Elektronische Identität (Schweiz)

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Als digitale/elektronische Identität (E-ID, auch e-ID, eID) wird ein digitaler/elektronischer Identitätsnachweis bezeichnet.

Einfache eIDs, bestehend aus Login und Passwort, haben ein sehr niedriges Sicherheitsniveau. Ein höheres bieten solche von zertifizierten oder staatlichen Herausgebern. Ausserdem können folgende Sicherheitsniveaus unterschieden werden: niedrig: eID-Registrierungsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum; substanziell: zusätzlich Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit; hoch: zusätzlich ein Gesichtsbild.

Die Bezeichnung «E-ID», die in der Schweiz mit der Diskussion um das E-ID-Gesetz Verbreitung fand, wird sowohl für den vom Staat verwalteten Datensatz als auch für die technische Realisierung auf einem für die identifizierte Personen zugänglichen Datenträgermedium benützt. Dies trägt zu Missverständnissen bei.

Im Gegensatz zu z. B. Mitgliedsländern der EU, ist keine eID-Funktion der Identitätskarte (im täglichem Gebrauch: ID) vorgesehen. Für die eID-Funktion kommen somit nur andere Speichermedien infrage – wie mobile Geräte, Bankkarten, SwissPass, andere Chipkarten etc.[1][2]

Eine rechtsgültige, standardisierte digitale/elektronische Identifizierung, einschliesslich einer rechtsgültigen digitalen/elektronischen Signatur, bietet seit 2017 die SwissID (2010–2017 unter dem Namen SuisseID). Die SwissSign Group entwickelt die SwissID weiter, damit sie in Zukunft auch als E-ID genutzt werden kann.[3][4] Elca Informatik mit ihrer trustID und weitere Anbieter bieten ähnliche Lösungen an.

Gegen das im September 2019 verabschiedete Bundesgesetz, welches auf einem Konzept der Verwaltung basiert, wurde ein Referendum ergriffen. Mitte Januar 2020 hat das Referendumskomitee rund 65’000 gültige Unterschriften eingereicht.[5] Am 7. März 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) in einer Volksabstimmung abgelehnt.[6] In den nächsten zwei Jahren soll ein überarbeitetes Gesetz vorliegen, welches auf einer staatlichen E-ID basiert.

Das Konzept der E-ID

Erstes Konzept

Ab 2013 hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein erstes Konzept für eine rein staatliche E-ID ausgearbeitet und 2015 in eine breite Konsultation geschickt. Der Ansatz einer rein staatlichen Lösung wurde «aufgrund der kritischen Rückmeldungen sowie den Erfahrungen im Ausland» verworfen.[7]

2013 beauftragte das Fedpol ein Team der Berner Fachhochschule (BFH) eine technische Machbarkeitsstudie für einen digitalen Identitätsnachweis mit der ICAO-ePass-Funktion. Ihre fünf Autoren mussten eine dreijährige Geheimhaltungsklausel unterschreiben. Unter Leitung von Annett Laube, Professorin der BFH, hat das BFH-Team auch ein eID-Prototyp entwickelt und im Dezember 2013 der Bundesverwaltung präsentiert.[8] Im Rückblick sagte sie zu LZ im Februar 2021: «Wir konnten belegen, dass man eine E-ID-Lösung basierend auf einem maschinenlesbaren Pass bauen kann», dafür habe es zwei Schritte gebraucht: die Registrierung und die Authentifizierung. «Das war mit einer Smartphone-Anwendung möglich, die Passdaten auslesen konnte.»[9]

Zweites Konzept und interessierte Anbieter

2015–2016 erarbeitete das Fedpol das verwaltungseigene Konzept einer E-ID-Lösung (E-ID stand darin für «elektronische Identifizierungsmittel»[10]), welches die Grundlage für das E-ID-Gesetz bildete,[11] aber von externen Fachleuten kritisiert wird.[12]

Die E-ID soll in drei verschiedenen Sicherheitsniveaus ausgestellt werden, mit folgenden Personifizierungsdaten:

  • Sicherheitsniveau niedrig: E-ID-Registrierungsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Sicherheitsniveau substanziell: zusätzlich Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
  • Sicherheitsniveau hoch: zusätzlich ein Gesichtsbild

Im niedrigen Sicherheitsniveau sollen die Daten jährlich aktualisiert werden, im substanziellen Niveau quartalsweise und im hohen Sicherheitsniveau wöchentlich.

Die konkreten technischen Vorgaben, welche für eine sichere Ausgestaltung der E-ID entscheidend sind, werden in Verordnungen geregelt. Sie sind zurzeit (Anfang 2021) noch offen.[13]

Die vorgesehenen Abläufe – Nutzer, Bund, E-ID-Anbieter und Onlinedienste:

  • Die Nutzer beantragen eine E-ID bei einem E-ID-Anbieter (auch Identitätsdienstleister, IdP Identity Provider, genannt), die Ausstellung einer E-ID soll für Nutzer laut Bundesamt für Justiz «voraussichtlich kostenlos» sein.
  • Der E-ID-Anbieter sendet den Antrag an den Bund, die Nutzer-Angaben werden mit der Datenbank des Bundesamts für Polizei (Fedpol) abgeglichen, Fedpol bestätigt die Identität und leitet die notwendigen Daten an den E-ID-Anbieter weiter. Zu den Anbietern gehören «neben Verwaltungseinheiten der Gemeinden und Kantone vor allem private Unternehmen wie die Post, Banken oder Versicherungen», auch weitere.
  • Die Anbieter müssen die staatliche Anforderungen erfüllen (zertifiziert sein) und werden von der vorgesehenen Eidgenössischen E-ID-Kommission (Eidcom) auf Einhalten der Anforderungen kontrolliert.
  • Diejenige Onlinedienste, welche die E-ID als Login akzeptieren, leiten die E-ID an den betreffenden E-ID-Anbieter, der die E-ID prüft und bestätigt.

