Energiepolitik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Energiepolitik bezeichnet die Politik von Gebietskörperschaften (z. B. einer Stadt, eines Kreises, eines Bundeslandes, der Bundesrepublik), einer Partei oder einer überstaatlichen Institution (z. B. EU, EU-Kommission). Diese Politik kann dazu führen, dass politische Einheiten sich verbindliche Regelungen des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie setzen. Im weiteren Sinne betrifft Energiepolitik die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen.

Einordnung

Abhängigkeit der Energieversorgung von Importen in Europa

Die Energiepolitik ist eine sektorale Strukturpolitik und besonderer Bestandteil der Wirtschaftspolitik mit Querverbindungen zur Umwelt- und Klimapolitik sowie zur Entwicklungs-, Verkehrs-, Sozial- und Technologiepolitik. Da der Energiehandel internationale Abhängigkeiten impliziert, ist die Energiepolitik auch mit der Außen- und Sicherheitspolitik verknüpft.[1] Wie in anderen westlichen Ländern wird die Energiewirtschaft in Europa in großem Umfang durch staatliche Eingriffe direkt oder indirekt beeinflusst. Doch beschränkt sich die Energiepolitik des Staates – sobald nicht mehr (anders als noch in Frankreich oder Italien) wichtige Energiesektoren verstaatlicht sind – auf eine regulative Politik mittels Geboten und Verboten, indirekte Steuerung (zum Beispiel durch Anreize, Fördermaßnahmen, Definition der Wettbewerbsregeln) und prozeduraler Steuerung.

Auf globaler Ebene ist die Energiepolitik von einem Wettbewerb um den Zugang zu fossilen Energieträgern geprägt. Eine neue Herausforderung liegt in dem Ölfördermaximum, das wegen der derzeitigen großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Erdöl zu massiven Preissteigerungen und sogar Versorgungsengpässen führen kann.

Grundsätzliche Theorien

Analytisch kann man unterscheiden zwischen einer nachfrageorientierten Energiepolitik und einer angebotsorientierten Energiepolitik.

  • Eine nachfrageorientierte Energiepolitik orientiert sich an der vorgegebenen Nachfrage und stellt diese auf keinen Fall in Frage; sicherheitshalber werden Überkapazitäten im Kraftwerks- und Leitungsbereich aufgebaut. Die nachfrageorientierte Energiepolitik orientiert sich insofern stark am Ziel der Gewährleistung von Energiesicherheit.
  • Dagegen geht die angebotsorientierte Energiepolitik von der Analyse aus, wie viel Energie zu welchen Bedingungen zur Verfügung steht und versucht bei Unterversorgung, mit einem Demand Side Management die Nachfrage zu beeinflussen (zum Beispiel Energiezuteilung, Aufforderung zur Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz). Der angebotsorientierte Ansatz steht insofern einer ökologischen Energiepolitik näher.

Instrumente

Zu den Instrumenten der Energiepolitik zählte in den westlichen Industrieländern lange Zeit – die von der Leitlinie sozialer Marktwirtschaft weit abweichende – Politik des Wettbewerbsausschlusses als Marktordnungsinstrument. Dies verdeutlichte vor allem die Regelung der leitungsgebundenen Energieversorgung für Strom und Gas. Die zugrundeliegende Rechtsordnung, die in Deutschland bis zum Jahr 1998 im Wesentlichen auf dem Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft von 1935 basierte, ermöglichte den energieerzeugenden Unternehmen die Einrichtung von Versorgungsgebieten und schützte diese durch ein dichtgeknüpftes Netz wettbewerbsbeschränkender oder- ausschließender Verträge. Diese Situation hat sich mit der durch die EU angestoßenen Liberalisierung der Energiemärkte ab 1998 grundlegend verändert. Seitdem ist in den Mitgliedsstaaten der EU lediglich der Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze in Gebietsmonopolen organisiert, während die Stromerzeugung und der Vertrieb an die Endkunden für den Wettbewerb geöffnet wurde.

Spezifische Gesetze wie zum Beispiel in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Energieeinsparverordnung sollen zu einer rationellen Energienutzung und einer Veränderung im Energiemix führen.

