Diskussion:Vermögenswirksame Leistungen
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.Grundsatzfrage
Ick heb da ma ne Fraje!!! Wat sind Vermögenswirksame Leistungen und worin können diese Angelegt werden?? Grüzi Inge
- noch aktuell? --Tobias heinrich karlsruhe 19:30, 31. Okt. 2008 (CET)
- Na, was 'ne Frage! Los, Mensch, wenn du was weißt, teil es mit. Der Artikel kann durchaus mehr inhaltliche Substanz vertragen. --78.54.139.203 15:45, 19. Nov. 2008 (CET)
Der einleitende Absatz wurde wörtlich bei www.vermoegenswirksame-leistung.com abgekupfert, oder wer schreibt hier bei wem ab? Ist das erlaubt? --78.54.135.68 13:07, 6. Jan. 2009 (CET)
Laufzeiten
Im Artikel fehlen Information über Laufzeiten, es gibt da so etwas wie Sperrfristen, und worin man das Geld anlegen kann Fonds Bauspar u.s.w. aber diese Produkte müssen doch irgendwie zugelassen sein. 213.39.130.166 21:42, 25. Apr. 2007 (CEST)
- noch aktuell? --Tobias heinrich karlsruhe 19:30, 31. Okt. 2008 (CET)
- Ja, mit den Laufzeiten, das stimmt, mir wurde gesagt, mindestens sieben Jahre. Und im Artikel steht nur, es sei vorgegeben, welche Anlageformen möglich seien, aber sie werden nicht näher aufgeführt. Lafiestanoesparalosfeos 01:00, 18. Feb. 2009 (CET)
Frage: Leistung durch den Arbeitgeber?
Mich wundert der Satzteil: "oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber". Diese Formulierung unterstellt m. E. nach, dass vL immer vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Es ist meines Wissens nach aber auch möglich, dass ein Arbeitnehmer seine vL vollständig alleine aus seinem (Brutto-) Gehalt/Lohn bezahlt. (Der Arbeitgeber also nichts dazu beiträgt.) Weiß jemand mehr?
- Stimmt, beides ist möglich bzw. dass man selbst insoweit was hinzuzahlt, bis der festgemachte Betrag erreicht ist. --62.224.78.198 11:44, 26. Aug. 2007 (CEST)
- stimmt.
- Für die steuerliche Förderung ist nur Bedingung, dass die Überweisung durch den Arbeitgeber vorgenommen wird, nicht dass der es dem Arbeitnehmer nicht abzieht. hmm Formulierungsvorschlag?--Tobias heinrich karlsruhe 19:30, 31. Okt. 2008 (CET)
- Zu diesem Punkt ist der einleitende Absatz des Artikels irreführend, wenn gesagt wird, dass der AN etwas dazubezahlen kann. Die Sparzulage oder Wohnungsbauprämie gilt nur für diejenigen Sparbeiträge, die vom AG überwiesen werden. Dem AN steht es zwar frei, aus seinem Lohn oder Gehalt die VL des AGs aufzustocken, aber der AG muss dann die Überweisung tätigen. Der AN darf auch zusätzlich vom privaten Konto einzahlen - jedoch gibt es auf solche Sparanteile keine staatlichen Zulage oder Prämie. Das sollte im Artikel klarer ausformuliert werden. --78.54.139.203 16:00, 19. Nov. 2008 (CET)
Neue Pläne zur VWL
Quelle: http://www.n-tv.de/Mitarbeiterbeteiligung_Die_Eckpunkte_stehen/160420085608/949473.html
Dort steht u.a.: "...Zudem solle die Förderung über die vermögenswirksamen Leistungen erhöht werden. Demnach soll hier nicht nur der Freibetrag im Einkommensteuergesetz steigen. Er soll auch nicht mehr daran gekoppelt werden, dass der Arbeitnehmer parallel zum Arbeitgeber-Zuschuss einen gleich hohen Anteil mit seinem eigenen Gehalt erwirbt..."
Frage: Seit wann muß man als AN genauso viel zahlen wie der AG? Bisher zahlt doch immer der AG und die Sparzulage erhält man nur, wenn man wenig verdient, also unterhalb der bekannten Lohngrenzen liegt.
