Diskussion:Typ-F-Gefängnis/Archiv/1
Imrali
Laut Justizminister Mehmet Ali Şahin ist Imrali auch ein Typ-F-Gefängnis.--KureCewlik81 Bewerte mich!!! 00:24, 29. Nov. 2008 (CET)
- Genaue Quelle? Wie im Artikel ja zu lesen ist, haben Typ-F's generell den selben Aufbau. Imrali (genauer das Gefängnis) ist nicht so aufgebaut. Imrali ist auch nicht dem Namen her eine F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu. Das einzige was darauf schließen lassen könnte ist, dass Herr Öcalan - der bislang einzige Insasse - gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus verstoßen hat. Es ist aber, soweit ich weiß, ein Umbau und dadurch eventuell die Inhaftierung weiterer Gefangener auf Imrali geplant. Momentan würde ich sagen, dass Imrali nicht zu den Typ-F's gehört, aber es durchaus so geplant sein könnte. LG -- Hukukcu Disk. 00:38, 29. Nov. 2008 (CET)
Dank
Dieser Artikel ist auf Anregung von Benutzer:Koenraad und in Zusammenarbeit mit ihm und Benutzer:Dr. 91.41 entstanden. Nochmals vielen Dank an die Beiden. -- Hukukcu Disk. 14:54, 24. Aug. 2008 (CEST)
Widerstand gegen Errichtung
Im Text heißt es, dass der Widerstand gegen diesen Gefängnistyp so um 2000 herum startete und, wenn ich das richtig verstanden habe, 2007 endete. Als Form des Widerstands wurde von seiten der Häftlinge das sog. Todesfasten gewählt. War dieser Widerstand ein kontinuierlicher oder gab es hier "Wellen"? Gab es daneben noch andere Formen des Protestes gegen diesen Gefängnistyp? --Atomiccocktail 22:37, 8. Feb. 2009 (CET)
- Der Hilfsverein für Häftlingsfamilien (TAYAD) unternahm/unternimmt immer wieder Demonstrationen. -- Hukukcu Disk. 23:08, 8. Feb. 2009 (CET)
- Danke für die Info. Ich würde sie in den Artikel aufnehmen. Meine Frage nach den "Konjunkturen" des Widerstands, des Todesfastens ist noch unbeantwortet. Ich vermute (hab aber überhaupt keine Ahnung), dass es hier Protestwellen und Höhepunkte gab. Wenn Du dazu etwas findest, dann wäre das aus meiner Sicht auch ein Fakt, der gut in den Artikel passen würde. Beste Grüße --Atomiccocktail 19:16, 9. Feb. 2009 (CET)
- Der TAYAD ist allerdings äußerst umstritten, da ihr DHKP-C bzw. PKK-Nähe nachgesagt wird. In Trabzon wurden bspw. TAYAD-Mitglieder von mehr als 200 Personen angegriffen. Ich schau mal, dass ich die TAYAD in nächster auch noch einarbeite. LG. -- Hukukcu Disk. 19:49, 9. Feb. 2009 (CET)
- P.S.:Soweit ich das verstehe, wurde das Todesfasten über 6-7 Jahre durchgehend angewandt (mit Zwangsernährungen). Der Höhepunkt, der auch sehr durch die Medien ging, war eben der Fall des Rechtsanwalts. -- Hukukcu Disk. 20:00, 9. Feb. 2009 (CET)
- Well, das ist heftig. Dieser durchgehende Widerstand ist aus meiner Sicht interessant. Beim ersten Lesen dachte ich, dass das mit den Jahreszahlen nicht stimmen kann. Insofern würde ich es im Artikel wahrscheinlich erwähnen, dass es ein durchgehender Widerstand war. --Atomiccocktail 21:47, 9. Feb. 2009 (CET)
- Danke für die Info. Ich würde sie in den Artikel aufnehmen. Meine Frage nach den "Konjunkturen" des Widerstands, des Todesfastens ist noch unbeantwortet. Ich vermute (hab aber überhaupt keine Ahnung), dass es hier Protestwellen und Höhepunkte gab. Wenn Du dazu etwas findest, dann wäre das aus meiner Sicht auch ein Fakt, der gut in den Artikel passen würde. Beste Grüße --Atomiccocktail 19:16, 9. Feb. 2009 (CET)
Das Todesfasten war ziemlich heftig. Ich kann mich noch an die beiden letzten Todesfastenden erinnern, einen Anwalt und die Mutter zweier halbwüchsigen Töchter. Die beiden haben zum Glück gerade noch rechtzeitig aufgehört. Man könnte einen Artikel über das Todesfasten schreiben. In der türkischen WP gibt es dazu einen recht dürftigen Anfang. [1] -- Koenraad Diskussion 03:50, 10. Feb. 2009 (CET)
Lesenswert-Diskussion vom 7. - 14. Februar 2009 (erfolgreich)
Als Typ-F-Gefängnis oder amtlich Geschlossene Typ-F Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt (türkisch F tipi cezaevi / F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu) werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse für die Verwahrung nach dem Anti-Terror-Gesetz verurteilter Personen bezeichnet.
Als Vorbild für diese Gefängnisse galt dabei der US-amerikanische Supermax-Gefängnisstandard.
Hukukcu Disk. 14:41, 7. Feb. 2009 (CET)
Neutral als Hauptautor --Dr. 91.41 15:54, 7. Feb. 2009 (CET)
Pro Sehr sorgsam erarbeiteter Artikel. --Laien-Amygdala77 16:06, 7. Feb. 2009 (CET)
Pro, sehr interessanter Artikel, der sich aufs Wesentliche konzentriert. Viele Grüße --Kpisimon 16:15, 7. Feb. 2009 (CET)
Pro Thema erschöpfend und sehr sachkundig behandelt, trotzdem interessant und gut lesbar --Koenraad Diskussion 16:43, 7. Feb. 2009 (CET)
Pro Dieser Artikel ist Türkisch im besten Sinne des Wortes. Die umfassendste und neutralste Darstellung dieses umstrittenen Gefängnistyps, der bereits vielen Menschen das Leben gekostet hat. --- wo kommt eigentlich diese hier in letzter Zeit häufiger(*,*) zu beobachtende Unart her, zweierlei Fußnotenarten zu führen, eine für Belege, (wie vorgesehen), eine für "Anmerkungen"? Hab ich irntne einschlägige Metadisk. dazu verpasst? Imho keine begrüßenswerte Entwicklung. --Janneman 18:49, 7. Feb. 2009 (CET)
KureCewlik81 Bewerte mich!!! 02:23, 8. Feb. 2009 (CET)
Pro Schöner artikel.--Plani 13:53, 8. Feb. 2009 (CET)
Pro - sorgfältig bearbeiteter Artikel. Allzu genaue Details kann man nicht voraussetzen, da ich nicht davon ausgehe, dass die türkische Regierung ein besonderes Interesse daran haben dürfte, dass solche an die Öffentlichkeit geraten. Für mich (als ebenfalls sehr stark im Strafvollzugssektor tätigen Wiki-Autor) noch interessant wäre aber, was in der Türkei die im Artikel mehrfach erwähnte „erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe“ ist. Ich kenne das Prinzip aus dem historischen Strafvollzugssystem Österreichs, dort hieß das allerdings Kerker bzw. Schwerer Kerker. Kann man das damit vergleichen? Ansonsten gut recherchiert und vorzeigbar. Damit hätten wir dann schon zwei Artikel zum Strafvollzug in den lesenswerten Artikeln ;-) Lg- Die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe ersetzte die Todesstrafe. Der Häftling wird sein restliches Leben inhaftiert. Wie im Artikel auch erwähnt, verbüßt er die Haft in einer Einzelzelle und wird auch sonst beschränkt (Freigang, Kontakt nach Außen, etc.). LG. -- Hukukcu Disk. 14:14, 8. Feb. 2009 (CET)
- Solche Infos solltest du auch in die Einleitung schreiben, die ist noch ziemlich mager.--Ticketautomat 14:15, 8. Feb. 2009 (CET)
- Redlinux·→·☺·RM 06:01, 9. Feb. 2009 (CET) Pro schöner Artikel ... was es nicht alles gibt Viele Grüße
- pro. gute und umfassende darstellung. mich würde noch interessieren, weshalb es "typ f" heißt und ob und welche anderen gefängnistypen es in der türkei daneben gibt.--poupou review? 21:00, 9. Feb. 2009 (CET)
- Ein weit verbreiteter Irrtum in der Türkei ist, dass die Gefängnisse der Form des Buchstaben „F“ entsprechen würden. Es gibt in der Türkei noch Kinder-(sic!), Frauen- und Judendstrafvollzugsanstalten sowie offene und geschlossene Typ-A-, A1-, A2-, A3-, B-, C-, D-, E-, H-, K1-, K2-, L-, M-, T-Gefängnisse und noch weitere. -- Hukukcu Disk. 21:32, 9. Feb. 2009 (CET)
- P.S.:Auf den Satellitenbildern sind die Gefängnisse sehr gut zu erkennen. -- Hukukcu Disk. 21:40, 9. Feb. 2009 (CET)
- Sorry vielleicht steh ich ja nur auf dem Schlauch, aber für wen wurden diese Gefängnisse denn nun gebaut? In der Einleitung steht
- Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2004 abgeschaffte Todesstrafe und dauert nach Art. 47 des türkischen Strafgesetzbuches (tStGB) grundsätzlich bis zum Tod des Verurteilten an.