Energiepolitik in der Europäischen Union

Europäische Union

Deutschland

Gesetzgebung und Hoheitsträger

Die gesetzliche Regelung der Energiewirtschaft in Deutschland gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). Der Bund hat die Gesetzgebung u. a. durch das Energiewirtschaftsgesetz ausgeübt. Federführend dafür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (umbenannt nach der Bundestagswahl 2013; davor hieß es zeitweise 'Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie').[2] Nach dem geltenden Organisationserlass des Bundeskanzlers ist dieses Bundesministerium auch federführend für die Energieforschung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt die Energieforschung im Bereich der Großforschungseinrichtungen nach programmatischen Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums durch. Die Länder haben aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung einen landeseigenen Gestaltungsspielraum und können darüber hinaus über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mitwirken und auch bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen (z. B. EEG) zumindest Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen.[3]

Eng verbunden mit der Energiepolitik sind die Luftreinhaltung und der Klimaschutz. Auch diese sind der konkurrierenden Gesetzgebung zuzuordnen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG).[4] Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte zeitweise die Zuständigkeit für die erneuerbaren Energien sowie die Federführung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums übertragen bekommen; seit Dezember 2013 ist das Bundeswirtschaftsministerium wieder zuständig.[5]

Eine Energiequelle ist die Kernenergie. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG steht dem Bund die Gesetzgebung zur Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, zum Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Behandlung radioaktiver Stoffe zu (siehe Endlagerung, Zwischenlagerung, Wiederaufarbeitung). Nach dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin nimmt das Bundesumweltministerium diese Aufgabe wahr.

Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG steht dem Bund die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung zu. Hierunter fallen auch Biokraftstoffe. Nach dem Organisationserlass nimmt (Stand wann?) das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diese Aufgabe wahr.

Grundsätzlich führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt (Art. 83 GG).

Gesetze, die auf Grund des Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG ergehen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass sie von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt werden. Diese Möglichkeit hat der Bund durch Inkraftsetzen des Atomgesetzes genutzt.

Energiequellen und Energieverbrauch

Primärenergieverbrauch nach Energieträgern in Deutschland (%)[6]
Energieträger 2007 2008 2009 2010
Mineralöl 32,7 36,0 34,7 33,6
Erdgas, Erdölgas 22,1 18,0 21,9 21,8
Braunkohle 11,4 11,4 11,3 10,7
Kernenergie 10,9 11,9 11,0 10,9
Wasser- und Windkraft 1)3) 1,6 1,7 1,5
Andere Erneuerbare 2) 6,3 6,7 7,3
Außenhandelssaldo Strom −0,5 −0,6 −0,4

1) Windkraft ab 1995
2) u. a. Brennholz, Brenntorf, Klärschlamm, Müll, sonstige Gase
3) inkl. Fotovoltaik

Die besondere Bedeutung der Energie als Schwungkraft wirtschaftlicher Tätigkeit und der Lebensführung in einer komplexen Gesellschaft dokumentieren die einschlägigen Statistiken des Energieverbrauchs:

Gemessen am Pro-Kopf-Energieverbrauch zählt Deutschland aufgrund seines hohen ökonomischen Entwicklungsstandes, seines hohen Exportüberschusses und seiner schlecht wärmegedämmten Immobilien[7] weltweit zu den größten Energieverbrauchern.

Der Primärenergieverbrauch (PEV) betrug 2006 14.464 Petajoule, 2007 14.128, 2008 14.189 und 2009 13.341 Petajoule.[8] 2009 und 2010 machte sich die Wirtschaftskrise bemerkbar.

Die 'Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen' veröffentlicht regelmäßig aktuelle Zahlen.[9]

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, verglichen mit 2008 den PEV im Jahr 2020 um 20 % und im Jahr 2050 um 50 % gesenkt zu haben.[10]

Konsens und Dissens

Über das Zieldreieck der Energiepolitik (Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit/Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit) besteht in Deutschland wie in Europa weitgehend Konsens zwischen den etablierten Parteien. Umstritten sind hingegen die Mittel zur Zielerreichung und die Wahl von Alternativen bei Zielkonflikten, zum Beispiel im Konflikt von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Davon zeugen vor allem

  • der Streit um die Erzeugung und Nutzung von Kernenergie seit den 1970er Jahren („Atomkonflikt“),
  • der fehlende politische Wille, in Deutschland ein geeignetes Endlager für radioaktive Abfälle zu finden und zu erschließen bzw. sich gegen ein Atommülllager Gorleben zu entscheiden und einen anderen Standort zu suchen sowie
  • die Entscheidungsblockaden beim Finden eines mittel- und langfristig tragfähigen Energiekonzeptes[11] sowie die Begrenzung und faire Verteilung der Energiekostenverteuerung.