Bitte bitte, macht doch der Allgemeinheit klar, dass es sich bei dem Altersvorsorgeding nur um die Elektroindustrie handelt und nicht allgemein zu sehen ist, es gibt auch noch zig andere Tarifvertraege wo das nicht gilt.
Ausserdem wird nicht genau genug dargestllt, dass man zwischen vermoegenswirksamen Sparen und dem Anrecht auf Arbeitnehmersparzulage klar unterscheiden muss.
Fuer die Arbeitnehmersparzulage gelten bestimmte Anlagebedingungen (wohin) und Einkommensgrenzen, fuer das reine vermoegenswirksame Sparen (die Erreichung des tariflichen Arbeitgeberanteils) reicht dei Einhaltung der Sperrfristen aus. Damit sind weiterhin Sparvertraege ohne Altersabsicherug und/ oder Beteiligung moeglich. Das ist insbesondere fuer Arbeitnehmer interessant, deren (zusammen veranlagtes-) Einkommen ueber den Einkommensgrenzen der AN Sparzulage liegen. Denn was soll ich Aktiensparen (noch dazu ab Finanzkrise 2008) udn auf 7 Jahre gebunden sein) wenn ich sowieso nicht zur Rendite steigerung vom Staat dazu erhalte.
Im uebrigen ist der Arbeitgeberzuschuss eine Nettozahlugn fuer den Angestellten udn das Steuerprobelm ist pauschal vom Arbeitgeber zu erledigen, AUwirkunden sind nur bei der Zuzahlung. Aber warum sollte jemand oberhalb der EInkommensgrenzen zuzahlen, er waer schoen bloed.Da gibt es bessere Anlagen ohen diese Bindungen.
Die Banken, die kapiert haben, dass es sich liquimeassig lohnt Kleinbetraege zu sammeln, bieten weiterhin vermoegenswirksame Simpel Sparvertraege an.
Es im uebrigen der Hammer dass VL nicht verriestert werden kann. Da tut sich nichts.
Gruss Jan
- Steht schon lange hier, ist also wohl nicht mehr "neu". -- Perrak (Disk) 12:31, 11. Apr. 2021 (CEST)
Inhaltsmangel
also seid mir net böse, aber der Artikel is fürn A****. Die entstehung der VWL fehlt, wer hat´s erfunden fehlt, etc. etc. Besondere Tarifverträge fehlen, wie zum Beispiel Arzthelferinnen die 56 € bekommen, Beiträge zu DM Zeiten, etc. etc.
Für mich inhaltlich höchstens ne 4 -- 78.42.23.175 09:11, 11. Jun. 2009 (CEST)
Guten Tag,
ich wollte mal wissen ob jeder Arbeitgeber eigentlich dazu verpflichtet ist Vl zu zahlen. Wenn ja in welcher Höhe und gibt es Ausnahmen???
Vielen Dank
MFG
H.S.
-- 93.131.27.119 17:33, 29. Sep. 2009 (CEST)
Ja, jeder Arbeitgeber ist verpflichtet vL zu zahlen. Den Arbeitgeberanteil regelt der entsprechende Tarifvertrag, gibt es keinen, muss er dennoch zahlen, geht dann aber voll zu Lasten des Arbeitnehmers. (signatur per Handy geht nicht) Anton-Josef
- Darf man fragen, was man dann eigentlich nach 7 Jahren mehr hat als wenn man den selben Betrag privat ansparen würde? -- 87.171.219.212 13:52, 31. Mär. 2010 (CEST)
- /edit: ich schreib gleich mal weiter: das sehe ich als generelles Verständnisproblem. Wenn ich VL beziehe, das aber aus eigener Tasche bezahle, hab ich ja nix gekonnt. Zumal, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, das auch nicht steuerlich irgendwie besser dasteht. Also entweder zahle ich 6 Jahre lang z.B. 40€ im Monat lang bei VL ein oder ich lasse das mit VL sein und mach das direkt von meinem Gehalt (da es der AG sowieso nicht bezahlt, wenn tariflich nicht festgelegt) auf ein privates Konto. Mal abgesehen davon, dass man mit dem Privatkonto jederzeit Zugriff auf das Geld hätte und damit in meinen Augen besser dasteht... was bringt mir nun dieses VL. Wo ist also der Sinn des ganzen, wenn ich es selbst bezahlen muss? -- 87.171.219.212 13:57, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Man hat ggf. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. --78.48.50.74 01:45, 20. Mär. 2015 (CET)
Steuerrechtliche Einordnung
Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen. Dieser Satz ist mir, wenn ich ehrlich bin, nicht wirklich eingängig. Kann man den vielleicht verständlich umformulieren? Ich bekomme das hier auf die Schnelle leider nicht hin; das ist mir zu juristisch :/ Vielleicht kann das jemand mit nötigem Sachhintergrund etwas verständlicher erklären? Danke schon mal :) --Yrwyddfa 16:47, 3. Mai 2010 (CEST)
Falsche Definition
Vielleicht hätte mal jemand in das Vermögensbildungsgesetz schauen sollen, denn dort steht eindeutig: "Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt." (auch Gehaltsteile des Arbeitnehmers), also nicht die "Geldleistung des Arbeitgebers" (das ist der Arbeitgeberanteil). (nicht signierter Beitrag von 62.154.152.196 (Diskussion) 14:35, 3. Aug. 2010 (CEST))
einleitung
"tarifvertraglich per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag"
heißt das tarifvertraglich oder Betriebsv. oder Arbeitsv.