- Etwas weiter unten dann
- Für Häftlinge, die zu mehreren erschwerten oder zu einer erschwerten und normalen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, beträgt die Mindesthaft 36 Jahre. Für Personen, die wegen Gründung oder Führung einer kriminellen Vereinigung oder für innerhalb dieser krimineller Vereinigungen begangene Straftaten(a) verurteilt wurden, ist die Haftdauer für eine etwaige Entlassung aus folgender Tabelle zu entnehmen.
- Ja was denn nun? Sind diese Gefängnisse nun als "Ersatz" für Verurteilte, die gerade mal so der Todesstrafe entronnen sind, gebaut worden oder doch grundsätzlich für solche mit sehr hohen Haftstrafen? Also entweder die Haftstrafe „dauert [...] grundsätzlich bis zum Tod des Verurteilten an.“ oder ist die Haftdauer für eine etwaige Entlassung aus folgender Tabelle zu entnehmen. Irgendwie widerspricht sich das. --89.60.229.187 23:29, 12. Feb. 2009 (CET)
Der Artikel in dieser Version ist Lesenswert mit 8 Pro-Stimmen. --Vux 15:15, 14. Feb. 2009 (CET)
Review archiviert
Als Typ-F-Gefängnis oder amtlich Geschlossene Typ-F-Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt (türk. F tipi cezaevi / F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu) werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet.
Der Artikel ist mit 8:0 Stimmen für „lesenswert“ befunden worden. Nun möchte ich ihm zur Exzellenz verhelfen, stehe aber bezüglich der weiteren Bearbeitung auf dem Schlauch. Bitte um Meinungen. -- Hukukçu Disk. 16:55, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Hallo,
- ich hab den Artikel nur kurz mal überflogen, aber (als Laie) hab' ich folgende Frage: Gibt es einen bestimmten Grund, warum diese Gefängnisse alle so aufgebaut sind? Was wird mit diessem Aufbau beabsichtigt? Oder anders gesagt: Was ist der Vorteil eines solchen Aufbaus? Und hat es einen bestimmten Grund, warum sich Werkstätten gerade für z.B. den Musikinstrumentebau in solchen Gefängnissen befinden? (So was würde man (oder ich zumindest) ja nicht erwarten.)
- Viele Grüße --84.159.236.208 12:42, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Über das "Warum" kann ich selber auch nur spekulieren. Es hat wohl ganz pragmatische Gründe. Man spart sich etwa durch einen einheitlichen Bauplan Kosten und setzt nebenbei einen Standard. Die Werkstätten dienen i.S.d. Angleichungsgrundsatzes etwa der Berufsbildung, Ausbildung, Arbeit, etc. -- Hukukçu Disk. 17:01, 8. Apr. 2009 (CEST)
Vorzeig abgebrochen KEA vom 29. April 2009
Als Typ-F-Gefängnis oder amtlich Geschlossene Typ-F-Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt (türk. F tipi cezaevi / F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu) werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet.
Nach (unfruchtbarem) Review wage ich nun den Schritt, den Artikel hier einzustellen. Der Artikel wurde damals mit 8:0 Stimmen für „Lesenswert“ befunden. Hukukçu Disk. 16:01, 23. Apr. 2009 (CEST)
Neutral als Hauptautor. --- zwischen lesenswerter und Kandidat exzellenter Version kaum Zeit vergangen ist und vor allem am Artikel nur marginale Verbesserungen vorgenommen wurden. Von alleine wird ein lesenswerter Artikel aber nicht exzellent. Trotz dieser vernichtenden Kritik möchte ich aber betonen, dass ich den Artikel durchaus für lesenswert halte - aber eben (noch?) nicht für mehr -- Quarkgurke ist ein Pseudonym Protest! 00:18, 24. Apr. 2009 (CEST) Kontra es fehlen mir Vergleiche zu anderen türkischen Gefängnissen und zu anderen Hochsicherheitsgefängnissen weltweit (v.a. dem Supermax (USA), Zahlen zur Belegung (im Optimalfall mit Angabe der Deliktskategorie), Kriminalität innerhalb der Gefängnisse, Ausbruchsversuche, Angaben über den Alltag in solchen Gefängnissen (u.a. gelang es wirklich, die Strukturen politischer und krimineller Organisationen zu durchbrechen?) etc. Ferner fehlen mir Bilder, zur Not auch als Weblink. Es ist mir wohl klar, dass diese Angaben z.T. nicht leicht zu beschaffen sind oder schlicht fehlen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass alles davon unmöglich ist. Störende Details sind die Weblinks im Artikel (zu den Haftanstalten) und - je nach Geschmack - die Unter-Fussnoten nach Abschnitten. Zudem fällt ganz generell auf, dass
Tut mir leid, ich muss leider ein لαçkτδ [1] [2] 11:33, 24. Apr. 2009 (CEST)
Kontra geben. Ich kanns auch nicht wirklich gescheit begründen, außer, dass ich finde, dass für einen exzellenten Artikel mir das Besondere fehlt, das Außergewöhnliche. Lesenswert - ja gerne, exzellent eher nicht. Es fehlen mir zB ein, zwei Bilder und von der Form her war ich nicht überzeugt. Aber vielleicht verändert er sich ja noch zum Pro. --- @Quarkgurge: Mir ist, vor allem nach dem enttäuschenden Review, jegliche konstruktive Kritik willkommen. Von daher erachte ich diese nicht als „vernichtend“.
