Elektronisches Dokument

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Digitale Welt eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet „Digitale Welt“ formal und inhaltlich auf ein in der Wikipedia gewünschtes Niveau zu bringen. Wir sind dankbar für deine Mithilfe, bitte beteilige dich an der Diskussion (neuer Eintrag) oder überarbeite den Artikel entsprechend.

Ein elektronisches Dokument ist

  • im weiteren Sinne jede Art von strukturierten oder unstrukturierten Informationen, die als geschlossene Einheit in einem EDV-System als Datei vorliegen.[1]
  • eine durch besondere Methoden gegen Fälschung und Veränderung geschützte Datei, deren Beweiskraft in einem Rechtsgeschäft der einer schriftlichen Bekundung, eines Rechtsmittels oder einer Urkunde gleichkommt. Dies kann ein Scan, ein Text, eine Zahlentabelle, ein Bild oder jede andere durch Digitalisieren (Umwandlung in einen Binärcode) in Dateiform überführte oder erstellte Datei sein, die bestimmte normierte Bedingungen erfüllt.
  • ein physisches Reisedokument oder Identitätsnachweis (Ausweis), das ergänzend mit einem Speichermedium ausgestattet ist, welches die dem Dokument entsprechenden Daten in unveränderbarer Form drahtlos auslesbar zur Verfügung stellt (RFID-Chip).

Die Eigenschaften, die der Begriff jeweils darstellen soll sind, aufgrund der verschiedenen Verwendungen und fortgesetzter technischer Entwicklung, nicht fest definiert.

Es fehlt eine juristische Legaldefinition, obwohl der Begriff verschiedentlich durch das Gesetz verwendet wird, vgl. etwa § 130a Zivilprozessordnung.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. nach Ulrich Kampffmeyer, Dokumentenmanagement. Grundlagen und Zukunft. 2. Auflage, Hamburg 1999, ISBN 3-9806756-0-2, Seite 27; siehe auch Dokumentenmanagement