, dann fehlt da ein Komma. Oder legen Tarifverträge fest, daß VLs individuell betriebsweise oderpersönlich ausgehandelt werden? --88.66.34.138 11:30, 9. Jul. 2011 (CEST)
Geschichte fehlt
Es fehlt im Artikel die geschichtliche Entwicklung seit dem Ersten Vermögensbildungsgesetz. --Aloiswuest 22:47, 22. Sep. 2011 (CEST)
- Mag sein, aber bitte immer daran denken, hier ist Enzyklopädie! -- A.-J. 22:53, 22. Sep. 2011 (CEST)
- Genau, Enzyklopädie! Wie haben sich z.B. die Beiträge und Einkommensgrenzen seitdem entwickelt? 1970(!) wurde der förderbare Betrag auf 624DM verdoppelt, heute sind es 870€ (nach 50 Jahren 2% Inflation sollten es eher 1200€ sein). Wie sich die Einkommensgrenze entwickelt hat? Keine Ahnung. Das wäre hier sehr interessant---Maxus96 (Diskussion) 23:17, 4. Jan. 2019 (CET)
Unverständliches bzw. Falsches
Dieser Abschnitt:
Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.
Ist völliger Unsinn. Steuern und Beiträge sind ANTEILE vom Lohn, der Lohn reicht also per Definition aus, um diese zu bezahlen.
-- Scherler (Diskussion) 08:17, 11. Apr. 2012 (CEST)
- Absatz ist zwar formal korrekt (in der Frage einer Eventualität in der Zahlungsabwicklung), aber irreführend. Kann m.E. durch ersatzlose Streichung und Entfernung des "Bausteins" gelöst werden. Gruß, --Mpkmpk (Diskussion) 09:12, 11. Apr. 2012 (CEST)
- Es ist nicht völliger Unsinn - theoretisch denkbar, dass der Fall (den das Gesetz so vorsieht) so eintritt. Aber wenns dich stört oder irritiert.Este (Diskussion) 09:35, 11. Apr. 2012 (CEST)
Hallo habe mal eine frage, Bei Vermögenswirksame Leistung mus denn der ArbeitGeber auch was zugeben oder mus er nichts zugeben? mfg jensen (nicht signierter Beitrag von 88.75.90.220 (Diskussion) 13:11, 5. Feb. 2014 (CET))
"empfehlen"?
Wieso wird hier eine Empfehlung ausgesprochen? Ich werde den Abschnitt löschen, man sollte hier nur die Fakten auflisten. --WiseWoman (Diskussion) 20:43, 11. Aug. 2014 (CEST)
Mark-Gesetz?
