Diskussion:Thekenfahrrad

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Geschützte Bezeichnungen

Gibt es dafür einen Beleg, dass es geschützte Bezeichnungen/Markennamen sind ? --Dk0704 (Diskussion) 19:11, 12. Okt. 2012 (CEST)

In Deutschland. Zitat von der Website: „Die BierBike GmbH hat den Gebrauchsmusterschutz für das BierBike in Deutschland. Zusätzlich hat sich die BierBike GmbH das BierBike als Marke schützen lassen.“ --F2hg.amsterdam (Diskussion) 11:04, 14. Okt. 2012 (CEST)
Was Lizenzen betrifft: Focos Online. Zitat: Die Holländer haben’s erfunden. Anfang 2009 vergab Jurist Klemt aus Bergisch-Gladbach die ersten Lizenzen für den Betrieb von Bier-Bikes in Deutschland. Mittlerweile sind die in den Niederlanden erfundenen Geräte bundesweit in über 30 Städten unterwegs – und bald wohl auch massenweise im Ausland. Klemt hat nach eigenen Angaben Anfragen aus fast ganz Europa sowie aus Asien, Südamerika und den USA. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 12:16, 14. Okt. 2012 (CEST)

Werbung / Lemma

Noch immer halte ich die von Dir eingefügten Links für Werbung; genau diese wollte ich beim erstellen des Artikels aber vermeiden. Denk nochmals drüber nach, ob die Links wirklich sein müssen. MfG --Dk0704 (Diskussion) 10:56, 13. Okt. 2012 (CEST)

Da es sich um einen Artikel zu geschützten Produktnamen handelt, sollte man die Namensinhaber auch durchaus verlinken. Die Hauptwerbung besteht ja darin, dass mangels Oberbegriff die Produktnamenverwendet werden. Außerdem würde ich auch zusätzliche Anbieter nennen, sofern es welche gibt. Da Problem ist ja gerade, dass man beim googeln nach bierbike oder partybike nur genau diese zwei Anbieter findet, da andere ja diese Bezeichnung nicht benutzen dürfen. Wie sehen es andere? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:47, 13. Okt. 2012 (CEST)
Der Abschnitt "Anbieter" sollte auf alle Fälle entfernt werden, da reine Werbung! Siehe: Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist. „Wikipedia ist keine Gerüchteküche und keine Plattform für Werbung,.... .“ --F2hg.amsterdam (Diskussion) 10:18, 14. Okt. 2012 (CEST)
Ich sehe das Problem auch. Mein erster Vorschlag war ja, alle Bauarten, auch ConferenceBike unter Mehrpersonenfahrrad abzuhandeln, also analog zum Haartrockner (statt Föhn). Ansonsten ist es gang und gäbe bei Marken den Markeninhaber zu verlinken, siehe Walkman.
Gibt es eigentlich außer den beiden Markeninhabern weitere Anbieter, oder ist das Gebrauchsmuster sogar soweit geschützt, dass man es gar nicht ohne Lizenz herstellen oder betreiben darf? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:23, 14. Okt. 2012 (CEST)
Zu deiner letzten Frage, das entzieht sich meiner Kenntnis. Habe im Artikel auf die niederländischen Erfinder hingwiesen. Wie das mit Markennamen, Lizenzen etc. ist, weiss ich nicht. Vielleicht findet noch jemand was. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 11:31, 14. Okt. 2012 (CEST)

Also ich hab mal etwas gesucht, die speziellen Thekenfahrräder findet gibt es auch bei:

Die findet man nach den hier genannten Bezeichnungen nicht, da sie die Begriffe bierbike oder partybike nicht nennen dürfen, sondern nur wenn man nach mehrpersonenfahrrad sucht. Allerdings findet man dabei auch oft das ConferenceBike ohne Theke. Wie soll man damit umgehen. Im Moment etablieren wir durch den Artikel eben die beiden Anbieter, auch ohne Weblinks. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:32, 14. Okt. 2012 (CEST)