Das zur Abstimmung (Abstimmungswochen zum 7. März 2021) stehende E-ID-Gesetz, mit den Ansätzen zu einer Schweizer E-ID, basiert auf dem Ansatz der Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten. Bis heute (Anfang 2021) wird die Frage «staatliche Aufgabe» versus «Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten» intensiv diskutiert. Wird das aktuelle Konzept abgelehnt, dürften erneut weitere Jahre ohne Schweizer E-ID vergehen.[7]

E-Government Schweiz – die Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche die gemeinsamen E-Government-Aktivitäten der drei Staatsebenen steuert, plant und koordiniert – unterstützte das Strategische Projekt 2016–19 und soll auch die Weiterführung im Umsetzungsplan 2020–23 begleiten.[14]

Derzeit (Stand Ende 2020/Anfang 2021) haben sechs Anbieter angekündigt,[15] eine E-ID-Lösung anbieten zu wollen. Einerseits möchte sich die SwissSign Group AG, eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft mit den Aktionären/Partnern SBB, Post Swisscom, Credit Suisse, Raiffeisen, UBS, Zürcher Kantonalbank, der Finanzdienstleisterin SIX, den Versicherern Axa, Baloise, Helvetia, Mobiliar, Swiss Life, Vaudoise und Zurich sowie den Krankenkassen CSS und Swica, als E-ID-Anbieter etablieren.

Andererseits möchten auch der Kanton Schaffhausen (eventuell),[16] die Cloud Trust AG sowie drei weitere Anbieter[15] ihre bestehenden Lösungen zertifizieren lassen.[17][18] Allerdings ist entgegen bisheriger Ankündigungen nicht klar, ob der Kanton Schaffhausen tatsächlich eine E-ID herausgeben würde. Deshalb ist fraglich, ob eine rein staatliche Lösung von Bund und Kantonen als Alternative zu Angeboten von privaten Unternehmen verfügbar würde.[16][19]

Bezeichnung E-ID

Im Konzept 2016 des Bundes stand E-ID für «elektronische Identifizierungsmittel».[10] Im Nachhinein zeigte sich, dass die Bezeichnung E-ID zu Missverständnissen führen kann, da das Akronym «ID» in der Schweiz für die Identitätskarte (entspricht Personalausweis) gebräuchlich ist:

«Wahrscheinlich war es nicht optimal, diesem Log-in den Namen E-ID zu geben. Die E-ID ist keine neue Version unserer bisherigen Identitätskarte und kein digitaler Pass. Sobald Sie jedoch den Begriff «ID» verwenden, besteht eine Verwechslungsgefahr. Unsere Identitätskarte und unser Pass sind eindeutig staatliche Ausweise und gehören nicht in private Hände. Ich hätte mir einen anderen Namen, beispielsweise mit dem Begriff «Log-in», vorstellen können.»

Edith Graf-Litscher, Thurgauer SP-Nationalrätin, Co-Präsidentin der parlamentarischen Gruppe digitale Nachhaltigkeit, im Februar 2021[20]

«Die Abkürzung ID ist da vielleicht etwas irreführend. Die elektronische Identität ist ein Log-in, ein qualifiziertes Log-in. Es ergeben sich keine Ansprüche oder Rechte daraus, wie zum Beispiel mit einem Ausweis beim Reisen. Es geht einfach darum, jemanden im Internet sicher und zweifelsfrei zu identifizieren.»

Karin Keller-Sutter, im Januar 2021[21]

«Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren und durch private Anbieter herausgeben lassen. An die Stelle der Passbüros würden Unternehmen wie Banken und Versicherungen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten. Die Herausgabe von Identitätsausweisen muss in staatlicher Verantwortung bleiben und gehört unter demokratische Kontrolle.»

Referendumskomitee «E-ID-Referendum», Bern, 1./14. Dezember 2020[22]

«Der Bundesrat und das Parlament wollen einen historischen Systemwechsel: Private Unternehmen sollen in Zukunft den digitalen Schweizer Pass (E-ID) ausstellen und sensible private Daten verwalten. An die Stelle des staatlichen Passbüros treten Grossbanken, Versicherungsgesellschaften und staatsnahe Konzerne.»

Referendumskomitee «E-ID-Referendum», Webauftritt (seit Oktober 2019)[23]

Technische Lösungen und Anbieter

SwissID

Logo von SwissID

Die 2010 lancierte SuisseID ging 2017 in die SwissID über.[24] Die SwissID ist die heutige Version des standardisierten digitalen/elektronischen Identitätsnachweises der Schweiz, mit dem auch eine rechtsgültige digitale/elektronische Signatur möglich ist. Ihre – zur Schaffung und Umsetzung der SwissID als einheitliche digitale/elektronische Identität – 2018 gegründete Trägergesellschaft SwissSign Group bilden die Post-Tochter SwissSign AG, weitere staatsnahen Unternehmen, darunter SBB und Swisscom, sowie Finanzunternehmen und Versicherungen.[25][26]

Die SwissID ist kostenlos und die Einstiegshürden sind niedrig. In der ersten Identifikationsstufe muss lediglich ein Benutzeraccount mit E-Mail-Adresse und Passwort angelegt werden. Damit können sich Nutzer bei sämtlichen Unternehmen der SwissSign Group und weiteren Firmen einloggen.[27] In einer zweiten Identifikationsstufe kann die SwissID mit weiteren Daten wie der Postadresse, dem Geburtstag oder den Bankangaben ergänzt werden – somit können weitere Dienstleistungen bezogen oder Produkte gekauft werden.[27]