Wenn schon die einzelnen DM-Stufen genannt sind (leider mit den genannten namen nicht verlinkbar), dann muss es auch eine aktuelle EUR-Fassung geben, oder?! lt. 24.com/d/936-mark-gesetz/936-mark-gesetz.htm wirtschaftslexikon sind das das 1.-4.VermBG = werde das mal so als Klammern ergänzen, ok? --kai.pedia (Disk.) 17:57, 31. Jul. 2015 (CEST)
Ich vermisse hier auch das 3. VermBG. Wenn, dann sollte man wohl alle aufzählen.217.110.209.235 14:19, 18. Aug. 2017 (CEST)
Abschnitt "Regelungen in den einzelnen Branchen"
Der Artikel sollte erklären was VWL sind. Wer VWL bekommt, ist eine andere Frage. Der gesamte Abschnitt ist deshalb meiner Ansicht nach zu löschen. --Mundanus (Diskussion) 21:03, 28. Nov. 2015 (CET)
- Ich habe das dann mal erledigt, --Mundanus (Diskussion) 21:14, 5. Jan. 2016 (CET)
Siehe auch
Warum soll ich mir diese Artikel ansehen? Sind das Vermögenswirksame Leistungen oder gerade keine? Bitte Bezug formulieren oder löschen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:03, 7. Mär. 2019 (CET)
- Hallo lieber Herr Tautologe, wenn jemand einen Bezug formulieren wollte, könnte man auch einfach im Text verlinken. Diese "siehe-auch" Punkte sind als Arbeitsanregung gedacht, damit irgendwann mal jemand genau das macht. ;-) --Maxus96 (Diskussion) 21:57, 7. Mär. 2019 (CET)
Einkommensgrenze bei Darlehentilgung
Im Artikel stehen Einkommensgrenzen nur beim Bausparen und bei den betrieblichen Anlageformen und nicht bei der Darlehenstilgung. Ist das richtig? --BlackEyedLion (Diskussion) 21:27, 3. Jun. 2019 (CEST)
Vermögenswirksame Leistung ist keine Sparform.
- Was glaubst Du, warum diese "Nichtsparform" durch eine "Spar"Zulage gefördert wird?Este (Diskussion) 08:21, 2. Apr. 2021 (CEST)
Datumsangabe ursprüngliche Fassung
Die Datumsangabe bei "ursprüngliche Fassung vom" sieht wie auskommentierter Quelltext aus. Vielleicht hat ja jemand von euch Zeit, die Angabe zu korrigieren/einzufügen :-) (nicht signierter Beitrag von Florian Reichel (Diskussion | Beiträge) 09:35, 29. Jun. 2021 (CEST))
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
- Es gibt nach meinem Wissen keinen anderen Staat, mit der Geldflussart "vermögenswirksame Leistung" --Stefan (Diskussion) 16:00, 17. Nov. 2021 (CET)
- Wenn es so ist, dann nehmen wir den Baustein raus und ändern auch die Gliederung entsprechend. --Hahnenkleer (Diskussion) 13:53, 18. Nov. 2021 (CET)
- Auch in Österreich gibt es vermögenswirksame Leistungenn. --Georg Hügler (Diskussion) 09:30, 1. Jun. 2022 (CEST)
- Da bin ich mir nicht sicher, Georg Hügler. Dein Beleg beschreibt doch auch nur die Situation in Deutschland, auch wenn der Artikel auf finanzen.at steht – oder ?! --rolf_acker (Diskussion • Beiträge) 12:06, 2. Jun. 2022 (CEST)
- Ach so. Aber vielleicht ist dennoch darauf hinzuweisen, dass es sich (wie in der Schweiz) um „VL nach deutschem Vermögensbildungsesetz“ handelt. Es kan doch nicht sein, dass es nur in Deutschland vermögenswirksame Leistungen gibt. --Georg Hügler (Diskussion) 12:41, 2. Jun. 2022 (CEST)
- Da bin ich mir nicht sicher, Georg Hügler. Dein Beleg beschreibt doch auch nur die Situation in Deutschland, auch wenn der Artikel auf finanzen.at steht – oder ?! --rolf_acker (Diskussion • Beiträge) 12:06, 2. Jun. 2022 (CEST)
- Auch in Österreich gibt es vermögenswirksame Leistungenn. --Georg Hügler (Diskussion) 09:30, 1. Jun. 2022 (CEST)
- Wenn es so ist, dann nehmen wir den Baustein raus und ändern auch die Gliederung entsprechend. --Hahnenkleer (Diskussion) 13:53, 18. Nov. 2021 (CET)