- Zu Bildern sei gesagt: Ich selber komme in nächster Zeit zu keinem dieser Anstalten, um Fotos schießen zu können. Bei den angegebenen Internetpräsenzen der Gefängnisse sind auch Bilder. Um sich ein Bild aus der Vogelperspektive zu machen, kann man die ebenfalls angegebenen Koordinaten bei Google Maps auf Satellit ansehen. -- Hukukçu Disk. 14:21, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Momentan gibs noch ein Bobo11 22:38, 24. Apr. 2009 (CEST)
- DaSch/Feuerwehrkontrolle 22:52, 24. Apr. 2009 (CEST) Kontra Also für mich fehlen für eine exzellenten Artikel auch definitiv noch Bilder. Das Thema muss als exzellenter Artikel meiner Ansicht auch illustriert werden. --
Kontra. Es ist zwar klar eine lesenswerter Artikel (daher auch zurecht 8:0). Aber für exelent fehlt mir noch einiges. z.B Der Vergleich mit anderen Hochsicherheitsgefängissen, bzw mit den andern türkischen Gefängnissen (Hat es da ähnliche Bestrebungen gegeben, als weg von der Massenzellen?). Oder gibt es in der Türkei noch andere Hochsicherheitsgefängnisse für Straftäter die nicht unter Art. 47 (oder ander Artikel die eine Einsperrung in diesen Typ vorschreiben) fallen? Udn vorallem fehlt mir im Kaptiel Aufbau eine Gesamtübersciht über ein solches Gefängiss, wenn sie schon alle fast gleich aufgebaut sind. Also auch A-, C- und D-Block (ggf, alle zusammen). Vorallem was bildet das Bild/Skizze des B-Block denn ab, da dieser ja zweistöckig sein soll? Kurz es fehlen einfach noch einige Kleinigkeiten, die beim Lesenswert nicht in die Wagschalle geworfen gehören, bei einem exzellenten schon. Und wiso eigentlich F, sind z.B die ander älteren Typen mit A-E bezeichnet? Gerade diese Frage, ist unbeatwortet und schon das allein läst mich ein Contra geben.
Koenraad Diskussion 10:19, 25. Apr. 2009 (CEST)
Pro Bilder und irgendwelche Vergleiche zu Haftanstalten im Ausland und "Kriminalität innerhalb der Gefängnisse, Ausbruchsversuche, Angaben über den Alltag in solchen Gefängnissen". Ich kann diese Kritik nicht ganz nachvollziehen. Bilder fügt man ein, wenn man welche hat. Der Inhalt ist entscheidender als der Schmuck. Daten, die man niemals von neutraler Seite bekommen kann, dürfen kein Contra wert sein und Vergleiche zu Haftanstalten in den USA wären ohnehin Theoriefindung. Daher mein Pro. Es grüßt --- Bilder: Stell dir mal vor, du hättest noch nie in deinem Leben ein Auto gesehen, weil das erst gerade vor kurzem erfunden wurde (Wikipedia und Internet gibts aber schon ;)). Du liest den Wikipedia-Artikel, der mit Worten beschreibt, wie ein Auto aussieht. Später siehst du dann mal tatsächlich ein Foto von einem Auto. Trotz der guten Beschreibung im Wikipedia-Artikel hast du dir doch verschiedene Dinge ganz anders vorgestellt. Für mich gehören daher Bilder zu einem exzellenten Artikel, sofern das Thema aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bebilderbar ist. Einseitige Quellen können verwendet werden, solange man auf die Einseitigkeit hinweist; und Vergleiche zwischen Gefängnissen sind, solange sie sich an die Fakten halten (Gefängnis A hat Zellen mit 8 qm, Gefängnis B mit 10qm) und nicht interpretieren (daher ist Gefängnis B besser/menschenwürdiger), unproblematisch. -- Quarkgurke ist ein Pseudonym Protest! 17:27, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Der Vergleich zu anderen Gefängnissen ist machbar. Mit der Bebilderung sieht es da schon problematischer aus. Wie du dir sicherlich denken kannst, ist das Fotoschießen in derlei Anstalten nicht gerngesehen. Die Bilder, die existieren, sind urheberrechtlich geschützt. Im Artikel sind die Links zu den Gefängnissen angegeben, wo man Bilder findet: etwa hier oder hier. Über die Koordinaten kann man sehen wie die Gefängnisse aus der Vogelperspektive aussehen. Fazit: Bebilderung ist durchaus wichtig; zumindest wenn machbar (du schreibst selber: „[...] sofern [...] aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bebilderbar ist.“ Das ist eben hier nicht der Fall. LG. -- Hukukçu Disk. 19:39, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Es können eben als Alternative auch Pläne oder Skizzen sein, wenn es mit den Bildern nicht klappt. Denn laut Artikel müsst es da ja ein Soll-Bauzustand geben (Es müssen also keine Pläne eines realen existierenden Gefangnisses sein, sondern eben die Pläne wie es geplannt werden sollte). Aber eben nur Text reicht bei einem Exzelenten eigentlich nicht. -- Bobo11 19:58, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Pläne, Skizzen, auch Zeichnungen, Grafiken, alles ist grundsätzlich denkbar. Zur Not, wenn es nur an den Bildern scheitern sollte (wobei es derzeit ja nicht so aussieht), könnte ich ja auf Bilder verzichten, wenn du, so wie hier in der Diskussion, den Direktlink auf Bilder in den Artikel setzst. Klar mag es auf den Websiten, die du generell verlinkt hast, Bilder geben. Nur, da ich (und viele andere) kein Türkisch können, werden wir diese Bilder gar nicht erst finden - und wenn doch, wissen wir ja doch nicht, ob die jetzt eigentlich genau dazu gehören. -- Quarkgurke ist ein Pseudonym Protest! 00:13, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Es können eben als Alternative auch Pläne oder Skizzen sein, wenn es mit den Bildern nicht klappt. Denn laut Artikel müsst es da ja ein Soll-Bauzustand geben (Es müssen also keine Pläne eines realen existierenden Gefangnisses sein, sondern eben die Pläne wie es geplannt werden sollte). Aber eben nur Text reicht bei einem Exzelenten eigentlich nicht. -- Bobo11 19:58, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Der Vergleich zu anderen Gefängnissen ist machbar. Mit der Bebilderung sieht es da schon problematischer aus. Wie du dir sicherlich denken kannst, ist das Fotoschießen in derlei Anstalten nicht gerngesehen. Die Bilder, die existieren, sind urheberrechtlich geschützt. Im Artikel sind die Links zu den Gefängnissen angegeben, wo man Bilder findet: etwa hier oder hier. Über die Koordinaten kann man sehen wie die Gefängnisse aus der Vogelperspektive aussehen. Fazit: Bebilderung ist durchaus wichtig; zumindest wenn machbar (du schreibst selber: „[...] sofern [...] aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bebilderbar ist.“ Das ist eben hier nicht der Fall. LG. -- Hukukçu Disk. 19:39, 25. Apr. 2009 (CEST)
Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 22:45, 25. Apr. 2009 (CEST)
KontraNein, zur Exzellenz fehlt da noch einiges: In erster Linie der Kontext zur "normalen" Haftsituation in der Türkei (der nur recht kurz angerissen ist), zum anderen der konkrete Vergleich mit Hochsicherheitsgefängnissen anderer Rechtsstaaten. So richtig klar wird auch nicht, ob dieser Gefängnistyp als Ersatz für die abgeschaffte Todesstrafe eine besonders harte Form des Vollzugs darstellen soll, oder ob er vielmehr der besseren Absicherung gegenüber terroristischen Straftätern (nach welcher Definition auch immer) zugute kommen soll. Die Beschreibung der Kontroverse um diesen Gefängnistyp hinterlässt auch eher Achselzucken ("naja, jede konkrete staatliche Maßnahme findet unabhängig von ihrem Sinn auch ihre Gegner..."). Anders gesagt: Wenn ich als Leser den Artikel konsumiere, um mir eine Meinung über die Qualität der Umsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien in der Türkei zu erarbeiten, fühle ich mich aufgrund fehlender konkreter außertürkischer Vergleiche und ungenau ausgearbeiteter Einbettung in das türkische Justizsystem mangelhaft informiert. Daher vielleicht noch soeben lesenswert als Fleißarbeit, aber eben nicht exzellent. --Die geäußerte Kritik genügt mir als Anregung für den weiteren Ausbau. Bitte daher um vorzeitige Beendigung der Kandidatur. -- Hukukçu Disk. 13:06, 29. Apr. 2009 (CEST)
Auf Wunsch von [[Benutzer::Hukukçu|Hukukçu]] (Hauptautor) vorzeitig abgebrochen. -- Rick Blaine 15:47, 29. Apr. 2009 (CEST)
Veränderungsvorschläge
Da ich mich seinerzeit nicht an der Diskussion um die Qualität des Artikels beteiligt war (inaktiv war), möchte ich meine Vorschläge für Änderungen erst einmal auf der Diskussionsseite loswerden, bevor ich am Text rumkritzele.
