Diskussion:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst/Archiv
Tabelle
ich dachte, ich ergänze kurz die fehlenden Stufen 6 zur Tabelle. Es braucht aber wohl eine generelle Überprüfung der eingetragenen Tabellenwerte. Ich mach das baldmöglichst.
--93.132.145.204 23:55, 17. Jul. 2008 (CEST)
Richtiges Lemma?
Das Hauptlemma für diesen Artikel lautet "Tarifvertrag öffentlicher Dienst", im Einleitungssatz erfährt man aber, die Bezeichnung laute "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" - das passt nicht zusammen. Soviel ich weiß, heißt es tatsächlich "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" - irgendwelche Einwände gegen eine entsprechende Verschiebung? -- Mark 23:13, 15. Apr. 2008 (CEST)
Familienbezogene Bestandteile
Hallo werte Autoren,
erstmal dankeschön für die zeitnahe Erstellung dieses Artikels!
Da ich erstmals etwas bei Wikipedia einstelle, bitte ich ein eventuelles Fehlverhalten zu entschuldigen.
Nun aber zur eigentlichen (inhaltlichen) Diskussion:
"Durch den Wegfall der bisherigen Familienbezogenen Entgeltbestandteile handelt es sich allerdings um eine deutliche Reduzierung des Lohnniveaus im Öffentlichen Dienst (für Neueingestellte)." So wird ein Beschäftigter mit Gehaltsgruppe 9 Fachhochschulabschluss, 3 Kinder und nicht erwerbstätiger Ehefrau schlechter gestellt als Hartz IV. 194.95.179.131 14:46, 4. Sep. 2007 (CEST)wolfgang40627 Alle Anfänger mit einer niedrigeren Gehaltsgruppe und gleichen Sozialfaktoren werden noch niedriger bezahlt.
Auch wenn man andere Vergleichmassstäbe anlegt, schneidet der TVöD schlecht ab: Berufsanfänger, Gehaltsgruppe 13 verdient 2817 Euro; der vergleichbare BAT IIa verdient 2867,37. Von diesem Rückschritt wird sich der junge Mann kaum mehr erholen, da später nichts mehr dazu kommt. 194.95.179.131 14:58, 4. Sep. 2007 (CEST)wolfgang40627
So wie ich die neue Entgelttabelle verstanden habe sind die familienbezogenen Bestandteile (Kindergeld)
jetzt direkt mit eingeflossen, d.h. es ist statistisch ermittelt worden dass jeder Arbeitnehmer
im Bereich des BAT und BMTG ca. 0,5 Kinder hat und diese "Kinder" werden jetzt vergütet.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Kinder vorhanden sind oder nicht (analog zur Privatwirtschaft).
Andersherum gesprochen könnte man auch sagen, dass die familienbezogenen Bestandteile
der Vergangenheit vorenthaltener Lohn waren.
Tatsache ist, dass im höheren Dienst die oberen Dienstaltersstufen ersatzlos gekappt wurden. 194.95.179.131 14:48, 4. Sep. 2007 (CEST)wolfgang40627
Des Weiteren soll doch durch den Weggang vom Senioritätsprinzip der öffentliche Dienst gerade für
Jüngere und Neueinsteiger attraktiver werden. Nach "altem" Recht bekam man in jungen (Dienst)jahren
relativ wenig Geld und mit zunehmendem Alter steigerte sich das Einkommen.
Jetzt sollen die Jungen frühzeitig relativ viel Geld verdienen dafür aber im Alter nicht mehr so starke
Gehaltssteigerungen mitbekommen.
Ich weiss wovon ich rede, ich hab einkommensmässig schwach angefangen und lass nun stark nach ;-)
--82.207.180.131 12:17, 21. Sep 2005 (CEST)
Ich weiß nicht, woher Sie Ihren Optimismus nehmen. Mein Gehaltseinstieg im Öffentlichen Dienst (vergleichbar höherer Dienst) ist gegenüber BAT oder A-Besoldung ein Gemetzel, und da es fast nur befristete Stellen gibt, bleibt das in den ach so lukrativen Anfangsjahren auch so. Nach TVöD werden Hochschulabsolventen so bezahlt, wie Beamte im Mittleren Dienstes; ich erhalte mit Hochschulstudium das Gehalt eines Stabsunteroffiziers. Das akademische Eingangsamt im Öffentlichen Dienst (A 13) läßt sich in der letzten Dienstaltersstufe mit 15 TVöD mühevoll erreichen. Es ist wie gesagt ein Gemetzel, man sollte den ganzen Scheißladen einfach fahren lassen und auswandern. Ich habe den Beitrag "5.1.1. Beispielrechnungen" verfaßt, jeder soll das Elend sehen. --Professor Abronsius 17:15, 19. Apr. 2007 (CEST)
Werter Professor Abronsius,
wir dürfen hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Sie vergleichen Nettogehälter mit Nettobezügen, die nicht vergleichbar sind und dies auch nie waren!
Ich bin studierter Verwaltungswissenschaftler, beschäftigte mich im Studium und im Beruf mit dem TVöD und kann ihre Angaben nur bedingt nachvollziehen, obwohl mir bewusst ist, was Sie damit ausdrücken wollen.
Ich bitte Sie nur, mir zu erklären, wie Sie nach BAT besser bezahlt worden sein wollen. Ihre Aussage, dass beim BAT Angestellte ähnlich gut wie Beamte bezahlt worden wären, ist schlichtweg falsch und nicht tragbar!
Ich werde jedoch keine Änderungen am Artikel vornehmen, da auch vorherige Änderungen immer wieder zurückgeändert wurden.
Der Abschnitt Beispielrechnung ist und bleibt grob irreführend!
Leistungsorientierte Bezahlung
"Ab 2007 wird eine variable leistungsbezogene Bezahlung zunächst in Höhe von einem Prozent eingeführt. Dieses eine Prozent geht in einen Topf, der nach gemeinsam mit den Personalräten zu treffenden Regelungen ausgeschüttet wird und zwar immer so, dass der Topf, aus dem der Leistungsanteil gespeist wird, am Ende vollständig zur Ausschüttung kommt." - das ist furchtbarer Stil (ein Topf soll ausgeschüttet werden?) und unverständlich.
Darüber hinaus fehlt bei den "Grundzügen" die Einführung der neuen Billigstlohn-Entgeltgruppe 1 (Förderung der Einkommensarmut unter freundlicher Billigung der Gewerkschaften).
Der jeweilige Rest zu 100 % (also 10 % in den Gruppen 1 bis 8, 20 % in den Gruppen 9 bis 12 und 40 % in den Gruppen 13 bis 15) fließen in den Fonds, aus welchem ab 2008 die Leistungszulage gezahlt wird. Kommt eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personalrat bzw. Betriebsrat über die Leistungszulage nicht zustande, beträgt die Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten 100 %. Die Jahressonderzahlung wird im November ausbezahlt.
Das ist so nicht richtig. Ich muss das ändern. Es werden 1% der Gesamtgehaltssumme in den Leistungstopf gegeben. Alles andere ist vertraglich so nicht geregelt.
jan
"Kommt eine Dienst- bzw. Betriebsvereinberung über die Leistungsprämie nicht zustande, beträgt die Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten 100 %."
Das ist einfach nicht richtig, deshalb muss das raus !! §18 TVÖD lautet: ... Für das Jahr 2007 erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2007 ... 12% des ... Tabellenentgeltes ausgezahlt ... wenn bis zum 31.7.2007 keine Einigung ... zustande gekommen ist.
So, dass heisst nix anderes, als: Wird keine Regelung bis zum erwähnten Stichtag ereinbart, kriegt jeder 1% seiner Gehaltssumme ausgezahlt. Nix anderes. Wie kommst Du nur auf die Idee, es würde bis zum 100% Tabellenentgelt aufgefüllt. Völliger Quatsch! Bei einem Entgelt z.B. EG 9 sinds also 80%+12%=92% nicht 100%, bei EG 14: 60%+12%=72% !
Ihr werft da was durcheinander: Im Dezember gibt es die Sonderzahlung (= Weihnachtsgeld) von 60 - 80 Prozent. Die Leistungsprämien von 12 Prozent sind was anderes. Martinvoll 21:42, 5. Dez. 2006 (CET)
Und: AB 2007, nicht 2008 !!!! (Lt §18 TVÖD, Abs. 2 (VKA-Version) "Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt eingeführt.")
Außerdem, auch völliger Quatsch, dass Vorjahres-Sonderzuwendungskürzung das Folgejahres-Leistungsentgelt finanziert. Wo hast Du das geträumt ?
Um eine entsprechende Erwähnung der tatsächlichen Verluste kümmere ich mich am Wochenende ! Solange nehm ich den Satz mit den 100.000 € Verlust im Lebenseinkommen wieder rein.
jan
Ich hab' den Artikel jetzt mal etwas gründlicher überarbeitet und neu gegliedert. Vielleicht kann jemand noch was zu den Bereitschaftsdiensten und Zeitzuschlägen und etwas mehr zu den Arbeitszeitmodellen machen.
--Jan.s 20:01, 11. Dez 2005 (CET)
Besitzstand für vor dem 31. 12. 2005 geborene Kinder
"Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2005 geboren werden, gilt ein erweiterter Besitzstand. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Vergleichsentgeld weiter so lange gezahlt, wie die Kindergeldberechtigung besteht."
Hat jemand eine Quelle dazu? Im Tarifvertrag selber finde ich die Vorschrift nicht. Oder gilt der Passus nur für die Überleitung und nicht für Neueinstellungen? Dann stünde er im falschen Abschnitt. --137.138.79.79 09:45, 16. Mai 2006 (CEST)
---Hallo, das steht in § 11 TV-Ü - KVA, also im Überleitungstarifvertrag. Links auf die Originaltarifverträge habe auf der Artikelseite eingestellt.