Die SwissSign Group hat mit ihrer SwissID heute (2020) 1,75 Millionen Nutzer (d. h. bei SwissID registrierte Personen, rund 20 % der Einwohner) und neun Kantone als Kunden und damit eine monopolartige Stellung.[15] Sie entwickelt die SwissID weiter, damit sie in Zukunft auch als E-ID genutzt werden kann.[3][4]

Kanton Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen möchte (eventuell)[16] seine Lösung Schaffhauser eID+ als E-ID weiterentwickeln und zertifizieren lassen: «Wenn das E-ID-Gesetz angenommen wird, beabsichtigt der Kanton Schaffhausen, zu prüfen, die eigene Lösung zu akkreditieren», sagte Walter Vogelsanger, der zuständige Regierungsrat.[28][29]

Die Schaffhauser eID+, eine Anwendung der eID+ des Zürcher Unternehmens Procivis,[30] ist eine eID-App auf Smartphone mit darin erfassten Daten, bestätigt vom Einwohneramt, und erlaubt Zugriff auf verschiedene eServices des Kantons, alternativ zu den üblichen Logins. Die Nutzungsdaten werden nicht zentral, sondern auf einem Smartphone gespeichert. Über die App können unter anderem amtliche Informationen bestellt werden (z. B. Betreibungsregisterauszug), die Nutzer können rechtskräftig Dokumente signieren, oder auch Formulare ausfüllen und einsenden. Die so bestellten Bescheinigungen können sicher und digital signiert auf dem Nutzer-Smartphone gespeichert werden.[28]

trustID, weitere

Logo von ELCA Informatik AG / ELCA Informatique SA

Die CloudTrust, Tochter des Lausanner IT-Unternehmens Elca Informatik, mit ihrer eID-Lösung trustID,[29] sowie drei weitere Anbieter[15] wollen ihre bestehenden Lösungen weiterentwickeln und zertifizieren lassen.[31][32]

Rechtliche Grundlagen

Die qualifizierte elektronische Signatur ist in der Schweiz (wie auch in einigen anderen Ländern) vom Gesetzgeber der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt worden (Art. 14 Abs. 2bis OR).

Die Geschäftsbücherverordnung, das Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, die Verordnung über die elektronische Signatur, VZertES, das Mehrwertsteuergesetz, MWSTG, sowie die Mehrwertsteuerverordnung, MWSTV, waren die gesetzlichen Grundlagen.

E-ID-Gesetz

Die Anforderungen an den Identitätsnachweis sollen im «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)» geregelt werden.

Die Grundlage für das E-ID-Gesetz bildete das 2015–2016 vom Fedpol erarbeitete Konzept einer E-ID-Lösung,[11] als eine Partnerschaft zwischen dem Staat und privaten Dienstleistern für die Ausstellung und Abgabe von elektronischen Identitäten,[14] welches aber externe Fachleute als technisch unausgereift kritisieren.[12] 2016 hat der Bundesrat entschieden, dass sich der Staat gemäss dem vorgelegten Konzept auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bereitstellung von Identitätsdaten konzentrieren soll.[14]

Anfang 2018 erstellten im Auftrag des Bundesamts für Justiz Jan Camenisch (Kryptologe, IBM Research Rüschlikon) und David Basin (ETH Zürich, Gruppe für Informationssicherheit) zwei Berichte, in dem sie sich für eine «datensparsame E-ID-Lösung» aussprachen.[12] Ende 2018 gab der Verein eCH das IAM-Glossar heraus, verfasst von seiner Fachgruppe für Identitätsmanagement (IAM).[11][33]

Im Dezember 2018 hat die technische Begleitgruppe des Parlaments ihre Arbeit begonnen. Sie sollte auch Diskussionen im Hinblick auf die Machbarkeit technischer Lösungsansätze mit allen führen, die Interesse an Anerkennung als E-ID-Provider bekundet hatten. Das Bundesamt für Justiz entschied sich aber, die technischen Ausführungsbestimmungen «nach bewährter Praxis ausschliesslich verwaltungsintern» zu erarbeiten und nicht mit Externen zu diskutieren. Sie wurden auf die Vernehmlassung verwiesen, in der sie technischen Ausführungsbestimmungen Stellung nehmen können.[11]

Die Vorlage kam im März 2019 erstmals in den Nationalrat. Das Gesetz wurde am 27. September 2019 von der Bundesversammlung verabschiedet.[34] E-ID-Lösungen sollen von verschiedenen Organisationen angeboten werden können. Es kann sich dabei um private Unternehmen oder staatliche Akteure (beispielsweise Kantone) handeln. Der Bund beschränkt sich auf die Überwachung dieser Anbieter und der eigentlichen Prüfung der Identität.

Referendum, Volksabstimmung

Ein Komitee bestehend aus Vertretern der Digitalen Gesellschaft, Campax, WeCollect und Public Beta hat am 8. Oktober 2019 gegen das verabschiedete Bundesgesetz ein fakultatives Referendum ergriffen. Am 16. Januar 2020 hat das Referendumskomitee 65’190 Unterschriften eingereicht, davon waren 64'933 gültig.[5] Die Volksabstimmung findet in den Abstimmungswochen zum 7. März 2021 statt.[6]

Die Initianten schreiben auf ihrem Web, seit Oktober 2019: «Der Bundesrat und das Parlament wollen einen historischen Systemwechsel: Private Unternehmen sollen in Zukunft den digitalen Schweizer Pass (E-ID) ausstellen und sensible private Daten verwalten. An die Stelle des staatlichen Passbüros treten Grossbanken, Versicherungsgesellschaften und staatsnahe Konzerne.»[23] und im Dezember 2020 in ihrer Medienmitteilung: «Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren und durch private Anbieter herausgeben lassen. An die Stelle der Passbüros würden Unternehmen wie Banken und Versicherungen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten. Die Herausgabe von Identitätsausweisen muss in staatlicher Verantwortung bleiben und gehört unter demokratische Kontrolle.»[22]

Weitere Gegner

Zu den Gegnern zählen die SP Schweiz, die Grünliberale Partei, die Grünen, die Piratenpartei, der VPOD, Syndicom sowie der Schweizerische Seniorenrat.[35] Auch acht Kantone verwehren dem Gesetz ihre Unterstützung.[36]

Kritikpunkte der Gegner:

  • Staatsaufgaben – Zu den Kernkompetenzen (hoheitlichen Aufgaben) von Bund und Kantonen zählen nicht nur die Identifikation der Einwohner, sondern auch die Ausgabe einer sicheren E-ID als Teil eines guten E-Governments.[37][38]
  • Vertrauen – Ausgabe einer E-ID als Teil einer staatlichen Lösung schafft besseres Vertrauen als die Ausgabe durch ein privates Konzernkonsortium (Aktiengesellschaft) mit kommerziellen Interessen.[39]
  • Sicherheit – Zugang zu allen elektronischen Dienstleistungen über eine einzige Identifikation mittels Single Sign-on (Generalschlüssel) birgt Gefahren, insbesondere wenn um der Benutzereinfachheit willen beim Onlinehandel mit dem Sicherheitsniveau niedrig[40] keine höchsten Sicherheitsstandards eingehalten werden.[41]
  • Nutzungsdaten – Es bestehen Zweifel ob Nutzungsdaten nicht übergreifend für kommerzielle Zwecke ausgewertet würden. Falls ein teilnehmendes privates Unternehmen mehrere Onlineplattformen betreibt, könnten unerwünschte Sammlungen von Nutzungsdaten zu Nutzerprofilen verarbeitet werden.[19] Der Datenschutz wurde als löchrig bezeichnet.[42]
  • Freiwilligkeit – Falls das Konsortium aus SBB, Post, Swisscom, Banken, Versicherungen und Krankenkassen den Zuschlag erhalten würde, werden die meisten Leute mitmachen müssen, um die entsprechenden Dienstleistungen online nutzen zu können. In Zukunft würde dies wohl auch für das E-Government gelten (Einreichen Steuererklärung, Abstimmungen).[39] Seniorenverbände sind gegen das E-ID-Gesetz, weil sie zunehmend Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Dienstleistungen in traditioneller, persönlicher Form befürchten (Anzahl Zweigstellen, Schalteröffnungszeiten).[22][43]
  • Haftung – Die SwissSign Group AG als privater Anbieter haftet nur nach Obligationenrecht. Ein geschädigter Nutzer müsste dieser mächtigen, intransparenten Organisation ein Fehlverhalten nachweisen. Kantone als Anbieter würden dagegen unter Staatshaftung stehen.[43]

Befürworter

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. Zu den Befürwortern zählen die Parteien SVP, FDP, CVP, BDP und EVP, wie auch zahlreiche Wirtschaftsverbände, darunter Economiesuisse und Swico.

Eine genauere Abgrenzung der Begriffe gelang dem Bundesrat und dem Parlament lange Zeit nicht.[10] So sagte z. B. (erst) Anfang 2021 Karin Keller-Sutter in einem NZZ-Interview: «Die Abkürzung ID ist da vielleicht etwas irreführend. Die elektronische Identität ist ein Log-in, ein qualifiziertes Log-in. Es ergeben sich keine Ansprüche oder Rechte daraus, wie zum Beispiel mit einem Ausweis beim Reisen. Es geht einfach darum, jemanden im Internet sicher und zweifelsfrei zu identifizieren.»[21] Und kurz darauf Edith Graf-Litscher, Nationalrätin und Co-Präsidentin der parlamentarischen Gruppe digitale Nachhaltigkeit: «Die E-ID ist keine neue Version unserer bisherigen Identitätskarte und kein digitaler Pass. Sobald Sie jedoch den Begriff «ID» verwenden, besteht eine Verwechslungsgefahr. Unsere Identitätskarte und unser Pass sind eindeutig staatliche Ausweise und gehören nicht in private Hände. Ich hätte mir einen anderen Namen, beispielsweise mit dem Begriff «Log-in», vorstellen können.»[20]

Argumente der Befürworter:

  • Flexibilität – Der Bund erhofft sich durch die Aufgabenteilung ein flexibleres Angebot, da die Lösungsanbieter schneller auf die technische Entwicklung und Bedürfnisse der Nutzer reagieren könnten.[44][45]
  • Personendaten – Es werden vorerst nur der vollständige Name, das Geschlecht, das Geburtsdatum und eine Fotografie jeder teilnehmenden Person gespeichert. Diese Daten werden nach Gesetz in der Schweiz gespeichert.[43]
  • Gebühren – Nach dem Vorschlag des Bundes würden voraussichtlich nur beim Sicherheitsniveau hoch vom Benutzer Gebühren verlangt werden.[40] Weil beim E-Banking voraussichtlich dieses Sicherheitsniveau hoch verlangt wird, müssten wohl im Gegensatz zu heute für diese Dienstleistung von den Nutzern Gebühren bezahlt werden.
  • Verantwortung für Alternative – Bei einer Ablehnung des vorliegenden Gesetzes sieht sich der Bundesrat nicht verpflichtet, eine Alternative zu erarbeiten.[46]
  • Umsetzung einer Alternative – Bei einer Lösung durch Bund und Kantone wird bezweifelt, dass in nützlicher Frist eine staatliche E-ID realisiert werden könnte.[47]

Umfragen

Mit zunehmender Intensität der öffentlicher Diskussion in den letzten Monaten vor der Abstimmung zeigten die Umfragen eine wachsende Ablehnung des E-ID-Gesetzes.

«Aus einer blossen Digitalisierungsdebatte ist in Windeseile eine Debatte über die Rolle des Staates und der Konzerne geworden. Lukas Golder (gfs.bern) zeigt sich überrascht davon, wie stark die Ängste inzwischen um sich greifen, dass private Konzerne dereinst mit sensiblen Daten Profit machen wollen.»

Manuel Imhasly, srf.ch, Februar 2021[48]

«Die Situation ist paradox. Zurzeit wird die Regierung dafür kritisiert, dass sie bei der Digitalisierung versagt hat und deshalb in vielen Bereichen nicht auf die Pandemie vorbereitet war. Gleichzeitig verlangen die Gegner des E-ID-Gesetzes, dass der Staat dieses Projekt völlig allein realisiert.»

Edith Graf-Litscher, Thurgauer SP-Nationalrätin, Co-Präsidentin der parlamentarischen Gruppe digitale Nachhaltigkeit, im Februar 2021[20]
Umfragen Januar und Februar 2021

Bei der letzten Umfrage von gfs.bern im Auftrag der SRG SSR, welche vom 10. bis 18. Februar 2021 durchgeführt wurde, mit der Frage: «Ganz unabhängig davon, wie sicher Sie sind, dass Sie an dieser Volksabstimmung teilnehmen werden: Wenn morgen schon über die Vorlage abgestimmt würde, wären Sie dann bestimmt dafür, eher dafür, eher dagegen oder bestimmt dagegen?», waren 34 % der Befragten «bestimmt dagegen», 20 % «eher dagegen», 22 % «bestimmt dafür», 20 % «eher dafür» und 4 % wussten es nicht oder gaben keine Antwort.[48]

Umfrage gfs.bern / SRG SSR vom 10. bis 18. Februar 2021 – Stimmabsichten in Prozent
bestimmt dafür eher dafür eher dagegen bestimmt dagegen
22 20 4 20 34
Befragungszeitraum: 10. bis 18. Februar 2021 · Fehlerbereich: ± 2,8 Prozentpunkte · Quelle: gfs.bern im Auftrag der SRG SSR

zum Vergleich die Antworten zum 18. Januar 2021, einen Monat früher:

bestimmt dafür eher dafür eher dagegen bestimmt dagegen
26 26 11 18 19

Bei der letzten 20 Minuten-/Tamedia-Umfrage in Zusammenarbeit mit LeeWas GmbH der Politologen Lucas Leemann und Fabio Wasserfallen, welche vom 18. bis 19. Februar 2021 durchgeführt wurde, antworteten auf die Frage «Werden Sie für das E-ID-Gesetz stimmen?» 35 % der Befragten mit «Ja», 7 % mit «eher Ja», 7 % mit «eher Nein», 49 % mit «Nein» und 2 % wussten es nicht oder gaben keine Antwort.[49][50]

Umfrage LeeWas / 20 Minuten/Tamedia vom 18. bis 19. Februar 2021 – Stimmabsichten in Prozent
Ja eher Ja eher Nein Nein
35 7 2 7 49
Umfragetage: 18. bis 19. Februar 2021 · Max. Stichprobenfehler­bereich: ± 1,3 Prozentpunkte bei Stichprobengrösse 13’924 · Quelle: Tamedia / Leewas GmbH · weitere Informationen: www.tamedia.ch/de/umfragen

zum Vergleich die Antworten der Umfragetage vom 4. bis 5. Februar 2021, zwei Wochen früher:[51]

Ja eher Ja eher Nein Nein
27 13 5 14 41

und die Antworten der Umfragetage vom 18. bis 19. Januar 2021, weitere zwei Wochen davor:[52]

Ja eher Ja eher Nein Nein
29 16 8 15 32

Abstimmung

In der Abstimmung zum 7. März 2021 lehnten die Stimmberechtigten die Vorlage ab. Die Abstimmungsfrage: «Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?» beantworteten 35.6 % mit Ja, 64.4 % mit Nein.[6]

Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz), Abstimmung vom 07.03.2021 – Anteil der Stimmen in %
Ja Nein
35.6 64.4
Vorläufige Ergebnisse der Abstimmung am Sonntag. Die endgültigen Ergebnisse werden nach ihrer Validierung durch den Bundesrat in etwa 2 Monaten nach der Abstimmung veröffentlicht. Sie können etwas von den vorläufigen Ergebnissen abweichen.

Nach der Abstimmung, wie weiter

In den Monaten vor der Abstimmung warnten die Befürworter vor Verzögerungen der gesetzlichen Regelung auf Bundesebene beim ablehnenden Entscheid der Stimmberechtigten. Solche Appelle kamen auch von einigen Parlamentariern und der Justizministerin:

«Bei einem Nein müsste der Gesetzgebungsprozess von neuem beginnen und würde mindestens zwei zusätzliche Jahre kosten. Dies bedeutet weitere Jahre ohne eine staatlich anerkannte und geprüfte Schweizer Lösung. Der heutige, unregulierte Flickenteppich von verschiedenen Identifikationslösungen und Log-in-Prozessen bliebe bestehen, und populäre Lösungen von ausländischen Grossunternehmen würden sich weiter durchsetzen.»

Edith Graf-Litscher, Thurgauer SP-Nationalrätin, Co-Präsidentin der parlamentarischen Gruppe digitale Nachhaltigkeit, im Februar 2021[20]

«Bei einem Nein läge der Ball nicht beim Bundesrat. Wenn eine Mehrheit die Vorlage am 7. März ablehnt, gibt es dafür ja verschiedene Gründe. Der Bundesrat hätte deshalb nicht automatisch die Legitimation, erneut ein Gesetz vorzulegen. Und wenn ich an die Diskussionen im Parlament zurückdenke, kann ich Ihnen heute schon sagen, wie die Vernehmlassung zu einer rein staatlichen Lösung ausfallen würde. Vernichtend. Wir würden uns im Kreis drehen und viel Zeit verlieren.»

Karin Keller-Sutter, im Januar 2021[21]

Noch am Abstimmungssonntag, 7. März 2021, gab eine Gruppe um die Nationalrätin Min Li Marti (SP), Jörg Mäder (GLP) und Gerhard Andrey (Grüne) bekannt, dass sie zwei Vorstösse vorbereitet und nach breiterer überparteilichen Unterstützung sucht:[53][54]

  • das Parlament soll den Bundesrat beauftragen, eine staatliche E-ID herauszugeben, die auf den Prinzipien der Datensparsamkeit und des Privatsphärenschutzes aufbaue.
  • der Bund soll prüfen, ob die neue Identitätskarte, die 2023/24 erscheinen wird, mit einem Chip versehen werden könnte, was erlauben würde, die physische Identitätskarte als Trägermedium für die E-ID zu nutzen.

Min Li Marti sagte auch, dass in zwei bis drei Jahren ein neues Projekt vorliegen würde, welches das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewinnen kann: «Wir wollen rasch eine neue Lösung, die ausserdem datensparsam und technologisch auf einem hohen Niveau ist». Jörg Mäder ergänzte: «Wir haben immer klargemacht, dass der Bund der Betreiber der E-ID sein muss. Doch der Bund ist keine Software-Firma, hier gilt es, die bestmögliche Lösung für eine allfällige Zusammenarbeit mit Privatfirmen zu finden.»[54]

Die Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass sie (d. h. das Justizdepartement) in den nächsten Wochen ein «Aussprachepapier» zum weiteren Vorgehen in den Bundesrat bringen wolle, um anschliessend «im Dialog mit dem Parlament» eine tragfähige Lösung für eine elektronische Identität zu finden.[53]

Doris Leuthard, ehemalige Bundesrätin, sagte rückblickend im Mai 2021 im Interview mit der NZZ:

«Bis heute ist das Ziel der E-ID nicht ganz geklärt. Geht es um eine elektronische ID, welche die Identitätskarte ersetzt? Oder nur um ein Log-in? Das sorgte für Verwirrung.»

Doris Leuthard, Mai 2021[55]

Vom 2. September 2021 bis am 14. Oktober 2021 lief eine öffentliche Konsultation zur Ausgestaltung einer künftigen staatlichen digitalen Identität. Auf dessen Grundlage will der Bundesrat noch 2021 einen Richtungsentscheid treffen. Die Vernehmlassung zu einem neuen E-ID-Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2022 eröffnet.[56]

E-ID im E-Justiz-Gesetz

Der Bund möchte die Digitalisierung der Justiz in der Schweiz mit dem E-Justice-Gesetz (E-Justiz-Gesetz) – Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)[57][58] – vorantreiben, in welchen die E-ID für den Zugriff auf die neu zu erstellende entsprechende Plattform vorgesehen ist. Sollte das E-ID-Gesetz nicht angenommen werden, muss der Bund eine andere, genügend sichere Lösung finden.[59]