Als Erstes denke ich, dass wir eine übergeordnete Seite brauchen. Im Idealfall sollte sie Strafvollzug in der Türkei heißen. Wenn das zu ehrgeizig ist, dann kann auch so etwas wie Gefängnistypen dastehen. Anregungen können von einer Seite beim Demokratischen Türkeiforum (DTF) bezogen werden. Auf einer solchen Seite sollte und kann dann auch etwas zu vorzeitiger Entlassung (bedingte Freilassung) stehen. Auf dieser Seite halte ich das für nicht angebracht. Weitere Punkte sind:
1. Der Anfangstext ist irreführend. Die Hochsicherheitstrakte wurden nicht in erster Linie für ehemalige Todeskandidaten errichtet. Nach dem 1991 verabschiedeten Gesetz 3713 mussten die Spezialgefängnisse gebaut werden, um darin politische Gefangene (die nach dem Gesetz verurteilten "Terroristen") unterzubringen. Es ist mehr oder weniger genau die umgekehrte Reihenfolge der Priorität bei den Häftlingen als im Artikel 9(2)a-e angegeben ist:
Unter d und e sind die politischen Gefangenen aufgeführt, von denen nur ein Bruchteil zu lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wird. Unter c sind die Drogendealer aufgeführt. Unter dem im Artikel 188 aufgeführten Strafen ist keine Todesstrafe. Für Mord (Artikel 81 und 82) ist lebenslange oder erschwerte lebenslange Haft vorgesehen. Wie viele Personen dieser Kategorie aber in den F-Typ Gefängnissen einsitzen, ist (mir) unbekannt (wahrscheinlich nicht viele). Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 77 und 78) wurde meines Wissens noch niemand verurteilt. Ohne Buchstaben sind die Mitglieder von kriminellen Vereinigungen genannt. Das sind wohl einige, aber kaum jemand darunter wird die Todesstrafe erhalten haben.
2. Ich halte die Aussage, dass das US Modell als Vorbild diente, nicht für gesichert. Ich kenne das zitierte Werk nicht, aber nach dem Titel zu urteilen, geht es allgemein um Gefängnisse und nicht um einen Vergleich der Anstalten in den USA und der Türkei.
Ich würde eher vermuten, dass es europäische Vorbilder gibt. Immerhin hat das Komitee zur Verhütung der Folter (CPT) die Türkei in ihrem Vorhaben, Abstand von Sälen in den Gefängnisse und hin zum Zellensystem kräftig unterstützt. Nachzulesen z.B. unter
- http://webarsiv.hurriyet.com.tr/2000/12/14/271426.asp
- http://webarsiv.hurriyet.com.tr/2001/03/17/313639.asp
3. Die Geschichte beginnt, wie gesagt, mit dem Gesetz aus dem Jahre 1991. Das auf dem Zellensystem beruhende Mustergefängnis wurde in Eskisehir gebaut und wurde Spezialtyp genannt. Es hat mehrfach Versuche gegeben, politische Gefangene dorthin zu verlegen. Die Gefangenen nannten das Projekt "Sargprojekt" und gingen zu seiner Schließung in mehrere Hungerstreiks. Die ebenfalls als Todesfasten durchgeführten Hungerstreiks erreichten 1996 einen Höhepunkt. Seinerzeit hungerten sich 12 Gefangene zu Tode und viele Gefangene erkrankten an Wernicke-Korsakow. Das DTF hat hierzu einen Bericht in Englisch erstellt.
4. Die Zahl von 122 Todesopfern sollte relativiert werden. Es gab 32 Opfer bei der Operation "Rückkehr zum Leben". Hinzu kommen 48 Gefangene, die sich zu Tode fasteten; 13 Gefangene, die nach der Entlassung weiter "fasteten", 3 Gefangene, die während Behandlung starben, 7 Angehörige, die aus Solidarität "fasteten"; 5 Personen starben bei einem Angriff der Sicherheitskräfte auf Häuser, in denen Solidaritätsstreiks stattfanden; 14 Personen, die sich aus Protest in Brand steckten (einer in Deutschland); 12 Personen starben bei Selbstmordattentaten (als Protest gegen die F-Typ Gefängnisse). Wenn die Opfer der Selbstmordattentate nicht hinzugerechnet werden, sind es 122. Die Zahlen sind dem Jahresbericht 2006 der Menschenrechtsstiftung (TIHV) entnommen.
5. Wie ich schon sagte, sollte der Absatz zu bedingter Haftentlassung (Artikel 107) raus genommen werden. Immerhin würden hier auch noch die Bestimmungen des Gesetzes 3713 gebraucht, denn politische können frühestens nach Verbüßen von 3/4 ihrer Strafe (nicht 2/3) entlassen werden. Sie verwirken das Recht außerdem, wenn sie drei oder mehrere Male eine Disziplinarstrafe erhalten haben. Wichtig ist bei Artikel 107 noch, dass nach Absatz 16 politische Gefangene, die zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurde, nicht in den Genuss einer vorzeitigen Entlassung kommen können, d.h. sie sind bis zum physischen Tod in Haft.
6. Auch unter Strafvollzug fällt der Artikel 25, der den Vollzug von erschwerter lebenslanger Haft regelt. Aufgrund der immanenten Situation der Isolierung hat das CPT die Türkei aufgefordert, diesen Artikel zu "überdenken".
7. Weitere Vorschläge sind eher Krims-Krams (Formulierungen). Ob.helm 16:59, 17. Aug. 2009 (CEST)
- Der Abschnitt Rechtsgrundlage stammt hauptsächlich von mir.