Hdeinert2002, 12:38, 16. Mai 2006 (CEST)
Kritik Ungleichbehandlung männliches Geschlecht
Zitat: 84.187.50.219 Durch die Regelung, den Kinderzuschlag nicht als Entgeldvariante wie den Ortszuschlag umzuwandeln, sondern auf die eigentliche Gehaltszahlung aufzupacken, sowie die Regelung, dass bei Unterbrechung (auch bei nur einem Monat)der Kindergeldzahlung der Kinderzuschlag künftig ganz wegfällt, wird das männliche Geschlecht benachteiligt. Ein Beispiel: Nach Beendigung der Schulzeit macht ein Jugenlicher für 1 Monat Ferienarbeit. Das Kindergeld entfällt für diesen Monat, wird anschließend jedoch weitergezahlt. Der Kinderzuschlag entfällt künftig ganz. Hier hat ein Jugendlicher noch die Wahl. Anders sieht es aus, wenn ein junger Mann zum Wehrdienst einberufen wird. Auch wenn er nach Ableistung desselben noch 5 Jahre studiert oder eine Ausbildung macht, der Kinderzuschlag wird nie wieder gezahlt. Ortszulagen, welche für verheiratete Arbeitnehmer höher ausfallen, werden aber auch nach Scheidungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitergezahlt, da sie in die Entgeldvariante eingeflossen sind. Mein Urteil: Ungerecht
Ich werde das erstmal löschen, da es weder unter den Gliederungspunkt Leistungsbezahlung passt, und außerdem ist es in den Teilen, die ich noch einigermaßen verstanden habe, falsch. Wehr- und Zivildienstunterbrechungen sind unschädlich und führen nicht zum Verlust des Besitzstandes für Kinderzulagen. Ortszuschlag für Verheiratete fliessen ins Vergleichsentgelt ein und sind spätestens bei der nächsten Stufenanpassung erledigt. Bei Vergleichsentgelt oberhalb Entgeltstufe 6 und späterer Scheidung: Glück gehabt. Wenn, dann brings mit guter Argumentation und ohne dein persönliches Urteil unter Kritik ein.
Gruss --Jan.s 22:42, 28. Jun 2006 (CEST)
Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass im alten BAT im Paragraf 42 die Erstattung der Reisekostenerstattung dahingehend geregelt ist, dass auf das Reisekostenrecht der Beamten verwiesen wird? Im TVöD gibt es diese Regelung nicht mehr. Und der Geltungsbereich des Bundesreisekostengesetz schließt die Angestellten nicht ein. Bedeutet das, dass Angestellte keine Reisekostenentschädigung mehr erhalten? --80.150.2.134 15:53, 29. Jun 2006 (CEST)
- §§ 44 TVöD? --Professor Abronsius 17:19, 19. Apr. 2007 (CEST)
Kommunikation
[[1]] kann man neutraler Formulieren.--Richard Abendroth 14:03, 6. Jul 2006 (CEST)
Hallo wer kann mir weiterhelfen? Ich habe eine 2-jährige Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht und soll nun nach dem neuen TVÖD in der Entgeltgruppe 3, Stufe 1 eingruppiert werden, dass sind ja mal gerade 1600 Euro bruttto, wie soll man denn da seine Familie mit einem Kind ernähren? Meine Frage, ist das so korrekt mit der Eingruppierung? Hier bei Wikipedia habe ich gelesen,dass die Entgeltgrupppen 1-4 für An- und Ungelernte ist und die Entgeltgruppe 5-8 für die, die eine Ausbildung gemacht haben. Wer kann mir da helfen ?
MfG
- Ein Rechtsanwalt. --81.14.165.60 08:32, 14. Sep 2006 (CEST)
tote Links
Hallo,
sämtliche Links zum Tarifvertrag funktionieren nicht. Bitte nach Ersatz suchen! --GoaSkin 22:38, 22. Okt. 2006 (CEST)
- ist erledigt.
HDeinert2002 11:48, 27. Okt. 2006 (CEST)
Tarifrunde 2008 im öffentlichen Dienst
Die Tarifrunde 2008 im öffentlichen Dienst wirft schon im August 2007 ihre Schatten voraus. Daher habe ich in meiner Werkstatt schon mal einen Artikel dazu angefangen. Martinvoll 22:57, 1. Aug. 2007 (CEST)
Der eigentliche Artikel über die Tarifrunde 2008 ist leider dem Löschwahnsinn einiger destruktiver wikipedianer zum Opfer gefallen!! Martinvoll 22:44, 3. Jun. 2008 (CEST)
Die Ergebisse sind jetzt berücksichtigt auf: www.tvoed-rechner.de
Krankengeldzuschuß
Soweit bekannt, dürfte es auch Probleme bei (erst nach 1990 oder 1994) hinzugekommenen Mitarbeitern bzgl. des Krankengeldzuschusses ab der 7. Woche kommen. Obwohl rechtlich ein Anspruch besteht, dürfte rechnerisch nichts dabei rauskommen. Soll solche Fälle schon geben. Weiß jemand mehr darüber ? --Weissbauch Sprich mit mir! Filmklischees 13:34, 23. Okt. 2007 (CEST)
Zeitzuschläge
Gibt es eigentlich noch die Zeitzuschläge des alten BAT? ab 20h, ab 22h, Sammstagsarbeit, Sonntagsarbeit?