Fragmentierung und Inkohärenz

Die Energiepolitik kann man unter dem prozessualen (Politics) und dem entscheidungsinhaltlichen Aspekt (Policy) mit hochgradiger Fragmentierung, punktueller Intervention und einer Addition uneinheitlicher und oftmals widersprüchlichen Einzelbestrebungen charakterisieren. Das hiermit gegebene System schrittweise vorgenommener Politikanpassung und -veränderung (Inkrementalismus) ist bislang offenbar ausreichend leistungsfähig, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Trendwenden herbeizuführen.[12] Ein Beispiel ist die Verminderung der Abhängigkeit vom Erdöl in Reaktion auf die Ölpreisschocks von 1973 und 1979.

In Deutschland sind Fragmentierung und Inkohärenz durch das Zusammenwirken von Bundesländern und Bund stärker als in anderen Ländern: Länder wie Frankreich sind zentralistischer organisiert; in vielen Ländern begünstigen kleinere Bevölkerungszahl bzw. kleinere Fläche eine kohärente Energiepolitik.

In Nordrhein-Westfalen sorgten beispielsweise zwei Regierungswechsel innerhalb von fünf Jahren (2005 und 2010) einschließlich der damit verbundenen Koalitionsverhandlungen und Personalwechsel in den Ministerien und im Landtag dafür, dass viele energiepolitische Ansichten erneut diskutiert und teilweise revidiert wurden.[13][14]

Änderungen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 und den darauf folgenden Entwicklungen änderte sich aufgrund für weite Teile des Öl-, Kohle- und Gasmarkts bestehenden deutschen Abhängigkeit von Russland die Energiepolitik erheblich. Unter anderem wurden Verträge mit nicht-russischen Lieferanten angestrebt und eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken diskutiert.

Der Minister für Wirtschafts- und Klimapolitik Robert Habeck rief am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ aus.[15] Grundlage ist die „Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates“.[16][17] Österreich rief am gleichen Tag ebenfalls die Frühwarnstufe aus.

Großbritannien

Großbritannien besitzt große Reserven an Kohle, Erdgas und Erdöl und verfügt zudem bedingt durch die Insellage über viele hervorragende Windstandorte on- und offshore. Wichtige Energieträger sind Erdöl und Erdgas, Kohle, und die Kernenergie, zunehmend auch Erneuerbare Energien, insbesondere die Windenergie.

2003 verwarf das Weißbuch zur künftigen Energieversorgung den Kernenergie-Strom als zu teuer. Im Wahlkampf 2005 begann ein Umdenkungsprozess, der im Sommer 2006 in eine Neubewertung mündete. Neben größeren Anstrengungen zugunsten erneuerbarer Energien wie Wind und Wasser und "einem Quantensprung” bei Energiesparprogrammen (Tony Blair) zählte das zuständige Industrieministerium nun auch eine neue Generation von Atomkraftwerken zum Energiemix der Zukunft. 19 überwiegend veraltete Kernreaktoren erzeugten 2007 etwa 20 Prozent des britischen Strombedarfs (siehe Liste der Kernreaktoren in Großbritannien); bis 2023 wollte man 18 davon aus Altersgründen abschalten.

Durch die Öl- und Gas-Vorkommen unter der Nordsee (siehe Nordseeöl und Nordseegas) gehörte Großbritannien bis 2004 zu den Netto-Exporteuren; angesichts schwindender Reserven wird das Land Regierungsberechnungen zufolge 2027 sein Erdgas zu 90 Prozent aus dem Ausland beziehen. Gas-Lieferanten wie Russland und Algerien gelten vielen als politisch unsicher.[18]

Bis 2008 trugen steigende Ölpreise dazu bei, neue Kernkraftwerke attraktiv erscheinen zu lassen. Seit ihrem Baubeginn machten die EPRs in Finnland (Kernkraftwerk Olkiluoto) und Frankreich (Kernkraftwerk Flamanville) mit massiven Kostenüberschreitungen und Bauzeitverzögerungen wiederholt Schlagzeilen.

Die Finanzkrise ab 2007 löste in Großbritannien eine Wirtschaftskrise aus. Das Land hat seit Jahren große Handelsbilanzdefizite; allein von 2006 bis 2011 (also in acht Jahren) etwa 1307 Milliarden US-Dollar, siehe Wirtschaft des Vereinigten Königreichs#Leistungsbilanz und Handelsströme.

Im März 2011 erschütterte die Nuklearkatastrophe von Fukushima die Welt. Danach – im März 2012 – gaben E.ON und RWE ihre Pläne auf, in Großbritannien neue Kernkraftwerke zu bauen. E.ON und RWE verkauften ihre Anteile an Horizon Nuclear Power an Hitachi.[19] Peter Terium, RWE-Chef seit dem 1. Juli 2012, setzte sich von der Geschäftspolitik seines Vorgängers Jürgen Großmann ab.[20] Von den 16 laufenden Kernreaktoren (Liste hier) soll der älteste 2015 stillgelegt werden,[21] Dungeness B1 und B2 2018.

