Fichenskandal

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Datei:Fiche Max Frisch - CH-BAR - 5294964.pdf

Rückseite der Staatsschutzfiche der Nationalrätin Menga Danuser. Fotografie des Originals im Schweizerischen Bundesarchiv

Der sogenannte Fichenskandal (auch Fichenaffäre) ist ein Skandal der neueren Schweizer Geschichte in der Endphase des Kalten Krieges. Davon abgeleitet hat sich in der Schweiz das Wort „Fichenstaat“ als Umschreibung für einen „Schnüffelstaat“ gebildet. Etwa 900'000 Staatsschutz-Fichen wurden zwischen 1900 und 1990 angelegt, sie befinden sich heute im Bundesarchiv.

Ablauf

Zur Untersuchung des sogenannten „Falls Kopp“ beschloss das Bundesparlament am 31. Januar 1989, eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) unter dem Vorsitz des damaligen Nationalrats und späteren Bundesrats Moritz Leuenberger einzusetzen. Der Auftrag umfasste auch eine detaillierte Untersuchung der zum Zweck des Staatsschutzes von der Bundesanwaltschaft betriebenen Datensammlungsaktivitäten mittels sogenannter „Fichen“ (Registerkarten), für welche die reguläre Geschäftsprüfungskommission (GPK) nicht über ausreichende Befugnisse verfügte, obwohl sie seit Mai 1988 über Existenz und Anzahl ebenjener Fichen informiert war.

Rückseite einer Karteikarte eines fichierten Bürgers aufgrund des Besuchs von Ostblockstaaten. Eine Fotokopie der Fichenrückseite, wie sie kurz nach dem Skandal nach Auskunftsanfragen zugeschickt wurden.

In den späten 1980er Jahren war nach und nach ans Licht gekommen, dass die Bundesbehörden und auch die kantonalen Polizeibehörden seit 1900 rund 900'000 Fichen angelegt hatten.[1] Laut offiziellen Archiven waren mehr als 700'000 Personen und Organisationen erfasst. Die Beobachtungsaktivitäten erfassten zuerst ausländische Anarchisten, Schweizer Sozialisten und Gewerkschafter, unwillkommene politische Flüchtlinge und Ausländer, die ausgewiesen wurden. Einige Dossiers aus den 1930er- und 40er-Jahren befassen sich mit Nationalsozialisten und faschistischen Bewegungen. Mit dem Aufkommen des Antikommunismus wurden vor allem linksstehende Politiker und Mitglieder von Gewerkschaften überwacht. Offizielles Ziel der Fichierung war es, das Land vor aus dem Ausland gesteuerten subversiven Aktivitäten zur Destabilisierung des Systems und nachfolgender Errichtung einer totalitären (kommunistischen) Diktatur zu schützen.

Als Vorgänger dieser staatlichen Überwachungstätigkeit hatte der Zürcher FDP-Politiker Ernst Cincera eine eigene Kartei angelegt, welche von privater Seite etwa im Zusammenhang mit Stellenbewerbungen konsultiert werden konnte.

Datei:Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vom 22. November 1989 Vorkommnisse im EJPD.pdf Die Aufdeckung des Fichenskandals mit dem Bericht im November 1989 bewegte die schweizerische Öffentlichkeit stark. Das Vertrauen vieler Bürger in den Staat war erschüttert. Zahlreiche Bürger reichten Gesuche ein, um die Herausgabe der persönlichen Fichen zu erreichen. Sie erhielten schliesslich Kopien ihrer Fichen, auf denen die Namen von Drittpersonen abgedeckt wurden, um die Identität der Informanten geheim zu halten. Am 3. März 1990 demonstrierten 30'000 Personen in Bern.[2]

Bekämpfung der Subversion war während des Kalten Krieges ein weitverbreitetes Schlagwort. Die PUK brachte zu Tage, wie weit dieser schwammige Begriff aufgefasst wurde. Wie aus den Unterlagen der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA) hervorging, empfanden eifrige Staatsschützer „Linke“, „Alternative“, „Grüne“, Friedensbewegte, Drittwelt-Aktivisten, Frauenbewegungen, Fremdarbeiterbetreuer, Anti-AKW-Bewegungen und religiöse Gruppierungen als potentiell gefährlich, denn sie könnten unterwandert, feindgesteuert oder manipuliert sein. Vor allem erwiesen sich die Ficheneinträge als „zum Teil äusserst unsystematisch und zufällig“ (PUK), weil den Beamten ein einheitliches Bedrohungsbild fehlte und keinerlei konkrete Weisungen über die Erfüllung dieses heiklen präventiven Staatsschutzauftrages bestanden.[3]

Im Zusammenhang mit den Nachforschungen zur Kopp- und Fichen-Affäre wurden auch Hinweise auf weitere Auffälligkeiten gefunden. So wurde ein Bericht über die Geheimorganisationen P-26 und P-27 erstellt, dessen Inhalt aber teilweise bis heute der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Unklarheiten bestehen nach wie vor auch bezüglich der Registrierung von „Zigeunern“. Dass ein entsprechendes Archiv angelegt wurde, wird heute nicht mehr bestritten. Da jedoch bisher sämtliche Recherchen von Historikern (z. B. im Rahmen der sog. Bergier-Kommission, der unabhängigen Expertenkommission, die die Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs aufbereitete) nur Einzelbelege in verstreuten Archivbeständen zutage fördern konnten und die Behörden sich zu diesem Thema ausschweigen, bleibt unklar, ob diese Registratur vernichtet wurde oder nach wie vor in Gebrauch ist.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Staatsschutzfichen und -dossiers: Einsichtsverfahren und praktische Hinweise
  2. «Sie rückten unsere Tätigkeit in die Nähe der Stasi». In: Tagesanzeiger. 17. November 2014. Auf Tagesanzeiger.ch, abgerufen am 30. August 2022.
  3. Martin Matter: P-26 – Die Geheimarmee, die keine war. Wie Politik und Medien die Vorbereitung des Widerstandes skandalisierten. hier + jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte, Baden 2012, ISBN 978-3-03919-247-2, S. 263 f.
  4. Inhaltsverzeichnis