JA § 8 TVöD Martinvoll 22:48, 3. Jun. 2008 (CEST)
Vielen Dank Martinvoll. Habe auf Deiner Seite Urtext des TdL gefunden. Werde mich fürs erste daran orientiere, obwohl ich eigentlich TVöD Bund/Kommunen suche. Gruss, Alexander
Tariftabelle
Ich halte es für problematisch, in diesem Artikel eine konkrete Tariftabelle einzustellen, da
- sich die derzeitigen Zahlen noch auf den Tarifabschluss 2005 beziehen und inzwischen überholt sind
- die Tabelle zahlreiche Ausnahmen in Form von Fußnoten beinhaltet (Unterschiede zwischen TVöD-Bund, TvÖD-Länder und TvÖD-VkA)
- andere Außnahmen nicht vollständig berücksichtigt wurden (z.B. Ärzte)
- die jeweils aktuellen Tabellen von den Arbeitgebern bzw. Gewerkschaften veröffentlicht werden, und sich daher eher eine Tabelle mit Links auf die jeweiligen aktuellen Gehaltstabellen anbieten würde. --Sebastian
Grundsätzlich sehe ich das auch so! Aber eine Entgelttabelle im Artikel ermöglich es, die Struktur der Tabelle direkt zu erkennen, ohne auf externe Seiten mit den aktuellen Tabellen gehen zu müssen. Eine Besonderheit in der Struktur der Tabelle wären die Entwicklungsstufen, also der Aufstieg nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren, also nach 1, 3, 6, 10 und 15 Jahren. Wie man dieses Problem lösen kann, weiß ich auch nicht!! Martinvoll 22:50, 3. Jun. 2008 (CEST)
Auch Links beispielsweise zur Verdi-Seite müssten ja (mindestens!) bei jeder Tarifrunde aktualisiert werden, da Verdi kaum wegen Wikipedia die Tabellen immer unter derselben URL einstellen wird. Einen Link zu aktualisieren ist zwar weniger Aufwand, als die Tabelle komplett zu überarbeiten, aber dafür ist der Informationsgehalt des Artikels mit Tabelle höher. Ich kann allerdings nur schlecht beurteilen, wie hoch das allgemeine Interesse an den tatsächlichen Beträgen ist. Selbst ein Angehöriger des ÖD ist es mir natürlich nur recht, wenn die Öffentlichkeit zur Kenntnis nimmt, dass wir in Wirklichkeit nicht so überbezahlt sind, wie es gerne dargestellt wird...--Kachelmann 05:59, 4. Jun. 2008 (CEST)
Die Tariftabelle ist ein wesentlicher Bestandteil. Sie sollte im Artikel eingestellt sein. Ich würde aber die Redaktionsverhandlungen abwarten. --Jan.s 23:44, 5. Jun. 2008 (CEST)
Verdienst ??
Im Artikel steht:
a) am Beispiel eines Arztes / einer Ärztin (BAT II-Ib VKA → TVöD 14):
ledig/kinderlos +0,4% (+9.064 €); verheiratet/kinderlos -1,8% (-39.014 €); verh./1 Kind -2,9% (-62.750 €); verh./2 Kinder -4,0% (-86,485 €) usw.;
Soll das "+0,4%" (+9000€) bedeuten, dass diese dadurch 9000 Euro Plus machen??? Und das gerade mal 0,4% ausmachen??? Oder beim Arzt "-4% (-86.000€)" Soll das auch heißen, dass der Arzt, wenn er 86.000 € weniger verdient gerade einmal 4% weniger bekommt???
-- Achso, habs schon rausbekommen, schreib ich mal im Artikel dazu (Verlust bzw Gewinn im Lebenseinkommen) --SebastianOpitz 08:45, 5. Jan. 2009 (CET)
Netto oder Brutto?