Großbritannien ist ein windreiches Land; es kann – begünstigt durch große technische Fortschritte bei Windenergieanlagen – große Teile seines Strombedarfs onshore und/oder offshore mit Windenergie erzeugen. Bei Offshore-Windkraft ist Großbritannien (Stand 2011) in Europa mit Abstand führend – bis 2020 sollen Anlagen mit 18 Gigawatt Leistung aufgestellt werden.[22] (siehe auch Liste der Offshore-Windparks)

Frankreich

Frankreich erzeugt mit etwa 58 Kernreaktoren etwa 75 % seines Stromes aus Kernenergie (siehe Kernenergie in Frankreich).

Der massive Zubau von Kernkraftwerken in Frankreich war nicht (wie vielfach angenommen) eine Reaktion auf die Ölkrise 1973/74. Grund war ein anderer: 1969 hatte das französische Atomkommissariat (C.E.A.) etwa 3000 Mitarbeiter. Diese waren unterbeschäftigt, nachdem die Atomstreitmacht bewaffnet war. Es war das Bestreben vieler französischer Politiker, von den Vereinigten Staaten möglichst unabhängig und autark zu sein. Man wollte die Abhängigkeit vom Erdöl minimieren (seit der Sueskrise (1956), der Sperrung des Sueskanals ((1967–1975) sowie der Dekolonisation Afrikas (ab 1961) war diese Abhängigkeit allgemein bewusst. André Giraud wurde 1971 Leiter des Atomkommissariats und veröffentlichte im März 1971 massive Ausbaupläne. Die folgenden Baubeginne zeigen die Schnelligkeit der Expansion: Bugey II am 1. November 1972, Bugey III am 1. September 1973, Bugey IV am 1. Juni 1974, Bugey V am 1. Juli 1974. Diese vier Druckwasserreaktoren hatten eine Nettoleistung von 3580 MW (910 + 910 + 880 + 880 MW). 1980 gingen sieben französische Kernreaktoren in Betrieb, 1981 acht, 1982 zwei, 1983 vier, 1984 sechs, 1985 vier und 1986 sechs (zusammen 37). Die Nuklearkatastrophe von Fukushima sowie Kostenexplosionen beim Bau des EPR in Finnland trugen dazu bei, die Energiepolitik Frankreichs zu verändern. Im Januar 2012 gaben mehrere Industriekonsortien ihre Gebote für Bau und Betrieb von fünf geplanten Offshore-Windparks ab. Bis 2016 sollen die Windkraftanlagen mit einer Leistung von drei Gigawatt aufgestellt sein. Mit dem Projekt will Frankreich seinen enormen Rückstand zu anderen Industrieländern bei der Windenergie-Nutzung verkleinern. Bis 2020 soll die Offshore-Leistung zusätzlich zu den an Land installierten Windkraftanlagen auf sechs Gigawatt gesteigert werden.[22]

Dänemark

Der dänische Strom aus Windkraft wird an der Strombörse 'Nord Pool' (Nordic power exchange) gehandelt. Jeder Erzeuger erhält einen Ökobonus von 0,10 DKK/kWh (etwa 1,3 ct/kWh).[23]

Energinet.dk ist der einzige Stromnetzbetreiber in Dänemark und komplett in Staatsbesitz. Sämtliche Gewinne, im Jahr rund eine Milliarde Euro, bleiben in Staatshand.[24]

Schweden

Energiepolitik in weiteren Ländern

Siehe dazu

Zeitschriften zur Energiepolitik

Siehe auch

 Wikinews: Kategorie: Energiepolitik – in den Nachrichten

Weblinks

Wiktionary: Energiepolitik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikinews: Portal:Energiepolitik – in den Nachrichten