- Zu 1.: In der Einleitung heißt es „Diese dienen der Verwahrung von Personen, die unter anderem zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug verurteilt wurden.“, was sich mit dem Wortlaut des Art. 9 II des Gesetzes Nr. 5275 vom 13. Dezember 2004 deckt: „Ağırlaştırılmış müebbet hapis cezasına mahkûm olanlar ile […]“. Im Abschnitt Gesetz Nr. 5275 wird dessen Art. 9 II (im 2. Absatz, siehe auch die Fußnote a), zugegebenermaßen knapp, abgehandelt. Das Gesetz Nr. 3713 von 1991 hat einen eigenen Abschnitt und wäre m.E. im Geschichtsabschnitt näher zu behandeln, nicht jedoch als Rechtsgrundlage, da mülga.
- Zu 5.: Kann raus. Der Text ist in der Tat nicht vollständig.
- Zu 6.: Art. 25 fällt zwar unter Strafvollzug, ist m.E. jedoch, in gebotener Kürze, auch hier zu erwähnen. Zumindest erwähnen sollte man Art. 25 lit. a. -- Hukukçu Disk. 22:37, 17. Aug. 2009 (CEST)
- Der zweite Absatz im Abschnitt Gesetz Nr. 5275 lautet nun wie folgt:
„In Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 5275 in Verbindung mit Art. 11 der Bestimmungen über die Verwaltung von Strafvollzugsanstalten und den Vollzug der Straf- und Sicherheitsmaßregeln wird geregelt, welche Verurteilten in den geschlossenen Hochsicherheitsgefängnissen bewahrt werden. Zunächst sind dies Sträflinge, die eine lebenslange Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug zu verbüßen haben oder, unabhängig von der Strafdauer, Personen, die wegen Gründung oder Führung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden. Des Weiteren werden in Typ-F-Gefängnissen Personen inhaftiert, die im Rahmen der Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen (Art. 77, 78 tStGB), vorsätzlich getötet (Art. 81, 82 tStGB), Betäubungs- und Aufputschmittel produziert oder mit diesen gehandelt (Art. 188 tStGB), Straftaten gegen die Staatssicherheit (Art. 302–304, 307, 308 tStGB) oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ihr Funktionieren (Art. 309–315 tStGB) begangen haben.“
-- Hukukçu Disk. 00:42, 18. Aug. 2009 (CEST)
Zu 4: Kann man genauer machen, gute Idee. --Koenraad Diskussion 04:42, 18. Aug. 2009 (CEST)
- Danke für eure Kommentare. Selbst wenn meine Vorschläge nicht gerade mit Begeisterung aufgenommen wurden, entnehme ich den Anmerkungen dennoch eine Bereitschaft, hier und da was zu verändern. Ich könnte mir vorstellen, dass ich bei mir eine Unterseite Benutzer:Ob.helm/Haftanstalten in der Türkei als Entwurf anlege und ihr (und andere) ihren "Senf" dazugeben (auch Gedanken zum Titel, den Kategorien etc. machen). Je nachdem, was dann aus dem Typ-F-Gefängnis Artikel übernommen wird, könnte die Seite dann überarbeitet werden.
- Allgemein würde ich noch anmerken, dass ich nicht nur die korrekte Wiedergabe der Gesetzeslage (Theorie) als wichtig erachte, sondern mensch auch auf die Anwendung (Praxis) schauen sollte, d.h. wenn die F-Typ Gefängnisse für die politischen Gefangenen (meinetwegen auch Mitglieder bewaffneter Organisationen) gebaut wurden und die meisten Insassen aus diesem Spektrum kommen, dann sollte das auch gesagt werden.Ob.helm 12:24, 18. Aug. 2009 (CEST)
- Dann kam es falsch herüber. Ich bin froh, dass sich hier endlich etwas regt. Ich hatte es schon (erfolglos) im Review versucht. Die Praxis gehört natürlich in den Artikel, doch heißt der Abschnitt (noch) Rechtsgrundlage und da wird eben die Gesetzeslage abgehandelt. Ein Abschnitt zur Rechtspraxis kann und soll in den Artikel. Mit der Bezeichnung der „politischen Gefangen“ kann ich irgendwie nicht warm werden, da, zumindest der Großteil der Häftlinge, m.E. per Definitionem keine solchen sind. Das mit der Unterseite klingt sehr gut. Grüße, -- Hukukçu Disk. 12:34, 18. Aug. 2009 (CEST)
- Einen ersten Entwurf habe ich gemacht, um ihn euch aslanlar (wie Koenraad zu sagen pflegt) zum Fraß vorzuwerfen. Ich habe den Erlass 45/1 vom Januar 2007 weg gelassen, weil er besser in den Artikel Typ-F-Gefängnis passt. Kategorien gibt es auch noch keine und wen jemand einen besseren Titel für Seite hat, nur zu. Frohes SchaffenOb.helm 17:33, 18. Aug. 2009 (CEST)
Zwei Entwürfe
Ich habe mittlerweile 2 Entwürfe angefertigt
An der Entwicklung der 1. Seite hat Hukukçu sowohl am Text als auch auf der Diskussionsseite mitgewirkt. Auf seinen Vorschlag hin habe ich die Überarbeitung der Seite Typ-F-Gefängnis nicht unmittelbar auf der Seite vorgenommen, sondern dazu den 2. Entwurf erstellt.
Sollte sich sonst niemand beteiligen, so stelle ich es Hukukçu anheim, aus meinen Entwürfen das zu übernehmen, was ihm gefällt. Anschließend kann ich meine Entwürfe wieder löschen. Frohes Schaffen Ob.helm 15:33, 22. Aug. 2009 (CEST)
Funkstille
Seit einer Woche hat sich nichts getan. Es gab weder Kommentare noch Verbesserungen an meinen Entwürfen
Das kann bedeuten, dass niemand Interesse hat oder der Inhalt als so schlecht empfunden wurde (wird), dass nichts daraus in bestehende oder neue Seite übernommen werden sollte.
Sicherlich kann inhaltlich und stilistisch Vieles an den Artikeln verbessert werden. Da sie aber Themen betreffen, zu denen bisher wenig oder nichts in der deutschen Wikipedia steht (auch nicht in der englischen Wikipedia und die türkische Wikipedia macht nicht viel mehr als eine Begriffsdefinition), finde ich, dass es diese Seiten geben sollte und das nicht nur als Unterseite eines Benutzers.
Wenn es keine ernsten Bedenken oder sinnvolle Gegenvorschläge gibt, werde ich demnächst drei Seiten anlegen:
Gewisse Aspekte des Strafvollzugs sind auf der Seite Typ-F-Gefängnis (wo sie genau so wenig (oder viel) verloren haben, wie auf meiner Seite Haftanstalten in der Türkei) zu finden. Bei der von mir neu zu erstellenden Seite zum Strafvollzug werde ich diese Teile nicht (mehr) verwenden, sondern auf eigene Formulierungen und Gedankenlogik zurückgreifen. Daher denke ich, dass es nicht notwendig ist, den komplizierten Weg beim Auslagern von Artikeln zu beschreiten.