Tag zusammen, musste grade feststellen, dass es nicht ersichtlich ist, ob die Gehälter denn nun netto oder brutto sind. Wäre nett, wenn das jemand zur Tabelle hinzufügen könnte. --black_caeser193.171.240.244 14:44, 18. Nov. 2007 (CET)
- Entschuldigung, aber in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Besoldungstabellen steht immer das Brutto. Ist doch logisch, da das Netto bei jedem individuell von der Steuerklasse (und auf den Monat bezogen ggf. Steuerfreibetrag), der Krankenkasse und der Konfessionszugehörigkeit abhängt. Muss daher nicht extra erwähnt werden.--Kachelmann 06:35, 19. Nov. 2007 (CET)
- Sooo selbstverständlich finde ich das nicht. Kann ja sein, dass Beamte weniger Steuern zahlen müssen oder andere Vorzüge besitzen. Wen schadet's, wenn brutto dahinter geschrieben wird? --77.179.240.216 14:41, 21. Jun. 2008 (CEST)
- Nicht nur Beamte werden nach TVöD bezahlt... --84.175.193.208
Lest doch erst mal den Artikel. Hier geht es nicht um Beamte, denn die werden nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt (und zahlen im übrigen mehr Einkommensteuer als andere, da sie nach der besonderen Steuertabelle eingestuft werden). --Kachelmann 11:37, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Eigentlich zahlen sie weniger Einkommensteuer, da sie ein geringeres Bruttoeinkommen haben. Was du meinst, ist der Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuertabelle B. 02.03.2009 (nicht signierter Beitrag von 83.169.191.193 (Diskussion | Beiträge) 17:16, 2. Mär. 2009)
- Richtig, sie zahlen prozentual mehr Einkommensteuer. Dachte, als Antwort auf den Kommentar reicht das voll und ganz... Wie gesagt, Beamte haben mit dem TVÖD nichts zu tun. --Kachelmann 20:15, 2. Mär. 2009 (CET)
zu 3.2 Eingruppierung
Glaubt man der Tabelle (unter 4.2.2 Entgeltgruppen am Beispiel des öffentlichen Dienstes) der Deutschen Rentenversicherung unter [2] dann wird man mit einer Ausbildung bis zu 2 Jahren in die Gruppe 3 eingestuft. Erst mit einer Ausbildung über 2 Jahre kommt man in die Gruppe 5. --84.153.159.247 18:31, 14. Sep. 2009 (CEST)
Einmalzahlungen
"Es gibt keine Nullrunde im Gehaltstarifvertrag"
Obwohl Verdi dies so behauptet, ist es relativ leicht zu erkennen, dass dies eine glatte Lüge ist. Es handelt sich defacto um 2 Nullrunden in 2006 und 2007. Die Einmalzahlung in 2005 könnte man zur Not noch als Tariferhöhung von 1% durchgehen lassen, obwohl das auch problematisch ist, weil diese Erhöhung nicht tabellenwirksam ist.
Das 1% errechnet sich aus einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 30.000 Euro. Es steigert sich in 2005 durch diese Einmalzahlung auf 30.300 Euro. In den Jahren 2006 und 2007 steigt dann aber das Jahresgehalt nicht - wie verdi behauptet um je 1% - auf 30.603 und dann auf 30.909 sondern es bleibt in beiden Jahren bei 30.300 Euro. Dies sind defacto 2 Nullrunden. (nicht signierter Beitrag von 84.160.137.190 (Diskussion | Beiträge) 00:18, 4. Nov. 2005 (CET))
Deshalb muss ich das ändern in : "Nullrunden für die Jahre 2006 und 2007 konnten von verdi nicht verhindert werden."
jan.s (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von Jan.s (Diskussion | Beiträge) 15:52, 4. Nov. 2005 (CET))
Interaktiver Rechner
Hallo, vor einiger Zeit habe ich den TVöD-Rechner von mir http://www.tvoed-rechner.de/index.html als Link eingebaut. Allerdings wurde er gleich wieder gelöscht. Als weiteren Rechner sollte m.E. http://paul.schubbi.org/cgi-bin/oed/rechner?tarif=T aufgenommen werden. Grüße Klaus (nicht signierter Beitrag von 141.2.155.31 (Diskussion | Beiträge) 17:48, 28. Nov. 2006 (CET))
Überschrift "Weitere Entwicklung"
Ich finde die Überschrift "weitere Entwicklung" etwas irreführend. In dem Abschnitt werden auch Sachverhalte erwähnt, die bereits geklärt sind. Dementsprechend würde ich es deutlich besser finden, wenn der Abschnitt nur "Entwicklungen" heißt oder unterteilt wird in "vergangene Entwicklungen" und "Weitere Entwicklungen" -- VD 10:30 21.07.2009 (ohne einen Benutzernamen signierter Beitrag von 194.49.61.65 (Diskussion | Beiträge) 10:30, 21. Jul. 2009 (CEST))
Berechneter Lohngewinn/-verlust
Das, was unter "Berechneter Lohngewinn bzw. -verlust des Lebenseinkommens" steht, kann doch eigentlich gar nicht stimmen!
ledig/kinderlos +0,4% (+9.064 €); -> WENN 0,4% 9000€ entspricht, dann sind 100% über 2 Mio. € verheiratet/kinderlos −1,8% (−39.014 €); verh./1 Kind −2,9% (−62.750 €); verh./2 Kinder −4,0% (−86,485 €) usw.; HIER SIND 4% AUF EINMAL 86 Euro, 485 Cent???