Für Lizenzen von Bierbike in Deutschland siehe oben unter "Geschützte Bezeichnungen", Focus Online. Habe das auch mal im Artikel untergebracht. Also ohne Lizenz darf das Bierbike nicht hergestellt + vertrieben werden. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 12:39, 14. Okt. 2012 (CEST)
Dito Partybike, siehe http://www.partybike.de/index.php?mainsite=aW1wcmVzc3Vt --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:48, 14. Okt. 2012 (CEST)
Da Lemma + Artikelinhalt über Bierbikes gehen, würde ich vorschlagen den Namen Partybike im Artikel bzw. in der Einleitung garnicht zu nennen. Mal abwarten was der Hauptautor zu dem ganzen sagt. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 13:23, 14. Okt. 2012 (CEST)
Wir sollten nicht einen geschützten Markenname für einen Artikel verwenden, den die Konkurrenten nicht verwenden dürfen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:22, 14. Okt. 2012 (CEST)
Da hast Du, Siehe-auch-Löscher, nicht Unrecht. Aber der in Deutschland einzig gebräuchliche Terminus für diese Art von Fahrzeugen ist halt Bierbike, selten auch Partybike. Alles andere wäre IMHO derzeit Begriffsfindung. --Dk0704 (Diskussion) 19:25, 14. Okt. 2012 (CEST)
Wir sollten keinen Begriff etablieren, den nur einer von zehn Anbietern benutzen darf. Unter den Begriffen https://www.google.de/search?q=Thekenfahrrad oder https://www.google.de/search?q=Mehrpersonenfahrrad findet Google auch einiges und diese dürften schwer schützbar sein. Ich werde mal unbefangene Drittmeinungen anfordern. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 19:52, 14. Okt. 2012 (CEST)
Thekenfahrrad könnte ein passender Begriff sein, mit einer WL von Bierbike dorthin. Drittmeinungen können dennoch nicht schaden. --Dk0704 (Diskussion) 20:08, 14. Okt. 2012 (CEST)
Udo Klemt vergibt die Lizenzen unter dem Namen Bierbike. Das ist, soweit ich das nachvollziehen kann, der etablierte Name. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 08:15, 15. Okt. 2012 (CEST)
Dass der Name etabliert ist steht außer Frage. Es handelt sich um einen Gattungsname wie Föhn, den verwenden wir auch nicht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:50, 15. Okt. 2012 (CEST)
Die Grundsatz-Frage wäre IMHO, ob in wiki eine "geschützte Marke" beschrieben werden soll, oder ein "System". Persönlich tendiere ich - im konkreten Falle - zum zweiten, mir erschiene eine Lösung "neutraleres Lemma", WL unter "Bierbike" und Nennung des geschützen Namens passend im Fließtext besser. Mir ist jedoch klar, dass dies bei etlichen anderen Produktnamen anders läuft (z.B. Coca-Cola) - im ggstdl. Fall schiene es mir dennoch die sauberere Lösung. Servus, --Reimmichl → in memoriam Geos (Diskussion) 13:27, 15. Okt. 2012 (CEST)

Da das System des Thekenfahrrades und nicht die Marke Bierbike beschrieben werden soll, halte ich nach Prüfung der verfügbaren Internetquellen eine Verschiebung auf Thekenfahrrad für angebracht mit WL von Bierbike und Partybike dorthin. Von Anfang an sollte mit dem Artikel ja keine Werbung gemacht, sondern die Fahrzeuggattung und die damit verbundene Rechtslage (Verbot in Deutschland) beschrieben werden. Das geht markenneutral besser. Danke an Siehe-auch-Löscher für seine in Bezug auf das Lemma nicht unberechtigte Kritik und seine konstruktive Mitarbeit an der Findung eines geeigneten Lemmas. Dank auch an F2hg.amsterdam für den Ausbau des Artikels. --Dk0704 (Diskussion) 15:04, 15. Okt. 2012 (CEST)

Na das war ja mal harmonisch. Vielen Dank --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:57, 15. Okt. 2012 (CEST)
Man kann über alles sachlich diskutieren und Lösungen finden. --Dk0704 (Diskussion) 16:52, 15. Okt. 2012 (CEST)
Finde ich auch. Anfangs hatte ich meine (Vorurteile) Bedenken mit Lemma Thekenfahrrad. Allerdings jetzt wo ich den Artikel in dieser Form lese kann ich nur sagen:trifft zu. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 17:48, 15. Okt. 2012 (CEST)

Alter/Herkunft

Das Datum der Erfindung kann nicht sein. In 1989 habe ich ein solches Gefährt repariert (geschweisst) und benutzt. Es muss also schon deutlich vorher existiert haben. Mag sein, dass es in 2000 patentiert wurde, das Prinzip muss aber sehr viel älter sein. (nicht signierter Beitrag von GuidoB (Diskussion | Beiträge) 00:31, 6. Nov. 2012 (CET))

Benenne eine zitierfähige Quelle, dann kann es rein. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:39, 6. Nov. 2012 (CET)
Wenn es das vor 2000 schon gegeben haben sollte, dann wäre das Patent nichtig. Möglicherweise unterscheidet sich das von Dir reparierte Gefährt aber auch in einem entscheidenden Punkt von dem Patent (evtl. keine Theke?) --85.181.124.72 03:43, 24. Mär. 2017 (CET)

Statistik

Der Artikel hatte in den 2 Tagen auf der Hauptseite unter "Schon gewusst" 93.609 Leserzugriffe. Toll! / --F2hg.amsterdam (Diskussion) 11:49, 7. Nov. 2012 (CET)

Sinn

Was ist denn der konkrete Nutzen eines solch seltsamen Gefährt? Saufend durch die Stadt zu Rollen, was soll das? Ist so was "Gaudi"?--Antemister (Diskussion) 23:43, 27. Feb. 2013 (CET)

Ist das eine rhetorische Frage? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:11, 28. Feb. 2013 (CET)
Die Frage ist recht abwertend gestellt, aber eine Antwort würde mich auch interessieren. Worin liegt der besondere Reiz? Ist es nur das außergewöhnliche Erlebnis, das wechselnde Ambiente bei der Fahrt durch die Stadt oder gibt es da beispielsweise einen Zusammenhang zwischen körperlicher Betätigung und Alkoholkonsum? Falls jemand etwas zitierfähiges dazu kennt, würde ich gerne im Artikel davon lesen. --85.181.124.72 03:50, 24. Mär. 2017 (CET)

EInstufung und Verkehrsrecht

Ja, als welche Art von Fahrzeug gilt es denn, bzw. welche Regeln sind anwendbar? --Itu (Diskussion) 04:38, 7. Jul. 2014 (CEST)