allerdings kein stichhaltiges Argument ist). Und gerade diesbezüglich widersprechen sich m.E. beide Artikel nicht. Benatrevqre …?! 14:26, 3. Jan. 2015 (CET)

Da steht derselbe Beleg wie hier, den ich dich bat, doch mal zu zitieren (da ich annahm, dass du ihn eingebracht hast). Wenn der Präsident nicht "offiziell" Staatsoberhaupt wäre, ergäbe sich aber auch dann kein kollektives Staatsoberhaupt aus den beiden Ämtern Uachtarán & Taoiseach, denn auch dieses wäre nicht "offiziell".
Den Text der irischen Verfassung, die den Präsidenten indes "offiziell" zum höchsten Verfassungsorgan ernennt, hatte ich schon genannt (“ who shall take precedence over all other persons in the State ”)
Interessant wäre zu wissen, woher Weidenfeld (sofern Quelle) zur sehr merkwürdigen These kommt, dass der Taoiseach „de jure parallel die Rolle des obersten Vertreters des Staates inne“ habe. Denn es gibt kein ius, das ihn dazu macht. Auch hierzu habe ich den Verfassungstext zitiert. -- MacCambridge (Diskussion) 14:38, 3. Jan. 2015 (CET)
Wie ich bereits schrieb: Was in der Verfassung steht, ist für uns nicht Maßgabe, da es sich um eine Primärquelle handelt, deren Auslegung besondere juristische Kenntnisse verlangt. Der fremdspr. Verfassungstext ist für diesen Wikipedia-Artikelgegenstand also völlig irrelevant. Ebenso ist nicht entscheidend, was auf einer fremdsprachigen Webseite wie etwa dem Internetauftritt des irischen Präsidenten steht, da es sich im betr. Fall nicht um rechtswissenschaftl. Sekundärliteratur handelt.
Solange du keinen reputablen Gegenbeleg zu Weidenfeld hast, ist eine Auseinandersetzung mit seiner Behauptung nicht zielführend, insbesondere überwiegt für die enzyklop. Artikelarbeit stets Sekundärliteratur gegenüber einer Primärquelle. Der fragliche Literaturbeleg ist im Übrigen vollständig angegeben, du kannst in einer Bibliothek oder auf Google Books nachschlagen, was dort steht. Ich habe dazu momentan keine Gelegenheit. Benatrevqre …?! 16:10, 3. Jan. 2015 (CET)
Hast du noch keinen Blick in die alte Disk. geworfen, wo ich bereits mehrere Literaturstellen angab? (PS: Abschnitt an alte Diskussion angefügt, es geht um dasselbe) -- MacCambridge (Diskussion) 16:22, 3. Jan. 2015 (CET)
Meinst du oben die Hinweise auf Ismayr, Kaltefleiter und Steffani/Gabriel? Wovon genau schreiben erstere beiden, wie werden die Aussagen dort formuliert? Benatrevqre …?! 16:19, 4. Jan. 2015 (CET)
Da müsste ich dich ebenso auf Google Books verweisen. Es war seinerzeit nur eine kurze Online-Quellensuche zum Thema.
Ich hab mir mal ein gebrauchtes Büchlein von Weidenfeld bestellt und werde mal nachlesen, wie er in Bezug auf Irland zur These eines „kollektiven Staatsoberhaupts“ kommt. Bis dahin dreht sich die Disk. wohl etwas im Kreis. ;) --MacCambridge (Diskussion) 03:52, 5. Jan. 2015 (CET)
So, ein Exemplar des Buches besorgt, allerdings eine überarb. Auflage (2004, und nicht 1999). In dieser Version (Abschnitt Irland, Band 2, S. 172 ff, verfasst von J.J. Lee/Fiona Creed) kommt der irische Staatspräsident/Staatsoberhaupt überhaupt nicht vor. Es ist, wie der Name nahelegt, sehr auf Europa-Beziehungen fokussiert.

Wir kommen damit also nicht weiter. Ich werde mal eine 3. Meinung einholen. -- MacCambridge (Diskussion) 22:19, 8. Jan. 2015 (CET)

Bei gegebener Zeit werde ich mal die einschlägige Verfassungsrechtsliteratur durchforsten, ob ich dazu etwas finde. Benatrevqre …?! 10:25, 9. Jan. 2015 (CET)

3M

  • Das mit dem «kollektiv» kann ich nicht nachvollziehen. --Freigut (Diskussion) 22:14, 13. Jan. 2015 (CET)
Ich im Grunde auch nicht, aber dann bliebe ja immer noch die Verschiebung des Absatzes nach anderer Stelle im Artikel, denn belegt sind die betr. Aussagen weiterhin. Benatrevqre …?! 19:08, 15. Jan. 2015 (CET)
Was soll denn da belegt sein? Was da steht ist doch grober Unsinn. Der Taoiseach habe "als Regierungsoberhaupt und somit amtierender Chef des Ministerkabinettes de jure parallel die Rolle des obersten Vertreters des Staates inne"? Die Rolle des Regierungsoberhaupt macht nirgends jemanden zum "obersten Vertreter des Staates". Welches Gesetz sollte denn mit "de jure" gemeint sein? Es gibt kein solches Gesetz. (im Gegensatz dazu gibt es ein Gesetz, das den Präsidenten zum obersten Vertreter des Staates gemacht hat, das hatte ich genannt.) Selbst wenn man die Primärquelle Verfassung nicht zulassen will, sollte die offensichtliche Klarheit der Aussage der Primärquelle ein Hinweis sein, dass die einzig angegebene Sekundärliteratur, die diese wilde Theorie behauptet, in die Tonne zu kloppen ist (und offensichtlich hat man in Neuauflagen des Buches genau das gemacht, denn solch Quatsch steht da nicht mehr drin). Der Vergleich mit "Staatschefs anderer Länder" widerspricht der in der Einleitung des Artikels gegebenen Definition für "Staatschef", womit eben nicht rein reprsentative Staatsoberhäupter gemeint sind. Ich werde diesen Text im Artikel zunächst mal auskommentieren, da offensichtlich Einigkeit darüber besteht, dass Irland (mit Ausnahme von Zeiten ohne amt. Präsidenten) kein kollektives Staatsoberhaupt hat und er an dieser Stelle offensichtlich nichts zu suchen hat.
Wenn jemand den Unsinn an anderer Stelle einfügen will, weil er meint, der Präsident sei nur "inoffiziell" Staatsoberhaupt, was immer das heißen soll, dann bitte mit etwas mehr Quellenangabe. Ich halte die jetzt angegebene Quelle für falsch. -- MacCambridge (Diskussion) 12:29, 18. Jan. 2015 (CET)
"De jure" bedeutet nicht, dass es zwingend eine gesetzliche Vorschrift gegen müsste. Benatrevqre …?! 14:21, 23. Jan. 2015 (CET)

Ministerpräsidenten deutscher Bundesländer

Die Ministerpräsidenten deutscher Bundesländer sind keine Staatsoberhäupter. „Seit dem Ende der Monarchie gehört es zur Tradition der deutschen Länder, auf ein eigenes, von der Regierung gesondertes Staatsoberhaupt zu verzichten.“ [2] --AlternativesLebensglück (Diskussion) 03:47, 20. Jul. 2018 (CEST)