Die ganze Tabelle ist vollkommener Unsinn! (nicht signierter Beitrag von 84.17.98.82 (Diskussion | Beiträge) 22:29, 2. Apr. 2010 (CEST))
Eine Plausibilitätsprüfung hätte hier geholfen: angenommener (statischer) Jahresverdienst 60 T € auf eine angenommene Lebensarbeitszeit von ca. 35 Jahren hochgerechnet ergibt 2,1 Mio €. Fazit: kann und wird stimmen. Der zweite Punkt ist ein simpler Tipfehler, der auch von Ihnen korrigiert hätte werden können. -- da.rogue 15:59, 12. Okt. 2010 (CEST)
Eigene Vergütungsreglung für Ärzte
Nachdem im Artikel darauf hingewiesen wird, dass für den Sozial- und Erziehungsdienst eine separate Vergütungsregelung geschlossen wurde, wäre eigentlich auch ein Hinweis darauf notwendig, dass auch die Ärzte sich eine eigene Vergütungsregelung "erstreikt" haben.--Karl 3 10:00, 11. Feb. 2011 (CET)
Höhergruppierung
Mir fehlt in diesem Artikel ein Abschnitt über Höhergruppierungen. Im Normalfall ist mit dem Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe auch eine Rückstufung in der Erfahrungsstufe verbunden (z.B. von E 9, Stufe 5 nach E 10 Stufe 4). Damit der Aufsteiger auch wirklich mehr Geld in der Tasche hat, wurde bei diesem Aufstieg ein Garantiebetrag festgesetzt, den der Aufsteiger im Vergleich zu seinem alten Entgelt mehr haben muß (im Beispiel hier 80,--€ Brutto). Wie sieht es aber aus, wenn dieser Aufsteiger aufgrund eines persönlichen Antrags noch weiter höhergruppiert wird, z.B. nach E 12. Würde er dann jeweils weiter eine Erfahrungsstufe zurück gestuft? Dies würde aber bedeuten, dass bei unserem Beispiel er zuerst in die E 11, Stufe 3 und weiter in die E 12, Stufe 2 aufrücken würde und er dann in diesem Fall genauso gestellt wäre, wie ein Neueinsteiger in diese Behörde mit Berufserfahrung. Wäre dies so richtig? Oder kann ein Aufsteiger nicht mehr in die Stufe 2 zurückgestuft werden?
Für eine Beantwortung dieser Frage und Einarbeitung dieses Themas in diesen Artikels wäre ich dankbar! (nicht signierter Beitrag von JuergenB (Diskussion | Beiträge) 22:27, 19. Feb. 2011 (CET))
Neue Entgelttabelle seit 1.1. ... wie halten wir's mit der Aktualität ?
Falsch kann es nicht sein, die aktuelle Tabelle mal hinzustellen, hab ich mir mal gedacht. Geübte wikipedianer sollten aber diskutieren & entscheiden, inwieweit HIER immer alles aktuell sein soll, wieweit wir uns als Enzyklopädie der Historie verpflichtet fühlen und wieweit solche Details hier dauerhaft möglich/nötig/wünschenswert sind. Imho müssen die alten Zahlen nicht aufgehoben werden, und auch bei den neuen könnte es genügen, einen brauchbaren Link zu setzen; das sollte dann aber konsequent auf diesen und verwandte Artikel ausgedehnt werden, was ich nicht als mein Betätigungsfeld erachte. Die Änderungshäufigkeit ist ja nicht hoch hier, so dass für eine Entscheidung gut Zeit bleibt. MfG --BGVA3 (Diskussion) 17:09, 30. Jan. 2013 (CET)
Tarifrunde 2014
Die Tarifrunde 2014 im öffentlichen Dienst beginnt im März 2014. Macht es Sinn, einen Artikel über die Tarifrunde 2014, ähnlich diesem Artikel zu starten? --Martinvoll (Diskussion) 20:46, 30. Jan. 2014 (CET)
Beamte oder Angestellte?