Zu guter Letzt möchte ich anmerken, dass ich nach wie vor die Seite Typ-F-Gefängnis für ausbaufähig halte. Anstatt einer Überarbeitung meines Entwurfs Gefängnisse vom Typ F würde ich das am Ende direkt auf der Seite machen. Ob.helm 15:58, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Hallo Ob.helm, tut mir leid, dass ich mich nicht gemeldet habe. Ist wohl etwas in Vergessenheit geraten. Ich würde sagen, dass du deine Bearbeitungen in Benutzer:Ob.helm/Gefängnisse vom Typ F in diesen Artikel übernimmst. Du bist da der einzige Bearbeiter. Haftanstalten in der Türkei gefällt mir auch gut. Ich hatte auf der dortigen Diskussionsseite ja schon angemerkt, dass man zwei Artikel, nämlich Haftanstalten und Strafvollzug, basteln könnte. Insofern finde ich deinen Vorschlag gut. Ich würde dabei auch mithelfen. Bei der Liste der Gefängnisse wird es komplizierter, da diese mit etwa 380 Haftanstalten doch sehr lang wäre. Evtl. machen wir da eine Aufteilung (Liste der Typ-X-Gefängnisse). Grüße, -- Hukukçu Disk. 16:17, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Ich habe unter Benutzer:Hukukçu/Strafvollzug einen Anfang gemacht, wenn es dir recht ist. Es steht dir natürlich frei, dort Bearbeitungen vorzunehmen. Grüße, -- Hukukçu Disk. 17:30, 29. Aug. 2009 (CEST)
Ich habe den Teil zur bedingten Entlassung ausgelagert. Könntest du (wegen URV) bitte deine Ergänzungen aus Benutzer:Ob.helm/Haftanstalten in der Türkei ebenfalls in Benutzer:Hukukçu/Strafvollzug#Bedingte Entlassung einfügen. -- Hukukçu Disk. 18:09, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Danke für die flotte Antwort
- Spontan momentan nur soviel
- 1. Deine Idee mit der Liste von Gefängnissen könnte eine Seite mit mehreren Listen sein. Im Erlass 45/1 hat der Minister insgesamt 7 Listen präsentiert und immer dazu gesagt, welche Gefangenen wo untergebracht werden. Wie das aussehen könnte, kannst Du dir unter Benutzer:Ob.helm/Listen der Gefängnisse in der Türkei ansehen.
- 2. Zu Benutzer:Hukukçu/Strafvollzug werde ich später (morgen oder so) meinen "Senf" dazugeben, ohne mich dabei unbedingt an meine Vorlage zu halten Ob.helm 21:46, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Die Liste sieht noch etwas unhandlich und unübersichtlich aus, aber mir fällt im Moment keine bessere Lösung ein.
- Info: Ich habe mal auf die Schnelle den Artikel Strafvollzugsgesetz (Türkei) eingestellt. -- Hukukçu Disk. 22:15, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Ich habe die Seiten Haftanstalten in der Türkei und Liste von Gefängnissen in der Türkei direkt in Wikipedia angelegt. Bei der Liste wollte ich keinen weiteren Entwurf auf meiner Benutzerseite machen, denn sie kann auch in Wikipedia direkt verbessert werden, d.h. jemand könnte genauen Standort durch Angaben der Provinzen und Koordinaten hinzufügen. Es können auch Orte, zu denen es Seiten gibt, mit internen Links versehen werden.
- Die Frage ist jetzt, wie wir mit dem Strafvollzug in der Türkei umgehen. Soll das zu der Seite Strafvollzugsgesetz (Türkei) oder nicht eher eine selbstständige Seite sein? Wenn das zweite der Fall ist, möchtest Du sie anlegen?
- PS: Ich habe übrigens eine neue Kategorie:Gefängnis (Türkei) als Unterkategorie zu Kategorie:Gefängnis (Anstalt) hinzugefügt. Das ist hoffentlich ok. Wenn ja, sollte F-Typ-Gefängnis wohl auch dort einsortiert werden, oder? Ob.helm 17:22, 31. Aug. 2009 (CEST)
Wenn du noch die Einleitungen entsprechend überarbeitest, kümmere ich mich um den Rest. Strafvollzug verschiebe ich gleich auch in den ANR. StVollzG und Strafvollzug sollten zwei Artikel sein; bei Ersterem geht es nur um das Gesetz. Zur Kategorie: ist begrüßenswert, aber in der Regel werden Kategorien ab etwa zehn Artikeln angelegt. Vielleicht auch historische Gefängnisse wie Sultan-Ahmed-Gefängnis kategorisieren? Es kann also sein, dass jemand einen Löschantrag stellt. Grüße, -- Hukukçu Disk. 17:32, 31. Aug. 2009 (CEST)
- PS: Kannst du den link zu: „Siehe Bericht in Englisch von Human Rights Watch: Kleingruppen-Isolation in türkischen Gefängnissen, veröffentlicht am 24. Mai 2000; aufgerufen am 29. August 2009“ angeben? -- Hukukçu Disk. 17:33, 31. Aug. 2009 (CEST)
- Bei der Liste habe ich die Einleitung verkürzt. Bei den Haftanstalten habe ich nicht wirklich gesehen, was da kürzer sein könnte.
- Kategorien: Es mag ein Prinzip von mind. 10 Artikel geben. Im vorliegenden Fall finde ich das aber leicht daneben. Dann müssten bei den vielen Ländern auf der Welt immer erst Artikel zu 10 Anstalten dort geschrieben werden, bevor sie unter den deutschen Anstalten verschwinden. Selbst wenn nur 40 Länder mit je 5 Gefängnissen vertreten wären, stünden da 200 für Otto-Normal-Verbraucher komisch klingende Namen (für alle, die die Türkei nicht gut kennen, z.B. Metris, Sinop, Sultan-Ahmed, Tire und wie sie alle heißen mögen). Ich kann mich dazu ja noch auslassen, wenn ein Löschantrag gestellt wird.
- Der Link zu HRW ist: Siehe Bericht in Englisch von Human Rights Watch: Kleingruppen-Isolation in türkischen Gefängnissen, veröffentlicht am 24. Mai 2000; aufgerufen am 29. August 2009 (steht wohl im Strafvollzug). Zu ahmet-dem-sultan sage ich an der anderen Stelle was. Ob.helm 18:46, 31. Aug. 2009 (CEST)
Überarbeitung
Ich habe die Teile meines Entwurfs unter Benutzer:Ob.helm/Gefängnisse vom Typ F eingefügt. Es sollte jemand mal drüber schauen, ob das in Ordnung ist. Ob.helm 11:33, 3. Sep. 2009 (CEST)
Fußnoten
Die einzelnen Fußnoten in dem Artikel sollten bitte in den Fließtext eingebaut werden. In der jetzigen Form sind sie so in der Wikipedia extrem unüblich. IMHO können sie problemlos in den Fließtext eingebunden werden. -- sk 08:50, 7. Sep. 2009 (CEST)
Artikel des Tages ????
Seid mit nicht böse - und auch den Hauptauthor bitte ich das jetzt nicht als Boshaftigkeit zu sehen -, aber wie konnte der Artikel "Artikel des Tages" werden.