Literatur

  • Mischa Bechberger, Danyel Reiche (Hrsg.): Ökologische Transformation der Energiewirtschaft – Erfolgsbedingungen und Restriktionen. Berlin 2006, ISBN 3-503-09313-3.
  • Hans Günter Brauch (Hrsg.): Energiepolitik: Technische Entwicklung, politische Strategien, Handlungskonzepte zu erneuerbaren Energien und zur rationellen Energienutzung, Berlin/ Heidelberg 1997, ISBN 3-642-63850-3.
  • Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Energie und Umwelt. Bonn 2013, ISSN 0046-9408. (online auf: bpb.de)
  • Steffen Dagger: Energiepolitik & Lobbying: Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009. ibidem-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-8382-0057-6.
  • Oliver Geden, Severin Fischer: Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union. Bestandsaufnahme und Perspektiven. Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3553-5.
  • Martin Hermann (Hrsg.): Energie für Europa. Die Energieproblematik aus interdisziplinärer Sicht. IKS Garamond, Jena 2009, ISBN 978-3-938203-99-6.
  • Verena Leila Holzer: Europäische und deutsche Energiepolitik: eine volkswirtschaftliche Analyse der umweltpolitischen Instrumente. (= Europäische Schriften zu Staat und Wirtschaft. Band 22). Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2770-7, doi:10.5771/9783845202662.
  • Danyel Reiche (Hrsg.): Grundlagen der Energiepolitik. Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-631-52858-2.
  • Herbert Schmidt: Energiewirtschaft und Energiepolitik in Gegenwart und Zukunft. Duncker & Humblot, Berlin 1966.
  • Die Energiepolitik zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. In: Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung. 76, 1, 2007.
  • Hans-Josef Fell, Carsten Pfeiffer: Chance Energiekrise – Der solare Ausweg aus der fossil-atomaren Sackgasse. 1. Auflage. Solarpraxis, Berlin 2006, ISBN 3-934595-64-2.
  • Bontrup, Heinz-J., Marquardt, Ralf-M., Die Energiewende. Verteilungskonflikte, Kosten und Folgen, Köln 2015, ISBN 978-3-89438-574-3.
  • Hans Rühle, Meinhard Miegel (Hrsg.): Energiepolitik in der Marktwirtschaft. Ergebnis einer Fachtagung des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Konrad-Adenauer-Stiftung und des Instituts für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik am 29., 30. Mai 1979 in Bonn-Bad Godesberg (= Studien zur Politik. Bd. 3). Verlag Bonn Aktuell, Stuttgart 1980, ISBN 3-87959-124-5.

Einzelnachweise

  1. Wichard Woyke: Handwörterbuch Internationale Politik. Bonn 2008, S. 178.
  2. gesetze-im-internet.de
  3. Arne Jungjohann: Ökologisch regieren. Eine Analyse der Regierungspraxis von Bündnis 90/Die Grünen im Feld der ökologischen Modernisierung. Heinrich-Böll-Stiftung, 15. Januar 2019, abgerufen am 4. Februar 2019.
  4. UGB - Nur mit Klimaschutz (Memento vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive) (PDF-Datei; 87 kB), Sylvia Kotting-Uhl (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
  5. Absatz II.
  6. BMWi Energiestatistiken Seite 4, Stand 9. August 2010.
  7. Bundesweiter Heizspiegel 2010 / Vergleichswerte für das Abrechnungsjahr 2009 (Memento vom 24. Mai 2010 im Internet Archive), heizspiegel.de
  8. destatis.de: Umwelt: Kennzahlen im Zeitvergleich
  9. Primärenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland - AG Energiebilanzen e.V. (Memento vom 13. Mai 2012 im Internet Archive)
  10. Nachhaltige Entwicklung in Deutschland - Indikatorenbericht 2012 (Februar 2012). PDF, 80 Seiten
  11. vgl. Reiche: Grundlagen der Energiepolitik. 2005.
  12. Die Energiepolitik zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit. 2007.
  13. Vgl. z. B. Neue Energiepolitik in NRW vereinbart (Memento vom 22. August 2014 im Internet Archive) www.wind-energie.de, 7. Juli 2010.
  14. NRW-SPD: Koalitionsvertrag 2010–2015 (Memento vom 22. August 2010 im Internet Archive)
  15. Gasstreit mit Russland Habeck ruft Gas-Frühwarnstufe aus. In: tagesschau.de. 30. März 2022, abgerufen am 30. März 2022.
  16. Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. März 2022 auf www.bmwi.de
  17. Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates PDF-Dokument auf eur-lex.europa.eu
  18. Briten setzen auf Wind, Wasser - und Atom. auf: spiegel.de, 15. Januar 2007.
  19. handelsblatt.com 31. März 2012: Eon und RWE stoppen Atompläne in Großbritannien
  20. Neuer RWE-Chef will keine Atomkraftwerke mehr bauen. auf: spiegel.de, 18. Juni 2012.
  21. Homepage des Betreibers (Memento des Originals vom 31. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.magnoxsites.co.uk
  22. a b Frankreich plant massiven Ausbau der Windenergie. auf: spiegel.de, 11. Januar 2012.
  23. Danish Wind Industry Association: Market and Prices
  24. Dänemark, das Testlabor für die Energiewende. auf: Zeit online. 26. September 2012.