In einer Untersuchung kommt der Bundesrechnungshof 1996 auf Seite 14 zu dem Ergebnis, dass "die Beschäftigung von Beamten grundsätzlich als wirtschaftlich vorteilhafter" zu sehen sei, als die Beschäftigung von Angestellten. Allerdings liegt der BAT, nicht der TVöD zugrunde. Wäre das hier zu thematisieren? Quelle: http://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/sammlung/1996-bwv-band-06-beamte-oder-arbeitnehmer --Karl 3 (Diskussion) 12:10, 27. Mär. 2014 (CET)
- Fragestellung auf Seite Diskussion:Öffentlicher Dienst verschoben --Karl 3 (Diskussion) 08:10, 28. Mär. 2014 (CET)
HINWEIS
@Itti: Meine Änderung wird mir wieder eine Sperre einbringen, obwohl sie korrekt ist. Da ich dir diese Info nicht auf deiner Disku-Seite übermitteln kann, der Hinweis: Durch den IP-Wechsel meines Providers bin ich erneut auf einer Seite gelandet, die nichts damit zu tun hat. Ich hatte deine Aussage gelobt, dass IPs nicht länger als 6 Std. zu sperren sind, weil von mir Genanntes immer wieder zutrifft und „Unschuldige“ betroffen sein können. Du selbst aber verhängst in jüngster Zeit Sperren von 1 Tag gegen mich! Woher kommt dein Sinneswandel? -- 217.224.228.8 02:24, 13. Dez. 2014 (CET)
Quellen
Weite Teile des Kritikabschnittes sind völlig unbelegt, lediglich ein kleiner Teil bringt ein paar Fakten, auf die sich die Kritik stütz. Wer diese Kritik äußert und welche Rezeption sie fand, bleibt weitgehend im Unklaren. Wenn sich das nicht in absehbarer Zeit ändert, führt es leider zu ziemlich flächiger Löschung. --Feliks (Diskussion) 11:23, 11. Feb. 2015 (CET)
- Durch die "flächigen" Löschungen sind (leider) viele wichtige Informationen verloren gegangen! Letztendlich wird man die deutliche Verschlechterung des TVöD gegenüber dem BAT aus dem Artikel nicht mehr erkennen können --Karl 3 (Diskussion) 04:33, 21. Mär. 2015 (CET)
- Dann bleibt es dir unbenommen, diese Kritik mit gültigen Belegen wieder einzufügen. --Feliks (Diskussion) 22:14, 22. Mär. 2015 (CET)
- Durch die "flächigen" Löschungen sind (leider) viele wichtige Informationen verloren gegangen! Letztendlich wird man die deutliche Verschlechterung des TVöD gegenüber dem BAT aus dem Artikel nicht mehr erkennen können --Karl 3 (Diskussion) 04:33, 21. Mär. 2015 (CET)
Danke für den Hinweis, aber das überlasse ich lieber TVöD-Fachleuten! Andererseits dachte ich, dass auch hier der Grundsatz "verbessern statt löschen" angewandt wird.--Karl 3 (Diskussion) 01:41, 23. Mär. 2015 (CET)
- Der Grundsatz hebelt die Belegpflicht nicht aus. --Feliks (Diskussion) 08:40, 23. Mär. 2015 (CET)
Kommunen
Diese ganzen Streitereien zwischen Verdi, dBB + VKA seinerzeit um Einführung + Umsetzung sind nun 10 Jahre alt. Der TVöD als solcher erscheint komplex + (un)verständlich genug, als dass in jedem 2. Satz der Streit um sein Zustandekommen noch ausführlich dargelegt wird. Man sollte einen 2. Artikel über den TVÜ verfassen, worin diese ganzen Unwegbarkeiten beschrieben werden können. Das wäre in einem Lexikon nützlich. Vielleicht fühlt sich ja ein Autor angesprochen. (nicht signierter Beitrag von 84.150.246.153 (Diskussion) 08:50, 6. Aug. 2015 (CEST))
Warum wurde die Tabelle für die Kommunen gelöscht? --212.65.1.102 09:42, 28. Nov. 2014 (CET)
- Aktuelle Entgelttabellen (brutto) für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), also Kommunen, habe ich nun eingepflegt (Quelle: BMI). – PsY.cHo, 23:44, 29. Jan. 2015 (CET)
Eingruppierung Die Voraussetzungen der Entgeltgruppen sind nicht hinreichend genannt; gemäß TVöD gelten "bis zum In-Kraft-Treten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD" die Eingruppierungs-Paragraphen des BAT fort. Im BAT wiederum ist - und das ist ein häufig mit dem Arbeitgeber diskutiertes Interpretationsproblem - bei der Eingruppierung von "Tätigkeit" die Rede. Somit misst sich die Eingruppierung nicht nur am Bildungs- und Ausbildungsgrad sondern auch an der ausgeführten Tätigkeit. Dies bekräftigt folgender Wortlaut in der Verguetungsordnung-BAT, die bei nahezu allen Gruppen so vorzufinden ist: "sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben". (Quelle: BMI / http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/TVoeD/Uebergangsregelung4.html )
Da z.B. der VKA noch immer keine abschließenden Eingruppierungsrichtlinien veröffentlicht hat, schon gar keine, welche die tätigkeitsgebundene Eingruppierung ausklammert, gehört diese ebenfalls in die Spalte Voraussetzungen. Hierzu heißt es auf der Seite des VKA: "Noch nicht vereinbart werden konnte bislang trotz jahrelanger Verhandlungen die dazugehörige Entgeltordnung." (Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände / http://www.vka.de/site/home/vka/schwerpunkte/entgeltordnung )