Siehe auch

EU

Open Access

E-Democracy und -Government

Weblinks

Zertifizierte Lösungen und Anbieter

Rechtliches

Referendum, Abstimmung

Referendumskomitee

Befürworter

Artikel, Videos

Einzelnachweise

  1. Pass und Identitätskarte – Info, Links, Bundesamt für Polizei fedpol, auf fedpol.admin.ch
  2. E-ID umsetzen – zur eID und Entwicklung, E-Government Schweiz, auf egovernment.ch
  3. a b SwissID: Meine digitale Identität, SwissID-Booklet (Infobroschüre), PDF auf issuu.com
  4. a b Philip Meyer, SwissSignGroup wünscht Lizenz: Privatfirma will Verwalterin der elektronischen ID sein – Die Schweizer Politik strebt in Sachen E-ID ein «Public Private Partnership» an – mit der SwissSignGroup. Ein Einblick. SRF, Echo der Zeit, 3. Februar 2020
  5. a b E-ID-Gesetz: Referendum zustande gekommen, Medienmitteilung, 13. Februar 2020, admin.ch
  6. a b c Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) Bundesrat, Portal der Schweizer Regierung admin.ch (de, fr, it, rm, en)
  7. a b Ein E-ID-Gesetz für die Schweiz – wichtige Frage und Antworten, ictswitzerland.ch, 18. Januar 2019
  8. Adrienne Fichter: Die Lobby, die bei der E-ID die Fäden zieht – Warum sich der Bund früh als Anbieter einer elektronischen Identität aus dem Spiel nahm – und wie die Privatwirtschaft den Gesetzgebungsprozess beeinflusste: eine Rekonstruktion. republik.ch, 17. Februar 2021
  9. Othmar von Matt: Abstimmung: Biometrische Identitätskarte mit Chip: Schweiz gerät unter Zugzwang – Eine geheime Machbarkeitsstudie zeigte 2013: Eine staatliche elektronische Identität (E-ID) ist über den Chip des biometrischen Passes machbar. Mit einer Identitätskarte mit Chip wäre sie auch praktikabel. Und diese steht nun zur Diskussion. Luzerner Zeitung, 8. Februar 2021
  10. a b c Lukas Mäder: Ist die E-ID ein «digitaler Pass» – oder nicht? – In der Debatte um neue elektronische Identifizierungsmittel (E-ID) ist gerne auch vom «digitalen Pass» die Rede. Justizministerin Karin Keller-Sutter bezeichnet dies als falsch. Doch der Bund selbst macht die Analogie zum Pass. NZZ, 5. Juni 2019
  11. a b c d Lukas Mäder: Wie Experten den Bund beim digitalen Pass beraten wollten – und schnöde zurückgewiesen wurden. Fachleute von Bund, Kantonen und Hochschulen sollen im Bereich der digitalen Verwaltung für einheitliche Standards sorgen. Bei der E-ID war das Wissen der Experten aber nicht gefragt – obwohl sie mehrmals Kontakt aufnahmen. NZZ, 19. Februar 2021, abgerufen am 20. Februar 2021.
  12. a b c Lukas Mäder: Digitaler Pass hat Mängel beim Datenschutz – wegen veralteter Technologie – Experten kritisieren die E-ID des Bundes, weil der Datenschutz nicht von Beginn an mitgedacht wurde. Mit modernerer Technik könnten heikle Nutzungsdaten vermieden werden. NZZ 4. Juni 2019, abgerufen am 20. Februar 2021.
  13. Lukas Mäder: Die Mär vom sicheren Log-in – warum die E-ID keinen Passwortmanager ersetzt – Die E-ID soll dereinst die vielen verschiedenen Log-ins ablösen und damit den Alltag im Internet einfacher machen. So argumentieren die Befürworter. Doch für die Sicherheit ist das nicht unbedingt ein Vorteil. NZZ, 28. Januar 2021
  14. a b c Elektronische Identität (E-ID), Abschlusspublikation 2016–2019, E-Government Schweiz (egovernment.ch) 2019
  15. a b c d Othmar von Matt: Abstimmung: Der Streit um die Rolle des Staates: Neun Fragen und Antworten zur elektronischen Identität (E-ID) – Am 7. März kommt das Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste an die Urne. Im Zentrum steht die Frage, ob die E-ID eine hoheitliche Frage des Staates ist oder nicht. Doch es geht um mehr. Ein Überblick. Luzerner Zeitung, 10. Februar 2021
  16. a b c Erich Aschwanden und Lukas Mäder: Gegner des E-ID-Gesetzes legen Abstimmungsbeschwerde ein, weil die Rolle von Schaffhausen unklar ist. NZZ online, 18. Februar 2021
  17. Gaudenz Wacker: Das Für und Wider der elektronischen ID. In: Echo der Zeit. 14. Januar 2021, abgerufen am 14. Januar 2021.
  18. Othmar von Matt: Der Streit um die Rolle des Staates: Neun Fragen und Antworten zur elektronischen Identität (E-ID). In: Luzerner Zeitung. 10. Februar 2021, abgerufen am 10. Februar 2021.
  19. a b Erich Aschwanden und Lukas Mäder: Daniel Graf zur E-ID: «Als Campaigner bin ich ein professioneller Verlierer». Interview mit Daniel Graf, NZZ online, 2021-02-18, abgerufen am 19. Februar 2021
  20. a b c d Befürworterin des Gesetzes: «Es war nicht optimal, diesem Log-in den Namen E-ID zu geben» – Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher bedauert, dass der Abstimmungskampf so emotional verläuft. Sie verteidigt die Zusammenarbeit von Staat und Privatfirmen. Interview Erich Aschwanden, NZZ 27. Februar 2021
  21. a b c Lukas Mäder, Erich Aschwanden: Keller-Sutter zur E-ID: «Bei einem Nein läge der Ball nicht beim Bundesrat.» – Für die Wirtschaft und die Behörden bringe eine elektronische Identität viele Vorteile, sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter. Denn ohne das Gesetz, das am 7. März zur Abstimmung kommt, würden sich Google und Apple durchsetzen – ohne jegliche Regulierung der heiklen Daten. NZZ, 16. Januar 2021
  22. a b c Die digitale Identität muss Staatsaufgabe bleiben Medienmitteilung, Referendumskomitee «E-ID-Referendum» c/o Verein Public Beta, Daniel Graf, 1./14. Dezember 2020, auf e-id-referendum.ch
  23. a b Web-Startseite (Home), Referendumskomitee «E-ID-Referendum» c/o Verein Public Beta, Daniel Graf, e-id-referendum.ch (seit Oktober 2019)
  24. SwissID: einheitliche digitale Identität kommt auf den Markt Schweizerische Post, 16. Mai 2017.
  25. Home | SwissID, swissid.ch
  26. Home | SwissSign Group, swisssign-group.com
