Diskussion:Verkehrsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Meiner Ansicht nach geht die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs "Verkehrsrecht" über den im Artikel genannten Rahmen hinaus, sonst hieße es ja auch Straßenverkehrsrecht und nicht Verkehrsrecht!!! Den aktuellen Beitrag würde ich empfehlen unter dem Stichwirt Straßenverkehrsrecht einzuordnen und die unten geschriebene Definition unter dem Begriff Verkehrsrecht einzuordnen.

Alternative Definition

Das Verkehrsrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, welches die Rechtsnormen (aus dem öffentlichen Recht bzw. aus dem Privatrecht) umfasst, welche die möglichen Verhältnisse und Beziehungen im Zusammenhang mit der Ortsveränderung von Gütern, Personen und Nachrichten (Verkehr, Verkehrswesen) regeln. Rechtsquellen sind: Internationales Recht, z. B. Richtlinien und Verordnungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, Nationales Recht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht.

Das Verkehrsrecht enthält

  • Rechtsnormen die Planung und Gestaltung von Verkehrsanlagen betreffend (Verkehrsplanungsrecht/ Planfeststellungsrecht),
  • Rechtsnormen die Vorbereitung, Ausführung und Beendigung von Verkehrsdienstleistungen betreffend (z. B. Frachtvertrag),
  • Rechtsnormen zur Regelung der mit den Verkehrsprozessen zusammenhängenden verkehrstypischen Prozesse (z. B. Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten),
  • Rechtsnormen zur Zulassung von Personen, Fahrzeugen und Gütern zur Ortsveränderung (Zuteilung amtlicher Kennzeichen),
  • Rechtsnormen zur Gestaltung der Ordnung von Ortsveränderungsprozessen (z. B. Vorfahrtsordnung, Signalordnung),
  • Rechtsnormen zur Reaktion auf Pflichtverletzungen von Verkehrsteilnehmern und sonstigen am Verkehrsprozess beteiligten Personen.

Das Verkehrsrecht regelt

  • die Aufgaben und Befugnisse der Behörden zur Gestaltung und Planung von Ortsveränderungsprozessen einschließlich Umweltschutz (Verkehrsplanung),
  • die rechtliche Gestaltung der Ortsveränderung als Prozess (z. B. Frachtvertrag),
  • das Zusammenwirken der Verkehrsunternehmen und Kunden bei der Vorbereitung, Durchführung und Beendigung des Verkehrsprozesses sowie die Rechtsfolgen bei vertraglichen bzwe. außervertraglichen Pflichtverletzungen,
  • die Anforderungen an das verkehrsgerechte Verhalten der Bürger zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz der Umwelt und zur Verhütung von Gefahren und Unfällen.

Rechtsgebiete

  • Öffentliches Verkehrsrecht
    • Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldrecht),
    • Öffentliches Gütertransportrecht
    • Öffentliches Personenbeförderungsrecht
  • Privates Verkehrsrecht
    • Speditionsgeschäfte
    • Lagergeschäfte
    • Frachtgeschäfte

Siehe auch

Literatur

Schubert, W.: Verkehrslogistik - Technik und Wirtschaft, Kap. 14: Verkehrsrecht, München 2000

Weblinks

Deutscher Verkehrsgerichtstag

Chaos

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Stra%C3%9Fenverkehrsrecht&oldid=34066292 (Straßenverkehrsrecht) ist wohl sachdienlicher als dieses Durcheinander. Es geht schon los, daß nun einfach Literaturhinweise mitten im Text sind (sein müssen). Kann da jemand aufräumen? Ich habe meinen Teil ja erstmal getan. Apokalypse 17:48, 26. Jul. 2007 (CEST)

Fehlende Gebiete des Rechtes der Wasserstraßen und des Seerechtes

Ich habe diese Punkte im Hauptartikel mal ergänzt, da sie bisher vollkommen fehlten. Zweifelsfrei sind sie ausbaufähig - aber besser wenig als gar nichts. --Hmwpriv 15:17, 9. Aug. 2007 (CEST)

Ich habe den Punkt Wasserstraßen mal ein ganz kleines bisschen ausgebaut und insbesondere den Verweis auf die Bundeswasserstraßen gesetzt. Ich denke aber, dass es sinnvoller und dringlicher ist, den Artikel über die Bundeswasserstraßen zu verbessern und es hier beim Verweis zu belassen. --Melopsittacus 12:23, 22. Jul. 2011 (CEST)

Wichtige Verkehrsrechtsfrage

Liebe Kollegen, bitte nicht böse sein, aber mir brennt eine Frage auf den Nägeln, deren korrekte Beantwortung in mindestens drei WP-Artikel einfließen wird:
Sachverhalt: INNERHALB einer korrekt beschilderten Fußgängerzone ist ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel. Dieser Übergang führt von der einen Häuserseite zur gegenüberliegenden Häuserseite innerhalb der Zone. Der Überweg liegt 2 Meter PARALLEL zu einer Fahrstraße. In die Fußgängerzone dürfen Busse, Taxen und Fahrräder ("Frei"-Schild) reinfahren.
1. Muss der Fußgänger, der "rüber" will, bei Rot stehen bleiben? Falls ja,
2. darf der Fußgänger bei Rot NEBEN dem Überweg, z.B. 1 Meter nebenan, aber selbstverständlich immmer noch innerhalb der Fußgängerzone, ungestraft von der einen Seite zur anderen schlendern?
3. Gibt es sonstwo in Deutschland noch einen solchen Unfug?
Gruß aus Mainz --Gruenschuh (Diskussion) 21:58, 27. Mai 2013 (CEST)

Eindeutig auf der Stecke zwischen Höfchen und Schillerplatz ... :-)
Fachlich: Innerhalb der Fußgängerzone ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen oder Lichtzeichenanlagen nicht zulässig, aber auch sinnfrei. Ein Fußgänger darf innerhalb der Fußgängerzone, auch wenn diese für andere Fahrzeuge zur Benutzung freigegeben ist, unter Beachtung der allgemeinen Rücksichtnahme des § 1 StVO an jeder beliebigen Stelle die "Fahrbahn" betreten oder überqueren. Im konkreten Fall ist die Beschilderung des Endes der Fußgängerzone einfach sehr ungünstig aufgestellt. Daher stellt sich die Frage, ob nicht eine Anwendung des § 133 BGB in Betracht kommt, denn die aufstellende Verwaltung wollte mit der Installation der Ampel hier eindeutig den Fußgängerverkehr regeln und geht dabei davon aus, dass die Fußgängerzone bereits beendet ist, auch wenn das Schild um wenige Meter versetzt ist. De facto dürfte aber ein eventuelles Verwarnungs- oder Bußgeld vor Gericht scheitern, sofern ein Fußgänger sich zumindest nicht direkt an der Fußgängerampel befindet und die wenigen Meter zur Seite geht. --Hmwpriv (Diskussion) 07:44, 28. Mai 2013 (CEST)
Danke sehr und Gruß --Gruenschuh (Diskussion) 11:31, 28. Mai 2013 (CEST)

Siehe auch

Die Links habe ich hierher verschoben, da Assoziationen ohne festen Bezug und ohne Erkennbarkeit einer systematischen Auswahl. Dafür gibt es die Kategorie:Verkehrsrecht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:55, 26. Okt. 2012 (CEST)

EU

Gibt es in der EU eigentlich eine Verweinheitlichung bezüglich: