Diskussion:Elektronisches Dokument

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Quelle für Definition

Ein elektronisches Dokument ist ... die durch Digitalisieren (Umwandlung in einen Binärcode) in Dateiform angelegt oder überführt wurden. Im weiteren Sinne bezieht sich der Begriff auf alle Arten von schwach strukturierten oder unstrukturierten Informationen, die als geschlossene Einheit in einem EDV-System als Datei vorliegen.

In meinem Sprachgebrauch fällt ein Worddokument ebenso darunter. Ich sehe das eher als:

Ein elektronisches Dokument ist ein Dokument das als Datei in einem EDV-System vorliegt. Es kann sich um einen Text, eine Zahlentabelle, ein Bild oder eine Kombination davon handeln. Sie können vollständig auf dem Computer erzeugt werden oder aus materiellen Dokumenten digitalisiert werden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:10, 23. Mai 2014 (CEST)

Kann es auch ein Interview als mp3 oder eine Videodatei sein?


Bitte Quelle suchen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:10, 23. Mai 2014 (CEST)

siehe z.B. Definition von Dokument in Dokumentenmanagement, abgeleitet aus Ulrich Kampffmeyer, Dokumentenmanagement. Grundlagen und Zukunft. 2. Auflage, Hamburg 1999, ISBN 3980675602, Seite 27 85.182.128.2 15:48, 23. Mai 2014 (CEST)


Danke, der Absatz Dokumentenmanagement#Was ist ein elektronisches Dokument? ist länger als dieser Artikel.
Dort steht zum Beispiel: Der Begriff „elektronisches Dokument“ bezieht sich im Prinzip auf alle Arten von schwachstrukturierten oder unstrukturierten Informationen, die als geschlossene Einheit in einem EDV-System als Datei vorliegen. Es kann ein gescanntes Faksimile oder ein digital übermitteltes Fax, aber auch eine Datei aus einem Textverarbeitungsprogramm, ein Datenbankauszug oder eine Liste sein. Bei Dokumenten, die aus einem analogen Format, wie etwa Papier oder Sprache, durch Digitalisierung erfasst wurden und als nicht direkt auswertbarer Datenstrom oder Bild vorliegen, spricht man von Nicht-codierter Information (NCI). Bei Dokumenten, die durch Zeichensätze kodiert sind und von Programmen direkt ausgewertet werden können, spricht man von Codierter Information (CI). Durch Techniken wie OCR werden NCI-Dokumente in CI-Dokumente überführt.
In diesem Fall liegt eine Redundanz vor, die beseitigt werden muss. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:24, 23. Mai 2014 (CEST)

Eine generische Definition wäre meiner Meinung nach: "Ein elektronisches Dokument ist ein in eine Datei eingebettetes und damit elektronisch lesbares Objekt mit von stark bis schwach semantisch und syntaktisch strukturierten Informationen, das sich zudem über eine standardisierte periphere Ausgabe als physisch lagerbares Gut nutzen lässt." Anmerkungen?--178.24.159.218 21:32, 14. Apr. 2016 (CEST)

Das liest sich wie eine juristische Beschreibung, und gar nicht allgemeinverständlich. Im Artikel wird schon angemerkt, dass der Begriff nicht rechtlich definiert ist. Das hat Vorteile und Nachteile, ein Vorteil wäre, dass man durch die Nicht-Definition für spätere Gewohnheiten und Normen für elektronische Dokumente offen ist, ein Nachteil ist, dass auch durch die fehlende Definition die Beweiskraft elektronischer Dokumente sowohl eingeschränkt als auch für Mißbrauch offen ist, da eine "elektronische Urkundenfälschung" mitunter sehr schwer erkennbar ist. --Blauer elephant (Diskussion) 09:18, 26. Aug. 2016 (CEST)

Man könnte auch hinzufügen, dass gerade die elektronische Form maßgeblich ist, und dass das elektronische Dokument von papiergebundenen Formen abgrenzen soll. Außerdem folgenden Satz: Das elektronische Dokument wird elektronisch mit Hilfeder Informatik erstellt und setzt sich aus den Elementen Codierung, Struktur, Daten und Format zusammen. (GMP/Germelmann/Künzl ArbGG § 46c Rn 5.) --Vivienruthmann (Diskussion) 21:28, 15. Mai 2019 (CEST)

Allgemeinverständlichkeit

Der Inhalt dieses Artikels ist fast wortwörtlich aus einer anderen Quelle abgeschrieben. Die andere Quelle ist ein Informationsforum für Juristen. In dem Wikipedia-Artikel fehlen klare Beispiele, anhand derer verdeutlicht wird, wie ein "elektronisches" Dokument konkret aussieht, bzw. was darunter konkret zu verstehen ist (nicht signierter Beitrag von 80.147.170.217 (Diskussion) 08:46, 8. Jun. 2016 (CEST))

Ich sehe die fehlende Allgemeinverständlichkeit eher als Symptom eines tieferen Problems als als Problem an sich. Vielleicht kommt man der Lösung näher, wenn man das, unter Berücksichtigung der möglichen Redundanz mit Dokumentenmanagement#Was ist ein elektronisches Dokument?, anhand verschiedener Aspekte beleuchtet. Solche könnten sein:
  • Fehlende rechtliche Definition und Implikationen
  • Die Aufzählung der Formate und Inhalte, eine nicht-abschließende Liste von Beispielen für elektronische Dokumente?
  • Derzeitige Rechtspraxis
  • Der Umstand der Reproduzierbarkeit elektronischer Dokumente, kryptographisches Signieren, das Problem, dass Signaturen nicht mehr als kryptographisch unfälschbar gelten können, wenn der geheime Schlüssel verloren geht
  • Qualifizierte Schlüssel, was können die und welche der Fälschungsprobleme können sie wie lösen?
  • Dauerhafte Lesbarkeit, veraltete Formate (als Querverweis auf Artikel zur digitalen Archivierung)
--Blauer elephant (Diskussion) 09:18, 26. Aug. 2016 (CEST)
Alles was aus einer Diskussion über die mangelnde Definition im (BRD) Recht stammte, ist nun zunächst mal entfernt. Der Artikel ist nun auch keiner mit Rechtlicher Grundthematik mehr, denn der Begriff ist eben nicht nur einer der Rechts- oder Verwaltungssprache. Nur "auch", nicht aber so übergewichtig. Von hier kann jetzt, so es der Begriff denn hergibt, neu ausgebaut werden. Ansonsten ist alles in entsprechend passenderen Artikeln behandelt. LG --BrunnenKind (Diskussion) 11:07, 4. Jul. 2020 (CEST)

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:54, 21. Aug. 2020 (CEST)

Die letzte Frage kannst Du Dir beantworten wenn Du Dir die Einzelnachweise in dem Artikel anschaust. Da hat ein Autor massiv Werbung für sich und seine Veröffentlichungen betrieben. Den angesprochenen Abschnitt habe ich entfernt, das hatte dort nichts zu suchen. Grüße --Millbart talk 14:16, 1. Apr. 2022 (CEST)