  27. a b Allgemeine Geschäftsbedingungen der SwissID für Privatkunden. swissid.ch, 2019-08, abgerufen am 21. Februar 2021
  28. a b Schaffhauser eID+ auf Web des Kantons sh.ch
  29. a b Holger Alich, Christoph Lenz: Elektronische Identitäten: So funktioniert das Geschäft mit der E-ID heute schon – Sollen private Unternehmen für den Staat die E-ID herausgeben? Diese Frage entzweit die Schweiz. Doch verschiedene Firmen sind im Markt längst aktiv, auch ohne Gesetz. Sogar Kantone mischen mit. derbund.ch, 2. Februar 2021
  30. Über uns auf Web von Procivis, procivis.ch
  31. Gaudenz Wacker: Das Für und Wider der elektronischen ID. In: Echo der Zeit. 14. Januar 2021, abgerufen am 14. Januar 2021.
  32. Othmar von Matt: Der Streit um die Rolle des Staates: Neun Fragen und Antworten zur elektronischen Identität (E-ID). In: Luzerner Zeitung. 10. Februar 2021, abgerufen am 10. Februar 2021.
  33. eCH-0219 IAM Glossar, Version 1, eCH.ch, 30. November 2018
  34. BBl 2019 6567 Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) (PDF), Fedlex Die Publikationsplattform des Bundesrechts, auf admin.ch
  35. Nein zum E-ID-Gesetz. Verein Public Beta, abgerufen am 14. Januar 2021.
  36. Jasmine Helbling: Endlich verständlich: Darum geht es beim E-ID-Gesetz – Am 7. März stimmt die Schweiz über das E-ID-Gesetz ab. Besonders umstritten ist die Frage: Wer soll künftig Personendaten verwalten?, beobachter.ch, 28. Januar 2021
  37. Jörg Mäder: E-ID: Der Bund darf nicht zum reinen Datenlieferanten verkommen. NZZ, 2021-02-11, abgerufen am 13. Februar 2021
  38. Jasmine Helbling: SwissID und E-ID: Dazu braucht es eine digitale Identität. In: Beobachter. 9. Oktober 2019, abgerufen am 14. Januar 2021.
  39. a b Rudolf Strahm: Wir sind Staatsbürger, nicht Konzernbürger. Tagesanzeiger, 2021-01-26, abgerufen am 13. Februar 2021.
  40. a b Lukas Mäder: Wie funktioniert der «digitale Pass» genau, über den wir am 7. März abstimmen? NZZ online, 2021-02-13, abgerufen am 13. Februar 2021.
  41. Lukas Mäder: Die Mär vom sicheren Log-in – warum die E-ID keinen Passwortmanager ersetzt. NZZ online, 2021-01-28, abgerufen am 13. Februar 2021.
  42. Erich Aschwanden: Das Misstrauen gegenüber der nichtstaatlichen E-ID reicht weit ins bürgerliche Lager. NZZ online, 2021-02-10, abgerufen am 13. Februar 2021.
  43. a b c «Abstimmungs-Arena» zur elektronischen ID. SRF.ch, 2021-02-19, abgerufen am 21. Februar 2021.
  44. «Sicher, einfach und praktisch»: Karin Keller-Sutter weibelt für die E-ID. In: St. Galler Tagblatt. 14. Januar 2021, abgerufen am 14. Januar 2021.
  45. E-ID umsetzen. E-Government Schweiz, abgerufen am 11. Februar 2021.
  46. Lukas Mäder und Erich Aschwanden: Keller-Sutter zur E-ID: «Bei einem Nein läge der Ball nicht beim Bundesrat». NZZ online, 2021-01-16, abgerufen am 13. Februar 2021.
  47. Rolf Auf der Maur : Bei der Digitalisierung ist der Staat kein Spezialist. Handelszeitung online, 2021-02-01, abgerufen am 13. Februar 2021.
  48. a b Manuel Imhasly: Umfrage zu den Abstimmungen – Gesetz vor Absturz: Das grosse Unbehagen an der E-ID. Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), 24. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021.
  49. Edgar Schuler: Letzte Umfrage vor der Abstimmung: Dem Bundesrat droht am 7. März eine dreifache Niederlage – Eine Abfuhr für das Prestigeprojekt E-ID ist wahrscheinlich, ebenso ein Ja zum Burkaverbot. Beim Freihandelsabkommen wird es knapp., derbund.ch, 24. Februar 2021
  50. 20 Minuten-/Tamedia-Abstimmungsumfrage – Eidgenössische Volksabstimmungen vom 7. März 2021, Auswertung 3. Umfragewelle, Sperrfrist: 24. Februar, 6.00 Uhr, Tamedia/LeeWas GmbH, auf tamedia.ch
  51. 20 Minuten-/Tamedia-Abstimmungsumfrage – Eidgenössische Volksabstimmungen vom 7. März 2021, Auswertung 2. Umfragewelle, Sperrfrist: 10. Februar, 6.00 Uhr, Tamedia/LeeWas GmbH, auf leewas.ch
  52. 20 Minuten-/Tamedia-Abstimmungsumfrage – Eidgenössische Volksabstimmungen vom 7. März 2021, Auswertung 1. Umfragewelle, Sperrfrist: 22. Januar, 6.00 Uhr, Tamedia/LeeWas GmbH, auf leewas.ch
  53. a b Christoph Lenz: Nein zum E-ID-Gesetz: Jetzt setzen alle auf mehr Staat – Nach dem wuchtigen Nein zur privaten E-ID wollen Gegner und Befürworter rasch eine staatliche Lösung realisieren. Doch so einfach ist das gar nicht. [Tamedia](hier derbund.ch), 7. März 2021
  54. a b Erich Aschwanden: Debakel für Befürworter der E-ID soll nicht zum Bremsklotz für die Digitalisierung werden – Bereits in der kommenden Woche wollen SP und GLP Vorstösse für eine rein staatliche elektronische Identitätskarte einreichen. Trotz bürgerlicher Unterstützung ist nicht garantiert, dass schnell eine Lösung auf den Tisch kommt. NZZ, 7. März 2021
  55. Alt Bundesrätin Leuthard zur Digitalisierung: «Die Defizite beim Bundesamt für Gesundheit haben mich nicht überrascht» – Die Schweiz könnte Vorreiterin einer guten Digitalisierung werden, glaubt Doris Leuthard – trotz den gegenwärtigen Mängeln. Ein neues Label für gute Apps, das die frühere Bundesrätin vorantreibt, soll dabei helfen. Auch international. Interview Lukas Mäder, Ruth Fulterer, NZZ 10. Mai 2021
  56. Breite Diskussion über staatliche E-ID. In: admin.ch. Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, 15. Oktober 2021, abgerufen am 17. Oktober 2021.
  57. Elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden in: Laufende Rechtsetzungsprojekte / Staat & Bürger, auf Web des Bundesamtes für Justiz BJ, bj.admin.ch
  58. Bundesrat schlägt zentrale Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr vor, Medienmitteilung, Bundesrat, 11. November 2020, auf admin.ch
  59. Kathrin Alder: Digitalisierung der Justiz: Ein Monsterprojekt stösst auf Widerstand. NZZ, 3. März 2021