Er mag zwar lesenswert sein, was IMHO absolut aufgrund der Vollständigkeit und Tiefe der Darstellung in Ordnung geht, doch ist er allein schon aufgrund der äußeren Form nicht unbedingt geeignet "AdT" zu sein. Der Artikel hätte vorher in einen Review gehört. Alles in allem hat der Artikel für mich das Potential zu exzellenz, aber so.... --Pb1791 09:30, 7. Sep. 2009 (CEST)
Je öfter ich ihn lese, desto mehr finde ich, dass meine kleine Kritik oben berechtigt ist. Allerdings muss ich trotzdem wiederholen, dass der Artikel an sich wirklich gut ist. Der Hauptautor sollte sich nach einer weiteren ÜBerarbeitung noch einmal zum die KEA bemühen.--Pb1791 09:50, 7. Sep. 2009 (CEST)
- An welche Inhalte denkst du denn, wenn du anregst, der Hauptautor solle an eine weitere Überarbeitung gehen? --Dr. 91.41 10:16, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Der Hauptautor scheint momentan inaktiv zu sein. Die bemängelten Teile in diesem Artikel gehen allerdings nicht auf seine, sondern meine Kappe. Das betrifft sowohl einzelne Formulierungen als auch Dinge, die in den Fließtext und die in die Fußnoten gehören. Gibt es da eine Art Richtlinie, wann was wo stehen sollte? Ich habe zwar einige Dinge hinzugefügt, die ich für notwendig erachtete (vor allem im geschichtlichen Ablauf), aber beim derzeitigen Stand sind noch ein paar Dinge im Artikel, die inzwischen im Artikel Strafvollzug (Türkei) stehen. Ich würde das Entfernen gerne dem Hauptautor beider Artikel überlassen (wenn er nicht zu lange Urlaub macht). Ansonsten vielen Dank für die Korrekturen, die Pb1791 mittlerweile vorgenommen hat. Ob.helm 12:03, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Der Artikel ist vor allem sprachlich schwach und etwas schwer zu lesen. --Pb1791 16:35, 7. Sep. 2009 (CEST)
Haftdauer
Im Abschnitt Gesetz Nr. 5275 heißt es: "Für Häftlinge, die zu mehreren erschwerten oder zu einer erschwerten und normalen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, beträgt die Mindesthaft 36 Jahre." (6. Absatz). Dazu habe ich folgende Fragen: 1.) Kann eine Freiheitsstrafe gleichzeitig "erschwert und normal" sein? Vielleicht ist hier eigentlich gemeint: "erschwert und einfach", nämlich einfach gegenüber mehrfach lebenslang? 2.) Von "lebenslang" ist in dem zitierten Satz jedoch nicht die Rede. Warum ist dann trotzdem die Mindesthaftdauer mit 36 Jahren länger, als wenn es sich um eine lebenslange Freiheitsstraße handelt wie im Absatz davor: "Demnach können Personen, die zu einer erschwerten (mit verschärftem Vollzug) oder normalen lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, nach 30 beziehungsweise 24 Jahren entlassen werden."?
Im Anschluss an Absatz 6 ist in einer Tabelle die Haftdauer im Zusammenhang mit kriminellen Vereinigungen dargestellt. In dieser Tabelle habe ich bereits versucht, durch Sortierung (Haftdauer vor dem Komma, Haftschärfe nach dem Komma) eine Vergleichbarkeit herzustellen. Um so deutlicher wird nun, dass die zweite Tabellenzeile nicht in den Zusammenhang zu passen scheint: Warum sollte "mehrmals lebenslang" (3. Tabellenzeile) mit 34 Jahren eine kürzere Mindesthaftdauer haben als einmal "lebenslang" mit 40 Jahren (2. Tabellenzeile)? Also bitte nochmal recherchieren bzw. nachprüfen, ob nicht ein Tippfehler vorliegt!
Phileuk 14:49, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Die Sache mit dem Strafvollzug gehört eigentlich nicht (mehr) hierher, sondern auf die Seite Strafvollzug (Türkei). Da wird die komplizierte Sache der vorzeitigen Haftentlassung bei lebenslanger Haftstrafe nur ganz (und vielleicht zu) kurz erläutert. dieser Seite wird es ohne Tabelle etwas ausführlicher erklärt.
- Zum Punkt erschwerte lebenslange Haft oder Haft mit verschärfter Vollstreckung. Der wesentliche Unterschied zu (normal) lebenslänglich ist, dass die Haft in Einzelzellen verbracht werden muss (1 Stunde Hofgang pro Tag und evtl. alle 14 Tage einmal Besucher oder ein Telefonat von 10 Minuten). Wenn die erschwerte lebenslange Haftstrafen für Vergehen gegen die Staatssicherheit, die verfassungsmäßige Ordnung und nationale Verteidigung verhängt wurde, kommen die Bestimmungen zu bedingter Haftentlassung nicht nur Anwendung, d.h. diese Leute bleiben bis zum physischen Tode in Haft. Aber, wie gesagt, all das gehört nicht zu diesem sondern einem anderen Artikel und ich hoffe, dass der Hauptautor das bald "glättet". Ob.helm 16:26, 7. Sep. 2009 (CEST)
Wieso lesenswert?
Das hier: "Gefängnisse des Typs F wurden zunächst im Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (Terörle Mücadele Kanunu, Gesetz Nr. 3713) vom 12. April 1991 verankert. Laut Art. 16 des Gesetzes Nr. 3713 wurden Personen, die nach diesem Gesetz verurteilt worden waren, in speziellen Vollzugsanstalten untergebracht, welche nach dem Einzel- oder Drei-Personen-Zellensystem gebaut wurden (Typ-F). Am 29. Juni 2006 wurde unter anderem Art. 16 per Art. 17 des Gesetzes Nr. 5532 über die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus restlos gestrichen." -- ist sprachlich ... nunja ... ziemlich verunglückt und erschließt sich vielleicht nem Juristen beim ersten Mal. Dann fehlt noch die Erläuterung "was bedeutet in der Türkei verschärfter Vollzug"? Verschärft gegenüber was? ---- Wie konnte der Artikel nur "lesenswert" bekommen .... --141.91.129.7 15:30, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Siehe Diskussion:Typ-F-Gefängnis/Archiv/2009#Lesenswert-Diskussion vom 7. - 14. Februar 2009 .28erfolgreich.29 --Dr. 91.41 15:48, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Zur ersten Frage: Artikel 16 konnte gestrichen werden, weil in dem neuen Gesetz zum Strafvollzug der Artikel 9 regelt, wer in die Hochsicherheitsgefängnisse kommt. Das sollte vielleicht bei dem vermeintlich "ersatzlos" gestrichen angemerkt werden. Zur zweiten Frage: siehe dazu, was ich in der vorhergehenden Rubrik Haftdauer geschrieben habe. Ob.helm 16:26, 7. Sep. 2009 (CEST)
Die von der IP zitierte Formulierung ist mir gestern Nacht auch aufgefallen. Der Abschnitt "Rechtsgrundlage" enthält noch mehr sprachliche Stolpersteine:
- Nach Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 5275 über den Vollzug der Straf- und Sicherheitsmaßregeln sind geschlossene Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalten mit Personal für die äußere wie auch für die innere Sicherheit ausgestattet.
- Was ist mit Personal für äußere und innere Sicherheit gemeint? Diese Stichworte verbindet man üblicherweise mit Polizisten (Innere Sicherheit) und Soldaten (äußere Sicherheit).
- Des Weiteren verfügen diese Anstalten über technische, mechanische, elektronische und physische Mittel gegen Ausbrüche.
- Was ist damit konkret gemeint? Was ist der Unterschied zwischen einem mechanischen und einem physischem Mittel gegen einen Ausbruch?
