Diskussion:Verwaltungsgemeinschaft Backnang
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GVV oder VVG?
Wenn es eine erfüllende Gemeinde gibt, handelt es sich m. E. unbeschadet des Namens um eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, nicht um einen Gemeindeverwaltungsverband. Ausweislich der Satzung gibt es auch keine Verbandsversammlung, sondern einen gemeinsamen Ausschuss. Und wird der Backnanger OB tatsächlich irgendwo als "Verbandsvorsitzender" tituliert? -- Rosenzweig δ 21:03, 4. Jun. 2014 (CEST)
- Ich habe es jetzt geändert. Die Infobox ist für eine VVG suboptimal, da dort immer noch etwas von "Verbandsgliederung" und "Verbandsverwaltung" steht, obwohl es sich ja eben nicht um einen Verband, sondern um eine Verwaltungsvereinbarung geht. Auch bzgl. des Titels des Backnanger OBs in Bezug auf die VVG bin ich mir nicht sicher. -- Rosenzweig δ 13:47, 9. Jun. 2014 (CEST)
- Danke für die Korrektur, du hast recht. Basis für die ö.r. Vereinbarung ist sicher der Wortlaut der Gemeindeordnung BW (§ 59). Dort steht:Rechtsformen der Verwaltungsgemeinschaft Benachbarte Gemeinden desselben Landkreises können eine Verwaltungsgemeinschaft als Gemeindeverwaltungsverband bilden oder vereinbaren, dass eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands erfüllt (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Eine Gemeinde kann nur einer Verwaltungsgemeinschaft angehören. Die Verwaltungsgemeinschaft soll nach der Zahl der Gemeinden und ihrer Einwohner sowie nach der räumlichen Ausdehnung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und landesplanerischen Gesichtspunkte so abgegrenzt werden, dass sie ihre Aufgaben zweckmäßig und wirtschaftlich erfüllen kann.
- Dies bedeutet, dass sowohl der Gemeindeverwaltungsverband als auch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft nach dem Gesetz eine Verwaltungsgemeinschaft sind. --Roland1950 (Diskussion) 17:49, 9. Jun. 2014 (CEST)