Entgeltstufen
Die Berechnung der Verbleibezeit in der jeweiligen Entgeltstufe vom Eintritt in den öffentlichen Dienst entspricht nicht der gängigen Praxis und führt zu gravierender Verwirrung. Normalerweise ist von "Jahren in der Stufe" die Rede. Also z.B. Stufe 5 (nach vier Jahren in Stufe 4). (Quelle: BMI / http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/TVoeD/Tarifvertraege/TVoeD.html ) (nicht signierter Beitrag von Godfather77 (Diskussion | Beiträge) 16:15, 15. Apr. 2015 (CEST))
TVöD vs. TV-L
Hier im Artikel zum TVöD steht in der Einleitung folgende Bemerkung: "... Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der sich inhaltlich nur in Details vom TVöD unterscheidet, ...", im Artikel zum TV-L steht in der Einleitung dieser Vermerk: "Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), ...". Nun könnte man darüber diskutieren, ob "sich inhaltlich in Details unterscheiden" und "weitgehend identisch sein" denselben Sachverhalt bezeichnen oder nicht. Ich gehe einmal davon aus, dass diese Formulierungen einfach nur sprachliche Variationen sind und keine unterschiedliche Bedeutung aufweisen. Allerdings findet sich weder hier im TV-L-Artikel noch in jenem zum TVöD auch nur ein geringer Hinweis darauf, welche Details sich denn zwischen beiden Vertragswerken unterscheiden. Auch einen Verweis auf eine externe Quelle, die einen Vergleich der beiden Vertragswerke vornähme oder die Unterschiede auch nur summarisch zusammenfasste, finde ich nicht. Fazit: Es wird somit etwas behauptet, was 1.) nicht belegt und 2.) nur durch eigenen Vergleich der Bestimmungen beider Vertragswerke wirklich überprüft werden kann. PSW --178.197.224.98 11:57, 30. Aug. 2015 (CEST)
Betriebsrente
"Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind in der Regel aufgrund des Tarifvertrags über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) in der VBL pflichtversichert (so genannte VBLklassik). Grundsätzlich sind im öffentlichen Dienst alle Arbeitnehmer pflichtversichert, für die ein Tarifvertrag gilt und deren Arbeitgeber Mitglied der VBL ist (§ 12 ATV); das betrifft fast alle Arbeitnehmer. Bestimmte Arbeitnehmer sind von der Versicherungspflicht befreit, unter anderem solche, die bei einer anderen Zusatzversicherungseinrichtung versichert sind, und kurzfristig Beschäftigte (§ 2 ATV)" Vgl Artikel VBL Wäre nicht ein Hinweis auf diese Zusatzversorgung sinnvoll?--Karl 3 (Diskussion) 09:01, 6. Dez. 2015 (CET)
Stufe 6 auch für Bund/Länder?
Einer der letzten Änderungen ist folgender Hinweis zum Opfer gefallen: "Die Stufe 6 bei den Entgeltgruppen 9 bis 15 findet ausschließlich im Bereich des VKA Anwendung." Entspricht das den Tatsachen oder war es ein Versehen? --Karl 3 (Diskussion) 17:16, 19. Jun. 2016 (CEST)
- Nach einigen Recherchen scheint es so zu sein, dass der Bund die diesbezügliche Regelung des TVöD-VKA übernommen hat. Der TVöD-L allerdings nicht! Eine entsprechende Ergänzung der Tabelle erscheint sinnvoll. --Karl 3 (Diskussion) 18:05, 19. Jun. 2016 (CEST)
Freie Felder in der Entgelttabelle
Ich bin verwirrt. Warum sind einige Felder in der Entgelttabelle frei? Was heißt das? Gibt's da kein Gehalt mehr? Bitte eine Fußnote oder das fehlende Gehalt einbauen, damit es jeder versteht. --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 09:35, 21. Jul. 2019 (CEST)
In die freien Felder wird niemand eingruppiert. Entweder bekommt er Entgelt aus einer niedrigeren Stufe(wenns die Endstufe ist, aus der vorletzten) oder einer höheren (Stufe 1 bei EG 1 VKA) bezahlt.--Hennerjordan (Diskussion) 09:47, 21. Jul. 2019 (CEST)
- Dann ist also jemand, der neu in EG1 anfängt, gar keiner Entwicklungsstufe zuzuordnen, denn Stufe 1 gibt es ja gar nicht? Außerdem: Obligatorische Belegfrage. :P Denn aus dem verlinkten PDF geht die Bedeutung der leeren Felder nicht hervor. --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 10:07, 21. Jul. 2019 (CEST)
- § 16 TVöD VKA, Abs. 4 "Die Entgeltgruppe 1 umfasst fünf Stufen. Einstellungen erfolgen in der Stufe 2 (Eingangsstufe)". Ist das Feld von Stufe 6 frei, wird bis maximal Stufe 5 gezahlt. --Hennerjordan (Diskussion) 10:30, 21. Jul. 2019 (CEST)
Aus sieben mach sechs, das ist das Hexeneinmaleins
Zitat: durchgeschriebene Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt
Aufgelistet werden dann sieben Fassungen! Maikel (Diskussion) 22:14, 29. Jun. 2020 (CEST)