- Die Zellentüren sind permanent verschlossen,
- Wirklich permanent kann nicht gemeint sein. Schließlich muss der Häftling irgendwie in die Zelle gelangen. Was ist dann gemeint?
- wobei sowohl Einzelzellen als auch Dreierzellen existieren.
- Die Zahl der Betten ist im Gesetz geregelt?
- In Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 5275 in Verbindung mit Art. 11 der Bestimmungen (...) wird geregelt (...)
- In Englisch nennt man diese Sprache "en:legalese". Sie ist für Menschen ohne formale juristische Ausbildung ein Verständnishindernis. In einem Wikipediaartikel sollten solche sprachlichen Hindernisse vermieden werden.
- (..) Personen, die wegen Gründung oder Führung einer kriminellen Vereinigung (..)
- So etwas nennt man üblicherweise "organisierte Kriminalität"
- (Personen), die Betäubungs- und Aufputschmittel produziert oder mit diesen gehandelt
- nennt man üblicherweise Drogenhändler
- Straftaten gegen die Staatssicherheit (Art. 302–304, 307, 308 tStGB) oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ihr Funktionieren (..)
- bedürfen dringend einer erklärenden Erläuterung, was damit konkret gemeint ist.
- Häftlinge anderer Anstalten, deren Tätlichkeiten und Benehmen eine besondere Überwachung nötig machen (...)
- Dieser eher vage Paragraph wird unter welchen Umständen angewandt?
Der Rest des Abschnitts hat ähnliche Probleme.---<(kmk)>- 19:54, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Die Einwände kann ich zwar nachvollziehen, meine aber dennoch, es sei ein Vorzug des Artikeltextes, dass er sich möglichst eng an die Formulierungen der Gesetze hält und nicht erklärend und interpretierend wie ein Gesetzeskommentar und ohne POV gehalten ist. Solche Sachverhalte lassen sich wertungsfrei nicht für "Normalleser" herrichten. Ich finde, dass die Besonderheiten dieses Gefängnistyps und die ihm zugrunde liegenden gesetzlichen Vorgaben und einiges mehr klar erkennbar sind. --Dr. 91.41 20:25, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Diesem Argument kann ich nicht folgen. Es ist kein POV, wenn Straftatbestände mit der im Deutschen üblichen Bezeichnung benannt werden. Es kann nicht Aufgabe eines Wikipediaartikels sein, die juristische Fachsprache ausländischer Gesetze möglichst wortgetreu wieder zu geben. Belegte Beispiele für die konkrete Anwendung von bestimmten Paragraphen sind ebenfalls kein POV, sondern guter lexikalischer Stil. Das Gleiche gilt zum Beispiel für die Erklärung, was mit Personal für innere und äußere Sicherheit gemeint ist.---<(kmk)>- 09:08, 9. Sep. 2009 (CEST)
So weit ich weiß, benutzt der Kollege stets die Übersetzung des türk. Strafgesetzbuches vom Max-Planck-Institut für Internationales Recht. Straftatbestände, die sich nicht ganz entsprechen kann man schlecht mit den üblichen deutschen Begriffen wiedergeben. --Koenraad Diskussion 04:38, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo Konraad. Die Formulierungen, wie sie im Moment im Artikel stehen, mögen juristisch korrekt sein. Sie sind jedoch für OmA-Leser wie mich unverständlich. Was ist zum Beispiel eine "Straftat gegen die Staatssicherheit", die ohne jede Erläuterung, oder Verlinkung aufgeführt wird? Wenn mit Personen, "die Betäubungs- und Aufputschmittel produziert oder mit diesen gehandelt" haben, nicht das gemeint ist, was im Deutschen der Begriff "Drogenhandel" umschreibt, dann erwarte ich von einem lesenswerten Artikel, dass er dieses Missverständnis aufklärt. In gleicher Weise erwarte ich von einem lesenswerten Artikel, dass er nicht selbsterklärende fremdjuristische Begriffe wie "Personal für äußere und innere Sicherheit" mit der im konkreten Fall gemeinten Bedeutung füllt. Eine wortgetreue Wiedergabe der Gesetzestexte erfüllt den lexikalischen Anspruch nicht.---<(kmk)>- 10:22, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn mit Personen, "die Betäubungs- und Aufputschmittel produziert oder mit diesen gehandelt" haben, nicht das gemeint ist, was im Deutschen der Begriff "Drogenhandel" umschreibt, dann erwarte ich von einem lesenswerten Artikel, dass er dieses Missverständnis aufklärt.
- Hm, Drogenhandel ist doch etwas anderes als Produktion von Betäubungs- und Aufputschmitteln, oder? --Dr. 91.41 10:29, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Da der Benutzer:Hukukçu anscheinend im Urlaub ist, habe ich die Teile der bedingten Haftentlassung aus diesem Artikel entfernt. Sie wurden im Artikel Strafvollzug (Türkei) vielleicht verständlicher behandelt. Ob.helm 10:00, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Leider kein Urlaub, bin aber wieder da. Die Übersetzungen sind größtenteils aus Das neue türkische Straf- und Strafprozessrecht von Tellenbach (Hrsg.). Herstellung von und Handel mit Drogen sind zu unterscheiden. Die Erklärung der einzelnen Artikel des tStGBs würden den Rahmen hier sprengen und gehören m.E. nicht hierher. Die innere Sicherheit wird von „Vollzugs- und Schutzkräften“, die äußere in der Regel von der Jandarma gewährleistet. Grüße, -- Hukukçu Disk. 21:53, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Die Größe des Rahmens hier kann kein Grund sein, für Formulierungen sein, die für Jura-Laien schlicht unverdaulich sind ("Straftaten gegen die Staatssicherheit (Art. 302–304, 307, 308 tStGB)"). Sie kann auch kein Grund sein nicht allgemein verständliche Begriffe wie "physische Mittel gegen Ausbrüche" ohne jede Erklärung zu verwenden. Das ist alles nicht so schrecklich, dass man es sofort löschen müsste. Nur macht es den Artikel nicht wirklich lesenswert. Mich irritiert die mangelnde Kooperation der hier vertretenen Autoren.---<(kmk)>- 00:23, 14. Sep. 2009 (CEST)
Es ist keine mangelnde Kooperationsbereitschaft. Ich kann es nur nicht nachvollziehen. Du meinst also, dass die einzelnen Tatbestände des Strafgesetzbuches hier näher erklärt werden sollten (?). MMn gehört das in eigenständige Artikel, aber nicht in diesen. -- Hukukçu Disk. 01:03, 14. Sep. 2009 (CEST)
Tabelle + Poskarte
Hallo Hukukçu, seit dieser Änderung habe ich (Bildschirm 1680*1050, Firefox 3.6.12) im Artikel unten einen Scrollbalken, obwohl zwischen Tabelle und Poskarte noch jede Menge Platz ist. Seltsam! Grüße -- Kpisimon 16:04, 12. Nov. 2010 (CET)
Imrali
Laut Äusserung des Justizministers ist das eine Typ F-Anstalt. Was denn nun??--92.192.34.187 09:58, 9. Mai 2013 (CEST)
Weitere defekte Weblinks
Alle Webpräsenzen der Anstalten sind nicht aufrufbar.--Hajo-Muc (Diskussion) 21:04, 4. Aug. 2021 (CEST)